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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bezüglich der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bezüglich der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bezüglich der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-127/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 22 01 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 14.12.2004 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bezüglich der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg unter Beachtung des Neutralitätsgebotes (keine Wahlwerbung o. ä.) auf den Kopfbögen der CDU-Fraktion zu verwenden. Das Wappen muss originalgetreu aufgebracht werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 15.11.2004 beantragt der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Georg Kippels für die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg auf den Briefbögen der Fraktion neben dem Logo der CDU sowie dem Hinweis auf die Fraktion das Stadtwappen der Stadt Bedburg aufzubringen. Das Antragsschreiben sowie ein Muster des Kopfbogens sind als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1978 beschlossen, dass jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der Stadt Bedburg bedarf. Die Stadt Bedburg ist wie alle staatlichen und kommunalen Verwaltungen zur Neutralität und politischen Zurückhaltung verpflichtet. Der Rat hat in einem ähnlichen Fall am 18.05.2004 der F.D.P Bedburg die Genehmigung erteilt, das Bildbanner der städtischen Homepage für die Internetpräsenz der F.D.P. Bedburg zu nutzen, da durch die Verwendung des Logos die Verbundenheit zur Stadt Bedburg hervorgehoben wird. Ebenso wurde beschlossen, dass die Genehmigung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes allen derzeit im Rat vertretenen Parteien auf Antrag zu gewähren ist. In analoger Vorgehensweise hat die Verwaltung daher keine Bedenken, der CDU-Fraktion die Genehmigung zu erteilen, das Wappen für Fraktionszwecke unter Beachtung des Neutralitätsgebotes (keine Wahlwerbung o. ä.) zu verwenden. 50181 Bedburg, den 01.12.2004 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Anlage