Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-127/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.: 10 22 01
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
14.12.2004
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bezüglich der Verwendung des
Wappens der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die
Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg unter Beachtung des
Neutralitätsgebotes (keine Wahlwerbung o. ä.) auf den Kopfbögen der CDU-Fraktion zu
verwenden.
Das Wappen muss originalgetreu aufgebracht werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.11.2004 beantragt der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Georg Kippels
für die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg auf den Briefbögen der Fraktion neben
dem Logo der CDU sowie dem Hinweis auf die Fraktion das Stadtwappen der Stadt
Bedburg aufzubringen. Das Antragsschreiben sowie ein Muster des Kopfbogens sind als
Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1978 beschlossen, dass
jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der
Stadt Bedburg bedarf.
Die Stadt Bedburg ist wie alle staatlichen und kommunalen Verwaltungen zur Neutralität
und politischen Zurückhaltung verpflichtet.
Der Rat hat in einem ähnlichen Fall am 18.05.2004 der F.D.P Bedburg die Genehmigung
erteilt, das Bildbanner der städtischen Homepage für die Internetpräsenz der F.D.P.
Bedburg zu nutzen, da durch die Verwendung des Logos die Verbundenheit zur Stadt
Bedburg hervorgehoben wird. Ebenso wurde beschlossen, dass die Genehmigung unter
Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes allen derzeit im Rat vertretenen Parteien auf
Antrag zu gewähren ist.
In analoger Vorgehensweise hat die Verwaltung daher keine Bedenken, der CDU-Fraktion
die Genehmigung zu erteilen, das Wappen für Fraktionszwecke unter Beachtung des
Neutralitätsgebotes (keine Wahlwerbung o. ä.) zu verwenden.
50181 Bedburg, den 01.12.2004
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Anlage