Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 588/2017
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 15.11.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
29.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Abschaffung der Sportstättennutzungsgebühr in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 30.000,00
Kostenträger:
Sachkonto:
080 424 010
4321000
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am
06.07.2010 u. a. die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen
der Stadt Erftstadt einstimmig beschlossen. Die entsprechende Satzung ist mit Wirkung vom
01.10.2010 in Kraft getreten.
Die Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt auf Abschaffung der Gebühr bedarf somit der
Beratung und ggf. der Beschlussfassung in den städt. Gremien.
(Erner)
-2-