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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Abschaffung der Sportstättennutzungsgebühr in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 588/2017 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 15.11.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 29.11.2017 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Abschaffung der Sportstättennutzungsgebühr in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 30.000,00 Kostenträger: Sachkonto: 080 424 010 4321000 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am 06.07.2010 u. a. die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt einstimmig beschlossen. Die entsprechende Satzung ist mit Wirkung vom 01.10.2010 in Kraft getreten. Die Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt auf Abschaffung der Gebühr bedarf somit der Beratung und ggf. der Beschlussfassung in den städt. Gremien. (Erner) -2-