Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 345/2017
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 12.07.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
27.09.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke
23.11.2017
vorberatend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das Geschäftsjahr
2018 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag
von
und einem Aufwand
von
und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
526.000,00 €
475.500,00 €
320.400,00 €
2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
250.000 €
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
150.000 €
Begründung:
Gem. § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Ergebnisse des Heizkraftwerkes werden durch drei relevante Größen bestimmt. Zum einen
den produzierten und überwiegend selbst genutzten Strom, die verkaufte Wärme sowie den „Überschussstrom der in das Stromnetz eingespeist wird.
Letztlich lässt sich hieran nur in sehr begrenztem Umfang etwas steigern. Gleichwohl bietet sich
nun im Zusammenhang mit der Erneuerung der Oberfläche im Erftstadtcenter eine Stromleitung
zum Rathaus zu verlegen und damit den Anteil des ins „kostengünstig“ ins Netz abgegeben
Stroms deutlich zu verringern. Ausweislich der Wirtschaftlichkeitsberechnung rechnet sich die
Maßnahme für alle Parteien. Für das BHKW wird ein Mehrerlös von rd. 5.000 Euro p.a. prognostiziert.
Um das Potential des BHKW weiter gewinnbringend nutzen zu können, sollte weiterhin versucht
werden, neue Kundschaft zur Wärmeversorgung zu gewinnen. Dazu gehört auch die Möglichkeiten des Ausbaus des Nahwärmenetzes zumindest weiter zu untersuchen, Sowohl der Standort als
auch dessen Umfeld bieten sich für einen weiteren Ausbau der Wärmeversorgung und damit der
Stromproduktion an
.
Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 2018 HKW
Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2018 HKW
Anlage 3 – Stellenplan 2018
In Vertretung
(Hallstein)
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