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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 345/2017 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 12.07.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 27.09.2017 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 23.11.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das Geschäftsjahr 2018 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag von und einem Aufwand von und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 526.000,00 € 475.500,00 € 320.400,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 250.000 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 150.000 € Begründung: Gem. § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Ergebnisse des Heizkraftwerkes werden durch drei relevante Größen bestimmt. Zum einen den produzierten und überwiegend selbst genutzten Strom, die verkaufte Wärme sowie den „Überschussstrom der in das Stromnetz eingespeist wird. Letztlich lässt sich hieran nur in sehr begrenztem Umfang etwas steigern. Gleichwohl bietet sich nun im Zusammenhang mit der Erneuerung der Oberfläche im Erftstadtcenter eine Stromleitung zum Rathaus zu verlegen und damit den Anteil des ins „kostengünstig“ ins Netz abgegeben Stroms deutlich zu verringern. Ausweislich der Wirtschaftlichkeitsberechnung rechnet sich die Maßnahme für alle Parteien. Für das BHKW wird ein Mehrerlös von rd. 5.000 Euro p.a. prognostiziert. Um das Potential des BHKW weiter gewinnbringend nutzen zu können, sollte weiterhin versucht werden, neue Kundschaft zur Wärmeversorgung zu gewinnen. Dazu gehört auch die Möglichkeiten des Ausbaus des Nahwärmenetzes zumindest weiter zu untersuchen, Sowohl der Standort als auch dessen Umfeld bieten sich für einen weiteren Ausbau der Wärmeversorgung und damit der Stromproduktion an . Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 2018 HKW Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2018 HKW Anlage 3 – Stellenplan 2018 In Vertretung (Hallstein) -2-