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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 27 "Kreisbahnhof IV" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
18.01.16, 10:57
Aktualisiert
18.01.16, 10:57
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 27 "Kreisbahnhof IV"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 27 "Kreisbahnhof IV"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Gc Jülich, 07.01.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 7/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.01.2016 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Koslar Nr. 27 "Kreisbahnhof IV" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB wird der B-Plan Koslar Nr. 27 „Kreisbahnhof IV“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau und Betrieb einer ServiceWohnanlage einschl. eines betreuten Wohnens für Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf schaffen. Begründung: Es liegt ein Antrag vor, auf den im privaten Bestiz befindlichen Gründstücken entlang der Kreisbahnstraße einen Neubau für den Betrieb einer Service-Wohnanlage einschl. eines Betreutenwohnens für Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf zu errichten. Der Baukörper wird sich an die vorhandene Baustruktur der Kreisbahnstraße in Höhe, Geschossigkeit, Gliederung und Material orientieren. Der Antragsteller übernimmt sämtliche Kosten des B-Planverfahrens. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2015 sowie ein Übersichtsplan beigefügt. In seiner Sitzung am 01.06.2015 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauauschuss den Aufstellungsbeschluss noch nicht gefasst, weil das Bauvorhaben zuerst vorgestellt werden sollte. Am 13.08.2015 wurde die Planung vorgestellt. Man kam überein, dass zunächst Gespräche zwischen dem Investor und den direkt betroffenen Nachbarn erfolgen sollten. Aussderm sollten Fragen bezüglich der Festsetzungen des alten Bebauungsplanes, insbesondere nach GFZ, GRZ, Dachformen, vorgegebener EFH/DHH-Bebauung und dem Erhalt der bestehenden Straßenbäume geklärt werden und die geplanten Änderung verdeutlicht werden. Die Gespräche mit den betroffenen Nachbarn haben stattgefunden, der Investor wird in der Sitzung über das Ergebnis berichten. Ausserdem wird eine Stellungnahme zu den o.g. Fragen erfolgen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 7/2016 Seite 2