Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 602/2017
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 15.11.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
16.11.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Zusätzliche Raumbedarfe an den Erftstädter Gymnasien durch G 9
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Referentenentwurf zum 13. Schulrechtsänderungsgesetz wird im Wesentlichen die grundsätzlich Rückkehr der Gymnasien zu einem 9-jährigen Bildungsgang ab dem Schuljahr 2019/20 bei
gleichzeitiger Eröffnung eines Optionsrechts zum Verbleib bei G8 geregelt. Demnach sollen alle
staatlichen Gymnasien in Nordrhein-Westfalen automatisch in den neunjährigen Modus zurückkehren, sofern sie nichts weiter veranlassen.
Die Umstellung auf G9 erfolgt zum Schuljahr 2019/20 mit den Jahrgangsstufen fünf und sechs. Die
Jahrgangsstufen ab Klasse 7 beenden ihren Bildungsgang nach den derzeitigen Vorschriften nach
acht Jahren.
Die Rückkehr zu G9 zieht eine automatische Erhöhung des Raumbedarfs nach sich, wenn die
Schülerzahlen zumindest gleich bleiben, wenngleich sich dieser Anstieg erst mit einer zeitlichen
Verzögerung bemerkbar machen wird (ab Schuljahr 2026/27). Das Land hat die grundsätzliche
Konnexitätsrelevanz der Rückkehr zu G9 anerkannt; für die Kostenfolgenabschätzung ist von dort
die Beauftragung eines externen Gutachters geplant.
Um die durch G9 entstehenden zusätzlichen Raumbedarfe an den beiden erftstädtischen Gymnasien feststellen zu können, ist zunächst eine Schülerzahlprognose erforderlich. Es ist beabsichtigt,
bis zum nächsten Schulausschuss eine entsprechende Prognose und deren Auswirkung auf den
Raumbedarf der Gymnasien vorzulegen. Inwieweit jedoch Prognosezahlen, die einen Zeitraum
betreffen, der noch knapp zehn Jahre in der Zukunft liegt, zum jetzigen Zeitpunkt eine belastbare
Grundlage für mögliche Baumaßnahmen bieten, vermag nicht abgeschätzt werden.
(Erner)
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