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Antrag (Zusätzliche Raumbedarfe an den Erftstädter Gymnasien durch G 9)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 602/2017 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 15.11.2017 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 16.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Zusätzliche Raumbedarfe an den Erftstädter Gymnasien durch G 9 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Referentenentwurf zum 13. Schulrechtsänderungsgesetz wird im Wesentlichen die grundsätzlich Rückkehr der Gymnasien zu einem 9-jährigen Bildungsgang ab dem Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger Eröffnung eines Optionsrechts zum Verbleib bei G8 geregelt. Demnach sollen alle staatlichen Gymnasien in Nordrhein-Westfalen automatisch in den neunjährigen Modus zurückkehren, sofern sie nichts weiter veranlassen. Die Umstellung auf G9 erfolgt zum Schuljahr 2019/20 mit den Jahrgangsstufen fünf und sechs. Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 beenden ihren Bildungsgang nach den derzeitigen Vorschriften nach acht Jahren. Die Rückkehr zu G9 zieht eine automatische Erhöhung des Raumbedarfs nach sich, wenn die Schülerzahlen zumindest gleich bleiben, wenngleich sich dieser Anstieg erst mit einer zeitlichen Verzögerung bemerkbar machen wird (ab Schuljahr 2026/27). Das Land hat die grundsätzliche Konnexitätsrelevanz der Rückkehr zu G9 anerkannt; für die Kostenfolgenabschätzung ist von dort die Beauftragung eines externen Gutachters geplant. Um die durch G9 entstehenden zusätzlichen Raumbedarfe an den beiden erftstädtischen Gymnasien feststellen zu können, ist zunächst eine Schülerzahlprognose erforderlich. Es ist beabsichtigt, bis zum nächsten Schulausschuss eine entsprechende Prognose und deren Auswirkung auf den Raumbedarf der Gymnasien vorzulegen. Inwieweit jedoch Prognosezahlen, die einen Zeitraum betreffen, der noch knapp zehn Jahre in der Zukunft liegt, zum jetzigen Zeitpunkt eine belastbare Grundlage für mögliche Baumaßnahmen bieten, vermag nicht abgeschätzt werden. (Erner) -2-