Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-)

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 346/2017 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 12.07.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 27.09.2017 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 23.11.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2018 wird im Erfolgsplan mit einem 10.211.500,00 € 10.334.700,00 € Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 5.671.900,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 4.700.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2018 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan 2018 basiert im Wesentlichen auf den Zahlen des Jahresabschlusses 2016 und den bislang erwirtschafteten Ergebnissen im Jahr 2017. Diese Zahlen bilden hochgerechnet in weiten Teilen die Ansätze für das Jahr 2018. In den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan wird auf die jeweiligen Planansätze eingegangen und es finden sich zusätzliche Informationen. Im Folgenden wird zu den aus Sicht der Betriebsleitung wichtigsten Zusammenhängen nochmals ausgeführt. Nach wie vor ist nicht geklärt, inwieweit der Großverbraucher in Köttingen durch die von ihm installierte Vorbehandlung seines Abwassers, eine Reduzierung seiner Zahlungen erreichen wird. Der Wirtschaftsplan 2018 sieht daher diesbezüglich noch keine Veränderung vor. Sollte die Behandlungsanlage jedoch ihren Betrieb aufnehmen und von dem Großverbraucher vorgeklärtes Abwasser dem Kanal zugeführt werden, wird sich dies deutlich auf die Umsatzerlöse auswirken. Die Entgeltkalkulation für das Jahr 2018 wurde zunächst analog zu den Vorjahren als Aufwandskalkulation erstellt. Demnach sieht diese weder eine Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten vor, noch berücksichtigt sie die Abführung einer Verzinsung des Anlagevermögens an den städtischen Haushalt. Eine Verzinsung des Anlagevermögens ist zwar grundsätzlich noch möglich, wird jedoch nicht mehr im Plan veranschlagt. Vielmehr ist diese nach dem erfolgten Jahresabschluss über einen Gewinnverwendungsbeschluss des Rates an den Haushalt abzuführen. In der Praxis bedeutet dies, dass der Rat darüber befindet, inwieweit Überschüsse an den Haushalt abgeführt werden. Die Abführung ist dabei durch den jeweils geltenden kalkulatorischen Zinssatz begrenzt. Sollten darüber hinaus Überschüsse erwirtschaftet werden, sind diese zwingend in eine Entgeltausgleichsrückstellung einzustellen. Mit Voranschreiten der Inspektion der Grundstücksanschlüsse sowie der hieran angeschlossenen Auswertung der Schäden zeigt sich, dass es ein erhebliches Sanierungserfordernis im Bereich der häuslichen Grundstücksanschlüsse und der Regeneinläufe gibt. Die für den Abwasserbetrieb bin-2- denden Regelungen der SüwVo Abwasser schreiben vor, dass defekte Anschlussleitungen sukzessive auf Basis einer Sanierungsplanung abzudichten sind. Für die Stadtwerke bedeutet dies, dass auf längere Sicht jährlich im Erfolgsplan rd. 1 Mio Euro zu veranschlagen sind. Da früher die Anlagegüter mit einer sehr langen Abschreibungsdauer in das Anlagevermögen übernommen wurden, sind viele Wirtschaftsgüter noch nicht abgeschrieben. Betriebswirtschaftlich bedeutet dies im Fall der Grundstücksanschlüsse, dass bei investiver Betrachtung entweder eine Sonderabschreibung (Vermögensverlust) erfolgen muss, oder die Maßnahme als eine über den Aufwand zu finanzierte Reparatur durchgeführt wird. Zunächst hat sich die Betriebsleitung für den betriebswirtschaftlichen Ansatz der Reparatur entschieden. Mit zunehmender Kenntnis der Zustände der Hausanschlüsse wächst auch das Wissen um den Zustand der Regeneinläufe sowie deren Leitungen. Hier ist vielfach sogar ein wesentlich schlechterer Zustand vorzufinden. Dies bedeutet für den Straßenbaulastträger einen erheblichen Aufwand in die Sanierung dieser Leitungen bzw. der Regeneinläufe, der den Kosten für die Grundstücksanschlüsse (1 Mio jährlich) nur wenig nachstehen dürfte. Diese Kosten sind jedoch nicht über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke sondern über den Haushalt der Stadt zu finanzieren. Die Übertragung der Anlagen größer 500 EW an den Erftverband ist nunmehr abgeschlossen und die Auswirkungen werden im höheren Beitrag des Verbandes sichtbar. Insgesamt hat sich der Verbandsbeitrag damit seit 2014 um fast eine Millionen Euro erhöht. Damit eine weitere Position die sich des Einflusses der Steuerung der Betriebsleitung entzieht. Mit nunmehr 5,2 Mio Euro macht der Erftverband mehr als 50% des Gesamtaufwandes aus. In der Praxis bedeutet dies, dass Steuerungen allenfalls bei den verbleibenden 50% möglich sind. Setzt man nun noch Abschreibung, Zinsen, Personalkosten sowie die durch gesetzliche Vorgaben definierten Aufgaben im Erfolgsplan an, verbleiben lediglich beinflussbare Kostengrößen in der Größenordnung von 15% des Gesamtaufwands. Die veranschlagten Personalkosten sind zunächst auf die sich stellenden Aufgaben im Jahr 2018 zugeschnitten. Aufgrund hausinterner Aufgabenumverteilungen kann es allerdings noch zu einer Verschiebung der Personalkostenanteile innerhalb des Gesamtkonzerns kommen. Es wird sich erst im Laufe des Wirtschaftsjahres 2018 zeigen, inwieweit das doch deutlich erhöhte Ausgabevolumen effizient mit dem vorhandenen Personal investiert werden kann. Es ist allerdings bereits jetzt absehbar, dass alleine durch den verstärkten Einsatz von Dienstleistern (Ingenieurbüros) diese Effizienz nicht sichergestellt werden kann. Die Büros bedürfen ebenso einer Betreuung wie der Überwachung ihrer Tätigkeiten. Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen. Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw. Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der städtische Haushalt wird hierüber nicht belastet. Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2018 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10,21 Mio. Euro erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -3-