Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 346/2017
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 12.07.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
27.09.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke
23.11.2017
vorberatend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2018 wird im Erfolgsplan mit einem
10.211.500,00 €
10.334.700,00 €
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
5.671.900,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
4.700.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2018 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Der Wirtschaftsplan 2018 basiert im Wesentlichen auf den Zahlen des Jahresabschlusses 2016
und den bislang erwirtschafteten Ergebnissen im Jahr 2017. Diese Zahlen bilden hochgerechnet in
weiten Teilen die Ansätze für das Jahr 2018.
In den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan wird auf die jeweiligen Planansätze eingegangen und es
finden sich zusätzliche Informationen.
Im Folgenden wird zu den aus Sicht der Betriebsleitung wichtigsten Zusammenhängen nochmals
ausgeführt.
Nach wie vor ist nicht geklärt, inwieweit der Großverbraucher in Köttingen durch die von ihm installierte Vorbehandlung seines Abwassers, eine Reduzierung seiner Zahlungen erreichen wird. Der
Wirtschaftsplan 2018 sieht daher diesbezüglich noch keine Veränderung vor.
Sollte die Behandlungsanlage jedoch ihren Betrieb aufnehmen und von dem Großverbraucher
vorgeklärtes Abwasser dem Kanal zugeführt werden, wird sich dies deutlich auf die Umsatzerlöse
auswirken.
Die Entgeltkalkulation für das Jahr 2018 wurde zunächst analog zu den Vorjahren als Aufwandskalkulation erstellt. Demnach sieht diese weder eine Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten vor, noch berücksichtigt sie die Abführung einer Verzinsung des Anlagevermögens an den
städtischen Haushalt. Eine Verzinsung des Anlagevermögens ist zwar grundsätzlich noch möglich,
wird jedoch nicht mehr im Plan veranschlagt. Vielmehr ist diese nach dem erfolgten Jahresabschluss über einen Gewinnverwendungsbeschluss des Rates an den Haushalt abzuführen. In der
Praxis bedeutet dies, dass der Rat darüber befindet, inwieweit Überschüsse an den Haushalt abgeführt werden. Die Abführung ist dabei durch den jeweils geltenden kalkulatorischen Zinssatz
begrenzt. Sollten darüber hinaus Überschüsse erwirtschaftet werden, sind diese zwingend in eine
Entgeltausgleichsrückstellung einzustellen.
Mit Voranschreiten der Inspektion der Grundstücksanschlüsse sowie der hieran angeschlossenen
Auswertung der Schäden zeigt sich, dass es ein erhebliches Sanierungserfordernis im Bereich der
häuslichen Grundstücksanschlüsse und der Regeneinläufe gibt. Die für den Abwasserbetrieb bin-2-
denden Regelungen der SüwVo Abwasser schreiben vor, dass defekte Anschlussleitungen sukzessive auf Basis einer Sanierungsplanung abzudichten sind. Für die Stadtwerke bedeutet dies,
dass auf längere Sicht jährlich im Erfolgsplan rd. 1 Mio Euro zu veranschlagen sind.
Da früher die Anlagegüter mit einer sehr langen Abschreibungsdauer in das Anlagevermögen
übernommen wurden, sind viele Wirtschaftsgüter noch nicht abgeschrieben. Betriebswirtschaftlich
bedeutet dies im Fall der Grundstücksanschlüsse, dass bei investiver Betrachtung entweder eine
Sonderabschreibung (Vermögensverlust) erfolgen muss, oder die Maßnahme als eine über den
Aufwand zu finanzierte Reparatur durchgeführt wird.
Zunächst hat sich die Betriebsleitung für den betriebswirtschaftlichen Ansatz der Reparatur entschieden.
Mit zunehmender Kenntnis der Zustände der Hausanschlüsse wächst auch das Wissen um den
Zustand der Regeneinläufe sowie deren Leitungen. Hier ist vielfach sogar ein wesentlich schlechterer Zustand vorzufinden. Dies bedeutet für den Straßenbaulastträger einen erheblichen Aufwand
in die Sanierung dieser Leitungen bzw. der Regeneinläufe, der den Kosten für die Grundstücksanschlüsse (1 Mio jährlich) nur wenig nachstehen dürfte. Diese Kosten sind jedoch nicht über den
Wirtschaftsplan der Stadtwerke sondern über den Haushalt der Stadt zu finanzieren.
Die Übertragung der Anlagen größer 500 EW an den Erftverband ist nunmehr abgeschlossen und
die Auswirkungen werden im höheren Beitrag des Verbandes sichtbar. Insgesamt hat sich der
Verbandsbeitrag damit seit 2014 um fast eine Millionen Euro erhöht. Damit eine weitere Position
die sich des Einflusses der Steuerung der Betriebsleitung entzieht. Mit nunmehr 5,2 Mio Euro
macht der Erftverband mehr als 50% des Gesamtaufwandes aus. In der Praxis bedeutet dies, dass
Steuerungen allenfalls bei den verbleibenden 50% möglich sind. Setzt man nun noch Abschreibung, Zinsen, Personalkosten sowie die durch gesetzliche Vorgaben definierten Aufgaben im Erfolgsplan an, verbleiben lediglich beinflussbare Kostengrößen in der Größenordnung von 15% des
Gesamtaufwands.
Die veranschlagten Personalkosten sind zunächst auf die sich stellenden Aufgaben im Jahr 2018
zugeschnitten. Aufgrund hausinterner Aufgabenumverteilungen kann es allerdings noch zu einer
Verschiebung der Personalkostenanteile innerhalb des Gesamtkonzerns kommen. Es wird sich
erst im Laufe des Wirtschaftsjahres 2018 zeigen, inwieweit das doch deutlich erhöhte Ausgabevolumen effizient mit dem vorhandenen Personal investiert werden kann. Es ist allerdings bereits
jetzt absehbar, dass alleine durch den verstärkten Einsatz von Dienstleistern (Ingenieurbüros) diese Effizienz nicht sichergestellt werden kann. Die Büros bedürfen ebenso einer Betreuung wie der
Überwachung ihrer Tätigkeiten.
Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche
Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung
vorgesehenen städtischen Flächen.
Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw.
Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind.
Der städtische Haushalt wird hierüber nicht belastet.
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2018 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie
Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10,21 Mio. Euro erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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