Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme des Kämmerers zur Vorlage 346/2017 (Anlage zur Vorlage)
Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Mit den Vorlagen 66/2017 plus 1. und 2. Ergänzung hat die Kämmerei auf die
wirtschaftliche Lage der Stadtwerke hingewiesen und vorgeschlagen, eine Lösung
gutachterlich vorzubereiten. Das Gutachten der Wirtschaftsprüfung Rödl und Partner
liegt seit dem 17.05.2017 vor. In der Sitzung des Stadtwerkeausschusses am
27.09.2017 (Beschluss vom 17.05.2017) wird das Gutachten mündlich durch die
Wirtschaftsprüfung vorgetragen, so dass ggfs. zusätzliche Fragen gestellt werden
können.
Mit der Einbringung des Wirtschaftsplanes 2018 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung
- (Vorlage 346/2017) wird ein Gesamtverlust des Betriebszweiges von -123.200 Euro
ausgewiesen. Nicht enthalten im Verlust des Betriebszweiges sind die Zuweisungen an
die Kernverwaltung. In der Vorlage 66/2017 2. Ergänzung habe ich ebenfalls
dargestellt, wie die Zuweisungen an die Kernverwaltung von über 1 Mio. Euro im Jahre
2008 auf 325.000 Euro ab 2015 abgeschmolzen wurden. Für das Haushaltsjahr 2018
sind diese geringeren Zuweisungen i.H.v. 325.000 Euro unverzichtbar, so dass ich
diese beim Haushaltsplan 2018 berücksichtigen werde. Zusätzlich wiederspricht sich
der ausgewiesene Verlust mit den HSK-Maßnahmen 2.2017 (Kostendeckende Gebühr
Abwasser—vgl. Haushalt 2017 Seite 35) und 1.2016 (Fortschreibung Ansätze des
Haushaltes 2015 — vgl. Haushalt 2017 Seite 35).
Ich halte es daher für unverzichtbar, den Empfehlungen der Wirtschaftsprüfung Rödl
und Partner zu folgen und diese Ergebnisse in den Wirtschaftsplan 2018 zusätzlich mit
aufzuführen und somit die Ertragssituation der Stadtwerke zu verbessern. Auch nach
einer Preisanpassung, vgl. ebenfalls Vorlage 66/2017 2.Erg., sind die Stadtwerke im
interkommunalen Vergleich sehr gut aufgestellt.
In Vertretung
(Knips)