Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,7 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
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Inhalt der Datei
Anlage 1
Vorlage 346/2017
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2018
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig AbwasserbeseitigungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 if. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigV0 sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigV0).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
1. Allgemeines
Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie
der Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung
hält daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2018
wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswasser aus.
Nach wie vor gibt es im Stadtgebiet Flächen (fast ausschließlich Garagenhöfe mit
sehr vielen Eigentümern), die in die Kanalisation entwässern und trotzdem nicht zu
Entgelten herangezogen werden. Es hat sich gezeigt, dass der Aufwand zur
Erfassung bzw. Aufteilung so hoch ist, dass die Erträge in keinem Verhältnis zum
Aufwand stehen. Die Betriebsleitung wird daher zwar sukzessive immer wieder
Flächen nacherheben, aber nicht eigens dafür Personal abstellen. In vielen Fällen
ergibt sich z.B. aus baulichen Veränderungen etc. die Möglichkeit, die Flächen zu
erfassen, neu zuzuordnen und auch nachzuerheben. Bei Neubauten ebenso wie bei
baulichen Veränderungen werden die versiegelten und in die Kanalisation
entwässernden Flächen zunächst geschätzt und dann in Abstimmung mit den
Kundinnen und Kunden neu korrekt bestimmt.
Nach wie vor erfährt der Eigenbetrieb eine maßgebliche Unterstützung durch die
eingesetzte kombinierte Verbrauchsabrechnungs- und Buchhaltungssoftware. Die
perfekt aufeinander abgestimmten Programmmodule machen erst eine wirkungsvolle
Datenverarbeitung möglich. Sämtliche den Kunden betreffenden Informationen sind
im System hinterlegt und können quasi per Knopfdruck abgerufen werden. Egal ob
Abrechnung, Kontostand oder der seinerzeit abgegebene Erhebungsbogen, das
eigens auf Ver- bzw. Entsorgung ausgerichtete Programm wird allen Anforderungen
der Stadtwerke gerecht. Die hierdurch entstandenen Synergien bei
Verbrauchsabrechnung,
Mahnwesen,
Buchhaltung
sowie
allgemeine
Zahlungsabwicklung gewährleisten eine perfekte Verzahnung und damit
hervorragenden Kundenservice.
Die Software ist auf nahezu allen Arbeitsplätzen im Einsatz und beweist dort ihre
Alltagstauglichkeit. Es ist sehr erfreulich, dass der Anbieter das System stetes aktuell
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Vorlage 346/2017
hält und weiter entwickelt. Onlinezählereingabe, elektronische Rechnungslegung
(Onlinerechnung) finden überproportional Zuspruch von den Kunden und werden
zunehmend genutzt. Für den Eigenbetrieb bedeutet das eine deutliche
Arbeitsersparnis und für den Kunden ein Servicegewinn.
Die Rentenkasse hat im Jahr 2016 die Praxis der Zählerstandserfassung gerügt.
Demnach können die Zählerableser/innen künftig nicht mehr als selbständige
„Unternehmer" diese Tätigkeit auf Rechnungsbasis erbringen, sondern müssen
sozialversicherungspflichtig geringfügig beschäftigt werden. Hierdurch entsteht ein
Aufwand, der heutigen Gepflogenheiten nicht mehr gerecht wird.
Die Betriebsleitung hat daher im Jahr 2016 auf das sog Selbstableseverfahren
umgestellt. Dabei erhalten Kund/inn/en separate Anschreiben mit beigefügter
Zählererfassungskarte bzw. Antwortkarte. In Kombination mit der Möglichkeit zur
Onlineeingabe hat sich diese Umstellung als sehr erfolgreich herausgestellt. Im Jahr
2016 gab es allenfalls verhaltene Kritik aus der Kundschaft. Die Betriebsleitung wird
daher die Zählerstandserfassung auch im Jahr 2017 analog zum Vorjahr
praktizieren.
Eine weitere Möglichkeit die Rechnungslegung an die Kundinnen und Kunden zu
optimieren ist, neben dem Onlineversand der Rechnung per Mail (immerhin aktuell
bei rd. 4.000 Kunden), den sogenannten E- Post Versand der Deutschen Post zu
nutzen. Der Versand der Rechnungen via E- Post ist für die Abrechnung 2017
geplant.
Nachdem nunmehr alle Anlagen größer 500 Einwohnerwerte an den Erftverband
übertragen wurden, er zudem Kredite in der jeweiligen Höhe des Anlagenbuchwertes
übernommen hat, bleibt abzuwarten was die Übertragung mit Blick auf die Höhe des
Beitragsbescheides bedeutet. Da hierzu noch keine verlässliche Zahl genannt wurde,
geht die Betriebsleitung bis dato davon aus, dass dieser um den Betrag erhöhen
wird, wie äquivalent Aufwendungen bei den Stadtwerken weggefallen sind.
2. Umsatzerlöse
Mit Einführung der getrennten Entgelte erhielt die Ausweisung der Umsatzerlöse
ebenfalls eine Trennung. Um diese bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig
darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in
einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf
die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der
Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2018 und dem Anteil für Regenwasser.
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten
bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich
anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der
Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die
Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2016. Die der Berechnung zugrunde
gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr
bestimmt und beträgt rd. 5.7 Mio Quadratmeter. Davon entfallen rd. 1.7 Mio
Quadratmeter auf Straßen, Wege und Plätze.
Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der
Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu
Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr
entgeltmindernd der Kundschaft gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils
entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen.
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Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises bei den
Entgelten verzichtet. Einnahmen aus Grundpreisen stammen im Regelfall aus der
Entleerung von Dreikammergruben u. o. aus Grundpreisen für Absetzmengenzähler.
Die Straßenentwässerung wurde bis zur Einführung des getrennten Entgelts mit
einer Pauschalen belastet. Diese errechnete sich aus 15% der
Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige
„flächenscharfe" Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil
ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des
Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Der Haushalt der Stadt
Erftstadt wird durch die neue Form der Abrechnung entlastet.
Aufgrund diverser teils sehr konträre Rechtsmeinungen, kommt in das
bisherige Abrechnungswesen der Straßenentwässerung Bewegung. Die
Straßenbaulastträger vertreten dabei die Auffassung, dass durch das Zahlen
der Niederschlagswasserentgelte die Aufwendungen zur Senkenreinigung und
auch der Unterhaltung der Regeneinläufe abgedeckt sind. Die
Abwasseragentur NRW sieht aktuell überhaupt keine Rechtsgrundlage für
diese Auffassung der Straßenbaulastträger. Sollte wider Erwarten deren
Auffassung doch zutreffen, werden die Stadtwerke gezwungen sein, ein
separates Entwässerungsentgelt für die Straßen, Wege und Plätze zu erheben.
Der Sanierungsaufwand für Regeneinläufe übersteigt den Aufwand zur
Unterhaltung der Kanalgrundstücksanschlüsse um ein Vielfaches. Aufgrund
der Vielzahl der Einläufe ist daher eine Umlage und Finanzierung über das
allgemeine Niederschlagswasserentgelt nicht gerechtfertigt und wird seitens
der Verbände auch als rechtskritisch angesehen. Für die Straßenbaulastträger
wird sich in jedem Fall eine deutliche Erhöhung des Unterhaltungsaufwandes
ergeben. Entweder als direkte Sanierungsaufwendungen oder indirekt über
höhere Entwässerungskosten. Beides dürfte sich jährlich in der
Größenordnung von 750.000 Euro bewegen.
Im Wirtschaftsplan 2018 sind aktuell lediglich die Ansätze für die Sanierung der
Grundstücksanschlüsse der Kundinnen und Kunden der Stadtwerke
vorgesehen. Sollte sich aufgrund einer einheitlichen Rechtsmeinung die
Notwendigkeit zur Bildung eines Ansatzes für die Unterhaltung der
Regeneinläufe ergeben, wird dieser unterjährig gebildet.
Bis dato war es üblich, in der Abwasserbeseitigung ein ausgeglichenes Ergebnis
anzustreben. Aufgrund der relativ schlecht prognostizierbaren Umsätze durch den
Großverbraucher, sind in der Vergangenheit immer kleinere Überschüsse oder
Verluste entstanden. Diese wurden auf neue Rechnung vorgetragen und
gegeneinander aufgerechnet. Zudem wurde die Verzinsung des Anlagevermögens
im Erfolgsplan unter den „Aufwendungen für Zinsen" ausgewiesen. Die
Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner haben dies gerügt. Da es sich nach HGB nicht um
Zinsen im klassischen Sinne handelt, ist die Verzinsung des Anlagevermögens vor
die Klammer zu ziehen und als Überschuss auszuweisen. Über die Verwendung des
Jahresüberschusses ist im Rat ein Gewinnverwendungsbeschluss zu fassen.
Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr
starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des
Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren
Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag. Bereits für das Jahr 2016 hatte der
Großverbraucher angekündigt, durch die Optimierung von Betriebsprozessen sowie
einer weitergehenden Vorreinigung der anfallenden Betriebsabwässer, eine deutliche
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Vorlage 346/2017
Reduzierung der Aufwendungen zur Abwasserbeseitigung anzustreben. Nach
neuerem Bekunden hält dieser an diesen Bestrebungen fest und investiert bereits
auf seinem Betriebsgelände in entsprechende Anlagen. In der Praxis bedeutet dies
für den Abwasserbetrieb einen nicht unerheblichen Rückgang der Einnahmen bzw.
der Umsatzerlöse. Dieser wurde zunächst nicht im Wirtschaftsplan 2018
berücksichtigt, da eben der Wirkungsgrad und damit der finanzielle Umfang der
Optimierung nicht feststehen. Verlässliches hierzu wird man erst nach einem
Betriebsjahr sagen können.
Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem
Bereich der Baukostenzuschüsse — als Umsatzerlös - mit 3% aufgelöst.
Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse,
welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe
bewirkt.
Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung
nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen. Hinsichtlich
der Regeneinläufe und der Problematik hinsichtlich deren Unterhaltung wird auf die
Ausführungen zuvor verwiesen.
3. Aktivierte Eigenleistungen
Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel
mit 5 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Die aktivierten Eigenleistungen
werden aufgrund rückläufiger Planungsleistungen im Hause leicht zurück gehen.
4. Sonstige betriebliche Erträge
Bei der Wasserversorgung hat sich die Sperrung der Wasserversorgung als probates
Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen.
Hiervon profitiert auch die Abwasserbeseitigung, da Kunden meist beide Zahlungen
schulden. Leider gibt es diese direkte Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung
alleine nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes
bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu
bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung hat daher
im laufenden Jahr zu drastischeren Maßnahmen gegriffen und schlicht säumigen
Zahlern das Absperren ihrer Kanalanschlussleitungen mit einer Absperrblase
angedroht. Bereits die schriftliche Ankündigung hat dazu geführt, dass ein hoher
fünfstelliger Betrag gezahlt wurde.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten analog zum Vorjahr eine Einnahme für
die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen zur
Straßenentwässerung abgegolten. Die entsprechenden Aufwendungen sind vom
Eigenbetrieb Straßen und künftig vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb
Abwasser zu erstatten.
5. Materialaufwand
Die Ansätze beim Materialaufwand wurden im Vergleich zu denen der Vorjahre
erheblich erhöht. Mit Voranschreiten der Grundstücksanschlussbefahrungen und
Auswertung der erstellten Videos durch das Ingenieurbüro Berg offenbart sich ein
sehr hoher Bedarf an Sanierung. Um den gesetzlichen Vorgaben der SüwVo
Abwasser (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (früher SüwKan))
nachzukommen wird das Unternehmen jährlich einen Betrag von etwa einer
Millionen Euro aufwenden müssen. Diese Maßnahmen werden aller
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Vorlage 346/2017
Voraussicht nach vollständig über den Aufwand abzuwickeln sein, wobei evtl.
Entgeltausgleichsrückstellungen über den Mehraufwand aufgezehrt werden
sollen.
Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach
Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall
die Kosten für die „Reparatur" der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem
Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe
erforderlich.
Im kommenden Jahr werden die Grundstücksanschlüsse in den Ortslagen
Niederberg, Liblar 2 (Südöstlich bis Theodor-Heuss-Straße/ Oberliblar)
untersucht. Die diesbezüglichen Kosten werden zunächst unter Aufwand
gebucht, so dass im Vermögensplan keine eigenen Ansätze gebildet wurden.
Wie Eingangs bereits erwähnt, führt die Übertragung der Anlagen auf den
Erftverband zu einer Verschiebung bei den Aufwendungen. Der Beitragsbescheid
wird sich wesentlich erhöhen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die
Aufwendungen bei den Stadtwerken in gleichhohem Umfang reduzieren.
6. Personalaufwand
Die Ansätze für Personalkosten wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert.
Die Zuordnung der Personalkostenanteile erfolgt im Wesentlichen mit Blick auf die
künftigen Tätigkeitsschwerpunkte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insofern kann
es zu Verschiebungen innerhalb der Personalkostenansätze der jeweiligen
Betriebszweige kommen. Allgemeine Lohnsteigerungen sind berücksichtigt. Die
Pensionsrückstellungen bewegen sich, nach der erstmaligen Bildung im Jahr 2012,
auf dem deutlich reduzierten und jetzt jährlich in Ansatz zu bringenden Niveau.
Zudem ist die Technikerstelle in der Abwasserbeseitigung wieder besetzt worden.
Es ist absehbar, dass die massive Erhöhung der Unterhaltungsaufwendungen nicht
ohne deutliche personelle Verstärkung abzuwickeln sein wird. Ausgaben in dieser
Größenordnung sind nur bedingt „unkontrolliert" von Ingenieurbüros und
Fremdfirmen zu leisten. Die langen Abschreibungen der Anlagengüter erfordern ein
hohes Maß an Qualität, welche wiederum nur durch eine nachhaltige Kontrolle
sicherzustellen ist.
7. Abschreibungen
Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten
errechnen sich für 2018 mit ca. 1.100.000 €.
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
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Anlage 1
Vorlage 346/2017
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau und
sehen einen Ansatz von rd. 379.000,- Euro vor. In diesem Betrag sind als
maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung
Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt
enthalten. Nachdem insgesamt die Verrechnung der Kosten zwischen Wasser und
Abwasser umgestellt werden mussten, sind nunmehr erstmalig die Ablesekosten
unter der Rubrik sonstiger Aufwand aufgeführt.
9. Zinsen und ähnliche Erträge
Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst
„zinsbringend" anzulegen.
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Im Jahr 2017 wird erstmals keine Verzinsung des Anlagevermögens in Ansatz
gebracht. Eine eventuelle Verzinsung und Abführung an den Haushalt erfolgt künftig
über den Gewinnverwendungsbeschluss zum Jahresabschluss der Stadtwerke. Es
wird diesbezüglich auf die Erläuterungen zuvor verwiesen.
Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur
Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. Die
anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne die
Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein.
Zur Finanzierung der Investitionen der Abwasserbeseitigung ist die Aufnahme von
Krediten in Höhe von rd. 4,6 Mio Euro erforderlich. Ein Großteil der Kreditaufnahme
wird für die Erschließung neuer Baugebiete erforderlich. Es fließen jedoch
kontinuierlich Baukostenzuschüsse zurück, so dass eine Refinanzierung gegeben ist.
11. Sonstige Steuern
An Steuern fallen Kfz-Steuern an.
12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 weist einen Jahresfehlbetrag für die
Abwasserbeseitigung aus. Ausweislich der Entgeltkalkulation bewegen sich die
Stadtwerke damit jedoch innerhalb der Regelungen des KAG.
Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der
sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der
Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle
Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen
unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben.
Ill. Vermögensplan - Einnahmen
1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes
Für Baumaßnahmen in 2018 werden keine Zuweisungen erfolgen.
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Anlage 1
Vorlage 346/2017
2. Baukostenzuschüsse/Ablösungen
Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre
konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den
Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf
eine detaillierte Aufschlüsselung verzichtet und ein realistischer Wert im
Wirtschaftsplan 2018 als Einnahme prognostiziert.
3. Verdiente Abschreibungen
Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen
Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die
Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger.
4. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe
von 4,7 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des
Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße
davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die
Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Der aktuelle
Kassenbestand sowie der Rückfluss der Baukostenzuschüsse beeinflussen zudem
die Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme, so dass mit der Veranschlagung
lediglich formal die Investitionen finanziell gesichert werden. Hinsichtlich der Ursache
für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor verwiesen.
IV.
Vermögensplan - Ausgaben
1.1 Investitionen
Die Investitionsplanung des Jahres 2018 sieht im Wesentlichen Ansätze für die
Erschließung von Neubaugebieten sowie zur Ertüchtigung bestehender Anlagen vor.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes ist eine weitgehende
Konkretisierung bezüglich der Realisierung der Areale nicht möglich. Die
Veranschlagung erfolgt daher mit der Maßgabe, dass eine Finanzierung in jedem
Fall durch den Abverkauf der Grundstücke gesichert werden kann. Bei der
Kreditaufnahme handelt es sich insofern um eine Zwischenfinanzierung der
Maßnahmen.
Der Niederschlagswasserbeseitigung kommt immer größere Bedeutung zu. Aus der
Abwasserbeseitigungspflicht heraus ist daher künftig dafür Sorge zu tragen, dass
auch Niederschläge außerhalb der gewöhnlichen Bemessungsansätze für Anlagen
schadlos abgeführt werden können. Um hier entsprechende Weichen zu stellen,
welche eine Haftung der Stadtwerke bei Schäden durch Starkniederschläge
ausschließt, ist die Ertüchtigung einiger Anlagen zur Rückhaltung von Regenwasser
erforderlich. Bauwerke und Technik sind in die Jahre gekommen und entsprechen
nicht mehr den Anforderungen bzw. dem heutigen Stand der Technik.
des
zur
Umsetzung
Maßnahmen
Ferner
stehen
Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes an, wofür ebenfalls die entsprechenden
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Anlage 1
Vorlage 346/2017
Ansätze gebildet wurden. Die Maßnahmen aus diesem Konzept sind mit den
übergeordneten Behörden abgestimmt und von diesen vorgegeben.
Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt
weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei
kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr
des Anfalls über Entgelte gedeckt.
Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um
diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende
Dimension aufweisen.
Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog.
Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende
Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten.
Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass
das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur
festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen
Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann.
Bislang wurden die Hauptsammler bzw. Kanäle ortsweise saniert. Dabei ging es
vordringlich um die Reparatur von schweren Schäden, für die herkömmliche Geräte
bzw. Roboter genutzt werden konnten. Nunmehr stehen über die Jahre verteilt viele
kleinere und punktuelle Sanierungen an, die entsprechend kompliziert und
kostenintensiv sind. Dabei wird über das gesamte Stadtgebiet verteilt punktuell
saniert. Die Kosten dieser Sanierung werden voraussichtlich nicht aktivierbar sein, so
dass deren Veranschlagung als Aufwand erfolgt.
Die erforderlichen Investitionen in die Sanierung und Reparatur werden in ihrer
Gesamtheit betrachtet und es wird unter Einflussnahme aller vorliegenden
Erkenntnisse je nach Fall repariert, renoviert oder erneuert.
Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die
diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis
getätigt.
Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten
Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht
werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen
Investitionsumfang weiter geschlossen.
Die Anforderungen an den störungsfreien Betrieb von Anlagen zur
Abwasserbeseitigung werden zunehmend komplexer. Damit einhergehend ist eine
Anbindung an ein Leitsystem mit 24 stündiger Überwachung fast nicht mehr zu
umgehen. Seinerzeit hat die Betriebsleitung Vorkehrungen an den Anlagen getroffen,
um derartige Systeme dort installieren zu können. Im Jahr 2018 ist daher die
Einbindung von drei Anlagen in das Überwachungssystem der Stadtwerke
vorgesehen.
1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an
heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der
Größenordnung der Vorjahre.
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Anlage 1
Vorlage 346/2017
2. Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Vermögensplan weist einen Jahresfehlbetrag von 122.000 Euro für das
Wirtschaftsjahr 2018 aus.
9
Anlage 2 Seite 1
Vorlage 346/2017
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung"
Erfolgsplan
Jahr 2018
Erlöse
Anteil RW
%
1.
Anteil 2018
RW
Plan 2017
Euro
Ergebnis
2016
Umsatzerlöse - Entgelt je cbm
1.1a Grundpreis
1.1b Kanalbenutzungsentgelte SW
1.1c Kanalbenutzungsentgelte RW
1.2 Erstattung Kostenanteile Straßenentwässerung
1.2b Entwässerung Bund - u. Landstraßen
1.3 Auflösung passivierter Ertragszuschüsse
1.4 Ableseverschiebung
2.
Plan 2018
Euro
0,00%
100,00%
100,00%
100,00%
42,00%
0,00%
9.000,00
4.990.000,00
2.900.000,00
1.120.000,00
60.000,00
940.000,00
0,00
0,00
0,00
2.900.000,00
1.120.000,00
60.000,00
394.800,00
0,00
9.000,00
4.920.800,00
2.790.000,00
1.120.000,00
90.000,00
940.000,00
0,00
10.074,87
5.064.388,65
3.025.388,12
1.158.676,69
57.024,59
924.967,58
-62.391,44
42,00%
50.000,00
21.000,00
70.000,00
49.982,72
42,00%
0,00%
42,00%
42,00%
100,00%
42,00%
42,00%
0,00
19.000,00
2.500,00
1.000,00
80.000,00
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
1.050,00
420,00
80.000,00
8.400,00
8.400,00
0,00
19.000,00
2.500,00
350,00
80.000,00
20.000,00
20.000,00
0,00
21.712,75
1.410,00
10.513,85
81.751,87
22.793,00
103.040,19
Aktivierte Eigenleistungen
Eigenleistungen
3.
Sonstige betriebliche Erträge
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
ordentliche Erträge
Inkassoerträge
Erträge Klärgrubenreinigung
Mahnkosten
Erträge aus der Auflösung von Rückstellung
Erstattung Sinkkastenreinigung
Auflösung lnvestitionszuschüsse
sonstige Erträge
Periodenfremde Erträge
Betriebserträge insgesamt: ohne Zinserträge
10.211.500,00 4.594.070,00 10.081.650,00 10.469.333,44
Anlage 2 - Seite 2
Vorlage 346/2017
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung"
Erfolgsplan
Jahr 2018
Aufwandsseite
Anteil RW
%
4.
Materialaufwand
4.1
Aufwendungen für Roh-, HiIfs- und Betriebsstoffe
sowie für bezogene Waren (Strom/Wasser etc.)
4.2
Anteil 2018
RW
Plan 2017
Euro
Ergebnis
2016
42,00%
70.000,00
29.400,00
70.000,00
58.510,98
45,00%
42,00%
42,00%
42,00%
40,00%
100,00%
42,00%
42,00%
0,00%
42,00%
42,00%
42,00%
5.300.000,00
450.000,00
900.000,00
600.000,00
160.000,00
105.000,00
6.000,00
55.000,00
20.000,00
0,00
0,00
100.000,00
2.385.000,00
189.000,00
378.000,00
252.000,00
64.000,00
105.000,00
2.520,00
23.100,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
5.500.000,00
450.000,00
900.000,00
0,00
160.000,00
120.000,00
6.000,00
35.000,00
20.000,00
0,00
0,00
60.000,00
5.178.968,00
644.764,76
444.519,84
0,00
0,00
70.910,55
5.984,40
51.446,66
18.336,89
0,00
620.948,75
124.812,61
42,00%
42,00%
42,00%
210.000,00
50.000,00
65.000,00
88.200,00
21.000,00
27.300,00
200.000,00
50.000,00
65.000,00
205.683,77
7.160,94
66.581,81
48,50%
1.100.000,00
533.500,00
1.300.000,00
1.015.935,43
9.191.000,00
4.140.020,00
8.936.000,00
8.514.565,39
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Verbandsbeitrag Erftverband
Kanalleitungen (TV & Reinigen u.s.w.)
Hauptkanal (Sanierung)
Anschlussleitung (Sanierung)
Schachtdeckel
Regenüberlauf- und Rückhaltebecken
Pumpstationen
Hausanschlüssen
Kleinkläranlagen/Abflusslose Gruben
Abwasserabgabe
Gebührenausgleichsrückstellung
Übrige
5.
Plan 2018
Euro
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Gehälter und Bezüge Beamte
Altersteilzeit und Penisonsrückstellungen etc
Sozialabgaben/ Altersvorsorge
6.
Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegestände des Anlagevermögens und der
Sachanlagen
Abschreibung
Betriebsaufwand Zwischensumme:
Anlage 2- Seite 3
Vorlage 346/2017
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung"
Erfolgsplan
Jahr 2018
Aufwandsseite
Anteil RW
%
7.
Anteil 2018
RW
Plan 2017
Euro
Ergebnis
2016
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsaufwendungen
7a
Versicherungsprämien (Gebäude u.ä.)
Kraftfahrzeugunterhaltung
7b
Kleinwerkzeuge
7c
7d
Übrige
Verwaltungsaufwendungen
Personalkosten städtischer Bediensteter
Jahresabschlussprüfung
Jahresabschlusserstellung
Verwaltungskostenbeitrag Stadt
Hebedatenkosten Wasser
Kosten (KDVZ ü.ä.)
IT-Kosten
Mieten
Telefonkosten und Porto
Beratungskosten sonstige
Verbandsbeiträge/Abwasserberatung
Gerichtskosten/Rechtskosten
Bürokosten/ Bürobedarf
Anzeigen
Fahrtkosten Arbeitnehmer
Ablesekosten
Aufwand Anlagenabgang
Übrige
7a
Plan 2018
Euro
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
10.000,00
2.000,00
1.000,00
10.000,00
4.200,00
840,00
420,00
4.200,00
5.000,00
2.000,00
1.000,00
25.000,00
11.679,58
355,48
138,09
6.393,26
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
0,00%
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
0,00%
85.000,00
20.000,00
2.000,00
85.000,00
45.000,00
0,00
10.000,00
9.000,00
6.500,00
4.000,00
7.000,00
5.000,00
5.000,00
500,00
1.700,00
25.000,00
0,00
45.000,00
35.700,00
8.400,00
840,00
35.700,00
0,00
0,00
4.200,00
3.780,00
2.730,00
1.680,00
2.940,00
2.100,00
2.100,00
210,00
714,00
0,00
85.000,00
20.000,00
2.000,00
80.000,00
35.000,00
0,00
12.000,00
0,00
10.000,00
1.000,00
5.000,00
35.000,00
5.000,00
500,00
1.700,00
20.000,00
0,00
23.900,00
85.000,00
15.821,60
-800,00
85.892,54
42.500,00
42,00%
18.900,00
6.597,58
9.203,28
5.990,10
2.425,70
6.656,84
0,00
1.456,46
0,00
665,05
19.260,25
9.641,64
40.718,97
Periodenfremde Aufwendungen
55.292,68
Betriebsaufwand Zwischensumme:
378.700,00
129.654,00
369.100,00
404.889,10
Anlage 2 - Seite 4
Vorlage 346/2017
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung"
Erfolgsplan
Jahr 2018
Aufwandseite
Anteil RW
oh
8.
Anteil 2018
RW
Plan 2017
Euro
Egebnis
2016
Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen lfd. Konten und Festgeld
Zinsertrag Abzinsung Rückstellung
Stundungs- und Verzugszinsen
9.
Plan 2018
Euro
42,00%
42,00%
42,00%
2.000,00
0,00
0,00
840,00
0,00
0,00
2.000,00
0,00
0,00
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
42,00%
720.000,00
10.000,00
35.000,00
0,00
0,00
302.400,00
4.200,00
14.700,00
0,00
0,00
730.000,00
55.000,00
27.900,00
0,00
325.000,00
775.218,11
9.259,42
10.334.700,00
4.591.000,00
10.083.000,00
10.469.336,94
-121.200,00
3.910,00
650,00
765.404,92
650,00
273,00
650,00
5.611,26
-121.850,00
3.637,00
0,00
759.793,66
3,50
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsen für langfristige Kredite
Zinsen für laufende Bankkonten
Zinsen aus Neuaufnahme Inv.
Gebühren Mahnbescheide etc.
Verzinsung des Anlagevermögens
Gesamtaufwendungen
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
11. Sonstige Steuern
42,00%
12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Anlage 2 - Seite 5
Vorlage 346/2017
Vermögensplan 2018- AbwasserbeseitigungAusgaben / Investitionen
LECHENICH
Störmeldeeinrichtung RKB 140, Mengenabschlagsmessung
Plan
2018
Plan
2017
Plan
2016
Euro
Euro
Euro
Gesamtausgabebedarr
nachrichtl.
Euro
15.000
15.000
15.000
BLIESHEIM
Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag 2D-Berechnung
1.14.08 Neubau RU 5 laut Netzanzeige
Erschließung BP 165 Lange Heide mit Sickerbecken
30.000
100.000
750.000
30.000
80.000
550.000
30.000
20.000
450.000
GYMNICH
1.18.09 Maßnahme aus Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Störmeldeeinrichtung RRB17
Erneuerung Schaltschrank RRB BP29
Sanierung Hausanschlüsse - Sebastianusstraße
Sanierung Hausanschlüsse - Moselstraße
7.000
42.000
150.000
150.000
20.000
7.000
5.000
BLESSEM
Störmeldeeinrichtung RU 13
Erneuerung Schaltschrank Pumpstation
DIRMERZHEIM
Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag planen
1.28.05 Hydraulische Sanierung Baumstraße
1.28.06 Hydraulische Sanierung Brückenstraße
1.28.07 Hydraulische Sanierung Kampstraße
1.28 bauliche Veränderung am Netz gegen Geruchsbelästigung
150.000,00
150.000,00
3.000,00
7.000
45.000
60.000
150.000
200.000
100.000
100.000,00
750.000,00
60.000
150.000
70.000
100.000
30.000
Anlage 2 - Seite 5
Vorlage 346/2017
Vermögensplan 2018- AbwasserbeseitigungAusgaben / Investitionen
Plan
2018
Plan
2017
Plan
2016
Euro
Euro
Euro
Gesamtausgabebedarr
nachrichtl.
Euro
LIBLAR
Störmeldeeinrichtung SK BP 135
1.13.07 Hydraulische Kanalsanierung Carl-Schurz-Straße
1.13. Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Heidebroich/Am Tunnel
1.13.05 Hydraulische Kanalsanierung Tannenweg, incl. Hausan.
1.13. Sanierung Hausanschlüsse - Tannenweg
1.13. Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Franz-Rüth-Straße
Erschließuna BP 184 Dechant-Linden-Weci
7.000
800.000
350.000
250.000
220.000
400.000
450.000
KÖTTINGEN
1.15. Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Peter-May-Straße
KIERDORF
1.17. Erneuerung Hausanschl. - Friedrich-Ebert-Str. (2.Teil)
1.17. Erneuerung Kanal Berrenrather Straße
SCHEUREN
Erneuerung Schaltschrank Pumpstation
1.000.000,00
350.000,00
,
220.000,00
400.000,00
450.000,00
400.000
100.000
200.000
250.000
60.000
250.000,00
250.000
60.000
45.000,00
45.000
NIEDERBERG
1.25.04 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht
50.000
25.000
50.000,00
300.000
300.000
300.000,00
Aufschließung neuer Baugebiete z.Zt. nicht baureif
300.000
Anlage 2 - Seite 5
Vorlage 346/2017
Vermögensplan 2018- AbwasserbeseitigungAusgaben / Investitionen
SONSTIGE
Um- und Erweiterungsarbeiten- Kanalnetz
Erstellung Kanalhausanschlüsse
Betriebs und Geschäftsausstattung
IT-Ausstattung / GIS-System / PLS
Beschaffung von Maschinen und Arbeitsgeräten
Zwischensumme
Posten der Rechnungsabgrenzung
Disagio
Verbindlicheiten
Darlehenstilgung Abwasser
Darlehenstilgung Neuaufnahme
Zuführung Kassenbestand
Zuführung
Plan
2018
Plan
2017
Plan
2016
Euro
Euro
Euro
Gesamtausgabebedarf
nachrichtl.
Euro
40.000
60.000
5.000
7.000
2.000
40.000
60.000
5.000
7.000
2.000
40.000
60.000
5.000
7.000
2.000
40.000,00
60.000,00
5.000,00
7.000,00
2.000,00
5.052.000
3.976.000
2.114.000
0,00
0
0
0
0,00
463.000,00
35.000,00
718.000,00
27.900,00
718.000,00
35.000,00
0,00
0
0
0
0,00
121.900,00
0,00
0,00
0,00
5.671.900,00
4.721.900,00
2.867.000,00
Verlust
Verlust
Insgesamt:
Anlage 2 Seite 6
Vorlage 346/2017
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
- Vermögensplan -
Einnahmen
Plan 2018
Euro
Plan 2017
Euro
Plan 2016
Euro
Ist 2016
Euro
600.000,00
600.000,00
486.320,00
600.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
400.000,00
400.000,00
0,00
400.000,00
4.671.900,00
3.721.900,00
0,00
1.874.200,00
Verwendung Kassenbestand
0,00
0,00
0,00
0,00
Jahresüberschuss
0,00
0,00
782.769,00
0,00
5.671.900,00
4.721.900,00
1.269.089,00
2.874.200,00
1.
Baukostenzuschüsse, Ablösungen
2.
Zuweisungen des Landes
3.
Verdiente Abschreibungen
4.
Neuaufnahme Kredite
5.
6.
Gesamteinnahmen
Anlage 2 -Seite 7
Vorlage 346/2017
Investitionsübersicht Abwasserbeseitigung Jahr 2018
Investitionsplanunq
LECHENICH
Störmeldeeinrichtung RKB 140, Mengenabschlagsmessunq
BLIESHEIM
Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag 2D-Berechnung
1.14.08 Neubau RU 5 laut Netzanzeige
Erschließung BP 165 Lange Heide mit Sickerbecken
Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag Bauausführung
1.14.07.3 Hydraulische Sanierung Merowinger Straße
1.14.07.2 Hydraulische Sanierung Steinackerweg
1.14.07.6 Hydraulische Sanierung Vorgebirqsstraße / Heerstraße
1.14.07.8 Hydraulische Sanierung Rochusstraße
1.14.12 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Investitions
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Summe
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
15.000
15.000
30.000
100.000
750.000
30.000
100.000
1.300.000
150.000
260.000
130.000
130.000
170.000
1.200.000
20.000
400.000
50.000
260.000
400.000
80.000
130.000
130.000
170.000
300.000
GYMNICH
Störmelde- und Abschlagseinrichtung RRB 17
1.18.
1.18.
1.18.08
1.18.09
Sanierung Hausanschlüsse - Sebastianusstraße
Sanierung Hausanschlüsse- Moselstraße
Hydraulische Sanierung Im Griesfeld
Hydraulische Sanierung Sebastianusstraße
Hydraulische Sanierung Ausleger
Neubau RRB 20 (Kerpener Straße) laut GEP
Maßnahme aus Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
7.000
7.000
42.000
150.000
150.000
100.000
120.000
70.000
500.000
KONRADSHEIM
1.20.03 Hydraulische Sanierung Frenzenstraße
150.000
150.000
100.000
120.000
70.000
0
150.000
320.000
320.000
BLESSEM
Störmelde- und Abschlagseinrichtunq RU 13
Erneuerung Schaltschrank Pumpstation
7.000
45.000
FRIESHEIM
1.24.07 Hydraulische Sanierung Von-Dorste-Hülshoff-Straße
1.24.11 Hydraulische Sanierung Hans Kander Platz
1.24.08 Hydraulische Sanierung Mathias-Curt-Straße
1.24.10 Hydraulische Sanierung VVilhelmstraße
1.24.12 Hydraulische Sanierung Ulmenstraße
Neubau RRB 19 laut GEP
400.000
440.000
800.000
280.000
340.000
1.000.000
400.000
440.000
800.000
280.000
340.000
1.000.000
ERP
1.27.06
1.27.03
1.27.07
1.27.08
1.300.000
260.000
150.000
1.300.000
260.000
150.000
Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht
Hydraulische Sanierung Luxemburgerstraße
Hydraulische Sanierung Wahlengasse
Hydraulische Sanierung Siefenweg
Anlage 2 -Seite 7
Investitionsübersicht Abwasserbeseitigung Jahr 2018
Vorlage 346/2017
Investitionsplanung
DIRMERZHEIM
1.28.04 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht
Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag planen
1.28.05 Hydraulische Sanierung Baumstraße
1.28.07 Hydraulische Sanierung Kampstraße
1.28.06 Hydraulische Sanierung Brückenstraße
bauliche Veränderung am Netz gegen Geruchsbelästigung
1.28
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
lnvestitions
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Summe
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
60.000
150.000
200.000
100.000
150.000
330.000
70.000
900.000
100.000
170.000
550.000
LIBLAR
1.13.07
1.13.
1.13.05
1.13.
1.13.
1.13.08
1.13.09
1.13.10
1.13.11
1.13.06
1.13.19
Störmelde- und Abschlagseinrichtung SK BP 135
Hydraulische Kanalsanierung Carl-Schurz-Straße
Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Heidebroich/Am Tunnel
Hydraulische Kanalsanierung Tannenweg, incl. Hausan.
Sanierung Hausanschlüsse-Tannenweg
Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Franz-Rüth-Straße
Erschließung BP 184 Dechant-Linden-Weg
Hydraulische Kanalsanierung Barbarastraße
Hydraulische Kanalsanierung Spükergarten
Hydraulische Kanalsanierung Dechant Lindenweg
Hydraulische Kanalsanierung Martin Buberstraße
Hydraulische Kanalsanierung Danzigerstraße
Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht
7.000
800.000
350.000
250.000
220.000
400.000
450.000
850.000
200.000
300.000
110.000
250.000
1.500.000
KOTTINGEN
Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Peter-May-Straße
1.15.
KIERDORF
1.17.06 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht
Erneuerung Hausanschl. - Friedrich-Ebert-Str. (2.Teil)
1.17.
Erneuerung Kanal Berrenrather Straße
1.17.
1.17.07.2 Hydraulische Kanalsanierung Rodderweg/Drieschstraße
1.17.07.2 Hydraulische Kanalsanierunq Roggendorfer Weg
7.000
800.000
1.200.000
250.000
220.000
400.000
450.000
200.000
300.000
110.000
250.000
200.000
250.000
400.000
170.000
250.000
60.000
400.000
170.000
150.000
150.000
250.000
60.000
AHREM
HERRIG
SCHEUREN
Erneuerung Schaltschrank Pumpstation
BORR
1.26.09
45.000
Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht
Hydraulische Kanalsanierung Valderstraße
NIEDERBERG
1.25.04 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht
50.000
Sammelmaßnahme
Aufschließung neuer Baugebiete z.Zt. nicht baureif
Ansätze
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
5.450.000
Anlage 2 -Seite 7
Vorlage 346/2017
Investitionsübersicht Abwasserbeseitigung Jahr 2018
Investitionsplanung
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Investitions
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Summe
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
40.000,00
60.000,00
0,00
5.000,00
7.000,00
2.000,00
40.000,00
60.000,00
0,00
5.000,00
7.000,00
2.000,00
40.000,00
60.000,00
0,00
5.000,00
7.000,00
2.000,00
40.000,00
60.000,00
0,00
5.000,00
7.000,00
2.000,00
40.000,00
60.000,00
0,00
5.000,00
7.000,00
2.000,00
40.000,00
60.000,00
0,00
5.000,00
7.000,00
2.000,00
40.000,00
60.000,00
0,00
5.000,00
7.000,00
2.000,00
5.052.000,00
3.854000,00
2.174.000,00
2.324.000,00
2.934.000,00
2.504.000,00
5.884.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
463.000,00
35.000,00
750.000,00
10.000,00
760.000,00
10.000,00
770.000,00
10.000,00
780.000,00
10.000,00
780.000,00
10.000,00
780.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
121.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5-07.19_00-00
1_6_11_0_00m
2244.900M
3-144-000»
3.724 000 00
1224.S109-40
6-674.0_00_,0D
SONSTIGE
Um- und Erweiterungsarbeiten- Kanalnetz
Erstellung Kanalhausanschlüsse
Investition im Rahmen der SüwVKan
Betriebs und Geschäftsausstattung
IT-Ausstattung / GIS-System / PLS
Beschaffung von Maschinen und Arbeitsgeräten
Zwischensumme
Posten der Rechnungsabgrenzung
Disagio
Verbindlicheiten
Darlehenstilgung Abwasser
Darlehenstilgung Neuaufnahme
Zuführung Kassenbestand
Zuführung
Verlust
Verlust
insgesamt:
720.000
930.000
170.000
78.000
164.000
50.000
Anlage 2 -Seite 8
Vorlage: 346/2017
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
- Vermögensplan - Übersicht Einnahmen / Ausgaben Planungszeitraum
1.
Beteiligung RWE Kanalnetzvermessung
2.
Baukostenzuschüsse, Ablösungen
3.
Zuweisungen des Landes
4.
Verdiente Abschreibungen
5.
Neuaufnahme Darlehen
6.
Gewinn
Gesamteinnahmen
Plan 2023
tsd Euro
Plan 2022
tsd Euro
Plan 2021
tsd Euro
0
0
0
0
0
0
600
600
600
600
500
500
0
0
0
0
0
0
200
200
200
200
200
200
4872
3814
2144
2304
2404
3024
0
0
0
0
0
0
5672
4614
29_44
3104
3104
34.
Plan 2020
tsd Euro
Plan 2020
tsd Euro
Plan 2019
tsd Euro
Plan 2018
tsd Euro
Ausuaben Planungszeitraum
Plan 2020
tsd Euro
Plan 2019
tsd Euro
Plan 2018
tsd Euro
Einnahmen Planungszeitraum
Plan 2023
tsd Euro
Plan 2021
tsd Euro
700
900
900
900
900
1500
4209
2664
80
80
624
1164
Investition Erschließung neuer Baugeb.
300
300
300
300
300
300
4.
Tilgung
463
750
720
720
760
760
5.
Verlust
0
0
0
0
0
0
5672
11.614
2944
3104
31_H•
•
31.
'
1.
Investition Sanierung
2.
Investition Anlagen u. Netzerweiterung
3.
Gesamtausgaben
Aufges It Stadtwerke Erftstadt
Klinkhammer
Betriebsleiter
Hallstein
1. Betriebsleiterin
Stellenübersicht
Anlage
V:347/2017
V:348/2017
V:345/2017
V:346/2017
der Stadtwerke Erftstadt für das Geschäftsjahr 2018
der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung,
Bäderbetrieb/Heizkraftwerk
(ohne Beigeordnete u. Beamte)
Eingruppierung nach TVöD (unter Vorbehalt der endgültigen Überleitung in das neue Tarifrecht)
Betriebszweig
Bäder
Soll
Ist
2018
2017
Betriebszweig
Heizkraftwerk
Soll
Ist
2017
2018
0,50
0,10
0,10
0,10
0,05
0,45
0,45
0,10
0,10
0,15
0,15
0,08
1,01
0,31
0,18
0,08
0,09
0,04
1,00
0,00
0,00
0,70
1,10
0,68
0,10
0,07
1,50
0,50
0,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11,47
1,68
1,68
11,00
8,00
0,71
0,71
1,05
1,05
0,03
0,03
6,15
6,15
0,55
0,55
0,05
0,05
0,73
0,73
4,65
4,65
0,17
0,17
4
1,00
1,00
0,00
0,00
1,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2
1,92
1,92
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,92
1,92
0,00
0,00
Auszubildende
5,00
5,00
5,00
5,00
36,51
30,92
19,78
14,78
3,34
3,40
9,10
8,58
0,63
0,51
Bezeichnung
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung
Soll
Ist
2018
2017
Gesamt
Betrieb
Soll
Ist
2017
2018
Betfebszweig
Wasserversorgung
Rohrnetzabte lung
Soll
Ist
Soll
Ist
2018
2017
2018
2017
15
1,00
1,00
0,30
0,30
0,05
0,05
0,45
12
1,00
1,00
0,20
0,20
0,10
0,10
11
0,00
0,00
10
1,77
0,78
0,42
0,27
0,08
9
2,20
1,60
0,00
0,15
8
1,00
1,00
0,50
7
1,00
0,00
6
14,46
5
Beschäftigte
Betriebsleitung und Beamte nachrichtlich
1
1. Betriebsleiterin
1
A 9 m.D.
1
1
Infolge Ruhestand evtl. künftig gem TVÖD
bis EG 9
Auszubildende (nachrichtlich): Ist 2017
5 Installateur/Rohrnetzbauer/in
0 Straßenbauer
3,65
4,65
Veränderungen
Eine Stelle Abwassertechnikerin EG 9 nach EG 10
Zwei neue Stellen EG 9 (Nachfolge Rohmetzmeister/ Schwimmeister) Teilweise Stadt
Einen neue Stelle EG 7 bis EG 9 Technischer Sachbearbeiter
Drei neue Stellen EG 6 Rohmetzbauer/Nachfolge für freigestelltes
Personalratsmitglied,
Der Stellenplan passt sich der prozentualen Verteilungen innerhalb der Betriebszweige an.
Durch die in den vergangenenen Jahren erfolgte Reduzierung des Personals,
werden einige Mitarbeiter, insbesondere aus der Verwaltung der Stadtwerke, anteilig u.
je nach Arbeitsanfall flexibel eingesetzt. Nach diesem Maßstab erfolgt später
auch die Personalkostenverteilung auf die jeweiligen Betriebszweige.