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Beschlussvorlage (Anlage 1 bis 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,7 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20

Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 346/2017 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig AbwasserbeseitigungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 if. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigV0 sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigV0). II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung 1. Allgemeines Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie der Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung hält daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2018 wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswasser aus. Nach wie vor gibt es im Stadtgebiet Flächen (fast ausschließlich Garagenhöfe mit sehr vielen Eigentümern), die in die Kanalisation entwässern und trotzdem nicht zu Entgelten herangezogen werden. Es hat sich gezeigt, dass der Aufwand zur Erfassung bzw. Aufteilung so hoch ist, dass die Erträge in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen. Die Betriebsleitung wird daher zwar sukzessive immer wieder Flächen nacherheben, aber nicht eigens dafür Personal abstellen. In vielen Fällen ergibt sich z.B. aus baulichen Veränderungen etc. die Möglichkeit, die Flächen zu erfassen, neu zuzuordnen und auch nachzuerheben. Bei Neubauten ebenso wie bei baulichen Veränderungen werden die versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen zunächst geschätzt und dann in Abstimmung mit den Kundinnen und Kunden neu korrekt bestimmt. Nach wie vor erfährt der Eigenbetrieb eine maßgebliche Unterstützung durch die eingesetzte kombinierte Verbrauchsabrechnungs- und Buchhaltungssoftware. Die perfekt aufeinander abgestimmten Programmmodule machen erst eine wirkungsvolle Datenverarbeitung möglich. Sämtliche den Kunden betreffenden Informationen sind im System hinterlegt und können quasi per Knopfdruck abgerufen werden. Egal ob Abrechnung, Kontostand oder der seinerzeit abgegebene Erhebungsbogen, das eigens auf Ver- bzw. Entsorgung ausgerichtete Programm wird allen Anforderungen der Stadtwerke gerecht. Die hierdurch entstandenen Synergien bei Verbrauchsabrechnung, Mahnwesen, Buchhaltung sowie allgemeine Zahlungsabwicklung gewährleisten eine perfekte Verzahnung und damit hervorragenden Kundenservice. Die Software ist auf nahezu allen Arbeitsplätzen im Einsatz und beweist dort ihre Alltagstauglichkeit. Es ist sehr erfreulich, dass der Anbieter das System stetes aktuell Anlage 1 Vorlage 346/2017 hält und weiter entwickelt. Onlinezählereingabe, elektronische Rechnungslegung (Onlinerechnung) finden überproportional Zuspruch von den Kunden und werden zunehmend genutzt. Für den Eigenbetrieb bedeutet das eine deutliche Arbeitsersparnis und für den Kunden ein Servicegewinn. Die Rentenkasse hat im Jahr 2016 die Praxis der Zählerstandserfassung gerügt. Demnach können die Zählerableser/innen künftig nicht mehr als selbständige „Unternehmer" diese Tätigkeit auf Rechnungsbasis erbringen, sondern müssen sozialversicherungspflichtig geringfügig beschäftigt werden. Hierdurch entsteht ein Aufwand, der heutigen Gepflogenheiten nicht mehr gerecht wird. Die Betriebsleitung hat daher im Jahr 2016 auf das sog Selbstableseverfahren umgestellt. Dabei erhalten Kund/inn/en separate Anschreiben mit beigefügter Zählererfassungskarte bzw. Antwortkarte. In Kombination mit der Möglichkeit zur Onlineeingabe hat sich diese Umstellung als sehr erfolgreich herausgestellt. Im Jahr 2016 gab es allenfalls verhaltene Kritik aus der Kundschaft. Die Betriebsleitung wird daher die Zählerstandserfassung auch im Jahr 2017 analog zum Vorjahr praktizieren. Eine weitere Möglichkeit die Rechnungslegung an die Kundinnen und Kunden zu optimieren ist, neben dem Onlineversand der Rechnung per Mail (immerhin aktuell bei rd. 4.000 Kunden), den sogenannten E- Post Versand der Deutschen Post zu nutzen. Der Versand der Rechnungen via E- Post ist für die Abrechnung 2017 geplant. Nachdem nunmehr alle Anlagen größer 500 Einwohnerwerte an den Erftverband übertragen wurden, er zudem Kredite in der jeweiligen Höhe des Anlagenbuchwertes übernommen hat, bleibt abzuwarten was die Übertragung mit Blick auf die Höhe des Beitragsbescheides bedeutet. Da hierzu noch keine verlässliche Zahl genannt wurde, geht die Betriebsleitung bis dato davon aus, dass dieser um den Betrag erhöhen wird, wie äquivalent Aufwendungen bei den Stadtwerken weggefallen sind. 2. Umsatzerlöse Mit Einführung der getrennten Entgelte erhielt die Ausweisung der Umsatzerlöse ebenfalls eine Trennung. Um diese bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2018 und dem Anteil für Regenwasser. Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2016. Die der Berechnung zugrunde gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr bestimmt und beträgt rd. 5.7 Mio Quadratmeter. Davon entfallen rd. 1.7 Mio Quadratmeter auf Straßen, Wege und Plätze. Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr entgeltmindernd der Kundschaft gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen. 2 Anlage 1 Vorlage 346/2017 Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises bei den Entgelten verzichtet. Einnahmen aus Grundpreisen stammen im Regelfall aus der Entleerung von Dreikammergruben u. o. aus Grundpreisen für Absetzmengenzähler. Die Straßenentwässerung wurde bis zur Einführung des getrennten Entgelts mit einer Pauschalen belastet. Diese errechnete sich aus 15% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige „flächenscharfe" Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Der Haushalt der Stadt Erftstadt wird durch die neue Form der Abrechnung entlastet. Aufgrund diverser teils sehr konträre Rechtsmeinungen, kommt in das bisherige Abrechnungswesen der Straßenentwässerung Bewegung. Die Straßenbaulastträger vertreten dabei die Auffassung, dass durch das Zahlen der Niederschlagswasserentgelte die Aufwendungen zur Senkenreinigung und auch der Unterhaltung der Regeneinläufe abgedeckt sind. Die Abwasseragentur NRW sieht aktuell überhaupt keine Rechtsgrundlage für diese Auffassung der Straßenbaulastträger. Sollte wider Erwarten deren Auffassung doch zutreffen, werden die Stadtwerke gezwungen sein, ein separates Entwässerungsentgelt für die Straßen, Wege und Plätze zu erheben. Der Sanierungsaufwand für Regeneinläufe übersteigt den Aufwand zur Unterhaltung der Kanalgrundstücksanschlüsse um ein Vielfaches. Aufgrund der Vielzahl der Einläufe ist daher eine Umlage und Finanzierung über das allgemeine Niederschlagswasserentgelt nicht gerechtfertigt und wird seitens der Verbände auch als rechtskritisch angesehen. Für die Straßenbaulastträger wird sich in jedem Fall eine deutliche Erhöhung des Unterhaltungsaufwandes ergeben. Entweder als direkte Sanierungsaufwendungen oder indirekt über höhere Entwässerungskosten. Beides dürfte sich jährlich in der Größenordnung von 750.000 Euro bewegen. Im Wirtschaftsplan 2018 sind aktuell lediglich die Ansätze für die Sanierung der Grundstücksanschlüsse der Kundinnen und Kunden der Stadtwerke vorgesehen. Sollte sich aufgrund einer einheitlichen Rechtsmeinung die Notwendigkeit zur Bildung eines Ansatzes für die Unterhaltung der Regeneinläufe ergeben, wird dieser unterjährig gebildet. Bis dato war es üblich, in der Abwasserbeseitigung ein ausgeglichenes Ergebnis anzustreben. Aufgrund der relativ schlecht prognostizierbaren Umsätze durch den Großverbraucher, sind in der Vergangenheit immer kleinere Überschüsse oder Verluste entstanden. Diese wurden auf neue Rechnung vorgetragen und gegeneinander aufgerechnet. Zudem wurde die Verzinsung des Anlagevermögens im Erfolgsplan unter den „Aufwendungen für Zinsen" ausgewiesen. Die Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner haben dies gerügt. Da es sich nach HGB nicht um Zinsen im klassischen Sinne handelt, ist die Verzinsung des Anlagevermögens vor die Klammer zu ziehen und als Überschuss auszuweisen. Über die Verwendung des Jahresüberschusses ist im Rat ein Gewinnverwendungsbeschluss zu fassen. Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag. Bereits für das Jahr 2016 hatte der Großverbraucher angekündigt, durch die Optimierung von Betriebsprozessen sowie einer weitergehenden Vorreinigung der anfallenden Betriebsabwässer, eine deutliche 3 Anlage 1 Vorlage 346/2017 Reduzierung der Aufwendungen zur Abwasserbeseitigung anzustreben. Nach neuerem Bekunden hält dieser an diesen Bestrebungen fest und investiert bereits auf seinem Betriebsgelände in entsprechende Anlagen. In der Praxis bedeutet dies für den Abwasserbetrieb einen nicht unerheblichen Rückgang der Einnahmen bzw. der Umsatzerlöse. Dieser wurde zunächst nicht im Wirtschaftsplan 2018 berücksichtigt, da eben der Wirkungsgrad und damit der finanzielle Umfang der Optimierung nicht feststehen. Verlässliches hierzu wird man erst nach einem Betriebsjahr sagen können. Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem Bereich der Baukostenzuschüsse — als Umsatzerlös - mit 3% aufgelöst. Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe bewirkt. Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen. Hinsichtlich der Regeneinläufe und der Problematik hinsichtlich deren Unterhaltung wird auf die Ausführungen zuvor verwiesen. 3. Aktivierte Eigenleistungen Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel mit 5 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Die aktivierten Eigenleistungen werden aufgrund rückläufiger Planungsleistungen im Hause leicht zurück gehen. 4. Sonstige betriebliche Erträge Bei der Wasserversorgung hat sich die Sperrung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Hiervon profitiert auch die Abwasserbeseitigung, da Kunden meist beide Zahlungen schulden. Leider gibt es diese direkte Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung alleine nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung hat daher im laufenden Jahr zu drastischeren Maßnahmen gegriffen und schlicht säumigen Zahlern das Absperren ihrer Kanalanschlussleitungen mit einer Absperrblase angedroht. Bereits die schriftliche Ankündigung hat dazu geführt, dass ein hoher fünfstelliger Betrag gezahlt wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten analog zum Vorjahr eine Einnahme für die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen zur Straßenentwässerung abgegolten. Die entsprechenden Aufwendungen sind vom Eigenbetrieb Straßen und künftig vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten. 5. Materialaufwand Die Ansätze beim Materialaufwand wurden im Vergleich zu denen der Vorjahre erheblich erhöht. Mit Voranschreiten der Grundstücksanschlussbefahrungen und Auswertung der erstellten Videos durch das Ingenieurbüro Berg offenbart sich ein sehr hoher Bedarf an Sanierung. Um den gesetzlichen Vorgaben der SüwVo Abwasser (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (früher SüwKan)) nachzukommen wird das Unternehmen jährlich einen Betrag von etwa einer Millionen Euro aufwenden müssen. Diese Maßnahmen werden aller 4 Anlage 1 Vorlage 346/2017 Voraussicht nach vollständig über den Aufwand abzuwickeln sein, wobei evtl. Entgeltausgleichsrückstellungen über den Mehraufwand aufgezehrt werden sollen. Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall die Kosten für die „Reparatur" der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe erforderlich. Im kommenden Jahr werden die Grundstücksanschlüsse in den Ortslagen Niederberg, Liblar 2 (Südöstlich bis Theodor-Heuss-Straße/ Oberliblar) untersucht. Die diesbezüglichen Kosten werden zunächst unter Aufwand gebucht, so dass im Vermögensplan keine eigenen Ansätze gebildet wurden. Wie Eingangs bereits erwähnt, führt die Übertragung der Anlagen auf den Erftverband zu einer Verschiebung bei den Aufwendungen. Der Beitragsbescheid wird sich wesentlich erhöhen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Aufwendungen bei den Stadtwerken in gleichhohem Umfang reduzieren. 6. Personalaufwand Die Ansätze für Personalkosten wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Die Zuordnung der Personalkostenanteile erfolgt im Wesentlichen mit Blick auf die künftigen Tätigkeitsschwerpunkte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insofern kann es zu Verschiebungen innerhalb der Personalkostenansätze der jeweiligen Betriebszweige kommen. Allgemeine Lohnsteigerungen sind berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen bewegen sich, nach der erstmaligen Bildung im Jahr 2012, auf dem deutlich reduzierten und jetzt jährlich in Ansatz zu bringenden Niveau. Zudem ist die Technikerstelle in der Abwasserbeseitigung wieder besetzt worden. Es ist absehbar, dass die massive Erhöhung der Unterhaltungsaufwendungen nicht ohne deutliche personelle Verstärkung abzuwickeln sein wird. Ausgaben in dieser Größenordnung sind nur bedingt „unkontrolliert" von Ingenieurbüros und Fremdfirmen zu leisten. Die langen Abschreibungen der Anlagengüter erfordern ein hohes Maß an Qualität, welche wiederum nur durch eine nachhaltige Kontrolle sicherzustellen ist. 7. Abschreibungen Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2018 mit ca. 1.100.000 €. 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 Anlage 1 Vorlage 346/2017 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau und sehen einen Ansatz von rd. 379.000,- Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Nachdem insgesamt die Verrechnung der Kosten zwischen Wasser und Abwasser umgestellt werden mussten, sind nunmehr erstmalig die Ablesekosten unter der Rubrik sonstiger Aufwand aufgeführt. 9. Zinsen und ähnliche Erträge Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst „zinsbringend" anzulegen. 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Jahr 2017 wird erstmals keine Verzinsung des Anlagevermögens in Ansatz gebracht. Eine eventuelle Verzinsung und Abführung an den Haushalt erfolgt künftig über den Gewinnverwendungsbeschluss zum Jahresabschluss der Stadtwerke. Es wird diesbezüglich auf die Erläuterungen zuvor verwiesen. Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. Die anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne die Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein. Zur Finanzierung der Investitionen der Abwasserbeseitigung ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von rd. 4,6 Mio Euro erforderlich. Ein Großteil der Kreditaufnahme wird für die Erschließung neuer Baugebiete erforderlich. Es fließen jedoch kontinuierlich Baukostenzuschüsse zurück, so dass eine Refinanzierung gegeben ist. 11. Sonstige Steuern An Steuern fallen Kfz-Steuern an. 12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 weist einen Jahresfehlbetrag für die Abwasserbeseitigung aus. Ausweislich der Entgeltkalkulation bewegen sich die Stadtwerke damit jedoch innerhalb der Regelungen des KAG. Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben. Ill. Vermögensplan - Einnahmen 1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes Für Baumaßnahmen in 2018 werden keine Zuweisungen erfolgen. 6 Anlage 1 Vorlage 346/2017 2. Baukostenzuschüsse/Ablösungen Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf eine detaillierte Aufschlüsselung verzichtet und ein realistischer Wert im Wirtschaftsplan 2018 als Einnahme prognostiziert. 3. Verdiente Abschreibungen Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger. 4. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 4,7 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Der aktuelle Kassenbestand sowie der Rückfluss der Baukostenzuschüsse beeinflussen zudem die Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme, so dass mit der Veranschlagung lediglich formal die Investitionen finanziell gesichert werden. Hinsichtlich der Ursache für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor verwiesen. IV. Vermögensplan - Ausgaben 1.1 Investitionen Die Investitionsplanung des Jahres 2018 sieht im Wesentlichen Ansätze für die Erschließung von Neubaugebieten sowie zur Ertüchtigung bestehender Anlagen vor. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes ist eine weitgehende Konkretisierung bezüglich der Realisierung der Areale nicht möglich. Die Veranschlagung erfolgt daher mit der Maßgabe, dass eine Finanzierung in jedem Fall durch den Abverkauf der Grundstücke gesichert werden kann. Bei der Kreditaufnahme handelt es sich insofern um eine Zwischenfinanzierung der Maßnahmen. Der Niederschlagswasserbeseitigung kommt immer größere Bedeutung zu. Aus der Abwasserbeseitigungspflicht heraus ist daher künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch Niederschläge außerhalb der gewöhnlichen Bemessungsansätze für Anlagen schadlos abgeführt werden können. Um hier entsprechende Weichen zu stellen, welche eine Haftung der Stadtwerke bei Schäden durch Starkniederschläge ausschließt, ist die Ertüchtigung einiger Anlagen zur Rückhaltung von Regenwasser erforderlich. Bauwerke und Technik sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den Anforderungen bzw. dem heutigen Stand der Technik. des zur Umsetzung Maßnahmen Ferner stehen Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes an, wofür ebenfalls die entsprechenden 7 Anlage 1 Vorlage 346/2017 Ansätze gebildet wurden. Die Maßnahmen aus diesem Konzept sind mit den übergeordneten Behörden abgestimmt und von diesen vorgegeben. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr des Anfalls über Entgelte gedeckt. Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende Dimension aufweisen. Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog. Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten. Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann. Bislang wurden die Hauptsammler bzw. Kanäle ortsweise saniert. Dabei ging es vordringlich um die Reparatur von schweren Schäden, für die herkömmliche Geräte bzw. Roboter genutzt werden konnten. Nunmehr stehen über die Jahre verteilt viele kleinere und punktuelle Sanierungen an, die entsprechend kompliziert und kostenintensiv sind. Dabei wird über das gesamte Stadtgebiet verteilt punktuell saniert. Die Kosten dieser Sanierung werden voraussichtlich nicht aktivierbar sein, so dass deren Veranschlagung als Aufwand erfolgt. Die erforderlichen Investitionen in die Sanierung und Reparatur werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und es wird unter Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse je nach Fall repariert, renoviert oder erneuert. Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis getätigt. Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen. Die Anforderungen an den störungsfreien Betrieb von Anlagen zur Abwasserbeseitigung werden zunehmend komplexer. Damit einhergehend ist eine Anbindung an ein Leitsystem mit 24 stündiger Überwachung fast nicht mehr zu umgehen. Seinerzeit hat die Betriebsleitung Vorkehrungen an den Anlagen getroffen, um derartige Systeme dort installieren zu können. Im Jahr 2018 ist daher die Einbindung von drei Anlagen in das Überwachungssystem der Stadtwerke vorgesehen. 1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der Vorjahre. 8 Anlage 1 Vorlage 346/2017 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Vermögensplan weist einen Jahresfehlbetrag von 122.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2018 aus. 9 Anlage 2 Seite 1 Vorlage 346/2017 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung" Erfolgsplan Jahr 2018 Erlöse Anteil RW % 1. Anteil 2018 RW Plan 2017 Euro Ergebnis 2016 Umsatzerlöse - Entgelt je cbm 1.1a Grundpreis 1.1b Kanalbenutzungsentgelte SW 1.1c Kanalbenutzungsentgelte RW 1.2 Erstattung Kostenanteile Straßenentwässerung 1.2b Entwässerung Bund - u. Landstraßen 1.3 Auflösung passivierter Ertragszuschüsse 1.4 Ableseverschiebung 2. Plan 2018 Euro 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 42,00% 0,00% 9.000,00 4.990.000,00 2.900.000,00 1.120.000,00 60.000,00 940.000,00 0,00 0,00 0,00 2.900.000,00 1.120.000,00 60.000,00 394.800,00 0,00 9.000,00 4.920.800,00 2.790.000,00 1.120.000,00 90.000,00 940.000,00 0,00 10.074,87 5.064.388,65 3.025.388,12 1.158.676,69 57.024,59 924.967,58 -62.391,44 42,00% 50.000,00 21.000,00 70.000,00 49.982,72 42,00% 0,00% 42,00% 42,00% 100,00% 42,00% 42,00% 0,00 19.000,00 2.500,00 1.000,00 80.000,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 1.050,00 420,00 80.000,00 8.400,00 8.400,00 0,00 19.000,00 2.500,00 350,00 80.000,00 20.000,00 20.000,00 0,00 21.712,75 1.410,00 10.513,85 81.751,87 22.793,00 103.040,19 Aktivierte Eigenleistungen Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 ordentliche Erträge Inkassoerträge Erträge Klärgrubenreinigung Mahnkosten Erträge aus der Auflösung von Rückstellung Erstattung Sinkkastenreinigung Auflösung lnvestitionszuschüsse sonstige Erträge Periodenfremde Erträge Betriebserträge insgesamt: ohne Zinserträge 10.211.500,00 4.594.070,00 10.081.650,00 10.469.333,44 Anlage 2 - Seite 2 Vorlage 346/2017 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung" Erfolgsplan Jahr 2018 Aufwandsseite Anteil RW % 4. Materialaufwand 4.1 Aufwendungen für Roh-, HiIfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren (Strom/Wasser etc.) 4.2 Anteil 2018 RW Plan 2017 Euro Ergebnis 2016 42,00% 70.000,00 29.400,00 70.000,00 58.510,98 45,00% 42,00% 42,00% 42,00% 40,00% 100,00% 42,00% 42,00% 0,00% 42,00% 42,00% 42,00% 5.300.000,00 450.000,00 900.000,00 600.000,00 160.000,00 105.000,00 6.000,00 55.000,00 20.000,00 0,00 0,00 100.000,00 2.385.000,00 189.000,00 378.000,00 252.000,00 64.000,00 105.000,00 2.520,00 23.100,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 5.500.000,00 450.000,00 900.000,00 0,00 160.000,00 120.000,00 6.000,00 35.000,00 20.000,00 0,00 0,00 60.000,00 5.178.968,00 644.764,76 444.519,84 0,00 0,00 70.910,55 5.984,40 51.446,66 18.336,89 0,00 620.948,75 124.812,61 42,00% 42,00% 42,00% 210.000,00 50.000,00 65.000,00 88.200,00 21.000,00 27.300,00 200.000,00 50.000,00 65.000,00 205.683,77 7.160,94 66.581,81 48,50% 1.100.000,00 533.500,00 1.300.000,00 1.015.935,43 9.191.000,00 4.140.020,00 8.936.000,00 8.514.565,39 Aufwendungen für bezogene Leistungen Verbandsbeitrag Erftverband Kanalleitungen (TV & Reinigen u.s.w.) Hauptkanal (Sanierung) Anschlussleitung (Sanierung) Schachtdeckel Regenüberlauf- und Rückhaltebecken Pumpstationen Hausanschlüssen Kleinkläranlagen/Abflusslose Gruben Abwasserabgabe Gebührenausgleichsrückstellung Übrige 5. Plan 2018 Euro Personalaufwand Löhne und Gehälter Gehälter und Bezüge Beamte Altersteilzeit und Penisonsrückstellungen etc Sozialabgaben/ Altersvorsorge 6. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegestände des Anlagevermögens und der Sachanlagen Abschreibung Betriebsaufwand Zwischensumme: Anlage 2- Seite 3 Vorlage 346/2017 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung" Erfolgsplan Jahr 2018 Aufwandsseite Anteil RW % 7. Anteil 2018 RW Plan 2017 Euro Ergebnis 2016 Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebsaufwendungen 7a Versicherungsprämien (Gebäude u.ä.) Kraftfahrzeugunterhaltung 7b Kleinwerkzeuge 7c 7d Übrige Verwaltungsaufwendungen Personalkosten städtischer Bediensteter Jahresabschlussprüfung Jahresabschlusserstellung Verwaltungskostenbeitrag Stadt Hebedatenkosten Wasser Kosten (KDVZ ü.ä.) IT-Kosten Mieten Telefonkosten und Porto Beratungskosten sonstige Verbandsbeiträge/Abwasserberatung Gerichtskosten/Rechtskosten Bürokosten/ Bürobedarf Anzeigen Fahrtkosten Arbeitnehmer Ablesekosten Aufwand Anlagenabgang Übrige 7a Plan 2018 Euro 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 10.000,00 2.000,00 1.000,00 10.000,00 4.200,00 840,00 420,00 4.200,00 5.000,00 2.000,00 1.000,00 25.000,00 11.679,58 355,48 138,09 6.393,26 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 0,00% 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 0,00% 85.000,00 20.000,00 2.000,00 85.000,00 45.000,00 0,00 10.000,00 9.000,00 6.500,00 4.000,00 7.000,00 5.000,00 5.000,00 500,00 1.700,00 25.000,00 0,00 45.000,00 35.700,00 8.400,00 840,00 35.700,00 0,00 0,00 4.200,00 3.780,00 2.730,00 1.680,00 2.940,00 2.100,00 2.100,00 210,00 714,00 0,00 85.000,00 20.000,00 2.000,00 80.000,00 35.000,00 0,00 12.000,00 0,00 10.000,00 1.000,00 5.000,00 35.000,00 5.000,00 500,00 1.700,00 20.000,00 0,00 23.900,00 85.000,00 15.821,60 -800,00 85.892,54 42.500,00 42,00% 18.900,00 6.597,58 9.203,28 5.990,10 2.425,70 6.656,84 0,00 1.456,46 0,00 665,05 19.260,25 9.641,64 40.718,97 Periodenfremde Aufwendungen 55.292,68 Betriebsaufwand Zwischensumme: 378.700,00 129.654,00 369.100,00 404.889,10 Anlage 2 - Seite 4 Vorlage 346/2017 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung" Erfolgsplan Jahr 2018 Aufwandseite Anteil RW oh 8. Anteil 2018 RW Plan 2017 Euro Egebnis 2016 Zinsen und ähnliche Erträge Bankzinsen lfd. Konten und Festgeld Zinsertrag Abzinsung Rückstellung Stundungs- und Verzugszinsen 9. Plan 2018 Euro 42,00% 42,00% 42,00% 2.000,00 0,00 0,00 840,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 42,00% 720.000,00 10.000,00 35.000,00 0,00 0,00 302.400,00 4.200,00 14.700,00 0,00 0,00 730.000,00 55.000,00 27.900,00 0,00 325.000,00 775.218,11 9.259,42 10.334.700,00 4.591.000,00 10.083.000,00 10.469.336,94 -121.200,00 3.910,00 650,00 765.404,92 650,00 273,00 650,00 5.611,26 -121.850,00 3.637,00 0,00 759.793,66 3,50 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für langfristige Kredite Zinsen für laufende Bankkonten Zinsen aus Neuaufnahme Inv. Gebühren Mahnbescheide etc. Verzinsung des Anlagevermögens Gesamtaufwendungen 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. Sonstige Steuern 42,00% 12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Anlage 2 - Seite 5 Vorlage 346/2017 Vermögensplan 2018- AbwasserbeseitigungAusgaben / Investitionen LECHENICH Störmeldeeinrichtung RKB 140, Mengenabschlagsmessung Plan 2018 Plan 2017 Plan 2016 Euro Euro Euro Gesamtausgabebedarr nachrichtl. Euro 15.000 15.000 15.000 BLIESHEIM Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag 2D-Berechnung 1.14.08 Neubau RU 5 laut Netzanzeige Erschließung BP 165 Lange Heide mit Sickerbecken 30.000 100.000 750.000 30.000 80.000 550.000 30.000 20.000 450.000 GYMNICH 1.18.09 Maßnahme aus Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Störmeldeeinrichtung RRB17 Erneuerung Schaltschrank RRB BP29 Sanierung Hausanschlüsse - Sebastianusstraße Sanierung Hausanschlüsse - Moselstraße 7.000 42.000 150.000 150.000 20.000 7.000 5.000 BLESSEM Störmeldeeinrichtung RU 13 Erneuerung Schaltschrank Pumpstation DIRMERZHEIM Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag planen 1.28.05 Hydraulische Sanierung Baumstraße 1.28.06 Hydraulische Sanierung Brückenstraße 1.28.07 Hydraulische Sanierung Kampstraße 1.28 bauliche Veränderung am Netz gegen Geruchsbelästigung 150.000,00 150.000,00 3.000,00 7.000 45.000 60.000 150.000 200.000 100.000 100.000,00 750.000,00 60.000 150.000 70.000 100.000 30.000 Anlage 2 - Seite 5 Vorlage 346/2017 Vermögensplan 2018- AbwasserbeseitigungAusgaben / Investitionen Plan 2018 Plan 2017 Plan 2016 Euro Euro Euro Gesamtausgabebedarr nachrichtl. Euro LIBLAR Störmeldeeinrichtung SK BP 135 1.13.07 Hydraulische Kanalsanierung Carl-Schurz-Straße 1.13. Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Heidebroich/Am Tunnel 1.13.05 Hydraulische Kanalsanierung Tannenweg, incl. Hausan. 1.13. Sanierung Hausanschlüsse - Tannenweg 1.13. Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Franz-Rüth-Straße Erschließuna BP 184 Dechant-Linden-Weci 7.000 800.000 350.000 250.000 220.000 400.000 450.000 KÖTTINGEN 1.15. Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Peter-May-Straße KIERDORF 1.17. Erneuerung Hausanschl. - Friedrich-Ebert-Str. (2.Teil) 1.17. Erneuerung Kanal Berrenrather Straße SCHEUREN Erneuerung Schaltschrank Pumpstation 1.000.000,00 350.000,00 , 220.000,00 400.000,00 450.000,00 400.000 100.000 200.000 250.000 60.000 250.000,00 250.000 60.000 45.000,00 45.000 NIEDERBERG 1.25.04 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht 50.000 25.000 50.000,00 300.000 300.000 300.000,00 Aufschließung neuer Baugebiete z.Zt. nicht baureif 300.000 Anlage 2 - Seite 5 Vorlage 346/2017 Vermögensplan 2018- AbwasserbeseitigungAusgaben / Investitionen SONSTIGE Um- und Erweiterungsarbeiten- Kanalnetz Erstellung Kanalhausanschlüsse Betriebs und Geschäftsausstattung IT-Ausstattung / GIS-System / PLS Beschaffung von Maschinen und Arbeitsgeräten Zwischensumme Posten der Rechnungsabgrenzung Disagio Verbindlicheiten Darlehenstilgung Abwasser Darlehenstilgung Neuaufnahme Zuführung Kassenbestand Zuführung Plan 2018 Plan 2017 Plan 2016 Euro Euro Euro Gesamtausgabebedarf nachrichtl. Euro 40.000 60.000 5.000 7.000 2.000 40.000 60.000 5.000 7.000 2.000 40.000 60.000 5.000 7.000 2.000 40.000,00 60.000,00 5.000,00 7.000,00 2.000,00 5.052.000 3.976.000 2.114.000 0,00 0 0 0 0,00 463.000,00 35.000,00 718.000,00 27.900,00 718.000,00 35.000,00 0,00 0 0 0 0,00 121.900,00 0,00 0,00 0,00 5.671.900,00 4.721.900,00 2.867.000,00 Verlust Verlust Insgesamt: Anlage 2 Seite 6 Vorlage 346/2017 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung - Vermögensplan - Einnahmen Plan 2018 Euro Plan 2017 Euro Plan 2016 Euro Ist 2016 Euro 600.000,00 600.000,00 486.320,00 600.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 400.000,00 400.000,00 0,00 400.000,00 4.671.900,00 3.721.900,00 0,00 1.874.200,00 Verwendung Kassenbestand 0,00 0,00 0,00 0,00 Jahresüberschuss 0,00 0,00 782.769,00 0,00 5.671.900,00 4.721.900,00 1.269.089,00 2.874.200,00 1. Baukostenzuschüsse, Ablösungen 2. Zuweisungen des Landes 3. Verdiente Abschreibungen 4. Neuaufnahme Kredite 5. 6. Gesamteinnahmen Anlage 2 -Seite 7 Vorlage 346/2017 Investitionsübersicht Abwasserbeseitigung Jahr 2018 Investitionsplanunq LECHENICH Störmeldeeinrichtung RKB 140, Mengenabschlagsmessunq BLIESHEIM Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag 2D-Berechnung 1.14.08 Neubau RU 5 laut Netzanzeige Erschließung BP 165 Lange Heide mit Sickerbecken Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag Bauausführung 1.14.07.3 Hydraulische Sanierung Merowinger Straße 1.14.07.2 Hydraulische Sanierung Steinackerweg 1.14.07.6 Hydraulische Sanierung Vorgebirqsstraße / Heerstraße 1.14.07.8 Hydraulische Sanierung Rochusstraße 1.14.12 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Investitions 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 15.000 15.000 30.000 100.000 750.000 30.000 100.000 1.300.000 150.000 260.000 130.000 130.000 170.000 1.200.000 20.000 400.000 50.000 260.000 400.000 80.000 130.000 130.000 170.000 300.000 GYMNICH Störmelde- und Abschlagseinrichtung RRB 17 1.18. 1.18. 1.18.08 1.18.09 Sanierung Hausanschlüsse - Sebastianusstraße Sanierung Hausanschlüsse- Moselstraße Hydraulische Sanierung Im Griesfeld Hydraulische Sanierung Sebastianusstraße Hydraulische Sanierung Ausleger Neubau RRB 20 (Kerpener Straße) laut GEP Maßnahme aus Niederschlagswasserbeseitigungskonzept 7.000 7.000 42.000 150.000 150.000 100.000 120.000 70.000 500.000 KONRADSHEIM 1.20.03 Hydraulische Sanierung Frenzenstraße 150.000 150.000 100.000 120.000 70.000 0 150.000 320.000 320.000 BLESSEM Störmelde- und Abschlagseinrichtunq RU 13 Erneuerung Schaltschrank Pumpstation 7.000 45.000 FRIESHEIM 1.24.07 Hydraulische Sanierung Von-Dorste-Hülshoff-Straße 1.24.11 Hydraulische Sanierung Hans Kander Platz 1.24.08 Hydraulische Sanierung Mathias-Curt-Straße 1.24.10 Hydraulische Sanierung VVilhelmstraße 1.24.12 Hydraulische Sanierung Ulmenstraße Neubau RRB 19 laut GEP 400.000 440.000 800.000 280.000 340.000 1.000.000 400.000 440.000 800.000 280.000 340.000 1.000.000 ERP 1.27.06 1.27.03 1.27.07 1.27.08 1.300.000 260.000 150.000 1.300.000 260.000 150.000 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht Hydraulische Sanierung Luxemburgerstraße Hydraulische Sanierung Wahlengasse Hydraulische Sanierung Siefenweg Anlage 2 -Seite 7 Investitionsübersicht Abwasserbeseitigung Jahr 2018 Vorlage 346/2017 Investitionsplanung DIRMERZHEIM 1.28.04 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht Hydraulische Sanierung: Ing.-Auftrag planen 1.28.05 Hydraulische Sanierung Baumstraße 1.28.07 Hydraulische Sanierung Kampstraße 1.28.06 Hydraulische Sanierung Brückenstraße bauliche Veränderung am Netz gegen Geruchsbelästigung 1.28 Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan lnvestitions 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 60.000 150.000 200.000 100.000 150.000 330.000 70.000 900.000 100.000 170.000 550.000 LIBLAR 1.13.07 1.13. 1.13.05 1.13. 1.13. 1.13.08 1.13.09 1.13.10 1.13.11 1.13.06 1.13.19 Störmelde- und Abschlagseinrichtung SK BP 135 Hydraulische Kanalsanierung Carl-Schurz-Straße Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Heidebroich/Am Tunnel Hydraulische Kanalsanierung Tannenweg, incl. Hausan. Sanierung Hausanschlüsse-Tannenweg Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Franz-Rüth-Straße Erschließung BP 184 Dechant-Linden-Weg Hydraulische Kanalsanierung Barbarastraße Hydraulische Kanalsanierung Spükergarten Hydraulische Kanalsanierung Dechant Lindenweg Hydraulische Kanalsanierung Martin Buberstraße Hydraulische Kanalsanierung Danzigerstraße Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht 7.000 800.000 350.000 250.000 220.000 400.000 450.000 850.000 200.000 300.000 110.000 250.000 1.500.000 KOTTINGEN Erneuerung Kanal + Hausanschl. - Peter-May-Straße 1.15. KIERDORF 1.17.06 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht Erneuerung Hausanschl. - Friedrich-Ebert-Str. (2.Teil) 1.17. Erneuerung Kanal Berrenrather Straße 1.17. 1.17.07.2 Hydraulische Kanalsanierung Rodderweg/Drieschstraße 1.17.07.2 Hydraulische Kanalsanierunq Roggendorfer Weg 7.000 800.000 1.200.000 250.000 220.000 400.000 450.000 200.000 300.000 110.000 250.000 200.000 250.000 400.000 170.000 250.000 60.000 400.000 170.000 150.000 150.000 250.000 60.000 AHREM HERRIG SCHEUREN Erneuerung Schaltschrank Pumpstation BORR 1.26.09 45.000 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht Hydraulische Kanalsanierung Valderstraße NIEDERBERG 1.25.04 Investition in Zusammenhang mit Hausanschluss dicht 50.000 Sammelmaßnahme Aufschließung neuer Baugebiete z.Zt. nicht baureif Ansätze 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 5.450.000 Anlage 2 -Seite 7 Vorlage 346/2017 Investitionsübersicht Abwasserbeseitigung Jahr 2018 Investitionsplanung Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Investitions 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 40.000,00 60.000,00 0,00 5.000,00 7.000,00 2.000,00 40.000,00 60.000,00 0,00 5.000,00 7.000,00 2.000,00 40.000,00 60.000,00 0,00 5.000,00 7.000,00 2.000,00 40.000,00 60.000,00 0,00 5.000,00 7.000,00 2.000,00 40.000,00 60.000,00 0,00 5.000,00 7.000,00 2.000,00 40.000,00 60.000,00 0,00 5.000,00 7.000,00 2.000,00 40.000,00 60.000,00 0,00 5.000,00 7.000,00 2.000,00 5.052.000,00 3.854000,00 2.174.000,00 2.324.000,00 2.934.000,00 2.504.000,00 5.884.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 463.000,00 35.000,00 750.000,00 10.000,00 760.000,00 10.000,00 770.000,00 10.000,00 780.000,00 10.000,00 780.000,00 10.000,00 780.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 121.900,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5-07.19_00-00 1_6_11_0_00m 2244.900M 3-144-000» 3.724 000 00 1224.S109-40 6-674.0_00_,0D SONSTIGE Um- und Erweiterungsarbeiten- Kanalnetz Erstellung Kanalhausanschlüsse Investition im Rahmen der SüwVKan Betriebs und Geschäftsausstattung IT-Ausstattung / GIS-System / PLS Beschaffung von Maschinen und Arbeitsgeräten Zwischensumme Posten der Rechnungsabgrenzung Disagio Verbindlicheiten Darlehenstilgung Abwasser Darlehenstilgung Neuaufnahme Zuführung Kassenbestand Zuführung Verlust Verlust insgesamt: 720.000 930.000 170.000 78.000 164.000 50.000 Anlage 2 -Seite 8 Vorlage: 346/2017 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung - Vermögensplan - Übersicht Einnahmen / Ausgaben Planungszeitraum 1. Beteiligung RWE Kanalnetzvermessung 2. Baukostenzuschüsse, Ablösungen 3. Zuweisungen des Landes 4. Verdiente Abschreibungen 5. Neuaufnahme Darlehen 6. Gewinn Gesamteinnahmen Plan 2023 tsd Euro Plan 2022 tsd Euro Plan 2021 tsd Euro 0 0 0 0 0 0 600 600 600 600 500 500 0 0 0 0 0 0 200 200 200 200 200 200 4872 3814 2144 2304 2404 3024 0 0 0 0 0 0 5672 4614 29_44 3104 3104 34. Plan 2020 tsd Euro Plan 2020 tsd Euro Plan 2019 tsd Euro Plan 2018 tsd Euro Ausuaben Planungszeitraum Plan 2020 tsd Euro Plan 2019 tsd Euro Plan 2018 tsd Euro Einnahmen Planungszeitraum Plan 2023 tsd Euro Plan 2021 tsd Euro 700 900 900 900 900 1500 4209 2664 80 80 624 1164 Investition Erschließung neuer Baugeb. 300 300 300 300 300 300 4. Tilgung 463 750 720 720 760 760 5. Verlust 0 0 0 0 0 0 5672 11.614 2944 3104 31_H• • 31. ' 1. Investition Sanierung 2. Investition Anlagen u. Netzerweiterung 3. Gesamtausgaben Aufges It Stadtwerke Erftstadt Klinkhammer Betriebsleiter Hallstein 1. Betriebsleiterin Stellenübersicht Anlage V:347/2017 V:348/2017 V:345/2017 V:346/2017 der Stadtwerke Erftstadt für das Geschäftsjahr 2018 der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Bäderbetrieb/Heizkraftwerk (ohne Beigeordnete u. Beamte) Eingruppierung nach TVöD (unter Vorbehalt der endgültigen Überleitung in das neue Tarifrecht) Betriebszweig Bäder Soll Ist 2018 2017 Betriebszweig Heizkraftwerk Soll Ist 2017 2018 0,50 0,10 0,10 0,10 0,05 0,45 0,45 0,10 0,10 0,15 0,15 0,08 1,01 0,31 0,18 0,08 0,09 0,04 1,00 0,00 0,00 0,70 1,10 0,68 0,10 0,07 1,50 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11,47 1,68 1,68 11,00 8,00 0,71 0,71 1,05 1,05 0,03 0,03 6,15 6,15 0,55 0,55 0,05 0,05 0,73 0,73 4,65 4,65 0,17 0,17 4 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 1,92 1,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,92 1,92 0,00 0,00 Auszubildende 5,00 5,00 5,00 5,00 36,51 30,92 19,78 14,78 3,34 3,40 9,10 8,58 0,63 0,51 Bezeichnung Betriebszweig Abwasserbeseitigung Soll Ist 2018 2017 Gesamt Betrieb Soll Ist 2017 2018 Betfebszweig Wasserversorgung Rohrnetzabte lung Soll Ist Soll Ist 2018 2017 2018 2017 15 1,00 1,00 0,30 0,30 0,05 0,05 0,45 12 1,00 1,00 0,20 0,20 0,10 0,10 11 0,00 0,00 10 1,77 0,78 0,42 0,27 0,08 9 2,20 1,60 0,00 0,15 8 1,00 1,00 0,50 7 1,00 0,00 6 14,46 5 Beschäftigte Betriebsleitung und Beamte nachrichtlich 1 1. Betriebsleiterin 1 A 9 m.D. 1 1 Infolge Ruhestand evtl. künftig gem TVÖD bis EG 9 Auszubildende (nachrichtlich): Ist 2017 5 Installateur/Rohrnetzbauer/in 0 Straßenbauer 3,65 4,65 Veränderungen Eine Stelle Abwassertechnikerin EG 9 nach EG 10 Zwei neue Stellen EG 9 (Nachfolge Rohmetzmeister/ Schwimmeister) Teilweise Stadt Einen neue Stelle EG 7 bis EG 9 Technischer Sachbearbeiter Drei neue Stellen EG 6 Rohmetzbauer/Nachfolge für freigestelltes Personalratsmitglied, Der Stellenplan passt sich der prozentualen Verteilungen innerhalb der Betriebszweige an. Durch die in den vergangenenen Jahren erfolgte Reduzierung des Personals, werden einige Mitarbeiter, insbesondere aus der Verwaltung der Stadtwerke, anteilig u. je nach Arbeitsanfall flexibel eingesetzt. Nach diesem Maßstab erfolgt später auch die Personalkostenverteilung auf die jeweiligen Betriebszweige.