Daten
Kommune
Jülich
Größe
772 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
18.01.16, 10:57
Aktualisiert
18.01.16, 10:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbeirat der Stadt Jülich
Erste Vorsi tzende Emily Willkomm-Laufs
Christinastr. 19
52428 Jülich
E-Mail: emilat@smx.de
Stadtverwaltung Jülich
Große Rurstr. 17
52428 Jülich
Jülich, 22.12.2015
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Antrag des Umweltbeirates auf Einführung einer Gehölzschutzsatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fällungen zahlreicher Bäume haben vor einigen Wochen für erheblichen Unmut bei vielen
besorgten Bürgern gesorgt. Das Abholzen dieser gesunden und landschaftsprägenden Bäume macht
sehr deutlich, dass Jülich dringend eine Baumschutzsatzung benötigt. Auch wird immer wieder von
radikalen Rückschnitten von Hecken und Wegebegleitgrün berichtet, die, ebenso wie die Bäume, eine
wichtige Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt (,,Biodiversität") innehaben. Der Umweltbeirat war
schon immer dagegen, dass damals die Baumschutzsatzung vom Rat gestrichen wurde. Mitnichten hat
sich das Bewusstsein für den Erhalt der Bäume gebessert! Leider wird nach wie vor intensiv von der
Säge Gebrauch gemacht und wertvolle Bäume gef?illt und Hecken radikal gestutzt.
Bäume, ältere Obstbäume, Hecken und Wegebegleitgrün haben nicht nur eine hohe ökologische
Bedeutung, sondern auch eine wichtige Funktion fiir die Attraktivität der Stadt Jülich, die sich als
Wohnstandort profilieren möchte. Es ist schade, dass viele Verantwortliche in Jülich die Attraktivität
einer Stadt immer noch allein an der Zahl der gut ausgebauten Straßen und der Verfiigbarkeit von
Parkplätzen messen.
Neben stadtklimatischen und ökologischen Argumenten sollten auch weiche Standortfaktoren wie ein
intaktes Landschaftsbild, gegliedert durch Bäume, Streuobstwiesen, Hecken und Wegebegleitgrün, als
Argumente fi.ir die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung wahrgenommen werden. Junge
Familien verbinden ,,Wohnortqualität" nicht nur mit einer Autobahnauffahrt, sondern auch mit einer
lebenswerten und intakten Umwelt innerhalb des Stadtgebietes.
Wir meinen daher: Mit der Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung, ausgeweitet auf Hecken,
größere Obstbäume und Straßenbegleitgrün, könnte ein großer Schritt zum Erhalt und zur Stärkung
der Attraktivität Jülich als Wohnort gemacht werden'
Daher stellt der Umweltbeirat folgenden Antrag:
Die Verwaltung legt dem Rat eine neue Baumschutzsatzung zur Entscheidung vor. Dabei sollen
Bäume, Hecken und Straßenbegleitgrün in privater wie in städtischer Hand gleichermaßen durch die
Baumschutzsatzung geschützt werden. Ein gutes Vorbild wäre die Baumschutzsatzung von Dresden,
die explizit auf Hecken und auch größere Obstbäume erweitert ist.
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Mit freundlichen Grüßen aus Jülich
Emily Willkomm-Laufs
1.
Vnrsitzende
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