Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 586/2017
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 13.11.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
30.11.2017
vorberatend
05.12.2017
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Volkshochschule
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
33.215
Folgekosten in €:
33.215
Kostenträger:
Sachkonto:
040271010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Einstellung einer/s hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters mit 19,5 Wochenarbeitsstunden wird für den nächstmöglichen Zeitpunkt die Ausnahme vom Einstellungsstopp
beschlossen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TVöD.
Begründung:
Auf Grund eines Sterbefalles ist bei der Volkshochschule eine Stelle mit einem Wochenstundenumfang von 19,5 Stunden als hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterin (EG 13) nachzubesetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Fachbereiche „Arbeit und Beruf“ und „Deutsch als Fremdsprache“
(Integrationskurse mit Alphabetisierung, Einstiegs- und Willkommenskurse unterhalb der Integrationskurse) Umgesetzt wurden in den vergangenen Jahren auf dieser Stelle jährlich etwa 3000 Unterrichtsstunden. Diese Stelle muss zeitnah neu ausgeschrieben werden, um die Kontinuität des
Bildungsangebotes sicher zu stellen. Die Nachfrage nach Deutschkursen ist nach wie vor hoch; die
VHS hat dieses Angebot in den letzten Jahren ausgebaut, um den Bedarf vor Ort zu decken. Im
Fachbereich „Arbeit und Beruf“ sind Anpassungsqualifizierungen wichtig, weil Berufstätige im Laufe des länger werdenden Arbeitslebens mit neuen Herausforderungen konfrontiert sind.
Die VHS bekommt für die 3,3 besetzten hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterstellen einen
Landeszuschuss in Höhe 174.000 €, auf die hier zu besetzende halbe Stelle entfällt demnach ein
Anteil von 26.000 €. Über die Besetzung der Stellen ist die VHS gegenüber der Bezirksregierung
berichtspflichtig.
(Erner)
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