Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 347/2017
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 12.07.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
27.09.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke
23.11.2017
vorberatend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2018 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Bäder-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2018 wie folgt festgestellt:
Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von
Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
371.300,00 €
911.600,00 €
1.531.000,00 €
61.000,00 €
mit einem Aufwand in Höhe von
305.500,00 €
Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
341.500,00 €
2. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden die Stadtwerke ermächtigt, Kredite bis zu einer
Höhe von
1.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
370.000 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und
Freibäder- für das Geschäftsjahr 2018 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Hallenbad:
Die Ansätze im Erfolgsplan des Betriebszweiges „Hallenbad“ orientieren sich im Wesentlichen
an den Vorjahreswerten und berücksichtigen lediglich die jährlichen Preissteigerungen bzw.
betriebsbedingte Schwankungen.
Lediglich im Vermögensplan sind Ansätze gebildet worden, woraus sich der Bedarf zur Finanzierung von Investitionen ergibt. Hinsichtlich der Notwendigkeiten zu diesen Investitionen wird auf
die Erläuterungen zum Vermögensplan des Wirtschaftsplanes und auf die dortigen Seiten 4 bzw. 5
verwiesen. Die Investitionen basieren auf den Maßnahmen im Rahmen des Masterplans Liblar und
gehen erstmalig deutlich über die gewöhnlichen Investitionssummen hinaus. Anders als in den
Jahren zuvor bauen diese aufeinander auf bzw. stehen in einer direkten Abhängigkeit zueinander.
Die Lüftung des Schwimmbereichs des Hallenbades ist aufgrund ihres Alters zu erneuern. Ein
Ausfall dieses Aggregates hätte zwangsläufig die Schließung des Bades zur Folge. Eine Reparatur
ist eigentlich fast unmöglich, würde im jedem Fall jedoch sehr sehr teuer und langwierig. Insofern
löst die Lüftungsanlage eine Reihe von Folgeinvestitionen aus. Denn dieses Aggregat steht auf
dem Dach des Bades. Wird es ausgetauscht, muss eben auch das in die Jahre gekommene reparaturanfällige Flachdach saniert werden. Wird das Dach saniert, greifen wir automatisch in die
Dachumrandung ein und es ergibt sich der Bedarf zur Anpassung der Fassade. Insofern sieht die
Investitionsplanung 2018 analog zum Masterplan Liblar entsprechende Veranschlagungen vor.
Bei alle anderen zu tätigen Ausgaben in den Bädern wird – wie in der Vergangenheit auch- die
Frage der wirtschaftlichen Rentierlichkeit gestellt. Insofern erfolgen „Schönheitsreparaturen“ nur in
sehr begrenztem Umfang. Die Betriebsleitung ist auch willens, dies im Jahr 2018 so zu handhaben.
Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle beim Reinigungs- sowie Kassenpersonal ist im Jahr
2018 eine personelle Verstärkung in den Bädern erforderlich.
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Freibad:
Im Freibad Lechenich stehen nach der Erneuerung der Fensteranlagen mehrere kleinere Sanierungsmaßnahmen an. So ist es in 2018 erforderlich, die Chloranlage sowie den Flaschenraum zu
erneuern. Ferner gibt es aktuell sehr hohe Wasserverluste, welche durch defekte unterirdische
Rohrleitungen entstehen. Auch ist eine Ertüchtigung der Pumpenanlage sowie der Unterverteilung
erforderlich.
Erstmalig sieht die Planung aufgrund des Verlustes der Wasserversorgung keine finanzielle Verstärkung der Bäder vor.
In Vertretung
(Hallstein)
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