Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 534/2017
Az.: 270
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 23.10.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.12.2017
vorberatend
12.12.2017
beschließend
Hebesatzsatzung 2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.
Begründung:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2015 wurde ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Nach wie vor unabdingbarer Teil dieses Konzeptes ist eine Erhöhung der Hebesaätze der Realsteuern in folgenden Schritten:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
2015
340
570
505
2016
350
590
520
2017
360
610
535
2018
370
630
550
"
2019
380
650
565
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 werden in 2018 - auch infolge der Hebesatzerhöhung - fol
gende Mehrerträge erwartet:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
11.000 €
640.000 €
2.685.000€
Der Beschluss der Hebesatzung noch im laufenden Jahr ermöglicht es der Verwaltung, gleich zu
Beginn des kommenden Jahres entsprechende Steuerbescheide zu verschicken. Ein eventueller
Versand von Änderungsbescheiden erst im Frühjahr würde zusätzliche Portokosten in Höhe von ca.
17.000 € und einen erheblichen Mehraufwand an Buchungen für die Steuerpflichtigen selber und die
Verwaltung verursachen.
In Vertretung
(Knips)
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