Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 517/2017
Az.: 21 22-10
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 18.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.12.2017
vorberatend
12.12.2017
beschließend
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt;
redaktionelle Anpassungen in Anlehnung an das Bundesmeldegesetz und aktuelle
Rechtsprechung
Finanzielle Auswirkungen: keine
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die beiliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Stadt Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
Die Zweitwohnungssteuersatzung wird an die neue Rechtslage angepasst. Dabei handelt es sich
um eine rein redaktionelle Anpassung an das Bundesmeldegesetz, an Rechtsprechung der Bundesgerichte und an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
In der Anlage ist die alte und neue Version der Satzung als Synopse dargestellt. Die jeweiligen
Änderungen in den §§ 2, 6, 8 und 10 sind kursiv hervorgehoben.
In Vertretung
(Knips)
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