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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt; redaktionelle Anpassungen in Anlehnung an das Bundesmeldegesetz und aktuelle Rechtsprechung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt;
redaktionelle Anpassungen in Anlehnung an das Bundesmeldegesetz und aktuelle Rechtsprechung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt;
redaktionelle Anpassungen in Anlehnung an das Bundesmeldegesetz und aktuelle Rechtsprechung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 517/2017 Az.: 21 22-10 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 18.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 05.12.2017 vorberatend 12.12.2017 beschließend Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt; redaktionelle Anpassungen in Anlehnung an das Bundesmeldegesetz und aktuelle Rechtsprechung Finanzielle Auswirkungen: keine Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Die Zweitwohnungssteuersatzung wird an die neue Rechtslage angepasst. Dabei handelt es sich um eine rein redaktionelle Anpassung an das Bundesmeldegesetz, an Rechtsprechung der Bundesgerichte und an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. In der Anlage ist die alte und neue Version der Satzung als Synopse dargestellt. Die jeweiligen Änderungen in den §§ 2, 6, 8 und 10 sind kursiv hervorgehoben. In Vertretung (Knips) -2-