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Beschlussvorlage (Bildung des Bauausschusses Straßen als Nachfolger des Betriebsausschuss Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 15:05
Aktualisiert
07.12.17, 15:05
Beschlussvorlage (Bildung des Bauausschusses Straßen als Nachfolger des Betriebsausschuss Straßen) Beschlussvorlage (Bildung des Bauausschusses Straßen als Nachfolger des Betriebsausschuss Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 627/2017 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 28.11.2017 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 12.12.2017 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen beschließend Bildung des Bauausschusses Straßen als Nachfolger des Betriebsausschuss Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. In Nachfolge des bisherigen Betriebsausschuss Straßen werden die derzeitigen Mitglieder des Betriebsausschusses ab dem 01.01.2018 in den Bauausschuss Straßen gewählt. 2. StV Alfred Zimmermann wird zum Vorsitzenden des Bauausschuss Straßen gewählt. StV Claudia Siebolds wird zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschuss Straßen gewählt. StV Horst Heiken wird zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschuss Straßen ge wählt. 3. Der bisherige Betriebsausschuss Straßen tritt in der aktuellen Besetzung im Jahr 2018 noch einmal zusammen, um die Entlastung der Betriebsleitung zu erteilen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 mit dem Beschluss zur Vorlage 53/2017 die Auflösung des Betriebsausschuss Straßen zum 31.12.2017 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen als Nachfolgegremium den Bauausschuss Straßen zu bilden. Der Betriebsausschuss Straßen in der bisherigen Besetzung muss im Jahr 2018 noch einmal zur Beschlussfassung über die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW zusammentreten und bleibt daher, wie die Betriebsleitung, bis zum Abschluss der Rechtsgeschäfte des Eigenbetriebes, geschäftsführend im Amt.. Auf eine Zahlung der Aufwandsentschädigung für das Jahr 2018 an den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Straßen, der nur noch einmal im Jahr 2018, zur Erteilung der gesetzlichen vorgesehenen Entlastung der Betriebsleitung zusammentritt wird verzichtet. Die mit Beschluss des Rates am 28.03.2017 beschlossene Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates wird zum 01.01.2018 bekanntgemacht. Den Beschluss des Rates vom 28.03.2017 sowie das aktuelle Besetzungsverzeichnis des Betriebsausschuss Straßen füge ich als Anlage bei. (Erner) -2-