Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 15:05
Aktualisiert
07.12.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 627/2017
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 28.11.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
12.12.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Bemerkungen
beschließend
Bildung des Bauausschusses Straßen als Nachfolger des Betriebsausschuss Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. In Nachfolge des bisherigen Betriebsausschuss Straßen werden die derzeitigen Mitglieder des
Betriebsausschusses ab dem 01.01.2018 in den Bauausschuss Straßen gewählt.
2. StV Alfred Zimmermann wird zum Vorsitzenden des Bauausschuss Straßen gewählt.
StV Claudia Siebolds wird zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschuss Straßen
gewählt.
StV Horst Heiken wird zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschuss Straßen ge
wählt.
3. Der bisherige Betriebsausschuss Straßen tritt in der aktuellen Besetzung im Jahr 2018 noch
einmal zusammen, um die Entlastung der Betriebsleitung zu erteilen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 mit dem Beschluss zur Vorlage 53/2017 die Auflösung des Betriebsausschuss Straßen zum 31.12.2017 beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen als Nachfolgegremium den Bauausschuss Straßen zu bilden.
Der Betriebsausschuss Straßen in der bisherigen Besetzung muss im Jahr 2018 noch einmal zur
Beschlussfassung über die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW zusammentreten und bleibt daher, wie die Betriebsleitung, bis zum Abschluss der
Rechtsgeschäfte des Eigenbetriebes, geschäftsführend im Amt..
Auf eine Zahlung der Aufwandsentschädigung für das Jahr 2018 an den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Straßen, der nur noch einmal im Jahr 2018, zur Erteilung der gesetzlichen vorgesehenen Entlastung der Betriebsleitung zusammentritt wird verzichtet.
Die mit Beschluss des Rates am 28.03.2017 beschlossene Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates wird zum 01.01.2018 bekanntgemacht.
Den Beschluss des Rates vom 28.03.2017 sowie das aktuelle Besetzungsverzeichnis des Betriebsausschuss Straßen füge ich als Anlage bei.
(Erner)
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