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Genehm. Dringl. § 60 Abs. I Satz 2 GO NW (überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2015 für die Schülerbeförderungskosten)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
22.01.16, 17:01
Aktualisiert
09.02.16, 17:01
Genehm. Dringl. § 60 Abs. I Satz 2 GO NW (überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2015 für die Schülerbeförderungskosten)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 20.01.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 45/2016 Sitzungsvorlage für die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 03.02.2016 Stadtrat 11.02.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2015 für die Schülerbeförderungskosten Anlg.: -120/22 SD.Net Beschlussentwurf: Die am 29.12.2015 von mir und Herrn Stadtverordneten Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2015 werden für die Schülerbeförderung überplanmäßige Mittel in Höhe von 95.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen beim Sachkonto 61 612 001 01 5517001 „Zinsen für Kassenkredite“. Die Begründung bitte ich der beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.