Daten
Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
22.01.16, 17:01
Aktualisiert
09.02.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 20.01.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 45/2016
Sitzungsvorlage
für die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.02.2016
Stadtrat
11.02.2016
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2015 für die Schülerbeförderungskosten
Anlg.: -120/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die am 29.12.2015 von mir und Herrn Stadtverordneten Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der
GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt:
Im Haushalt 2015 werden für die Schülerbeförderung überplanmäßige Mittel in Höhe von
95.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen beim Sachkonto
61 612 001 01 5517001 „Zinsen für Kassenkredite“.
Die Begründung bitte ich der beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.