Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
22.01.16, 17:01
Aktualisiert
09.02.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 20.01.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 46/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.02.2016
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
(siehe Hinweis letzte Seite)
Stadtrat
11.02.2016
Bereitstellung von Mitteln im Vorgriff auf den Haushalt 2016
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Für die nachfolgenden Maßnahmen werden Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2016 bereitgestellt:
1.)
2.)
3.)
Investitionsnummer I008003001
Beschaffung eines Transporters
30.000 €
Sachkonto 21 211 003 001 5215063
Erneuerung Fallschutz Schulhof Promenadenschule
Sachkonto 21 211 004 001 5215063
Erneuerung Fallschutz Schulhof GGS West
12.000 €
12.000 €
Begründung:
zu 1.) Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Jülich wird beim Sozialamt ein
bedarfsgerechtes Fahrzeug zum Transport von Personen mit umfangreichem Gepäck sowie
dem Transport von Einrichtungsgegenständen benötigt.
Für die Bewältigung der Aufgaben wurden seit Beginn 2015 neben der normalen Dienstwagennutzung ständig Fahrzeuge (2,8 t Transporter oder 9-Sitzer Bus) angemietet.
Wegen der weiter ansteigenden Neuzuweisungen wurde ab Okt. 2015 ein Transporter dauerhaft für 800,00 €/pro Monat angemietet. Dies entspricht einem Tagespreis von 25,80 €
bzw. je Arbeitstag 40,00 €.
Derzeit werden bzw. müssen ständig Flüchtlinge vorübergehend in Notquartieren untergebracht bzw. Wohnraum angemietet und hergerichtet werden.
Eine hohe Auslastung des Fahrzeuges wäre durch die Sozialbetreuer und die Hausmeister
gewährleistet. Unter diesen Gesichtspunkten ist der Kauf eines bedarfsgerechten Fahrzeuges
zweckmäßig und wirtschaftlich.
zu 2. und 3.) Die Fallschutzbeläge unter den Spielgeräten auf den Schulhöfen der Promenadenschule und der GGS West wurden im Jahr 2005 eingebaut. Sie haben im Laufe der
Zeit ihre Dämpfungseigenschaften für die benötigte Fallhöhe von 2,0 m verloren und
entsprechen daher nicht mehr der gültigen Norm. Für den weiteren Betrieb der Spielgeräte ist es unabdingbar, den Fallschutz zu erneuern. Unter Berücksichtigung der
o.g. Fallhöhe ist eine Gesamtdicke des Belages vom 90mm erforderlich. Die Aufwendungen für die Erneuerung belaufen sich gemäß vorliegenden Angeboten auf jeweils rund 12.000 €.
Die Mittel für die genannten Maßnahmen werden im Haushalt 2016 veranschlagt. Aus wirtschaftlichen Gründen (zu Ziffer 1.) bzw. Sicherheitsgründen (Ziffern 2 und 3) sollten die Maßnahmen aber
vor Rechtskraft des Haushaltes realisiert werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Anpassung des Beschlussentwurfs durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung
vom 03.02.2016
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.02.2016 festgelegt, dass der Kaufpreis für den Transporter unter Beschlussvorschlag 1 auf 20.000,-- Euro begrenzt wird.
Sitzungsvorlage 46/2016
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