Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Mitteln im Vorgriff auf den Haushalt 2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
22.01.16, 17:01
Aktualisiert
09.02.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Mitteln im Vorgriff auf den Haushalt 2016) Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Mitteln im Vorgriff auf den Haushalt 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 20.01.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 46/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 03.02.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig (siehe Hinweis letzte Seite) Stadtrat 11.02.2016 Bereitstellung von Mitteln im Vorgriff auf den Haushalt 2016 Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Für die nachfolgenden Maßnahmen werden Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2016 bereitgestellt: 1.) 2.) 3.) Investitionsnummer I008003001 Beschaffung eines Transporters 30.000 € Sachkonto 21 211 003 001 5215063 Erneuerung Fallschutz Schulhof Promenadenschule Sachkonto 21 211 004 001 5215063 Erneuerung Fallschutz Schulhof GGS West 12.000 € 12.000 € Begründung: zu 1.) Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Jülich wird beim Sozialamt ein bedarfsgerechtes Fahrzeug zum Transport von Personen mit umfangreichem Gepäck sowie dem Transport von Einrichtungsgegenständen benötigt. Für die Bewältigung der Aufgaben wurden seit Beginn 2015 neben der normalen Dienstwagennutzung ständig Fahrzeuge (2,8 t Transporter oder 9-Sitzer Bus) angemietet. Wegen der weiter ansteigenden Neuzuweisungen wurde ab Okt. 2015 ein Transporter dauerhaft für 800,00 €/pro Monat angemietet. Dies entspricht einem Tagespreis von 25,80 € bzw. je Arbeitstag 40,00 €. Derzeit werden bzw. müssen ständig Flüchtlinge vorübergehend in Notquartieren untergebracht bzw. Wohnraum angemietet und hergerichtet werden. Eine hohe Auslastung des Fahrzeuges wäre durch die Sozialbetreuer und die Hausmeister gewährleistet. Unter diesen Gesichtspunkten ist der Kauf eines bedarfsgerechten Fahrzeuges zweckmäßig und wirtschaftlich. zu 2. und 3.) Die Fallschutzbeläge unter den Spielgeräten auf den Schulhöfen der Promenadenschule und der GGS West wurden im Jahr 2005 eingebaut. Sie haben im Laufe der Zeit ihre Dämpfungseigenschaften für die benötigte Fallhöhe von 2,0 m verloren und entsprechen daher nicht mehr der gültigen Norm. Für den weiteren Betrieb der Spielgeräte ist es unabdingbar, den Fallschutz zu erneuern. Unter Berücksichtigung der o.g. Fallhöhe ist eine Gesamtdicke des Belages vom 90mm erforderlich. Die Aufwendungen für die Erneuerung belaufen sich gemäß vorliegenden Angeboten auf jeweils rund 12.000 €. Die Mittel für die genannten Maßnahmen werden im Haushalt 2016 veranschlagt. Aus wirtschaftlichen Gründen (zu Ziffer 1.) bzw. Sicherheitsgründen (Ziffern 2 und 3) sollten die Maßnahmen aber vor Rechtskraft des Haushaltes realisiert werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Anpassung des Beschlussentwurfs durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 03.02.2016 Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.02.2016 festgelegt, dass der Kaufpreis für den Transporter unter Beschlussvorschlag 1 auf 20.000,-- Euro begrenzt wird. Sitzungsvorlage 46/2016 Seite 2