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Beschlussvorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 17:03
Aktualisiert
16.11.17, 17:03
Beschlussvorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011) Beschlussvorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011) Beschlussvorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011) Beschlussvorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 350/2017 Az.: -20- Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 13.07.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 28.11.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zu den Gesamtabschlüssen 2010 und 2011 zur Kenntnis. Begründung: Mit der Einführung des Kommunalen Finanzmanagements sind die Kommunen gem. § 116 GO verpflichtet, ab 2010 jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage einer Kommune mit ihren verselbständigten Einheiten als Gesamtheit so abzubilden als würden diese ein Unternehmen darstellen. Die daraus gewonnenen Informationen sollen Impulse für die Planung, Kontrolle und Steuerung sowie Haushaltskonsolidierung geben. Die Stadt Erftstadt hat für ihren Kernhaushalt und ihre Eigenbetriebe Immobilen, Straßen und Stadtwerke für die Jahre 2010 und 2011 Gesamtabschlüsse erstellt. Diese wurden auch bereits vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und vom Rat festgestellt. In 2016 hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) als überörtliche Prüfungsinstitution (§ 105 GO) die vorliegenden Gesamtabschlüsse geprüft. Die GPA hat ihren Bericht gem. § 105 Abs. 4 Nr. 1 GO dem Bürgermeister vorgelegt. Dieser Bericht ist dieser Vorlage beigefügt. Zu diversen Prüffeststellungen der GPA möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Seite 8: Unvollständigkeit des Beteiligungsberichts In dem Beteiligungsbericht sind die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen und Stadtwerke nicht aufgeführt. Da sie selbst prüfungspflichtige Jahresabschlüsse aufstellen, diese dem Rat zur Feststellung vorlegen und anschließend bekanntmachen, wurde auf eine Aufnahme dieser bereits veröffentlichten Daten im Beteiligungsbericht verzichtet. Die Beteiligung der Stadt Erftstadt am Zweckverband KDVZ sowie die Beteiligung der KDVZ am Dachverband KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister) wurden wegen untergeordneter Bedeutung nicht aufgeführt. Die Stadt Erftstadt wird die fehlenden Beteiligungen in die Beteiligungsberichte ab 2012 aufnehmen und über deren Finanz- und Leistungsbeziehungen mit dem Kernhaushalt berichten. Seite 10: Aufstellungsfrist Die Aufstellungsfrist des Gesamtabschlusses endet am 31.12. des Folgejahres. Diese Frist wurde von der Stadt Erftstadt überschritten. Landesweit haben die Kommunen Probleme mit der Einhaltung dieser Fristen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet und die Anzeigefrist bis einschließlich 2015 bis zum 30. Juni 2019 verlängert. Seite 11: Beurteilungen der Wesentlichkeit für die Inanspruchnahme der Erleichterungen Die Stadt Erftstadt hat grundsätzlich Wesentlichkeitsbeurteilungen angestellt und nur dort unterlassen, wo diese bereits offensichtlich sind. Außerdem sind die angewandten Berechnungen dokumentiert und jederzeit rekonstruierbar. Seite 11: Aufrechnung von Differenzen bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung Bei der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung wurden Beträge von untergeordneter Bedeutung außer Acht gelassen, da erst Erfahrungen in der Abstimmung der Kontenpläne zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben sowie der Eigenbetriebe untereinander gesammelt werden mussten. Bei den Gesamtabschlüssen ab 2012 wird der Feststellung der GPA gefolgt und größeren Wert auf die Abstimmung von Aufwendungen und Erträgen gelegt werden. Seite 12: Kapitalflussrechnung Nur die Kapitalflussrechnung 2010 entspricht nicht dem Rechnungslegungsstandard. Bedingt ist dies durch einen vom Gesetzgeber nicht vorgeschriebenen Gesamtabschluss für 2009. Dies führte zu Vereinfachungen in der Gliederung. Seite 12: Umgliederungen im Vergleich zum Vorjahr Die Umgliederung im Gesamtabschluss 2011 gegenüber dem Vorjahr war einmalig und beruht auf einer vom Abschlussprüfer vorgeschlagenen Änderung bei der Durchsicht des Konsolidierungspakets. Zukünftig wird über wesentliche Änderungen im Positionenplan im Anhang berichtet. -2- Ertragslage Seite 16: Gesamtjahresergebnisse Die Konsolidierungsbemühungen der Stadt Erftstadt einschließlich der Eigenbetriebe werden auch zukünftig fortgesetzt. Seite 20: Konsolidierte Jahresergebnisse der Konzernmutter der Stadt Erftstadt Von einem positiven Einfluss der Konzernmutter Stadt Erftstadt auf das Jahresergebnis ist auch zukünftig auszugehen. Seite 20: Eigenkapitalverzinsung des EB Immobilien an den Kernhaushalt Im Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2014 leistete der Eigenbetrieb Immobilien unabhängig von seinem Jahresergebnis 3,6 Mio. EUR als Eigenkapitalverzinsung an den Kernhaushalt. Davon ist auch bis zur Wiedereingliederung auszugehen. Seite 22: Belastung des jährlichen Gesamtergebnisses durch den Eigenbetrieb Immobilien Die Konsolidierungsbemühungen des Eigenbetriebes Immobilien werden fortgesetzt. Aufwandsreduzierungen sowie Ertragssteigerungen aus Geschäften mit Dritten werden angestrebt. Seite 25: Stadtwerke defizitär Die Stadtwerke sollten Aufwendungen reduzieren und in die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung die Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungskosten einbeziehen. Hinsichtlich der Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung liegt ein Gutachten von Rödl & Partner vor, das Ertragspotentiale bei der Gebührenkalkulation für ein besseres Ergebnis aufzeigt. Das Gutachten wurde im BA Stadtwerke am 04.10.2017 präsentiert. Die politische Diskussion ist im Gange. Über eine Spartenrechnung im Positionsplan kann nachgedacht werden, sobald die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in den Kernhaushalt eingegliedert sind und die Konsolidierung der Stadtwerke das alleinige Sondervermögen darstellt. Seite 26: Eigenbetrieb Straßen defizitär Der Eigenbetrieb Straßen war seit seiner Gründung strukturell unterfinanziert, so dass die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes Straßen in 2012 erstmals gefährdet war. In den Jahren 2012 bis einschließlich 2017 hat der Eigenbetrieb Straßen daher Verlustausgleichszahlungen vom Kernhaushalt erhalten. Hierdurch wurde die Ertragslage des Eigenbetriebes verbessert, seither konnte der Eigenbetrieb sogar auch wieder Eigenkapital generieren. Maßgaben und Verpflichtungen nach § 10 Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung wurde damit entsprochen. Zum 01.01.2018 wird der Eigenbetrieb Straßen in den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt zurückgeführt. Vermögens- und Schuldenlage Seite 30: Maximaler Ausgliederungsgrad Im interkommunalen Vergleich ist der Ausgliederungsgrad bei der Stadt Erftstadt maximal. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die GPA die Einführung eines Beteiligungsmanagements. Diese Aufgabe wird eine u. a. für diesen Zweck eingerichtete, neue Stabsstelle im Allgemeinen Finanzdienst übernehmen. -3- Seite 33: Eigenkapitalausstattung und Verschuldung Die Gesamtverschuldung der Stadt Erftstadt ist höher als im Durchschnitt der Vergleichskommunen, die Eigenkapitalausstattung ist unterdurchschnittlich. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Erftstadt stets Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtlage ergreifen. Finanzlage Seite 35: Liquiditätskredite Trotz eines positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit sowie eines Cashpools mit den Eigenbetrieben ist der Kernhaushalt auf Liquiditätskredite angewiesen. Die Stadt Erftstadt war bislang immer in der Lage, ihre Verbindlichkeiten termingemäß zu begleichen. In Vertretung (Knips) -4-