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Beschlussvorlage (Prüfbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,0 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 17:03
Aktualisiert
16.11.17, 17:03

Inhalt der Datei

Stadt Erftsbactt Gesamtabschluss und Beteiligungen s 11901 NRW ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Erftstadt im Jahr 2016 NRW Seite 1 von 37 4, Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen 4> 11901 INHALTSVERZEICHNIS + Zur überörtlichen Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen 3 Grundlagen 3 Prüfungsbericht 3 Managementübersicht 4 Zur Prüfung der Stadt Erftstadt 5 Zur Prüfungsmethodik 5 + Ergebnisse im Einzelnen 7 Beteiligungen der Stadt Erftstadt 7 Übersicht über die Beteiligungen 7 Beteiligungsbericht 7 Konsolidierungskreis 8 Prüfung des Gesamtabschlusses 10 Frist 10 Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen 10 Aufwands- und Ertragskonsolidierung 11 Gesamtanhang 12 Gesamtlagebericht 12 Wirtschaftliche Gesamtsituation 14 Ertragslage 14 Betrachtung der verselbstständigten Aufgabenbereiche und der Konzernmutter 16 Vermögens- und Schuldenlage 28 Finanzlage 33 Kennzahlen NRW 36 Seite 2 von 37 * Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 + Zur überörtlichen Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen Grundlagen Auftrag der CPA NRW ist es, die Kommunen des Landes NRW mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen. Hierzu zählt auch die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Kommunen in den Formen des privaten oder öffentlichen Rechts gemäß §§ 107 ff. der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die Prüfung stützt sich auf § 105 GO NRW. Mit der Reform des Haushaltsrechts durch das Kommunale Finanzmanagementgesetz NRW soll der Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kornmunen verbessert werden. Diese wirtschaftliche Gesamtlage beinhaltet die Haushaltswirtschaft der Stadt als Konzernmutter und die Betätigung der Beteiligungen als Tochtereinheiten. Durch den Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW wird ein solcher Gesamtüberblick im Sinne eines Konzernabschlusses erreicht. Der Gesamtabschluss war erstmals zum 31. Dezember 2010 aufzustellen. Der Bericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen der Kommune in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diese in folgenden Aufgaben zu unterstützen: 4' Umsetzung und Nutzung des Gesamtabschlusses, • Konsolidierungsprozesse unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche, • Beteiligungssteuerung. rüfungt Jencht Im Bericht werden Begrifflichkeiten aus dem handelsrechtlichen Konzernrecht verwendet, soweit für den kommunalen Gesamtabschluss keine eigenen Begrifflichkeiten definiert wurden. Der Konzern Stadt besteht nach dem Verständnis der CPA NRW aus der Stadt als Konzernmutter und den verselbstständigten Aufgabenbereichen (vABs), die im Rahmen des Gesamtabschlusses grundsätzlich voll zu konsolidieren sind, also den Tochtereinheiten der Stadt. Grundsätzlich verwendet die GPA NRW im Bericht geschlechtsneutrale Begriffe. Gerade in der Kennzahlendefinition ist dies jedoch nicht immer möglich. Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. Ergebnisse von Analysen werden im Bericht als Feststellung bezeichnet. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. NRW Selte 3 von 37 * Stadt Erftstadt * Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Eine Stellungnahme der Stadt gegenüber der GPA NRW ist für diesen Prüfbericht nicht erforderlich. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen. Managementüber icht Mit dieser Managementübersicht gibt die GPA NRW den für die Gesamtsteuerung der Stadt Verantwortlichen in Rat und Verwaltung einen konzentrierten Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und Handlungsempfehlungen. Zum Prüfungszeitpunkt lagen örtlich geprüfte Gesamtabschlüsse der Stadt Erftstadt lediglich für die Jahre 2010 und 2011 vor. Die Stadt Erftstadt ist im Berichtszeitraum an zehn Unternehmen beteiligt. Der Ausgliederungsgrad des Vermögens liegt bei 97,2 Prozent und stellt damit den höchsten Wert im Vergleich mit den anderen mittleren kreisangehörigen Kommunen dar. Er liegt weit über dem Mittelwert der Vergleichsstädte. Aufgrund des sehr hohen Ausgliederungsgrades der Stadt Erftstadt kommt der aktiven Steuerung der Eigenbetriebe seitens der Kernverwaltung eine wichtige Bedeutung zu. Auf die Empfehlungen und Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt und der überörtlichen Finanzprüfung der GPA NRW hinsichtlich der Implementierung eines Beteiligungsmanagements im Konzern Stadt Erftstadt wird verwiesen. Für die Jahre 2010 und 2011 hat die Stadt Erftstadt keine Beteiligungsberichte gemäß § 52 GemHVO NRW erstellt. Bisher werden weder die städtischen Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft, Stadtwerke und Straßen noch der Zweckverband kdvz Rhein-Erft-Rur sowie die mittelbare Beteiligung am Zweckverband KDN Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister in der Berichterstattung der Stadt Erftstadt berücksichtigt. Die Gesamtabschlüsse sind damit unvollständig. In der Aufwands- und Ertragskonsolidierung der Stadt Erftstadt haben sich Aufrechnungsdifferenzen ergeben, die nicht eliminiert wurden. Die konzerninternen Aufwendungen und Erträge sind zukünftig im Gesamtabschluss vollständig zu eliminieren. Die Eigenkapitalausstattung des Konzerns Stadt Erftstadt liegt leicht unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen. Mit der Gesamtverschuldung (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) positioniert sich der Konzern Stadt Erftstadt im interkommunalen Vergleich über dem Mittelwert. Gleiches gilt für die Gesamtverbindlichkeiten. Die ansteigende Gesamtverschuldung ist kritisch zu sehen, wenngleich die Verbindlichkeiten im Berichtszeitraum reduziert wurden. Der Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erftstadt zum 31. Dezember 2011 schließt mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von — 4,6 Mio. Euro ab. Weder in 2010 noch in 2011 wird der Gesamthaushaltsausgleich erreicht. Die Gesamtertragslage ist als schlecht zu bezeichnen. Hieraus ergibt sich ein hoher Konsolidierungsdruck für den Konzern. Die Stadt Erftstadt ist gefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung und weiteren Entschuldung des Konzerns zu ergreifen. Die Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt sind in diesen Konsolidierungsprozess einzubinden. NRW Seite 4 von 37 Stadt Erttstadt 0 Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 Die Stadt Erftstadt als Konzernmutter trägt in den Jahren 2010 und 2011 positiv zum Gesamtjahresergebnis bei, während die verselbstständigten Aufgabenbereiche das Gesamtjahresergebnis belasten. Dabei wird das Gesamtergebnis maßgeblich durch die Eigenbetriebe Straßen und Immobilienwirtschaft mit einem Jahresfehlbetrag nach Konsolidierung in Höhe von insgesamt -13,7 Mio. Euro in 2011 belastet. Beide Betriebe erbringen in erheblichem Maße konzerninterne Leistungen, wobei insbesondere die Konzernmutter als Leistungsempfänger agiert. Die Stadt Erftstadt sollte gemeinsam mit ihren konzerninternen Dienstleistungsbetrieben Straßen und Immobilienwirtschaft Maßnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits erarbeiten. Dies kann einerseits durch eine Steigerung der Einnahmen, z.B. durch Gebührenanpassungen, sowie anderseits durch die Senkung von Ausgaben, zum Beispiel mittels Absenkung von Leistungsstandards, erfolgen. Die Stadt sollte zudem prüfen inwiefern die Aufwendungen des Eigenbetriebs Stadtwerke gesenkt werden können und sich Potenziale aus der Anpassung der Abschreibungen auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich ergeben. Zur Prü lg der Stadt Erftstadt Die Prüfung in der Stadt Erftstadt hat die GPA NRW im Zeitraum September 2015 bis November 2016 durchgeführt. Zum Prüfungszeitpunkt lagen örtlich geprüfte Gesamtabschlüsse für die Jahre 2010 und 2011 der Stadt Erftstadt vor. In den aktuellen interkommunalen Vergleich für das Jahr 2011 werden 26 mittlere kreisangehörige Kommunen einbezogen. Geprüft haben Matthias Middel, Stefanie Köster Leitung der Prüfung Sandra Rettler Zur PrUl gsmethodik Die Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen ist in die folgenden drei Bereiche unterteilt: • Beteiligungen • Gesamtabschluss • Wirtschaftliche Gesamtsituation Der Gesamtabschluss dient als Informations- und Steuerungsinstrument. Dieser Zweck kann nur erfüllt werden, wenn landesweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einheitlich im Gesamtabschluss bewertet und bilanziert wird. Insofern bildet die Prüfung der Rechtmäßigkeit die Basis für alle weitergehenden Prüfungshandlungen. Vom Gesetzgeber eingeräumte Spielräume sowie zulässige Erleichterungen werden dabei berücksichtigt. NRW See 5 von 37 P Stadt Erftstadt + Gesamtabschluss und BetellIgungen + 11901 Die Prüfung der Beteiligungen und des Gesamtabschlusses in Form einer Rechtmäßigkeitsprüfung setzt auf der örtlichen Prüfung auf, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Auf Basis des örtlichen Prüfungsberichtes und der Gesamtabschlussdokumentation erfolgt eine stichprobenhafte Prüfung fehleranfälliger Verfahrensschritte und Gesamtabschlusspositionen. Hierbei nimmt die CPA NRW in erster Linie die Festlegung des Konsolidierungskreises, die Anwendung der verschiedenen Konsolidierungsmethoden sowie die Handhabung von Erleichterungen in den Blick. Diese Systemprüfung wird durch Plausibilitätsbeurteilungen und Einzelfallprüfungen ergänzt. Die Prüfungsschwerpunkte werden durch die GPA NRW im Einzelfall festgelegt. Durch die schwierige Finanzlage der Kommunen werden Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen erforderlich. Der Prüfungsteil „wirtschaftliche Gesamtsituation" zielt darauf ab, die Kommunen bei ihren Konsolidierungsprozessen unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu unterstützen. Zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Konzerns Stadt hat die CPA NRW ausgewählte Kennzahlen des Kennzahlensets NRW auf den Gesamtabschluss angewendet und um eigene Kennzahlen ergänzt. Ausgehend von diesen Kennzahlen werden bestehende Belastungen und Konsolidierungsbeiträge sowie Risiken für die Haushaltswirtschaft der Stadt identifiziert. Als Basis für die Analyse hat die CPA NRW die Kennzahlenwerte in den interkommunalen Vergleich zu den anderen bereits geprüften mittleren kreisangehörigen Kommunen in NRW gestellt. NRW Seite 6 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Ergebnisse im Einzelnen Beteiligungen der ;tadt Erftsta Übersicht über die Beteiligungen Die Stadt Erftstadt ist im zum Stichtag 31. Dezember 2011 an sieben Gesellschaften unmittelbar beteiligt. • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt - 100 Prozent • Eigenbetrieb Stadtwerke Erftstadt - 100 Prozent • Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt - 100 Prozent • Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH - 19,5 Prozent • kdvz Rhein-Erft-Rur - 3,97 Prozent • Radio Erft GmbH & Co. KG - 1,25 Prozent • Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Eilt GmbH, Frechen - 1,3 Prozent Weiterhin hält die Stadt drei mittelbare Anteile an den folgenden Unternehmen; dargestellt sind die durchgerechneten Beteiligungsquoten: • GIG Solar Bürgerkraftwerk Erftstadt GmbH & Co KG - 4,16 Prozent • Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Eilt - 0,50 Prozent • Zweckverband KDN Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister Beteiligungsbericht Jede Stadt hat jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist. Grundlage dafür ist § 117 GO NRW. Dieser Bericht ist dem Gesamtabschluss beizufügen. Die Erläuterungspflicht besteht sowohl unabhängig davon, ob die verselbstständigten Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, als auch unabhängig davon, ob sie in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rechtsform geführt werden. Im Gegensatz zum Gesamtabschluss, der die Gesamtlage der Stadt abbildet, stellt der Beteiligungsbericht somit die Lage jedes einzelnen Betriebes in den Blickpunkt. Damit stellt er die Gesamtübersicht über alle verselbstständigten Aufgabenbereiche her. Um eine solche differenzierte Betrachtung zu gewährleisten, muss der Beteiligungsbericht nach den Vorgaben des § 52 GemHVO NRW insbesondere folgende Informationen und Darstellungen enthalten: INRW Seite 7 von 37 4» Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen s> 11901 • die Ziele der Beteiligung, • die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, •° die Beteiligungsverhältnisse, • die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage, ▪ die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen, • die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde, • die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen, • der Personalbestand jeder Beteiligung. Die Stadt Erftstadt hat zu den Stichtagen 31. Dezember 2010 und 31. Dezember 2011 lediglich Teilberichte für einige ihrer Beteiligungen erstellt und dem jeweiligen Gesamtabschluss beigefügt. Diese isolierten Teilberichte stellen keinen Beteiligungsbericht im Sinne des § 52 GemHVO dar. Zudem fehlen in den Teilberichten die Erläuterungen zu den Entwicklungen der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen» Gemäß § 117 GO NRW ist im Beteiligungsbericht die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu erläutern. Die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung von Gemeinden ist im 11. Teil der GO NRW definiert. Hierzu zählen auch die Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Zweckverbände» Die städtischen Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft, Stadtwerke und Straßen werden in der Berichterstattung der Stadt Erftstadt nicht berücksichtigt. Ebenso fehlen der Zweckverband kdvz Rhein-Erft-Rur sowie die mittelbare Beteiligung am Zweckverband KDN Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister. Gemäß § 52 Abs. 3 ist dem Bericht eine Beteiligungsübersicht beizufügen. Diese Übersicht fehlt ebenfalls. * Feststellung Für die Jahre 2010 und 2011 hat die Stadt Erftstadt keine Beteiligungsberichte gemäß § 52 GemHVO NRW erstellt Die Gesamtabschlüsse sind damit unvollständig. Die Stadt Erftstadt gibt an, ab dem Jahr 2012 den Zweckverband KDN Dachverband Kommunaler IT Dienstleister, sowie die städtischen Sondervermögen Immobilienwirtschaft, Straßen und Stadtwerke in ihre Ausführungen aufzunehmen. In diesem Zusammenhang soli dann auch über die Finanz- und Leistungsbeziehungen mit dem Kernhaushalt sowie der Eigenbetriebe untereinander berichtet werden. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis ist jährlich durch die Stadt zu bestimmen. Zum Konsolidierungskreis gehören neben der Stadt als Konzernmutter die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden NRW Seite 8 von 37 + Stadt Erftstadt . Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher wie in privat-rechtlicher Rechtsform. Zusätzlich zum Vollkonsolidierungskreis nach § 50 Abs. 2 GemHVO NRW ist auch festzulegen, ob und welche Unternehmen nach der Equitymethode gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW zu konsolidieren sind. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis wurde durch die Stadt Erftstadt geprüft. Eine Dokumentation der Festlegung des Konsolidierungskreises wurde der GPA NRW vorgelegt. Im Gesamtabschluss werden die Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft, Stadtwerke und Straßen voll konsolidiert. Die übrigen Beteiligungen werden aufgrund eines fehlenden Einflusses oder ihrer untergeordneten Bedeutung at cost in den Gesamtabschluss einbezogen. + Feststellung Die Festlegung des Konsolidierungskreises der Stadt Erftstadt entspricht den gesetzlichen Vorgaben. NRW Seite 9 von 37 Stadt Entstadt Prüfung des Gesamtabschluss und Betelligungen * 11901 Dsamtabschlusses Die Gemeinden und Gemeindeverbände hatten spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Im Gesamtabschluss werden alle verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengefasst, um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt zu erhalten. Frist Die Stadt Erftstadt hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum 31. Dezember 2010 erstmals einen Gesamtabschluss aufgestellt. Gemäß § 116 Abs. 5 I. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und dem Rat zuzuleiten, mithin also zum 30. September 2011. Die örtliche Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt hat die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Erftstadt durchgeführt. Der Bestätigungsvermerk wurde am 30. Juli 2014 uneingeschränkt erteilt. Entsprechend des Verweises in § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW auf die Regelungen über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 96 GO NRW muss der Rat den geprüften Gesamtabschluss 2010 bis zum 31. Dezember 2011 feststellen. Aufgrund der Verzögerungen bei der Aufstellung und der anschließenden örtlichen Prüfung konnte diese Frist nicht eingehalten werden. Dies gilt ebenso für die nachfolgenden Gesamtabschlüsse. Auch hier konnten die Fristen nicht eingehalten werden. ÷ Feststellung Die Stadt Erftstadt konnte die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist des § 116 Abs. 5 GO NRW zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015 nicht einhalten. In der Folge konnte auch die Frist des Rates hinsichtlich der Feststellung der Gesamtabschlüsse gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW nicht eingehalten werden. Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit sind gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. §§ 300 und 308 HGB im Gesamtabschluss ein einheitlicher Ausweis und eine einheitliche Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden nach den Vorschriften der Mutter, also der Stadt Erftstadt, vorzunehmen. Die GO NRW und GemHVO NRW stellen die bilanziellen Rechtsgrundlagen der Konzernmutter Stadt Erftstadt dar. Insoweit sind die Vorschriften der GO NRW und GemHVO NRW auf den Ausweis und die Bewertungen grundsätzlich anzuwenden. Soweit notwendig sind entsprechende Umgliederungen und Bewertungsanpassungen vorzunehmen. Die Stadt Erftstadt hat für ihren Gesamtabschluss die Rechtsgrundlagen der Konzernmutter zu Grunde gelegt und auskunftsgemäß überprüft, ob Bewertungsanpassungen und Umgliederun- ' 'NRW Seite 10 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 gen durchzuführen waren. Ein einheitlicher Ausweis und eine einheitliche Bewertung wurden weitestgehend vorgenommen. Teilweise hat die Stadt auf eine Anpassung aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet, z. B. Anpassungen an die Abschreibungstabelle der Kernverwaltung, sowie die vereinfachte Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Im Rahmen des Modellprojektes zum NKF-Gesamtabschluss wurden rechnungslegungsbezogene Erleichterungen entwickelt, die von den Kommunen angewendet werden können. Vor einer Anwendung dieser Erleichterung muss die Kommune jedoch überprüfen, ob diese Erleichterung wie z. B. der Verzicht auf die Anpassung von Nutzungsdauern, unwesentlich für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns ist. Dazu sind Wesentlichkeitsgrenzen für den Einzelfall und für die Summe aller angewandten Erleichterungen festzulegen. Die Stadt Erftstadt hat die Anwendung der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen aus Wesentlichkeitsgründen für den jeweiligen Einzelfall nur teilweise bzw. unvollständig dokumentiert. Gleiches gilt für die Prüfung und Dokumentation der Unwesentlichkeit in Summe aller angewandten Erleichterungen. Im Ergebnis können die Entscheidungen der Stadt daher von uns nicht komplett nachvollzogen werden. Die unvollständige Dokumentation birgt die Gefahr, dass die Stadt bei den Folgekonsolidierungen die angestellten Überlegungen und Entscheidungen zur Erstkonsolidierung selbst nicht mehr nachvollziehen kann. Feststellung Eine Beurteilung über die Wesentlichkeit der von der Stadt Erftstadt genutzten rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen im Einzelnen und insgesamt ist aufgrund der unvollständigen Dokumentation nicht möglich. Empfehlung Die Stadt Erftstadt sollte eine Dokumentation über die von ihr genutzten rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen erstellen. Aus der Dokumentation sollte hervorgehen, in welchem Umfang sich die Erleichterungen im Einzelfall und insgesamt auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Erftstadt auswirken (= Wesentlichkeitsbetrachtung). Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Aufwands- und Ertragskonsolidierung der Stadt Erftstadt haben sich Aufrechnungsdifferenzen ergeben. Diese Differenzen hat die Stadt nicht eliminiert, sondern in den jeweiligen Aufwands und Ertragspositionen stehen lassen. Im Ergebnis sind in der Gesamtergebnisrechnung konzerninterne Aufwendungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro und konzerninterne Erträge in Höhe von 3,9 Mio. Euro enthalten. Die konzerninternen Erträge und Aufwendungen sind im Gesamtabschluss zu eliminieren. Stehen keine entsprechenden Aufwands- und Ertragspositionen gegenüber, erfolgt die Eliminierung durch Ausbuchung der Aufwendungen und Erträge gegen das Eigenkapital. Feststellung Die konzerninternen Aufwendungen und Erträge sind im Gesamtabschluss vollständig zu eliminieren. Stehen keine Aufwands- und Ertragspositionen in gleicher Höhe gegenüber, wird die Differenz gegen das Eigenkapital ausgebucht. — NRW Sella 11 von 37 Stadt Erttstadt 4 Gesamtabschluss und Betelligungen 4 11901 Die Stadt Erftstadt begründet ihre Vorgehensweise damit, dass sie eine vereinfachte Aufwandsund Ertragskonsolidierung entsprechend dem Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKFGesamtabschlusses durchgeführt habe. Eine vereinfachte Aufwands- und Ertragskonsolidierung darf nur dann angewendet werden, wenn kein angemessenes Verhältnis zwischen vertretbarem Arbeitsaufwand und der Genauigkeit der Konsolidierung herbeigeführt werden kann. Im Fall der Stadt Erftstadt würde die Erleichterung darin bestehen, die Aufrechnungsdifferenzen nicht einzeln aufzuklären, sondern in Summe wie oben beschrieben zu eliminieren. Der Verzicht auf die Eliminierung hingegen widerspricht der Einheitstheorie und darf daher nur bei unwesentlichen Beträgen unterbleiben. Durch die Eliminierung der konzerninternen Erträge und Aufwendungen der Stadt Erftstadt verschlechtert sich das negative Gesamtjahresergebnis von -3,7 Mio. Euro auf — 6,2 Mio. Euro. Somit sind die Auswirkungen eindeutig wesentlich. Empfehlung Die Stadt Erftstadt sollte zukünftig die konzerninternen Aufwendungen und Erträge vor Erstellung des Gesamtabschlusses abstimmen, um die Aufrechnungsdifferenzen so gering wie möglich zu halten. Gesamtanhang Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form beizufügen. Die Kapitalflussrechnung ist in Staffelform unter Beachtung der in dem DRS 2 enthaltenen Mindestgliederungen darzustellen. Es empfiehlt sich die Übernahme der Darstellungsweise des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt. Feststellung Die dem Anhang beigefügte Kapitalflussrechnung weist entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht die gesetzliche Mindestgliederung verwendet. In der Ergebnisrechnung 2011 wurden Umgliederungen von der Position „Privatrechtrechtliche Leistungsentgelte" in die Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" vorgenommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Erlöse aus Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Feststellung Sofern die Bilanzansätze nicht mit den entsprechenden Vorjahreswerten vergleichbar sind, sieht § 41 Abs. 5 S. 2 GemHVO NRW eine entsprechende Erläuterung im Anhang vor. Diese ist im vorliegenden Fall unterblieben. Gesamtlagebericht Der Gesamtlagebericht umfasst gemäß § 51 Abs. 1 Gem HVO NRW eine Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und NRW Seite 12 von 37 9- Stadt Erftstadt * Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 Finanzgesamtlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. + Empfehlung Die Stadt Erftstadt sollte im Gesamtlagebericht zukünftig stärker die Ziele und Kennzahlen herausstellen und dabei ausgewählte Kennzahlen (z. B. größere Veränderungen, Auffälligkeiten) in die Analyse einbeziehen. YINRW Seite 13 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Wirtschaftliche Gesamtsituation Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtsituation werden insbesondere folgende Fragestellungen in den Blick genommen: Wie sehen die spezifischen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Konzerns Stadt zum ersten Gesamtabschlussstichtag aus? • Welche Bereiche innerhalb des Konzerns tragen im Wesentlichen zur wirtschaftlichen Gesamtsituation der Stadt bei? Werden die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze nach § 109 GO NRW beachtet? • Sind Handlungsnotwendigkeiten aufgrund der wirtschaftlichen Situation (Haushaltskonsolidierung) und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze zu erkennen? Die analytischen Prüfungshandlungen stützen sich regelmäßig auf Kennzahlen.. Die ermittelten Kennzahlen werden in den interkommunalen Vergleich mit den geprüften kreisangehörigen Kommunen gestellt. In den aktuellen interkommunalen Vergleich sind 26 kreisangehörige Kommunen einbezogen. Ertragslage Mit dem Gesamtabschluss wird erstmals in der Gesamtergebnisrechnung die Ertragslage des Konzerns Stadt Erftstadt zusammengefasst dargestellt. In der Prüfung untersucht die GPA NRW das Gesamtjahresergebnis und betrachtet die Erträge und Aufwendungen. Für die Konzernmutter ergibt sich die Pflicht zum Haushaltsausgleich aus § 75 Abs. 2 GemHVO NRW. Danach ist der Haushalt ausgeglichen, wenn die Gesamtsumme der Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der Aufwendungen und die Ergebnisrechnung somit einen ausgeglichenen oder positiven Saldo aufweist. Für den Konzern ist eine solche Pflicht zum Haushaltsausgleich (und eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes) im Gesetz nicht explizit normiert. Gleichwohl ist der Haushaltsausgleich im Gesamtabschluss notwendig, um die dauernde Leistungsfähigkeit des Konzerns zu sichern und den Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit zu erfüllen. Nach § 109 GO NRW sind die Unternehmen und Einrichtungen so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Unternehmen sollen einen Ertrag abwerfen, soweit die Zweckerfüllung dadurch nicht beeinträchtig wird. Es soll eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals bei wirtschaftlichen Unternehmen erwirtschaftet werden. Aufgrund der Verpflichtung zum Haushaltsausgleich bei der Konzernmutter, dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit und den Vorgaben des § 109 GO NRW, ist auch für den Konzern von der Notwendigkeit, ein ausgeglichenes Gesamtjahresergebnis zu erreichen, auszugehen. Entsprechend müssen die Gesamterträge die Gesamtaufwendungen des Konzerns zumindest decken. Die Gesamtergebnisse der Stadt Erftstadt in den Gesamtabschlüssen zu den Stichtagen 31. Dezember 2010 und 2011 stellen sich wie folgt dar: NRW Seite 14 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Gesamtergebnis in Tausend Euro Ordentliches Gesamtergebnis + Gesamtfinanzergebnis 386 17 -4.058 -4.661 -3.672 -4.643 -3.672 -4.643 -1= Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit + Außerordentliches Gesamtergebnis = Gesamtjahresergebnis - anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn = Ger rer Gee ergebnis in Euro -r Gesamtjat Gesellschafte. .1s ohne Anteile nner r 1 -72,63 .94,42 Der Konzern Stadt Erftstadt weist in den ersten beiden Gesamtabschlüsse jeweils ein negatives Gesamtjahresergebnis aus. Damit wird weder in 2010 noch in 2011 ein Haushaltsausgleich erreicht. Das Gesamtjahresergebnis setzt sich in beiden Jahren aus einem jeweils geringen positiven ordentlichen Ergebnis und einem hohen negativen Finanzergebnis zusammen. Die ordentlichen Gesamterträge werden 2010 und 2011 insbesondere durch die Steuererträge geprägt, die jeweils rund 41 Prozent der ordentlichen Gesamterträge bilden. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen stellen die nächstgrößte Ertragsposition dar. Die ordentlichen Gesamtaufwendungen 2010 und 2011 ergeben sich zum Großteil aus den Transferaufwendungen, den Personalaufwendungen sowie den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen. Sie stellen jeweils mehr als drei Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen dar. Zu den Gesamtjahresfehlbeträgen in den Jahren 2010 und 2011 trägt maßgeblich das negative Gesamtfinanzergebnis bei. Die Finanzerträge sind geprägt durch Zinserträge der Konzernmutter. Dem gegenüber stehen die hohen Zinsaufwendungen der Eigenbetriebe aufgrund der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Es wird auf die Ausführungen zur Schuldenlage verweisen. Insgesamt zeigt sich im interkommunalen Vergleich des Gesamtjahresergebnisses des Konzerns Stadt Erftstadt folgendes Bild: 1NRW Seite 15 von 37 * Stadt Ertistadt Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Gesamtjahresergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter je Einwohner in Euro im interkommunalen Vergleich 2011 -94,4 -446,9 65.0 -156.0 26 Im interkommunalen Vergleich liegt das negative Jahresergebnis 2011 der Stadt Erftstadt oberhalb des Mittelwertes. Gleiches gilt für das Jahr 2010. Die Ertragslage des Konzerns Stadt Erftstadt ist trotzdem nicht ausreichend. Die Betrachtung der Ertragslage des Konzerns Stadt Erftstadt zeigt einen Handlungsbedarf auf. Die Konsolidierungsbemühungen, die die Stadt Erftstadt bereits seit einigen Jahren vornimmt, sind unumgänglich und müssen weiter fortgeführt und intensiviert werden. Die verselbstständigten Aufgabenbereiche sind in diesen Konsolidierungsprozess einzubinden. Um bestehende Belastungen und Risiken für die Haushaltswirtschaft zu identifizieren sowie gegebenenfalls Stellschrauben für die Haushaltskonsolidierung konkret herausstellen zu können, sind wesentliche Aufwands- und Ertragspositionen des Konzerns in den Blick zu nehmen. • Feststellung Die Gesamtjahresergebnisse ohne Anteile anderer Gesellschafter der Stadt Erftstadt fallen in den Jahren 2010 und 2011 negativ aus. Die Konsolidierungsbemühungen, die die Stadt Erftstadt bereits seit einigen Jahren vornimmt, sind unumgänglich und müssen weiter fortgeführt und intensiviert werden. Die Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt sind in diesen Konsolidierungsprozess mit einzubinden. Betrachtung der verselbstständigten Aufgabenbereiche und der Konzernmutter Welche Bereiche sich wesentlich auf das Ergebnis des Konzerns Stadt Erftstadt auswirken, ergibt sich aus der Einzelbetrachtung der Konzernmutter und der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Dazu werden zunächst die Jahresergebnisse aus den Einzelabschlüssen in den Blick genommen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze gemäß § 109 Abs. 1 GO NRW eingehalten werden und ein Ertrag für den Haushalt erwirtschaftet wird. Im zweiten Schritt erfolgt eine genauere Betrachtung und Beurteilung auf Grundlage der konsolidierten Jahresergebnisse der Konzernmutter und der Tochterunternehmen. Im Konzernabschluss werden die internen Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eliminiert. Die Tochterunternehmen werden so dargestellt, als ob sie wirtschaftlicher Teil des städtischen Haushaltes sind. Die konsolidierten Jahresabschlüsse sind somit vergleichbar mit einer Teilergebnisrechnung im städtischen Jahresabschluss. Ziel der Darstellung der konsolidierten Jahresabschlüsse ist es aufzuzeigen, wo im Konzern die wesentlichen Aufwands- und Ertragspositionen zu finden sind und wo dementsprechend die Stellschrauben für Konsolidierungsbemühungen im Konzern liegen. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der verselbstständigten Aufgabenbereiche hingegen ist nicht Gegenstand der Prüfung. 3NRW Seite 16 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen 4- 11901 In der nachfolgenden Übersicht werden die Jahresergebnisse zum 31. Dezember 2011 der Stadt Erftstadt und der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche im Vergleich zu den Ergebnissen nach Konsolidierung dargestellt. Die Fehlbetragsquote/Eigenkapitalrendite gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Gesamteigenkapitalanteil bzw. inwieweit sich das Gesamteigenkapital durch einen Überschuss erhöht. Um den Einfluss von Konzernmutter und Tochtereinheiten auf das Gesamtergebnis zu verdeutlichen, werden die Fehlbetragsquoten/Eigenkapitalrenditen von Mutter und Töchtern in Bezug auf das maßgebliche Konzerneigenkapital (Allgemeine Rücklage + Ausgleichsrücklage des Konzerns) ermittelt. Das maßgebliche Konzerneigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2011 rund 141.504 Tausend Euro. In Anlehnung an das NKFKennzahlenset wird die Fehlbetragsquote positiv, die Eigenkapitalrendite negativ dargestellt. Vergleich der Jahresergebnisse 2011 vor und nach Konsolidierung I Stadt Erftstadt -2.696 ' -- , 12.665 -8,94 I Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt -2.061 -7.788 5,50 1.634 -5.940 4,20 -958 -3.570 2,52 ,.072 333 3,28 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Stadtwerke Erftstadt , Gesamtsumme im schluss Die Stadt Erftstadt als Konzernmutter trägt nach Konsolidierung in den Jahren 2010 und 2011 positiv zum Gesamtjahresergebnis bei, während die verselbstständigten Aufgabenbereiche das Gesamtjahresergebnis belasten. Dabei wird das Gesamtergebnis maßgeblich durch die Eigenbetriebe Straßen und Immobilienwirtschaft mit einem Jahresfehlbetrag nach Konsolidierung in Höhe von insgesamt -13,7 Mio. Euro in 2011 belastet. Das Jahresergebnis laut Jahresabschluss 2011 der Konzernmutter Stadt Erftstadt stellt sich wesentlich schlechter dar, als das Jahresergebnis nach Konsolidierung. Demgegenüber fallen die Ergebnisse nach Konsolidierung der verselbstständigten Aufgabenbereiche durchweg schlechter aus als die Jahresergebnisse laut Jahresabschluss. Insgesamt ist erkennbar, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche in erheblichem Maße konzerninterne Leistungen erbringen, wobei insbesondere die Konzernmutter als Leistungsempfänger agiert. ohne Anteil anderer Gesellschafter NRW Seite 17 von 37 Stadt El-fisted( Gesamtabschluss und Beteiligungen 4 11901 Fehlbetragsquote / Eigenkapitalrendite 2011 in Prozent im interkommunalen Vergleich 3,3 -3,0 16,8 26 6,0 Die Gesamtfehlbetragsquote im Jahr 2011 liegt unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen. Im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2011 ergibt sich für den Konzern Stadt Erftstadt durchgängig eine Positionierung unterhalb des Mittelwertes. Die Gesamtertragslage ist trotz der vergleichsweise besseren Positionierung im interkommunalen Vergleich als schlecht zu bezeichnen und ist im Betrachtungszeitraum maßgeblich beeinflusst von der Ertragslage der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Im nachfolgenden Abschnitt werden die Jahresergebnisse nach Konsolidierung der Konzernmutter und der verselbstständigten Aufgabenbereiche näher untersucht. Stadt Erftstadt Eine nähere Betrachtung und Analyse des Jahresabschlusses der Stadt Erftstadt wurde durch die überörtliche Finanzprüfung vorgenommen. Die Situation der Stadt Erftstadt stellt sich wie folgt dar: Die Jahresergebnisse der Stadt Erftstadt verschlechtern sich im Betrachtungszeitraum. Für das Jahr 2010 kann noch ein leicht positives Jahresergebnis erzielt werden mit rund 105 Tausend Euro. Im Jahr 2011 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -2,7 Mio. Euro erwirtschaftet. In den Jahren 2012 bis 2014 verschlechtert sich die Ertragslage weiterhin. Das Wirtschaftsjahr 2014 endet mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund dreizehn Mio. Euro. Für das Jahr 2015 kann die Stadt Erftstadt eine erhebliche Verbesserung des Jahresergebnisses von rund zehn Mio. Euro erzielen. Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2015 beträgt rund 3,3 Mio. Euro. Für das Jahr 2016 gehen die bisherigen Planungen jedoch wieder von einer Verdopplung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 6,2 Mio. aus. Durch die negativen Jahresergebnisse ist die Ausgleichsrücklage im Jahr 2012 erstmalig vollständig aufgezehrt. Die allgemeine Rücklage wird durch die prognostizierten negativen Jahresergebnisse bis zum Jahr 2022 stetig verringert. Im Übrigen wird auf den entsprechenden Teilbericht der überörtlichen Prüfung verwiesen. Die Ergebnisse nach Konsolidierung der Stadt Erftstadt stellen sich für die Jahre 2010 und 2011 wie folgt dar: Ergebnisse nach Konsolidierung in Tausend Euro ' Steuern und ähnliche Abgaben 40.943 43.758 , + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 21.225 ! 19.361 1 + Sonstige Transfererträge 1.796 2.020 1 + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 9.087 9.251 71 75 643 687 1 + Privatrechtliche Leistungsentgelte „ + Kostenerstattungen und Kostenumlagen NRW Seite 18 von 37 Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 + Stadt Erftstult 5.542 6.508 + Aktivierte Eigenleistungen 0 0 +/- Bestandsveränderungen 0 0 79.307 81.660 19.312 17.962 - Versorgungsaufwendungen 1.060 2.146 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.259 8.313 956 2.754 35.044 34.608 3.089 2.873 304 498 370 t -349 + Sonstige ordentliche Erträge = ord( it..ie Erträge - Personalaufwendungen Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - sonstige ordentliche Aufwendungen + Finanzerträge - Finanzaufwendungen Fir =Erg + Außer = Jahresei nis aufenden tätigkeit 11.957 - 0 les Ergebr 3ch Kons 12.655 - 1.957 Ein Vergleich der Jahresergebnisse 2010 und 2011 nach Konsolidierung mit den Ergebnissen in den Einzelabschlüssen der Stadt zeigt, dass die Ergebnisse nach Konsolidierung deutlich besser ausfallen. Zurückzuführen sind die hohen Veränderungen auf konzerninterne Aufwendungen, die zusammen mit den korrespondierenden Erträgen im Gesamtabschluss eliminiert wurden. Bei den eliminierten Aufwendungen handelt es sich zum Beispiel um die Mietzahlungen an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und die Leistungsentgelte an den Eigenbetrieb Straßen. Hier wird deutlich, dass die Leistungserbringung im Konzern zu einem wesentlichen Teil in den Eigenbetrieben erfolgt. Demgegenüber fließen die allgemeinen Finanzmittel, wie Steuern und Zuwendungen, der Stadt zu. Dadurch trägt die Stadt positiv zum Konzernergebnis bei. Geprägt wird das Jahresergebnis nach Konsolidierung durch das ordentliche Ergebnis. Die Stadt hat einen Anteil von 75,4 Prozent an den ordentlichen Erträgen des Konzerns und von 63,4 Prozent an den ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen der Stadt sind geprägt von den Transferaufwendungen. Transferaufwendungen fallen ausschließlich bei der Stadt an. Sie machen 32,0 Prozent der ordentlichen Aufwendungen des Konzerns aus. Die nächstgrößere Aufwandsposition sind die Personalaufwendungen. Der Anteil der Stadt an den gesamten Personalaufwendungen beträgt 66,7 Prozent. Das Finanzergebnis beeinflusst das Jahresergebnis in 2010 und 2011 nur sehr gering. Der Anteil der Stadt am Finanzergebnis des Konzerns liegt im Jahr 2011 bei lediglich 7,5 Prozent. Hier kommt zum Tragen, dass der Großteil der Kredite in den Betrieben aufgenommen wurde. Die Konzernmutter trägt im Betrachtungszeitraum positiv zum Konzernjahresergebnis bei. Die Erträge und Aufwendungen die bei der Stadt anfallen, beeinflussen das Konzernjahresergebnis NRW Seite 19 von 37 + Stadt Erftstadt * Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 am stärksten. Die vermutlich weiterhin positive Ertragslage der Konzernmutter Stadt Erftstadt nach Konsolidierung wird die Gesamtertragslage weiterhin stützen. Feststellung Die konsolidierten Jahresergebnisse der Konzernmutter Stadt Erftstadt sind in den Jahren 2010 und 2011 positiv. Da mehr als 70 Prozent der Gesamterträge und mehr als 60 Prozent der Gesamtaufwendungen bei der Stadt anfallen, beeinflusst die Stadt die Gesamterträge und die Gesamtaufwendungen am stärksten. Es ist auch in den nächsten Jahren von einem positiven Einfluss der Konzernmutter auf das Konzernjahresergebnis auszugehen. Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Der 1999 gegründete Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt unterhält die Betriebszweige „Hochbau und Gebäudewirtschaft" sowie „Bodenbevorratung und -entwicklung". Die Stadt Erftstadt zahlt dem Betrieb für die Gebäudenutzung im Rahmen eines Mieter/Vermietermodells eine Kostenmiete, die auch den Werteverzehr durch Abschreibungen und Kosten für die Fremdfinanzierung berücksichtigt. Bedingt durch pauschale Kürzungen zur Sanierung des städtischen Haushaltes ab 2002 wurden in dem Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft" im Zeitraum 2010 bis 2014, abgesehen vom Jahr 2012, Jahresfehlbeträge ausgewiesen. Gleichwohl wurde eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von rd. 3,6 Mio. Euro (2010 bis 2012) sowie rd. 3,5 Mio. Euro (2013 und 2014) an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Positiv zum Ergebnis des Gesamtbetriebes trägt der Betriebszweig „Bodenbevorratung und -entwicklung" bei und kann so die Unterfinanzierung des Betriebszweiges „Hochbau und Gebäudewirtschaft" kompensieren. Insgesamt erwirtschaftet der Eigenbetrieb für das Jahr 2010 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 16 Tausend Euro, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wurde. Für das Jahr 2011 konnte dagegen ein Jahresüberschuss in Höhe von 1,6 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Dies gilt auch für die nachfolgenden Jahre 2012 und 2013. Erst in 2014 kommt es wieder zu einem Jahresfehlbetrag von rund 705 Tausend Euro. Finanzielle Belastungen für die Stadt durch Verlustausgleiche ergeben sich bisher nicht. Feststellung Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt erwirtschaftet von 2011 bis 2013 eine Eigenkapitalverzinsung gemäß §10 Abs. 5 EigV0 NRW. Für die Jahre 2010 und 2014 erwirtschaftet der Eigenbetrieb Jahresfehlbeträge, welche auf neue Rechnung vorgetragen wurden. In allen Jahren erfolgt unabhängig vom Jahresergebnis eine Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Erftstadt in Höhe von rund 3,6 Mio. Euro. In der Konzernbetrachtung nach Konsolidierung weist der verselbständigte Aufgabenbereich Immobilienwirtschaft Erftstadt folgende Ergebnisse auf: Ergebnisse nach Konsolidierung in Tausend Euro Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen NRW 0 0I 1.532 1.323 i Seite 20 von 37 Stadt Erftstadt * Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 + Sonstige Transfererträge o + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1-• + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge 819 897 1 1 3.895 9.422 1 + Aktivierte Eigenleistungen -36 0 , +/- Bestandsveränderungen -952 -2.202 9.441 ordentliche Erträge 4.450 2.908 - Personalaufwendungen 893 815 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.390 1.628 - Bilanzielle Abschreibungen 3.238 - Versorgungsaufwendungen 3,409 fr - Transferaufwendungen 4- - sonstige ordentliche Aufwendungen = ordentliche At + Finanzerträge - Finanzaufwendungen Auf31 = Jahre. 3.438 11.400 13.741 4- 4.300 16 43 1.720 1.682 i39 Finanzergebnis = Ergt 2.971 .6.143 = ordentliches Erge 0 laufenden Geschäfts J'es Ergebnis lsolidierung Das Gesamtjahresergebnis der Stadt Erftstadt wird durch die negativen Ergebnisbeiträge des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft stark belastet. Im Jahr 2010 trägt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft mit einem Fehlbetrag in Höhe von 7,8 Mio. Euro zum Gesamtjahresergebnis bei. Der Fehlbetrag kann in 2011 auf 5,9 Mio. Euro reduziert werden. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft verursacht in 2010 rund 11,5 Prozent und in 2011 16,5 Prozent der gesamten Personalaufwendungen im Konzern. Im Bereich der gesamten Sachund Dienstleistungsaufwendungen schlagen die Aufwendungen des Eigenbetriebes mit rund sieben Prozent für 2010 und 7,5 Prozent für das Jahr 2011 nieder. Zudem fallen bei ihm im Betrachtungszeitraum rund 35,0 Prozent der gesamten Finanzaufwendungen des Konzerns an. Demgegenüber erwirtschaftet der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für das Jahr 2010 38,3 Prozent der gesamten sonstigen ordentlichen Erträge des Konzerns. Im Jahr 2011 ergibt sich ein Wert von rund 57,9 Prozent. Insgesamt trägt die Ertragsstruktur des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft nur zu 5,2 Prozent in 2010 und zu 8,7 Prozent in 2011 zu den gesamten Erträgen des Konzerns Stadt Erftstadt bei. Das Jahresergebnis nach Konsolidierung fällt deutlich niedriger als das Ergebnis im Einzelabschluss aus. Zurückzuführen ist dieser Effekt auf die Eliminierung der konzerninternen Erträge und Aufwendungen, insbesondere der Miet- und Pachtzahlungen. Der oben genannte Zweck des Eigenbetriebes hat zur Folge, dass ca. 42,8 Prozent aller Erträge gegenüber der Konzern- NRW Seite 21 von 37 Stadt Eittstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen 11901 mutter generiert werden. Beim Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft handelt es sich somit zu einem erheblichen Anteil um einen konzerninternen Dienstleister. Anpassungen der Miet- und Pachtzahlungen auf ein höheres Preisniveau würden demnach in der Konzernbetrachtung keine Verbesserung herbeiführen, da diese eliminiert werden. Auf der anderen Seite verbleiben nach Konsolidierung jedoch die Aufwendungen beim Eigenbetrieb, die für die Ausführung der Aufgaben anfallen. Rund ein Drittel dieser Aufwendungen sind Personalaufwendungen und rund ein Viertel der Aufwendungen entfallen jeweils auf die bilanziellen Abschreibungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Einsparungen bei den Aufwendungen würden sich positiv auf den Konzern auswirken. Zudem müsste auf der Ertragsseite aus Sicht des Konzerns und des Eigenbetriebes das Ziel sein, die Erträge von Dritten zu steigern. Die sonstigen ordentlichen Erträge für das Jahr 2011 stellen nach Konsolidierung fast 100 Prozent der gesamten Erträge des Eigenbetriebes dar. Hinter diesen Erträgen verbergen sich der Umsatz aus den Grundstücksverkäufen sowie die Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen. s Feststellung Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft belastet jährlich das Konzernjahresergebnis. Zu beachten ist, dass es sich zu einem erheblichen Teil um einen Dienstleistungsbetrieb der Stadt handelt. Eine Verbesserung des Konzernergebnisses ist demnach nur über eine Reduzierung von Aufwendungen zu erreichen oder durch eine Erhöhung der Erträge von Dritten. Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Erftstadt, die oben genannten wesentlichen Aufwands- und Ertragspositionen im Rahmen von Konsolidierungsbemühungen in den Blick zu nehmen. Stelmerke Erftstadt Die Stadtwerke Erftstadt sind ein Eigenbetrieb der Stadt Erftstadt, der nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geführt wird. Die Stadtwerke sind eine 100-prozentige Tochter der Stadt. Der Betrieb wird entsprechend in den Gesamtabschlüssen vollkonsolidiert. Der Eigenbetrieb unterhält folgende Betriebssparten: • Wasserversorgung, • Abwasserbeseitigung, • Hallenbad, • Freibäder, • Heizkraftwerk • sowie die städtischen Dienste (ab 2014 im Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt geführt). In den Jahren 2010 und 2011 hat der Eigenbetrieb Stadtwerke jeweils einen Jahresverlust erwirtschaftet. Während der Jahresfehlbetrag im Jahr 2010 bei ca. 160 Tausend Euro lag, erhöhte er sich in 2011 auf knapp eine Mio. Euro. NRW Seite 22 von 37 Stadt Erttstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen 11901 Die Erlöse der Sparten Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung umfassen hauptsächlich Gebühreneinnahmen: Die Sparte Abwasserbeseitigung erzielt im Jahr 2011 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 619 Tausend Euro. Im Berichtsjahr kam es auf der Kläranlage ErftstadtKöttingen zu einem Betriebsstörfall, durch den eine Erhöhung der Abwasserabgaben zu erwarten ist. Da der Festsetzungsbescheid zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht vorlag, wurde eine entsprechende Rückstellung über rund 1,5 Mio. Euro gebildet und die Zuführung unter Materialaufwand ausgewiesen. In den Folgejahren erwirtschaftet der Bereich ausgeglichene Ergebnisse. Im Jahr 2014 kommt es wiederum zu einem erheblichen Fehlbetrag in Höhe von 665 Tausend Euro. Im Bereich der Wasserversorgung kommt es ebenfalls zu Jahresfehlbeträgen in den Jahren 2012 und 2014. In den anderen Jahren kann der Betriebszweig positive Jahresergebnisse erzielen. Der Betriebszweig Hallenbad und der Betriebszweig Freibäder haben in den Jahren 2010 und 2011 Jahresfehlbeträge erwirtschaftet. Dies gilt auch für die nachfolgenden Jahre. Die Bäder sind sogenannte geborene Verlustbetriebe, die auf Zuschüsse seitens der Stadt Erftstadt angewiesen sind. Ein ähnliches Bild ergibt sich für den Bereich städtische Dienste. Hier werden ebenfalls im Betrachtungszeitraum und darüber hinaus Jahresfehlbeträge erwirtschaftet. Im Jahr 2014 wird der Betrieb in den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt überführt. Der Betriebszweig Heizkraftwerk kann im Betrachtungszeitraum noch kleine positive Jahresergebnisse erzielen, welche jedoch in den Folgejahren nicht mehr erzielt werden. Insgesamt erwirtschaftet der gesamte Eigenbetrieb Stadtwerke negative Jahresergebnisse ab dem Jahr 2011 von bis zu 1,2 Mio. Euro. Feststellung Der Eigenbetrieb Stadtwerke erwirtschaftet im Jahr 2010 noch eine Eigenkapitalverzinsung gemäß § 10 Abs. 5 EigV0 NRW. In den nachfolgenden Jahren werden nur noch Jahresfehlbeträge erwirtschaftet, welche auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Eigenbetrieb führt jährlich einen Gewinnanteil an die Konzernmutter von rund einer Mio. Euro ab. Im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen. In der Konzernbetrachtung nach Konsolidierung weist der verselbständigte Aufgabenbereich Stadtwerke Erftstadt folgende Ergebnisse auf: Ergebnisse nach Konsolidierung in Tausend Euro 0 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 131 + Sonstige Transfererträge 0 + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0 I 141 I o 7.389 12.127 4.695 0 0 + Sonstige ordentliche Erträge 589 I 272 , + Aktivierte Eigenleistungen 477 I 524 ' + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen NRW Seite 23 von 37 * Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 0 +1- Bestandsveränderungen = ordent - Personalaufwendungen 13.325 320 2.075 3.450 0 0 - Versorgungsaufwendungen -4- - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.884 8.338 - Bilanzielle Abschreibungen 3.275 2.974 0 - Transferaufwendungen - sonstige ordentliche Aufwendungen 974 0I 419 4- lentliche Aufwendu 15.180 dches Ergebnit -2.160 + Finanzerträge - Finanzaufwendungen 42 30 1.495 1.440 1 -1.453 = Fl = Ergebnis -+ Außerordeni = Jahresergebnie 3eschäfts -1.335 Is dierung —35 -3,570 Während der Eigenbetrieb Stadtwerke im Jahr 2010 das Gesamtergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1,3 Mio. Euro nach Konsolidierung belastet, erhöht sich der Fehlbetrag in 2011 auf 3,6 Mio. Euro und verschlechtert somit erneut das Konzernjahresergebnis. Ursächlich für diese Ergebnisentwicklung ist der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen um rund 2,0 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2011. Insbesondere die Personalaufwendungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungsaufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich deutlich erhöht. Der Eigenbetrieb Stadtwerke verursacht in 2010 rund 8,2 Prozent und in 2011 12,8 Prozent der gesamten Personalaufwendungen im Konzern. Im Bereich der gesamten Sach- und Dienstleistungsaufwendungen schlagen die Aufwendungen des Eigenbetriebes mit rund 35,1 Prozent für 2010 und 38,3 Prozent für das Jahr 2011 nieder. Zudem fallen bei ihm im Betrachtungszeitraum rund 30,0 Prozent der gesamten Finanzaufwendungen des Konzerns an. Demgegenüber erwirtschaftet der Eigenbetrieb Stadtwerke für das Jahr 2010 92,8 Prozent der gesamten privatrechtlichen Leistungsentgelte des Konzerns. Im Jahr 2011 ergibt sich ein Wert von rund 81,7 Prozent, aufgrund einer anteiligen Umgliederung zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten. Insgesamt trägt die Ertragsstruktur des Eigenbetriebes Stadtwerke zu 13,1 Prozent in 2010 und zu 12,0 Prozent in 2011 zu den gesamte Erträgen des Konzerns Stadt Erftstadt bei. Aufgrund der bereits oben genannten Betriebszweige des Eigenbetriebes Stadtwerke werden anteilig Erträge gegenüber der Konzernmutter oder den anderen verselbstständigten Aufgabenbereich generiert. Die Ertragsgenerierung innerhalb des Konzerns beträgt rund 15 Prozent jährlich. Im Gesamtabschluss werden die internen Leistungsentgelte auf beiden Seiten eliminiert. Nach Konsolidierung verbleiben somit nur noch die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Leistungsentgelte von Dritten. Bei den zu eliminierenden Erträgen handelt es sich maßgeblich um Entgelte der Wasserversorgung sowie Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis. Anpassungen dieser Beträge auf ein kostendeckendes Preisniveau würde demnach in der Konzernbetrachtung teilweise eine Ver- NRW Seite 24 von 37 + Stadt Erftstadt 4" Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 besserung herbeiführen, da diese nur anteilig eliminiert werden. Auf der anderen Seite verbleiben nach Konsolidierung jedoch die kompletten Aufwendungen bei den Stadtwerken, die für die Ausführung der Aufgaben anfallen. Mehr als die Hälfte dieser Aufwendungen sind Sach- und Dienstleistungsaufwendungen und rund ein Viertel der Aufwendungen entfallen auf die Personalaufwendungen. Einsparungen bei den Aufwendungen würden sich positiv auf den Konzern auswirken. Unabhängig von der Konzernsicht würden sich Einsparungen zudem positiv auf den Haushalt der Stadt auswirken, da die zu zahlenden Leistungsentgelte niedriger ausfallen würden. Rund 38,3 Prozent der gesamten Sach- und Dienstleistungsaufwendungen im Konzern entfallen auf den verselbstständigten Aufgabenbereich. Um festzustellen, welche Aufgaben das Gesamtergebnis nach Konsolidierung belasten, ist eine weitergehende Analyse anhand der obigen Ergebnisse der Stadtwerke nach Konsolidierung, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Sparten des Betriebes notwendig. Der Eigenbetrieb Stadtwerke verfügt über eine Aufschlüsselung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen getrennt nach Sparten. Auf dieser Basis kann eine Spartenrechnung nach Konsolidierung erstellt werden. Eine weitere Untergliederung des Positionenplans, insbesondere bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, würde die Analyse zusätzlich unterstützen Die Prüfung der Gebührenkalkulationen für die Sparten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfolgt zum einen in der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Erftstadt und zum anderen in der überörtlichen Finanzprüfung der GPA NRW. An dieser Stelle wird auf die Stellungnahme zur Jahresabschlussprüfung und den Teilbericht Finanzen der überörtlichen Basisprüfung verwiesen. Demnach ergeben sich u.a. Potenziale aus der Anpassung der Abschreibungen auf die Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich. Laut der Stadt Erftstadt werden in den Gebührenhaushalten der Stadtwerke keine kostendeckenden Gebühren erhoben. Da auch in den folgenden Jahren negative Ergebnisse im Eigenbetrieb erzielt werden, ist davon auszugehen, dass die Stadtwerke auch über den Berichtszeitraum hinaus das Konzernjahresergebnis der Stadt Erftstadt nach Konsolidierung belasten werden. Dabei ist der Anteil des verselbstständigen Aufgabenbereichs am Gesamtergebnis jedoch am geringsten. * Feststellung Der Eigenbetrieb Stadtwerke ist defizitär und belastet das Konzernjahresergebnis. Zu beachten ist, dass ein Anteil an den Erträgen von rund fünfzehn Prozent innerhalb des Konzerns generiert wird. Eine Belastung des Konzernjahresergebnisses durch den Eigenbetrieb ist auch in den Folgejahren zu erwarten. Die Stadt sollte prüfen inwiefern die Aufwendungen des Eigenbetriebs gesenkt werden können und sich Potenziale aus der Anpassung der Abschreibungen auf die Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich ergeben. Aufbauend auf den Spartenrechnungen sollte eine weitergehende Analyse mit dem Ziel erfolgen, Einsparpotentiale in den einzelnen Sparten aufzudecken und auf die Umsetzung hinzuwirken. Eine detailliertere Untergliederung des örtlichen Positionenplans würde diese weitergehenden Untersuchungen unterstützen. In diesem Zusammenhang sollten auch der Anstieg der Personalaufwendungen näher betrachtet werden. NRW Seite 25 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 Die Stadt Erftstadt hat mögliche Ertragspotenziale bei der Gebührenkalkulation bereits erkannt. Die Gebühren und Entgelte des Eigenbetriebes stehen aktuell zur Diskussion. Eigenbetrieb Straßen der Stadt Eritstadt Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wurde zum 01. Juli 1999 gegründet. Der Betrieb umfasst die Betriebszweige Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe. Neu hinzugekommen sind ab dem Jahr 2014 die städtischen Dienste von den Stadtwerken Erftstadt. In dem Betrachtungszeitraum 2010 und 2011 hat der Betrieb Jahresfehlbeträge in Höhe von rund 2,0 Mio. Euro und 2,1 Mio. Euro erwirtschaftet. Auch in den nachfolgenden Wirtschaftsjahren wurden stets hohe Jahresfehlbeträge ausgewiesen. Durch den regelmäßigen Vortrag der Jahresfehlbeträge ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2014 ein Verlustvortrag von rund 18,0 Mio. Euro aufgelaufen. Nur durch zwischenzeitliche Eigenkapitalverstärkungen durch die Stadt konnte der Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags abgewendet werden. Ursächlich für diese Entwicklung sind die nicht vollständig kostendeckend ausgerichteten Leistungsentgelte zwischen dem Betrieb und der Stadt Erftstadt. Der Betrieb im dam it strukturell unterfinanziert. Bei der Prüfung des Substanzwertes des Eigenbetriebs Straßen in 2013 hat sich herausgestellt, dass dieser aktuell nicht zu mindern ist, da insbesondere durch den Wert von Grundstücken stille Reserven gehoben werden konnten. Insofern war eine Wertberichtigung gemäß § 43 Abs. 3 Gem HVO NRW zunächst nicht erforderlich. Weitere Finanzierungsprobleme im Eigenbetrieb bestehen derzeit nicht und sind bis Ende des Jahres 2016 nicht zu erwarten. Durch die Verpflichtung des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt betreffend dem Eigenkapitalausgleich nach § 10 Abs. 6 EigV0 NRW ab dem Wirtschaftsjahr 2012 hat sich der Liquiditätsstatus des Eigenbetriebs entspannt; der Trend wird sich voraussichtlich bis einschließlich 2016 sukzessive fortsetzen. + Feststellung Der Eigenbetrieb Straßen ist defizitär und erwirtschaftet im Betrachtungszeitraum keine Verzinsung des Eigenkapitals gemäß § 10 Abs. 5 EigV0 NRW. Die erwirtschafteten Fehlbeträge werden seit Gründung des Eigenbetriebes auf neue Rechnung vorgetragen. Aufgrund des vollständigen Eigenkapitalverzehrs ab dem Jahr 2012 ist der Betrieb auf jährlich Verlustausgleichszahlungen durch die Stadt angewiesen. Die Jahresergebnisse nach Konsolidierung des Eigenbetriebes Straßen haben sich in den Jahren 2010 und 2011 wie folgt entwickelt: Ergebnisse nach Konsolidierung in Tausend Euro Steuern und ähnliche Abgaben 636 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 681 + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte NRW 1.012 625 , 0 0 2.386 2.340 Sele 26 von 37 Stadt Efftstadt Gesamtabschluss und Betelligungen 4 11901 + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen I + Sonstige ordentliche Erträge 81 84 1 „ 36 1 1 -1 134 72 , + Aktivierte Eigenleistungen h+I- Bestandsveränderungen 0! 4,183 tliche Erträge 1.077 - Personalaufwendungen 121 ; - Versorgungsaufwendungen 1.073 1 1.273 1 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.086 ! 3.512 - Bilanzielle Abschreibungen 4.613 ! 4.415 1 0, - Transferaufwendungen ' 78 1 48 ! "t 9 sonstige ordentliche Aufwendungen dentliche -6.525 + Finanzerträge Finanzaufwendungen = Fii + Außerordenti Jahresergebn. 436 ' 1 10 A .nttiches Et = Erge 0: 243 .fenden e iebnis ..olidierung 5 13 1.277 1.276 -1.272 -4 .1.263 -6.448 -7789 0 0 L 9 Nach Konsolidierung vermindern sich die Jahresergebnisse erheblich durch den Wegfall von konzerninternen Erträgen auf -6,4. Mio. Euro in 2010 und -7,8 Mio. Euro in 2011. Damit belastet der Eigenbetrieb die Konzernergebnisse erheblich. Der Eigenbetrieb Straßen verursacht in 2010 und 2011 noch nicht einmal fünf Prozent der gesamten Personalaufwendungen im Konzern. Im Bereich der gesamten Sach- und Dienstleistungsaufwendungen schlagen die Aufwendungen des Eigenbetriebes mit rund 15,7 Prozent für 2010 und 16,2 Prozent für das Jahr 2011 nieder. Dabei entfallen im Betrachtungszeitraum rund ein Viertel der gesamten Finanzaufwendungen des Konzerns beim Eigenbetrieb an. Demgegenüber erwirtschaftet der Eigenbetrieb Straßen für das Jahr 2011 nur 3,8 Prozent der gesamten Erträge des Konzerns. Die Verschlechterung des Jahresergebnisses nach Konsolidierung für 2011 resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Versorgungsaufwendungen. Dabei handelt es sich um die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro im Rahmen einer Ansatz- und Bewertungsanpassung. Der Eigenbetrieb Straßen generiert mehr als die Hälfte seiner Erträge gegenüber der Konzernmutter Stadt Erftstadt. Bei dem Eigenbetrieb Straßen handelt es sich somit zu einem erheblichen Anteil um einen konzerninternen Dienstleister. Im Gesamtabschluss werden die weiter geleiteten Zuwendungen und Betriebskostenzuschüsse der Stadt auf beiden Seiten eliminiert. Nach Konsolidierung verbleiben somit nur noch die öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte aus den Betriebszweigen Straßenreinigung und Friedhofswesen. Bei den zu eliminierenden Erträgen handelt es sich demnach um Zuwendungen, Umlagen und Kostenerstattungen aus den NRW Seite 27 von 37 4.- Stadt Erftstadt 4 Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 anderen Betriebszweigen, vorzugsweise dem Bereich Straßen. Anpassungen dieser Beträge mit der Stadt Erftstadt auf ein kostendeckendes Preisniveau würden demnach in der Konzernbetrachtung keine Verbesserung herbeiführen, da diese eliminiert werden. Auf der anderen Seite verbleiben nach Konsolidierung jedoch die Aufwendungen beim Eigenbetrieb, die für die Ausführung der Aufgaben anfallen. Rund 41,2 Prozent dieser Aufwendungen sind bilanzielle Abschreibungen, rund ein Drittel entfallen auf die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen. Einsparungen bei den Aufwendungen würden sich positiv auf den Konzern auswirken. Unabhängig von der Konzernsicht würden sich Einsparungen zudem positiv auf den Haushalt der Stadt auswirken, da die zu zahlenden Leistungsentgelte bzw. Kostenerstattungen niedriger ausfallen würden. Für eine weitergehende Analyse ist die Betrachtung von Erträgen und Aufwendungen der einzelnen oben genannten Aufgaben des Eigenbetriebs Straßen erforderlich. Im Weiteren wird auf die Ausführungen zum Eigenbetrieb Stadtwerke verwiesen. Hinsichtlich der gebührenfinanzierten Betriebszweige ergeben sich Konsolidierungspotenziale ausschließlich aus der Gebührenkalkulation. Die Stellschrauben für regelmäßige Jahresüberschüsse sind die kalkulatorischen Zinsen und die Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Die Analyse der übrigen Aufwandspositionen kann daher keine weiteren Konsolidierungspotenziale aufzeigen und ist somit entbehrlich. Dies gilt insbesondere für den Betriebszweig Friedhofswesen. Im Berichtszeitraum, wie auch darüber hinaus werden keine ausgeglichenen Jahresergebnisse erzielt. Aufgrund der erwirtschafteten Ergebnisse vor Konsolidierung in den Folgejahren, ist davon auszugehen, dass der Eigenbetrieb Straßen auch weiterhin das Konzernjahresergebnis der Stadt Erftstadt belasten wird. + Feststellung Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt ist dauerhaft defizitär und belastet das Konzernjahresergebnis erheblich. Zu beachten ist, dass es sich zu einem erheblichen Teil um einen Dienstleistungsbetrieb der Stadt handelt Die Stadt Erftstadt sollte gemeinsam mit dem Betrieb Maßnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits erarbeiten. Dies kann einerseits durch eine Steigerung der Einnahmen durch Gebührenanpassungen sowie anderseits durch die Senkung von Ausgaben, zum Beispiel mittels Absenkung von Leistungsstandards, erfolgen. Vermögens- und Schuldenlage Mit dem Gesamtabschluss werden erstmals in der Gesamtbilanz die Vermögens- und Schuldenlage des Konzerns Kommune zusammengefasst dargestellt. In der Prüfung wird näher untersucht, in welchem Umfang und in welchen Bereichen des Konzerns Vermögens- und Schuldenausgliederungen vorgenommen wurden. Hierfür wird der Ausgliederungsgrad ermittelt. Der Ausgliederungsgrad gibt an, in wieweit Vermögen bzw. Schulden nicht bei der Stadt Erftstadt als Konzernmutter liegen, sondern bei den in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereichen (vAB's). Im Konzern Stadt Erftstadt stellt sich der Ausgliederungsgrad des Vermögens wie folgt dar: NRW Seite 28 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Vermögen zum 31. Dezember 2011 nach Konsolidierung in Prozent in Tausend Euro Immaterielle Vermögensgegenstände 1.007 ! Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 39.085 , t! ' Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte + I nfrastru kturvermögen 135.303 ! 127.287 34 0! 122 01 973 • 96,55 39.085 ; 100,00 135.181 99,91 127.287 100,00 400 100,00 Bauten auf fremden Grund und Boden 400 Kunstgegenstände 255 239 16 6,42 110.181 2.256 107.925 97,95 2.380 368 13,39 2.186 100,00 95 10,28 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge -r Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen irr Bau 2.186 833 ' 928 , Finanzanlagen lagevermö Su 2.748 , 4 , Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 419.7: ! 214 92,11 8.484 4.728 3.756 44,27 0 0 2.182 rfvermögen 98,60 +- 19 Aktive Rechnungsabgrenzung 35.762 1.786 Bilanzsun 56.930 Sumi 413.517 + 233 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 5.865 404 , 5.150 -1- 1.675 1778 30.612 81,50 j- ,6o - 1 6,24 Betrachtet man zunächst die Gesamtbilanz wird ersichtlich, dass 91,8 Prozent des KonzernVermögens Anlagevermögen ist (Anlagenintensität). Das Anlagevermögen der Stadt Erftstadt ist zu 98,6 Prozent ausgegliedert. Dabei ist das vollständige Infrastrukturvermögen in den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt ausgegliedert worden. Auch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sowie die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind zu wesentlichen Teilen in die Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt übertragen worden. Die Abschreibungsintensität des Konzerns, also der Anteil der bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen an den ordentlichen Aufwendungen, beträgt 12,5 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich über dem städtischen Wert von 0,9 Prozent. NRW See 29 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 Das Umlaufvermögen ist zu 85,6 Prozent ausgegliedert. Lediglich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu 44,3 Prozent in der Bilanz der Konzernmutter bilanziert. Der Ausgliederungsgrad stellt sich in 2011 mit insgesamt 97,2 Prozent als der Maximalwert im interkommunalen Vergleich dar. Ausgliederungsgrad des Vermögens in Euro 2011 im interkommunalen Vergleich 97,2 1 0,0 17,3 97,2 ' 26 1 4- Feststellung Aufgrund des sehr hohen Ausgliederungsgrades der Stadt Erftstadt kommt der aktiven Steuerung der Eigenbetriebe seitens der Kernverwaltung eine wichtige Bedeutung zu. Auf die Empfehlungen und Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt und der überörtlichen Finanzprüfung der CPA NRW hinsichtlich der Implementierung eines Beteiligungsmanagements im Konzern Stadt Erftstadt wird an dieser Stelle hingewiesen. Der Ausgliederungsgrad der Sonderposten und Schulden stellt sich im Konzern Stadt Erftstadt wie folgt dar: Sonderposten und Schulden zum 31. Dezember 2011 nach Konsolidierung in Prozent in Tausend Euro ' Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge 42.345 4.611 40.257 o 2.062 2.062 -r Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 29.723 Summe Sonderpost .4.388 Pensionsrückstellungen 55.401 4 0 6.673 -t- 48.996 , 37.735 89,11 40.257 100,00 0,00 0 29.723 100,00 107.715 94,17 6.405 11,56 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0 Instandhaltungsrückstellungen 0 Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen Summe Rückstellunc Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen NRW Seite 30 von 37 Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 11901 24.257 , 1.257 23.000 - Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5,18 + o Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.678 1.281 2.397 65,16 Sonstige Verbindlichkeiten 7.324 1.628 5.696 77,78 Verl ei 32 8 Der Ausgliederungsgrad der Sonderposten liegt bei 94,2 Prozent. Sie werden überwiegend in den Eigenbetrieben Immobilienwirtschaft und Straßen der Stadt Erftstadt bilanziert. Die Pensionsrückstellungen werden zu einem großen Teil (88,4 Prozent) im städtischen Haushalt abgebildet. Dies gilt ebenfalls für die Sonderposten aus dem Gebührenausgleich. Hierunter sind die Gebühren aus den Bereichen Rettungsdienst und Abfallwirtschaft bilanziert. Insgesamt weisen die verselbständigten Aufgabenbereiche 81,1 Prozent der Verbindlichkeiten des Konzerns aus. Während die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investition zu 100,0 Prozent in die verselbständigten Aufgabenbereiche ausgegliedert sind, werden Liquiditätskredite im Wesentlichen durch die Konzernmutter in Anspruch genommen. Kapitalstruktur und Verschuldung Das Gesamtvermögen des Konzerns Stadt Erftstadt ist in 2011 zu rund 30,0 Prozent aus Eigenkapital finanziert. Unter Einbeziehung der Sonderposten, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind, liegt die Eigenkapitalquote 2 des Konzerns bei 48,0 Prozent. Insgesamt stellt sich die Eigenkapitalausstattung im Konzern deutlich schlechter dar, als bei der Konzernmutter. Stellt man die Eigenkapitalausstattung des Konzerns Stadt Erftstadt in den Vergleich zu anderen mittleren kreisangehörigen Kommunen, positioniert sich die Stadt Erftstadt im Jahr 2011 unterhalb der jeweiligen Mittelwerte. (Mittelwert Eigenkapitalquote 1: 30,6 Prozent, Mittelwert Eigenkapitalquote 2: 59,6 Prozent) Der Anteil des Fremdkapitals an der Gesamtbilanzsumme (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) beträgt rund 43,3 Prozent. Das langfristige Vermögen ist zu rund 85,8 Prozent mit langfristigem Kapital (Eigenkapital, Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge und langfristiges Fremdkapital) finanziert. Der Anlagendeckungsgrad 2 liegt damit im Bereich des Wertes im Einzelabschluss der Konzernmutter sowie des Mittelwertes im interkommunalen Vergleich. Das langfristige Vermögen kann sowohl im Einzelabschluss der Konzernmutter als auch im Gesamtabschluss nicht durch langfristiges Kapital finanziert werden. Um die Gesamtverschuldung zu analysieren, wird unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich nachfolgend die Gesamtverschuldung ermittelt. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich werden bei der Ermittlung NRW Sefte 31 von 37 Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 Stadt Erftstadt berücksichtigt, da es sich hierbei um Gebühren handelt, die den Gebührenzahlern in späteren Jahren (über die Gebührenkalkulation) zurückgegeben werden müssen. Insoweit sind diese als Schulden zu qualifizieren. Fremdkapital zum 31. Dezember 2011 in Tausend Euro 137.201 Verbindlichkeiten 60.747 Rückstellungen 25.909 I +. 2.062 Sonderposten für den Gebührenausgleich 50.913 Gesamtverschuldunr davon Verbindlichkeite 9.834 2.062 L010 Schulden jr 111.292 121.126 ' 1.604,25 2.463,31 526,99 2.263,68 Die Gesamtschulden des Konzerns Stadt Erftstadt setzten sich zu rund 68,6 Prozent aus Verbindlichkeiten, zu rund 30,4 Prozent aus Rückstellungen und etwa einem Prozent aus Sonderposten für den Gebührenausgleich zusammen. Der größte Anteil an der Gesamtverschuldung entfällt mit rund 60,6 Prozent auf die verselbständigten Aufgabenbereiche, wobei davon ein Anteil von rund 91,9 Prozent aus Verbindlichkeiten resultiert. Alle drei Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt haben Kredite für Investitionen im mittleren zweitstelligen Volumen aufgenommen. Die Gesamtschulden der Konzernmutter Stadt Erftstadt werden zu knapp zwei Drittel durch die Rückstellungen geprägt. Diese sind im Wesentlichen auf die Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Die bestehenden Kreditverbindlichkeiten von rund 25,9 Mio. Euro resultieren maßgeblich aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten von 23,0 Mio. Euro. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen bestehen nicht. Die Schuldenlage der Stadt Erftstadt verursacht Zinsaufwendungen, die das Konzernjahresergebnis belasten. Die gesamten Zinsaufwendungen betragen im Jahr 2011 circa 4,9 Mio. Euro und haben einen Anteil von 4,5 Prozent an den Gesamtaufwendungen des Konzerns. Rund 90,0 Prozent der Zinsaufwendungen entstehen bei den verselbständigten Aufgabenbereichen. Durch einen zukünftigen Anstieg des Zinsniveaus würde sich bei sonst gleichbleibenden Bedingungen das Konzernjahresergebnis verschlechtern. In dieser Position liegt somit ein Risiko. Gesamtverschuldung je Einwohner in Euro 2011 im interkommunalen Vergleich 4.067,6 l413W 1.589,8 12.249,2 3.684,4 26 Seite 32 von 37 * Stadt Erftstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Für die Jahre 2010 und 2011 erzielt die Stadt Erftstadt jeweils Ergebnisse oberhalb des Mittelwertes der Vergleichskommunen. Dabei steigt die Gesamtverschuldung der Stadt Erftstadt von 2010 zu 2011 um 107,00 Euro je Einwohner bei einem konstanten Mittelwert der Vergleichskommunen. Die Verbindlichkeiten konnten im Berichtszeitraum reduziert werden. Sie positionieren sich mit 2.790,22 Euro in 2011 im interkommunalen Vergleich ebenfalls über dem Mittelwert der Vergleichskommunen von 2.544,72 Euro je Einwohner. Dies unterstreicht auch die Zinslastquote in Höhe von 4,5 Prozent, die sich im interkommunalen Vergleich über dem Mittelwert von 4,3 Prozent einordnet. Dagegen steigen die Rückstellungen insbesondere im Bereich der Pensionen kontinuierlich an, was zum dargestellten Anstieg der Gesamtverschulung führt. Die Gesamtschuldenlage der Stadt Erftstadt ist in den Jahren 2010 und 2011 etwas schlechter als bei anderen Kommunen im interkommunalen Vergleich. Die ansteigende Gesamtverschuldung ist kritisch zu sehen, wenngleich die Verbindlichkeiten im Berichtszeitraum reduziert wurden. Die Eigenkapitalquoten sind ebenfalls unterdurchschnittlich. Unter Berücksichtigung der negativen Gesamtjahresergebnisse ist die Gesamtlage kritisch zu bewerten. Der Konsolidierungsdruck wird weiter ansteigen. Die Stadt Erftstadt ist gefordert, Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung und weiteren Entschuldung des Konzerns zu ergreifen. * Feststellung Rund 97,2 Prozent des Gesamtvermögens von 457 Mio. Euro des Konzerns Stadt Erftstadt ist in die verselbstständigten Aufgabenbereiche ausgegliedert. Dam it stellt der Konzern Stadt Erftstadt im gesamten Betrachtungszeitraum das Maximum der Vergleichskommunen dar. Die Gesamtverschuldung und die Eigenkapitalausstattung sind schlechter als der Durchschnitt der Vergleichskommunen. Unter Berücksichtigung der negativen Gesamtjahresergebnisse ist die Gesamtlage kritisch zu bewerten. Die Stadt Erftstadt ist gefordert, rechtzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtlage zu ergreifen. Finanzlage Eine Finanzrechnung ist für den Gesamtabschluss nicht vorgesehen. Jedoch ist dem Anhang eine Gesamtkapitalflussrechnung nach DRS 2 in Staffelform, erweitert um kommunalspezifische Besonderheiten (z.B. Sonderposten), beizufügen (§ 51 Absatz 3 GemHVO NRW). Die Kapitalflussrechnung dient der Offenlegung der Zahlungsströme des Konzerns. Sie ergänzt die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung durch Informationen über die Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel. Ihre Funktion liegt darin, die Investitions- und Finanzierungstätigkeit zu dokumentieren und den Finanzbedarf zu ermitteln. Die Stadt Erftstadt hat ihre Gesamtkapitalflussrechnung indirekt derivativ aus den Werten der Gesamtbilanz bzw. Gesamtergebnisrechnung nach dem Top-Down-Konzept erstellt. Den Finanzmittelfonds hat die Stadt derart definiert, dass dieser sich aus den liquiden Mitteln zusammensetzt. Die Gesamtkapitalflussrechnung stellt sich wie folgt dar: NRW Seite 33 van 37 + Stadt Erftstadt * Gesamtabschluss und Beteiligungen + 11901 Gesamtkapitalflussrechnung in Tausend Euro 18.176 1 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit + Cashflow aus der Investitionstätigkeit + Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit hZahlungswirksam„ iderungen nittelfonds + Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds +Finanzmittelfonds am Anfang der Periode utzmittelfonds • der Periode 4 6.084 2.946 2.838 2.182 Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist sowohl in 2010 als auch 2011 positiv. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit je Einwohner in Euro 2011 im interkommunalen Vergleich 369,7 -420.0 11.936.0 492,2 26 I Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit je Einwohner des Konzerns Stadt Erftstadt liegt im Vergleich zu den anderen kreisangehörigen Kommunen unter dem Mittelwert. Insgesamt ist der Finanzmittelfonds vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 durch den negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit sowie den negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gesunken. Die Reduzierung des Finanzmittelfonds hat sich in 2011 fortgesetzt. Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit in 2010 resultiert insbesondere aus Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 5,7 Mio. Euro. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in 2010 und 2011 ist auf die Tilgung von Krediten zurückzuführen. Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode entspricht den liquiden Mitteln in der Bilanz. Diese verteilen sich auf die Konzernmutter und die Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt. Die Konzernmutter ist zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gezwungen. Die Zahlungsfähigkeit innerhalb des Konzerns, jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2010 und 2011, wird unter anderem durch die Kennzahl Liquidität 1. Grades verdeutlicht. Sie zeigt inwieweit der Konzern seine kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen allein durch die liquiden Mittel zum Stichtag erfüllen kann. Die Kennzahl liegt in beiden Jahren unter zehn Prozent. Dies ist allein nicht kritisch, da zu Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten ebenfalls die kurzfristigen Forderungen dienen (= Liquidität 2. Grades). Unter Berücksichtigung sämtlicher Forderungen (nicht nur der kurzfristigen Forderungen) können die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Stichtagen 31. Dezember 2010 und 2011 jedoch ebenfalls nicht vollständig gedeckt werden. Der Kernhaushalt und die Eigenbetriebe bilden aus diesem Grund zusammen einen Cash-Pool, der es ermöglicht, den kurzfristigen Finanzierungsbedarf des Kernhaushalts durch NRW Seite 34 von 37 * Stadt Erftstadt •Gesamtabschluss und Beteiligungen 11901 liquide Mittel der Eigenbetriebe abzumildern. Die Liquiditätslage bleibt jedoch unzureichend, so dass der Konzern zur Finanzierung kurzfristiger Verbindlichkeiten auf Liquiditätskredite angewiesen ist. 4- Feststellung Trotz des positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit ist die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich. Die Liquiditätssituation zu den jeweiligen Stichtagen 31. Dezember 2010 und 2011 ist trotz Cashpool von Kernhaushalt und Eigenbetrieben unzureichend. Die Liquiditätskredite sind ausschließlich auf die Konzernmutter Stadt Erftstadt zurückzuführen. Die Aufnahme von Liquiditätskrediten belastet das Konzernjahresergebnis. NRW Seite 35 von 37 * Stadt Erttstadt Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Ken nzal Nachfolgend geben wir eine Übersicht über die Kennzahlen die wir in unserer Analyse betrachtet haben. Es handelt sich hierbei um Kennzahlen in Anlehnung an das NKF Kennzahlenset NRW sowie weiterer Kennzahlen. Dem Kennzahlenvergleich liegen Vergleichszahlen des Jahres 2011 zugrunde. In dem Vergleich werden 26 mittlere kreisangehörige Kommunen berücksichtigt. Kennzahlenwert zum 31. Dezember 2011 in Prozent Aufwandsdeckungsgrad 104.8 88,6 50,7 1 30,6 ' 30,0 1 21,1 80,3 59,6 1 48,0 1 27,9 45,8 1 27,9 Eigenkapitalquote 1 6,4 Eigenkapitalquote 2 I nf rastru kturquote 1 Abschreibungsintensität 0,0 58,9 1 1 13,9 1 Anlagendeckungsgrad 2 59,9 100,1 i 86,2 , kurzfristige Verbindlichkeitsquote 0,8 56,1 ' 10,2 1 Zinslastquote 0,3 18,4 5,8 29,7 ' Zuwendungsquote +- 11,8 Sach- und Dienstleistungsintensität Fehlbetragsquote/Eigenkapitalrendite -420,0 -4- Gesamtverschuldung je Einwohner in Euro davon Verbindlichkeiten I 9,8 i 12,5 1 85,8 , 8,7 +........................... 4,3 4,5 1 1 16,3 , 19,8 ' --t24,9 : 21,9 ' 21,0 ' 20,1 16,8 6,0 3,3 11.936,0 492,2 369,7 -3,0 Cashf low aus lfd. Geschäftstätigkeit je Einwohner in Euro Gesamtjahresergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter je Einwohner in Euro + 34,1 ' 443,3 .1.. 16,3 1 Personalintensität 100,0 97,0 -156,0 1 -94,4 ' -446,9 65,0 1.589,8 12.249,2 3.684,4 4.067,6 449,0 10.600,10 2.544,7 2.790,2 1 Herne, den 19. Juni 2017 gez. gez. Thomas Nauber Sandra Rettler Abteilungsleitung Projektleitung NRW Seite 36 von 37 * Stadt Erftstactt • Gesamtabschluss und Beteiligungen * 11901 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 023 23/1480-333 C info@gpa.nrw.de www.gpa.nrw.de NRW Seite 37 von 37