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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler Mariawald", 1. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
18.01.16, 10:57
Aktualisiert
09.02.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler Mariawald", 1. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler Mariawald", 1. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Gc Jülich, 08.01.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 11/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.01.2016 Haupt- und Finanzausschuss 03.02.2016 Stadtrat 11.02.2016 TOP Ergebnisse Mehrheitlich dafür Einstimmig, 1 Enthaltung Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler Mariawald", 1. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Anlg.: 5 SD.Net Beschlussentwurf: Zu a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Weiler Mariawald“ aufgestellt. Der Änderungsbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2016 dargestellt. Die Änderung beinhaltet eine Verschiebung der Baugrenzen in nordöstliche Richtung auf die an der Stetternicher Straße gelegenen Grundstücke. Zu b) Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Weiler Mariawald“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung: Mit Schreiben vom 21.07.2014 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Weiler Mariawald“ gestellt. Ziel der Änderung ist es durch die Baugrenzenverschiebung eine bauliche Ausnutzung der an der Stetternicher Straße gelegenen Grundstücke zu erreichen. Die betroffene Öffentlichkeit wurde am Planverfahren beteiligt. Es gingen keine Anregungen ein. Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls am Planverfahren beteiligt. Die eingegangenen Anregungen – Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, resultierend aus der Stellungnahme des Krei- ses Düren; Verkleinerung des Baufeldes und Verzicht auf Kellergeschosse als Ergebnis der auf Anregung des Amtes für Bodendenkmalpflege durchgeführten archälogischen Ausarbeitung - sind in die Planung eingeflossen, so dass der Plan als Satzung beschlossen werden kann. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2016, der Bebauungsplan, die Begründung, das archäologische Gutachten und die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 11/2016 Seite 2