Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
16.11.17, 15:01
Aktualisiert
16.11.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
FDP-Fraktion • Bonner Straße 15 • 50374 Erftstad
Herrn Bürgermeister
Volker Erner
Holzdamm 1
50374 Erftstadt
2 4 1 6
013
1 .32 1 40
STADT ERFTSTADT
- Der ijrge rm ei s te r -
01
01.5
Elisabeth-Jansen -Str. 15
50374 Erftstadt
25. OKT, 2017
www.fdp-erftsadt.de
rr.wintz@fdp-erftstadt.de
02235-466999
016
370
82 Sn
24. Oktober 2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner,
im Namen der FDP-Stadtratsfraktion möchte ich Sie bitten, in der Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke folgenden Antrag
einzubringen:
Antrag:
Einführung von kalkulatorischen Kosten bei den STADTWERKEN ERFTSTADT ab
Geschäftsjahr 2018
Begründung:
Mit der Vorlage 66/2017 hat uns der Kämmerer der Stadt Erftstadt dargestellt, dass
aufgrund diverser Jahresverluste in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ein Substanzwertverlust in Höhe von 7,4 Mio. Euro eingetreten ist.
Darüber hinaus wurde dargestellt, dass unser Wasserentgelt mit 1,07 Euro
(im Vergleich zu einem Durchschnittspreis von 1,58 Euro) sehr günstig ist. Das
Schmutzwasserentgelt liegt mit 1,62 Euro um 0,96 Euro ebenso deutlich unter dem
Durchschnitt des Rhein-Erft-Kreises von 2,58 Euro.
Zur Lösung eines weiteren Substanzwertverlustes hat die Kämmerei, nach vorherigem Beschluss des Stadtwerkeausschusses, die Kanzlei Rödl & Partner beauftragt, Lösungsmöglichkeiten darzustellen. Inhalte des Gutachtens sind allen
Ausschussmitgliedern bekannt.
Eine wesentliche Verbesserung der finanziellen Situation der Stadtwerke, könnte
durch die Einführung von kalkulatorischen Kosten erreicht werden, was It. Rödl &
Partner in über 95 % vergleichbarer Unternehmen so seit Jahren erfolgreich
praktiziert wird. Bei der Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert würden bei
der Sparte Wasser 0,10 Euro (180.000 Euro) und bei der Sparte Abwasser 0,16 Euro
Antrag FDP-Fraktion
Einführung von kalkulatorischen Kosten STADTWERKE ERFTSTADT
Anpassung Wasser- und Abwasserentgelt bis 2022
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für das Schmutzwasser und 0,10 Euro (812.000 Euro gesamt) für das Niederschlagswasser Entgelte mehr erhoben. Diese Gelder würden vollständig im Unternehmen
verbleiben und könnten zur Schuldentilgung der Stadtwerke Erftstadt eingesetzt
werden. Durch eine kalkulatorische Verzinsung würde die Entgeltanpassung in der
Sparte Wasser bei 0,27 Euro (506.000 Euro) und in der Sparte Abwasser -0,03 Euro
(-150.000 Euro) liegen. Diese Gelder werden laut Rödl & Partner zum Teil für
Kreditzinsen verwandt und zum anderen Teil als Eigenkapitalverzinsung der
Kernverwaltung dienen, nachdem der Betriebsausschuss dies beschlossen hat.
Bei einer vollständigen Entgeltanpassung lägen die Wasserentgelte dann bei 1,44
Euro immer noch unterhalb des Durchschnittswertes von 1,58 Euro des Rhein-ErftKreises und den Abwasserentgelten mit 1,75 Euro ebenfalls deutlich unterhalb des
Durchschnitts von 2,58 Euro des Rhein-Erft-Kreises.
Dennoch sind wir uns der politischen Verantwortung bewusst und schlagen daher
vor, die Anpassung der Entgelte nicht in einem Schritt vorzunehmen, sondern auf 5
Kalenderjahre zu verteilen. So müsste das Wasserentgelt bis 2022 jährlich um rund
0,08 Euro je qm und das Abwasserentgelt bis 2022 jährlich um rund 0,04 Euro
angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Wintz
Mitglied des Rates
Einführung von kalkulatorischen Kosten STADTWERKE ERFTSTADT
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Antrag FDP-Fraktion