Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag 559)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
16.11.17, 15:01
Aktualisiert
16.11.17, 15:01
Antrag (Antrag 559) Antrag (Antrag 559)

öffnen download melden Dateigröße: 105 kB

Inhalt der Datei

FDP-Fraktion • Bonner Straße 15 • 50374 Erftstad Herrn Bürgermeister Volker Erner Holzdamm 1 50374 Erftstadt 2 4 1 6 013 1 .32 1 40 STADT ERFTSTADT - Der ijrge rm ei s te r - 01 01.5 Elisabeth-Jansen -Str. 15 50374 Erftstadt 25. OKT, 2017 www.fdp-erftsadt.de rr.wintz@fdp-erftstadt.de 02235-466999 016 370 82 Sn 24. Oktober 2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner, im Namen der FDP-Stadtratsfraktion möchte ich Sie bitten, in der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke folgenden Antrag einzubringen: Antrag: Einführung von kalkulatorischen Kosten bei den STADTWERKEN ERFTSTADT ab Geschäftsjahr 2018 Begründung: Mit der Vorlage 66/2017 hat uns der Kämmerer der Stadt Erftstadt dargestellt, dass aufgrund diverser Jahresverluste in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ein Substanzwertverlust in Höhe von 7,4 Mio. Euro eingetreten ist. Darüber hinaus wurde dargestellt, dass unser Wasserentgelt mit 1,07 Euro (im Vergleich zu einem Durchschnittspreis von 1,58 Euro) sehr günstig ist. Das Schmutzwasserentgelt liegt mit 1,62 Euro um 0,96 Euro ebenso deutlich unter dem Durchschnitt des Rhein-Erft-Kreises von 2,58 Euro. Zur Lösung eines weiteren Substanzwertverlustes hat die Kämmerei, nach vorherigem Beschluss des Stadtwerkeausschusses, die Kanzlei Rödl & Partner beauftragt, Lösungsmöglichkeiten darzustellen. Inhalte des Gutachtens sind allen Ausschussmitgliedern bekannt. Eine wesentliche Verbesserung der finanziellen Situation der Stadtwerke, könnte durch die Einführung von kalkulatorischen Kosten erreicht werden, was It. Rödl & Partner in über 95 % vergleichbarer Unternehmen so seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Bei der Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert würden bei der Sparte Wasser 0,10 Euro (180.000 Euro) und bei der Sparte Abwasser 0,16 Euro Antrag FDP-Fraktion Einführung von kalkulatorischen Kosten STADTWERKE ERFTSTADT Anpassung Wasser- und Abwasserentgelt bis 2022 Seite 1 von 2 für das Schmutzwasser und 0,10 Euro (812.000 Euro gesamt) für das Niederschlagswasser Entgelte mehr erhoben. Diese Gelder würden vollständig im Unternehmen verbleiben und könnten zur Schuldentilgung der Stadtwerke Erftstadt eingesetzt werden. Durch eine kalkulatorische Verzinsung würde die Entgeltanpassung in der Sparte Wasser bei 0,27 Euro (506.000 Euro) und in der Sparte Abwasser -0,03 Euro (-150.000 Euro) liegen. Diese Gelder werden laut Rödl & Partner zum Teil für Kreditzinsen verwandt und zum anderen Teil als Eigenkapitalverzinsung der Kernverwaltung dienen, nachdem der Betriebsausschuss dies beschlossen hat. Bei einer vollständigen Entgeltanpassung lägen die Wasserentgelte dann bei 1,44 Euro immer noch unterhalb des Durchschnittswertes von 1,58 Euro des Rhein-ErftKreises und den Abwasserentgelten mit 1,75 Euro ebenfalls deutlich unterhalb des Durchschnitts von 2,58 Euro des Rhein-Erft-Kreises. Dennoch sind wir uns der politischen Verantwortung bewusst und schlagen daher vor, die Anpassung der Entgelte nicht in einem Schritt vorzunehmen, sondern auf 5 Kalenderjahre zu verteilen. So müsste das Wasserentgelt bis 2022 jährlich um rund 0,08 Euro je qm und das Abwasserentgelt bis 2022 jährlich um rund 0,04 Euro angepasst werden. Mit freundlichen Grüßen Reiner Wintz Mitglied des Rates Einführung von kalkulatorischen Kosten STADTWERKE ERFTSTADT Seite 2 von 2 => Anpassung Wasser- und Abwasserentgelt bis 2022 Antrag FDP-Fraktion