Daten
Kommune
Jülich
Größe
841 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
18.01.16, 10:57
Aktualisiert
18.01.16, 10:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft vom 14.12.2015
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016
Bewertung von
Eingriffen in Natur und Landschaft
zum
Bebauungsplan Nr. 87
“ Weiler Mariawald “
1. vereinfachte Änderung
Planungsamt der Stadt Jülich
1
Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft vom 14.12.2015
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016
Inhalt
1.
Rechtsgrundlage
2.
Lage im Raum; Geltungsbereich
3.
Bestandsbeschreibung
4.
Bestandsbewertung aus Sicht des Naturschutzes
und der Landschaftspflege
5.
Landschaftsbild
6.
Eingriffsbeschreibung
7.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft
8.
9.
7.1
Pflanzen- und Tierwelt
7.2
Landschaftsbild
7.3
Klima
Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft
8.1
Minimierung und Beeinträchtigungen
8.2
Ausgleich unvermeidbarer
Beeinträchtigungen
Flächenbilanz für die Eingriffs- und
Ausgleichsbewertung
2
Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft vom 14.12.2015
1.
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016
Rechtsgrundlage
Der landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen der Bauleitplanung
erstellt. Gemäß § 1 Abs. 5, Satz 1 BauGB hat die Bauleitplanung zum Schutz
und zur Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen.
In den Grundsätzen des § 1 Abs.5, Satz 2, Ziffer 3, 4 und 7 BauGB werden
die zu berücksichtigenden Belange von Naturschutz und Landschaftspflege
nach den Bezugsfeldern Boden, Wasser, Luft, Klima, Naturhaushalt, Ortsund Landschaftsbild sowie Erholung differenziert.
§ 1 Abs. 5, Satz 3 BauGB verpflichtet die Planungsträger, mit Grund und
Boden schonend umzugehen.
§ 2 Abs. 1, Ziffer 1 BNatSchG und § 2, Ziffer 1 LG beinhalten den Grundsatz,
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern,
sowie Beeinträchtigungen zu unterlassen oder auszugleichen.
2.
Lage im Raum
Das Plangebiet liegt süd - östlich der Ortslage Lich - Steinstraß. Der
Geltungsbereich des Eingriffes umfasst ein ca. 2.500 qm großes Gebiet und
ist wie folgt begrenzt:
-
3.
im Nordwesten durch einen Trainingsrasenplatz,
im Südwesten durch Wohnbebauung mit dahinterliegender
landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzfläche,
im Südosten durch die Straße " Jungbluthstraße " mit angrenzender
Wohnbebauung,
im Nordosten durch die Straße " Stetternicher Straße " mit
angrenzender Landwirtschaftsfläche.
Bestandsbeschreibung
Es handelt sich um eine für einen landwirtschaftliche Nutzfläche.
4.
Bestandsbewertung aus Sicht des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
Aufgrund der vorhandenen Flächennutzung und Strukturen ist die Bedeutung
des Plangebietes für den Biotop- und Artenschutz gering. Mit empfindlichen
Pflanzen- und seltenen Tierarten ist wegen der Nutzung der Parzelle als
temporäre Lagerfläche mit Betriebsspuren nicht zu rechnen.
3
Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft vom 14.12.2015
5.
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016
Landschaftsbild
Das Plangebiet liegt am Rand der Ortslage Lich - Steinstraß als Teil eines
besiedelten Bereiches.
Der Blick vom Plangebiet in Richtung Nord – Westen zeigt die Freiflächen und
Gebäude der gegenüberliegenden Grundstücke.
Im Süd - Westen fällt der Blick auf eine landwirtschaftliche Ackerfläche mit
dahinterliegender Bebauung.
Der Süd – Osten und Nord - Osten ist geprägt durch landwirtschaftliche
Flächen.
6.
Eingriffsbeschreibung
Der Geltungsbereich dieser Änderung wird als Kleinsiedlungsgebiet
ausgewiesen. Es soll neben der vorhandenen die Möglichkeit weiterer
Bebauung geschaffen werden.
Der Eingriff ist gemäß §§ 18 und 21 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG )
zu minimieren und auszugleichen.
7.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft
7.1
Pflanzen- und Tierwelt
Die Fläche weist durch die intensive Bewirtschaftung einen geringen Wert für
den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt auf, so dass sich die negativen
Auswirkungen durch die Bebauung auf die Faktoren des Naturhaushaltes
(Boden, Grundwasser, Klima) konzentrieren werden.
7.2
Landschaftsbild
Von außen betrachtet liegt das Plangebiet am Rand einer bebauten Ortslage.
Der Bereich der zukünftigen Bebauung tritt nicht negativ in Erscheinung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten.
7.3
Klima
Eine relevante Beeinträchtigung des Kleinklimas mit Ausstrahlung in die
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Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft vom 14.12.2015
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016
Umgebung lässt sich nicht ableiten, da das großräumige Klima insgesamt
stets bestimmend sein wird.
8.
Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft
8.1
Minimierung und Beeinträchtigungen
Bei den vorgesehenen Grundflächenzahlen ( GRZ ) von 0,2 mit einer
maximalen Erhöhung um 50% können bis zu 30% der Grundstücksfläche
durch bauliche Anlagen, Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten in Anspruch
genommen werden. Somit kann eine Vollversiegelung nur bis zu diesem
Grad angerechnet werden.
8.2
Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen
Der Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen kann durch die intensive
Nutzung des Gebietes im vorhandenen Plangebiet nicht realisiert werden,
Mit der Berechnung im folgenden Kapitel wird festgestellt, wie viel Fläche für
eine Kompensation benötigt wird.
9.
Flächenbilanz für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung
Um die dargestellte Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu überprüfen, wurde
auf der Grundlage der Biotoptypenwertliste, entnommen aus der
“ Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW “
aus dem Jahre 2008, herausgegeben vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, eine vergleichende Berechnung
durchgeführt.
Diese Wertliste erfasst die Standardtypen der Biotope bzw. der Nutzung und
bringt sie in eine Werteskala zwischen 0 und 10 je qm ( z. B. versiegelte
Fläche = 0 Wertepunkte, Intensivgrünland ( Fettwiese, Fettweide ) = 4
Wertepunkte, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze = 7 Wertepunkte ). Aus den
Wertepunkten und dem jeweiligen Flächenanteil ergibt sich der Biotopwert vor
und nach dem Eingriff. Die sich daraus ergebende Biotopwertdifferenz gibt an,
ob mit den vorgesehenen Maßnahmen ein Ausgleich innerhalb des
Plangebietes erzielt wurde oder zusätzlich Ersatzmaßnahmen an anderer
Stelle erforderlich sind.
Zur Bewertung des Eingriffes wird die Flächenaufteilung der bestehenden
Situation der nach Durchführung der Baumaßnahme gegenübergestellt, wie
aus den Tabellen ablesbar, so dass sich hieraus die Flächenbilanz ableiten
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Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft vom 14.12.2015
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016
lässt. (Die versiegelte Fläche B-Plan Nr. 87: GRZ 0,2 hat keinen Zuschlag von
50%, da die damalige, dem B-Plan zugrunde liegende Baunutzungsverordnung eine solche Erhöhung nicht vorsah.)
Die Zahlenangaben beruhen auf einer Flächenberechnung aus Planmaßen
und sind gerundet.
Im Zusammenhang mit der durch den Bebauungsplan vorbereiteten
Bebauung und Nutzung der Flächen ist zwar mit Eingriffen in Natur und
Landschaft zu rechnen, es kann aber davon ausgegangen werden, dass der
Eingriff keine größeren Negativauswirkungen auf die Natur ausübt.
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
Flächen
Nr.
(s. Plan
Ausgangs
zustand)
Fläche
Code
1
3.1
2
7.2
7.4
3
1.1
4
4.3
Biotoptyp
Grundwert
A
Korrekturfaktor
Gesamtwert
2153
2
1
2
4.306,00
348
5
1
5
1.740,00
0
1
0
0,00
2
1
2
Gesamtflächenwert A
5.124,00
11.170,00
m
WS-Fläche
(Parz. 1186 und 1187)
Acker, intensiv
Hecken, Gehölzstreifen
(B-Plan Nr. 87:
Anpflanzfläche)
WS-Fläche (Parzelle 1185)
Versiegelte Fläche
(B-Plan Nr. 87: GRZ 0,2)
Zier-/Nutzgarten
2
%
Einzelflächenwert
2502
3203
641
2562
5704
B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß B-Planfestsetzungen
Flächen
Nr.
(s. Plan
Festsetzungen
des BPlanes)
Fläche
Code
3
1.1
4
4.3
2
7.2
7.4
5
Biotoptyp
m
WS-Fläche
(Parz. 1185, 1186 und 1187)
Versiegelte Fläche
(GRZ: 0,2 + 50%)
Zier-/Nutzgarten
Hecken, Gehölzstreifen
(B-Plan Nr. 87:
Anpflanzfläche)
7.2
7.4
Hecken, Gehölzstreifen
(Ausgleichsfläche)
2
Korrekturfaktor
Gesamtwert
Einzelflächenwert
5704
1711
30
0
1
0
0,00
2915
51
2
1
2
5.830,00
348
6
2
5
1
2
5
1.740,00
730
13
5
1
5
3.650,00
Gesamtflächenwert B
11.220,00
5704
Gesamtbilanz
%
Grundwert
A
Flächenwert B: 11.220,00 – Flächenwert A: 11.170,00
50,00
6
Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft vom 14.12.2015
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016
Das Ergebnis zeigt, dass ein vollständiger Ausgleich innerhalb des
Plangebietes erzielt wird.
7
Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft vom 14.12.2015
Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016
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