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Sitzungsvorlage (Anlage 5 zu SV 11-2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
841 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
18.01.16, 10:57
Aktualisiert
18.01.16, 10:57

Inhalt der Datei

Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 14.12.2015 Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft zum Bebauungsplan Nr. 87 “ Weiler Mariawald “ 1. vereinfachte Änderung Planungsamt der Stadt Jülich 1 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 14.12.2015 Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016 Inhalt 1. Rechtsgrundlage 2. Lage im Raum; Geltungsbereich 3. Bestandsbeschreibung 4. Bestandsbewertung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege 5. Landschaftsbild 6. Eingriffsbeschreibung 7. Auswirkungen auf Natur und Landschaft 8. 9. 7.1 Pflanzen- und Tierwelt 7.2 Landschaftsbild 7.3 Klima Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft 8.1 Minimierung und Beeinträchtigungen 8.2 Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen Flächenbilanz für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung 2 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 14.12.2015 1. Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016 Rechtsgrundlage Der landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen der Bauleitplanung erstellt. Gemäß § 1 Abs. 5, Satz 1 BauGB hat die Bauleitplanung zum Schutz und zur Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen. In den Grundsätzen des § 1 Abs.5, Satz 2, Ziffer 3, 4 und 7 BauGB werden die zu berücksichtigenden Belange von Naturschutz und Landschaftspflege nach den Bezugsfeldern Boden, Wasser, Luft, Klima, Naturhaushalt, Ortsund Landschaftsbild sowie Erholung differenziert. § 1 Abs. 5, Satz 3 BauGB verpflichtet die Planungsträger, mit Grund und Boden schonend umzugehen. § 2 Abs. 1, Ziffer 1 BNatSchG und § 2, Ziffer 1 LG beinhalten den Grundsatz, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern, sowie Beeinträchtigungen zu unterlassen oder auszugleichen. 2. Lage im Raum Das Plangebiet liegt süd - östlich der Ortslage Lich - Steinstraß. Der Geltungsbereich des Eingriffes umfasst ein ca. 2.500 qm großes Gebiet und ist wie folgt begrenzt: - 3. im Nordwesten durch einen Trainingsrasenplatz, im Südwesten durch Wohnbebauung mit dahinterliegender landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzfläche, im Südosten durch die Straße " Jungbluthstraße " mit angrenzender Wohnbebauung, im Nordosten durch die Straße " Stetternicher Straße " mit angrenzender Landwirtschaftsfläche. Bestandsbeschreibung Es handelt sich um eine für einen landwirtschaftliche Nutzfläche. 4. Bestandsbewertung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Aufgrund der vorhandenen Flächennutzung und Strukturen ist die Bedeutung des Plangebietes für den Biotop- und Artenschutz gering. Mit empfindlichen Pflanzen- und seltenen Tierarten ist wegen der Nutzung der Parzelle als temporäre Lagerfläche mit Betriebsspuren nicht zu rechnen. 3 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 14.12.2015 5. Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016 Landschaftsbild Das Plangebiet liegt am Rand der Ortslage Lich - Steinstraß als Teil eines besiedelten Bereiches. Der Blick vom Plangebiet in Richtung Nord – Westen zeigt die Freiflächen und Gebäude der gegenüberliegenden Grundstücke. Im Süd - Westen fällt der Blick auf eine landwirtschaftliche Ackerfläche mit dahinterliegender Bebauung. Der Süd – Osten und Nord - Osten ist geprägt durch landwirtschaftliche Flächen. 6. Eingriffsbeschreibung Der Geltungsbereich dieser Änderung wird als Kleinsiedlungsgebiet ausgewiesen. Es soll neben der vorhandenen die Möglichkeit weiterer Bebauung geschaffen werden. Der Eingriff ist gemäß §§ 18 und 21 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) zu minimieren und auszugleichen. 7. Auswirkungen auf Natur und Landschaft 7.1 Pflanzen- und Tierwelt Die Fläche weist durch die intensive Bewirtschaftung einen geringen Wert für den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt auf, so dass sich die negativen Auswirkungen durch die Bebauung auf die Faktoren des Naturhaushaltes (Boden, Grundwasser, Klima) konzentrieren werden. 7.2 Landschaftsbild Von außen betrachtet liegt das Plangebiet am Rand einer bebauten Ortslage. Der Bereich der zukünftigen Bebauung tritt nicht negativ in Erscheinung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten. 7.3 Klima Eine relevante Beeinträchtigung des Kleinklimas mit Ausstrahlung in die 4 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 14.12.2015 Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016 Umgebung lässt sich nicht ableiten, da das großräumige Klima insgesamt stets bestimmend sein wird. 8. Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft 8.1 Minimierung und Beeinträchtigungen Bei den vorgesehenen Grundflächenzahlen ( GRZ ) von 0,2 mit einer maximalen Erhöhung um 50% können bis zu 30% der Grundstücksfläche durch bauliche Anlagen, Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten in Anspruch genommen werden. Somit kann eine Vollversiegelung nur bis zu diesem Grad angerechnet werden. 8.2 Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen Der Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen kann durch die intensive Nutzung des Gebietes im vorhandenen Plangebiet nicht realisiert werden, Mit der Berechnung im folgenden Kapitel wird festgestellt, wie viel Fläche für eine Kompensation benötigt wird. 9. Flächenbilanz für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung Um die dargestellte Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu überprüfen, wurde auf der Grundlage der Biotoptypenwertliste, entnommen aus der “ Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW “ aus dem Jahre 2008, herausgegeben vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, eine vergleichende Berechnung durchgeführt. Diese Wertliste erfasst die Standardtypen der Biotope bzw. der Nutzung und bringt sie in eine Werteskala zwischen 0 und 10 je qm ( z. B. versiegelte Fläche = 0 Wertepunkte, Intensivgrünland ( Fettwiese, Fettweide ) = 4 Wertepunkte, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze = 7 Wertepunkte ). Aus den Wertepunkten und dem jeweiligen Flächenanteil ergibt sich der Biotopwert vor und nach dem Eingriff. Die sich daraus ergebende Biotopwertdifferenz gibt an, ob mit den vorgesehenen Maßnahmen ein Ausgleich innerhalb des Plangebietes erzielt wurde oder zusätzlich Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle erforderlich sind. Zur Bewertung des Eingriffes wird die Flächenaufteilung der bestehenden Situation der nach Durchführung der Baumaßnahme gegenübergestellt, wie aus den Tabellen ablesbar, so dass sich hieraus die Flächenbilanz ableiten 5 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 14.12.2015 Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016 lässt. (Die versiegelte Fläche B-Plan Nr. 87: GRZ 0,2 hat keinen Zuschlag von 50%, da die damalige, dem B-Plan zugrunde liegende Baunutzungsverordnung eine solche Erhöhung nicht vorsah.) Die Zahlenangaben beruhen auf einer Flächenberechnung aus Planmaßen und sind gerundet. Im Zusammenhang mit der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Bebauung und Nutzung der Flächen ist zwar mit Eingriffen in Natur und Landschaft zu rechnen, es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Eingriff keine größeren Negativauswirkungen auf die Natur ausübt. A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Flächen Nr. (s. Plan Ausgangs zustand) Fläche Code 1 3.1 2 7.2 7.4 3 1.1 4 4.3 Biotoptyp Grundwert A Korrekturfaktor Gesamtwert 2153 2 1 2 4.306,00 348 5 1 5 1.740,00 0 1 0 0,00 2 1 2 Gesamtflächenwert A 5.124,00 11.170,00 m WS-Fläche (Parz. 1186 und 1187) Acker, intensiv Hecken, Gehölzstreifen (B-Plan Nr. 87: Anpflanzfläche) WS-Fläche (Parzelle 1185) Versiegelte Fläche (B-Plan Nr. 87: GRZ 0,2) Zier-/Nutzgarten 2 % Einzelflächenwert 2502 3203 641 2562 5704 B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß B-Planfestsetzungen Flächen Nr. (s. Plan Festsetzungen des BPlanes) Fläche Code 3 1.1 4 4.3 2 7.2 7.4 5 Biotoptyp m WS-Fläche (Parz. 1185, 1186 und 1187) Versiegelte Fläche (GRZ: 0,2 + 50%) Zier-/Nutzgarten Hecken, Gehölzstreifen (B-Plan Nr. 87: Anpflanzfläche) 7.2 7.4 Hecken, Gehölzstreifen (Ausgleichsfläche) 2 Korrekturfaktor Gesamtwert Einzelflächenwert 5704 1711 30 0 1 0 0,00 2915 51 2 1 2 5.830,00 348 6 2 5 1 2 5 1.740,00 730 13 5 1 5 3.650,00 Gesamtflächenwert B 11.220,00 5704 Gesamtbilanz % Grundwert A Flächenwert B: 11.220,00 – Flächenwert A: 11.170,00 50,00 6 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 14.12.2015 Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016 Das Ergebnis zeigt, dass ein vollständiger Ausgleich innerhalb des Plangebietes erzielt wird. 7 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 14.12.2015 Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 11 / 2016 8