Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
11.02.16, 17:29
Aktualisiert
11.02.16, 17:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Amt 60
Jülich, 11.02.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 72/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
11.02.2016
TOP
Ergebnisse
Antrag auf Förderung eines Kindergarten im Bereich Ginsterweg
Anlg.: ./.
60
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Neubau eines Kindergartens im Bereich des Ginsterweges einen Förderantrag aus dem Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im
Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu stellen.
Begründung:
Im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ stellt das Land zur Verbesserung und Sicherung des sozialen Zusammenhalts und Integration für die Bereitstellung von Anlagen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge für Begegnung (Freizeit), Bildung und Kultur als schnelle Hilfe insgesamt 72 Mio. € zur Verfügung.
Das zu beantragende Projekt (auch Neubau) soll neben besonderen städtebaulichen Aspekten insbesondere auch die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und sozial Schwächeren umfassen. Außer reinen investiven Maßnahmen können auch investitionsbegleitende Maßnahmen in die Förderung aufgenommen werden.
Zur Beschleunigung des Zuwendungsverfahrens ist das Antragsverfahren vereinfacht ( Kostenschätzungen, Projektbeschreibungen, Lageplan/-skizze, Darlegung der städtebaulichen und integrativen
Bezüge) aber auch verkürzt worden (Antragsfrist 19.02.2016). Die Förderquote dieses Sonderprogramms liegt 10 Prozentpunkte über den generellen Fördersätzen der Städtebauförderung 2016. Insofern käme für die Stadt Jülich eine Förderquote von 80 % (70 + 10) in Frage. Im Anschluss der
Antragsvorlage bei der Bezirksregierung ist bis spätestens 11.03.2016 ein verbindlicher Ratsbeschluss (Durchführung und Finanzierung der Maßnahme) nachzureichen, bevor Ende März die Jurysitzung über die Auswahl und die Aufnahme des Projektes in das Sonderprogramm entscheidet.
Maßgebliche Kriterien für die Auswahl sind die Betroffenheit der Kommune von der Flüchtlingszuwanderung, der begründete Beitrag zur sozialen Integration, die Partizipation aller im Quartier
lebender Menschen, die Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projekts innerhalb des Förderrahmens und die nachhaltige Aufwertung/Entwicklung des Quartiers.Im Falle einer positiven Entschei-
dung könnte ein kurzfristiger Erlass des Zuwendungsbescheides erfolgen. Das Projekt muss bis zum
31.12.2018 umgesetzt sein.
Bereits im Vorfeld angedachte Projekte (Stadthalle, Alte Realschule, Kulturhaus) kommen aus Sicht
der Verwaltung neben sonstigen unterschiedlichen Gesichtspunkten (städtebauliche oder integrative
Aspekte, Zweckbindungsfrist 20 Jahre) vor Allem aus haushaltrechtlichen Gründen nicht in Betracht, da keine dieser Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept enthalten sind und somit eine
zusätzliche Finanzierung des Eigenanteils bedürfen.
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, wird fristgerecht bis zum 19.02.2016
ein entsprechender Zuschussantrag der Bezirksregierung vorgelegt werden. Anfang März wäre dann
im Rahmen einer Sondersitzung des Rates der entsprechende Durchführungs- und Finanzierungsbeschluss zu fassen, der bis zum 11.03.2016 der Bezirksregierung vorliegen muss, bevor die Jurysitzung Ende März die Projektauswahl für die Aufnahme in das Sonderprogramm fasst.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 72/2016
x
nein
nein
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