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Sitzungsvorlage (Antrag auf Förderung eines Kindergarten im Bereich Ginsterweg)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
11.02.16, 17:29
Aktualisiert
11.02.16, 17:29
Sitzungsvorlage (Antrag auf Förderung eines Kindergarten im Bereich Ginsterweg) Sitzungsvorlage (Antrag auf Förderung eines Kindergarten im Bereich Ginsterweg)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Amt 60 Jülich, 11.02.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 72/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 11.02.2016 TOP Ergebnisse Antrag auf Förderung eines Kindergarten im Bereich Ginsterweg Anlg.: ./. 60 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Neubau eines Kindergartens im Bereich des Ginsterweges einen Förderantrag aus dem Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu stellen. Begründung: Im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ stellt das Land zur Verbesserung und Sicherung des sozialen Zusammenhalts und Integration für die Bereitstellung von Anlagen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge für Begegnung (Freizeit), Bildung und Kultur als schnelle Hilfe insgesamt 72 Mio. € zur Verfügung. Das zu beantragende Projekt (auch Neubau) soll neben besonderen städtebaulichen Aspekten insbesondere auch die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und sozial Schwächeren umfassen. Außer reinen investiven Maßnahmen können auch investitionsbegleitende Maßnahmen in die Förderung aufgenommen werden. Zur Beschleunigung des Zuwendungsverfahrens ist das Antragsverfahren vereinfacht ( Kostenschätzungen, Projektbeschreibungen, Lageplan/-skizze, Darlegung der städtebaulichen und integrativen Bezüge) aber auch verkürzt worden (Antragsfrist 19.02.2016). Die Förderquote dieses Sonderprogramms liegt 10 Prozentpunkte über den generellen Fördersätzen der Städtebauförderung 2016. Insofern käme für die Stadt Jülich eine Förderquote von 80 % (70 + 10) in Frage. Im Anschluss der Antragsvorlage bei der Bezirksregierung ist bis spätestens 11.03.2016 ein verbindlicher Ratsbeschluss (Durchführung und Finanzierung der Maßnahme) nachzureichen, bevor Ende März die Jurysitzung über die Auswahl und die Aufnahme des Projektes in das Sonderprogramm entscheidet. Maßgebliche Kriterien für die Auswahl sind die Betroffenheit der Kommune von der Flüchtlingszuwanderung, der begründete Beitrag zur sozialen Integration, die Partizipation aller im Quartier lebender Menschen, die Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projekts innerhalb des Förderrahmens und die nachhaltige Aufwertung/Entwicklung des Quartiers.Im Falle einer positiven Entschei- dung könnte ein kurzfristiger Erlass des Zuwendungsbescheides erfolgen. Das Projekt muss bis zum 31.12.2018 umgesetzt sein. Bereits im Vorfeld angedachte Projekte (Stadthalle, Alte Realschule, Kulturhaus) kommen aus Sicht der Verwaltung neben sonstigen unterschiedlichen Gesichtspunkten (städtebauliche oder integrative Aspekte, Zweckbindungsfrist 20 Jahre) vor Allem aus haushaltrechtlichen Gründen nicht in Betracht, da keine dieser Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept enthalten sind und somit eine zusätzliche Finanzierung des Eigenanteils bedürfen. Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, wird fristgerecht bis zum 19.02.2016 ein entsprechender Zuschussantrag der Bezirksregierung vorgelegt werden. Anfang März wäre dann im Rahmen einer Sondersitzung des Rates der entsprechende Durchführungs- und Finanzierungsbeschluss zu fassen, der bis zum 11.03.2016 der Bezirksregierung vorliegen muss, bevor die Jurysitzung Ende März die Projektauswahl für die Aufnahme in das Sonderprogramm fasst. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 72/2016 x nein nein Seite 2