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Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:14
Aktualisiert
28.09.17, 13:14
Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW)) Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 405/2017 Az.: -20- Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 18.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 10.10.2017 zur Kenntnis 17.10.2017 zur Kenntnis Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW) zur Kenntnis. Begründung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Der Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Entsprechend dem Beschlussentwurf des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Rat in seiner Sitzung am 10.07.2017 den Jahresabschluss festgestellt und den Bürgermeister entlastet. Anschließend wurde der Jahresabschluss bekanntgemacht und der Kommunalaufsicht gem. § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW angezeigt. In Vertretung (Knips) Anlage Anzeige bei der Kommunalaufsicht -2-