Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
05.02.16, 09:03
Aktualisiert
07.03.16, 15:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 03.02.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 498/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Bürgerausschuss
Termin
15.02.2016
TOP
Ergebnisse
Mehrheitlich an den HFA verwiesen
Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung
Anlg.: - 2 30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Mit beigefügtem Antrag vom 03.10.2015 regt die Antragstellerin den Erlass einer Transparenzsatzung an.
Die Satzungsbefugnis der Kommunen ergibt sich aus § 7 Abs. 1 GO NRW. Hiernach können
Kommunen ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Nach Rückfragen beim Städte- und Gemeindebund als auch beim Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit des Landes NRW bestehen trotz Existenz des Informationsfreiheitsgesetzes
NRW keine durchgreifenden Bedenken gegen den Erlass einer derartigen Satzung.
In § 5 der vorgelegten Mustersatzung werden die veröffentlichungspflichtigen Informationen aufgeführt. Viele dieser dort normierten Informationen werden durch die hiesige Verwaltung schon veröffentlicht. Beispielsweise erhalten die Bürger durch das Ratsinformationssystem bereits Zugang zu
Einladungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften der öffentlichen Tagesordnungspunkte. Ferner
ist die komplette Ortsrechtssammlung auf der Homepage der Stadt Jülich einsehbar. Daneben bestehen zahlreiche andere gesetzliche Akteneinsichts- und Auskunftsrechte (z.B. Datenschutzgesetz,
Verwaltungsverfahrengesetz oder Umweltinformationsgesetz).
Die Umsetzung einer derartigen Satzung würde die Stadt Jülich finanziell erheblich belasten. Insbesondere bei der erstmaligen Bereitstellung und Aufbereitung der Daten würde ein enormer finanzieller und personeller Aufwand entstehen.
Im Übrigen hat die rot-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das gegenwärtige Informationsfreiheitsgesetz NRW, welches sich in seiner Form bewährt hat, bis zum Ende der
aktuellen Wahlperiode weiterentwickelt werden soll. Hierbei sind insbesondere die technische und
finanzielle Realisierbarkeit wichtige Fragestellungen. Gegenstand der bisherigen Beratungen war
auch immer die Frage, ob und inwieweit die Kommunen in einem deratigen Gesetz verpflichtet
werden können (Stichwort „ Konnexität“).
Aus den v.g. Gründen sollte von dem Erlass einer Transparenzsatzung abgesehen werden. Vielmehr
sind die gegenwärtigen Bestrebungen des Gesetzgeber abzuwarten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 498/2015
x
nein
nein
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