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Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
05.02.16, 09:03
Aktualisiert
07.03.16, 15:54
Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung) Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 03.02.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 498/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Bürgerausschuss Termin 15.02.2016 TOP Ergebnisse Mehrheitlich an den HFA verwiesen Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung Anlg.: - 2 30 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Mit beigefügtem Antrag vom 03.10.2015 regt die Antragstellerin den Erlass einer Transparenzsatzung an. Die Satzungsbefugnis der Kommunen ergibt sich aus § 7 Abs. 1 GO NRW. Hiernach können Kommunen ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Nach Rückfragen beim Städte- und Gemeindebund als auch beim Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW bestehen trotz Existenz des Informationsfreiheitsgesetzes NRW keine durchgreifenden Bedenken gegen den Erlass einer derartigen Satzung. In § 5 der vorgelegten Mustersatzung werden die veröffentlichungspflichtigen Informationen aufgeführt. Viele dieser dort normierten Informationen werden durch die hiesige Verwaltung schon veröffentlicht. Beispielsweise erhalten die Bürger durch das Ratsinformationssystem bereits Zugang zu Einladungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften der öffentlichen Tagesordnungspunkte. Ferner ist die komplette Ortsrechtssammlung auf der Homepage der Stadt Jülich einsehbar. Daneben bestehen zahlreiche andere gesetzliche Akteneinsichts- und Auskunftsrechte (z.B. Datenschutzgesetz, Verwaltungsverfahrengesetz oder Umweltinformationsgesetz). Die Umsetzung einer derartigen Satzung würde die Stadt Jülich finanziell erheblich belasten. Insbesondere bei der erstmaligen Bereitstellung und Aufbereitung der Daten würde ein enormer finanzieller und personeller Aufwand entstehen. Im Übrigen hat die rot-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das gegenwärtige Informationsfreiheitsgesetz NRW, welches sich in seiner Form bewährt hat, bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode weiterentwickelt werden soll. Hierbei sind insbesondere die technische und finanzielle Realisierbarkeit wichtige Fragestellungen. Gegenstand der bisherigen Beratungen war auch immer die Frage, ob und inwieweit die Kommunen in einem deratigen Gesetz verpflichtet werden können (Stichwort „ Konnexität“). Aus den v.g. Gründen sollte von dem Erlass einer Transparenzsatzung abgesehen werden. Vielmehr sind die gegenwärtigen Bestrebungen des Gesetzgeber abzuwarten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 498/2015 x nein nein Seite 2