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Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
05.10.17, 13:18
Aktualisiert
05.10.17, 13:18
Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses) Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 338/2017 Az.: 82.2 U Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 06.07.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 17.10.2017 Bemerkungen beschließend Besetzung des Umlegungsausschusses Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Folgende/r Stadtverordnete/r wird zum stellvertretenden Mitglied des Umlegungsausschusses bestellt: ………………………………………………………………………………… Begründung: Der Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt besteht gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden und der gleichen Anzahl Stellvertreter. Davon müssen zwei Mitglieder (und Stellvertreter) dem Rat angehören. Bisheriges stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschuss war der verstorbene Stadtverordnete Norbert Vianden. Es ist daher ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu zu bestimmen. In Vertretung (Hallstein) -2-