Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
05.10.17, 13:18
Aktualisiert
05.10.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 338/2017
Az.: 82.2 U
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 06.07.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
17.10.2017
Bemerkungen
beschließend
Besetzung des Umlegungsausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Folgende/r Stadtverordnete/r wird zum stellvertretenden Mitglied des Umlegungsausschusses bestellt:
…………………………………………………………………………………
Begründung:
Der Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt besteht gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden
und der gleichen Anzahl Stellvertreter. Davon müssen zwei Mitglieder (und Stellvertreter) dem Rat
angehören.
Bisheriges stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschuss war der verstorbene Stadtverordnete Norbert Vianden. Es ist daher ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu zu bestimmen.
In Vertretung
(Hallstein)
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