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Beschlussvorlage (Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel des kreisverkehrs L 162/ L263 in Erftstadt - Lechenich durch die Bürgergesellschaft Lechenich e.V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
06.10.17, 15:00
Aktualisiert
06.10.17, 15:00
Beschlussvorlage (Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel des kreisverkehrs L 162/ L263 in Erftstadt - Lechenich durch die Bürgergesellschaft Lechenich e.V.) Beschlussvorlage (Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel des kreisverkehrs L 162/ L263 in Erftstadt - Lechenich durch die Bürgergesellschaft Lechenich e.V.)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 403/2017 1. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 27.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 10.10.2017 Bemerkungen beschließend Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel des Kreisverkehrs L 162/ L263 in Erftstadt - Lechenich durch die Bürgergesellschaft e.V. Lechenich Vertragsentwurf zwischen der Stadt Erftstadt und der Bürgergesellschaft e.V. Lechenich, analog dem Vertragsvereinbarungsentwurf zwischen dem Landesbetrieb Straßen und der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügten vertraglichen Vereinbarung zwecks Übertragung der Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel des Kreisverkehrs L 162/L 263 zwischen der Stadt Erftstadt und der Bürgergesellschaft e.V. Lechenich, analog der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt Erftstadt, wird zugestimmt. Begründung: Die Übertragungsregelungen der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt Erftstadt sollen vollumfänglich mit allen Rechten und Pflichten auf die Bürgergesellschaft e.V. Lechenich übertragen werden. Zur verbindlichen Sicherstellung aller vertraglichen Verpflichtungen wurde zusätzlich die Beibringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 € aufgenommen (Abschnitt 1 Nr. 5). Der Vorstand der Bürgergesellschaft e.V. Lechenich hat dem von der Verwaltung erarbeiteten Vertragsentwurf in seiner Sitzung vom 28.09.2017 bereits zugestimmt, so dass vom Grundsatz her einvernehmen zwischen der Bürgergesellschaft e.V. Lechenich und der Verwaltung herbei geführt werden konnte. Entsprechend den Vorberatungen im Ausschuss für öff. Ordnung und Verkehr vom 05.09.2017 und im Betriebsausschuss Straßen vom 19.09.2017 soll der Haupt- Finanz- und Personalausschuss abschließend über die Vorlage beraten und beschließen. In Vertretung (Hallstein) -2-