Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
06.10.17, 15:00
Aktualisiert
06.10.17, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 461/2017
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 25.09.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
10.10.2017
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
61.652,08
Folgekosten in €:
61.652,08
Kostenträger:
Sachkonto:
100523010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die unbefristete Nachbesetzung der Stelle als Baudenkmalpfleger/in im Bauordnungsamt wird
ab dem 01.01.2018 die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Die derzeitige Stelleninhaberin scheidet zum 31.12.2017 aus dem Dienst der Stadt Erftstadt aus.
Derzeit sind in Erftstadt insgesamt 403 Denkmäler in die Denkmalliste eingetragen, 359 Baudenkmäler, 42 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler. Neben der allgemeinen turnusmäßigen
Kontrolle müssen neben Unterschutzstellungsanträgen für Neueintragungen in die Denkmalliste
auch die eingetragenen Denkmäler und Denkmaleigentümer betreut werden. Dazu zählen die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse, Bestätigungen bei Förderanträgen, das Ausstellen von
Steuerbescheinigungen (nach Prüfung von z.T. umfangreichen Unterlagen) und ca. 250 Beratungsgespräche pro Jahr vor Ort bei gleichzeitiger Benehmensherstellung mit den Rheinischen
Ämtern für Denkmal- und Bodendenkmalpflege, Dienstgespräche mit den Rheinischen Ämtern und
Beteiligung der Denkmalpflege bei Bauvorhaben an und in der Nähe von Denkmäler. Außerdem
läuft die Ausweisung eines Denkmalbereiches. Weitere umfangreiche Verfahren in der Bodendenkmalpflege mit vielen Beteiligten und entsprechendem Verwaltungsaufwand kündigen sich an.
Darüber hinaus ist mit der Denkmalbereichssatzung Altstadt-Lechenich ein sehr umfangreiches
Beratungs- und Bearbeitungsfeld hinzugekommen, das noch an Arbeitsaufwand anwachsen wird.
Da dieser Arbeitsaufwand, auf den die Denkmaleigentümer ein Anrecht haben, ohnehin schon von
einer Person kaum zu bewältigen ist, kann eine Verteilung auf (darin nicht ausgebildete) andere
Mitarbeiter, selbst wenn ein Zeitfenster vorhanden wäre, keine auch nur vorübergehende Lösung
sein. Die Stelle muss daher umgehend ausgeschrieben und sollte zum 01.01.2018 neu besetzt
werden. Damit kann ohnehin schon keine Einarbeitung durch die jetzige Stelleninhaberin erfolgen.
Es ist beabsichtig diese Stelle mit einer Person mit der Qualifikation Bachelor (oder Dipl.-Inf. FH)
der Fachrichtung Denkmalpflege, Architektur oder Kunstgeschichte zu besetzen, da die Stelle derzeit mit EG 10 TVöD bewertet ist.
(Erner)
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