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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für das Bauordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
06.10.17, 15:00
Aktualisiert
06.10.17, 15:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für das Bauordnungsamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für das Bauordnungsamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 461/2017 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 25.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 10.10.2017 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 61.652,08 Folgekosten in €: 61.652,08 Kostenträger: Sachkonto: 100523010 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die unbefristete Nachbesetzung der Stelle als Baudenkmalpfleger/in im Bauordnungsamt wird ab dem 01.01.2018 die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die derzeitige Stelleninhaberin scheidet zum 31.12.2017 aus dem Dienst der Stadt Erftstadt aus. Derzeit sind in Erftstadt insgesamt 403 Denkmäler in die Denkmalliste eingetragen, 359 Baudenkmäler, 42 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler. Neben der allgemeinen turnusmäßigen Kontrolle müssen neben Unterschutzstellungsanträgen für Neueintragungen in die Denkmalliste auch die eingetragenen Denkmäler und Denkmaleigentümer betreut werden. Dazu zählen die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse, Bestätigungen bei Förderanträgen, das Ausstellen von Steuerbescheinigungen (nach Prüfung von z.T. umfangreichen Unterlagen) und ca. 250 Beratungsgespräche pro Jahr vor Ort bei gleichzeitiger Benehmensherstellung mit den Rheinischen Ämtern für Denkmal- und Bodendenkmalpflege, Dienstgespräche mit den Rheinischen Ämtern und Beteiligung der Denkmalpflege bei Bauvorhaben an und in der Nähe von Denkmäler. Außerdem läuft die Ausweisung eines Denkmalbereiches. Weitere umfangreiche Verfahren in der Bodendenkmalpflege mit vielen Beteiligten und entsprechendem Verwaltungsaufwand kündigen sich an. Darüber hinaus ist mit der Denkmalbereichssatzung Altstadt-Lechenich ein sehr umfangreiches Beratungs- und Bearbeitungsfeld hinzugekommen, das noch an Arbeitsaufwand anwachsen wird. Da dieser Arbeitsaufwand, auf den die Denkmaleigentümer ein Anrecht haben, ohnehin schon von einer Person kaum zu bewältigen ist, kann eine Verteilung auf (darin nicht ausgebildete) andere Mitarbeiter, selbst wenn ein Zeitfenster vorhanden wäre, keine auch nur vorübergehende Lösung sein. Die Stelle muss daher umgehend ausgeschrieben und sollte zum 01.01.2018 neu besetzt werden. Damit kann ohnehin schon keine Einarbeitung durch die jetzige Stelleninhaberin erfolgen. Es ist beabsichtig diese Stelle mit einer Person mit der Qualifikation Bachelor (oder Dipl.-Inf. FH) der Fachrichtung Denkmalpflege, Architektur oder Kunstgeschichte zu besetzen, da die Stelle derzeit mit EG 10 TVöD bewertet ist. (Erner) -2-