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Beschlussvorlage (Neuwahl des Seniorenbeirates)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:01
Aktualisiert
12.10.17, 15:01
Beschlussvorlage (Neuwahl des Seniorenbeirates) Beschlussvorlage (Neuwahl des Seniorenbeirates)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 474/2017 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 05.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 17.10.2017 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen beschließend Neuwahl des Seniorenbeirates Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: In den Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt werden gewählt: 1. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 2. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 3. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 4. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 5. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 6. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 7. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 8. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 9. …………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 10…………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 11…………………………………………..als Vertreter/in…………………………………. 12………………………………………….als Vertreter/in…………………………………… 13………………………………………….als Vertreter/in…………………………………… 14………………………………………….als Vertreter/in…………………………………… 15………………………………………….als Vertreter/in…………………………………… 16………………………………………….als Vertreter/in…………………………………… Begründung: Gemäß § 2 der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt besteht der Seniorenbeirat aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern, die von den Verbänden, Kirchen, Altenvereinigungen und Parteien vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Die Mitglieder müssen mindestens 60 Jahre alt sein und in Erftstadt wohnen. Der Frauenanteil im Seniorenbeirat sollte mindestens 50 % betragen. Nach Möglichkeit sollen die vorgeschlagenen Personen keine Funktionsträger sein. Alle Stadtteile der Stadt Erftstadt sollen möglichst im Seniorenbeirat vertreten sein. Der zuständige Beigeordnete, im Falle seiner Verhinderung der Sozialamtsleiter, gehört dem Seniorenbeirat als beratendes Mitglied an. Für jedes ordentliche Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen. (Erner) -2-