Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
26.10.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 492/2017
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 12.10.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
07.11.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
3. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der 3. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2017 bis 30.09.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der
Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten.
Der Wirtschaftsplan 2017 weist einen Planverlust i.H.v. TEUR -2.105 aus.
Bereits im 2. Quartalsbericht 2017 (vgl. V 426/2017) wurde eine leichte, wenn auch kaum
signifikante Ergebnisverbesserung auf TEUR -2.086 Euro prognostiziert.
Diese Verbesserungstendenz im für das Geschäftsjahr 2017 zu erwartenden Betriebsergebnis
setzt sich weiter fort. Zum Stichtag 30.09.2017 wird die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr
2017 auf TEUR -1.976 fortgeschrieben.
Die sich abzeichnende Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf Minderausgaben bzw.
Ausgabenkürzungen im konsumtiven Bereich der öffentlichen Grünflächenpflege (auf Friedhöfen
und allgemein) zurück zu führen.
Bei der Ausführung des Investitionsplans ist festzustellen, dass diverse straßenbauliche
Planprojekte aus dem Wirtschaftsplan 2017 infolge knapper Personalkapazitäten und hierdurch
bedingter, vorrangiger Priorisierung auf Großprojekte mit termingerecht einzuhaltenden Zuschussmaßgaben (Bahnhofsprojekt, Masterplan Liblar) in das Wirtschaftsjahr 2018 oder ggf. später verschoben werden müssen (vgl. hierzu Vorlage V 419/2017; Bericht über die Personalsituation
im Dezernat 6).
Die Einzelmaßnahmen aus den Gesamtkonzepten „Bahnhof“ und „Masterplan Liblar“ laufen
insofern planmäßig und termingerecht. So wurde z.B. die Maßnahme
Minikreisel Köttinger Straße/REWE in Liblar bereits umgesetzt.
Neben diesen weiter anhängigen Großprojekten wurde inzwischen u.a. auch bereits mit der
Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 175, Anbindung des Nahversorgungsmarktes
„Penny“ in Erftstadt-Köttingen begonnen. Für 2018 steht die Erschließung des Neubaugebietes
„Lange Heide“ in Bliesheim an.
Planverschiebungen aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in das Wirtschaftsjahr 2018 ergeben sich aus
den Maßnahmekatalogen zur Haushalts- bzw. Produktplanung 2018 für das künftige Nachfolgeamt
„Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe“.
Im Wesentlichen bedingt durch investive Projektverschiebungen aus 2016 in 2017 sowie nun
anstehend von 2017 in 2018 hat der Eigenbetrieb Straßen im Geschäftsjahr 2017 lediglich eine
Restkreditaufnahme aus der Kreditermächtigung für 2016 i.H.v. TEUR 2.334 in Anspruch nehmen
müssen.
Die Kreditermächtigung für 2017 i.H.v. TEUR 5.145 (vgl. Vorlagen V 426/2016 und V 427/2016)
wird der Eigenbetrieb Straßen im Geschäftsjahr 2017 nicht mehr in Anspruch nehmen. In 2017
wurden und werden somit alle ausgeführten und noch auszuführenden investiven Maßnahmen aus
der Kreditaufnahme 2016 bzw. aus vorhandener Restliquidität des Eigenbetriebes Straßen im
„Cash-Pool“ der Stadt Erftstadt abgedeckt.
Die ausbleibende Kreditaufnahme 2017 kommt vor dem Hintergrund der zum 01.01.2018 zu
vollziehenden Rückführung des Eigenbetriebes Straßen in den Kernhaushalt letztlich der künftigen
Gesamtschuldenlage der Stadt Erftstadt zu Gute.
In Vertretung
(Hallstein)
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