Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
26.10.17, 15:01
Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW) Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 492/2017 Az.: - 65.0 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 12.10.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 07.11.2017 Bemerkungen zur Kenntnis 3. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 3. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2017 bis 30.09.2017 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten. Der Wirtschaftsplan 2017 weist einen Planverlust i.H.v. TEUR -2.105 aus. Bereits im 2. Quartalsbericht 2017 (vgl. V 426/2017) wurde eine leichte, wenn auch kaum signifikante Ergebnisverbesserung auf TEUR -2.086 Euro prognostiziert. Diese Verbesserungstendenz im für das Geschäftsjahr 2017 zu erwartenden Betriebsergebnis setzt sich weiter fort. Zum Stichtag 30.09.2017 wird die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2017 auf TEUR -1.976 fortgeschrieben. Die sich abzeichnende Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf Minderausgaben bzw. Ausgabenkürzungen im konsumtiven Bereich der öffentlichen Grünflächenpflege (auf Friedhöfen und allgemein) zurück zu führen. Bei der Ausführung des Investitionsplans ist festzustellen, dass diverse straßenbauliche Planprojekte aus dem Wirtschaftsplan 2017 infolge knapper Personalkapazitäten und hierdurch bedingter, vorrangiger Priorisierung auf Großprojekte mit termingerecht einzuhaltenden Zuschussmaßgaben (Bahnhofsprojekt, Masterplan Liblar) in das Wirtschaftsjahr 2018 oder ggf. später verschoben werden müssen (vgl. hierzu Vorlage V 419/2017; Bericht über die Personalsituation im Dezernat 6). Die Einzelmaßnahmen aus den Gesamtkonzepten „Bahnhof“ und „Masterplan Liblar“ laufen insofern planmäßig und termingerecht. So wurde z.B. die Maßnahme Minikreisel Köttinger Straße/REWE in Liblar bereits umgesetzt. Neben diesen weiter anhängigen Großprojekten wurde inzwischen u.a. auch bereits mit der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 175, Anbindung des Nahversorgungsmarktes „Penny“ in Erftstadt-Köttingen begonnen. Für 2018 steht die Erschließung des Neubaugebietes „Lange Heide“ in Bliesheim an. Planverschiebungen aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in das Wirtschaftsjahr 2018 ergeben sich aus den Maßnahmekatalogen zur Haushalts- bzw. Produktplanung 2018 für das künftige Nachfolgeamt „Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe“. Im Wesentlichen bedingt durch investive Projektverschiebungen aus 2016 in 2017 sowie nun anstehend von 2017 in 2018 hat der Eigenbetrieb Straßen im Geschäftsjahr 2017 lediglich eine Restkreditaufnahme aus der Kreditermächtigung für 2016 i.H.v. TEUR 2.334 in Anspruch nehmen müssen. Die Kreditermächtigung für 2017 i.H.v. TEUR 5.145 (vgl. Vorlagen V 426/2016 und V 427/2016) wird der Eigenbetrieb Straßen im Geschäftsjahr 2017 nicht mehr in Anspruch nehmen. In 2017 wurden und werden somit alle ausgeführten und noch auszuführenden investiven Maßnahmen aus der Kreditaufnahme 2016 bzw. aus vorhandener Restliquidität des Eigenbetriebes Straßen im „Cash-Pool“ der Stadt Erftstadt abgedeckt. Die ausbleibende Kreditaufnahme 2017 kommt vor dem Hintergrund der zum 01.01.2018 zu vollziehenden Rückführung des Eigenbetriebes Straßen in den Kernhaushalt letztlich der künftigen Gesamtschuldenlage der Stadt Erftstadt zu Gute. In Vertretung (Hallstein) -2-