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Dringlichkeitsentscheidung (Umgestaltung Bahnhof Erftstadt -Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
05.10.17, 13:18
Aktualisiert
05.10.17, 13:18
Dringlichkeitsentscheidung (Umgestaltung Bahnhof Erftstadt
-Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße-) Dringlichkeitsentscheidung (Umgestaltung Bahnhof Erftstadt
-Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 352/2017 Amt: 65 Az.: 6619-BP 99 Datum: 19.07.2017 gez. Erner, Bürgermeister Amtsleiter RPA BM / Dezernent Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 17.10.2017 Bemerkungen beschließend Umgestaltung Bahnhof Erftstadt -Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße- Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 353/2017 wird gem. § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Baumaßnahmen zum Umbau des 3. Bauabschnittes am Bahnhof Erftstadt beginnen im September 2017. Als erster Teilabschnitt wird der P+R-Parkplatz Süd hergestellt. Diese Bauphase wird einen Zeitraum von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen. Die Fertigstellung des Parkplatzes ist zwingende Voraussetzung für den Bau des Kreisverkehres, um eine reibungslose Andienung des Bahnhofes auch während der Bauphase zu gewährleisten (Umleitung der Bahnhofszufahrt über den Parkplatz). Damit nach Beendigung des Parkplatzbaus Ende November ein nahtloser Übergang zum Kreisverkehrsbau stattfinden kann, ist eine Grundsatzentscheidung über dessen Herstellung über eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Um eine Vergabe der Bauleistungen im zuständigen Betriebsausschuss Straßen am 07.November mit anschließender Dringlichkeitsentscheidung im Rat gewährleisten zu können, muss umgehend mit der Erstellung des zugehörigen Leistungsverzeichnisses begonnen werden und im September die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 352/2017 wird zugestimmt. Erftstadt, den 19.07.2017 (Erner) (Zerres) (Bohlen) Bürgermeister Ratsmitglied -2- Ratsmitglied