Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
05.10.17, 13:18
Aktualisiert
05.10.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 352/2017
Amt: 65
Az.: 6619-BP 99
Datum: 19.07.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Amtsleiter
RPA
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
17.10.2017
Bemerkungen
beschließend
Umgestaltung Bahnhof Erftstadt
-Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße-
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V 353/2017
wird gem. § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Baumaßnahmen zum Umbau des 3. Bauabschnittes am Bahnhof Erftstadt beginnen im September 2017. Als erster Teilabschnitt wird der P+R-Parkplatz Süd hergestellt. Diese Bauphase
wird einen Zeitraum von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen. Die Fertigstellung des Parkplatzes ist
zwingende Voraussetzung für den Bau des Kreisverkehres, um eine reibungslose Andienung des
Bahnhofes auch während der Bauphase zu gewährleisten (Umleitung der Bahnhofszufahrt über
den Parkplatz).
Damit nach Beendigung des Parkplatzbaus Ende November ein nahtloser Übergang zum Kreisverkehrsbau stattfinden kann, ist eine Grundsatzentscheidung über dessen Herstellung über eine
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Um eine Vergabe der Bauleistungen im zuständigen Betriebsausschuss Straßen am 07.November
mit anschließender Dringlichkeitsentscheidung im Rat gewährleisten zu können, muss umgehend
mit der Erstellung des zugehörigen Leistungsverzeichnisses begonnen werden und im September
die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 352/2017
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 19.07.2017
(Erner)
(Zerres)
(Bohlen)
Bürgermeister
Ratsmitglied
-2-
Ratsmitglied