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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bestattung auf islamische Weise auf einem Friedhof in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
26.10.17, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 46/2017 1. Ergänzung Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 07.11.2017 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Bestattung auf islamische Weise auf einem Friedhof in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mangels örtlicher Nachfrage empfiehlt die Friedhofsverwaltung, zur Zeit auf die Einrichtung eines separaten islamischen Grabfeldes auf einem der städtischen Ortsfriedhöfe zu verzichten. Im Zuge der Beratung über die Vorlage B 46/2017 im Betriebsausschuss Straßen am 07.03.2017 wurde die Verwaltung gebeten, die örtlichen Bestatter zur Einschätzung des Bedarfes zu befragen und auf dieser Basis eine Beschlussempfehlung abzugeben. Die Nachfrage bei den örtlichen Bestattern hat die Einschätzung der Friedhofsverwaltung bestätigt, dass in Erftstadt bislang keine nennenswerte Nachfrage nach islamischer Bestattung besteht. Den örtlichen Bestattern sind hierzu bislang keine Anfragen zugegangen, ebenso wenig sind der Friedhofsverwaltung Anfragen auswärtiger Bestatter zugegangen. Im Regelfall ist es nach wie vor so, dass muslimische Bürgerinnen und Bürger in ihrem Herkunftsland beigesetzt werden wollen. Dies zeigt sich auch entsprechend in der Beantragung sog. „internationaler Leichenpässe“ durch Bestatter bei der örtlichen Friedhofsverwaltung. „Internationale Leichenpässe“ sind rechtliche Voraussetzung für die Überführung einer freigegebenen Leiche ins Ausland. Solche Anträge gehen der Friedhofsverwaltung durchaus regelmäßig zu. Auf die auch bei anderen benachbarten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis feststellbare Nachfrageskepsis wurde bereits in der Vorlage B 46/2017 eingegangen. Eine nennenswerte Veränderung hierzu hat sich auf nochmalige Nachfrage bei den umliegenden Kommunen nicht ergeben. Soweit andernorts tatsächlich islamische Bestattungen angeboten werden, werden auch diese nur unter Einschränkung der streng muslimischen Riten zugelassen. Aus Rechtgründen beschränkt sich das Angebot auch dort vorwiegend nur auf die Ausrichtung des Grabes in Richtung Mekka, darüber hinaus werden sonstige traditionelle Riten, u.a. der Verzicht auf Särge, die rituelle Waschung der Verstorbenen, die händische Verschließung des Grabes durch muslimische Angehörige, die Gewährleistung ewigen Ruherechtes etc. auch andernorts nicht oder nur sehr einschränkt angeboten. Vermutlich auch vor diesem Hintergrund werden Musliminnen und Muslime in aller Regel nach wie vor in den Herkunftsländern beigesetzt. In Vertretung (Hallstein) -2-