Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
15.03.16, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Gr.
Jülich, 25.02.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 91/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.03.2016
Stadtrat
17.03.2016
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich
Anlg.: 1
32
14
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für
die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich:
„Folgt Satzung im Wortlaut gem. Anlage!“
Begründung:
Seit dem 01.01.2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst.
Weil die bestehende und auf dem FSHG basierende Satzung über die Erhebung von Gebühren und
Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich damit keine Gültigkeit mehr besitzt, muss die vorliegende neue Satzung erlassen werden.
Neben redaktionellen Änderungen (Bürgermeister statt Stadtdirektor; EUR statt DM), weist die
neue Satzung einige Neuerungen auf:
1. Die abrechnungsbegründenden Tatbestände für einen mögliche Kostenersatz sind im BHKG erweitert worden: Grobe Fahrlässigkeit und Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Gewerbebetrieben (Ziffern 1 und 2 des § 2 der Satzung).
2. Nach BHKG findet das Kommunalabgabengesetz (KAG) bei der Kalkulation des Kostenersatzes
keine Anwendung mehr. Eine entsprechende Überarbeitung der Kostensätze ist in Arbeit. Da dies
jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, muss aus Gründen der Rechtssicherheit vorerst eine
neue Satzung mit den bisherigen Kostensätzen erlassen werden.
3. Die Kostentarife wurden um die in jüngster Zeit angeschafften Fahrzeuge ergänzt.
4. Für freiwillige Leistungen der Feuerwehr können nach BHKG Entgelte erhoben werden.
5. Der Kostentarif für die Gestellung von Brandsicherheitswachen der Freiwilligen Feuerwehr wurde seit mehreren Jahren nicht angepasst und daher im Rahmen der Neufassung der Satzung von
10,00 EUR je Stunde auf 15,00 EUR erhöht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 91/2016
x
nein
nein
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