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Sitzungsvorlage (Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
15.03.16, 17:02
Sitzungsvorlage (Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 25.02.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 91/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.03.2016 Stadtrat 17.03.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich Anlg.: 1 32 14 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich: „Folgt Satzung im Wortlaut gem. Anlage!“ Begründung: Seit dem 01.01.2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst. Weil die bestehende und auf dem FSHG basierende Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich damit keine Gültigkeit mehr besitzt, muss die vorliegende neue Satzung erlassen werden. Neben redaktionellen Änderungen (Bürgermeister statt Stadtdirektor; EUR statt DM), weist die neue Satzung einige Neuerungen auf: 1. Die abrechnungsbegründenden Tatbestände für einen mögliche Kostenersatz sind im BHKG erweitert worden: Grobe Fahrlässigkeit und Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Gewerbebetrieben (Ziffern 1 und 2 des § 2 der Satzung). 2. Nach BHKG findet das Kommunalabgabengesetz (KAG) bei der Kalkulation des Kostenersatzes keine Anwendung mehr. Eine entsprechende Überarbeitung der Kostensätze ist in Arbeit. Da dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, muss aus Gründen der Rechtssicherheit vorerst eine neue Satzung mit den bisherigen Kostensätzen erlassen werden. 3. Die Kostentarife wurden um die in jüngster Zeit angeschafften Fahrzeuge ergänzt. 4. Für freiwillige Leistungen der Feuerwehr können nach BHKG Entgelte erhoben werden. 5. Der Kostentarif für die Gestellung von Brandsicherheitswachen der Freiwilligen Feuerwehr wurde seit mehreren Jahren nicht angepasst und daher im Rahmen der Neufassung der Satzung von 10,00 EUR je Stunde auf 15,00 EUR erhöht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 91/2016 x nein nein Seite 2