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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018; Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018;
Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018;
Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018;
Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 501/2017 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.10.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 15.11.2017 vorberatend 05.12.2017 beschließend Haushaltsplanberatungen 2018; Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2018 in der Ratssitzung am 17.10.2017 ausgehändigt. Erläuterungen zum zusätzlichen Personalbedarf: Allgemeiner Hinweis für alle Produkte: Die zum 01.01.2017 wirksam gewordenen verbindlichen neuen Eingruppierungsregelungen für den Bereich TVÖD-VKA sind im Stellenplanentwurf vollständig im Rahmen der Überleitung der Entgeltgruppen eingearbeitet. Produkt 150571010 Wirtschaftsförderung und Tourismus In 2018 wird der Leiter des Eigenbetriebes Immobilien, der zurzeit auch gleichzeitig mit 20% einer A 15-Stelle die Stabsstelle Wirtschaftsförderung leitet, aus dem Dienst der Stadt Erftstadt ausscheiden. In Abstimmung mit der Technischen Beigeordneten wird ab 2018 diese Personalunion nicht mehr fortgeführt, da zukünftig sowohl für den Eigenbetrieb Immobilien als auch für die bedeutsamen Aufgaben der Wirtschaftsförderung jeweils eine eigenständige Leitung erforderlich ist. Da zurzeit im Bereich der Wirtschaftsförderung eine Sachbearbeitungsstelle durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin zum 30.06.2017 nicht besetzt ist, beabsichtige ich diese Sachbearbeitungsstelle (A 11 vollzeitverrechnet 0,6 Stellenanteil) nicht mehr in der bisherigen Funktion sondern zukünftig als Leitung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung zu besetzen. Umwandlung einer A 11 Stelle in eine Vollzeitstelle EG 13. Umwelt- und Planungsamt Produkt 090511010 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Mit dem Eintritt des Amtsleiters des Bauordnungsamtes in die Freistellungsphase der Altersteilzeit zum 01.11.2018 beabsichtige ich – entsprechend der Stellenausschreibung für die Amtsleitung des Umwelt- und Planungsamtes im Jahre 2015- die beiden Ämter zusammenzulegen. Dies führt zu einer Anhebung der Amtsleitungsstelle des Umwelt- und Planungsamtes von EG 14 nach EG 15; bei zukünftig gleichzeitigem Wegfall der Amtsleitungsstelle beim Bauordnungsamt (kw A 15). Mit der Aufnahme des Masterplanes Liblar in das Städtebauförderungsgesetz, der beabsichtigten Erstellung eines Masterplanes für Lechenich und der damit verbundenen Beantragung weiterer Fördermittel und der Konkretisierung der LEADER-Projekte haben sich neue Aufgaben ergeben, die sich inhaltlich deutlich von den bisherigen Tätigkeitsfeldern der Abteilung Planung unterscheiden. Auf Empfehlung der Technischen Beigeordneten und der Amtsleiterin des Umwelt- und Planungsamtes habe ich innerhalb des Amtes eine neue Abteilung Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Sonderprojekte gebildet. Die Koordinierung soll auf Dauer von einer Abteilungsleitung wahrgenommen werden. Dies führt zu einer Anhebung einer bisherigen Sachbearbeitungsstelle (EG 11) zu einer Abteilungsleitungsstelle (EG 12). Aufgrund von Veränderungen des Sachgebietes CAD und GIS Administration ist auf Empfehlung der Bewertungskommission eine Stelle von EG 8 nach EG 9b anzuheben, da in diesem der Amtsleitung unmittelbar unterstellten Sachgebiet schwierige Aufgaben im Sinne des Eingruppierungstarifvertrages für Techniker/innen wahrzunehmen sind. Bauordnungsamt -2- Mit dem Eintritt des Amtsleiters des Bauordnungsamtes in die Freistellungsphase der Altersteilzeit zum 01.11.2018 beabsichtige ich – entsprechend der Stellenausschreibung für die Amtsleitung des Umwelt- und Planungsamtes im Jahre 2015- die beiden Ämter zusammenzulegen. Dies führt zu einer Anhebung der Amtsleitungsstelle des Umwelt- und Planungsamtes von EG 14 nach EG 15; bei zukünftig gleichzeitigem Wegfall der Amtsleitungsstelle beim Bauordnungsamt (kw A 15). Produkt 100521010 Bauaufsicht, Bauordnung Im Bereich der Baugenehmigungen ist eine Stelle der EG 3 (50%) veranschlagt, um den Altaktenbestand des Bauordnungsamtes zu digitalisieren. Es hat sich in der Praxis erwiesen, dass die Bereitstellung von Unterlagen im Rahmen der Nutzung des Altaktenarchivs durch Bürger/innen immer umfangreicher wird. Dadurch bleibt weniger Arbeitszeit für den Stelleninhaber für seinen eigentlichen Auftrag „Digitalisierung von Altakten“ übrig. Will man diese Arbeit aber zügig durchführen und damit auch Vorbereitung für den Digitalen Bauantrag vorantreiben, erscheint es erforderlich und sinnvoll, die Stundenzahl in diesem Sachgebiet aufzustocken. Eine Wochenstundenzahl von 25 Std. würde nach Einschätzung der Amtsleitung den Anteil der Auskünfte an Bauherren kompensieren und den ursprünglichen Umfang für die Altaktendigitalisierung wieder herstellen. In Vertretung (Knips) -3-