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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 141/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 06.11.2001 20.11.2001 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM. In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. : Seite - 2 - Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. b) Kenntnisnahme nicht erheblicher überund außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgsund Vermögensplanes des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.110.6500.4 Abführung des Gebührenanteils für die Ausstellung von Ausweisen an die Bundesdruckerei Berlin 1.110.6550.0 Gutachterkosten, Altlastuntersuchungen 1.110.6614.0 Unterbringungskosten von Kampfhunden 1.130.6550.8 Kosten der Brandschau 1.220.5400.4 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. –Realschule1.270.7130.6 Umlage an den Schulverband KreuzauNideggen 1.400.6550.1 Verfahrenskosten in Sozialhilfefällen 1.464.5400.3 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. –Kindergärten1.700.5100.9 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens – Abwasserbeseitigung1.700.6800.9 Abschreibungen Abwasserbeseitigung 1.720.6401.9 Umsatzsteuer (DSD-Anteil) 1.771.5300.1 Mieten und Pachten –BauhofGemeinde Kreuzau - Vermögenshaushalt 1.210.9810.5 Erstattung zuviel erhaltener Landeszuschüsse 1.460.9400.7 Anlegung einer Skater-Anlage am Windener Weg 1.913.9003.2 Zuführung zum Verwaltungshaushalt (Sonderrücklage Abfallbeseitigung) HHSt. 1.720.2800.7 Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia –Erfolgsplan3.001.4426.8 Prüfungs- und Beratungskosten Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Höhe der Überschreitung DM Ausgabeemächtigung DM 50.000,00 2.955,71 0 2.484,20 0 1.872,00 4.000,00 3.826,00 135.000,00 8.336,98 330.000,00 2.672,95 500,00 1.245,22 120.000,00 4.741,80 800.000,00 211.562,72 1.048.000,00 2.676,32 3.758,00 1.477,13 15.000,00 3.711,76 0 3.918,15 21.500,00 7.369,39 0,00 9.878,29 40.000,00 4.300,56 90.000,00 13.848,96 Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 17. 1.437.5400.6 Bewirtschaftung der Übergangswohnheime : 18. 1.771.5200.5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände –Bauhof19. 1.855.5100.8 Laufende bauliche Unterhaltung der Waldwirtschaftswege Davon bereits genehmigt Noch zu genehmigen Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 20. 1.464.9402.1 Errichtung einer Kindertagesstätte in Kreuzau, Heribertstr. Davon bereits genehmigt Noch zu genehmigen 21. 1.464.9820.5 Rückzahlung zuviel erhaltener Kreiszuschüsse (Kindertagesstätte Heribertstraße) Davon bereits genehmigt Noch zu genehmigen Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan22. 3.001.4131.5 Wasseruntersuchungen 23. 3.001.4400.4 Unterhaltung der Mess- und Steueranlagen sowie der Pumpen 24. 3.001.4401.2 Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Übergabeschächte 25. 3.001.4402.0 Unterhaltung des Rohrnetzes Seite - 3 - 87.000,00 16.886,58 37.000,00 38.831,77 36.925,60 1.906,17 0,00 38.103,73 23.230,57 14.873,16 0,00 48.595,98 41.130.97 7.465,01 30.000,00 28.414,64 40.000,00 10.593,80 30.000,00 15.933,59 180.000,00 77.358,45 Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1) Trotz eines gegenüber dem Vorjahr um 9.000 DM auf 50.000 DM erhöhten Ansatzes werden mehr Ausweise ausgestellt als erwartet. Die sich hieraus ergebende Überschreitung wird durch Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren gedeckt. 2) Bereits im Jahre 1999 hatte das Amt für Wasser, Abfall und Umwelt des Kreises Düren zum Schutz der unmittelbaren Anwohner der Altlastverdachtsfläche vorgeschlagen, die Gartenbereiche mit Bodenaushub abzudecken, damit ein direkter Kontakt zum Müllkörper ausgeschlossen wird. Der Bodenaushub ist den Anwohnern jetzt zur Verfügung gestellt worden (Kosten rd. 706 DM). Am 14.2.2001 erfolgte eine Mitteilung an den Rat bezüglich der Altlastenverdachtsfläche in Obermaubach im Bereich des Kindergartens sowie des Rinnebaches. In dieser Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass die Bodenluftuntersuchunen einen Hinweis auf Methangasbildung ergeben haben und daher vorsorglich im Bereich Rinnebach/Steinacker weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Für die Untersuchung im Sept. 2001 wurden der Gemeinde rd. 1.778 DM in Rechnung gestellt. Weitere Untersuchungen sind erforderlich. 3) Seit dem 21. April 2001 befindet sich ein von einem Hundehalter aus Kreuzau abgegebener Kampfhund (American Staffordshire) im Tierheim Burgau. Für diesen Hund fallen Unterbringungskosten von 16 DM pro Tag an. Bei der Überschreitung handelt es sich um Kosten für den Zeitraum 21.4.-15.8.2001. 4) Die Anzahl der Brandschauen konnte bei Aufstellung des Haushaltsplanes nur geschätzt werden. Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen in gleicher Höhe gegenüber. 5) Die Überschreitung ist hauptsächlich auf die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Energiepreise für Gas und Strom zurückzuführen. 6) Die Abrechnung der Schulverbandsumlage für das Haushaltsjahr 2000 ergab einen höheren Umlageanteil der Gemeinde Kreuzau, welcher zu einer Überschreitung des Ansatzes geführt hat. 7) Zu niedrig geschätzter Ansatz. Den Mehrkosten stehen Mehreinnahmen gegenüber. : Seite - 4 - 8) Siehe Erläuterung zu Nr. 5 9) Es handelt sich um Ausgaben aus dem Sanierungsprogramm nach der Selbstüberwachungsverordnung –Kanal-. Der Überschreitung stehen Rücklagenentnahmen in gleicher Höhe gegenüber, so dass es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt. 10) Zu niedrig geschätzter Ansatz. 11) Die Überschreitung des Ansatzes resultiert aus der Abrechnung der Mehrwertsteuer für das IV. Quartal 2000, die erst Anfang des Jahres 2001 möglich war. 12) Die notwendige Durchführung von Ausastungsarbeiten im Kronenbereich vieler Bäume machte eine längere Anmietung einer Hubarbeitsbühne erforderlich. 13) Die Abrechnung der Baukosten der Schulerweiterung Winden im HJ 2000 ergab eine überzahlte Landesbeihilfe von rd. 31.600 DM. Bei der jetzigen Überschreitung handelt es sich um die Festsetzung der Zinsen für die zuviel erhaltene Beihilfe. 14) Die Maßnahme wurde außerplanmäßig durchgeführt. Bei der ausgewiesenen Ausgabeermächtigung handelt es sich um bisher eingegangene Spenden. In Höhe der Überschreitung erfolgt in Kürze eine weitere Spende eines Kreuzauer Unternehmers. 15) Es handelt sich um die Weiterleitung der Entnahme aus der Sonderrücklage Abfallbeseitigung an den Verwaltungshaushalt zur Mitfinanzierung der Kosten im Haushaltsjahr 2001. 16) Erhöhte Stundensätze als auch ein größerer Zeitaufwand bei der Aufstellung der Bilanz 2000 führen zu den ausgewiesenen Mehrausgaben. 17) Auch bei den Übergangswohnheimen führt der Preisanstieg im Energiebereich zu Mehrausgaben, die bei Aufstellung des Haushalts nicht abzusehen waren. 18) Die Notwendigkeit der Reparatur einer Vielzahl von Arbeitsgeräten (Fräsen, Mäher pp) zur Aufrechterhaltung des Bauhofbetriebes führt zur ausgewiesenen Überschreitung. 19) Notwendige Freischneidearbeiten im Bereich der Mausauel führen zur Erhöhung der bisherigen Ausgaben. 20) und 21) Wie bereits in der Sitzungsvorlage 68/2001 ausgeführt, wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2000 der noch zur Verfügung stehende Haushaltsrest irrtümlich abgesetzt. Subtrahiert man die Summe beider Überschreitungen (rd. 87.000 DM) vom eingesparten Haushaltsrest (174.000 DM), verbleibt es bei einer Kosteneinsparung von rd. 87.000 DM. 22) Auf Grund der Wasseruntersuchungen der am 7.8.2000 entnommenen Rohwasserproben aus den Lohberg-Brunnen wurde im Rohwasser des Förderbrunnen I eine E.-coli-Belastung festgestellt. Eine darauf hin beim Gesundheitsamt des Kreises Düren stattgefundene Besprechung hatte zur Folge, dass dem Wasserwerk Concordia wöchentliche Roh- und Netzwasseruntersuchungen in einem nicht unerheblichen Umfang auferlegt wurden. Die im Mai 2001 durchgeführte Sanierung (Einbau einer Einschubverrohrung) des Förderbrunnen I hatte zum Ergebnis, dass eine Keimbelastung im Rohwasser der Förderbrunnen I, II und III zum jetzigen Zeitpunkt nicht festzustellen ist. Unter Berücksichtigung dessen, dass in den Netzproben zu keiner Zeit Auffälligkeiten vorgefunden wurden, ist nach mehrfachen Gesprächen mit dem Kreisgesundheitsamt eine Einigung über eine Probenreduzierung bisher nicht erreicht worden. Derzeit werden Wasseruntersuchungen in folgendem Umfang durchgeführt: 1 x wöchentlich Rohwasser Brunnen I, II und III 1 x wöchentlich Trinkwasser Hochbehälter rechte und linke Kammer 1 x wöchentlich 4 Netzproben. Diese hohe Anzahl an Wasseruntersuchungen verursachte bisher Mehrkosten von rund 22.000 DM. Daneben sind rd. 6.400 DM zusätzliche Kosten entstanden durch die vom Staatlichen Umweltamt angeordneten Rohwasseruntersuchungen der 4 Grundwassermesspegel sowie der Untersuchungen auf Parasiten im Rohwasser der Brunnen I, II und III. Diese Untersuchungen waren bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes ebenfalls nicht absehbar, so dass der Haushaltsansatz bisher um rd. 28.400 DM überschritten wurde. 23) Die nicht eingeplanten Anschaffungen neuer Pumpen für den Brunnen I (rd. 6.700 DM) sowie den Brunnen III (rd. 3.300 DM –Versicherungsschaden-) als auch die notwendige Befestigung eines Altlastenpegels (rd. 4.700 DM) führen zu einer Überschreitung der Haushaltsstelle. : Seite - 5 - 24) Nicht vorhersehbar waren auch die Komplettsanierung des Übergabeschachtes in Bergheim (rd. 12.000 DM) sowie die Beseitigung von Absackungen mit einer Anpassung der Schieberkreuze im Bereich des Wirtschaftsweges Lohberg (rd. 8.000 DM), wobei die Gemeinde sich ebenfalls finanziell beteiligt hat. 25) Die Überschreitung ist ausschließlich auf die Verbuchung von Ausgaben des Vorjahres 2000 in diesem Wirtschaftsjahr zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um die Umklemmung der Hausanschlüsse der Langenbroicher Str. in Bergheim an die bereits 1999 verlegte neue Versorgungsleitung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Summe der bisher insgesamt vorgekommenen Überschreitungen im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf rd. 530.000 DM. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings Haushaltsverbesserungen von bisher rd. 833.000 DM gegenüber (hiervon alleine rd. 800.000 DM Gewerbesteuer netto), so dass eine Deckung gewährleistet ist. Den bisher ingesamt vorgekommenen Überschreitungen im Vermögenshaushalt von rd. 343.000 DM stehen Einsparungen auf Grund günstiger Ausschreibungsergebnisse (Erschließung Baugebiet E 6 Kreuzau, Gymnasium III. BA.) in mindestens gleicher Höhe gegenüber. Die höheren Aufwendungen im Erfolgsplan des Eigenbetriebes Concordia in Höhe von rund 137.000 DM werden durch Mehrerträge, vor allen Dingen durch höhere Wassergebühren (rd. 130.000 DM) gedeckt. Den Überschreitungen des Vermögensplanes von rd. 85.000 DM stehen ebenfalls Mehreinnahmen (rd. 54.000 DM) bzw. ersparte Ausgaben (40.000 DM) gegenüber. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle b) 17. 18. 19. 20. 21. 22. Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben 1.437.5400.6 Bewirtschaftung der Übergangswohnheime 1.771.5200.5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände –Bauhof1.855.5100.8 Laufende bauliche Unterhaltung der Waldwirtschaftswege Davon bereits genehmigt Noch zu genehmigen Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.464.9402.1 Errichtung einer Kindertagesstätte in Kreuzau, Heribertstr. Davon bereits genehmigt Noch zu genehmigen 1.464.9820.5 Rückzahlung zuviel erhaltener Kreiszuschüsse (Kindertagesstätte Heribertstraße) Davon bereits genehmigt Noch zu genehmigen Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan3.001.4131.5 Wasseruntersuchungen Ausgabeermäch Höhe der Überschreitung tigung DM DM 90.000,00 13.848,96 87.000,00 16.886,58 37.000,00 38.831,77 36.925,60 1.906,17 0,00 38.103,73 23.230,57 14.873,16 0,00 48.595,98 41.130.97 7.465,01 30.000,00 28.414,64 : Seite - 6 - 23. 3.001.4400.4 Unterhaltung der Mess- und Steueranlagen sowie der Pumpen 24. 3.001.4401.2 Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Übergabeschächte 25. 3.001.4402.0 Unterhaltung des Rohrnetzes Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ 40.000,00 10.593,80 30.000,00 15.933,59 180.000,00 77.358,45