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Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
15.03.16, 17:02
Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung) Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung) Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 24.02.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 87/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.03.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung Anlg.: - 4 30 10/11 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bürgerantrag auf Erlass einer Transparenzsatzung wird nicht umgesetzt. Die Stadt Jülich wartet vielmehr die gegenwärtigen Bestrebungen des Landes NRW auf Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes ab. Begründung: Der Bürgerausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 15.02.2016 mit dem v.g. Bürgerantrag befasst und sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Stadt Jülich eine Transparenzsatzung erlassen sollte. Aufgrund der von der Verwaltung vorgebrachten Gegenargumentation wurde der Bürgerantrag aber zunächst zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Bereits in der Sitzungsvorlage 498/2015 wurde dargetan, dass die Notwendigkeit einer solchen Transparenzsatzung nicht gesehen wird. Viele der in der Mustersatzung genannten veröffentlichungspflichtigen Information werden durch die Verwaltung bereits zur Verfügung gestellt. Zu erwähnen sind hier beispielsweise das Ratsinformationssystem mit den Einladungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften des Rates und seiner Ausschüsse oder aber die komplette Ortsrechtssammlung. Zudem bestehen weitere gesetzliche Akteneinsichts- und Auskunftsrechte (z.B. Datenschutzgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz oder Umweltinformationsgesetz). Ebenfalls wurde in der Sitzung des Bürgerausschusses darauf hingewiesen, dass die derzeitige Landesregierung eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitgesetzes im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Probleme bereitet derzeit noch die technische und finanzielle Realiserbarkeit. Gegenstand der Diskussionen sind auch immer wieder die Kommunen und die Frage, ob und inwieweit die Kommunen in einem deratigen Gesetz verpflichtet („Konnexität“) werden können. Die Umsetzung soll aber in der aktuellen Wahlperiode vollzogen werden. Auch der Städte- und Gemeindebund hat sich mit Schnellbrief 21/2016 vom 20.01.2016 zu dem Erlass einer Transparenzsatzung geäußert. In seinen Ausführungen kommt er zu dem Ergebnis, dass es einer Transparenzsatzung in den Kommunen nicht bedarf. Der Schnellbrief ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ebenso sehen es im Übrigen die kreisangehörigen Kommunen. Eine Abfrage hat ergeben, dass das Thema entweder gegenwärtig nicht anhängig ist oder aber man der Aufassung des Städte- und Gemeindebundes folgt. Eine Umsetzung des v.g. Antrags hätte auch einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand zur Folge. Insbesondere zu Beginn wäre ein zusätzlicher Personalbedarf angezeigt, welcher sich gegenwärtig aber noch nicht abschließend beziffern lässt. Ungeachtet des tatsächlichen Bedarfs würde dies zu Personalkosten führen, die im Haushaltssicherungskonzept nicht darstellbar wären. Zumal es sich bei der Einführung einer Transparenzsatzung um eine freiwillige Aufgabe handeln würde. Da die mit dem Antrag eingereichte Satzungsempfehlung nahezu das gesamte Verwaltungshandeln umfasst, stellt die Menge der aufzubereitenden Daten einen nicht unerheblichen Aufwand dar. Neben diesem quantitativen Aspekt steigt in qualitativer Hinsicht durch den Erlass einer solchen Satzung auch das Risiko von Rechtsverletzungen und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten (z.B. Copyright, Urheberrechte, Datenschutz). Aufgrund der vorherigen Ausführungen vertritt die Verwaltung weiterhin der Auffassung, dass eine Transparenzsatzung nicht erforderlich ist. Dem Beschlussentwurf entsprechend, sollte zunächst die weitere Entwicklung auf Landesebene abgewartet werden. Die Verwaltung strebt daneben schon eine stetige Verbesserung der Transparenz an. Neben den bereits erwähnten Informationsquellen beteiligt sich die Stadt Jülich an dem Projekt „Open Data“ der kdvz Rhein-Erft-Rur. In einem ersten Schritt handelt es sich hierbei um aufbereitete Daten aus den Fachverfahren (z.B. OK.EWO). Ziel ist es, ein ähnliches Angebot wie die Stadt Köln (www.offenedaten-koeln.de) anzubieten. Hintergrund ist u.a., dass die gleiche technische Plattform genutzt wird. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 87/2016 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 87/2016 x nein nein Seite 3