Daten
Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
15.03.16, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 24.02.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 87/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.03.2016
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung
Anlg.: - 4 30
10/11
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bürgerantrag auf Erlass einer Transparenzsatzung wird nicht umgesetzt. Die Stadt Jülich wartet
vielmehr die gegenwärtigen Bestrebungen des Landes NRW auf Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes ab.
Begründung:
Der Bürgerausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 15.02.2016 mit dem v.g. Bürgerantrag befasst
und sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Stadt Jülich eine Transparenzsatzung erlassen
sollte. Aufgrund der von der Verwaltung vorgebrachten Gegenargumentation wurde der Bürgerantrag aber zunächst zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Bereits in der Sitzungsvorlage 498/2015 wurde dargetan, dass die Notwendigkeit einer solchen
Transparenzsatzung nicht gesehen wird. Viele der in der Mustersatzung genannten veröffentlichungspflichtigen Information werden durch die Verwaltung bereits zur Verfügung gestellt. Zu erwähnen sind hier beispielsweise das Ratsinformationssystem mit den Einladungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften des Rates und seiner Ausschüsse oder aber die komplette Ortsrechtssammlung. Zudem bestehen weitere gesetzliche Akteneinsichts- und Auskunftsrechte (z.B. Datenschutzgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz oder Umweltinformationsgesetz).
Ebenfalls wurde in der Sitzung des Bürgerausschusses darauf hingewiesen, dass die derzeitige Landesregierung eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitgesetzes im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Probleme bereitet derzeit noch die technische und finanzielle Realiserbarkeit. Gegenstand
der Diskussionen sind auch immer wieder die Kommunen und die Frage, ob und inwieweit die
Kommunen in einem deratigen Gesetz verpflichtet („Konnexität“) werden können. Die Umsetzung
soll aber in der aktuellen Wahlperiode vollzogen werden.
Auch der Städte- und Gemeindebund hat sich mit Schnellbrief 21/2016 vom 20.01.2016 zu dem
Erlass einer Transparenzsatzung geäußert. In seinen Ausführungen kommt er zu dem Ergebnis, dass
es einer Transparenzsatzung in den Kommunen nicht bedarf. Der Schnellbrief ist der beigefügten
Anlage zu entnehmen.
Ebenso sehen es im Übrigen die kreisangehörigen Kommunen. Eine Abfrage hat ergeben, dass das
Thema entweder gegenwärtig nicht anhängig ist oder aber man der Aufassung des Städte- und Gemeindebundes folgt.
Eine Umsetzung des v.g. Antrags hätte auch einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand zur Folge. Insbesondere zu Beginn wäre ein zusätzlicher Personalbedarf angezeigt, welcher
sich gegenwärtig aber noch nicht abschließend beziffern lässt. Ungeachtet des tatsächlichen Bedarfs
würde dies zu Personalkosten führen, die im Haushaltssicherungskonzept nicht darstellbar wären.
Zumal es sich bei der Einführung einer Transparenzsatzung um eine freiwillige Aufgabe handeln
würde. Da die mit dem Antrag eingereichte Satzungsempfehlung nahezu das gesamte Verwaltungshandeln umfasst, stellt die Menge der aufzubereitenden Daten einen nicht unerheblichen Aufwand
dar. Neben diesem quantitativen Aspekt steigt in qualitativer Hinsicht durch den Erlass einer solchen Satzung auch das Risiko von Rechtsverletzungen und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten (z.B. Copyright, Urheberrechte, Datenschutz).
Aufgrund der vorherigen Ausführungen vertritt die Verwaltung weiterhin der Auffassung, dass eine
Transparenzsatzung nicht erforderlich ist. Dem Beschlussentwurf entsprechend, sollte zunächst die
weitere Entwicklung auf Landesebene abgewartet werden.
Die Verwaltung strebt daneben schon eine stetige Verbesserung der Transparenz an. Neben den
bereits erwähnten Informationsquellen beteiligt sich die Stadt Jülich an dem Projekt „Open Data“
der kdvz Rhein-Erft-Rur. In einem ersten Schritt handelt es sich hierbei um aufbereitete Daten aus
den Fachverfahren (z.B. OK.EWO). Ziel ist es, ein ähnliches Angebot wie die Stadt Köln
(www.offenedaten-koeln.de) anzubieten. Hintergrund ist u.a., dass die gleiche technische Plattform
genutzt wird.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 87/2016
Seite 2
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 87/2016
x
nein
nein
Seite 3