Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 563/2017
Az.: 82.23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 26.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
15.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der
Kindertagesstätte in Erftstadt-Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
3.000,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
EB Immobilienwirtschaft
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines Feldahorns (Acer campestre), zweier Hainbuchen (Carpinus betulus), einer Roteiche (Quercus rubra) und eines Weide (Salix) auf dem Grundstück der Kindertagesstätte bzw.
des Kinderspielplatzes in Erftstadt-Dirmerzheim, zwischen Remigiusstraße und Kiesstraße, wird lt.
§ 6 Abs. 1 b), c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Im Rahmen des Kita U3-Ausbauprogrammes ist die Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte
in Dirmerzheim mit einer Fläche von ca. 365,0 m² um 2 U3 Gruppen vorgesehen. Hiervon betroffen
ist die angrenzende Spielplatzfläche mit Baumbestand südlich der bestehenden Kindertagesstätte.
Im Bereich des zukünftigen Baukörpers und direkt neben der geplanten Gebäudeerweiterung befinden sich vier geschützte Bäume. Es handelt sich hier um einen Feldahorn (Acer sampestre),
StU 149 cm, zwei Hainbuchen (Carpinus betulus), jeweils zweistämmig, StU 81 und 124 cm sowie
StU 100 und 83 cm, und einer Roteiche (Quercus rubra), StU 210 cm.
Zur Umsetzung dieser Baumaßnahme ist vor Baubeginn eine Fällung dieser vier geschützten
Bäume unumgänglich.
Bei der Inaugenscheinnahme der zu fällenden Bäume wurde festgestellt, dass eine Weide (Salix) ,
dreistämmig, StU 98, 157 und 83 cm, direkt angrenzend an den Parkplatz des Malteser Hilfsdienstes von Schädlingen befallen ist. Es befinden sich zahlreiche Fraßlöcher und entsprechendes Sägemehl am Stammfuß. Es ist weiterhin ein Pilzbefall erkennbar und im Bereich des Stammfußes
und an den Zwieseln sind bereits Faulstellen entstanden. Der Baum ist durch den Befall mit
Schädlingen und den daraus entstandenen Beschädigungen und Erkrankungen stark beeinträchtigt und in seiner Standsicherheit gefährdet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Fällung
unumgänglich.
Für die für den Bau der Kindergartenerweiterung zu fällenden Bäume – mit Ausnahme der Weide sind gemäß § 7 der Baumschutzsatzung entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. In diesem Fall sind sieben Bäume gleichwertiger Art mit einem Mindestumfang von 20 cm in 1 m Höhe
zu pflanzen. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wird die Ersatzpflanzungen in der kommenden
Pflanzperiode vornehmen lassen.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-