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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Kindertagesstätte in Erftstadt-Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Kindertagesstätte in Erftstadt-Dirmerzheim) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Kindertagesstätte in Erftstadt-Dirmerzheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 563/2017 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 26.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 15.11.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Kindertagesstätte in Erftstadt-Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 3.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: EB Immobilienwirtschaft Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung eines Feldahorns (Acer campestre), zweier Hainbuchen (Carpinus betulus), einer Roteiche (Quercus rubra) und eines Weide (Salix) auf dem Grundstück der Kindertagesstätte bzw. des Kinderspielplatzes in Erftstadt-Dirmerzheim, zwischen Remigiusstraße und Kiesstraße, wird lt. § 6 Abs. 1 b), c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Im Rahmen des Kita U3-Ausbauprogrammes ist die Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte in Dirmerzheim mit einer Fläche von ca. 365,0 m² um 2 U3 Gruppen vorgesehen. Hiervon betroffen ist die angrenzende Spielplatzfläche mit Baumbestand südlich der bestehenden Kindertagesstätte. Im Bereich des zukünftigen Baukörpers und direkt neben der geplanten Gebäudeerweiterung befinden sich vier geschützte Bäume. Es handelt sich hier um einen Feldahorn (Acer sampestre), StU 149 cm, zwei Hainbuchen (Carpinus betulus), jeweils zweistämmig, StU 81 und 124 cm sowie StU 100 und 83 cm, und einer Roteiche (Quercus rubra), StU 210 cm. Zur Umsetzung dieser Baumaßnahme ist vor Baubeginn eine Fällung dieser vier geschützten Bäume unumgänglich. Bei der Inaugenscheinnahme der zu fällenden Bäume wurde festgestellt, dass eine Weide (Salix) , dreistämmig, StU 98, 157 und 83 cm, direkt angrenzend an den Parkplatz des Malteser Hilfsdienstes von Schädlingen befallen ist. Es befinden sich zahlreiche Fraßlöcher und entsprechendes Sägemehl am Stammfuß. Es ist weiterhin ein Pilzbefall erkennbar und im Bereich des Stammfußes und an den Zwieseln sind bereits Faulstellen entstanden. Der Baum ist durch den Befall mit Schädlingen und den daraus entstandenen Beschädigungen und Erkrankungen stark beeinträchtigt und in seiner Standsicherheit gefährdet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Fällung unumgänglich. Für die für den Bau der Kindergartenerweiterung zu fällenden Bäume – mit Ausnahme der Weide sind gemäß § 7 der Baumschutzsatzung entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. In diesem Fall sind sieben Bäume gleichwertiger Art mit einem Mindestumfang von 20 cm in 1 m Höhe zu pflanzen. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wird die Ersatzpflanzungen in der kommenden Pflanzperiode vornehmen lassen. In Vertretung (Hallstein) -2-