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Beschlussvorlage (Masterplan Lechenich - Beschluss über die räumliche Abgrenzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Masterplan Lechenich - Beschluss über die räumliche Abgrenzung) Beschlussvorlage (Masterplan Lechenich - Beschluss über die räumliche Abgrenzung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 469/2017 Az.: 61-Masterplan Lechenich Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 15.11.2017 vorberatend 12.12.2017 beschließend Masterplan Lechenich - Beschluss über die räumliche Abgrenzung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet wird als räumliche Abgrenzung für das Integrierte Handlungskonzept Lechenich beschlossen. Begründung: Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.03.2017 beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (Masterplan) für den Stadtteil Erftstadt-Lechenich zu erstellen. Infolge dessen hat die Verwaltung die hausintern vorliegenden Unterlagen zusammen getragen und erste Handlungsansätze identifiziert. Ergebnis der Ende September erfolgten Abstimmung (Quartalsgespräch) mit der Bezirksregierung Köln ist, dass sich Erftstadt noch kurzfristig am Aufruf „Zukunft Stadtgrün“ beteiligt und u.a. die Förderung des Integrierten Handlungskonzeptes Lechenich beantragt. Da hierfür eine Gebietsabgrenzung Fördervoraussetzung ist, soll dieser Beschluss nun erfolgen und wird dem Förderantrag nachgereicht. Der Aufruf „Zukunft Stadtgrün“ bietet der Stadt die Möglichkeit, Fördergelder bereits für die Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes zu erhalten; das erarbeitete Konzept bildet in der Folge die Grundlage für weitere Förderzugänge. Neben der Maßnahme „Integriertes Handlungskonzept“ wurden drei weitere investive Maßnahmen im Rahmen des Aufrufs „Zukunft Stadtgrün“ beantragt: - die Umsetzung der öffentlichen Parkanlage im Schulzentrum Lechenich in direkter Nähe zum Rotbach (Ergebnis Wettbewerb Schulzentrum Lechenich), - Maßnahmen der Wegeertüchtigung und zur Wiederherstellung von Sichtbeziehungen im historischen Schlosspark sowie - die Gewässerqualität steigernde Maßnahmen am Stadtweiher (Damm als Schlammfang, technische Zu- und Abflussregelung). Insgesamt wurden zuwendungsfähige Mittel in Höhe von 1.969.854 € beantragt. Die Förderquote liegt bei 70 %. Die Entscheidung über eine Aufnahme in das Programm „Zukunft Stadtgrün“ wird vor Ende des Jahres erwartet. In Vertretung (Hallstein) -2-