Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 533/2017
Az.: 61.20-20 / 19. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
15.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 019, E.-Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet
Notweg (West)
I. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungen
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Die Berücksichtigung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zur 19.
Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt, wie in der beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen.
II. Der in der Sitzung vorgelegte Planentwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans wird
einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016
den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst (V371/2016).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen
Versammlung fand am 11.05.2016 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 24.11.2016 bis 22.12.2016.
Die in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Hinweise sind überwiegend auf Ebene der weiterführenden Planung zu prüfen. Es
wurden keine Stellungnahmen vorgetragen, die die Planung und Realisierung eines Gewerbegebietes grundsätzlich in Frage stellen.
Die Anpassungsbestätigung gem. § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor.
Der vorliegende Entwurf der 19. FNP-Änderung nebst Begründung kann nunmehr beschlossen
werden und der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung der Planzeichnung, der Abwägungsvorschlag und die Niederschrift der öffentlichen Versammlung vervielfältigt und die übrigen Unterlagen im SD-Net beigefügt. Die Fraktionen erhalten jeweils
ein vollständiges Exemplar der Unterlagen. Auf Wunsch sind weitere Kopien möglich.
Anlagen:
1.Anlageplan mit der Abgrenzung des Änderungsbereiches
2.Planentwurf der 19. FNP-Änderung
3.Begründungsentwurf –Teil A
4.Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen (anonymisiert für Private)
5.Stellungnahmen (anonymisiert für Private; nur im SD-Net)
6.Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 11.05.2017
7.Begründungsentwurf –Teil B: Umweltbericht (nur im SD-Net)
8.Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (nur im SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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