Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
166 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergebnisniederschrift zur öffentlichen Versammlung
19. FNP-Änderung – Gewerbeerweiterung Erftstadt-Köttingen
Gewerbegebiet Notweg (West)
11.05.2017
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: ca. 21.30 Uhr
Ort der Besprechung:
Katholisches Pfarrheim in E.-Köttingen
Akteure : Frau Hallstein, Herr Lippik, Herr Dr. Risthaus, Herr Buchheister (Stadt Erftstadt);
Herr Jürgen May, Herr Meier (May Holding GmbH & Co. KG), Dr. Daniel Zerweck (Moderator)
Ca. 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Frau Hallstein begrüßt die Anwesenden, stellt den Moderator vor und gibt eine Einführung in
das Thema. Dabei gab sie den Hinweis, dass der Anlass der Veranstaltung die 19. Flächennutzungsplanänderung für die Errichtung einer weiteren Lagerhalle ist, auch wenn zunächst auf
die mittel- bis längerfristige Perspektive der Gewerbeentwicklung eingegangen wird. Danach
erläutert Herr Meier die Entwicklung der May Holding GmbH & Co. KG mit Blick in die
Vergangenheit und Zukunft. Er bezeichnete eine angestrebte Erweiterung in Richtung
Norden (Gänsgraben) als Chance für alle Beteiligten - auch zur anteiligen Verlagerung der
Produktionsanlagen weg von der Wohnbebauung. Zu dem Themenkomplex der mittel- bis
langfristigen Gewerbeentwicklung findet eine erste ausgiebige Diskussionsrunde statt.
Im anschließenden Veranstaltungsteil erläutert Herr Meier die betrieblichen Erfordernisse
und konkreten Absichten der Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle. Auf die raumplanerischen Rahmenbedingungen geht daraufhin Herr Lippik ein und stellt den Planentwurf zur
Änderung der Flächennutzungsplanung sowie das Planverfahren vor. Es folgt eine zweite
Diskussionsrunde, die mit einem Ausblick von Dr. Zerweck und Frau Hallstein beendet wird.
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Fragen und Diskussionsbeiträge
Teil I: Mittel-/Längerfristige Perspektive – nicht die 19. FNP-Änderung betreffend
1. Flukturieren die vorgestellten Mitarbeiterzahlen der Unternehmen im
Gewerbepark May zwischen deren Standorten in Deutschland?
Die Erhebung der Zahlen erfolgt einmal jährlich gemäß Herrn Meier, wie zuletzt z. B. zum
31.12.2016. Sie können saisonal schwanken - insbesondere aufgrund der wechselnden
Nachfrage bei den Getränken. Bei den einzelnen Unternehmen gibt es leichte, gegenläufige
Tendenzen, wonach die Beschäftigtenzahlen in Köttingen bei Ardagh leicht sinken und dafür
bei Hochwald und Refresco gegenüber der letzten Erhebung gestiegen sind.
2. Hält die May Holding GmbH & Co. KG Beteiligungen an den Unternehmen auf dem
Gelände der May Holding?
Nach Auskunft von Herrn Meier sind die dort angesiedelten Betriebe keine Tochterunternehmen der May Holding GmbH & Co. KG, die alleine als Vermieterin fungiert.
3. Gibt es eine langfristige Prognose der Mitarbeiterzahlen?
Eine solche Prognose liegt der May Holding GmbH & Co. KG nicht vor gemäß der Antwort
von Herrn Meier, wird aber nach dessen Einschätzung auch bei den einzelnen Unternehmen
sicherlich nicht möglich sein.
4. Wie werden sich die Verkehrswege in der Zukunft ändern, wenn die große
Norderweiterung des Gewerbes in Richtung Autobahn (Gänsgraben) realisiert
werden sollte? Wird nur eine Betriebsanbindung oder eine Umgehungsstraße
geplant?
Herr Meier weist darauf hin, dass die perspektivisch betrachtete Erweiterung im Bereich
„Gänsgraben“ eine neue Verkehrsanbindung für das Gewerbe erfordert, die May Holding
GmbH & Co. KG selbst jedoch keine Begutachtung für eine diesbezügliche Planung
vornehmen kann. Insofern kann die May Holding aktuell keine Aussage darüber treffen, wie
eine neue Werkszufahrt sinnvoller Weise verlaufen könnte. Frau Hallstein bestätigt, dass das
gutachterlich untersucht werden muss und kündigt entsprechende Analysen an. Sie erinnert
an die im Jahr 2011 diskutierten Varianten für eine Ortsumgehung mit der Ratsentscheidung,
die Suche nach einer Umgehungsstraße für Köttingen einzustellen. Die Betrachtung einer
neuen Betriebszufahrt in verschiedenen Varianten und eines eventuellen Verkehrsknotens
soll auch vor dem Hintergrund einer geplanten Verbreiterung der Autobahn auf drei Spuren
vorgenommen werden. Dabei kann, z. B. im Rahmen eines möglichen Stadtteilentwicklungskonzeptes Köttingen, zum Thema Verkehr mit geprüft werden, ob es sinnvoll erscheint, den
Zweck der Betriebszufahrt mit dem einer Ortsumgehung zu verbinden. Ein Workshop bietet
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dann jeder und jedem die Möglichkeit, sich an der Planung mit Ideen zu beteiligen. Auch
wenn in der Vergangenheit bereits verschiedene Varianten geprüft wurden und sich aus
einer erneuten Prüfung vielleicht die gleichen Lösungen ergeben, kann es sein, dass neue
Erkenntnisse zu einer neuen Lösung oder zur Umsetzung einer unvorhersehbaren Variante
führen.
5. Wie viel Lärm entsteht durch die vorhandenen Betriebe jeweils?
Das ist nicht bekannt und bedarf ggf. verschiedener Messungen. Grundsätzlich ist zwischen
Gewerbelärm und Verkehrslärm zu unterscheiden.
6. Arbeiten die Unternehmen im Gewerbepark der May Holding zusammenhängend,
oder kann ein Betrieb, der besonders viel Lärm verursacht, ggf. ausgegliedert
werden? Eine Verlagerung des gesamten Gewerbeparks nach Gymnich ist einmal
im Gespräch gewesen.
Herr Meier antwortet, dass es schwierig festzustellen ist, welches ansässige Unternehmen
als besonders „laut“ bezeichnet werden kann. Eine Handhabe gegenüber den Mietern zur
Betriebsverlagerung besteht gemäß Herrn Meier nicht. Eine Verlagerung in einen anderen
Stadtteil aufgrund hervorgerufenen Lärms bezeichnet er als unrealistisch wegen des
Aufwandes. Das gilt umso mehr für eine Verlegung des gesamten Gewerbeparks. Eine
zurückliegende Diskussion über eine Umzugsmöglichkeit des Gewerbeparks nach Gymnich
kann er nicht bestätigen. Aber bei der angedachten Norderweiterung (in den Bereich
Gänsgraben) kann die May Holding teilweise Einfluss darauf nehmen, dass Lärm
verursachende Produktionsanlagen innerhalb des Gewerbeparks weg von der
Wohnbebauung in Richtung Kläranlage/Autobahn verlagert werden. Die Stadt weist auf die
Möglichkeit einer Lärmkontingentierung im Rahmen der Bauleitplanung hin, wonach in
bestimmten Teilbereichen des Gewerbeparks mehr und anderen Stellen weniger Lärm
entstehen darf in Abhängigkeit von der Entfernung zu sensibleren Nutzungen, wie der
Wohnnutzung.
7. Verlagert das Unternehmen Ardagh seine Produktion in die Tschechische Republik?
Das trifft gemäß Herrn Meier nur auf die Deckelproduktion zu. Der übrige Teil der Dosen
wird weiterhin in Köttingen produziert. Die Unternehmen Hochwald und Refresco wachsen
hingegen weiter und unterliegen Wachstumszwängen.
8. Soll der Mitarbeiterparkplatz verlegt werden?
Bei einer Erweiterung des Gewerbeparks in den Norden (Bereich „Gänsgraben“) beabsichtigt
die May Holding gemäß Herrn Meier eine Verlegung des Mitarbeiterparkplatzes, wenngleich
der Standort noch offen ist.
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9. Führt eine Zunahme der Nachtarbeit zu einer Zunahme der Lärmentwicklung
nachts? Hintergrund: In den letzten zwei Jahren hat sich die Situation zwar
verbessert, vorher wurden nachts jedoch öfter Container verrückt.
Herr Meier bestätigt, dass in der Vergangenheit mitunter nachts im Gewerbepark der May
Holding Gabelstapler unterwegs gewesen sind und bittet um eine direkte – gern telefonische
- Benachrichtigung, wenn solche Vorfälle wieder auftreten sollten. Denn das Ziel der May
Holding ist es, gegen nächtliche Lärmbelästigungen vorzugehen.
10. Berichtet wurde, dass schwere Lastkraftwagen („40-Tonner“) nachts immer wieder
durch die Straße „Längsbusch“ fahren. Ein Zaun ist bereits beschädigt worden.
Frau Hallstein weist darauf hin, dass sich der eine oder andere Lkw bei der häufiger vorkommenden Überlastung des Rasthofs Ville in die Stadt verfährt. Die Stadt wird die Polizei
um eine häufigere Kontrolle von Lkw-Fahrten durch Straßen mit einem Durchfahrtverbot für
Lastkraftwagen bitten.
11. Wie haben sich die Gesamtmengen der im Köttinger Gewerbepark produzierten
Getränke in den letzten Jahren entwickelt?
Herr May schildert, dass sich die Gesamtmenge nicht wesentlich verändert hat. Den aus dem
Gewerbepark verlagerten Kapazitäten von 500 Mio. Getränkedosen und 300 Mio. Tetrapaks
pro Jahr steht eine Erhöhung der PET-Kapazitäten entgegen.
12. Die Zahl der auf der Peter-May-Straße verkehrenden Lastkraftwagen erscheint
extrem hoch. Kann die May Holding die Zahl angeben?
Grundsätzlich wird von einer gleichbleibenden Zahl bis zu einer Zunahme von 10 %
ausgegangen. Die Firma Hochwald hat nach Aussage von Herrn Meier eine deutlichere
Steigerung der Milchabfüllung erzielt (>10%), weil aus dem Umkreis eine größere
Anlieferungsmenge in den Gewerbepark gefahren wird.
Frau Hallstein verweist auf die Prüfung der verkehrlichen Anforderungen im Genehmigungsverfahren und auf die Möglichkeiten der Bauordnung zu Nachforderungen. Sie kündigt im
Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts Köttingen eine neue Verkehrsuntersuchung an,
aufgrund der geprüft wird, ob neue Auflagen erforderlich werden.
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13. Was geschieht, wenn keine neue Verkehrslösung für die große Norderweiterung
(Bereich „Gänsgraben“) gefunden wird?
Übereinstimmend äußern Herr Meier und Frau Hallstein, dass es dann keine
Norderweiterung und keine Genehmigung dafür geben wird.
14. Was bedeutet der Zeitraum einer mittel- bzw. langfristigen
Entwicklungsperspektive in Jahren?
Herr Dr. Zerweck rechnet mit einem Inkrafttreten des Regionalplans mit der erforderlichen
Flächenausweisung frühestens in etwa sechs Jahren. Frau Hallstein bestätigt das mit einer
Schätzung von 5-6 Jahren bis zu diesem Stand.
15. Wie läuft die Anmeldung eines Gewerbeflächenbedarfs beim Regionalplanverfahren gegenüber dem Land ab?
Wenn für den Regionalplan ein zusätzlicher Flächenbedarf angemeldet werden soll, findet
zuvor eine Prüfung auf der Stadt- und Kreisebene statt. Der ermittelte Bedarf wird dann
angemeldet für den Regionalplan.
16. Welche Reaktionen sind aus dem Stadtteil Kierdorf zu erwarten beim Heranrücken
des Gewerbegebietes im Hinblick auf den Lärm?
Zwischen den gewerblichen Bauflächen von Köttingen und dem Stadtteil Kierdorf wird auch
nach der Norderweiterung die Autobahn (A1) liegen. Im Zuge der geplanten Verbreiterung
der A1 werden auch die Lärmschutzanlagen angepasst. Insofern bedarf es zugunsten des
Stadtteils Kierdorf keiner Errichtung gesonderter Lärmschutzeinrichtungen wegen einer
mittel-/längerfristigen Erweiterung des Gewerbeparks der May Holding in Richtung Norden.
17. Wird zur Einhaltung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung ein
Flächentausch erforderlich für die Inanspruchnahme zusätzlicher Siedlungsfläche
bei der Norderweiterung (Bereich „Gänsgraben“)?
Da der Regionalplan derzeit ohnehin überarbeitet und der mittel-/längerfristige Bedarf für
die nördliche Erweiterung des vorhandenen Bereichs für gewerbliche und industrielle
Nutzungen (GIB) absehbar in den Regionalplan aufgenommen wird, ist hier kein Flächentausch erforderlich. Anders verhält es sich bei der kurzfristig benötigten Errichtung einer
einzelnen Lagerhalle in Richtung Westen, da diese bereits vor der Änderung des
Regionalplans angestrebt wird. Thematisch und rechtlich davon zu trennen ist die Frage nach
einem naturschutzrechtlichen Ausgleich, der in beiden Fällen zum Tragen kommt.
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Fragen und Diskussionsbeiträge - Teil II: Errichtung einer Lagerhalle die 19. FNP-Änderung betreffend und somit Abwägungsbestandteil
1. Was geschieht mit dem Notweg beim Bau der geplanten Lagerhalle?
Der Notweg bleibt bestehen in seinem bisherigen Verlauf, da er sich außerhalb der Fläche
für die geplante Halle befindet.
2. Warum ist eine zusätzliche Lagerhalle erforderlich?
Das Erfordernis liegt in den Logistikkosten bei der Inanspruchnahme von Außenlägern
(Miete/Pachtkosten) und den zusätzlich dabei anfallenden Fahrtkosten. Die Mehrkosen
betragen bei der Inanspruchnahme eines Außenlagers gemäß Herrn Meier etwa
einen Cent pro 1,5-Liter-Flasche, was bei einem Gesamtpreis von lediglich 19 Cent brutto je
Flasche inkl. der Einzelhandelsmarge bereits einen erheblichen Anteil ausmacht und nicht
auf Dauer betriebswirtschaftlich funktioniert. Derzeit fehlen etwa 20.000 Palettenstellplätze
im Gewerbepark der May Holding.
3. Entsteht mehr Verkehr durch die zusätzliche Lagerhalle? Bürgerinnen und Bürger
äußern insbesondere die Befürchtung, dass deren Gesundheit leidet und ihre
Immobilien an Wert verlieren könnten durch mehr Verkehr.
Zusätzlichen Verkehr schloss Herr Meier nach dem Bau der zusätzlichen Lagerhalle aus, da es
sich nicht um eine Produktionshalle handelt. Erst bei der größeren Norderweiterung (Bereich
„Gänsgraben“) entsteht zusätzlicher Verkehr, weshalb diese nicht ohne eine neue Lösung für
die Verkehrsanbindung des Gewerbeparks von der May Holding möglich ist.
4. Inwieweit ist mit Schwankungen beim Verkehrsaufkommen zu rechnen?
Witterungsbedingt werden zu bestimmten Zeiten größere Getränkemengen nachgefragt und
zu anderen Zeiten geringere. So werden bei angekündigtem Sommerwetter die Lagerhallen
mitunter nachfragebedingt geleert, weil die entnommenen Getränkemengen nicht genügend schnell nachproduziert werden können, erläutert Herr Meier. Die Nachfrage hat somit
direkte Auswirkungen auf den Transportverkehr. Ausgeprägte Nachfragespitzen können
nicht aufgefangen werden wegen der dann auftretenden Produktionsengpässe.
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5. Welche Auswirkungen hat die Lärmproblematik auf das weitere Vorgehen?
Die Klärung der Verkehrsauswirkungen auf die Lärmsituation ist unabdingbar vor Erteilung
der (Bau-/Betriebs-)Genehmigung vorzunehmen, und zwar bezogen auf die Ist-Situation
durch Messungen und für die zukünftige Situation durch eine - stets nur rechnerisch
mögliche - Prognose unter Einbeziehung der ersten 500 Meter des Betriebsgeländes. Nur
wenn die zulässigen Werte eingehalten werden, kann die Genehmigung unter dieser Auflage
erteilt werden. Den Messungen und Berechnungen sind die nächstgelegenen,
empfindlicheren Nutzungen zugrunde zu legen.
6. In welcher Reihenfolge werden die Lärmuntersuchung, die Änderung des
Flächennutzungsplans und die Erteilung der Genehmigung erfolgen?
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird zunächst durchgeführt unter der Prämisse, die
Lärmuntersuchung folgen zu lassen. Erst wenn der Lärm untersucht und für die Planung
prognostiziert wurde, kann die Genehmigung für die Errichtung der Lagerhalle unter
gegebenen Genehmigungsvoraussetzungen erteilt werden.
7. Wird auch der Verkehrslärm in die Begutachtung des Lärms mit einbezogen?
Der Verkehrslärm wird ebenfalls in die Lärmuntersuchung einbezogen, wie Frau Hallstein
bekräftigt, und zwar nicht nur im Hinblick auf die durchschnittlichen Verkehrsbelastungen,
sondern auch für die Verkehrsspitzen mit erhöhtem Lkw-Aufkommen nach der Ankündigung
von Warmwettertagen.
8. Eine Bürgerin äußert Bedenken wegen einer Verkehrszunahme nach der Errichtung
des an der Peter-May-Straße geplanten Nahversorgungsmarktes (Kunden- und
Anlieferverkehr).
Dieses Verkehrsaufkommen wurde bereits im gesonderten Bauleitplanverfahren geprüft und
abgewogen. Die maßgeblichen Unterlagen sind einsehbar auf der Homepage der Stadt
Erftstadt und im Rathaus Liblar, Raum 325.
9. Geäußert wird von einer Bürgerin, dass im Fuchsweg bereits einige Familien
ausgezogen sind und dort vermehrt Immobilien zum Verkauf anstehen.
Frau Hallstein weist auf die Abwägung der Nutzungsansprüche vom Wohnen und Arbeiten in
den Bauleitplanverfahren hin. Das heißt allerdings nicht automatisch, dass die Entscheidung
immer zugunsten der Wohnnutzung fallen kann.