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Beschlussvorlage (6.Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 11.05.2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
166 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03

Inhalt der Datei

Ergebnisniederschrift zur öffentlichen Versammlung 19. FNP-Änderung – Gewerbeerweiterung Erftstadt-Köttingen Gewerbegebiet Notweg (West) 11.05.2017 Beginn: 19.00 Uhr Ende: ca. 21.30 Uhr Ort der Besprechung: Katholisches Pfarrheim in E.-Köttingen Akteure : Frau Hallstein, Herr Lippik, Herr Dr. Risthaus, Herr Buchheister (Stadt Erftstadt); Herr Jürgen May, Herr Meier (May Holding GmbH & Co. KG), Dr. Daniel Zerweck (Moderator) Ca. 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Frau Hallstein begrüßt die Anwesenden, stellt den Moderator vor und gibt eine Einführung in das Thema. Dabei gab sie den Hinweis, dass der Anlass der Veranstaltung die 19. Flächennutzungsplanänderung für die Errichtung einer weiteren Lagerhalle ist, auch wenn zunächst auf die mittel- bis längerfristige Perspektive der Gewerbeentwicklung eingegangen wird. Danach erläutert Herr Meier die Entwicklung der May Holding GmbH & Co. KG mit Blick in die Vergangenheit und Zukunft. Er bezeichnete eine angestrebte Erweiterung in Richtung Norden (Gänsgraben) als Chance für alle Beteiligten - auch zur anteiligen Verlagerung der Produktionsanlagen weg von der Wohnbebauung. Zu dem Themenkomplex der mittel- bis langfristigen Gewerbeentwicklung findet eine erste ausgiebige Diskussionsrunde statt. Im anschließenden Veranstaltungsteil erläutert Herr Meier die betrieblichen Erfordernisse und konkreten Absichten der Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle. Auf die raumplanerischen Rahmenbedingungen geht daraufhin Herr Lippik ein und stellt den Planentwurf zur Änderung der Flächennutzungsplanung sowie das Planverfahren vor. Es folgt eine zweite Diskussionsrunde, die mit einem Ausblick von Dr. Zerweck und Frau Hallstein beendet wird. Seite 2 von 8 Fragen und Diskussionsbeiträge Teil I: Mittel-/Längerfristige Perspektive – nicht die 19. FNP-Änderung betreffend 1. Flukturieren die vorgestellten Mitarbeiterzahlen der Unternehmen im Gewerbepark May zwischen deren Standorten in Deutschland? Die Erhebung der Zahlen erfolgt einmal jährlich gemäß Herrn Meier, wie zuletzt z. B. zum 31.12.2016. Sie können saisonal schwanken - insbesondere aufgrund der wechselnden Nachfrage bei den Getränken. Bei den einzelnen Unternehmen gibt es leichte, gegenläufige Tendenzen, wonach die Beschäftigtenzahlen in Köttingen bei Ardagh leicht sinken und dafür bei Hochwald und Refresco gegenüber der letzten Erhebung gestiegen sind. 2. Hält die May Holding GmbH & Co. KG Beteiligungen an den Unternehmen auf dem Gelände der May Holding? Nach Auskunft von Herrn Meier sind die dort angesiedelten Betriebe keine Tochterunternehmen der May Holding GmbH & Co. KG, die alleine als Vermieterin fungiert. 3. Gibt es eine langfristige Prognose der Mitarbeiterzahlen? Eine solche Prognose liegt der May Holding GmbH & Co. KG nicht vor gemäß der Antwort von Herrn Meier, wird aber nach dessen Einschätzung auch bei den einzelnen Unternehmen sicherlich nicht möglich sein. 4. Wie werden sich die Verkehrswege in der Zukunft ändern, wenn die große Norderweiterung des Gewerbes in Richtung Autobahn (Gänsgraben) realisiert werden sollte? Wird nur eine Betriebsanbindung oder eine Umgehungsstraße geplant? Herr Meier weist darauf hin, dass die perspektivisch betrachtete Erweiterung im Bereich „Gänsgraben“ eine neue Verkehrsanbindung für das Gewerbe erfordert, die May Holding GmbH & Co. KG selbst jedoch keine Begutachtung für eine diesbezügliche Planung vornehmen kann. Insofern kann die May Holding aktuell keine Aussage darüber treffen, wie eine neue Werkszufahrt sinnvoller Weise verlaufen könnte. Frau Hallstein bestätigt, dass das gutachterlich untersucht werden muss und kündigt entsprechende Analysen an. Sie erinnert an die im Jahr 2011 diskutierten Varianten für eine Ortsumgehung mit der Ratsentscheidung, die Suche nach einer Umgehungsstraße für Köttingen einzustellen. Die Betrachtung einer neuen Betriebszufahrt in verschiedenen Varianten und eines eventuellen Verkehrsknotens soll auch vor dem Hintergrund einer geplanten Verbreiterung der Autobahn auf drei Spuren vorgenommen werden. Dabei kann, z. B. im Rahmen eines möglichen Stadtteilentwicklungskonzeptes Köttingen, zum Thema Verkehr mit geprüft werden, ob es sinnvoll erscheint, den Zweck der Betriebszufahrt mit dem einer Ortsumgehung zu verbinden. Ein Workshop bietet Seite 3 von 8 dann jeder und jedem die Möglichkeit, sich an der Planung mit Ideen zu beteiligen. Auch wenn in der Vergangenheit bereits verschiedene Varianten geprüft wurden und sich aus einer erneuten Prüfung vielleicht die gleichen Lösungen ergeben, kann es sein, dass neue Erkenntnisse zu einer neuen Lösung oder zur Umsetzung einer unvorhersehbaren Variante führen. 5. Wie viel Lärm entsteht durch die vorhandenen Betriebe jeweils? Das ist nicht bekannt und bedarf ggf. verschiedener Messungen. Grundsätzlich ist zwischen Gewerbelärm und Verkehrslärm zu unterscheiden. 6. Arbeiten die Unternehmen im Gewerbepark der May Holding zusammenhängend, oder kann ein Betrieb, der besonders viel Lärm verursacht, ggf. ausgegliedert werden? Eine Verlagerung des gesamten Gewerbeparks nach Gymnich ist einmal im Gespräch gewesen. Herr Meier antwortet, dass es schwierig festzustellen ist, welches ansässige Unternehmen als besonders „laut“ bezeichnet werden kann. Eine Handhabe gegenüber den Mietern zur Betriebsverlagerung besteht gemäß Herrn Meier nicht. Eine Verlagerung in einen anderen Stadtteil aufgrund hervorgerufenen Lärms bezeichnet er als unrealistisch wegen des Aufwandes. Das gilt umso mehr für eine Verlegung des gesamten Gewerbeparks. Eine zurückliegende Diskussion über eine Umzugsmöglichkeit des Gewerbeparks nach Gymnich kann er nicht bestätigen. Aber bei der angedachten Norderweiterung (in den Bereich Gänsgraben) kann die May Holding teilweise Einfluss darauf nehmen, dass Lärm verursachende Produktionsanlagen innerhalb des Gewerbeparks weg von der Wohnbebauung in Richtung Kläranlage/Autobahn verlagert werden. Die Stadt weist auf die Möglichkeit einer Lärmkontingentierung im Rahmen der Bauleitplanung hin, wonach in bestimmten Teilbereichen des Gewerbeparks mehr und anderen Stellen weniger Lärm entstehen darf in Abhängigkeit von der Entfernung zu sensibleren Nutzungen, wie der Wohnnutzung. 7. Verlagert das Unternehmen Ardagh seine Produktion in die Tschechische Republik? Das trifft gemäß Herrn Meier nur auf die Deckelproduktion zu. Der übrige Teil der Dosen wird weiterhin in Köttingen produziert. Die Unternehmen Hochwald und Refresco wachsen hingegen weiter und unterliegen Wachstumszwängen. 8. Soll der Mitarbeiterparkplatz verlegt werden? Bei einer Erweiterung des Gewerbeparks in den Norden (Bereich „Gänsgraben“) beabsichtigt die May Holding gemäß Herrn Meier eine Verlegung des Mitarbeiterparkplatzes, wenngleich der Standort noch offen ist. Seite 4 von 8 9. Führt eine Zunahme der Nachtarbeit zu einer Zunahme der Lärmentwicklung nachts? Hintergrund: In den letzten zwei Jahren hat sich die Situation zwar verbessert, vorher wurden nachts jedoch öfter Container verrückt. Herr Meier bestätigt, dass in der Vergangenheit mitunter nachts im Gewerbepark der May Holding Gabelstapler unterwegs gewesen sind und bittet um eine direkte – gern telefonische - Benachrichtigung, wenn solche Vorfälle wieder auftreten sollten. Denn das Ziel der May Holding ist es, gegen nächtliche Lärmbelästigungen vorzugehen. 10. Berichtet wurde, dass schwere Lastkraftwagen („40-Tonner“) nachts immer wieder durch die Straße „Längsbusch“ fahren. Ein Zaun ist bereits beschädigt worden. Frau Hallstein weist darauf hin, dass sich der eine oder andere Lkw bei der häufiger vorkommenden Überlastung des Rasthofs Ville in die Stadt verfährt. Die Stadt wird die Polizei um eine häufigere Kontrolle von Lkw-Fahrten durch Straßen mit einem Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen bitten. 11. Wie haben sich die Gesamtmengen der im Köttinger Gewerbepark produzierten Getränke in den letzten Jahren entwickelt? Herr May schildert, dass sich die Gesamtmenge nicht wesentlich verändert hat. Den aus dem Gewerbepark verlagerten Kapazitäten von 500 Mio. Getränkedosen und 300 Mio. Tetrapaks pro Jahr steht eine Erhöhung der PET-Kapazitäten entgegen. 12. Die Zahl der auf der Peter-May-Straße verkehrenden Lastkraftwagen erscheint extrem hoch. Kann die May Holding die Zahl angeben? Grundsätzlich wird von einer gleichbleibenden Zahl bis zu einer Zunahme von 10 % ausgegangen. Die Firma Hochwald hat nach Aussage von Herrn Meier eine deutlichere Steigerung der Milchabfüllung erzielt (>10%), weil aus dem Umkreis eine größere Anlieferungsmenge in den Gewerbepark gefahren wird. Frau Hallstein verweist auf die Prüfung der verkehrlichen Anforderungen im Genehmigungsverfahren und auf die Möglichkeiten der Bauordnung zu Nachforderungen. Sie kündigt im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts Köttingen eine neue Verkehrsuntersuchung an, aufgrund der geprüft wird, ob neue Auflagen erforderlich werden. Seite 5 von 8 13. Was geschieht, wenn keine neue Verkehrslösung für die große Norderweiterung (Bereich „Gänsgraben“) gefunden wird? Übereinstimmend äußern Herr Meier und Frau Hallstein, dass es dann keine Norderweiterung und keine Genehmigung dafür geben wird. 14. Was bedeutet der Zeitraum einer mittel- bzw. langfristigen Entwicklungsperspektive in Jahren? Herr Dr. Zerweck rechnet mit einem Inkrafttreten des Regionalplans mit der erforderlichen Flächenausweisung frühestens in etwa sechs Jahren. Frau Hallstein bestätigt das mit einer Schätzung von 5-6 Jahren bis zu diesem Stand. 15. Wie läuft die Anmeldung eines Gewerbeflächenbedarfs beim Regionalplanverfahren gegenüber dem Land ab? Wenn für den Regionalplan ein zusätzlicher Flächenbedarf angemeldet werden soll, findet zuvor eine Prüfung auf der Stadt- und Kreisebene statt. Der ermittelte Bedarf wird dann angemeldet für den Regionalplan. 16. Welche Reaktionen sind aus dem Stadtteil Kierdorf zu erwarten beim Heranrücken des Gewerbegebietes im Hinblick auf den Lärm? Zwischen den gewerblichen Bauflächen von Köttingen und dem Stadtteil Kierdorf wird auch nach der Norderweiterung die Autobahn (A1) liegen. Im Zuge der geplanten Verbreiterung der A1 werden auch die Lärmschutzanlagen angepasst. Insofern bedarf es zugunsten des Stadtteils Kierdorf keiner Errichtung gesonderter Lärmschutzeinrichtungen wegen einer mittel-/längerfristigen Erweiterung des Gewerbeparks der May Holding in Richtung Norden. 17. Wird zur Einhaltung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung ein Flächentausch erforderlich für die Inanspruchnahme zusätzlicher Siedlungsfläche bei der Norderweiterung (Bereich „Gänsgraben“)? Da der Regionalplan derzeit ohnehin überarbeitet und der mittel-/längerfristige Bedarf für die nördliche Erweiterung des vorhandenen Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) absehbar in den Regionalplan aufgenommen wird, ist hier kein Flächentausch erforderlich. Anders verhält es sich bei der kurzfristig benötigten Errichtung einer einzelnen Lagerhalle in Richtung Westen, da diese bereits vor der Änderung des Regionalplans angestrebt wird. Thematisch und rechtlich davon zu trennen ist die Frage nach einem naturschutzrechtlichen Ausgleich, der in beiden Fällen zum Tragen kommt. Seite 6 von 8 Fragen und Diskussionsbeiträge - Teil II: Errichtung einer Lagerhalle die 19. FNP-Änderung betreffend und somit Abwägungsbestandteil 1. Was geschieht mit dem Notweg beim Bau der geplanten Lagerhalle? Der Notweg bleibt bestehen in seinem bisherigen Verlauf, da er sich außerhalb der Fläche für die geplante Halle befindet. 2. Warum ist eine zusätzliche Lagerhalle erforderlich? Das Erfordernis liegt in den Logistikkosten bei der Inanspruchnahme von Außenlägern (Miete/Pachtkosten) und den zusätzlich dabei anfallenden Fahrtkosten. Die Mehrkosen betragen bei der Inanspruchnahme eines Außenlagers gemäß Herrn Meier etwa einen Cent pro 1,5-Liter-Flasche, was bei einem Gesamtpreis von lediglich 19 Cent brutto je Flasche inkl. der Einzelhandelsmarge bereits einen erheblichen Anteil ausmacht und nicht auf Dauer betriebswirtschaftlich funktioniert. Derzeit fehlen etwa 20.000 Palettenstellplätze im Gewerbepark der May Holding. 3. Entsteht mehr Verkehr durch die zusätzliche Lagerhalle? Bürgerinnen und Bürger äußern insbesondere die Befürchtung, dass deren Gesundheit leidet und ihre Immobilien an Wert verlieren könnten durch mehr Verkehr. Zusätzlichen Verkehr schloss Herr Meier nach dem Bau der zusätzlichen Lagerhalle aus, da es sich nicht um eine Produktionshalle handelt. Erst bei der größeren Norderweiterung (Bereich „Gänsgraben“) entsteht zusätzlicher Verkehr, weshalb diese nicht ohne eine neue Lösung für die Verkehrsanbindung des Gewerbeparks von der May Holding möglich ist. 4. Inwieweit ist mit Schwankungen beim Verkehrsaufkommen zu rechnen? Witterungsbedingt werden zu bestimmten Zeiten größere Getränkemengen nachgefragt und zu anderen Zeiten geringere. So werden bei angekündigtem Sommerwetter die Lagerhallen mitunter nachfragebedingt geleert, weil die entnommenen Getränkemengen nicht genügend schnell nachproduziert werden können, erläutert Herr Meier. Die Nachfrage hat somit direkte Auswirkungen auf den Transportverkehr. Ausgeprägte Nachfragespitzen können nicht aufgefangen werden wegen der dann auftretenden Produktionsengpässe. Seite 7 von 8 5. Welche Auswirkungen hat die Lärmproblematik auf das weitere Vorgehen? Die Klärung der Verkehrsauswirkungen auf die Lärmsituation ist unabdingbar vor Erteilung der (Bau-/Betriebs-)Genehmigung vorzunehmen, und zwar bezogen auf die Ist-Situation durch Messungen und für die zukünftige Situation durch eine - stets nur rechnerisch mögliche - Prognose unter Einbeziehung der ersten 500 Meter des Betriebsgeländes. Nur wenn die zulässigen Werte eingehalten werden, kann die Genehmigung unter dieser Auflage erteilt werden. Den Messungen und Berechnungen sind die nächstgelegenen, empfindlicheren Nutzungen zugrunde zu legen. 6. In welcher Reihenfolge werden die Lärmuntersuchung, die Änderung des Flächennutzungsplans und die Erteilung der Genehmigung erfolgen? Die Änderung des Flächennutzungsplans wird zunächst durchgeführt unter der Prämisse, die Lärmuntersuchung folgen zu lassen. Erst wenn der Lärm untersucht und für die Planung prognostiziert wurde, kann die Genehmigung für die Errichtung der Lagerhalle unter gegebenen Genehmigungsvoraussetzungen erteilt werden. 7. Wird auch der Verkehrslärm in die Begutachtung des Lärms mit einbezogen? Der Verkehrslärm wird ebenfalls in die Lärmuntersuchung einbezogen, wie Frau Hallstein bekräftigt, und zwar nicht nur im Hinblick auf die durchschnittlichen Verkehrsbelastungen, sondern auch für die Verkehrsspitzen mit erhöhtem Lkw-Aufkommen nach der Ankündigung von Warmwettertagen. 8. Eine Bürgerin äußert Bedenken wegen einer Verkehrszunahme nach der Errichtung des an der Peter-May-Straße geplanten Nahversorgungsmarktes (Kunden- und Anlieferverkehr). Dieses Verkehrsaufkommen wurde bereits im gesonderten Bauleitplanverfahren geprüft und abgewogen. Die maßgeblichen Unterlagen sind einsehbar auf der Homepage der Stadt Erftstadt und im Rathaus Liblar, Raum 325. 9. Geäußert wird von einer Bürgerin, dass im Fuchsweg bereits einige Familien ausgezogen sind und dort vermehrt Immobilien zum Verkauf anstehen. Frau Hallstein weist auf die Abwägung der Nutzungsansprüche vom Wohnen und Arbeiten in den Bauleitplanverfahren hin. Das heißt allerdings nicht automatisch, dass die Entscheidung immer zugunsten der Wohnnutzung fallen kann.