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Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Herrig Siedlung" - Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
06.11.17, 08:35
Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Herrig Siedlung" - Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Herrig Siedlung" - Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 495/2017 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 13.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 14.11.2017 Bemerkungen zur Kenntnis Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Herrig Siedlung" - Sachstandsbericht Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Herrig Siedlung“ wird zur Kenntnis genommen Begründung: Wie in meiner Vorlage V 431/2017 mitgeteilt, ist für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen samt der Umsetzung von verkehrsberuhigten Maßnahmen Grunderwerb erforderlich. Weiterhin ist zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Erftstadt eine Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, damit Baurecht bestätigt werden kann. Diese Vereinbarung wird bis zur Ausschusssitzung vorliegen. Zwischenzeitlich wurden an die Grundstückeigentümer die schriftlichen Kaufangebote versandt. Mit einem Grundstückseigentümer sind die Verhandlungen soweit abgeschlossen, dass der Notarvertrag vorbereitet wird. Bei den verbleibenden Eigentümern dauern die Verhandlungen noch an. Bei einem Grundstückeigentümer handelt es sich um die Katholische Kirchengemeinde. Hier ist außer einem Kirchenvorstandsbeschluss auch über die Rendantur in Bergheim die Zustimmung des erzbischöflichen Generalvikariats in Köln einzuholen. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess zwischen vier und sechs Monate. Jedoch wird aufgrund des langen Bearbeitungsweges bei Vorliegen der mündlichen Zustimmung des Erzbistums ein Betretungsrecht vereinbart. So wird noch vor Beurkundung des Kaufvertrages eine Möglichkeit geschaffen, mit den Bauarbeiten zu beginnen. In Vertretung (Hallstein) -2-