Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
06.11.17, 08:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 495/2017
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 13.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
14.11.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Herrig Siedlung" - Sachstandsbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Herrig Siedlung“ wird zur
Kenntnis genommen
Begründung:
Wie in meiner Vorlage V 431/2017 mitgeteilt, ist für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen
samt der Umsetzung von verkehrsberuhigten Maßnahmen Grunderwerb erforderlich. Weiterhin ist
zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Erftstadt eine Verwaltungsvereinbarung
zu unterzeichnen, damit Baurecht bestätigt werden kann. Diese Vereinbarung wird bis zur Ausschusssitzung vorliegen.
Zwischenzeitlich wurden an die Grundstückeigentümer die schriftlichen Kaufangebote versandt.
Mit einem Grundstückseigentümer sind die Verhandlungen soweit abgeschlossen, dass der Notarvertrag vorbereitet wird. Bei den verbleibenden Eigentümern dauern die Verhandlungen noch an.
Bei einem Grundstückeigentümer handelt es sich um die Katholische Kirchengemeinde. Hier ist
außer einem Kirchenvorstandsbeschluss auch über die Rendantur in Bergheim die Zustimmung
des erzbischöflichen Generalvikariats in Köln einzuholen. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess
zwischen vier und sechs Monate. Jedoch wird aufgrund des langen Bearbeitungsweges bei Vorliegen der mündlichen Zustimmung des Erzbistums ein Betretungsrecht vereinbart. So wird noch vor
Beurkundung des Kaufvertrages eine Möglichkeit geschaffen, mit den Bauarbeiten zu beginnen.
In Vertretung
(Hallstein)
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