Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
128 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
06.11.17, 08:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 500/2017
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.10.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
14.11.2017
vorberatend
05.12.2017
beschließend
Haushaltsplanberatungen 2018;
Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung
zugeleitet.
Begründung:
Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer
Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein.
Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2018 in der Ratssitzung am 17.10.2017
ausgehändigt.
Erläuterungen zum zusätzlichen Personalbedarf:
Allgemeiner Hinweis für alle Produkte:
Die zum 01.01.2017 wirksam gewordenen verbindlichen neuen Eingruppierungsregelungen für den
Bereich TVÖD-VKA sind im Stellenplanentwurf vollständig im Rahmen der Überleitung der Entgeltgruppen eingearbeitet.
Rechts- und Ordnungsamt
Produkt 020122010 Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Die Stelle der Amtsleitung ist nach A 13 im Stellenplan ausgewiesen. Neben den üblichen Aufgaben
des Ordnungsbereiches nimmt die Stelleinhaberin die Aufgaben der städtischen Datenschutzbeauftragten wahr. Außerdem gehört der Bereich Recht, Bußgeld und Wohnungslose sowie die zentrale vergabestelle zum Amtsbereich.
Auch hier hat die Bewertungskommission unter Beachtung der Empfehlung des KGST-Gutachtens die
Anhebung der Stelle nach A 14 vorgeschlagen.
Ebenfalls hat die Bewertungskommission vorgeschlagen, die Stelle der Abteilungsleitung "Öffentliche
Ordnung" von A 10 nach A 11 anzuheben.
Die Abteilungsleitung wurde im Rahmen einer neuen Organisationsstruktur im Jahre 2015 gebildet
und zunächst nach A 10 im Stellenplan ausgewiesen. Nach Vorliegen entsprechender Erfahrungswerte wurde auf der Basis einer aktuellen Stellenbeschreibung von 07/2017 die Empfehlung
ausgesprochen.
Produkt 010111140 Rechtsangelegenheiten
Aufgrund einer Handlungsempfehlung des Rechnunqsprüfunqsamtes (Antikorruptionsstelle) habe ich
mit Wirkung vom 01.05.2017 in Abstimmung mit dem Leiter des RPA im Bereich des Rechtsund Ordnungsamtes eine neue zentrale Vergabestelle eingerichtet und diese Aufgabe einer Mitarbeiterin der
Besoldungsgruppe A 11 übertragen.
Die zentrale Vergabestelle befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Unstrittig ist, dass in diesem Bereich eine zweite Kraft erforderlich sein wird, um zum einen den Arbeitsaufwand zu erledigen, zum
anderen in dem Sachgebiet eine Vertretung bei Abwesenheit der Stelleninhaberin sichergestellt sein
muss
Nach derzeitigem Kenntnisstand hält die Amtsleiterin des Rechts- und Ordnungsamtes eine Teilzeitkraft mit 50% der Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten für ausreichend.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Abteilung Recht, Bußgeld, Wohnungslose in Bezug auf die
Sachbearbeitung in Rechtsangelegenheiten bislang von einer Mitarbeiterin wahrgenommen wird. Diese Mitarbeiterin ist zusätzlich Abteilungsleiterin der vorgenannten Abteilung, stellvertretende Amtsleiterin des Rechts- und Ordnungsamtes und stellvertretende Datenschutzbeauftragte. Außerdem ist ihr
die zentrale Vergabestelle unmittelbar unterstellt.
Insoweit beabsichtige ich in Abstimmung mit dem Fachdezernenten und der Amtsleiterin insgesamt
eine qualifizierte Sachbearbeitungsstelle der EG 8/A 8 zusätzlich einzurichten, wobei sich die AufgabensteIlung aus dem Bereich der zentralen Vergabestelle (siehe oben) und der Unterstützung im Bereich der Rechtsangelegenheiten ergibt.
-2-
Produkt 020122020 Bürgerbüro
Seit dem 01.12.2016 wird im Bürgerbüro mit derzeit 13 Wochenstunden die Rentenberatung durch eigenes Personal durchgeführt, nachdem der bisherige Rentenberater altersbedingt seine Tätigkeit aufgegeben hatte.
Der Versuch bei der Deutschen Rentenversicherung Unterstützung zu erhalten oder den in Erftstadt tätigen Versichertenältesten stärker einzubinden ist leider gescheitert.
Die Rentenberatung im Bürgerbüro wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen.
Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. Es hat sich herausgestellt, dass aufgrund der hohen Nachfrage zeitnah keine Termine zu bekommen sind.
Im Rahmen des Bürgerservice wir daher vorgeschlagen, dass wöchentliche Zeitkontingent im Bereich
der Rentenberatung um 17 Wochenstunden auf insgesamt 30 Wochenstunden zu erhöhen. Jede der
beiden Mitarbeiterinnen würde somit wöchentlich 15 Stunden für die Rentenberatung zur Verfügung
stehen.
Feuerwehr und Rettungsdienst
Für die beiden Einsatzbereiche Rettungsdienst und Brandschutz hat mir dessen Leiter nachfolgenden Personalbedarf gemeldet:
Produkt 020127010 Notfallrettung und Krankentransport
In der Begründung für den Stellenplan 2017 wurde bereits auf die Rekommunalisierung der bisherigen
Leistungen des Malteser Hilfsdienstes hingewiesen. Diese Umsetzung erfolgt nun zum 01.01.2018.
Nach der Betrachtung der neu zu besetzenden Einsatzmittel und der unterjährigen Änderung im RettungSdienstbedarfsplan, sowie der damit verbundenen Personalberechnung ist der Stellenplan 2018
um 3 Beschäftigte als Notfallsanitäter (EG-N) und 3 Beamten stellen nach A 8 zu ergänzen. Das Berufsbild Rettungsassistent (2 Jahre Ausbildung) wurde durch den Notfallsanitäter (3 Jahre Ausbildung)
abgelöst. Im Stellenplan sind dementsprechend die Stellen der Beschäftigten in der Entgeltgruppe
EG-N auszuweisen.
Durch die Einführung des Berufsbild .Notfallsanitäter", können seit 2016 ausgebildete feuerwehrtechnische Beamte im Rettungsdienst nicht mehr die erforderliche Qualifikation ohne eine zusätzliche
Vollausbildung (3 Jahre) erreichen.
Aufgrund dieser Tatsachen und der in den nächsten Jahren zu erwartenden Unterdeckung an ausgebildetem Personal, ist es erforderlich, in die Vollzeitausbildung Notfallsanitäter in 2018 zu starten.
Diese Ausbildung muss dauerhaft fortgeführt werden, um geeignete und qualifizierte Nachwuchskräfte im Rettungsdienst zu erhalten.
Im Bereich Notfallsanitäterausbildung ist es erforderlich den Stellenplan um 3 Auszubildende (nach §
15 Notfallsanitätergesetz max. 75% der EG-N) und einen für die Notfallsanitäterausbildung verantwortlichen Beamten als Praxisanleiter (A 9) zu erweitern.
Durch die zu erwartende Unterdeckung von ausgebildetem Personal, den Erfahrungen aus den letzten
Einstellungsverfahren, den Änderungen in Rettungsdienstbedarfsplänen der umliegenden Gebietskörperschaften und dem damit verbundenen zusätzlichen Personal bedarf, können Beschäftige im Rettungsdienst nur gewonnen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis unbefristet geführt wird.
Ein erhöhter Ausbildungsbedarf im Bereich Rettungsdienst ist unumstößlich. Diese Ausbildungsinhalte,
Erlasse und Verordnungen umzusetzen und zu beachten ist durch eine kurzfristige Entbindung aus
dem Einsatzdienst nicht mehr gegeben. Hinzu kommen Ausbildung von Rettungssanitätern gemäß
RettSanAPrV, Rettungsassistenten gemäß RettAssAPrV und Notfallsanitätern gemäß NotSan- APrV
Hier ist es erforderlich eine Stelle zu schaffen, die den gesamten Bereich Ausbildung koordiniert
(0,5 Beamter A 11 ).
Durch die Vergrößerung des Aufgabenbereichs Rettunqsdienst der zusätzlichen Fahrzeuge und des
Personals, ist die Umverteilung in der Führungsstruktur erforderlich. Hierzu wird eine Stelle A 11 aus
dem Produkt 020126010 dem Produkt 020127010 zugeschrieben
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Alle o.g. Personalmaßnahmen sind über den Gebührenhaushalt Rettungsdienst refinanziert.
Produkt 020126010 Brandbekämpfung und vorbeugender Brandschutz
Am 01.07.2017 habe ich die AufgabensteIlung der Brandschutzdienststelle übernommen. Diese
wurde bisher durch den Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen. Nach § 25 BHKG ist hierfür qualifiziertes Personal vorzuhalten (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt). Ab 01.01.18 ist hier eine Stelle
A 10 einzuplanen.
Zur Mitarbeit in der Brandschutzdienststelle wird unter § 26 Abs.2 im BHKG die Qualifikation Brandschutztechniker beschrieben, die erforderlich ist, um die Aufgabe der Gemeinde zur Brandverhütungsschau durchzuführen. Hier ist ab 01.01.2018 eine Stelle A 9 einzuplanen.
Diese Stellen werden über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau (beratend AföOuV 05.09.17, beschließend Rat 17.10.17) teilweise refinanziert.
Aufgrund des allgemein gestiegenen Bedarfs an fertig ausgebildeten Brandmeistern ist der Arbeitsmarkt leer. Ein erhöhter Ausbildungsbedarf im Bereich Brandschutz ist unumstößlich. Diese Ausbildungsinhalte, Erlasse und Verordnungen urnzusetzen und zu beachten ist durch eine kurzfristige
Entbindung aus dem Einsatzdienst nicht mehr gegeben. Hinzu kommen noch Änderungen im Laufbahnrecht der Laufbahngruppen 1 + 2 sowie Änderungen in der VAP-Feu.
Hier ist es erforderlich eine Stelle zu schaffen die den gesamten Bereich Ausbildung koordiniert (0,5
Stelle A 11 ).
Die Stellen im Bereich Brandschutz (A 8) sind mit der Qualifikation Rettungsassistent ggf. Notfallsanitäter begründet. Brandmeister können nach heutiger Gesetzeslage die Qualifikation Rettungsassistent
gar nicht mehr und den Notfallsanitäter nur noch in einer Vollausbildung (3 Jahre) erreichen. Zukünftig
erfolgt eine Besoldung zunächst grundsätzlich nach Besoldungsgruppe A 7. Nur durch zusätzliche
Seminare oder Lehrgänge im Bereich Brandschutz (Beispielsweise Atemschutzgerätewart) und Rettunqsdienst (Beispielsweise Desinfektor) ist eine Beförderung nach A 8 vorgesehen.
Verwaltung
Durch den gestiegenen Verwaltungsaufwand (Einsprüche, Niederschlagungen, öffentliche Zustellungen, Mahnlauf etc.) ist es zur zeitnahen Sachbearbeitung der Gebührenerhebung (ca.2,7 Mio €/a)
unumgänglich, den Stundenansatz im Bereich Rettungsdienst um 0,25 Stellen anzuheben.
Diese Personalmaßnahme ist durch die Gebührensatzung zu refinanzieren.
Organisatorisch Struktur des Feuerwehr und RettungSdienstes
Aufgrund der zunehmenden Aufgabenbereiche und Gebiete im Bereich der Feuerwehr sind diese Aufgaben
in der bisherigen Struktur nicht mehr umzusetzen. Auf Vorschlag der Leiters der Feuerwehr und des Rettungsdienstes werde ich diese Organisationseinheit zukünftig als Amt mit den vier Abteilungen Technik,
Brandschutz, Rettungsdienst sowie Ausbildung führen.
Die Stellen der bisherigen beiden Abteilungsleitungen sind nach A 11 ausgewiesen, so dass im Stellenplan
eine Stelle von A 10 nach A 11 anzuheben ist. Die 4. Abteilungsleitung ergibt sich aus zuvor beschriebenen
neuen Stelle (2x 0,5 A 11) für die Bereiche Ausbildung.
Fazit für den Stellenplan 2018, zusätzliche Stellen oder Änderungen
Produkt 020126010 Brandschutz:
Zum
01.01.2018
zum 01.07.2018
1 Beamter A 9;
0,5 Beamter A 11
1 Beamter A 10;
-1 Beamter A 11
Produkt 020127010 Rettungsdienst:
Zum 01.01.2018
Anpassung der Entgeltordnung nach EG-N (es entfällt EG 6)
3 Beschäftigte TVöD EG-N; 3 Auszubildende TVöD 70% EG-N +
0,25 Beschäftigte TVöD EG 5
-4-
3 Beamte A 8;
1 Beamter A 11
1 Beamter A9;
In Vertretung
(Knips)
-5-
0,5 Beamter A 11;