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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018; Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
128 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
06.11.17, 08:35
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018;
Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018;
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Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018;
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Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 500/2017 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.10.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 14.11.2017 vorberatend 05.12.2017 beschließend Haushaltsplanberatungen 2018; Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2018 in der Ratssitzung am 17.10.2017 ausgehändigt. Erläuterungen zum zusätzlichen Personalbedarf: Allgemeiner Hinweis für alle Produkte: Die zum 01.01.2017 wirksam gewordenen verbindlichen neuen Eingruppierungsregelungen für den Bereich TVÖD-VKA sind im Stellenplanentwurf vollständig im Rahmen der Überleitung der Entgeltgruppen eingearbeitet. Rechts- und Ordnungsamt Produkt 020122010 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Die Stelle der Amtsleitung ist nach A 13 im Stellenplan ausgewiesen. Neben den üblichen Aufgaben des Ordnungsbereiches nimmt die Stelleinhaberin die Aufgaben der städtischen Datenschutzbeauftragten wahr. Außerdem gehört der Bereich Recht, Bußgeld und Wohnungslose sowie die zentrale vergabestelle zum Amtsbereich. Auch hier hat die Bewertungskommission unter Beachtung der Empfehlung des KGST-Gutachtens die Anhebung der Stelle nach A 14 vorgeschlagen. Ebenfalls hat die Bewertungskommission vorgeschlagen, die Stelle der Abteilungsleitung "Öffentliche Ordnung" von A 10 nach A 11 anzuheben. Die Abteilungsleitung wurde im Rahmen einer neuen Organisationsstruktur im Jahre 2015 gebildet und zunächst nach A 10 im Stellenplan ausgewiesen. Nach Vorliegen entsprechender Erfahrungswerte wurde auf der Basis einer aktuellen Stellenbeschreibung von 07/2017 die Empfehlung ausgesprochen. Produkt 010111140 Rechtsangelegenheiten Aufgrund einer Handlungsempfehlung des Rechnunqsprüfunqsamtes (Antikorruptionsstelle) habe ich mit Wirkung vom 01.05.2017 in Abstimmung mit dem Leiter des RPA im Bereich des Rechtsund Ordnungsamtes eine neue zentrale Vergabestelle eingerichtet und diese Aufgabe einer Mitarbeiterin der Besoldungsgruppe A 11 übertragen. Die zentrale Vergabestelle befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Unstrittig ist, dass in diesem Bereich eine zweite Kraft erforderlich sein wird, um zum einen den Arbeitsaufwand zu erledigen, zum anderen in dem Sachgebiet eine Vertretung bei Abwesenheit der Stelleninhaberin sichergestellt sein muss Nach derzeitigem Kenntnisstand hält die Amtsleiterin des Rechts- und Ordnungsamtes eine Teilzeitkraft mit 50% der Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten für ausreichend. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Abteilung Recht, Bußgeld, Wohnungslose in Bezug auf die Sachbearbeitung in Rechtsangelegenheiten bislang von einer Mitarbeiterin wahrgenommen wird. Diese Mitarbeiterin ist zusätzlich Abteilungsleiterin der vorgenannten Abteilung, stellvertretende Amtsleiterin des Rechts- und Ordnungsamtes und stellvertretende Datenschutzbeauftragte. Außerdem ist ihr die zentrale Vergabestelle unmittelbar unterstellt. Insoweit beabsichtige ich in Abstimmung mit dem Fachdezernenten und der Amtsleiterin insgesamt eine qualifizierte Sachbearbeitungsstelle der EG 8/A 8 zusätzlich einzurichten, wobei sich die AufgabensteIlung aus dem Bereich der zentralen Vergabestelle (siehe oben) und der Unterstützung im Bereich der Rechtsangelegenheiten ergibt. -2- Produkt 020122020 Bürgerbüro Seit dem 01.12.2016 wird im Bürgerbüro mit derzeit 13 Wochenstunden die Rentenberatung durch eigenes Personal durchgeführt, nachdem der bisherige Rentenberater altersbedingt seine Tätigkeit aufgegeben hatte. Der Versuch bei der Deutschen Rentenversicherung Unterstützung zu erhalten oder den in Erftstadt tätigen Versichertenältesten stärker einzubinden ist leider gescheitert. Die Rentenberatung im Bürgerbüro wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. Es hat sich herausgestellt, dass aufgrund der hohen Nachfrage zeitnah keine Termine zu bekommen sind. Im Rahmen des Bürgerservice wir daher vorgeschlagen, dass wöchentliche Zeitkontingent im Bereich der Rentenberatung um 17 Wochenstunden auf insgesamt 30 Wochenstunden zu erhöhen. Jede der beiden Mitarbeiterinnen würde somit wöchentlich 15 Stunden für die Rentenberatung zur Verfügung stehen. Feuerwehr und Rettungsdienst Für die beiden Einsatzbereiche Rettungsdienst und Brandschutz hat mir dessen Leiter nachfolgenden Personalbedarf gemeldet: Produkt 020127010 Notfallrettung und Krankentransport In der Begründung für den Stellenplan 2017 wurde bereits auf die Rekommunalisierung der bisherigen Leistungen des Malteser Hilfsdienstes hingewiesen. Diese Umsetzung erfolgt nun zum 01.01.2018. Nach der Betrachtung der neu zu besetzenden Einsatzmittel und der unterjährigen Änderung im RettungSdienstbedarfsplan, sowie der damit verbundenen Personalberechnung ist der Stellenplan 2018 um 3 Beschäftigte als Notfallsanitäter (EG-N) und 3 Beamten stellen nach A 8 zu ergänzen. Das Berufsbild Rettungsassistent (2 Jahre Ausbildung) wurde durch den Notfallsanitäter (3 Jahre Ausbildung) abgelöst. Im Stellenplan sind dementsprechend die Stellen der Beschäftigten in der Entgeltgruppe EG-N auszuweisen. Durch die Einführung des Berufsbild .Notfallsanitäter", können seit 2016 ausgebildete feuerwehrtechnische Beamte im Rettungsdienst nicht mehr die erforderliche Qualifikation ohne eine zusätzliche Vollausbildung (3 Jahre) erreichen. Aufgrund dieser Tatsachen und der in den nächsten Jahren zu erwartenden Unterdeckung an ausgebildetem Personal, ist es erforderlich, in die Vollzeitausbildung Notfallsanitäter in 2018 zu starten. Diese Ausbildung muss dauerhaft fortgeführt werden, um geeignete und qualifizierte Nachwuchskräfte im Rettungsdienst zu erhalten. Im Bereich Notfallsanitäterausbildung ist es erforderlich den Stellenplan um 3 Auszubildende (nach § 15 Notfallsanitätergesetz max. 75% der EG-N) und einen für die Notfallsanitäterausbildung verantwortlichen Beamten als Praxisanleiter (A 9) zu erweitern. Durch die zu erwartende Unterdeckung von ausgebildetem Personal, den Erfahrungen aus den letzten Einstellungsverfahren, den Änderungen in Rettungsdienstbedarfsplänen der umliegenden Gebietskörperschaften und dem damit verbundenen zusätzlichen Personal bedarf, können Beschäftige im Rettungsdienst nur gewonnen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis unbefristet geführt wird. Ein erhöhter Ausbildungsbedarf im Bereich Rettungsdienst ist unumstößlich. Diese Ausbildungsinhalte, Erlasse und Verordnungen umzusetzen und zu beachten ist durch eine kurzfristige Entbindung aus dem Einsatzdienst nicht mehr gegeben. Hinzu kommen Ausbildung von Rettungssanitätern gemäß RettSanAPrV, Rettungsassistenten gemäß RettAssAPrV und Notfallsanitätern gemäß NotSan- APrV Hier ist es erforderlich eine Stelle zu schaffen, die den gesamten Bereich Ausbildung koordiniert (0,5 Beamter A 11 ). Durch die Vergrößerung des Aufgabenbereichs Rettunqsdienst der zusätzlichen Fahrzeuge und des Personals, ist die Umverteilung in der Führungsstruktur erforderlich. Hierzu wird eine Stelle A 11 aus dem Produkt 020126010 dem Produkt 020127010 zugeschrieben -3- Alle o.g. Personalmaßnahmen sind über den Gebührenhaushalt Rettungsdienst refinanziert. Produkt 020126010 Brandbekämpfung und vorbeugender Brandschutz Am 01.07.2017 habe ich die AufgabensteIlung der Brandschutzdienststelle übernommen. Diese wurde bisher durch den Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen. Nach § 25 BHKG ist hierfür qualifiziertes Personal vorzuhalten (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt). Ab 01.01.18 ist hier eine Stelle A 10 einzuplanen. Zur Mitarbeit in der Brandschutzdienststelle wird unter § 26 Abs.2 im BHKG die Qualifikation Brandschutztechniker beschrieben, die erforderlich ist, um die Aufgabe der Gemeinde zur Brandverhütungsschau durchzuführen. Hier ist ab 01.01.2018 eine Stelle A 9 einzuplanen. Diese Stellen werden über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau (beratend AföOuV 05.09.17, beschließend Rat 17.10.17) teilweise refinanziert. Aufgrund des allgemein gestiegenen Bedarfs an fertig ausgebildeten Brandmeistern ist der Arbeitsmarkt leer. Ein erhöhter Ausbildungsbedarf im Bereich Brandschutz ist unumstößlich. Diese Ausbildungsinhalte, Erlasse und Verordnungen urnzusetzen und zu beachten ist durch eine kurzfristige Entbindung aus dem Einsatzdienst nicht mehr gegeben. Hinzu kommen noch Änderungen im Laufbahnrecht der Laufbahngruppen 1 + 2 sowie Änderungen in der VAP-Feu. Hier ist es erforderlich eine Stelle zu schaffen die den gesamten Bereich Ausbildung koordiniert (0,5 Stelle A 11 ). Die Stellen im Bereich Brandschutz (A 8) sind mit der Qualifikation Rettungsassistent ggf. Notfallsanitäter begründet. Brandmeister können nach heutiger Gesetzeslage die Qualifikation Rettungsassistent gar nicht mehr und den Notfallsanitäter nur noch in einer Vollausbildung (3 Jahre) erreichen. Zukünftig erfolgt eine Besoldung zunächst grundsätzlich nach Besoldungsgruppe A 7. Nur durch zusätzliche Seminare oder Lehrgänge im Bereich Brandschutz (Beispielsweise Atemschutzgerätewart) und Rettunqsdienst (Beispielsweise Desinfektor) ist eine Beförderung nach A 8 vorgesehen. Verwaltung Durch den gestiegenen Verwaltungsaufwand (Einsprüche, Niederschlagungen, öffentliche Zustellungen, Mahnlauf etc.) ist es zur zeitnahen Sachbearbeitung der Gebührenerhebung (ca.2,7 Mio €/a) unumgänglich, den Stundenansatz im Bereich Rettungsdienst um 0,25 Stellen anzuheben. Diese Personalmaßnahme ist durch die Gebührensatzung zu refinanzieren. Organisatorisch Struktur des Feuerwehr und RettungSdienstes Aufgrund der zunehmenden Aufgabenbereiche und Gebiete im Bereich der Feuerwehr sind diese Aufgaben in der bisherigen Struktur nicht mehr umzusetzen. Auf Vorschlag der Leiters der Feuerwehr und des Rettungsdienstes werde ich diese Organisationseinheit zukünftig als Amt mit den vier Abteilungen Technik, Brandschutz, Rettungsdienst sowie Ausbildung führen. Die Stellen der bisherigen beiden Abteilungsleitungen sind nach A 11 ausgewiesen, so dass im Stellenplan eine Stelle von A 10 nach A 11 anzuheben ist. Die 4. Abteilungsleitung ergibt sich aus zuvor beschriebenen neuen Stelle (2x 0,5 A 11) für die Bereiche Ausbildung. Fazit für den Stellenplan 2018, zusätzliche Stellen oder Änderungen Produkt 020126010 Brandschutz: Zum 01.01.2018 zum 01.07.2018 1 Beamter A 9; 0,5 Beamter A 11 1 Beamter A 10; -1 Beamter A 11 Produkt 020127010 Rettungsdienst: Zum 01.01.2018 Anpassung der Entgeltordnung nach EG-N (es entfällt EG 6) 3 Beschäftigte TVöD EG-N; 3 Auszubildende TVöD 70% EG-N + 0,25 Beschäftigte TVöD EG 5 -4- 3 Beamte A 8; 1 Beamter A 11 1 Beamter A9; In Vertretung (Knips) -5- 0,5 Beamter A 11;