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Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:14
Aktualisiert
28.09.17, 13:14
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 408/2017 Az.: -20- Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 22.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 10.10.2017 vorberatend 17.10.2017 beschließend Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 zur Kenntnis. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses beauftragt. 3. Der Jahresabschluss wird nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Auf Grund der Tatsache, dass zur Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten. In Vertretung (Knips) -2-