Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:14
Aktualisiert
28.09.17, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 408/2017
Az.: -20-
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 22.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
10.10.2017
vorberatend
17.10.2017
beschließend
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 zur Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfes des
Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschluss wird nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03.
des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Auf Grund der Tatsache, dass zur Erstellung
des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen
müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten.
In Vertretung
(Knips)
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