Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,1 MB
Datum
17.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:14
Aktualisiert
28.09.17, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
0 0 0 0 "i
Inhalt
Seite
1. Bilanz
2
2. Anhang
- Allgemein
6
- Anlagenspiegel
31
- Abschreibungstabelle
32
- Forderungsspiegel
34
- Verbindlichkeitenspiegel
35
3. Lagebericht
36
4. Ergebnisrechnung
52
5. Teil-Ergebnisrechnungen
54
6. Finanzrechnung
96
7. Teil-Finanzrechnungen
98
8. Investionsmaßnahmen
140
9. Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft
142
10. Abrechnung des Produktes Rettungsdienst
145
11. Beteiligungsbericht
147
000002
E R rtnie2D\\S
Bilanz
zum 31.12.2016
Entwurf
Stadt Erftstadt
GCC
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Entwurf
31.12.2015
31.12.2016
AKTIVA
1. Anlagevermögen
19.592,92
28.450,83
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
0,00
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
0,00
1.2.3 Infrastrukturvermögen
0,00
0,00
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
109.153,46
87.982,68
1.25 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
198.357,00
198.357,00
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen. Fahrzeuge
1.661.740,91
1.949.332,73
12.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.974.364,11
3.017.747,02
199.563,25
63.243,01
5.143.178,73
5.316.662,44
50.000,00
374.052,57
213.446.668,79
64.072,97
50.000,00
373.995,00
213.446.668,79
83.392,34
150.000,00
0,00
496.120,96
150.000,00
500.000,00
565.852,89
214.580.915,29
215.169.909,02
219.743.686,94
220.515.022,29
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.33 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3,5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 SonstigeAusleihungen
Zwischensumme:
C
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Entwurf
31.12.2016
31.12.2015
219.743.686,94
220.515.022,29
14.264,87
20.683,65
663.198,71
2.886.828,05
300343,21
615.110,96
328.996,56
3.013.66361
21.374,98
421.729,13
1.039.503,14
1 298 22
20.200,00
1.518.073,49
322.066,88
1.258.349,48
721,72
20.141,11
2.346718,93
355.381,56
7.366322,66
7.767.077,28
0,00
0,00
2A Liquide Mittel
4.950.040,93
5.256.067,85
3. Aktive Rechnunqsaburenzunq
1.840.016,47
1.737263,16
233.914.831,87
235296114,23
Zwischensumme:
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
21.1 Rah-, Hilfs- und Betriebsstoffe
22 Forderumen und sonstiqe Vermögensneanstände
2.2.1 Öffenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren und Beiträge
2.2.1.2 Steuern
2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.2.25 gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermönens
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Entwurf
Passiva
31.12.2016
31.12.2015
1.Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
106970.910,12
0,00
-9.591.900,60
109.351.615,78
0,00
-2.380.705,66
97.379.009,52
106.970.910,12
4.419.217,88
0,00
329.822,00
4.779.526,58
0,00
396.779,38
0,00
4.749.039,88
5.176.305,96
60.936.195,00
0,00
9.826.711,41
57.288.239,00
0,00
8.578.740,62
70.762.906,41
65.866.979,62
0,00
0,00
4.640.000,00
52.000.000,00
8.470.000,00
45.000.000,00
0,00
1.085.794,65
953.210,38
2.235.593,64
0,00
1.663.938,59
690.261,79
1.352.382,34
60.914.598,67
57.176.582,72
109.277,39
105.335,81
233.914.831,87
235.296.114,23
2. Sonderposten
2.1 Zuwendungen
2.2 Beiträge
2.3 Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
3. Rückstefiumen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.3.1 gegenüber Sondervermögen
4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzunn
C
Anhang
zur Bilanz zum 31A 2.2016
Entwurf
Stadt Erftstadt
0 0 0 0 0 7.
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang, aufzustellen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW
(GemHVO NRW) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu
den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen
können.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei
den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2016 vorsichtig und überwiegend einzeln
bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt
gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen.
1. Die immateriellen Vermögenagegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführ-
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
ten Anschaffungskosten angesetzt.
3. Finanzanlagevermögen: Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in
Höhe der geleisteten Einlage bewertet. Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem anteiligen Unternehmenswert anzusetzen. Da keine Unternehmensbewertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner vorlagen, wurden die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (EigenkapitalSpiegelbildmethode) angesetzt. Mangels Unternehmenswerten wurde diese bei den Beteiligungen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Anteile an den
Sondervermögen wurden mit den aktuellen Substanzwerten abgeglichen,
und soweit erforderlich, außerplanmäßig abgeschrieben. Die Bewertung
der Ausleihungen erfolgte bei Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei
Langfristigkeit mit dem Barwert.
4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten.
5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung angesetzt.
6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen.
7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse an Dritte angesetzt.
8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den
Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu
den zweckgebundenen Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagevermögens sowie für von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete Investiti-
000009
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
onszuwendungen.
Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und
Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine Investitionspauschale.
§ 43 Absatz 5 GemHVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen
und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend
der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale, werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst.
Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel liegt vielmehr in der Verantwortung der Kommune.
Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale ist für den Feuerwehrbereich
zu verwenden und ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erstellen.
9. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen
Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen,
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind,
gebildet.
10, Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der für Folgejahre vereinnahmten Erträge angesetzt.
00001
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Ill. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2016
AKTIVSEITE
Anlagevermögen
Gemäß § 28 Absatz 1 Geml-IVO sind die Vermögensgegenstände der Stadt
Erftstadt mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Vom Allgemeinen Finanzdienst wurde festgelegt, jedes Jahr Inventuren in Teilbereichen der Verwaltung durchzuführen, um eine gewisse Routine im Umgang
mit der Software etc. zu erreichen. Des Weiteren können die Inventuren in
Teilbereichen intensiver betreut und im Anschluss bearbeitet werden, als wenn
alle fünf Jahre die Inventur in der Gesamtverwaltung durchgeführt werden
muss.
Im Jahr 2016 wurden Inventuren in folgenden Bereichen durchgeführt:
•
-40- Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport
davon die Realschulen, Gymnasien, das Rathaus und das Archiv
•
-50- Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
davon alle Kindertageseinrichtungen
• -370- Feuerwehr! Rettungsdienst komplett
Immaterielle Vermögensgegenstände
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die
entgeltlich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Abstimmung mit -101- wurde eine entsprechende Zuordnung zu diesem Bilanzposten vorgenommen.
000011
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Im Jahr 2016 wurden keine Anschaffungen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände getätigt, so dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende
Abschreibung verringert wurde.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 19.592,92 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer
wurde mit 8 Jahren angesetzt.
Sachanlagen
Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke,
das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge,
die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die geleisteten Anzahlungen und
Anlagen im Bau dargestellt
Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen der Stadt ErFtstadt a& Grund der
Ausgliederungen dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten
und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens.
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen). Das wirtschaftliche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigenbetriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 109.153,46 EUR.
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung
ist — gemäß den Handreichungen des Innenministeriums NRW — der Versicherungswert zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek
sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Berichtsjahr wurde ein
Versicherungswert in Höhe von 198.357,00 EUR ausgewiesen.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen; daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände,
wie beispielsweise das Schlauchboot oder die Sprungpolster. Zu den technischen
Anlagen zählen u. a. die Sirenen.
Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein Wert in
Höhe von 1.661.740,91 EUR angesetzt.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von
Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke,
Beamer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.).
Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, Monitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet warden sind.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe
von 2.974.364,11 EUR ausgewiesen.
000013
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs- und Herstellungskosten fur
Maßnahmen ausgewiesen, die noch im Bau befindlich sind.
Nach Fertigstellung werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgebucht.
Zum Bilanzstichtag sind folgende geleistete Anzahlungen oder Anlagen im Bau zu
verzeichnen:
Bezeichnung
Amt
Betrag in
€
-082-
Bushaltestellen im Bau
69.338,26
-370-
Feuerwehrfahrzeug LF 10 BM-FW 542
17.673,43
-370-
Feuerwehrfahrzeug LF 10 BM-FW 545
2.022,87
-370-
Einsatzfahrzeug
35.491,56
-370-
Krankentransportwagen
19.025,95
-370-
Notarzteinsatzwagen
56.011,18
Summe
199.563,25
Finanzanlaqen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurde die in 2014
geleistete Einlage (50.000,00 EUR) in die Energiegesellschaft Erftstadt mbH
ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt ist alleiniger Gesellschafter. Die Energiege-
00001 4
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
sellschaft befindet sich noch im Aufbau.
Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich — wie folgt — zusammen:
Eigenkapital
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Euskirchen
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen
Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim
kdvz Rhein-Erft-Rur (Zweckverband), Frechen
1.835.197,75
841.565,34
409.033,51
Anteil in %
19,500
1,316
1,250
EUR
357.864
11.075
5.113
1
374.053
Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen keine Unternehmenswerte vorliegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode ermittelt worden.
Bei der KDVZ wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt.
Sondervermögen
Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke, Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb lmmobilienwirtschaft). Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadtwird auf
Grund der Ausgliederungen vor allem in diesen Einrichtungen ausgewiesen.
Die Stadt Erftstadt hat anlässlich der Eröffnungsbilanz für ihre Eigenbetriebe jeweils eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren (Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da
jedoch bei einem Unternehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle
00001b
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund
stehen, ist bei der Wahl des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert
(Substanzwert) auszugehen. Der Unternehmenswert ergibt sich demnach aus der
Addition der Substanzwerte. Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (Aktiva) und Verbindlichkeiten
(Passiva) mit ihren Wiederbeschaffungskosten (Zeitwerten) angesetzt. Es handelt
sich um den Teil-Reproduktionswert. Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um die Vermögensgrundlage des Unternehmens zu reproduzieren. Dabei wird der Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen und
den Verbindlichkeiten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen wird i. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die
Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgezogen, wobei etwaige stille
Lasten aufgedeckt werden.
Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Daneben unterhalten die Stadtwerke auch
die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad und das Blockheizkraftwerk. Das Infrastrukturvermögen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde für
die Eröffnungsbilanz mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert der Immobilien — wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schiffer-Weg, das Wohngebäude Klosterstraße sowie
die Bäder - wurde vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt. Der damalige Substanzwert des Eigenbetriebs Stadtwerke belief sich auf 60.827.888,33 EUR. Die seit
Jahren andauernde Verlustsituation und die Übertragung der Regenüberlauf- und
Regenrückhaltebeckem auf den Erftverband machten im Vorjahr eine Überprüfung
des Substanzwertes erforderlich. Es ergab sich ein Abschreibungsbedarf in Höhe
von 7.427.000,00 EUR und somit ein Buchwert in Höhe von 53.400.888,33 EUR.
Im Berichtsjahr wird auf Grund von geplanten Änderungen der Gebührenkalkulation und Satzungen eine Änderung des Trends erwartet.
000016
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Der Eigenbetrieb Straßen hat für die Eröffnungsbilanz seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüros bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen Teil, insbesondere die
Grundstücke, wurden mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers bewertet. Es
wurde ein Substanzwert in Höhe von 84.337.698,11 EUR ermittelt Auch hier drohte It. Review des Konsolidierungspakets eine Substanzwertaufzehrung. Die derzeit
in Arbeit befindliche Aufbereitung der Daten für die Wiedereingliederung des Eigenbetriebes in den Kernhaushalt zeigt jedoch, dass der augenblickliche Substanzwert den Buchwert übersteigt. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Veranlassung für eine außerplanmäßige Abschreibung. Es wird der bisherige Buchwert
in Höhe von 84.337.698,11 EUR ausgewiesen.
Der Eigenbetrieb Immobilien hat seine Immobilien für die Eröffnungsbilanz mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Grundstücke und Wohngrundstücke, Verwaltungsgebäude,
Schulen, Sportstätten, Wohnheime etc.. Der Unternehmenswert des Eigenbetriebs
Immobilien beläuft sich auf 75.708.082,35 EUR. Anzeichen für eine Substanzwertminderung bestehen aktuell nicht. Der derzeitige Bilanzansatz des Sondervermögens vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von
der Vermögenslage.
Die Sondervermögen sind nicht dem Beteiligungsbericht (Anlage 11) beigefügt,
da diese Jahresabschlüsse bereits dem Rat vorgelegt und vom ihm festgestellt
wurden.
Wertpapiere des Aniaaeverinfraens
Es handelt sich um Anteile am „Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVRFonds). Im Berichtsjahr gab es einen Rückgang in Höhe von 19.319,37 EUR. Zum
Bilanzstichtag weist der KVR-Fonds einen Wert in Höhe von 64.072,97 EUR aus.
000017
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Ausleihungen
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen an die
Energiegesellschaft Erftstadt mbH in Höhe von 150.000,00 EUR. Es handelt
sich dabei um ein nachrangiges Darlehen, das gewinnabhängig verzinst wird.
Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile
an der VR-Bank sowie Erstattungsansprüche nach § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem
Nominalwert, bei langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert.
Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen wurden nach Tilgungen entsprechend auf
den Barwert (90.404,96 EUR) aufgezinst
Die Geschäftsanteile an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00
EUR) bewertet.
Die Erstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz belaufen sich auf 403.636,00 EUR Sie sind mit dem Barwert angesetzt
Umlaufvermögen
Vorräte
Erfasst und bewertet sind Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst
(4.853,74 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei (9.411,13
EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten.
000018
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtilche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt.
Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offene-Posten-Listen nachgewiesen
werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen
Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100% wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend niedrigerer Abschlagssatz zu Grunde gelegt.
Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt:
Gebühren und Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige äff.-re. Forderungen
Nominalwert
EUR
1.288_198,71
3.672.828,05
591.349,23
838.110,96
6390.486,95
Wertberichtigung
EUR
625.000,00
786.000,00
290.806,02
223.000,00
L924.806,02
Bilanzansatz
EUR
663.198,71
2.886.828,05
300_543,21
615.110,96
4.465.680,93
Privatrechtliche Forderungen
Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber
dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden
Ausführungen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Forderungen
aus Transferleistungen entsprechend.
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (1.502,503,14
EUR) wurden mit 463.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 1.039.483,14
EUR. Von den Wertberichtigungen entfallen 247.000,00 EUR auf Säumniszuschläge. In 2013 wurde erstmalig mit Infoma gemahnt. Das frühere Programm
AVVISO wurde abgelöst. Dabei wurden Säumniszuschläge über den gesamten
00 019
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Forderungsbestand einschließlich der bereits verjährten Forderungen ermittelt.
Vor diesem Hintergrund wurde in 2013 eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 1.000.0007 00 EUR gebildet, die in 2014 um 490.000,00 EUR, in 2015 um
215.000,00 EUR und zum Abschlussstichtag um 247.000,00 EUR herabgesetzt
werden konnte. Somit beläuft sich die Wertberichtigung auf Säumniszuschläge
zum Bilanzstichtag auf 48.000,00 EUR.
Für die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
(1.298,22 EUR) ist im Berichtsjahr keine Wertberichtigung erforderlich.
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(20.200,00 EUR) betreffen ein Darlehen gegenüber der Energiegesellschaft
Erftstadt mbH sowie die darauf entfallenden Zinsen.
Die privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen (1.518.073,49 EUR)
wurden korrespondierend zu den Eigenbetrieben angesetzt.
Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen
können mit Hilfe einer Offene-Posten-Liste nachgewiesen werden. Die Forderungen gegen Sondervermögen betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen und
Stadtwerke.
Sonstige Vermögensgegenstände
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sammelposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden Bilanzpositionen des Umlaufvermögens ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese betreffen insbesondere Forderungen aus Sozialhilfe und Kindergartengirokonten. Da
es sich bei den Kindergartengirokonten um Essensgeld handelt, sind diese bilanzverlängernd ausgewiesen. Unter „4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der
000020
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere des Umlaufvermögens im Bestand.
Liquide Mittel
Als liquide Mittel werden Giroguthaben und Tagesgelder bei Kreditinstituten bilanziert. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben in 2016, die
Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
000021
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
An hang
GKZ 01
EUR
Zuschüsse an den Träger der OGATA Jan. 2017
114.576,17
Landeszuweisung gebundener Ganztag Jan. 2017
15.000,00
Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK 1+11 Jan. 2017
10.000,00
Pädagogische Übermittagbetreuung SEK I Jan. 2017
Betreuungspauschale OGATA Jan. 2017
Umlage Rhein. Versorgungskasse Jan. 2017
Sitzungsentschädigungen Pauschale Jan. 2017
3.862,50
3.208,31
195.390,00
24.160,40
Wirtsc-haftl. Jugendhilfe Jan. 2017
49.175,62
Leistungen nach dem UVG Jan. 2017
28.202,00
Betreung von Asylbewerbern durch die AWO I. Quartal 2017
35.748,00
Asyl Datenträgeraustausch Jan. 2017
93.625,26
Zwischensumme
572.948,26
Beamtenbezüge Jan. 2017
543.161,89
Sozialhilfehaushalt GIC 02
SGB XII Jan 2017
226.783,02
1.342.893,17
Darüber hinaus sind hier Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für Investitionen
Dritter (497.123,30 EUR) ausgewiesen. Diese betreffen Investitionszuschüsse an
Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich.
000022
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
PASSIVSEITE
Eigenkapital
Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von
97.379.009,52 EUR.
Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital — wie folgt — entwickelt
Stand
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag
01.01.2016
€
109.351.613,78
0,00
-2.380.705,66
106.970.910,12
Auflösung
-
2016
€
2.380.705,66
0,00
2.380.705,66
_
Zugang (+)
Abgang (-)
2016
€
0,00
0,00
9.591.900,60
- 9.591.900,60
Stand
31.12.2016
€
106.970.910,12
0,00
9.591.900,60
97.379.009,52
Allgemeine Rücklage
Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen
der Stadt Erftstadt (= Aktiva), dem Jahresfehlbetrag, den Sonderposten, den
Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2013 vollständig aufgelöst
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.591.900,60 EUR zu verzeichnen.
000023
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Für den Ausgleich des Vorjahresfehlbetrags (-2.380.705,66 EUR) wurde die Allgemeine Rücklage entsprechend aufgelöst.
Die folgende Übersicht stellt die mittelfristige Entwicklung des Eigenkapitals der
Jahr
Eigen-
Jahres-
Allgemeine
kapital
Ergebnis
Rücklage
EUR
EUR
Anfangsbestand
EUR
9.591.900,60
97.379.009,52
2017
97.379.009,52 - 15.754.939,00
81.624.070,52
2018
81.624.070,52
7.233.939,00
74.390.131,52
2019
74.390.131,52
4.704.810,00
69.685.321,52
2020
69.685.321,52
3.162.547,00
66.522.774,52
2021
66,522.774,52
1.181.997,00
65.340.777,52
2016
106.970.910,12
-
-
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, weiche
die Stadt Erftstadt von Driften erhalten hat.
Im Berichtsjahr hat sich der Sonderposten für Zuwendungen — wie folgt - entwickelt:
Stand
01.01.2016
Zugang
Weiterleitung
an den EB Immo
Abgang
EUR
EUR
EUR
EUR
4.779.526,58
3.669.290,55 - 968.540,00
-29.16066
Zuführung
zu den sonst.
Rückstellungen
EUR
-902.151,88
Ertrage aus
der Auflösung
Stand
31 12.2016
EUR
EUR
-2.129.746,51
4.419.217,88
000024
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Im Berichtsjahr erhielt die Stadt Erftstadt folgende Zuwendungen:
Zuwendung
EUR
1.
Allgemeine Investitionspauschale
2.153.840,88€
2.
Schulpauschale
1.244.835,00€
3.
Sportpauschale
135.263,00€
4.
Feuerschutzpauschale
108.458,62 E
5
Sachspenden
20.345,94€
Zu 1.:
Von der allgemeinen Investitionspauschale wurden 968.540,00 EUR an den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in
Höhe von 1.185.300,88 wurde zur Förderung von investiven Anschaffungen in
Höhe von 374.970,03€ verwendet. Der Differenzbetrag von 810.330,85 wurde
im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten in die Rückstellung gebucht. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst.
Zu 2. + 3.:
Die Schul- und Sportpauschale (insgesamt 1.380.098,00 €) wurde vereinnahmt
und ertragswirksam aufgelöst.
Die Schulpauschale (1.244.835,00€) wurde in voller Höhe konsumtiv für Mieten
eingesetzt. Der im Vorjahr auf Rückfrage des Rechnungsprüfungsamtes detailliert
aufbereitete Verwendungsnachweis ergab Aufwendungen für Mieten in Höhe von
4.400.827,00€. Für das Berichtsjahr ist mit keiner nennenswerten Abweichung zu
rechnen. Da die Mieten ein Vielfaches der Schulpauschale ausmachen und die
zweckgemäße Verwendung auf Grund unveränderter Bedingungen offensichtlich
ist, wurde keine erneute Analyse angestellt. Die konsumtive Verwendung für Mieten steht im Einklang mit dem Erlass des Ministeriums, zuletzt geändert am 24.
Januar 2008 mit dem Aktenzeichen 33-47.02.03/01.02-2254/07.
000025
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Die Sportpauschale (135.263,00€) wurde konsumtiv verwendet. Bereits für Mieten
an EB Immobilien und EB Straßen fielen 743.496,00€ an. Diese Verwendung bewegt sich auch im Rahmen des Erlasses des Innenministeriums vom 10. März
2004 mit dem Aktenzeichnen 33-50.20.24-2280/03, KomF 1430-21 IV B 3. Einzelheiten zur Sportpauschale sind in der Vorlage A 351/2017 ausgeführt.
7u
4.:
Die Feuerschutzpauschale (108.458,62€) wurde in Höhe von 16.637,59 für investiven Maßnahmen benötigt. Für die verbleibenden 91.821,03 wurde eine
Rückstellung gebildet.
Zu 5.:
Sachspenden erhielt die Stadt Erftstadt in Höhe von 20.345,94€.
Unter Berücksichtigung der ertragswirksamen Auflösung sämtlicher Sonderposten
ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wertansatz von insgesamt 4.419.217,88€.
Sonderposten für Gebührenausqleich
Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen in die Gebührenkalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kostenüberdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet
Beim Sonderposten Rettungsdienst ist eine Unterdeckung in Höhe von
307.784,34 EUR zu verzeichnen. Im Berichtsjahr wurde das bisherige Rettungsfahrzeug ausgemustert Ein neues Fahrzeug wurde bestellt. Bis zur Auslieferung
wurde ein Rettungswagen gemietet. Für die Miete wurden Mittel in Höhe von
25.000,00 EUR reserviert. Der danach verbleibende Sonderposten in Höhe von
000026
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
258.261,69 EUR wurde ertragswirksam aufgelöst.
Die Abfallwirtschaft schließt mit einer Überdeckung in Höhe von 191.304,31 EUR
ab. Der Überschuss wurde dem Sonderposten in voller Höhe zugeführt. Der
Sonderposten beläuft sich zum 31.12.2016 auf 304.822,00 EUR.
Zur Ermittlung wird auf die Anlagen 9 und 10 verwiesen.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Für die Rückstellung
ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Es ergab sich ein Rückstellungswert für die aktiv beschäftigten Beamten sowie für die Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 46.383.994,00 EUR.
Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch
der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der
Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihifferückstellung in Höhe von
14.552.201,00 EUR.
Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in
Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der
HEUBECK AG zu Grunde gelegt.
L
C
27
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie
folgt:
Stand
01.01.2016
€
Pensionen
Aktive
Passive
Beihilfe
Aktive
Passive
23.453.452
20.195.476
7.027.645
6.611.636
13.8 c1.28
Umgliederung
E
-
1.276.815
1.275.815
362.735
57.288.239
Zwischensumme
€
Abgang
Auflösung
Zuführung
E
€
E
22.176.667
21.472.291
43.648.958
94.855
6.664.910
6.974.371
32.195
57.288.239
127.050
94,855
2.979.098
25.060.910
21.323.084
46.-ene.994
831.667
113.448
946.115
7.464.382
7,087.819
14.992_201
3.924_213
50.936.195
2.979.098
149207
149.207
149.207
Stand
31_12.2016
iE
Im Berichtsjahr sind zwei aktiv Beschäftigte ausgeschieden.
Sonstige Rückstellungen
Zu den Pflichtrückstellungen gehören gem. § 36 Abs. 4 GemHVO die Verpflichtungen, die der Höhe und der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag noch
nicht genau bekannt sind. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt
und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird:
00002b
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Rückstellung für
Inanspruch- Auflösung Zuführung
Stand
01.01.2016
nahme
Urlaub
722.175,77
geleistete Überstunden
166.388,81
externe Beratung
162.189,96
GPA-Prüfung
37.500,00
Konzessionsabgabe Wasser
945.247,09
154.717,14
11.671,67
2.500,00
2.500,00
AJtersteilzeit
Verlustausgleich Bäder
223.071,32
Stand
31.12.2016
50.095,48
168.428,74
280.523,22
13,000,00
50.500,00
1,878.678,20 313,378,33
515.530,08 2.080.829,95
198.900,00 198.900,00
0,00
aktive Beamte Feuerwehr
27.200,00
noch nicht ausgezahlte
Beihilfen
52.853,66
105.658,34
158.512,00
285.727,51
72.394,10
358.121,61
drohende Verluste bei ADV
Umsatzsteuer DSD bis 2010
allg.
17.493,57
0,00
27.200,00
0,00
17.493,57
902.151,88 1.332.026,85
429.874,97
Invest pauschale/Feuerschutz-
pauschale
Kreisleitstellengebühr
34.553,34
26.783,00
§ 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz
805.765,00
156.178,00
Regressansprüche
Osttangente
600.000,00
600.000,00
3.000,00
3.000,00
Beratung Gesamtabschluss
Ausbau Sirenen Feuerwehr
Windkraftkonzentrationszone
7.770,34
37.814,00
0,11
0,11
0,00
230,20
230,20
0,00
Gewerbesteuerrückerstattung 2.003.876,16
Verzinsung
Gewerbesteuererstattung
2.003.876,16
850.642,00
120.225,00
Umsetzung Tarifvertrag Sozial- 145.000,00 145.000,00
und Erziehungsdienst
Rückzahlung
Landeszuschüsse
Abrechnung
Behälteränderungsdienst
Summe
154.191,36
970.867,00
0,00
Dienstjubiläen Beamte
Überschuss Sozialhilfe-HH
687.401,00
138.990,18
3.600,00
3.600,00
100.291,48
100.291,48
35.700,00
35.700,00
36.026,39
51 227 57
8.578.740,62 657.278,33 428.642,21 2.333.891,33 9.826.711,41
000U29
Bilanz-Entwurf 31.122016
Anhang
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Unter
diesem
Bilanzposten
werden
die
Liquiditätskredite
(56.640.000,00 EUR) ausgewiesen. Von diesen Liquiditätskrediten wurden
4.640.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Straßen gewährt.
Ursache für die hohen Liquiditätskredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2016, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen nachgewiesen.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen die Kernverwaitung
(926.934,00 EUR) und den Sozialhilfehaushalt (41.343,66 EUR).
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, noch nicht zugeordnete Zahlungseingänge sowie Verbindlichkeiten aus
dem Verwahr- und Vorschussbuch.
C C(33u
Bilanz-Entwurf 31.12.2016
Anhang
Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsalpgrenzungsposten skid .vor clem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden.
Trägerpauschale OGATA für Grund- und Förderschulen
Betreuungspauschale für Grund- und Förderschulen
Übermittagsbetreuung SEK I (auch Gym Lechenich)
Kapitalisierter Stellenzuschlag erweiterte Ganztagstag SEK I, HS Lechenich
Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK I, RS Lechenich
Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK, Gymnasium Liblar
77.206,58
3.208,31
3.862,50
10.000,00
6.666,67
8.333,33
109.277,39
Finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing(230.328,10 EUR) und Wartungsverträgen (49.399,47 EUR). Der Ermittlung wurde die verbleibende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt.
IV.
Behandlung des Jahresfehlbetrages
Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.591.900,60 EUR zu verzeichnen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Allgemeine Rücklage in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen.
Anlagensplegel der Stadt Erftstadt gemäß Anlage 23 GeinHVO
unmeaning. Al Herstellungsliostan
01.01,2116
OUR
1,1 immaterielle Vermlinenscietlenstände
Zugang
Abgang
OUR
OUR
Umbuchungen
31.12.2016
OUR
OUR
01.01.2016
OUR
Abschrelblinr
Zuschrelbungen
OUR
Zugang
OUR
-
_SQL
.220
....114131
Buchwerte
31A 21016
OUR
Abgana
OUR
-
31.12,2018
31,12.2015
EUR
EUR
20.450 83
75.037.36
10.502,02
69.078.20
109.153,46
87.982.68
191357.30
190,357.00
1.2 Saohanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und prundstUcksoleiche Rechts
1.2.2 Bebaute GrunrEstücke und grundstnelogielche Rechte
1.2.3 Infrastmkturvermdgen
1.2.4 Banter agrirremdem Grund und Boden
1.2.5 legnstgegenstande und Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und leahnische 141109e0. Fahrzegoe
11.7 8eIrlebs- und 0esch15ga05S1a11U1g
1.2,0 Geleistete Anzahlungen und Anlagen Im Bau
145,571.17
171231.75
32.860.50
198.357.00
190.357,00
3133.002,32
8.390,50
5.016.310,03
301114.99
63.243,01
136.32014
•
1.035.23
-47.302,64
0.00
40 047 87 SM.
a
-
57.608,49
-
11.409.80
.
3.830117.97
- 1003160,55
177.54
-
2171877.05
1.66114011
1.949.332.73
5.364.051.10
4.991571.81
-432.720.09
0,00
41.614,73
-
2.351687.07
2E4.36411
3.017.747.02
109.553,25
0.00
0,00
0.00
0,00
109,563.25
63.243.01
SM
-
294,595.01
2,2224020,65 set
41.802 27
s.ss
_stuaza
Fin nzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Betelligungen
1,3.3 Sondemme
egan
1.3.4 IlVertpaplere dies Anlagevermögens
1.15 AlislelhUnflen
1.3.6.3 verbundene Unternehmen
1.3.5.3 an Scadervermögen
1.3.5.4 Sonstine Auslethungen
50.000.00
373.995,00
220173.668.79
63.392.34
57.67
.
16100000
500.000,00
665152.69
30.427.12
222,505,000,52
30.454,59
231,040,031,03
10.310,37-
.
. 600.000.00
- 100,159,05
313 a
50.000.00
374.052.57
220173.66179
64072.97
-
- 712100000-
150.000.00
496.120.96
50.000,00
374.05217
213.44108179
64.07207
50.000.00
373.005.00
213.446.66179
63.392.34
cD
150.000.00
150.000.00
50100000
565,552.89
(57.0
496,120.96
2
seramt _ulna .,.......246s00
2
27. ____22a0in75 __23213msta _21.12sal
0,60
• _23.1.22.Sa
7127.000.00-
C.7-)
Abschreibunqstabelle
Haupt- Untertyp
tY13
imm
EDV
ND
Sachkonten
Rahmentabelle
Nr./ ND I. J.
Afasätze nach NKF
Lizenzen
Computer
Drucker jeglicher Art
Bildschirme jeglicher Art
Notebook, Laptop
komplette Computereinheit mit Rechner, Bildschirm sowie
Tastatur und Maus
Scanner
Server
Software
Zubehör, wie: Tastatur u. Maus allein betrachtet, Festplatte,
Fritz-Card, Switch, Router, Mainboard, Arbeitsspeicher;
Brenner
Abfallbehälter von -70-
8
4
4
4
4
4
0111000 Imm.VG
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
5.00 Büro- U. Geschäfts.ausst, / Software 5-10 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- U. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
4
4
8
4
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. (Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. (Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. (Software 5-10 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
10
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
4.01 Abfallbehäter und -körbe/ 10 - 12 Jahre
10
4.00 Maschinen und Geräte/ Spielgeräte 8-10 Jahre
4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre
BUE
Außengeräte, Gartenmöbel, Pavilions, starre
Außenspielgeräte
Büroeinrichtung wie: Schreibtisch, Schränke__
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. / 10-20 Jahre
5.13 Büromöbel / 13 Jahre
BUR
Bürogeräte wie: FAX, Aktenvernichter, Telefon
8
0811300 sonstige
BGA
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811150 Büroausstattung
0811150 Büroausstattung
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Büromaschinen, etc. 5-10 Jahre
5.02 Aktenvernichter 8-10 Jahre
5.21 Faxgeräte 6-7 Jahre
5.36 Kopiergeräte 7 Jahre
4.139 Schneidemaschinen (mobil) 8 Jahre
5.66 Registrierkassen 6-8 Jahre
5.32 Handy 5 Jahre
EKL
Dienst- Schutz- und Einsatzkleidung, Schläuche
8
FUK
Handfunkgeräte, Hörer
8
HAU
Haushaltsgeräte wie: Waschmaschinen, Trockner,
Mikrowelle, Herd, Wärmegeräte
9
INS
wie Koffer, Notenstander
Instrumente aller Art und Zubehörwie
u. ä.
10
0811300 sonstige
BGA
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
künstlerische Gestaltung wie: Brennofen, Töpferscheibe
10
0811300 sonstige
BGA
0811300 sonstige
BGA
0811300 sonstige
BGA
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
IMM
COM
DRU
MON
NOT
PC
SCA
• SER
SOF
ZUB
BGA
Inventargüter
ABF
AUS
15
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
0811300 sonstige
BGA
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
und Geräte
0811100 Werkzeuge 5,00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
und Geräte
d
OG
LEH
IT
Lehr- und Lernmittel, Ausstattung Klassen- und Fachräume - 5
keine Möbel4
Literatur aller Art: Gesetze, Kommentare, Fachbücher ect.
Kai/Inventargut-Typen-konten
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
7.17 Geschirrspülmaschinen 7-10 Jahre
7.30 Kühlschränke 10 Jahre
7.45 Staubsauger 7 Jahre
7.55 Wäschetrockner 8 Jahre
7.56 Waschmaschinen 10 Jahre
8.01 Blas- und Schlaginstrumente 10-15 Jahre
8.02 Tasteninstrumente 15-20 Jahre
8.03 Streichinstrumente 8-12 Jahre
5.44 Lehr-und Lernmaterial /3-5 Jahre
Abschreibunestabelle
Haupt- Untertyp
tip
BGA
Inventargüter
ND
Rahmentabelle
Nr. / ND I. J.
MED
Mediengeräte wie: Stereoanlagen, Boxen , TV
7
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
MEL
Meldeempfänger der Löschgruppen
8
OPT
optische Geräte wie: Beamer, Fotoapparate, Digi-Kameras + 7
Zubehör (Tische), Projektor
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
RAU
SPI
Raumausstattung wie: Vorhänge, Deko,
10
Einrichtungsggegenstände auch Schulen und Kindergärten
sicherheitstechnische Geräte wie: Feuerlöscher, Erste Hilfe, 10
Tresore
Spielzeug
8
SPO
Sport- und Spielgeräte
12
ROG
Rettungsdienstgeräte ..! Ausstattung
10
WER
8
SIC
INF
FRE
Werkzeuge aller Art wie: Schrauben, Bohrer, Schubkarre,
Sackkarre, Schaufeln,Rasenmäher, Sägen etc.
Wartehallen
FUN
RET
Fahrzeuge Rettungsdienst
8
FEU
Fahrzeuge Feuerschutz
15
BUS
Kleinbus
10
20
8
PKW
TA
Sachkonten
SON
Kindersitze
8
TRA
Transportwagen, Stuhlkarre
10
BV
Telefonanlagen, Sirenen
Lastenaufzug, Hebebühne
15
Kai/Inventargut-Typen-konten
0811300 sonstige
BGA
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811250 Spiel- und
Sportgeräte
0811250 Spiel- und
Sportgeräte
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0511000 Bauten auf
fremden
Grund
0711150 Fahrzeuge
Rettungsdienst
0711200 Fahrzeuge
Feuerwehr
0711250 PKW/
Kleinbus
0711250 PKW/
Kleinbus
0711350 Fahrzeugzusätze
0711300 sonstige
Fahrzeuge
0711100 Betriebsvorrichtungen
Afasätze nach NKF
5.03 Audiogeräte / 7-10 Jahre
5.14 Cassettenrecorder / 7 Jahre
5.15 CD-Player/7 Jahre
5.20 DVD-Player / 7 Jahre
5.61 Radios / 7 Jahre
5.64 Recorder / 7 Jahre
5.84 Verstärker / 7 Jahre
5.86 Videogeräte /7-10 Jahre
5.28 Funksprechgeräte 18 Jahre
5.35 Kommunikationsendgeräte / 8 Jahre
5.06 Reamer /7-B Jahre
5.18 Diaprojektor / 8 Jahre
5.26 Fotogeräte / 7Jahre
5.51 Overheadprojektoren / 8 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
4.58 Feuerlöschgeräte 8 Jahre
5.82 Tresore 23 - 30 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
i
4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre
4.00 Maschinen und Geräte / medizinisch-technische Geräte
8-10 Jahre
4.00 Maschinen und Geräte 5-20 Jahre
Bohrhammer, Bohrmaschine 5-8 Jahre
1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20-40 Jahre
4.147 Sportgeräte 10-15 Jahre
4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre
4.168 Werkzeuge / 8-11 Jahre
6.08 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen,
Rettungsransporter 6-8 Jahre
6.05 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge 15-20 Jahre
6.07 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6-10 Jahre
6.13 Omnisbusse 6-10 Jahre
6.14 Personenkraftwagen 6-10 Jahre
6.07 Kleintransporter 6-10 Jhre
3.23 Telekommunikationeinrichtung 10-15 Jahre
3.03 Aufzüge, Hublifte, Hebebühnen 10-25 Jahre
6.21 Kleintransporter 10 Jahre
(
C.
Forderungsspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2016
Gesamtbetrag
des
Art der Forderungen
1.
Haushaltsjahre!'
E
1
Gesamtbetrag
am 31.12.2015
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr
E
2
1 bis 5 Jahre
E
3
mehr als 5 Jahre
E
4
E
5
Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
0 00 E
328.996,56€
0,00€
3.013.663,81€
0,00€
0,00€
21.374,98€
615.110,96€
0 00 E
0,00€
421.729,13€
1.039.503,14€
1.039.503,14€
0,00€
0,00€
1.258.349,48€
1.298,22€
1.298,22 E
0,00€
000€
721,72€
20.200,00€
20.200 00 E
0,00€
0,00€
20.141,11 E
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
1.518.073,49€
1.518.073,49€
0,00€
0,00€
2.346.718,93€
Sonstige Vermögensgegenstände
322.066,88€
322.066,88€
0,00€
0,00€
355.381,56€
4. Summe aller Forderungen
7.366.822,66 €
7.366.822,66 €
0,00€
0,00€
7.767.077,28€
663.198,71€
663.198,71€
2.886.828,05€
2.886.828,05€
1.3 Forderungen aus Transferleistungen
300.543,21 E
300.543,21 E
1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche
Forderungen
615.110,96€
1.1 Gebühren und Beiträge
1,2 Steuern
2.
Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.4 gegen Beteiligungen
2.5 gegen Sondervermögen
3.
0,00€
0,00 E.
Verbindlichkettenspiegel Stadt Erftstadt zum 3t12.2016
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
E
1
1.
2.
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten
fur Investitionen
2.1
von verbundenen Unternehmen
2.2
von Beteiligungen
von Sondervermögen
2.3
2.4
vom öffentlichen Bereich
2.5
vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3.
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
3.1
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
3.2
Verbindl. aus Vorgängen, die Kredit4.
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5.
Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
6.
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
8.
Summe aller Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr
E
2
1 bis 5 Jahre
E
3
mehr als 5 Jahre
E
4
Gesamtbetrag
am 31.12.2015
E
5
0,00 E
01 00€
0,00 E
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0 00 E
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
56.640.000,00€
0,00€
24.640.000,00€
0,00€
10.000.000,00 E
0,00€
22.000.000,00€
53.470.000,00€
0,00€
1.085.794,65€
953.210,38€
2.235.593,64€
0,00€
927.462,79€
953.210,33€
2.235.593,64€
0,00€
158.331,86€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
1.663.938,59€
690.261,79€
1.352.382,34€
60.914.598,67€
28.756.266,81E
10.158.331,86 E
22.000.000,00€
57.176.582,72€
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
0,00€
000036
ERFge2D,
Lagebericht
zum Jahresabschluss
Entwurf
31.12.2016
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
13006 -37
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vet-pflichtet, einen Lagebericht zu erstellen.
Der Lagebericht soil einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune
vermittelt wird. Ober Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solche, die nach dem
Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine
ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu
Grunde liegenden Annahmen sind anzugeben.
1.
Neues Kommunales Finanzmanaqement (NKF) bei der Stadt Erftstadt
Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden
im Land Nordrhein-Westfalen" (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW— NKFG
NRW) müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens seit dem 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung („Doppik") erfassen.
Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst seitdem ihre
Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf
Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für
Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist der neunte Abschluss, den die Stadt Erftstadt
nach dem NKF aufstellt.
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
00003b
Die Struktur der Bilanz
2.
Bilanzkennzahlen:
31.12.2015
31.12,2016
Aktiva
EUR
y
54
EUR
%
1. Aniageverrnögen
2.
3.
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagevermögen
1.3
Finanzanlagevermögen
0,01
28.451
2,20
5.316.662
2,26
214.580.915
91,73
215.169.909
91,45
219.743.687
93,94
220.515.022
93,72
_
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
0,01
19.593
5.143.179
-
14.265
0,01
20.684
0,01
7.366.823
3,15
4.950,041
2,12
7.767.077
-
3,30
-
5.256.068
2,23
12.331.129
5,27
13.043.829
5,54
-
1.840.016
0,79
1.737.263
0,74
233.914.832
100,00
235.296.114
100,00
97.379.009
41,63
106.970.910
45,46
4.749.040
2, 03
5.176.306
2,20
60936.195
26,05
57.288.239
24,35
Passiva
1.
Eigenkapital
2.
Sonderposten
3.
Rückstellungen
2.1
Pensionsrückstellungen
2.2
Instandhaltungsrückstellungen
2.3
Sonstige Rückstellungen
4.
Verbindlichkeiten
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
-
9.826312
4,20
8.578.741
3,65
70.762.907
30,25
65.866.980
27,99
60.914.599
26,04
57.176.582
24,30
109.277
0,05
105.336
0,04
233.914.832
100,00
235.296.114
100,00
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 233.914.832 EUR (31.12.2015: 235.296.114 EUR).
Das Eigenkapital hat einen Anteil von 41,63 % (31.12.2015: 45,46 %) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote).
Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig
finanziert sind. Er beträgt 84,07 % (31.12.2015: 86,62 %). Anzustreben ist hier sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der Struktur der Bilanz
ablesen, da im Posten „Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad nur die langfristigen
Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind.
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 3112.2016
Entwurf Lagebericht
000039
Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem
Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme x
100). Sie beträgt 93,94% (31.12.2015: 93,72 %).
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (12,29 %;
31.12.2015: 10,63 %). Auch diese Kennzahl lässt sich nicht direkt aus der Struktur der
Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen.
Die Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva)
Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (93,94 %; 31.12.2015:
93,72 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu
gehören
• immaterielle Vermögensgegenstände
• Sachanlagen sowie
• Finanzanlagen.
Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,20 %; 31.12.2015: 2,26%) fällt im Vergleich
zum Finanzanlagenvermögen (91,73%; 31.12.2015: 91,45%) gering aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe ausgewiesen wird.
Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung".
Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 740.601,31 EUR (2015:696.310,13 EUR). Dem stehen
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber.
Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage ausge-
Stadt Errtstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
000040
wiesen.
Mangels Unternehmenswerten sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital
angesetzt.
Das Sondervermögen (Eigenbetriebe) ist mit dem fur die Eröffnungsbilanz ermittelten
Substanzwert bewertet und korrigiert um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe
der Pensionsrückstellungen für Altzusagen. Gemäß § 22 Absatz 3 EigV0 hat der Eigenbetrieb Immobilien in seiner Handelsbilanz zum 31.12.2011 Rückstellungen für Altzusagen gebildet. Bei den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen ist dies zum
31.12.2012 geschehen. Eine Substanzwertermittlung im Vorjahr ergab bei dem Eigenbetrieb Stadtwerke auf Grund der andauernden Verlustsituation Wertverluste, in deren
Höhe eine außerplanmäßige Abschreibung von 7.427,000,00 EUR erforderlich war. Im
Berichtsjahr sind keine andauernden Wertminderungen zu verzeichnen.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein an die Energiegesellschaft ausgereichtes, nachrangiges Darlehen.
Die „sonstigen Ausleihungen" umfassen langfristige Forderungen aus Wohnungsbaufürsorge-Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz.
Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 5,27 %(31.12.2015:
5,54 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2016: 0,01 %; 31.12.2015: 0,01
%), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2016: 3,15 %;
31.12.2015: 3,30 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2016: 0,00 %;
31.12.2015: 0,00 %) sowie die liquiden Mittel (31.12.2016: 2,12 %; 31.12.2015: 2,23
%).
Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen,
der dem Anhang beigefügt ist.
4.
Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde.
Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital.
Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten
sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermögenswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanz wird ein Eigenkapital
in Höhe von 97.379.009 EUR (31.12.2015:106.970.910 EUR) bilanziert
Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten „Allgemeine Rücklage", „Aus-
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
000041
gleichsrücklage" und in „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag".
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW wurde in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals
gebildet, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der
allgemeinen Zuweisungen.
Berechnung der Ausgleichsrücklage:
Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008
85831318€
Maximalbetrag (113 des Eigenkapitals)
28.610.439 €
Höhe der Steuereinn. und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre
RE 2007 54.743.651 €
RE 2006 49.003.084€
RE 2005
44.139.599€
147886334€
Durchschnitt der drei Jahre
49.295.445€
Höchstbetrag (113 des Durchschnitts)
16.431.815€
Höhe der Ausgleichsrücklage
16.431.815 €
Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2009
(9.946.871,99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der
Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Nach Artikel 8 §§ 1 bis 3 NKFWG konnte der Jahresüberschuss 2008 (468.422,05 EUR) von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, da Zuführungen bis zu einem Drittel
des Eigenkapitals vorgenommen werden dürfen. Der sich daraus ergebende Betrag
von 4.362.260,86 EUR wurde für den Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2012 verwendet.
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich im Berichtsjahr auf -9.591.900,60 EUR.
Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und
nicht frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung
erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.419.217,88 EUR
(31.12.2015: 4.779.526,58 EUR) aus.
In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 70.762.906,41 EUR = 30,25 %
(31.12.2015:65.866.979,62 = 27,99 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider Mittel
führen.
(")
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 60.914599 EUR = 26,04 %
(31.12.2015: 57.176.582 EUR = 24,30 %) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2016: 56.640.000,00 EUR; 31.12.2015:
53.470.000,00 EUR) ins Gewicht.
5.
Erläuterung der Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung und die Teilergebnisrechnungen sind in Anlage 4 und
5 abgedruckt. Im Folgenden werden die Plan-Ist-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt.
Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragssteigerungen in Höhe von
2.070.437,15 EUR zu verzeichnen. Davon entfallen 1.369.751,01 EUR auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind um 2.070.437,15 EUR gestiegen.
Bereinigt man diese Entwicklung um die Landeszuweisung für Asylbewerber
die Ist-Werte unter dem Planungsniveau. Die Landeszun.162
9
‘- 655'28 EUR), liegen
weisung für Asylbewerber ist aus finanzstatistischen Gründen erstmals unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ausgewiesen; die Umstellung ist unterjährig erfolgt. Im Vorjahr und zu Beginn des Berichtsjahres wurden diese Zuwendungen noch
unter den Transfererträgen erfasst.
Die sonstigen Transfererträge lagen um 2.362.567,69 EUR unter den Planansätzen.
Ursache dafür ist vor allem die unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beschriebene Ausweisänderung der Zuschüsse für Asylanten. Bei betriebswirtschaftlicher
Betrachtung sind jedoch für Asyl Mehr-Erträge von 456.213,23 EUR vereinnahmt worden.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von
1.090.408,60 EUR zu verzeichnen. Angestiegen sind insbesondere die Benutzungsgebühren (385.542,98 EUR) und die Gebühren des Rettungsdienstes (362.905,65 EUR).
Abgebildet werden hier auch die kostenrechnenden Einheiten Rettungsdienst und Abfallwirtschaft. Auf die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für den Rettungsdienst entfallen 258.619,69 EUR. Für die Abfallbeseitigung ergibt sich keine Auflösung
des Sonderpostens.
Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich nahezu plangemäß.
Bei den Erträgen aus Kostenerstattungen und Umlagen werden - bedingt durch die
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
000043
Abbildung des Sozialhilfe-Haushaltes in Infoma - auch die Kostenerstattungen für die
Sozialhilfe (2.696.124,58 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 der
Ergebnisrechnung Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Mehr-Erträge in
Höhe von insgesamt 156.362,79 EUR zu verzeichnen. Diese beruhen auf gegenläufigen Entwicklungen.
Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 140.622,67 EUR unter dem
Planansatz. Ausschlaggebend waren hier u. a. Minder-Erträge bei der Konzessionsabgabe für die Durchleitung von Strom (472.917,59 EUR) und der Ausfall der Konzessionsabgabe aus der Wasserversorgung (192.600,00 EUR). Der Betriebszweig Wasserversorgung der Stadtwerke hat den steuerlichen Mindestgewinn nicht erwirtschaftet und
konnte deshalb keine Konzessionsabgabe an den Kernhaushalt abführen. Abgeschwächt werden konnte diese Entwicklung insbesondere durch Mehrerlöse für Papier,
Pappe und Karton der Abfallbeseitigung und eine Erstattung der REVG für den ÖPNV.
Die Personalaufwendungen liegen um 674.902,19 EUR über dem Planansatz. Aufwandssteigerungen sind insbesondere bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung
(1.306.312,00 EUR) und der Beihilferückstellung (314.509,00 EUR) für aktive Beamte
zu verzeichnen. Dieser Entwicklung wirkten diverse Aufwandsminderungen entgegen.
Die Versorgungsaufwendungen liegen um 530.853,00 EUR über dem Planansatz. Ursache dafür sind vor allem die für Versorgungsempfänger höheren Zuführungen zur
Pensions- (376.608,00 EUR) und zur Beihilferückstellung (139.930,00 EUR).
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.449.028,27 EUR niedriger ausgefallen als geplant Ausschlaggebend sind hier unter dem Planansatz gebliebene Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnischen Infrastruktur und bei der Schülerbeförderung
sowie im Berichtsjahr nicht verwendete Mittel für den Masterplan Liblar.
Die bilanziellen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen stiegen investitionsbedingt. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe
von 1.262.670,29 EUR niedergeschlagen. Von den Wertberichtigungen auf Forderungen wurden 700.605,50 EUR aufgelöst
Bereinigt um den Sozialhilfe-Haushalt (2.914.365,16 EUR) sind die Transferaufwendungen um 2.381.649,19 EUR gesunken. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die Kreisumlage entfielen 24.855.372,00 EUR,
auf die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit 867.266,37 EUR und auf
die Gewerbesteuerumlage 892.774,18 EUR.
Die sonstigen Aufwendungen lagen um 619.548,01 EUR unter dem Planansatz. Die
Aufwendungen betreffen diverse Konten und entwickelten sich gegenläufig. Auf die Zuführung zum Sonderposten Abfallwirtschaft entfallen 191.304,31 EUR.
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
Die Finanzerträge verliefen überplanmäßig. Die Zinserträge aus Gewerbesteuerforderungen überstiegen den Planansatz um 140.623,00 EUR.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind durch Erstattungszinsen für GewerbesteuerForderungen gestiegen. Die Zinsen für Liquiditätskredite sind zinssatzbedingt
niedriger ausgefallen.
Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.591.900,60 EUR zu verzeichnen.
Gegenüber dem Planansatz ergibt sich eine Ergebnisverbesserung um 5.468.849,15
EUR.
Kennzahlen der Ergebnisrechnung
Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden:
Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen) beträgt
53,22% (2015: 56,55 %).
Die Zuwendungsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft
sigh auf 24,14 % (2015: 22,88 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt Erftstadt
von den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist.
Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 24,48 % (2015: 24,39 %).
Die Sach- und Dienstleistunqsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen
an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 9,94 % (2015: 9,87 %) zu
verzeichnen.
Die Abschreibunqslastquote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den
Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 740.601,31 EUR (2015: 696.310,13 EUR) auf das Anlagevermögen. Die
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagever=
mögen betreffen, betragen 702.406,51 EUR (2015: 663.797,30 EUR). Daraus ergibt
sich eine Abschreibungslastquote von 105,44% (2015: 104,90 %).
Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 50,41 % (2015: 50,90 %).
Die Zinslastquote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen. Sie beträgt 0,46 % (2015: 0,40 %).
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
n
u0
o
Die Ergebnisquote der laufenden Verwaltungstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf
140,47 % (2015: 273,40 %).
6.
Erläuterung der Finanzrechnung
In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und
geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die GesamtFinanzrechnung und
Teilfinanzrechnungen sind in der Anlage 6 und 7 abgedruckt
Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 4.950.040,93 EUR (31.12.2015:
5.256.067,85 EUR).
Ausführungen zu den Finanzströmen der Investitionsmaßnahmen werden in Anlage 8
gemacht. Da das Infrastrukturvermögen in den Bilanzen der Eigenbetriebe ausgewiesen ist, sind die Investitionen im Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung. Wertgrenzen sind nicht formuliert.
7.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2016 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien wieder in den Kernhaushalt einzugliedern. Die Wiedereingliederung des EB Straßen wird zum 01.01.2018 angestrebt, die des EB Immobilien zu einem späteren Zeitpunkt (siehe V 275/2017). Die Aufbereitung der Daten des
EB Straßen ist in Arbeit befindlich.
Im Übrigen gibt es keine erläuterungsbedürftigen Vorgänge.
8.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt
Soweit erkennbar, wurden die bestehenden Risiken bereits durch die Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt.
Die aktuellen Steuerschätzungen (Mai 2017) sehen höhere Einnahmen vor. Vor dem
Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren kann die Stadt Erftstadt mit höheren mittelund unmittelbaren Steuereinnahmen rechnen. Insbesondere ein Anstieg des Einkommen- und Umsatzsteueranteils sowie höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer kön-
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
00004o
nen erwartet werden.
In 2015 hat der Bund den Kommunalen Investitionsförderfonds für die Jahre 2015 bis
2018 (3,5 Mrd. EUR) gebildet. Zwischenzeitlich ist der Förderungszeitraum bis 2020
verlängert worden. Die Zuteilung der Investitionsmittel orientiert sich an der Höhe der
Schlüsselzuweisung. Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KInvFG) sind
Investitionen nach dem 01.07.2015 förderungsfähig. Dies ermöglicht der Stadt Erftstadt
und ihren Eigenbetrieben den Investitionsstau teilweise aufzulösen. Die Stadt Erftstadt
setzt diese Mittel gemäß Ratsbeschluss vom 25.10.2016 (V 436/2015) für diverse in
dem Sanierungs- und Bauprogramm des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ohnehin
bereits vorgesehene Maßnahmen ein.
Für den Bereich der Schulen hat das Land im Juli 2016 ein gesondertes Investitionsprogramm in Höhe von 2 Mrd. EUR aufgelegt („Gute Schule 2020"). Danach nimmt das
Land für die Renovierung einen Investitionskredit bei der NRW.Bank ab 2017 von je
500 Mio. EUR p.a. auf, den es über 20 Jahre gestreckt zurückzahlt. Um die Schulen zu
renovieren, will das Land die historische Nullzinsphase nutzen, um diese fit für die Zukunft zu machen. Die 2 Mrd. EUR erhalten die Kommunen somit zins- und tilgungsfrei.
Über die Verwendung dieser Mittel in Erftstadt wird noch entschieden.
Für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung sind nach dem Kindertagesbetreuungausbaugesetz vom 02. Juni 2017 für die Zeit von 2017 bis 2020 für NRW rd. 240
Mio. EUR für den investiven Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen vorgesehen.
Seit 2017 werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die tatsächlichen Kosten der
Unterbringung dem Land quartalsweise gemeldet. Auf dieser Basis soll ab 2018 eine
monats- und personenscharfe Pauschale ermittelt werden. Die Stadt Erftstadt geht im
Vergleich zu Vorjahren von höheren Erstattungen aus.
Auf Grund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt
hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Al lein die Kassenkredite (Kredite
zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2016 auf 56,640 Mio. EUR, Die
Kassenkredite — eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht — entwickeln sich
damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar mit
entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert the
Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Um dieses Risiko
zu reduzieren, hat die Stadt Erftstadt Liquiditätskredite in Höhe von 10 Mio. EUR mittelfristig und in Höhe von 22 Mio. EUR langfristig festgeschrieben.
Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2017 sowie das Haushaltssicherungskonzept
genehmigt. Die Stadt Erftstadt ist seit 2013 nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend waren hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung. Der Haushalt 2017 wurde im Dezember 2016 verabschiedet und am
0 00 047
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
16.03.2017 ohne Auflagen genehmigt. Auf Grund des nun verlängerten Zeitraumes bis
zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10 Jahre) ist es möglich geworden, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Jedoch muss
bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes
nicht vollständig verbraucht werden darf.
Der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.591.900,60 EUR ist
durch die Auflösung der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage
wurde für den Verlustausgleich in Vorjahren bereits vollständig aufgezehrt Sofern bei
der Aufstellung von zukünftigen Haushaltssatzungen eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung
der Aufsichtsbehörde.
9. Angaben nach e 95 Abs. 2 GO NRW
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes
Name
Beruf
Erner, Volker
Bürgermeister
Lungen, David
Hallstein, Monika
Knips, Dirk
Erster Beigeordneter
Techn. Beigeordnete
Kämmerer
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen
Mitgliedvon verselbstständigten
schaft in
Aufgabenbereichen der
Organen
Gemeinde in öffentlicher
sonstiger
oder privatrechtlicher
privatrechtlicher UnForm
ternehmen
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH,
Radio Ertl GmbH & Co.
KG,
Energiegesellschaft
Erftstadt mbH,
Erftverband,
kdvz Rhein-Erft-Rur,
Städte- und Gemeindebund NRW,
KSK Köln —Regionalbeirat
•Ville-
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt:
Name
Beruf
Andres, Dagmar
Arens, Heinz
Bohlen, Bernd
Mitglied des Landtages
Rentner
Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter
Bohlen, Lisa
Studentin
Busch, Axel
DiplomVerwaltungswirt
Dipiom-ingenieur
Eckhoff, Ulrich
Engelhardt,
Matthias
Erhard, Axel
Esser, Ulrike
Foken-Brock,
Birgit
Heerz,Lisa-Maria
Heiken, Horst
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen
der Gemeinde in
öffentlich-rechtlicher
oder privatrechtlicher Form
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH
(Stellv.),
KSK Köln—
Regionalbeirat Ville,
Energiegesellschaft
Erftstadt mbH, Wirtschaftsförderung RheinErft GmbH
Rat der Gemeinden
Europas
Städte- und Gemeindebund NRW
Städte- und Gemeindebund NRW,
Energiegesellschaft
Erftstadt mbH
Angestellter
DiplomVerwaltungswirt
Städte- und Gemeindebund NRW,
Wirtschaftsförderung
Rhein-Erft GmbH
Sekretärin
Selbstständig
Verwaltungsbeamtin
Verwaltungsbeamter
Herwartz, Michael Bewährungshelfer
Dr. Hille, HansEduard
Holtz, Franz
her, Miriam
lsakett, Peter
Mitgliedschaft in
Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Rechtsanwalt
Lehrer
Controllerin
Rechtsanwalt
Städte- und Gemeindebund NRW
Städte- und Gemeindebund NRW, Energiegesellschaft Erftstadt mbH
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher
Unternehmen
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
Name
Beruf
Junker, Ute
Hausfrau
Jüssen, Frank
Legal Investigator
Interbock, -tuna
Kesting, Christiane Diplom-Pädagogin
Kircharz, Christian Angestellter
Mitgliedschaft in
Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen
von
verselbständigten
Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher
Unternehmen
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH,
Rat der Gemeinden Europas Stellv.
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH —
Stellv.-, Rat der
Gemeinden Europas —
Stellv.-
KSK Köln —
Regionalbeirat VilleStellv., Energiegesellschaft Erftstadt
mbH, Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Krankenpfleger
Hausfrau
Kolbe, Martin
Krummreich,
Maike
(bis 02.06.2016)
Krupp, Martin
(bis 03.06.2016)
Loosen, Susanne
Mechemich, Theo
Molitor, Gabriele
Bürokauffrau
Beamter, Stadt Köln
PR-Journalislin
Morgen, Patrick
Maurer
Mörs, Heinz
Pensionär
NeisseHommelsheim,
Carla
Dipl.Wirtschaftsjuristin
Peppel, Brigitte
(seit 16.06.2016)
COCO
Student
Städte- und Gemeindebund NRW
Schöffe am Landgericht
Köln; Erftverband:
Unterausschuss „Revier
Hambach" des Braunkohleausschusses,
Verbandswasserwerk
Euskirchen GmbH
Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft
mbH (REVG),
Städte- und Gemeindebund NRW
Immobilien
Energiegesellschaft
Burg KonErftstadt mbH
radsheim
GmbH
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
Name
Beruf
Petschellies, Ralf
Dipl.-VVirtschaftsjurist
Pieper, Raymond
Rechtsanwalt
Sand, Marion
Film- und Projektionsleiterin
Schmalen, Michael Unternehmensberater
Schmalen,
Thomas
Schmidt, Franz
Mitgliedschaft in
Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Orga- Mitgliednen von verselbständig- schaft in
ten Aufgabenbereichen Organen
der Gemeinde in öffent- sonstiger
lich-rechtlicher oder
privatrechtlicher
privatrechtlicher Form
Unternehmen
Städte- und Gemeindebund NRW
Energiegesellschaft
Erftstadt mbH
Städte- und Gemeindebund NRW
Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft
mbH
Student
Immobilienmakler
Schmidt, Hans- Rentner
Joachim
Schmitz, Fred
Rentner
SchnatbaumAngestellter
Laumann, Lars
(seit 24.06.2016)
Schreiber, Jürgen
Siebolds, Claudia
00005ü
Beamtin
Städte- und Gemeinde- AWO, Helios
bund NRW,
Erftverband
Städte- und Gemeindebund NRW
Städte- und Gemeinde- VR-Bank
e.G.
bund NRW,
Unterausschuss „Revier
Hambach" des Braunkohleausschusses
Energiegesellschaft
Erftstadt mbH
Energiegesellschaft Erftstactt mbH, Verbandswasserwerk Euskirchen
GmbH
Vianden, Norbert
Walther, Knut
Dipl.-Ingenieur
Weber, Friedrich
Agrarbetriebswirt
Wintz, Reiner
VVintz, Renate
Diplom Agrar- und
Wirtschaftsingenieur
Hausfrau
Zerres, Alfred
Rentner
Städte- und Gemeindebund NRW
Städte- und Gemeindebund NRW
KSK Köln — Regionalbeirat Ville-, Wirtschaftsförderung Rhein-Erft
GmbH (stellv.),
Energiegesellschaft
Erftstadt mbH
Stadt Erftstadt
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Entwurf Lagebericht
Name
Beruf
Zimmermann,
Alfred
Kfm. Angestellter
Zimmermann,
Rentner
Helmut
Dr. Zoll, Wolf- Arzt im Ruhestand
Rildiger
000051
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten Lad.
§ 125 Abs. 1 8.3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen
der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privetrechtlicher
Unternehmen
KSK Köln —
Regionalbeirat Ville-,
Energiegesellschaft
Erftstadt mbH
Städte- und Gemeindebund NRW
Erftstadt, 11. September 2017
auf estellt:
Wips, Kämmerer)
bes ätiqt:
Erner, Bürgermeister)