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Beschlussvorlage (Jahresabschluss Teil 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,1 MB
Datum
17.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:14
Aktualisiert
28.09.17, 13:14

Inhalt der Datei

0 0 0 0 "i Inhalt Seite 1. Bilanz 2 2. Anhang - Allgemein 6 - Anlagenspiegel 31 - Abschreibungstabelle 32 - Forderungsspiegel 34 - Verbindlichkeitenspiegel 35 3. Lagebericht 36 4. Ergebnisrechnung 52 5. Teil-Ergebnisrechnungen 54 6. Finanzrechnung 96 7. Teil-Finanzrechnungen 98 8. Investionsmaßnahmen 140 9. Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft 142 10. Abrechnung des Produktes Rettungsdienst 145 11. Beteiligungsbericht 147 000002 E R rtnie2D\\S Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Stadt Erftstadt GCC Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2016 Entwurf 31.12.2015 31.12.2016 AKTIVA 1. Anlagevermögen 19.592,92 28.450,83 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 109.153,46 87.982,68 1.25 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 198.357,00 198.357,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen. Fahrzeuge 1.661.740,91 1.949.332,73 12.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.974.364,11 3.017.747,02 199.563,25 63.243,01 5.143.178,73 5.316.662,44 50.000,00 374.052,57 213.446.668,79 64.072,97 50.000,00 373.995,00 213.446.668,79 83.392,34 150.000,00 0,00 496.120,96 150.000,00 500.000,00 565.852,89 214.580.915,29 215.169.909,02 219.743.686,94 220.515.022,29 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.33 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3,5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 SonstigeAusleihungen Zwischensumme: C Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2016 Entwurf 31.12.2016 31.12.2015 219.743.686,94 220.515.022,29 14.264,87 20.683,65 663.198,71 2.886.828,05 300343,21 615.110,96 328.996,56 3.013.66361 21.374,98 421.729,13 1.039.503,14 1 298 22 20.200,00 1.518.073,49 322.066,88 1.258.349,48 721,72 20.141,11 2.346718,93 355.381,56 7.366322,66 7.767.077,28 0,00 0,00 2A Liquide Mittel 4.950.040,93 5.256.067,85 3. Aktive Rechnunqsaburenzunq 1.840.016,47 1.737263,16 233.914.831,87 235296114,23 Zwischensumme: 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 21.1 Rah-, Hilfs- und Betriebsstoffe 22 Forderumen und sonstiqe Vermögensneanstände 2.2.1 Öffenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren und Beiträge 2.2.1.2 Steuern 2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.25 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermönens Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2016 Entwurf Passiva 31.12.2016 31.12.2015 1.Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 106970.910,12 0,00 -9.591.900,60 109.351.615,78 0,00 -2.380.705,66 97.379.009,52 106.970.910,12 4.419.217,88 0,00 329.822,00 4.779.526,58 0,00 396.779,38 0,00 4.749.039,88 5.176.305,96 60.936.195,00 0,00 9.826.711,41 57.288.239,00 0,00 8.578.740,62 70.762.906,41 65.866.979,62 0,00 0,00 4.640.000,00 52.000.000,00 8.470.000,00 45.000.000,00 0,00 1.085.794,65 953.210,38 2.235.593,64 0,00 1.663.938,59 690.261,79 1.352.382,34 60.914.598,67 57.176.582,72 109.277,39 105.335,81 233.914.831,87 235.296.114,23 2. Sonderposten 2.1 Zuwendungen 2.2 Beiträge 2.3 Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstefiumen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.3.1 gegenüber Sondervermögen 4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzunn C Anhang zur Bilanz zum 31A 2.2016 Entwurf Stadt Erftstadt 0 0 0 0 0 7. Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang I. Allgemeine Angaben Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang, aufzustellen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2016 vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. 1. Die immateriellen Vermögenagegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführ- Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang ten Anschaffungskosten angesetzt. 3. Finanzanlagevermögen: Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage bewertet. Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem anteiligen Unternehmenswert anzusetzen. Da keine Unternehmensbewertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner vorlagen, wurden die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (EigenkapitalSpiegelbildmethode) angesetzt. Mangels Unternehmenswerten wurde diese bei den Beteiligungen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Anteile an den Sondervermögen wurden mit den aktuellen Substanzwerten abgeglichen, und soweit erforderlich, außerplanmäßig abgeschrieben. Die Bewertung der Ausleihungen erfolgte bei Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei Langfristigkeit mit dem Barwert. 4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. 5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung angesetzt. 6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen. 7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse an Dritte angesetzt. 8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu den zweckgebundenen Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagevermögens sowie für von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete Investiti- 000009 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang onszuwendungen. Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine Investitionspauschale. § 43 Absatz 5 GemHVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale, werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst. Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel liegt vielmehr in der Verantwortung der Kommune. Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale ist für den Feuerwehrbereich zu verwenden und ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erstellen. 9. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind, gebildet. 10, Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. 11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der für Folgejahre vereinnahmten Erträge angesetzt. 00001 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Ill. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2016 AKTIVSEITE Anlagevermögen Gemäß § 28 Absatz 1 Geml-IVO sind die Vermögensgegenstände der Stadt Erftstadt mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Vom Allgemeinen Finanzdienst wurde festgelegt, jedes Jahr Inventuren in Teilbereichen der Verwaltung durchzuführen, um eine gewisse Routine im Umgang mit der Software etc. zu erreichen. Des Weiteren können die Inventuren in Teilbereichen intensiver betreut und im Anschluss bearbeitet werden, als wenn alle fünf Jahre die Inventur in der Gesamtverwaltung durchgeführt werden muss. Im Jahr 2016 wurden Inventuren in folgenden Bereichen durchgeführt: • -40- Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport davon die Realschulen, Gymnasien, das Rathaus und das Archiv • -50- Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren davon alle Kindertageseinrichtungen • -370- Feuerwehr! Rettungsdienst komplett Immaterielle Vermögensgegenstände Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die entgeltlich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Abstimmung mit -101- wurde eine entsprechende Zuordnung zu diesem Bilanzposten vorgenommen. 000011 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Im Jahr 2016 wurden keine Anschaffungen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände getätigt, so dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende Abschreibung verringert wurde. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 19.592,92 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer wurde mit 8 Jahren angesetzt. Sachanlagen Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke, das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dargestellt Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen der Stadt ErFtstadt a& Grund der Ausgliederungen dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens. Bauten auf fremdem Grund und Boden Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen). Das wirtschaftliche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigenbetriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 109.153,46 EUR. Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung ist — gemäß den Handreichungen des Innenministeriums NRW — der Versicherungswert zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Berichtsjahr wurde ein Versicherungswert in Höhe von 198.357,00 EUR ausgewiesen. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen; daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände, wie beispielsweise das Schlauchboot oder die Sprungpolster. Zu den technischen Anlagen zählen u. a. die Sirenen. Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein Wert in Höhe von 1.661.740,91 EUR angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke, Beamer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.). Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, Monitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet warden sind. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe von 2.974.364,11 EUR ausgewiesen. 000013 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs- und Herstellungskosten fur Maßnahmen ausgewiesen, die noch im Bau befindlich sind. Nach Fertigstellung werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgebucht. Zum Bilanzstichtag sind folgende geleistete Anzahlungen oder Anlagen im Bau zu verzeichnen: Bezeichnung Amt Betrag in € -082- Bushaltestellen im Bau 69.338,26 -370- Feuerwehrfahrzeug LF 10 BM-FW 542 17.673,43 -370- Feuerwehrfahrzeug LF 10 BM-FW 545 2.022,87 -370- Einsatzfahrzeug 35.491,56 -370- Krankentransportwagen 19.025,95 -370- Notarzteinsatzwagen 56.011,18 Summe 199.563,25 Finanzanlaqen Anteile an verbundenen Unternehmen Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurde die in 2014 geleistete Einlage (50.000,00 EUR) in die Energiegesellschaft Erftstadt mbH ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt ist alleiniger Gesellschafter. Die Energiege- 00001 4 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang sellschaft befindet sich noch im Aufbau. Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich — wie folgt — zusammen: Eigenkapital Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Euskirchen Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim kdvz Rhein-Erft-Rur (Zweckverband), Frechen 1.835.197,75 841.565,34 409.033,51 Anteil in % 19,500 1,316 1,250 EUR 357.864 11.075 5.113 1 374.053 Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen keine Unternehmenswerte vorliegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode ermittelt worden. Bei der KDVZ wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt. Sondervermögen Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke, Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb lmmobilienwirtschaft). Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadtwird auf Grund der Ausgliederungen vor allem in diesen Einrichtungen ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt hat anlässlich der Eröffnungsbilanz für ihre Eigenbetriebe jeweils eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren (Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da jedoch bei einem Unternehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle 00001b Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund stehen, ist bei der Wahl des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert (Substanzwert) auszugehen. Der Unternehmenswert ergibt sich demnach aus der Addition der Substanzwerte. Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) mit ihren Wiederbeschaffungskosten (Zeitwerten) angesetzt. Es handelt sich um den Teil-Reproduktionswert. Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um die Vermögensgrundlage des Unternehmens zu reproduzieren. Dabei wird der Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen und den Verbindlichkeiten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen wird i. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgezogen, wobei etwaige stille Lasten aufgedeckt werden. Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Daneben unterhalten die Stadtwerke auch die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad und das Blockheizkraftwerk. Das Infrastrukturvermögen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde für die Eröffnungsbilanz mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert der Immobilien — wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schiffer-Weg, das Wohngebäude Klosterstraße sowie die Bäder - wurde vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt. Der damalige Substanzwert des Eigenbetriebs Stadtwerke belief sich auf 60.827.888,33 EUR. Die seit Jahren andauernde Verlustsituation und die Übertragung der Regenüberlauf- und Regenrückhaltebeckem auf den Erftverband machten im Vorjahr eine Überprüfung des Substanzwertes erforderlich. Es ergab sich ein Abschreibungsbedarf in Höhe von 7.427.000,00 EUR und somit ein Buchwert in Höhe von 53.400.888,33 EUR. Im Berichtsjahr wird auf Grund von geplanten Änderungen der Gebührenkalkulation und Satzungen eine Änderung des Trends erwartet. 000016 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Der Eigenbetrieb Straßen hat für die Eröffnungsbilanz seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüros bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen Teil, insbesondere die Grundstücke, wurden mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers bewertet. Es wurde ein Substanzwert in Höhe von 84.337.698,11 EUR ermittelt Auch hier drohte It. Review des Konsolidierungspakets eine Substanzwertaufzehrung. Die derzeit in Arbeit befindliche Aufbereitung der Daten für die Wiedereingliederung des Eigenbetriebes in den Kernhaushalt zeigt jedoch, dass der augenblickliche Substanzwert den Buchwert übersteigt. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Veranlassung für eine außerplanmäßige Abschreibung. Es wird der bisherige Buchwert in Höhe von 84.337.698,11 EUR ausgewiesen. Der Eigenbetrieb Immobilien hat seine Immobilien für die Eröffnungsbilanz mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Grundstücke und Wohngrundstücke, Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten, Wohnheime etc.. Der Unternehmenswert des Eigenbetriebs Immobilien beläuft sich auf 75.708.082,35 EUR. Anzeichen für eine Substanzwertminderung bestehen aktuell nicht. Der derzeitige Bilanzansatz des Sondervermögens vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögenslage. Die Sondervermögen sind nicht dem Beteiligungsbericht (Anlage 11) beigefügt, da diese Jahresabschlüsse bereits dem Rat vorgelegt und vom ihm festgestellt wurden. Wertpapiere des Aniaaeverinfraens Es handelt sich um Anteile am „Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVRFonds). Im Berichtsjahr gab es einen Rückgang in Höhe von 19.319,37 EUR. Zum Bilanzstichtag weist der KVR-Fonds einen Wert in Höhe von 64.072,97 EUR aus. 000017 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Ausleihungen Ausleihungen an verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH in Höhe von 150.000,00 EUR. Es handelt sich dabei um ein nachrangiges Darlehen, das gewinnabhängig verzinst wird. Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Erstattungsansprüche nach § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem Nominalwert, bei langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert. Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen wurden nach Tilgungen entsprechend auf den Barwert (90.404,96 EUR) aufgezinst Die Geschäftsanteile an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00 EUR) bewertet. Die Erstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz belaufen sich auf 403.636,00 EUR Sie sind mit dem Barwert angesetzt Umlaufvermögen Vorräte Erfasst und bewertet sind Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst (4.853,74 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei (9.411,13 EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. 000018 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtilche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offene-Posten-Listen nachgewiesen werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100% wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend niedrigerer Abschlagssatz zu Grunde gelegt. Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt: Gebühren und Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige äff.-re. Forderungen Nominalwert EUR 1.288_198,71 3.672.828,05 591.349,23 838.110,96 6390.486,95 Wertberichtigung EUR 625.000,00 786.000,00 290.806,02 223.000,00 L924.806,02 Bilanzansatz EUR 663.198,71 2.886.828,05 300_543,21 615.110,96 4.465.680,93 Privatrechtliche Forderungen Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden Ausführungen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Forderungen aus Transferleistungen entsprechend. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (1.502,503,14 EUR) wurden mit 463.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 1.039.483,14 EUR. Von den Wertberichtigungen entfallen 247.000,00 EUR auf Säumniszuschläge. In 2013 wurde erstmalig mit Infoma gemahnt. Das frühere Programm AVVISO wurde abgelöst. Dabei wurden Säumniszuschläge über den gesamten 00 019 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Forderungsbestand einschließlich der bereits verjährten Forderungen ermittelt. Vor diesem Hintergrund wurde in 2013 eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1.000.0007 00 EUR gebildet, die in 2014 um 490.000,00 EUR, in 2015 um 215.000,00 EUR und zum Abschlussstichtag um 247.000,00 EUR herabgesetzt werden konnte. Somit beläuft sich die Wertberichtigung auf Säumniszuschläge zum Bilanzstichtag auf 48.000,00 EUR. Für die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich (1.298,22 EUR) ist im Berichtsjahr keine Wertberichtigung erforderlich. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (20.200,00 EUR) betreffen ein Darlehen gegenüber der Energiegesellschaft Erftstadt mbH sowie die darauf entfallenden Zinsen. Die privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen (1.518.073,49 EUR) wurden korrespondierend zu den Eigenbetrieben angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe einer Offene-Posten-Liste nachgewiesen werden. Die Forderungen gegen Sondervermögen betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen und Stadtwerke. Sonstige Vermögensgegenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sammelposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden Bilanzpositionen des Umlaufvermögens ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese betreffen insbesondere Forderungen aus Sozialhilfe und Kindergartengirokonten. Da es sich bei den Kindergartengirokonten um Essensgeld handelt, sind diese bilanzverlängernd ausgewiesen. Unter „4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der 000020 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere des Umlaufvermögens im Bestand. Liquide Mittel Als liquide Mittel werden Giroguthaben und Tagesgelder bei Kreditinstituten bilanziert. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben in 2016, die Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen: 000021 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 An hang GKZ 01 EUR Zuschüsse an den Träger der OGATA Jan. 2017 114.576,17 Landeszuweisung gebundener Ganztag Jan. 2017 15.000,00 Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK 1+11 Jan. 2017 10.000,00 Pädagogische Übermittagbetreuung SEK I Jan. 2017 Betreuungspauschale OGATA Jan. 2017 Umlage Rhein. Versorgungskasse Jan. 2017 Sitzungsentschädigungen Pauschale Jan. 2017 3.862,50 3.208,31 195.390,00 24.160,40 Wirtsc-haftl. Jugendhilfe Jan. 2017 49.175,62 Leistungen nach dem UVG Jan. 2017 28.202,00 Betreung von Asylbewerbern durch die AWO I. Quartal 2017 35.748,00 Asyl Datenträgeraustausch Jan. 2017 93.625,26 Zwischensumme 572.948,26 Beamtenbezüge Jan. 2017 543.161,89 Sozialhilfehaushalt GIC 02 SGB XII Jan 2017 226.783,02 1.342.893,17 Darüber hinaus sind hier Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für Investitionen Dritter (497.123,30 EUR) ausgewiesen. Diese betreffen Investitionszuschüsse an Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich. 000022 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang PASSIVSEITE Eigenkapital Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von 97.379.009,52 EUR. Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital — wie folgt — entwickelt Stand Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag 01.01.2016 € 109.351.613,78 0,00 -2.380.705,66 106.970.910,12 Auflösung - 2016 € 2.380.705,66 0,00 2.380.705,66 _ Zugang (+) Abgang (-) 2016 € 0,00 0,00 9.591.900,60 - 9.591.900,60 Stand 31.12.2016 € 106.970.910,12 0,00 9.591.900,60 97.379.009,52 Allgemeine Rücklage Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen der Stadt Erftstadt (= Aktiva), dem Jahresfehlbetrag, den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2013 vollständig aufgelöst Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.591.900,60 EUR zu verzeichnen. 000023 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Für den Ausgleich des Vorjahresfehlbetrags (-2.380.705,66 EUR) wurde die Allgemeine Rücklage entsprechend aufgelöst. Die folgende Übersicht stellt die mittelfristige Entwicklung des Eigenkapitals der Jahr Eigen- Jahres- Allgemeine kapital Ergebnis Rücklage EUR EUR Anfangsbestand EUR 9.591.900,60 97.379.009,52 2017 97.379.009,52 - 15.754.939,00 81.624.070,52 2018 81.624.070,52 7.233.939,00 74.390.131,52 2019 74.390.131,52 4.704.810,00 69.685.321,52 2020 69.685.321,52 3.162.547,00 66.522.774,52 2021 66,522.774,52 1.181.997,00 65.340.777,52 2016 106.970.910,12 - - Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, weiche die Stadt Erftstadt von Driften erhalten hat. Im Berichtsjahr hat sich der Sonderposten für Zuwendungen — wie folgt - entwickelt: Stand 01.01.2016 Zugang Weiterleitung an den EB Immo Abgang EUR EUR EUR EUR 4.779.526,58 3.669.290,55 - 968.540,00 -29.16066 Zuführung zu den sonst. Rückstellungen EUR -902.151,88 Ertrage aus der Auflösung Stand 31 12.2016 EUR EUR -2.129.746,51 4.419.217,88 000024 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Im Berichtsjahr erhielt die Stadt Erftstadt folgende Zuwendungen: Zuwendung EUR 1. Allgemeine Investitionspauschale 2.153.840,88€ 2. Schulpauschale 1.244.835,00€ 3. Sportpauschale 135.263,00€ 4. Feuerschutzpauschale 108.458,62 E 5 Sachspenden 20.345,94€ Zu 1.: Von der allgemeinen Investitionspauschale wurden 968.540,00 EUR an den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in Höhe von 1.185.300,88 wurde zur Förderung von investiven Anschaffungen in Höhe von 374.970,03€ verwendet. Der Differenzbetrag von 810.330,85 wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten in die Rückstellung gebucht. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Zu 2. + 3.: Die Schul- und Sportpauschale (insgesamt 1.380.098,00 €) wurde vereinnahmt und ertragswirksam aufgelöst. Die Schulpauschale (1.244.835,00€) wurde in voller Höhe konsumtiv für Mieten eingesetzt. Der im Vorjahr auf Rückfrage des Rechnungsprüfungsamtes detailliert aufbereitete Verwendungsnachweis ergab Aufwendungen für Mieten in Höhe von 4.400.827,00€. Für das Berichtsjahr ist mit keiner nennenswerten Abweichung zu rechnen. Da die Mieten ein Vielfaches der Schulpauschale ausmachen und die zweckgemäße Verwendung auf Grund unveränderter Bedingungen offensichtlich ist, wurde keine erneute Analyse angestellt. Die konsumtive Verwendung für Mieten steht im Einklang mit dem Erlass des Ministeriums, zuletzt geändert am 24. Januar 2008 mit dem Aktenzeichen 33-47.02.03/01.02-2254/07. 000025 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Die Sportpauschale (135.263,00€) wurde konsumtiv verwendet. Bereits für Mieten an EB Immobilien und EB Straßen fielen 743.496,00€ an. Diese Verwendung bewegt sich auch im Rahmen des Erlasses des Innenministeriums vom 10. März 2004 mit dem Aktenzeichnen 33-50.20.24-2280/03, KomF 1430-21 IV B 3. Einzelheiten zur Sportpauschale sind in der Vorlage A 351/2017 ausgeführt. 7u 4.: Die Feuerschutzpauschale (108.458,62€) wurde in Höhe von 16.637,59 für investiven Maßnahmen benötigt. Für die verbleibenden 91.821,03 wurde eine Rückstellung gebildet. Zu 5.: Sachspenden erhielt die Stadt Erftstadt in Höhe von 20.345,94€. Unter Berücksichtigung der ertragswirksamen Auflösung sämtlicher Sonderposten ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wertansatz von insgesamt 4.419.217,88€. Sonderposten für Gebührenausqleich Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen in die Gebührenkalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kostenüberdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet Beim Sonderposten Rettungsdienst ist eine Unterdeckung in Höhe von 307.784,34 EUR zu verzeichnen. Im Berichtsjahr wurde das bisherige Rettungsfahrzeug ausgemustert Ein neues Fahrzeug wurde bestellt. Bis zur Auslieferung wurde ein Rettungswagen gemietet. Für die Miete wurden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR reserviert. Der danach verbleibende Sonderposten in Höhe von 000026 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang 258.261,69 EUR wurde ertragswirksam aufgelöst. Die Abfallwirtschaft schließt mit einer Überdeckung in Höhe von 191.304,31 EUR ab. Der Überschuss wurde dem Sonderposten in voller Höhe zugeführt. Der Sonderposten beläuft sich zum 31.12.2016 auf 304.822,00 EUR. Zur Ermittlung wird auf die Anlagen 9 und 10 verwiesen. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Für die Rückstellung ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Es ergab sich ein Rückstellungswert für die aktiv beschäftigten Beamten sowie für die Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 46.383.994,00 EUR. Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihifferückstellung in Höhe von 14.552.201,00 EUR. Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der HEUBECK AG zu Grunde gelegt. L C 27 Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie folgt: Stand 01.01.2016 € Pensionen Aktive Passive Beihilfe Aktive Passive 23.453.452 20.195.476 7.027.645 6.611.636 13.8 c1.28 Umgliederung E - 1.276.815 1.275.815 362.735 57.288.239 Zwischensumme € Abgang Auflösung Zuführung E € E 22.176.667 21.472.291 43.648.958 94.855 6.664.910 6.974.371 32.195 57.288.239 127.050 94,855 2.979.098 25.060.910 21.323.084 46.-ene.994 831.667 113.448 946.115 7.464.382 7,087.819 14.992_201 3.924_213 50.936.195 2.979.098 149207 149.207 149.207 Stand 31_12.2016 iE Im Berichtsjahr sind zwei aktiv Beschäftigte ausgeschieden. Sonstige Rückstellungen Zu den Pflichtrückstellungen gehören gem. § 36 Abs. 4 GemHVO die Verpflichtungen, die der Höhe und der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird: 00002b Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Rückstellung für Inanspruch- Auflösung Zuführung Stand 01.01.2016 nahme Urlaub 722.175,77 geleistete Überstunden 166.388,81 externe Beratung 162.189,96 GPA-Prüfung 37.500,00 Konzessionsabgabe Wasser 945.247,09 154.717,14 11.671,67 2.500,00 2.500,00 AJtersteilzeit Verlustausgleich Bäder 223.071,32 Stand 31.12.2016 50.095,48 168.428,74 280.523,22 13,000,00 50.500,00 1,878.678,20 313,378,33 515.530,08 2.080.829,95 198.900,00 198.900,00 0,00 aktive Beamte Feuerwehr 27.200,00 noch nicht ausgezahlte Beihilfen 52.853,66 105.658,34 158.512,00 285.727,51 72.394,10 358.121,61 drohende Verluste bei ADV Umsatzsteuer DSD bis 2010 allg. 17.493,57 0,00 27.200,00 0,00 17.493,57 902.151,88 1.332.026,85 429.874,97 Invest pauschale/Feuerschutz- pauschale Kreisleitstellengebühr 34.553,34 26.783,00 § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz 805.765,00 156.178,00 Regressansprüche Osttangente 600.000,00 600.000,00 3.000,00 3.000,00 Beratung Gesamtabschluss Ausbau Sirenen Feuerwehr Windkraftkonzentrationszone 7.770,34 37.814,00 0,11 0,11 0,00 230,20 230,20 0,00 Gewerbesteuerrückerstattung 2.003.876,16 Verzinsung Gewerbesteuererstattung 2.003.876,16 850.642,00 120.225,00 Umsetzung Tarifvertrag Sozial- 145.000,00 145.000,00 und Erziehungsdienst Rückzahlung Landeszuschüsse Abrechnung Behälteränderungsdienst Summe 154.191,36 970.867,00 0,00 Dienstjubiläen Beamte Überschuss Sozialhilfe-HH 687.401,00 138.990,18 3.600,00 3.600,00 100.291,48 100.291,48 35.700,00 35.700,00 36.026,39 51 227 57 8.578.740,62 657.278,33 428.642,21 2.333.891,33 9.826.711,41 000U29 Bilanz-Entwurf 31.122016 Anhang Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Unter diesem Bilanzposten werden die Liquiditätskredite (56.640.000,00 EUR) ausgewiesen. Von diesen Liquiditätskrediten wurden 4.640.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Straßen gewährt. Ursache für die hohen Liquiditätskredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2016, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen nachgewiesen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen die Kernverwaitung (926.934,00 EUR) und den Sozialhilfehaushalt (41.343,66 EUR). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, noch nicht zugeordnete Zahlungseingänge sowie Verbindlichkeiten aus dem Verwahr- und Vorschussbuch. C C(33u Bilanz-Entwurf 31.12.2016 Anhang Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsalpgrenzungsposten skid .vor clem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden. Trägerpauschale OGATA für Grund- und Förderschulen Betreuungspauschale für Grund- und Förderschulen Übermittagsbetreuung SEK I (auch Gym Lechenich) Kapitalisierter Stellenzuschlag erweiterte Ganztagstag SEK I, HS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK I, RS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK, Gymnasium Liblar 77.206,58 3.208,31 3.862,50 10.000,00 6.666,67 8.333,33 109.277,39 Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing(230.328,10 EUR) und Wartungsverträgen (49.399,47 EUR). Der Ermittlung wurde die verbleibende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt. IV. Behandlung des Jahresfehlbetrages Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.591.900,60 EUR zu verzeichnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Allgemeine Rücklage in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen. Anlagensplegel der Stadt Erftstadt gemäß Anlage 23 GeinHVO unmeaning. Al Herstellungsliostan 01.01,2116 OUR 1,1 immaterielle Vermlinenscietlenstände Zugang Abgang OUR OUR Umbuchungen 31.12.2016 OUR OUR 01.01.2016 OUR Abschrelblinr Zuschrelbungen OUR Zugang OUR - _SQL .220 ....114131 Buchwerte 31A 21016 OUR Abgana OUR - 31.12,2018 31,12.2015 EUR EUR 20.450 83 75.037.36 10.502,02 69.078.20 109.153,46 87.982.68 191357.30 190,357.00 1.2 Saohanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und prundstUcksoleiche Rechts 1.2.2 Bebaute GrunrEstücke und grundstnelogielche Rechte 1.2.3 Infrastmkturvermdgen 1.2.4 Banter agrirremdem Grund und Boden 1.2.5 legnstgegenstande und Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und leahnische 141109e0. Fahrzegoe 11.7 8eIrlebs- und 0esch15ga05S1a11U1g 1.2,0 Geleistete Anzahlungen und Anlagen Im Bau 145,571.17 171231.75 32.860.50 198.357.00 190.357,00 3133.002,32 8.390,50 5.016.310,03 301114.99 63.243,01 136.32014 • 1.035.23 -47.302,64 0.00 40 047 87 SM. a - 57.608,49 - 11.409.80 . 3.830117.97 - 1003160,55 177.54 - 2171877.05 1.66114011 1.949.332.73 5.364.051.10 4.991571.81 -432.720.09 0,00 41.614,73 - 2.351687.07 2E4.36411 3.017.747.02 109.553,25 0.00 0,00 0.00 0,00 109,563.25 63.243.01 SM - 294,595.01 2,2224020,65 set 41.802 27 s.ss _stuaza Fin nzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Betelligungen 1,3.3 Sondemme egan 1.3.4 IlVertpaplere dies Anlagevermögens 1.15 AlislelhUnflen 1.3.6.3 verbundene Unternehmen 1.3.5.3 an Scadervermögen 1.3.5.4 Sonstine Auslethungen 50.000.00 373.995,00 220173.668.79 63.392.34 57.67 . 16100000 500.000,00 665152.69 30.427.12 222,505,000,52 30.454,59 231,040,031,03 10.310,37- . . 600.000.00 - 100,159,05 313 a 50.000.00 374.052.57 220173.66179 64072.97 - - 712100000- 150.000.00 496.120.96 50.000,00 374.05217 213.44108179 64.07207 50.000.00 373.005.00 213.446.66179 63.392.34 cD 150.000.00 150.000.00 50100000 565,552.89 (57.0 496,120.96 2 seramt _ulna .,.......246s00 2 27. ____22a0in75 __23213msta _21.12sal 0,60 • _23.1.22.Sa 7127.000.00- C.7-) Abschreibunqstabelle Haupt- Untertyp tY13 imm EDV ND Sachkonten Rahmentabelle Nr./ ND I. J. Afasätze nach NKF Lizenzen Computer Drucker jeglicher Art Bildschirme jeglicher Art Notebook, Laptop komplette Computereinheit mit Rechner, Bildschirm sowie Tastatur und Maus Scanner Server Software Zubehör, wie: Tastatur u. Maus allein betrachtet, Festplatte, Fritz-Card, Switch, Router, Mainboard, Arbeitsspeicher; Brenner Abfallbehälter von -70- 8 4 4 4 4 4 0111000 Imm.VG 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 5.00 Büro- U. Geschäfts.ausst, / Software 5-10 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- U. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 4 4 8 4 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. (Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. (Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. (Software 5-10 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 10 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 4.01 Abfallbehäter und -körbe/ 10 - 12 Jahre 10 4.00 Maschinen und Geräte/ Spielgeräte 8-10 Jahre 4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre BUE Außengeräte, Gartenmöbel, Pavilions, starre Außenspielgeräte Büroeinrichtung wie: Schreibtisch, Schränke__ 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. / 10-20 Jahre 5.13 Büromöbel / 13 Jahre BUR Bürogeräte wie: FAX, Aktenvernichter, Telefon 8 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811150 Büroausstattung 0811150 Büroausstattung 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Büromaschinen, etc. 5-10 Jahre 5.02 Aktenvernichter 8-10 Jahre 5.21 Faxgeräte 6-7 Jahre 5.36 Kopiergeräte 7 Jahre 4.139 Schneidemaschinen (mobil) 8 Jahre 5.66 Registrierkassen 6-8 Jahre 5.32 Handy 5 Jahre EKL Dienst- Schutz- und Einsatzkleidung, Schläuche 8 FUK Handfunkgeräte, Hörer 8 HAU Haushaltsgeräte wie: Waschmaschinen, Trockner, Mikrowelle, Herd, Wärmegeräte 9 INS wie Koffer, Notenstander Instrumente aller Art und Zubehörwie u. ä. 10 0811300 sonstige BGA 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre künstlerische Gestaltung wie: Brennofen, Töpferscheibe 10 0811300 sonstige BGA 0811300 sonstige BGA 0811300 sonstige BGA 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre IMM COM DRU MON NOT PC SCA • SER SOF ZUB BGA Inventargüter ABF AUS 15 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre und Geräte 0811100 Werkzeuge 5,00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre und Geräte d OG LEH IT Lehr- und Lernmittel, Ausstattung Klassen- und Fachräume - 5 keine Möbel4 Literatur aller Art: Gesetze, Kommentare, Fachbücher ect. Kai/Inventargut-Typen-konten 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 7.17 Geschirrspülmaschinen 7-10 Jahre 7.30 Kühlschränke 10 Jahre 7.45 Staubsauger 7 Jahre 7.55 Wäschetrockner 8 Jahre 7.56 Waschmaschinen 10 Jahre 8.01 Blas- und Schlaginstrumente 10-15 Jahre 8.02 Tasteninstrumente 15-20 Jahre 8.03 Streichinstrumente 8-12 Jahre 5.44 Lehr-und Lernmaterial /3-5 Jahre Abschreibunestabelle Haupt- Untertyp tip BGA Inventargüter ND Rahmentabelle Nr. / ND I. J. MED Mediengeräte wie: Stereoanlagen, Boxen , TV 7 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte MEL Meldeempfänger der Löschgruppen 8 OPT optische Geräte wie: Beamer, Fotoapparate, Digi-Kameras + 7 Zubehör (Tische), Projektor 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte RAU SPI Raumausstattung wie: Vorhänge, Deko, 10 Einrichtungsggegenstände auch Schulen und Kindergärten sicherheitstechnische Geräte wie: Feuerlöscher, Erste Hilfe, 10 Tresore Spielzeug 8 SPO Sport- und Spielgeräte 12 ROG Rettungsdienstgeräte ..! Ausstattung 10 WER 8 SIC INF FRE Werkzeuge aller Art wie: Schrauben, Bohrer, Schubkarre, Sackkarre, Schaufeln,Rasenmäher, Sägen etc. Wartehallen FUN RET Fahrzeuge Rettungsdienst 8 FEU Fahrzeuge Feuerschutz 15 BUS Kleinbus 10 20 8 PKW TA Sachkonten SON Kindersitze 8 TRA Transportwagen, Stuhlkarre 10 BV Telefonanlagen, Sirenen Lastenaufzug, Hebebühne 15 Kai/Inventargut-Typen-konten 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811250 Spiel- und Sportgeräte 0811250 Spiel- und Sportgeräte 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811100 Werkzeuge und Geräte 0511000 Bauten auf fremden Grund 0711150 Fahrzeuge Rettungsdienst 0711200 Fahrzeuge Feuerwehr 0711250 PKW/ Kleinbus 0711250 PKW/ Kleinbus 0711350 Fahrzeugzusätze 0711300 sonstige Fahrzeuge 0711100 Betriebsvorrichtungen Afasätze nach NKF 5.03 Audiogeräte / 7-10 Jahre 5.14 Cassettenrecorder / 7 Jahre 5.15 CD-Player/7 Jahre 5.20 DVD-Player / 7 Jahre 5.61 Radios / 7 Jahre 5.64 Recorder / 7 Jahre 5.84 Verstärker / 7 Jahre 5.86 Videogeräte /7-10 Jahre 5.28 Funksprechgeräte 18 Jahre 5.35 Kommunikationsendgeräte / 8 Jahre 5.06 Reamer /7-B Jahre 5.18 Diaprojektor / 8 Jahre 5.26 Fotogeräte / 7Jahre 5.51 Overheadprojektoren / 8 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 4.58 Feuerlöschgeräte 8 Jahre 5.82 Tresore 23 - 30 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre i 4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre 4.00 Maschinen und Geräte / medizinisch-technische Geräte 8-10 Jahre 4.00 Maschinen und Geräte 5-20 Jahre Bohrhammer, Bohrmaschine 5-8 Jahre 1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20-40 Jahre 4.147 Sportgeräte 10-15 Jahre 4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre 4.168 Werkzeuge / 8-11 Jahre 6.08 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungsransporter 6-8 Jahre 6.05 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge 15-20 Jahre 6.07 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6-10 Jahre 6.13 Omnisbusse 6-10 Jahre 6.14 Personenkraftwagen 6-10 Jahre 6.07 Kleintransporter 6-10 Jhre 3.23 Telekommunikationeinrichtung 10-15 Jahre 3.03 Aufzüge, Hublifte, Hebebühnen 10-25 Jahre 6.21 Kleintransporter 10 Jahre ( C. Forderungsspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2016 Gesamtbetrag des Art der Forderungen 1. Haushaltsjahre!' E 1 Gesamtbetrag am 31.12.2015 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr E 2 1 bis 5 Jahre E 3 mehr als 5 Jahre E 4 E 5 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 0 00 E 328.996,56€ 0,00€ 3.013.663,81€ 0,00€ 0,00€ 21.374,98€ 615.110,96€ 0 00 E 0,00€ 421.729,13€ 1.039.503,14€ 1.039.503,14€ 0,00€ 0,00€ 1.258.349,48€ 1.298,22€ 1.298,22 E 0,00€ 000€ 721,72€ 20.200,00€ 20.200 00 E 0,00€ 0,00€ 20.141,11 E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 1.518.073,49€ 1.518.073,49€ 0,00€ 0,00€ 2.346.718,93€ Sonstige Vermögensgegenstände 322.066,88€ 322.066,88€ 0,00€ 0,00€ 355.381,56€ 4. Summe aller Forderungen 7.366.822,66 € 7.366.822,66 € 0,00€ 0,00€ 7.767.077,28€ 663.198,71€ 663.198,71€ 2.886.828,05€ 2.886.828,05€ 1.3 Forderungen aus Transferleistungen 300.543,21 E 300.543,21 E 1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 615.110,96€ 1.1 Gebühren und Beiträge 1,2 Steuern 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.4 gegen Beteiligungen 2.5 gegen Sondervermögen 3. 0,00€ 0,00 E. Verbindlichkettenspiegel Stadt Erftstadt zum 3t12.2016 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres E 1 1. 2. Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten fur Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen von Sondervermögen 2.3 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt 3.2 Verbindl. aus Vorgängen, die Kredit4. aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 6. 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Summe aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr E 2 1 bis 5 Jahre E 3 mehr als 5 Jahre E 4 Gesamtbetrag am 31.12.2015 E 5 0,00 E 01 00€ 0,00 E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 00 E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 56.640.000,00€ 0,00€ 24.640.000,00€ 0,00€ 10.000.000,00 E 0,00€ 22.000.000,00€ 53.470.000,00€ 0,00€ 1.085.794,65€ 953.210,38€ 2.235.593,64€ 0,00€ 927.462,79€ 953.210,33€ 2.235.593,64€ 0,00€ 158.331,86€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 1.663.938,59€ 690.261,79€ 1.352.382,34€ 60.914.598,67€ 28.756.266,81E 10.158.331,86 E 22.000.000,00€ 57.176.582,72€ Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 0,00€ 000036 ERFge2D, Lagebericht zum Jahresabschluss Entwurf 31.12.2016 Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht 13006 -37 Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vet-pflichtet, einen Lagebericht zu erstellen. Der Lagebericht soil einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird. Ober Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solche, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu Grunde liegenden Annahmen sind anzugeben. 1. Neues Kommunales Finanzmanaqement (NKF) bei der Stadt Erftstadt Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen" (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW— NKFG NRW) müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens seit dem 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung („Doppik") erfassen. Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst seitdem ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist der neunte Abschluss, den die Stadt Erftstadt nach dem NKF aufstellt. Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht 00003b Die Struktur der Bilanz 2. Bilanzkennzahlen: 31.12.2015 31.12,2016 Aktiva EUR y 54 EUR % 1. Aniageverrnögen 2. 3. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagevermögen 1.3 Finanzanlagevermögen 0,01 28.451 2,20 5.316.662 2,26 214.580.915 91,73 215.169.909 91,45 219.743.687 93,94 220.515.022 93,72 _ Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 0,01 19.593 5.143.179 - 14.265 0,01 20.684 0,01 7.366.823 3,15 4.950,041 2,12 7.767.077 - 3,30 - 5.256.068 2,23 12.331.129 5,27 13.043.829 5,54 - 1.840.016 0,79 1.737.263 0,74 233.914.832 100,00 235.296.114 100,00 97.379.009 41,63 106.970.910 45,46 4.749.040 2, 03 5.176.306 2,20 60936.195 26,05 57.288.239 24,35 Passiva 1. Eigenkapital 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 2.1 Pensionsrückstellungen 2.2 Instandhaltungsrückstellungen 2.3 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme - 9.826312 4,20 8.578.741 3,65 70.762.907 30,25 65.866.980 27,99 60.914.599 26,04 57.176.582 24,30 109.277 0,05 105.336 0,04 233.914.832 100,00 235.296.114 100,00 Die Bilanzsumme beläuft sich auf 233.914.832 EUR (31.12.2015: 235.296.114 EUR). Das Eigenkapital hat einen Anteil von 41,63 % (31.12.2015: 45,46 %) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote). Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Er beträgt 84,07 % (31.12.2015: 86,62 %). Anzustreben ist hier sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der Struktur der Bilanz ablesen, da im Posten „Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad nur die langfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind. Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 3112.2016 Entwurf Lagebericht 000039 Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme x 100). Sie beträgt 93,94% (31.12.2015: 93,72 %). Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (12,29 %; 31.12.2015: 10,63 %). Auch diese Kennzahl lässt sich nicht direkt aus der Struktur der Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen. Die Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (93,94 %; 31.12.2015: 93,72 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu gehören • immaterielle Vermögensgegenstände • Sachanlagen sowie • Finanzanlagen. Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,20 %; 31.12.2015: 2,26%) fällt im Vergleich zum Finanzanlagenvermögen (91,73%; 31.12.2015: 91,45%) gering aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe ausgewiesen wird. Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung". Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 740.601,31 EUR (2015:696.310,13 EUR). Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber. Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage ausge- Stadt Errtstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht 000040 wiesen. Mangels Unternehmenswerten sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Das Sondervermögen (Eigenbetriebe) ist mit dem fur die Eröffnungsbilanz ermittelten Substanzwert bewertet und korrigiert um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der Pensionsrückstellungen für Altzusagen. Gemäß § 22 Absatz 3 EigV0 hat der Eigenbetrieb Immobilien in seiner Handelsbilanz zum 31.12.2011 Rückstellungen für Altzusagen gebildet. Bei den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen ist dies zum 31.12.2012 geschehen. Eine Substanzwertermittlung im Vorjahr ergab bei dem Eigenbetrieb Stadtwerke auf Grund der andauernden Verlustsituation Wertverluste, in deren Höhe eine außerplanmäßige Abschreibung von 7.427,000,00 EUR erforderlich war. Im Berichtsjahr sind keine andauernden Wertminderungen zu verzeichnen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein an die Energiegesellschaft ausgereichtes, nachrangiges Darlehen. Die „sonstigen Ausleihungen" umfassen langfristige Forderungen aus Wohnungsbaufürsorge-Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz. Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 5,27 %(31.12.2015: 5,54 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2016: 0,01 %; 31.12.2015: 0,01 %), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2016: 3,15 %; 31.12.2015: 3,30 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2016: 0,00 %; 31.12.2015: 0,00 %) sowie die liquiden Mittel (31.12.2016: 2,12 %; 31.12.2015: 2,23 %). Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen, der dem Anhang beigefügt ist. 4. Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva) Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital. Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermögenswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanz wird ein Eigenkapital in Höhe von 97.379.009 EUR (31.12.2015:106.970.910 EUR) bilanziert Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten „Allgemeine Rücklage", „Aus- Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht 000041 gleichsrücklage" und in „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW wurde in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der allgemeinen Zuweisungen. Berechnung der Ausgleichsrücklage: Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 85831318€ Maximalbetrag (113 des Eigenkapitals) 28.610.439 € Höhe der Steuereinn. und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre RE 2007 54.743.651 € RE 2006 49.003.084€ RE 2005 44.139.599€ 147886334€ Durchschnitt der drei Jahre 49.295.445€ Höchstbetrag (113 des Durchschnitts) 16.431.815€ Höhe der Ausgleichsrücklage 16.431.815 € Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2009 (9.946.871,99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Nach Artikel 8 §§ 1 bis 3 NKFWG konnte der Jahresüberschuss 2008 (468.422,05 EUR) von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, da Zuführungen bis zu einem Drittel des Eigenkapitals vorgenommen werden dürfen. Der sich daraus ergebende Betrag von 4.362.260,86 EUR wurde für den Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2012 verwendet. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich im Berichtsjahr auf -9.591.900,60 EUR. Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.419.217,88 EUR (31.12.2015: 4.779.526,58 EUR) aus. In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 70.762.906,41 EUR = 30,25 % (31.12.2015:65.866.979,62 = 27,99 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider Mittel führen. (") Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 60.914599 EUR = 26,04 % (31.12.2015: 57.176.582 EUR = 24,30 %) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2016: 56.640.000,00 EUR; 31.12.2015: 53.470.000,00 EUR) ins Gewicht. 5. Erläuterung der Ergebnisrechnung Die Gesamtergebnisrechnung und die Teilergebnisrechnungen sind in Anlage 4 und 5 abgedruckt. Im Folgenden werden die Plan-Ist-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt. Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragssteigerungen in Höhe von 2.070.437,15 EUR zu verzeichnen. Davon entfallen 1.369.751,01 EUR auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind um 2.070.437,15 EUR gestiegen. Bereinigt man diese Entwicklung um die Landeszuweisung für Asylbewerber die Ist-Werte unter dem Planungsniveau. Die Landeszun.162 9 ‘- 655'28 EUR), liegen weisung für Asylbewerber ist aus finanzstatistischen Gründen erstmals unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ausgewiesen; die Umstellung ist unterjährig erfolgt. Im Vorjahr und zu Beginn des Berichtsjahres wurden diese Zuwendungen noch unter den Transfererträgen erfasst. Die sonstigen Transfererträge lagen um 2.362.567,69 EUR unter den Planansätzen. Ursache dafür ist vor allem die unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beschriebene Ausweisänderung der Zuschüsse für Asylanten. Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung sind jedoch für Asyl Mehr-Erträge von 456.213,23 EUR vereinnahmt worden. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von 1.090.408,60 EUR zu verzeichnen. Angestiegen sind insbesondere die Benutzungsgebühren (385.542,98 EUR) und die Gebühren des Rettungsdienstes (362.905,65 EUR). Abgebildet werden hier auch die kostenrechnenden Einheiten Rettungsdienst und Abfallwirtschaft. Auf die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für den Rettungsdienst entfallen 258.619,69 EUR. Für die Abfallbeseitigung ergibt sich keine Auflösung des Sonderpostens. Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich nahezu plangemäß. Bei den Erträgen aus Kostenerstattungen und Umlagen werden - bedingt durch die Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht 000043 Abbildung des Sozialhilfe-Haushaltes in Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe (2.696.124,58 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 der Ergebnisrechnung Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Mehr-Erträge in Höhe von insgesamt 156.362,79 EUR zu verzeichnen. Diese beruhen auf gegenläufigen Entwicklungen. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 140.622,67 EUR unter dem Planansatz. Ausschlaggebend waren hier u. a. Minder-Erträge bei der Konzessionsabgabe für die Durchleitung von Strom (472.917,59 EUR) und der Ausfall der Konzessionsabgabe aus der Wasserversorgung (192.600,00 EUR). Der Betriebszweig Wasserversorgung der Stadtwerke hat den steuerlichen Mindestgewinn nicht erwirtschaftet und konnte deshalb keine Konzessionsabgabe an den Kernhaushalt abführen. Abgeschwächt werden konnte diese Entwicklung insbesondere durch Mehrerlöse für Papier, Pappe und Karton der Abfallbeseitigung und eine Erstattung der REVG für den ÖPNV. Die Personalaufwendungen liegen um 674.902,19 EUR über dem Planansatz. Aufwandssteigerungen sind insbesondere bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung (1.306.312,00 EUR) und der Beihilferückstellung (314.509,00 EUR) für aktive Beamte zu verzeichnen. Dieser Entwicklung wirkten diverse Aufwandsminderungen entgegen. Die Versorgungsaufwendungen liegen um 530.853,00 EUR über dem Planansatz. Ursache dafür sind vor allem die für Versorgungsempfänger höheren Zuführungen zur Pensions- (376.608,00 EUR) und zur Beihilferückstellung (139.930,00 EUR). Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.449.028,27 EUR niedriger ausgefallen als geplant Ausschlaggebend sind hier unter dem Planansatz gebliebene Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnischen Infrastruktur und bei der Schülerbeförderung sowie im Berichtsjahr nicht verwendete Mittel für den Masterplan Liblar. Die bilanziellen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen stiegen investitionsbedingt. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von 1.262.670,29 EUR niedergeschlagen. Von den Wertberichtigungen auf Forderungen wurden 700.605,50 EUR aufgelöst Bereinigt um den Sozialhilfe-Haushalt (2.914.365,16 EUR) sind die Transferaufwendungen um 2.381.649,19 EUR gesunken. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die Kreisumlage entfielen 24.855.372,00 EUR, auf die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit 867.266,37 EUR und auf die Gewerbesteuerumlage 892.774,18 EUR. Die sonstigen Aufwendungen lagen um 619.548,01 EUR unter dem Planansatz. Die Aufwendungen betreffen diverse Konten und entwickelten sich gegenläufig. Auf die Zuführung zum Sonderposten Abfallwirtschaft entfallen 191.304,31 EUR. Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht Die Finanzerträge verliefen überplanmäßig. Die Zinserträge aus Gewerbesteuerforderungen überstiegen den Planansatz um 140.623,00 EUR. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind durch Erstattungszinsen für GewerbesteuerForderungen gestiegen. Die Zinsen für Liquiditätskredite sind zinssatzbedingt niedriger ausgefallen. Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.591.900,60 EUR zu verzeichnen. Gegenüber dem Planansatz ergibt sich eine Ergebnisverbesserung um 5.468.849,15 EUR. Kennzahlen der Ergebnisrechnung Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden: Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen) beträgt 53,22% (2015: 56,55 %). Die Zuwendungsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft sigh auf 24,14 % (2015: 22,88 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt Erftstadt von den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist. Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 24,48 % (2015: 24,39 %). Die Sach- und Dienstleistunqsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 9,94 % (2015: 9,87 %) zu verzeichnen. Die Abschreibunqslastquote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 740.601,31 EUR (2015: 696.310,13 EUR) auf das Anlagevermögen. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagever= mögen betreffen, betragen 702.406,51 EUR (2015: 663.797,30 EUR). Daraus ergibt sich eine Abschreibungslastquote von 105,44% (2015: 104,90 %). Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 50,41 % (2015: 50,90 %). Die Zinslastquote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen. Sie beträgt 0,46 % (2015: 0,40 %). Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht n u0 o Die Ergebnisquote der laufenden Verwaltungstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf 140,47 % (2015: 273,40 %). 6. Erläuterung der Finanzrechnung In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die GesamtFinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen sind in der Anlage 6 und 7 abgedruckt Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 4.950.040,93 EUR (31.12.2015: 5.256.067,85 EUR). Ausführungen zu den Finanzströmen der Investitionsmaßnahmen werden in Anlage 8 gemacht. Da das Infrastrukturvermögen in den Bilanzen der Eigenbetriebe ausgewiesen ist, sind die Investitionen im Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung. Wertgrenzen sind nicht formuliert. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Mit Beschluss vom 25. Oktober 2016 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien wieder in den Kernhaushalt einzugliedern. Die Wiedereingliederung des EB Straßen wird zum 01.01.2018 angestrebt, die des EB Immobilien zu einem späteren Zeitpunkt (siehe V 275/2017). Die Aufbereitung der Daten des EB Straßen ist in Arbeit befindlich. Im Übrigen gibt es keine erläuterungsbedürftigen Vorgänge. 8. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt Soweit erkennbar, wurden die bestehenden Risiken bereits durch die Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Die aktuellen Steuerschätzungen (Mai 2017) sehen höhere Einnahmen vor. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren kann die Stadt Erftstadt mit höheren mittelund unmittelbaren Steuereinnahmen rechnen. Insbesondere ein Anstieg des Einkommen- und Umsatzsteueranteils sowie höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer kön- Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht 00004o nen erwartet werden. In 2015 hat der Bund den Kommunalen Investitionsförderfonds für die Jahre 2015 bis 2018 (3,5 Mrd. EUR) gebildet. Zwischenzeitlich ist der Förderungszeitraum bis 2020 verlängert worden. Die Zuteilung der Investitionsmittel orientiert sich an der Höhe der Schlüsselzuweisung. Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KInvFG) sind Investitionen nach dem 01.07.2015 förderungsfähig. Dies ermöglicht der Stadt Erftstadt und ihren Eigenbetrieben den Investitionsstau teilweise aufzulösen. Die Stadt Erftstadt setzt diese Mittel gemäß Ratsbeschluss vom 25.10.2016 (V 436/2015) für diverse in dem Sanierungs- und Bauprogramm des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ohnehin bereits vorgesehene Maßnahmen ein. Für den Bereich der Schulen hat das Land im Juli 2016 ein gesondertes Investitionsprogramm in Höhe von 2 Mrd. EUR aufgelegt („Gute Schule 2020"). Danach nimmt das Land für die Renovierung einen Investitionskredit bei der NRW.Bank ab 2017 von je 500 Mio. EUR p.a. auf, den es über 20 Jahre gestreckt zurückzahlt. Um die Schulen zu renovieren, will das Land die historische Nullzinsphase nutzen, um diese fit für die Zukunft zu machen. Die 2 Mrd. EUR erhalten die Kommunen somit zins- und tilgungsfrei. Über die Verwendung dieser Mittel in Erftstadt wird noch entschieden. Für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung sind nach dem Kindertagesbetreuungausbaugesetz vom 02. Juni 2017 für die Zeit von 2017 bis 2020 für NRW rd. 240 Mio. EUR für den investiven Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen vorgesehen. Seit 2017 werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die tatsächlichen Kosten der Unterbringung dem Land quartalsweise gemeldet. Auf dieser Basis soll ab 2018 eine monats- und personenscharfe Pauschale ermittelt werden. Die Stadt Erftstadt geht im Vergleich zu Vorjahren von höheren Erstattungen aus. Auf Grund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Al lein die Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2016 auf 56,640 Mio. EUR, Die Kassenkredite — eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht — entwickeln sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar mit entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert the Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Um dieses Risiko zu reduzieren, hat die Stadt Erftstadt Liquiditätskredite in Höhe von 10 Mio. EUR mittelfristig und in Höhe von 22 Mio. EUR langfristig festgeschrieben. Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2017 sowie das Haushaltssicherungskonzept genehmigt. Die Stadt Erftstadt ist seit 2013 nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend waren hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung. Der Haushalt 2017 wurde im Dezember 2016 verabschiedet und am 0 00 047 Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht 16.03.2017 ohne Auflagen genehmigt. Auf Grund des nun verlängerten Zeitraumes bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10 Jahre) ist es möglich geworden, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Jedoch muss bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes nicht vollständig verbraucht werden darf. Der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.591.900,60 EUR ist durch die Auflösung der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage wurde für den Verlustausgleich in Vorjahren bereits vollständig aufgezehrt Sofern bei der Aufstellung von zukünftigen Haushaltssatzungen eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 9. Angaben nach e 95 Abs. 2 GO NRW Mitglieder des Verwaltungsvorstandes Name Beruf Erner, Volker Bürgermeister Lungen, David Hallstein, Monika Knips, Dirk Erster Beigeordneter Techn. Beigeordnete Kämmerer Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen Mitgliedvon verselbstständigten schaft in Aufgabenbereichen der Organen Gemeinde in öffentlicher sonstiger oder privatrechtlicher privatrechtlicher UnForm ternehmen Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Radio Ertl GmbH & Co. KG, Energiegesellschaft Erftstadt mbH, Erftverband, kdvz Rhein-Erft-Rur, Städte- und Gemeindebund NRW, KSK Köln —Regionalbeirat •Ville- Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt: Name Beruf Andres, Dagmar Arens, Heinz Bohlen, Bernd Mitglied des Landtages Rentner Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter Bohlen, Lisa Studentin Busch, Axel DiplomVerwaltungswirt Dipiom-ingenieur Eckhoff, Ulrich Engelhardt, Matthias Erhard, Axel Esser, Ulrike Foken-Brock, Birgit Heerz,Lisa-Maria Heiken, Horst Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH (Stellv.), KSK Köln— Regionalbeirat Ville, Energiegesellschaft Erftstadt mbH, Wirtschaftsförderung RheinErft GmbH Rat der Gemeinden Europas Städte- und Gemeindebund NRW Städte- und Gemeindebund NRW, Energiegesellschaft Erftstadt mbH Angestellter DiplomVerwaltungswirt Städte- und Gemeindebund NRW, Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Sekretärin Selbstständig Verwaltungsbeamtin Verwaltungsbeamter Herwartz, Michael Bewährungshelfer Dr. Hille, HansEduard Holtz, Franz her, Miriam lsakett, Peter Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Rechtsanwalt Lehrer Controllerin Rechtsanwalt Städte- und Gemeindebund NRW Städte- und Gemeindebund NRW, Energiegesellschaft Erftstadt mbH Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht Name Beruf Junker, Ute Hausfrau Jüssen, Frank Legal Investigator Interbock, -tuna Kesting, Christiane Diplom-Pädagogin Kircharz, Christian Angestellter Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Rat der Gemeinden Europas Stellv. Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH — Stellv.-, Rat der Gemeinden Europas — Stellv.- KSK Köln — Regionalbeirat VilleStellv., Energiegesellschaft Erftstadt mbH, Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Krankenpfleger Hausfrau Kolbe, Martin Krummreich, Maike (bis 02.06.2016) Krupp, Martin (bis 03.06.2016) Loosen, Susanne Mechemich, Theo Molitor, Gabriele Bürokauffrau Beamter, Stadt Köln PR-Journalislin Morgen, Patrick Maurer Mörs, Heinz Pensionär NeisseHommelsheim, Carla Dipl.Wirtschaftsjuristin Peppel, Brigitte (seit 16.06.2016) COCO Student Städte- und Gemeindebund NRW Schöffe am Landgericht Köln; Erftverband: Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses, Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH (REVG), Städte- und Gemeindebund NRW Immobilien Energiegesellschaft Burg KonErftstadt mbH radsheim GmbH Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht Name Beruf Petschellies, Ralf Dipl.-VVirtschaftsjurist Pieper, Raymond Rechtsanwalt Sand, Marion Film- und Projektionsleiterin Schmalen, Michael Unternehmensberater Schmalen, Thomas Schmidt, Franz Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Orga- Mitgliednen von verselbständig- schaft in ten Aufgabenbereichen Organen der Gemeinde in öffent- sonstiger lich-rechtlicher oder privatrechtlicher privatrechtlicher Form Unternehmen Städte- und Gemeindebund NRW Energiegesellschaft Erftstadt mbH Städte- und Gemeindebund NRW Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH Student Immobilienmakler Schmidt, Hans- Rentner Joachim Schmitz, Fred Rentner SchnatbaumAngestellter Laumann, Lars (seit 24.06.2016) Schreiber, Jürgen Siebolds, Claudia 00005ü Beamtin Städte- und Gemeinde- AWO, Helios bund NRW, Erftverband Städte- und Gemeindebund NRW Städte- und Gemeinde- VR-Bank e.G. bund NRW, Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses Energiegesellschaft Erftstadt mbH Energiegesellschaft Erftstactt mbH, Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Vianden, Norbert Walther, Knut Dipl.-Ingenieur Weber, Friedrich Agrarbetriebswirt Wintz, Reiner VVintz, Renate Diplom Agrar- und Wirtschaftsingenieur Hausfrau Zerres, Alfred Rentner Städte- und Gemeindebund NRW Städte- und Gemeindebund NRW KSK Köln — Regionalbeirat Ville-, Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (stellv.), Energiegesellschaft Erftstadt mbH Stadt Erftstadt Entwurf Bilanz zum 31.12.2016 Entwurf Lagebericht Name Beruf Zimmermann, Alfred Kfm. Angestellter Zimmermann, Rentner Helmut Dr. Zoll, Wolf- Arzt im Ruhestand Rildiger 000051 Mitgliedschaft in Aufsichtsräten Lad. § 125 Abs. 1 8.3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form Mitgliedschaft in Organen sonstiger privetrechtlicher Unternehmen KSK Köln — Regionalbeirat Ville-, Energiegesellschaft Erftstadt mbH Städte- und Gemeindebund NRW Erftstadt, 11. September 2017 auf estellt: Wips, Kämmerer) bes ätiqt: Erner, Bürgermeister)