Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
06.11.17, 08:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 488/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.10.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
14.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Anbringung eines Stoppschildes an der Ecke Heddinghovener Straße /
Am Steinfeld in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Heddinghovener Straße und die Straße „Am Steinfeld“ liegen innerhalb von einer Tempo 30Zone. Von der überwiegend in Tempo 30-Zonen geltenden „Rechts-vor-Links“-Vorfahrtsregelung
wurde im Kreuzungsbereich Heddinghovener Straße/ Am Steinfeld abgewichen. Der nördliche
Straßenast der Heddinghovener Straße endet im Kreuzungsbereich als Mischverkehrsfläche.
Durch den durchlaufenden Tiefbordstein, der von der Straße „Am Steinfeld“ in den südlichen Straßenast der Heddinghovener Straße verläuft, wird er vorfahrtsmäßig untergeordnet.
Wegen der ungünstigen Sichtverhältnisse (u.a. wegen einer hier vorhandenen sehr hohen Hecke
auf einem privaten Grundstück) ist die Situation auch aus Sicht der Verwaltung mit einem gewissen Gefahrenpotential verbunden.
Die Aufstellung eines Stop-Schildes halte ich an dieser Stelle jedoch nicht für erforderlich, da die
geltende Regelung („Rechts-vor-Links“) ausreichend ist. Jedoch soll zur besseren Erkennbarkeit
der geltenden Vorfahrtsregelung die Auftragung einer Blockmarkierung an dem vorfahrtsmäßig
untergeordneten Straßenast der Heddinghovener Straße aufgebracht werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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