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Antrag (Antrag bzgl. Ausdünnung des Schilderwaldes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
06.11.17, 08:35
Antrag (Antrag bzgl. Ausdünnung des Schilderwaldes in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Ausdünnung des Schilderwaldes in Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 429/2017 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 14.11.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Ausdünnung des Schilderwaldes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Prüfung der vorhandenen Beschilderung wird in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Verkehrsschauen durchgeführt. Teilnehmer dieser Verkehrsschauen sind neben den zuständigen Verkehrsbehörden die Kreispolizeibehörde und die jeweiligen Straßenbaulastträger. Auch in Erftstadt sind in den letzten Jahren in regelmäßigen Abständen Verkehrsschauen durchgeführt worden. Hierbei wurden allerdings überwiegend die Beschilderungen entlang der klassifizierten Straßen begutachtet. Für die städtischen Straßen wurden aufgrund des sehr großen Umfangs bisher nur in Teilbereichen flächendeckende Verkehrsschauen durchgeführt. Eine Überprüfung muss hierbei dann auch stadtteilweise erfolgen. Aufgrund der angespannten Personalsituation beim Eigenbetrieb Straßen, der für die Organisation und Durchführung der Verkehrsschauen zuständig ist, kann dies zur Zeit jedoch nur eingeschränkt erfolgen. Aufgrund der angespannten Personalsituation beim Eigenbetrieb Straßen, der für die Organisation und Durchführung der Verkehrsschauen zuständig ist, kann dies zur Zeit jedoch nur eingeschränkt erfolgen. Neben den regelmäßig durchgeführten Verkehrsschauen werden überflüssige oder verblichene Schilder aus den einzelnen Stadtteilen häufig von den Bürgerinnen und Bürgern (zum großen Teil über die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister) beim Eigenbetrieb Straßen gemeldet. Darauf erfolgt in jedem Fall zeitnah eine Überprüfung unserseits und falls erforderlich wird dann Abhilfe geschaffen. Eine Kontrolle der sichtbaren Mängel an den Schilderpfosten wird im Rahmen der Straßenbegehungen durch den städtischen Bauhof durchgeführt, das Ergebnis wird an den Eigenbetrieb Straßen weitergegeben. - In Vertretung (Hallstein) -2-