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Beschlussvorlage (Prüfung/Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 10:33
Aktualisiert
07.11.17, 07:40
Beschlussvorlage (Prüfung/Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung/Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung/Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 515/2017 1. Ergänzung Az.: - 65.0 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.0 - Datum: 17.10.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA gez. Böcking Amtsleiter gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.11.2017 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Prüfung/Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt hat im Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) einen Gesamtverlust i.H.v. EUR 641.399,02 Euro erzielt. Das tatsächliche Betriebsergebnis 2016 konnte im Vergleich zur ursprünglichen Ergebnisplanung erheblich um + 1.558.600,98 Euro verbessert werden. Im Haushaltsplan 2016 des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt war für das Haushaltsjahr 2016 – entsprechend der ursprünglichen Ergebnisplanung des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsplan 2016 – eine Verlustausgleichszahlung i.H.v. TEUR 2.150 vorgesehen, die der Eigenbetrieb Straßen auch tatsächlich und ungekürzt erhalten hat. Die Differenz aus dem tatsächlichen Jahresverlust 2016 und der für 2016 aus dem Kernhaushalt erhaltenen Verlustausgleichszahlung wird den Rücklagen (Eigenkapital) zugeführt. Die Einzelergebnisse innerhalb der Betriebszweige belaufen sich wie folgt: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. + 154.247,71 Euro wird auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. – 972.850,12 Euro wird auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Friedhöfe: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Friedhöfe, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. -12.995,52 Euro wird auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. + 220.175,81 Euro wird auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen. 5. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/Winterdienst): -2- Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/Winterdienst), werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. – 29.976,90 Euro wird auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen. 6. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig DSD: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig DSD, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Das Jahresergebnis beläuft sich ergebnisneutral auf 0,- Euro. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V.m. § 26 EigVO NRW nach Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt hat entsprechend § 8 der Satzung des Eigenbetriebs sowohl formale Geschäftsabläufe, als auch die Sonderkasse des Eigenbetriebes Straßen (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Die diesbezüglichen Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes werden den Gremien gesondert vorgelegt. Nach Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2018 bleibt für das Geschäftsjahr 2017 noch ein Jahresabschluss in 2018 aufzustellen und nach den Anforderungen des § 26 Eigenbetriebsverordnung NRW festzustellen. Hierfür bleibt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen auch nach ihrer Abberufung zum 31.12.2017 noch geschäftsleitend tätig (vgl. Vorlage V 53/2017). In Vertretung (Hallstein) -3-