Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 10:33
Aktualisiert
07.11.17, 07:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 515/2017 1. Ergänzung
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.0 - Datum: 17.10.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Walter, Leiter
RPA
RPA
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
07.11.2017
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2017
vorberatend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfung/Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Straßen der
Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt hat im Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis
31.12.2016) einen Gesamtverlust i.H.v. EUR 641.399,02 Euro erzielt.
Das tatsächliche Betriebsergebnis 2016 konnte im Vergleich zur ursprünglichen Ergebnisplanung
erheblich um + 1.558.600,98 Euro verbessert werden.
Im Haushaltsplan 2016 des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt war für das Haushaltsjahr 2016
– entsprechend der ursprünglichen Ergebnisplanung des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsplan 2016 – eine Verlustausgleichszahlung i.H.v. TEUR 2.150 vorgesehen, die der Eigenbetrieb
Straßen auch tatsächlich und ungekürzt erhalten hat. Die Differenz aus dem tatsächlichen Jahresverlust 2016 und der für 2016 aus dem Kernhaushalt erhaltenen Verlustausgleichszahlung wird
den Rücklagen (Eigenkapital) zugeführt.
Die Einzelergebnisse innerhalb der Betriebszweige belaufen sich wie folgt:
1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. + 154.247,71 Euro wird auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. – 972.850,12 Euro wird auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Friedhöfe:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Friedhöfe, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. -12.995,52 Euro wird auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst, werden für das Geschäftsjahr 2016
(01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. + 220.175,81 Euro wird auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
5. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/Winterdienst):
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Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/Winterdienst), werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. – 29.976,90 Euro wird auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr
2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
6. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig DSD:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig DSD, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Das Jahresergebnis beläuft sich
ergebnisneutral auf 0,- Euro.
Begründung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V.m. § 26 EigVO NRW nach
Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt hat entsprechend § 8 der Satzung des
Eigenbetriebs sowohl formale Geschäftsabläufe, als auch die Sonderkasse des Eigenbetriebes
Straßen (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Die diesbezüglichen Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes werden den Gremien gesondert vorgelegt.
Nach Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2018 bleibt für das Geschäftsjahr 2017
noch ein Jahresabschluss in 2018 aufzustellen und nach den Anforderungen des § 26
Eigenbetriebsverordnung NRW festzustellen. Hierfür bleibt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes
Straßen auch nach ihrer Abberufung zum 31.12.2017 noch geschäftsleitend tätig (vgl. Vorlage
V 53/2017).
In Vertretung
(Hallstein)
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