Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfungsbericht Erftstadt Strassen 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.11.17, 07:40
Aktualisiert
07.11.17, 07:40

Inhalt der Datei

digitale Kopie HINWEIS Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Dokument um eine elektronisch übersandte Kopie handelt. Allein die in Papierform übergebenen Unterlagen sind maßgeblich. Die elektronisch übersandte Kopie ist nur zur internen Verwendung durch die Organe des Unternehmens bestimmt, sofern nicht gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen in der Auftragsvereinbarung eine Weitergabe oder Einsichtnahme vorsehen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Einsichtnahme ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zulässig und im Übrigen nicht gestattet. Die Datei ist für den beidseitigen Ausdruck optimiert. Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt Erftstadt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 digitale Kopie digitale Kopie Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 D-50678 Köln Telefon +49 (2 21) 94 99 09-0 Telefax +49 (2 21) 94 99 09-900 E-Mail koeln@roedl.com Internet www.roedl.de Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET (Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig. digitale Kopie digitale Kopie Inhaltsverzeichnis 1. PRÜFUNGSAUFTRAG 6 2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 7 2.1 2.2 Lage des Unternehmens Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 3.1 3.2 Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung 4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 4.2 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 4.1.2 Jahresabschluss 4.1.3 Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen 5. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM 5.1 5.2 Durchführung der Prüfung Prüfungsergebnis 6. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES 7 7 7 9 10 10 10 13 13 13 13 14 15 15 15 15 15 15 16 16 16 17 Feststellungen aus Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß § 53 HGrG 17 7. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG 18 8. ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT -5- digitale Kopie 1. PRÜFUNGSAUFTRAG Der Rat der Stadt Erftstadt wählte uns in seiner Sitzung vom 23. Juni 2015 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt Erftstadt - nachfolgend auch Eigenbetrieb genannt -. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne hat der Wahl zugestimmt. Daraufhin beauftragte uns die Betriebsleitung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 (Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4) unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 (Anlage 8.1.1) sowie das Risikofrüherkennungssystem gemäß der Verordnung über die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW zu prüfen. Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen sind gemäß § 21 EigVO NRW unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und unterliegen gemäß § 106 GO NRW der jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Unser Prüfungsauftrag wurde gemäß § 53 HGrG erweitert. Grundlage unserer Prüfung war der Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 720). Wir verweisen auf den gesonderten Abschnitt dieses Berichts. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 450) erstellt wurde. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurden wir beauftragt, weitergehende, gesetzlich nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses vorzunehmen. Wir haben diese ergänzenden Aufgliederungen und Erläuterungen in der Anlage 8.2.1 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt. Dem Auftrag liegen die als Anlage 8.2.3 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. -6- digitale Kopie 2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Lage des Unternehmens Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung in Jahresabschluss sowie Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Eigenbetriebes getroffen: "Die derzeitige Situation des Eigenbetriebes zeigt auf, dass die Lage, sieht man von der einmaligen Ergebnisverbesserung in 2016 ab, nach wie vor als schwierig zu bezeichnen ist. Der Eigenbetrieb hat nach eigener Einschätzung als selbständige Organisationseinheit mittlerweile alle Sparpotentiale ausgeschöpft. Die Zahlungen der Stadt in Form von Betriebs-, Verwaltungs- und Tilgungskostenzuschüssen sowie Erstattungen für besondere (zusätzliche) Leistungen können auf Dauer die Kosten für die im Zeitablauf ständig gestiegenen Anforderungen sowie allgemeine (in der Preissteigerungsrate begründete) Ausgabensteigerungen (i. W. Material- und Personalausgaben) bzw. auch daraus resultierend tendenziell gestiegene Negativergebnisse nicht abdecken. Die Generierung zusätzlicher Einnahmen ist dem Eigenbetrieb dauerhaft nicht bzw. nur marginal möglich. Eine Ausnahme bildet die höhere Erstattung des Kernhaushalts im Rahmen der grundsteuerfinanzierten Gewässerumlage seit 2015 i. H. v. TEUR 730 (in 2014 noch TEUR 557). Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass durchschnittlich nur bis zu 70% aller investiven Maßnahmen über die Vereinnahmung von Sonderposten refinanziert werden können (vgl. hierzu auch den Teilbereich „Umsatzerlöse“ im Betriebszweig Straßen) und – daraus resultierend - aus der Differenz zwischen Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten das Ergebnis (stetig steigend im Zeitablauf seit der Gründung) zusätzlich negativ belastet wird. Zusammenfassend betrachtet kann man den Geschäftsverlauf im Wirtschaftsjahr 2016 insgesamt als sehr positiv bewerten. Der erwartete Verlust i. H. von T€ -2.200 wird wesentlich unterschritten und zwar insgesamt um T€ 1.559. -7- digitale Kopie Die Erläuterungen zur Finanz- und Vermögenslage erfolgen mittels Kennzahlen bzw. Kennzahlenvergleich zum Vorjahresstichtag. Die Anlagenintensität (das Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Bilanzsumme) beträgt 92,7 % (i. Vj.: 90,6 %). Der Anlagendeckungsgrad (das Verhältnis von Eigenkapital + empfangene Ertragszuschüsse + langfristigem Fremdkapital zu Anlagevermögen) beträgt 90,2 % (i. Vj.:91,8 %). Die Zugänge des Anlagevermögens wurden zu 41,7 % (i. Vj.: 29,8 %) über Zugänge von Sonderposten finanziert. Insbesondere die Position „Anlagen im Bau“ und damit die Neugestaltung des Bahnhofes Liblar wurde im Wesentlichen durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Der Kassenbestand hat sich im Laufe des Wirtschaftsjahres 2016 um minus TEUR 6 verändert. Die Forderungen haben sich zum Bilanzstichtag um TEUR 1.533 (i. Vj.: plus TEUR 4.532) reduziert; im Wesentlichen ist das begründet durch die Abnahme des Cash-Kontos im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt auf TEUR 4.640 (i. Vj.: TEUR 6.320). Aufgrund bereits finanzierter, jedoch noch nicht fertiggestellter Projektmaßnahmen, ist der Saldo des Cash-Kontos beim Kernhaushalt zugunsten des Eigenbetriebes auf o.g. Niveau. Die Bilanzsumme hat sich zum Vorjahr um TEUR 1.674 (i. Vj.: um TEUR 7.661) erhöht. Die Eigenkapitalquote (das Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme) beträgt 6,1 % (i. Vj.: 4,8 %). Unter Einbeziehung der empfangenen Ertragszuschüsse erhöht sich dieser Wert auf 41,3 % (i. Vj.: 39,7 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum 31.12.2016 um minus TEUR 921 zurückgegangen (i. VJ.: um plus TEUR 3.799 gestiegen), i. W. resultierend aus der vom Jahr 2016 in das Jahr 2017 verschobene, geplante Kreditaufnahme i.H. v. TEUR 3.066 aufgrund ebenfalls verschobener Projekte in das Folgejahr. Die übrigen Bilanzpositionen bzw. Bilanzunterpositionen bewegen sich im Rahmen normaler stichtagsbedingter Schwankungsbreiten; auf weitergehende Erläuterungen wird daher an die ser Stelle verzichtet." Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest: Die Aussagen der Betriebsleitung zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes geben insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Unternehmens wieder. -8- digitale Kopie 2.2 Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung im Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebes getroffen: "Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt am 28.03.2017 (auf der Grundlage der Beschlussvorlage V 53/2017) wird der Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2018 aufgelöst; die Aufgaben des Eigenbetriebes werden fortan vom künftigen Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe wahrgenommen. Die Projekte des künftigen Amtes, die Haushalts- und Finanzplanung sind künftig in der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt abzubilden. Für das Geschäftsjahr 2017 ist ein Ergebnis von TEUR -2.105 geplant. Durch die Rückführung des Eigenbetriebes Straßen in den Kernhaushalt wird das Jahresergebnis im Kernhaushalt zukünftig über einen Zeitraum von ca. 40 Jahren (bedingt durch die verpflichtende Bilanzierung aller Teilbereiche „Straßen“ nach NKF) einen höheren Aufwand ausweisen, beginnend bei rd. TEUR 317 und im Zeitablauf sukzessiv sinkend." Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest: Die Aussagen der Betriebsleitung im Lagebericht spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nach unserer Auffassung zutreffend wider. -9- digitale Kopie 3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 3.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Risikofrüherkennungssystems liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise ein Urteil über den Jahresabschluss, den Lagebericht und das Risikofrüherkennungssystem abzugeben. Dazu haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4), und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 (Anlage 8.1.1) des Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung deutscher handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften und ergänzender landesrechtlicher Vorschriften aufgestellt. Der Prüfungsgegenstand wurde gemäß § 53 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert. Im Rahmen des uns erteilten Auftrages haben wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Bestimmungen der Satzung über den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschluss und Lagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Wir haben unsere Prüfung nach §§ 317 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NRW und unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind und ob die Betriebsleitung die ihr nach § 10 EigVO NRW obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann. Unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz gemäß haben wir eine am Geschäftsrisiko des Eigenbetriebes ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung erfordert unser Verständnis der Geschäftstätigkeit und des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes sowie der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes auf der Grundlage von Auskünften der Betriebsleitung sowie anderer Auskunftspersonen und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems des Eigenbetriebes. - 10 - digitale Kopie Mit diesem Verständnis haben wir ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten unternehmens- und prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Unsere Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Unsere Tätigkeiten umfassen aussagebezogene analytische und einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen. Unsere Prüfungshandlungen basieren auf einer bewussten risikoorientierten Auswahl. Die Prüfungsstrategie unseres geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten unseres Prüfungsprogrammes geführt: - Zugänge zum Anlagevermögen - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten im Stadtverbund Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie den Einsatz von Mitarbeitern haben wir im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Die Zugänge im Anlagenvermögen haben wir stichprobenartig auf ihre Aktivierungsfähigkeit hin überprüft. Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir durch eine Analyse der Altersstruktur geprüft. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Geschäftsbereichen sowie gegenüber der Stadt haben wir uns durch Einholung von Saldenbestätigungen überzeugt. Die Rückstellungen haben wir durch Befragung von Mitarbeitern und der Betriebsleitung auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen und eine kritische Beurteilung der vorgenommenen Schätzungen geprüft. - 11 - digitale Kopie Als Prüfungsnachweise dienten uns folgende Informationen, die unter Verwendung der Tätigkeit eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter erstellt wurde. Bei der Prüfung der Bewertung der Pensionsrückstellungen lag uns ein versicherungsmathematisches Gutachten der Rheinischen Versorgungskasse Köln vor. In Zusammenhang damit haben wir Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität dieses Sachverständigen bewertet, ein Verständnis von seiner Tätigkeit gewonnen und beurteilt, ob das von ihm erstellte Gutachten als Prüfungsnachweis für den Wertansatz der Pensionsrückstellungen geeignet ist. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 12. August 2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 des Eigenbetriebes. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die gesetzlichen Vertreter erteilt. Die gesetzlichen Vertreter bestätigten uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 13. Oktober 2017 schriftlich. Die Prüfung führten wir in den Monaten September bis Oktober durch. Die Prüfung wurde am 13. Oktober 2017 abgeschlossen. - 12 - digitale Kopie 4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Nach unseren Feststellungen gewährleistet der im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Eröffnungsbilanz wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von den Eigenbetrieb erstellt. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Eigenkapitals, der Sonderposten, der Schulden und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 4.1.2 Jahresabschluss Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände, die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet . Der Anhang enthält die notwendigen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, insbesondere die von dem Eigenbetrieb angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Im Jahresabschluss sind alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen und wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Normen der Satzung beachtet. Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entspricht. - 13 - digitale Kopie 4.1.3 Lagebericht Der von der Betriebsleitung aufgestellte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage 8.1.1 beigefügt. Unsere Prüfung ergab, dass • der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie mit unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, • die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind, insb. die nach § 289 Abs. 2 sowie § 25 EigVO NRW vollständig und richtig enthalten sind, • der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt sowie • im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. - 14 - digitale Kopie 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen Wir verweisen auf die Angaben der Betriebsleitung im Anhang des Eigenbetries (Anlage 8.1.4). 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Es liegen lediglich Änderungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetzes (BilRUG) vor. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Neudefinition der Umsatzerlöse. Diese Änderung zieht Folgeänderungen nach sich, die sich sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinnund Verlustrechnung niederschlagen (können). 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen Von Aufgliederungen und Erläuterungen haben wir an dieser Stelle abgesehen, da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich sind. Wir verweisen auf unsere weitergehenden sonstigen Aufgliederungen und Erläuterungen in den Anlagen unter Punkt „8.2.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung“. - 15 - digitale Kopie 5. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM 5.1 Durchführung der Prüfung Die Betriebsleitung ist gemäß § 10 EigVO NRW verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW haben wir geprüft, inwieweit sie die ihr hiernach obliegenden Maßnahmen getroffen hat und ob durch diese Maßnahmen alle potenziell bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst und kommuniziert werden, dass die Betriebsleitung in geeigneter Weise reagieren kann. Hierzu zählt auch die Beurteilung, ob das eingerichtete Überwachungssystem, d. h. die integrierten Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen geeignet ist. Die Reaktion der Betriebsleitung auf erkannte Risiken ist nicht Gegenstand der Prüfung. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich nach einem systemorientierten Prüfungsansatz. Die Prüfung hat sich daher konzentriert auf: Durchsicht von Unterlagen zur Risikoerfassung und zur Risikokommunikation, Befragungen und Beobachtungen zur Einhaltung der eingerichteten Kontrollmaßnahmen. 5.2 Prüfungsergebnis Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Betriebsleitung die gemäß § 10 der EigVO NRW geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährden, frühzeitig zu erkennen. - 16 - digitale Kopie 6. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES Feststellungen aus Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß § 53 HGrG Unser Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG erweitert. Danach ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen, wobei insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation, des Geschäftsführungsinstrumentariums und der Geschäftsführungstätigkeit einzugehen ist. Grundlage unserer Prüfungshandlungen war der IDW Prüfungsstandard Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720). Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage „8.2.2 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG“ dieses Prüfungsberichts dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Insgesamt hat die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keine Beanstandungen ergeben. - 17 - digitale Kopie 7. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4 beigefügten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, zum 31. Dezember 2016 und dem als Anlage 8.1.1 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. - 18 - digitale Kopie Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 13. Oktober 2017 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Rudert Wirtschaftsprüfer gez. Quost Wirtschaftsprüfer (An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)“ Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Köln, den 13. Oktober 2017 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rudert Wirtschaftsprüfer - 19 - Quost Wirtschaftsprüfer digitale Kopie digitale Kopie 8. ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT 8.1 8.2 Lagebericht, Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk 8.1.1 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 8.1.2 Bilanz zum 31. Dezember 2016 8.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 8.1.4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 8.1.5 Bestätigungsvermerk Sonstige Anlagen zum Prüfungsbericht 8.2.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 8.2.2 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 8.2.3 Allgemeine Auftragsbedingungen digitale Kopie digitale Kopie Anlage 8.1.1 8.1.1 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 digitale Kopie digitale Kopie Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Geschäftsverlauf und Lage Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt I (V 45952/2015 2. Ergänzung 4 i. V. mit V 46053/2015 1. Ergänzung 4 betreffend Kreditaufnahme sowie die Ergänzung zum Wirtschaftsplan gemäß V 43/2015) wurde am 16.03.2016 vom Rat der Stadt Erftstadt (nach vorausgegangener Beratung und Beschlussempfehlung am 23.02.2016 im Betriebsausschuss Straßen und am 08.03.2016 im Finanz- und Personalausschuss) mit Mehrheit mit Mehrheit beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2016 schließt mit einem Ergebnis von minus EUR 2.200.000 unter Einbeziehung einer weiteren Verschiebung des Grundstücksverkaufs einer Friedhoferweiterungsfläche in das Folgejahr und korrespondiert in allen wesentlichen innerstädtischen Verrechnungen – wie in Vorjahren - mit dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt für das Haushaltjahr 2016. Zum 01.01.2014 wurde der Betriebszweig „Städtische Dienste der Stadtwerke Erftstadt“ als Teil des Betriebszweigs „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ in den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt übernommen. Grundlagen hierfür bilden die Vorlagen V 420/2013 (Rat 24.09.2013) sowie V 511/2013 (Betriebsausschuss 20.11.2013 – Rat 10.12.2013). Die bisherigen vier Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen wurden - wie nachfolgend ausführlich dargestellt - auf sechs Betriebszweige erweitert, u. a. vor dem Hintergrund der vollständigen innerbetrieblichen Verrechnung bisher nicht abrechenbarer Aufwandsanteile aus dem früheren Betriebszweig „Straßenreinigung (Sommerreinigung / Winterdienst / Reinigungsdienst)“ in die Gebührenhaushalte bzw. den grundsteuerfinanzierten Teilbereich „Winterdienst“. SystemKennziffer 03100 03200 03300 03400 03500 03600 * ** Organisationsstruktur bis 31.12.2013 Betriebszweig Straßen Betriebszweig Gartenbau Betriebszweig Friedhöfe * Betriebszweig Str.-Rein. / RD - nicht vorhanden - nicht vorhanden - Organisationsstruktur ab dem 01.01.2014 Betriebszweig Straßen Betriebszweig Gartenbau Betriebszweig Friedhöfe Betriebszweig SD / RD Betriebszweig Straßenreinigung Betriebszweig DSD ** *** Erläuterungen: Straßenreinigung Sommer, Winterdienst und Reinigungsdienst Städtische Dienste und Reinigungsdienst Basierend auf dieser geänderten Aufbauorganisation – und daraus resultierend angepassten Arbeitsabläufen - wurden sowohl der Personal- als auch die Verrechnungsschlüssel für Umlagen (u. a. Betriebskostenzuschuss, Zins-/Tilgungszuschuss, Verwaltungskostenzuschuss, interne Mietverrechnung an den Eigenbetrieb Immobilien usw.) im Jahre 2014 auf die neuen Gegebenheiten abgestimmt und in 2015 und 2016 einer Überprüfung (und ggf. Modifizierung) unterzogen. Das Gesamtergebnis im Eigenbetrieb Straßen wird durch innerbetriebliche Verrechnungen nicht verändert. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2016 bzw. gegenüber dem Vorjahr haben sich keine signifikanten Veränderungen in der Vorgehensweise bei Verrechnungen pro Betriebszweig ergeben. 1 digitale Kopie Ergänzend ist anzumerken, dass in die gebührenrechnenden Einheiten (Friedhöfe sowie Straßenreinigung-Sommer), den grundsteuerfinanzierten Teilbereich „Winterdienst“ sowie den Betriebszweigen „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ und „DSD“ (z. T. bereits seit dem Jahre 2011) keine städtischen Zuschüsse mehr verrechnet werden. Auf erkannte, jedoch nicht beeinflussbare und teilweise vollumfänglich eingetretene Risiken und ggf. immer noch mögliche Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2016 hat der Eigenbetrieb Straßen die politischen Gremien bereits im turnusmäßigen unterjährigen Berichtswesen (Quartalsberichte) ausführlich hingewiesen. Der Form halber werden Risiko- aber auch Ergebnispotenziale an dieser Stelle nochmals kurz dargestellt: u.a. ergaben sich in den letzten Jahren zusätzliche Belastungen für den Eigenbetrieb Straßen aufgrund von veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. im Rahmen der Straßenkontrollintervalle i. V. m. gestiegenen Anforderungen an die Dokumentationspflichten) sowie Vorgaben des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt (z. B. Verwaltungskostenumlage); Projekte konnten u.a. aufgrund von personellen Kapazitätsengpässen auch in 2016 nicht durchgeführt werden und wurden auf die Folgejahre verschoben Die Effekte der zum 01.08.2016 angepassten neuen Friedhofsgebührensatzung im laufenden Wirtschaftsjahr nach Beschlussfassung der Neukalkulation wiederum unter Nichtberücksichtigung von 10% der allgemeinen Friedhofsunterhaltungskosten für Überhang- bzw. Leerstandsflächen sowie Nichtberücksichtigung von 20% der allgemeinen Friedhofsunterhaltungskosten für allgemeine (politische) Grünflächenanteile; Auswirkungen der vorstehend aufgeführten Risiko- und Ergebnispotentiale im Hinblick auf im Geschäftsjahr tatsächlich eingetretene Risiken und positiven Effekte sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes bzw. auf das betreffende Teilergebnis werden nachfolgend insgesamt und in den betriebszweigspezifischen Erläuterungen gesondert betrachtet: Entlastungen für das Ergebnis des Eigenbetriebes Straßen, insbesondere für die Betriebszweige Straßen und Friedhof ergaben sich durch die in 2016 erfolgte Umsetzung des schon in 2014ff. geplanten und damals nicht durchgeführten Verkaufs der Friedhoferweiterungsfläche in Liblar. Außerdem konnte ergebnisverbessernd ein Grundstück aus dem Bestand des EB Straßen an den Logistiker DPD verkauft werden. Dies ergab 2016 einen zusätzlichen, jedoch einmaligen Erlös aus Grundstücksverkäufen von insgesamt T€ 378. Die Einnahmen im Teilbereich „Städtische Dienste“ sind ggü. dem Plan 2016 mit ca. plus TEUR 305 wesentlich höher ausgefallen als erwartet. Darin enthalten ist ein Einmaleffekt beim periodenfremden Ertrag in Höhe v. T€ 53. Zusätzlich zum Plan wurden die Städtischen Dienste im Zuge der verstärkten Kontrollen der fremden Dienstleistungen in 2016 verstärkt für interne Dienstleistungen in den Betriebszweigen Garten, Friedhof und Straßen eingesetzt und konnten damit zusätzlich interne Erlöse i. W. im Betriebszweig Garten i. H. v. plus T€ 60 und im Betriebszweig Friedhof i. H. v. plus T€ 35 erzielen. Weitere positive Effekte ergaben sich für die Städtischen Dienste aus der Einsparung von Materialkosten i. H. v. 32 T€. 2 digitale Kopie Zusammenfassend betrachtet kann man den Geschäftsverlauf im Wirtschaftsjahr 2016 insgesamt als sehr positiv bewerten. Der erwartete Verlust i. H. von T€ -2.200 wird wesentlich unterschritten und zwar insgesamt um T€ 1.559. Auf die erzielten Einsparungen wird im weiteren Verlauf bei der Betrachtung der einzelnen Betriebszweige eingegangen. Die derzeitige Situation des Eigenbetriebes zeigt auf, dass die Lage, sieht man von der einmaligen Ergebnisverbesserung in 2016 ab, nach wie vor als schwierig zu bezeichnen ist. Der Eigenbetrieb hat nach eigener Einschätzung als selbständige Organisationseinheit mittlerweile alle Sparpotentiale ausgeschöpft. Die Zahlungen der Stadt in Form von Betriebs-, Verwaltungs- und Tilgungskostenzuschüssen sowie Erstattungen für besondere (zusätzliche) Leistungen können auf Dauer die Kosten für die im Zeitablauf ständig gestiegenen Anforderungen sowie allgemeine (in der Preissteigerungsrate begründete) Ausgabensteigerungen (i. W. Material- und Personalausgaben) bzw. auch daraus resultierend tendenziell gestiegene Negativergebnisse nicht abdecken. Die Generierung zusätzlicher Einnahmen ist dem Eigenbetrieb dauerhaft nicht bzw. nur marginal möglich. Eine Ausnahme bildet die höhere Erstattung des Kernhaushalts im Rahmen der grundsteuerfinanzierten Gewässerumlage seit 2015 i. H. v. TEUR 730 (in 2014 noch TEUR 557). Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass durchschnittlich nur bis zu 70% aller investiven Maßnahmen über die Vereinnahmung von Sonderposten refinanziert werden können (vgl. hierzu auch den Teilbereich „Umsatzerlöse“ im Betriebszweig Straßen) und – daraus resultierend - aus der Differenz zwischen Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten das Ergebnis (stetig steigend im Zeitablauf seit der Gründung) zusätzlich negativ belastet wird. Der Eigenbetrieb Straßen ist somit seit der Gründung strukturell unterfinanziert, da wesentliche Aufgaben und Leistungen (bzw. daraus resultierende Aufwendungen) nicht bzw. nicht kostendeckend refinanzierbar sind; auf die diesbezüglichen Kommentare in den ergänzenden Prüfvermerken der GPA seit 2004 wird verwiesen. Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt am 28.03.2017 (auf der Grundlage der Beschlussvorlage V 53/2017) wird der Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2018 aufgelöst; die Aufgaben des Eigenbetriebes werden fortan vom künftigen Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe wahrgenommen. Die Projekte des künftigen Amtes, die Haushalts- und Finanzplanung sind künftig in der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt abzubilden. 3 digitale Kopie In der Finanz- und Vermögenslage zeigten sich zum 31.12.2016 nachfolgend aufgezeigte (auf TEUR gerundete) Werte; im Folgenden werden diese Eckwerte u. a. auf wesentliche unterjährige Veränderungen bzw. auf (ggf.) normalisierte Betrachtungen zum Bilanzstichtag 31.12.2015 (Vergleichsstichtag) analysiert. AKTIVA AV - Immat. Verm.-Gegenstände AV - Sachanlagen Anlagevermögen gesamt UV - Vorräte UV - Forderungen UV - Kassenbestand Umlaufvermögen gesamt Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme AKTIVA PASSIVA Eigenkapital Empfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen VB - Kreditinstitute VB - erhaltene Anzahlungen a. B. VB - aus Lieferungen u. Leistungen VB - Stadt Erftstadt / Eigenbetr. VB - Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gesamt Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme PASSIVA 2015 (TEUR) 2015 (%) 2016 (TEUR) 2016 (%) Veränder. Veränder. (TEUR) (%) 35 75.094 75.129 0,0 90,5 90,6 25 78.448 78.473 0,0 92,7 92,7 -10 3.354 3.344 4,5 252 7.363 198 7.813 0,3 8,9 0,2 9,4 121 5.830 192 6.143 0,1 6,9 0,2 7,3 -131 -1.533 -6 -1.670 -21,4 4 0,0 4 0,0 0 0,0 82.946 100,0 84.620 100,0 1.674 2,0 2015 (TEUR) 2015 (%) 2016 (TEUR) 2016 (%) Veränder. Veränder. (TEUR) (%) 3.981 4,8 5.297 6,3 1.316 33,1 28.952 34,9 30.361 35,9 1.409 4,9 3.487 4,2 3.295 3,9 -192 -5,5 36.068 220 1.100 426 7 37.821 43,5 0,3 1,3 0,5 0,0 45,6 35.147 220 689 643 0 36.699 41,5 0,3 0,8 0,8 0,0 43,4 -921 0 -411 217 -7 -1.122 -3,0 8.705 10,5 8.969 10,6 264 3,0 82.946 100,0 84.620 100,0 1.674 2,0 Die Erläuterungen zur Finanz- und Vermögenslage erfolgen mittels Kennzahlen bzw. Kennzahlenvergleich zum Vorjahresstichtag. Die Anlagenintensität (das Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Bilanzsumme) beträgt 92,7 % (i. Vj.: 90,6 %). 4 digitale Kopie Der Anlagendeckungsgrad (das Verhältnis von Eigenkapital + empfangene Ertragszuschüsse + langfristigem Fremdkapital zu Anlagevermögen) beträgt 90,2 % (i. Vj.:91,8 %). Die Zugänge des Anlagevermögens wurden zu 41,7 % (i. Vj.: 29,8 %) über Zugänge von Sonderposten finanziert. Insbesondere die Position „Anlagen im Bau“ und damit die Neugestaltung des Bahnhofes Liblar wurde im Wesentlichen durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Der Kassenbestand hat sich im Laufe des Wirtschaftsjahres 2016 um minus TEUR 6 verändert. Die Forderungen haben sich zum Bilanzstichtag um TEUR 1.533 (i. Vj.: plus TEUR 4.532) reduziert; im Wesentlichen ist das begründet durch die Abnahme des CashKontos im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt auf TEUR 4.640 (i. Vj.: TEUR 6.320). Aufgrund bereits finanzierter, jedoch noch nicht fertiggestellter Projektmaßnahmen, ist der Saldo des Cash-Kontos beim Kernhaushalt zugunsten des Eigenbetriebes auf o.g. Niveau. Die Bilanzsumme hat sich zum Vorjahr um TEUR 1.674 (i. Vj.: um TEUR 7.661) erhöht. Die Eigenkapitalquote (das Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme) beträgt 6,1 % (i. Vj.: 4,8 %). Unter Einbeziehung der empfangenen Ertragszuschüsse erhöht sich dieser Wert auf 41,3 % (i. Vj.: 39,7 %). Zur Entwicklung des Eigenkapitals in den Folgejahren (unter besonderer Berücksichtigung der Verlust- bzw. Kapitalausgleichszahlungen durch den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt) wird insbesondere auf den folgenden Abschnitt verwiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum 31.12.2016 um minus TEUR 921 zurückgegangen (i. VJ.: um plus TEUR 3.799 gestiegen), i. W. resultierend aus der vom Jahr 2016 in das Jahr 2017 verschobene, geplante Kreditaufnahme i.H. v. TEUR 3.066 aufgrund ebenfalls verschobener Projekte in das Folgejahr. Die übrigen Bilanzpositionen bzw. Bilanzunterpositionen bewegen sich im Rahmen normaler stichtagsbedingter Schwankungsbreiten; auf weitergehende Erläuterungen wird daher an dieser Stelle verzichtet. Wie bereits die Lageberichte der Jahresabschlüsse seit 2010 zeigen, wurde - infolge der Unterfinanzierung des Eigenbetriebes Straßen - im Laufe des Jahres 2012 das Eigenkapital des Eigenbetriebes komplett verzehrt, trotz (gegenüber der Planung) eingetretener Ergebnisverbesserungen in den Jahren 2011 und 2012. Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW wurde bzw. ist die Stadt Erftstadt somit verpflichtet, den Eigenbetrieb zum 31.12.2012 und Folgejahre wieder angemessen mit (Eigen-)Kapital auszustatten; dies wird seit 2012 über regelmäßige Verlustausgleiche (u. a. mittels unterjährigen Abschlagszahlungen) gewährleistet. Jahresfehlbeträge, unterjährige Kapitalveränderungen sowie Kapitalausgleichszahlungen des Kernhaushalts („Ist“ für abgeschlossene Wirtschaftsjahre, „Plan“ aus dem - ggf. bereits genehmigten - Wirtschaftsplan des Folgejahres und „Prognose“ aus der mittelfristigen Planung des Wirtschaftsplans für das Folgejahr, unter Berücksichtigung von neuen bzw. aktuellen Erkenntnissen) zeigt die nachfolgende Tabelle: 5 digitale Kopie IST / Plan * TEUR Eigenkapital zum 31.12.2010 Jahresfehlbetrag 2011 unterjährige Kapitalveränderungen Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2011 Eigenkapital zum 31.12.2011 Jahresfehlbetrag 2012 unterjährige Kapitalveränderungen Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2012 Eigenkapital zum 31.12.2012 Jahresfehlbetrag 2013 (Doppelhaushalt `13/`14) unterjährige Kapitalveränderungen Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2013 Eigenkapital zum 31.12.2013 Jahresfehlbetrag 2014 (Doppelhaushalt `13/`14) unterjährige Kapitalveränderungen + Übernahme SD Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2014 Eigenkapital zum 31.12.2014 Jahresfehlbetrag 2015 unterjährige Kapitalveränderungen Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2015 Eigenkapital zum 31.12.2015 Jahresfehlbetrag 2016 unterjährige Kapitalveränderungen Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2016 Eigenkapital zum 31.12.2016 Wirtschaftsplan 2017 unterjährige Kapitalveränderungen Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2017 Eigenkapital zum 31.12.2017 4.543 -2.061 9 0 2.491 -3.097 2 1.500 896 -1.118 34 761 573 -1.674 1.771 1.179 1.849 -1.624 1.956 1.800 3.981 -641 -193 2.150 5.297 -1.890 2 1.890 5.299 PROGNOSE TEUR * * * * 4.543 -2.061 9 0 2.491 -3.097 2 1.500 896 -1.118 34 761 573 -1.674 1.771 1.179 1.849 -1.624 1.956 1.800 3.981 -641 -193 2.150 5.297 -1.890 2 1.890 5.299 * Planwerte des beschlossenen Wirtschaftsplans 2017 Anmerkungen: Der um ca. TEUR 896 an den Eigenbetrieb überzahlte Kapitalausgleich im Jahre 2012 wurde in den beiden Folgejahren um jeweils TEUR 425 (in Summe TEUR 850) mittels Kürzungen der jährlichen Ausgleichsbeträge an den Kernhaushalt zurückgeführt. Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zu den signifikanten (ungeplanten) unterjährigen Kapitalveränderungen im Wirtschaftsjahr 2016 wird auf den Kapitalspiegel (vgl. Anhang) verwiesen. Rückzahlungen der noch bestehenden Eigenkapitalausgleichs-Überzahlungen aus den Wirtschaftsjahren 2012 bis 2016 an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt sind aktuell nicht geplant. Für diesen Fall wäre hierfür auch eine entsprechende Einstellung eines Planansatzes in die Haushaltspläne des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt bzw. korrespondierend in die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Straßen notwendig. Der aus kaufmännischer Vorsicht mehrfach verschobene Verkauf einer Friedhofserweiterungsfläche konnte in 2016 mit der Firma REWE abgewickelt werden. Zusätzlich wurde in diesem Jahr ein Grundstück aus dem Bestand des EB Straßen an den Logistiker DPD verkauft. Dadurch konnte das Ergebnis des EB Straßen für 2016 wesentlich positiv beeinflusst werden. Die folgende Ergebnisrechnung des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt sowie die nachfolgenden Teilergebnisrechnungen der Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt sind jeweils unkonsolidierte Darstellungen zwecks Vergleichbarkeit mit den Daten der betreffenden (Teil-)Wirtschaftspläne bzw. mit den Vorjahresvergleichswerten; da- 6 digitale Kopie bei bleiben ursprüngliche Planungsstrukturen erhalten. Wesentliche Abweichungen des Jahresergebnisses zum Wirtschaftsplan bzw. zum Vorjahr im Eigenbetrieb Straßen (Gesamtbetrachtung) werden in den zugrundeliegenden Positionen insgesamt mit den Ergebnisauswirkungen dargestellt bzw. begründet; ggf. erfolgen Hinweise in den betriebszweigspezifischen Angaben zu Normalisierungen bzw. zusätzliche Erläuterungen. Eigenbetrieb Straßen - Gesamt - nicht konsolidiert Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Einnahmen / Erträge Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Ausgaben / Aufwand Betriebsergebnis Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss / -fehlbetrag Ist 2016 TEUR Ist 2015 TEUR WiPlan 2016 TEUR Abw. Ist VJ / Ist TEUR Abw. Plan / Ist TEUR 10.771 -4 103 451 69 11.322 10.015 -3 124 454 10 10.590 10.276 0 102 348 5 10.726 756 -1 -21 -3 59 732 495 -4 1 103 64 596 -5.566 -2.195 -2.327 -668 -11 -10.756 -5.642 -2.100 -2.199 -1.039 -14 -10.980 -6.147 -2.285 -2.537 -708 -13 -11.677 76 -95 -128 371 3 224 581 90 210 40 2 921 566 -390 -951 956 1.517 0 -1.197 -1.197 3 -1.227 -1.224 0 -1.234 -1.234 -3 31 28 0 38 38 -630 -1.614 -2.185 984 1.555 -11 -10 -15 -1 4 -641 -1.624 -2.200 983 1.559 Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt. a) Umsatzerlöse, Sonstige betriebliche Erträge und Bestandsveränderungen Die positiven Abweichung in der Position „Umsatzerlöse“ betrifft i. W. den in 2016 ausgeführten Verkauf einer Friedhofs-Erweiterungsfläche mit netto TEUR 138 und den Verkauf eines Grundstückes an DPD mit einem Verkaufserlös von TEUR 240; auf besondere (einmalige) Einflüsse im Betriebszweig „Straßen“ wird sowohl im Anhang als auch in den betriebszweigspezifischen Erläuterungen hingewiesen. b) Materialaufwand Die Abweichung der Material- bzw. Unterhaltungsaufwendungen i. H. v. insgesamt minus TEUR 581 betrifft mit minus TEUR 546 im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder: - bei der Straßenbeleuchtung nach der Umrüstung mit LED i. H. v. TEUR 82, betreffend „Energiebezug“ und „Unterhaltungsaufwand“; - bei den Unterhaltungskosten für Straßen, Wirtschaftswege und öffentliche Gewässer i. H. v. TEUR 164 - Minderausgaben in der allgemeinen Grünflächen- und Friedhofspflege i. H. v. TEUR 285; - externe Einflüsse i. H. v. TEUR 15 (Verbandsumlage, Erftverband). c) Personalaufwand Die Abweichung im Personalaufwand im Betriebszweig „Straßen“ sind im i. W. in der späten Stellennachbesetzung (2. Jahreshälfte) begründet. d) Abschreibungen Die Abweichung in den Abschreibungen resultiert i. W. aus verzögerten bzw. verschobenen Projekten in signifikanter Höhe. 7 digitale Kopie d) Finanzergebnis Das Finanzergebnis ist auch im Berichtsjahr geprägt durch marginale, z. Zt. tendenziell gegen „Null“ gehende Tagesgeldzinsen sowie außergewöhnlich niedrige Darlehenszinsen i. H. v. ca. 1% p. a. bei 10-jähriger Zinsfestschreibung. In Verbindung mit den zeitlich relativ späten Darlehensaufnahmen im Geschäftsjahr 2016 zeigt das Finanzergebnis eine geringfügige Ergebnisauswirkung i. H. v. plus TEUR 38. Die künftige Entwicklung des Eigenbetriebes Straßen sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Für das Geschäftsjahr 2017 ist ein Ergebnis von TEUR 2.105 geplant. Durch die Rückführung des Eigenbetriebes Straßen in den Kernhaushalt wird das Jahresergebnis im Kernhaushalt zukünftig über einen Zeitraum von ca. 40 Jahren (bedingt durch die verpflichtende Bilanzierung aller Teilbereiche „Straßen“ nach NKF) einen höheren Aufwand ausweisen, beginnend bei rd. TEUR 317 und im Zeitablauf sukzessiv sinkend. Betriebszweig Straßen Umsatzerlöse des Betriebszweigs „Straßen“ sind im Wesentlichen (i. d. R. nicht vollständige) Kostenerstattungen der Stadt Erftstadt (für Betriebs- und Verwaltungskosten nebst Zinsleistungen sowie – in geringem Umfang – für Sondermaßnahmen), Erträge aus der ratierlichen Inanspruchnahme der Sonderposten betreffend Ertragszuschüsse (Erschließungs-, Straßenbau- und Kostenerstattungsbeiträge) sowie projektgebundene Zuschüsse der Bezirksregierung und des Landes NRW). Positiv auf den Ertrag hat sich ab dem Geschäftsjahr 2013 die Einführung einer grundsteuer-refinanzierten Gewässerumlage (gemäß Ratsbeschluss aus Dezember 2012 innerhalb der Grundsteuer B mit einem Ansatz von 35%Punkten) ausgewirkt, wobei anzumerken ist, dass der städtische Zuweisungsbetrag des Jahres 2016 i. H. v. TEUR 730 (i. VJ. TEUR 730) für den Eigenbetrieb Straßen (noch) nicht vollumfänglich aufwandsdeckend ist; die Deckungsquote 2016 beträgt 98,8% (i. Vj.: 99,0%). Der Geschäftsverlauf wird auf der Aufwandsseite maßgeblich durch die von Fremdfirmen und dem Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ des Eigenbetriebes Straßen erbrachten Leistungen für Neubau und Unterhaltung von städtischen Straßen, (Rad-)Wegen und Plätzen (einschließlich der peripheren Infrastruktur wie Straßenbeleuchtung, Straßenbegleitgrün, Verkehrsinseln, Bäume, Geh- und Fußgängerüberwege, Straßenmöblierung usw.) geprägt. Die Umsatzerlöse des Betriebszweiges andererseits weisen überwiegend Zuschüsse oder Aufwandserstattungen der Stadt Erftstadt aus i. V. mit Beiträgen Dritter nach BauGB bzw. KAG usw. sowie ggf. einmalige Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW im Rahmen besonderer Projektmaßnahmen; sonstige Einnahmen haben marginalen Charakter. 8 digitale Kopie Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt. Betriebszweig Straßen - 03100 - nicht konsolidiert Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Einnahmen / Erträge Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Ausgaben / Aufwand Betriebsergebnis Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss / -fehlbetrag Ist 2016 TEUR Ist 2015 TEUR WiPlan 2016 TEUR Abw. Ist VJ / Ist TEUR Abw. Plan / Ist TEUR 7.151 -1 53 178 6 7.382 6.821 -3 76 247 8 7.141 6.976 0 80 99 2 7.155 330 2 -23 -69 -2 241 175 -1 -27 79 4 227 -3.400 -733 -1.741 -307 -9 -6.181 -3.309 -718 -1.633 -620 0 -6.280 -3.620 -765 -1.846 -283 -3 -6.514 -91 -15 -108 313 -9 99 220 32 105 -24 -6 333 1.200 861 641 339 559 0 -1.045 -1.045 3 -1.078 -1.075 0 -1.072 -1.072 -3 33 30 0 27 27 155 -214 -431 369 586 -1 -2 -4 1 3 154 -216 -435 370 589 Das Jahresergebnis des Betriebszweiges Straßen hat sich im Geschäftsjahr 2016 wesentlich gegenüber dem Vorjahr um plus TEUR 370 und gegenüber der Planung um plus TEUR 589 verbessert. Maßgeblich hierfür sind folgende wesentliche Faktoren: a) die Abweichung in den Umsatzerlösen ggü. Plan i. H. v. plus TEUR 175, ist i. W. begründet durch einen Grundstücksverkauf i. H. v. TEUR 240 b) Abweichung in den aktivierten Eigenleistungen, ggü. Plan i. H. v. minus TEUR 27 gem. den Stundenaufschreibungen der projektbegleitenden Mitarbeiter; c) Abweichung in den „Sonstigen betrieblichen Erträgen“ (i. H. v. plus TEUR 79), i. W. resultierend aus höheren Schadenersatzansprüchen sowie einem höheren Erstattungsbetrag durch die Stadtwerke Erftstadt, betreffend Personal- und Sachkosten für Tiefbauleistungen des Eigenbetriebes Straßen i. V. mit im Anhang beschriebenen Sondereffekten im „Sonstigen betrieblichen Ertrag“; d) Abweichung im Materialaufwand i. H. v. plus TEUR 220, i. W. begründet durch durch eine deutliche Reduzierung von allgemeinen Unterhaltungsaufwendungen in folgenden Teilbereichen (saldiert): -allgemeine Straßenunterhaltung/Straßenkontrolle i. H. v. minus TEUR 123; -geringere Aufwendungen im Aufgabenbereich „Unterhaltung Straßenbeleuchtung“ i. H. v. minus TEUR 18, -die Unterhaltung der Gewässer erhöhte sich leicht um plus TEUR 8, -Oberflächenentwässerung im Teilbereich Kreisstraßen i. H. v. minus TEUR 8, -Verbandsumlagen i. H. v. minus TEUR 15 sowie -Aufwendungen für Energiebezug (Strom) i. H. v. minus TEUR 64, resultierend aus dem geringeren Verbrauch infolge der Umrüstung von Straßenlampen-Leuchtköpfen auf LED-Technik; 9 digitale Kopie e) Abweichung im Personalaufwand i. H. v. minus TEUR 32, im Betriebszweig sind im i. W. in der späten Stellennachbesetzung (Ende der 2. Jahreshälfte) begründet. f) reduzierte Abschreibungen ggü. Plan 2016 i. H. v. minus TEUR 105, i. W. resultierend aus Projektverschiebungen; g) Abweichung im Zinsergebnis i. H. v. plus TEUR 27, resultierend i. W. aus den anhaltend günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten des kommunalen Sektors. Die künftige Entwicklung des Betriebszweigs sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Ausgaben im Bereich „Straßenunterhaltung“ sind abhängig von der Witterung (d. h. von Straßenschäden, u. a. durch Frostaufbrüche und Verschleiß) sowie dem allgemeinen (z. Zt. lt. externen NKF-Gutachten aus dem Jahre 2011) noch überdurchschnittlichen Straßenzustand. Typische Unterhaltungsmaßnahmen (als gemeindliche Pflichtaufgabe) können jedoch nicht durch Beitragserhebung refinanziert werden, sondern sind aus allgemeinen Steuermitteln zu decken. Über den beitragsfreien Unterhaltungsaufwand hinausgehende Aufwendungen aus Maßnahmen können - nach der Straßenbaubeitragssatzung in Abhängigkeit von der Straßenart (Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptverkehrsstraße) und des Sanierungsumfangs (Fahrbahn, Beleuchtungsanlage, Gehwege usw.) - unter Umständen über die beitragspflichtigen Anlieger mittels Straßenbaubeitrag (zwischen 30% und 70% der Ausbaukosten nach Kommunalabgabengesetz (KAG)) teilweise refinanziert werden. Ausgaben im Bereich der „klassischen Investitionsmaßnahmen (d. h. Neuerschließung bzw. Straßenneubau in Neubaugebieten)“ können bis zur Höhe von maximal 90 % der Baukosten (gemäß § 129 Abs. 1 Baugesetzbuch) über die beitragspflichtigen Anlieger als Erschließungskostenanteil refinanziert werden. Investive Maßnahmen sind durch den Eigenbetrieb Straßen teilweise vorzufinanzieren. Der Vorfinanzierungszeitraum kann sich dabei (aus diversen Gründen) über längere Zeiträume bis zu 20 Jahre erstrecken. Insbesondere bei Neuerschließungen ist die Generierung von Erschließungseinnahmen z. T. auch vom zeitlichen Verlauf der städtischen Grundstücksverkäufe (durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) abhängig; beispielhaft sei an dieser Stelle der „Wirtschaftspark Erftstadt“ genannt. Betriebszweig Gartenbau Umsatzerlöse für den Betriebszweig stellen u. a. die (teilweise) von der Stadt zur Verfügung gestellten Betriebs- und Zinszuschüsse sowie Verwaltungskostenerstattungen dar. Der Betriebszweig erwirtschaftet nur marginale Umsätze mit Dritten (dem Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung) im Rahmen von Zuschüssen für laufende Unterhaltung betreffend „Jüdische Friedhöfe“ und „Ehrenfriedhöfe“. Außerdem werden nur geringfügige (seit dem Jahre 2011 sukzessiv leicht steigende) Erträge aus der ratierlichen Inanspruchnahme von Ertragszuschüssen (Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichsflächen, Zuschüsse der Bezirksregierung oder des Landes NRW für Investitionen in Parkanlagen sowie Spiel- und Sportanlagen) als Umsatzerlös ausgewiesen. 10 digitale Kopie Der Geschäftsverlauf wird auf der Aufwandsseite maßgeblich durch die von Fremdfirmen und dem Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ des Eigenbetriebes Straßen erbrachten Leistungen für Pflege und Rückschnitt von Rasen, Pflanzen, Gehölz und Bäumen (innerhalb und außerhalb städtischer Grünflächen bzw. Parkanlagen) sowie der Unterhaltung von Spielflächen bzw. Spielgeräten und Sportplätzen (einschließlich der Nebenflächen) geprägt. Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird der Anteil der allgemeinen Grünflächenpflege im Friedhofsbereich i. H. v. 20% der Gesamtaufwendungen dem Betriebszweig Gartenbau zugewiesen; der Friedhofsbereich wird entsprechend entlastet. Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt. Betriebszweig Gartenbau - 03200 - nicht konsolidiert Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Einnahmen / Erträge Ist 2016 TEUR Ist 2015 TEUR WiPlan 2016 TEUR Abw. Ist VJ / Ist TEUR Abw. Plan / Ist TEUR 826 0 0 6 0 832 815 0 12 2 1 829 810 0 3 0 0 813 11 0 -12 4 -1 3 16 0 -3 6 0 19 -1.003 -211 -414 -58 0 -1.686 -1.094 -190 -390 -67 0 -1.741 -1.177 -225 -488 -60 -2 -1.950 91 -21 -24 9 0 55 174 14 74 2 2 264 Betriebsergebnis -854 -912 -1.137 58 283 Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis 0 -115 -115 0 -111 -111 0 -119 -119 0 -4 -4 0 4 4 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -969 -1.023 -1.256 54 287 -4 -4 -4 0 0 -973 -1.027 -1.260 54 287 Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Ausgaben / Aufwand Sonstige Steuern Jahresüberschuss / -fehlbetrag Das Jahresergebnis des Betriebszweigs Gartenbau hat sich im Geschäftsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr i. H. v. plus TEUR 54 verändert, gegenüber der Planung um plus TEUR 287 deutlich verbessert. Maßgeblich hierfür sind folgende wesentlichen Faktoren: a) Abweichung in den Einnahmen/Erträgen i. H. v. plus TEUR 16, überwiegend resultierend aus der höheren Auflösung von Sonderposten; b) die Abweichung im Materialaufwand i. H. v. minus TEUR 174 ist i. W. begründet in einer sehr deutlichen Reduzierung von allgemeinen Unterhaltungsaufwendungen in folgenden Teilbereichen: - Grünflächen, Ausgleichsflächen bzw. Parkanlagen, Baumpflege usw. i. H. v. minus TEUR 118, überwiegend resultierend aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen für Grünflächenpflege von fremden Dritten sowie - weniger Unterhaltungskosten im Schloßpark Lechenich u. im Gesundheitsgarten i. H. v. minus TEUR 37 und - resultierend aus den geringer in Anspruch genommenen Fremdleistungen für die Unterhaltung der Ehren- und jüdischen Friedhöfe i. H. v. minus TEUR 14; 11 digitale Kopie c) Abweichung im Personalbereich i. H. v. minus TEUR 14, i. W. bedingt durch eine geringfügige Anpassung des Personalverrechnungsschlüssels ggü. Plan 2016 d) in den Abschreibungen i. H. v. minus TEUR 74, bedingt durch verspätete Fertigstellung oder Verschiebung von geplanten Maßnahmen, wie z.B. beim Projekt Kunstrasenplatz in Gymnich, und die daraus resultierenden geringen Abschreibungen im Wirtschaftsjahr; e) die Verbesserung im Finanzergebnis i. H. v. plus TEUR 4, resultiert i. W. aus den anhaltend günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten des kommunalen Sektors; das Finanzergebnis wird dabei durch anhaltend niedrige Tagesgeldzinsen bei Banken (als Grundlage dienend für die innerbetriebliche Verrechnung von Liquiditätstransfers zwischen den Betriebszweigen) weiterhin positiv beeinflusst; f) in den übrigen Positionen „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ bzw. „Sonstige betriebliche Erträge“ und „Sonstige Steuern“ mit TEUR 4. Betriebszweig Friedhöfe Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs sind generell abhängig von der Anzahl der Sterbefälle in Verbindung mit Bestattungen sowie der Bestattungsform auf den städtischen Friedhöfen in Erftstadt und der zu Grunde liegenden Friedhofssatzung bzw. der Friedhofsgebührensatzung. 2014 wurden vom Rat der Stadt Erftstadt Gebührensätze beschlossen, die den stetig steigenden Verlusten im Friedhofsbereich (u. a. auch durch Anhebung der Pflegestandards im Jahre 2011) entgegen wirken sollten. Doch auch diese erhöhten und seit dem 01.04.2014 gültigen Gebührensätze, deckten unter kaufmännischen Gesichtspunkten im Folgejahr nur zu 67% der sog. „normalisierten“ Kosten. Normalisierung bedeutet in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der ab dem 01.04.2014 geltenden und in der Rechtsprechung zwingend gebotenen Abzugsprozentsätze im Teilbereich „Unterhaltung Friedhofsanlagen“ für Grablücken und Leerstandsflächen (i. H. v. 10%) sowie des allgemeinen städtischen Grünflächenanteils (i. H. v. 20%). Auf Basis der betriebswirtschaftlichen Daten aus 2014 und 2015, die die sich stetig wandelnde Friedhofskultur bestätigten, hat der Eigenbetrieb eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren i. V. mit einer angepassten und neugefassten Friedhofssatzung Mitte des Jahres 2016 unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt vorgelegt. Die Umsetzung ist zum 01.08.2016 aufgrund eines politischen Beschlusses, auf der Grundlage der Vorlage 417/2015 3. Ergänzung, erfolgt. Im Rahmen dieses Beschlusses werden aus Rechtsgründen weiterhin 10% der allgemeinen Friedhofsunterhaltungsaufwendungen für Friedhofserweiterungs- bzw. Leerflächen und 20% als allgemeiner städtischer Grünflächenanteil gebührenneutral berücksichtigt, d. h. 30% der allgemeinen Aufwendungen sind im Kalkulationsansatz der Friedhofs(liege)gebühren nicht berücksichtigt. Die Analyse von Rechnungslegungsfällen (absolut und prozentual) i. V. mit der Entwicklung korrespondierender Einnahmen (absolut und prozentual) in den Jahren 2009 bis 2016 ist nachfolgend dargestellt: 12 digitale Kopie Entwicklung der Zahl der Rechnungslegungsfälle zu Gebühreneinnahmen *** Rg.-Fälle Jahr Anzahl 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 absolut 433 453 461 507 578 489 537 533 Rg.-Fälle Veränderung im Verhältnis zum Mittelwert n = 459 * (%) 94,3 98,7 100,4 110,5 125,9 106,5 117,0 116,1 Einnahmen absolut (TEUR) Einnahmen Veränderung im Verhältnis zum Mittelwert TEUR = 868 ** (%) 851 866 792 854 978 899 975 1.050 98,0 99,8 91,2 98,4 112,7 103,6 112,4 121,0 * arithmetischer Mittelwert der Jahre 1999 bis 2011 = ca. 459 Fälle; ** arithmetischer Mittelwert der Jahre 2009 bis 2013 = ca. 868 TEUR p.a.; *** Zu den Einnahmen zählen Hallengebühren, Gebühren f. Erdarbeiten u. Umbettungen sowie Liegegebühren; nicht berücksichtigt: Passivierungsbetrag "Liegegebühren"+die Auflösg. passiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Entwicklung der durchschnittlichen Gebühren pro Rechnungslegungsfall aus den Jahren 2007 bis 2016 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen; Zeiträume vor 2007 wurden dabei nicht mehr näher betrachtet. Jahr Fallzahl Erlös mittlerer Erlös pro Rechnungs- in Rechnungslegung legungen TEUR in EUR 2016 533 1050 1.970 2015 537 975 1.816 2014 489 899 1.838 2013 578 978 1.692 2012 507 854 1.684 2011 461 792 1.718 2010 453 866 1.912 2009 433 851 1.965 2008 471 926 1.966 2007 437 811 1.856 Anmerkung: Statistisch ist eine Steigerung i. H. v. ca. 154 Euro pro Rechnungslegungsfall von 2015 nach 2016 eingetreten. im Jahre 2015 dagegen sank der Mittelwert um 22 Euro pro Fall. Die Im Mittel sinkenden Erlöse pro Rechnungslegungsfall im Zeitablauf deuten u. a. auf anhaltende strukturelle Änderungen in den Bestattungsarten hin; Einzelheiten hierzu sind dem Anhang zu entnehmen. Der Geschäftsverlauf wird im Aufwandsbereich maßgeblich durch die von Fremdfirmen und dem Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ des Eigenbetriebes Straßen erbrachten Leistungen auf Friedhöfen (Unterhaltung Leichenhallen, Wege, Plätze, Pflege und Rückschnitt von Rasen, Pflanzen, Gehölz und Bäumen einschließlich entsprechendem Abtransport nebst anfallenden Deponiegebühren sowie Grabaushub und Grabräumungen) geprägt. 13 digitale Kopie Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt. Betriebszweig Friedhöfe - 03300 - nicht konsolidiert Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Einnahmen / Erträge Ist 2016 TEUR Ist 2015 TEUR WiPlan 2016 TEUR Abw. Ist VJ / Ist TEUR Abw. Plan / Ist TEUR 927 -3 0 203 1 1.127 721 0 3 201 0 925 690 0 4 248 3 942 206 -3 -3 2 1 202 237 -3 -4 -45 -2 185 -617 -350 -87 -63 -1 -1.117 -672 -347 -99 -94 0 -1.212 -746 -352 -108 -74 -7 -1.280 55 -3 12 31 -1 95 129 2 21 11 6 163 10 -287 -338 297 348 Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis 0 -23 -23 0 -23 -23 0 -26 -26 0 0 0 0 3 3 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -13 -310 -364 297 351 0 0 -1 0 1 -13 -310 -365 297 352 Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Ausgaben / Aufwand Betriebsergebnis Sonstige Steuern Jahresüberschuss / -fehlbetrag Das Jahresergebnis des Betriebszweigs Friedhöfe hat sich im Geschäftsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um plus TEUR 297 und gegenüber der Planung um plus TEUR 352 verbessert. Maßgeblich für diese Ergebnisentwicklung sind folgende Faktoren: a) der nicht in der Planung 2016 enthaltene Einmaleffekt des stattgefundenen Grundstücksverkaufs für die erweiterte Friedhofsfläche in Liblar i. H. v. T€ 138 an REWE, bei Herausrechnung des Einmaleffektes beträgt die Abweichung ggü. dem geplanten Ergebnis für 2016 noch T€ 214; b) die Einnahmen und Erträge saldieren sich i. W. mit geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen minus TEUR 45, i. W. resultierend aus der gesunkenen Verrechnung des „politischen Grünanteils“ (aufgrund der insgesamt geringeren Materialaufwendungen) sowie der Erhöhung der Bestandsveränderung in Folge des Grundstücksverkaufes und der Reduzierung der aktivierten Eigenleistung i. H. v. TEUR 7 in Summe auf plus TEUR 47; c) die Abweichung im Materialaufwand i. H. v. saldiert plus TEUR 129 ist i. W. begründet durch eine deutliche Reduzierung von allgemeinen Friedhofsaufwendungen (auch bedingt durch zusätzliche Kontrollen der mit der Pflege beauftragten Unternehmen i. V. mit Rechnungskürzungen) in folgenden Bereichen: -- ca. TEUR 77 bei Grünschnittarbeiten, -- ca. TEUR 18 für die Unterhaltung von Leichen- und Trauerhallen, -- ca. TEUR 28 bei Grabräumungen, -- ca. TEUR 6 für die Unterhaltung von Wegen und Plätzen d) eine geringe Reduzierung im Personalbereich (i. H. v. TEUR 2) 14 digitale Kopie e) die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich ggü. dem Plan um TEUR 11 f) die übrigen Positionen „Abschreibungen“, „Zinsaufwand“ und „Sonstige Steuern“ reduzierten sich um TEUR 25. Das Finanzergebnis wird dabei durch anhaltend niedrige Tagesgeldzinsen bei Banken (als Grundlage dienend für die innerbetriebliche Verrechnung von Liquiditätstransfers zwischen den Betriebszweigen) zu Gunsten des Eigenbetriebs beeinflusst. Die künftige Entwicklung des Betriebszweigs sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der (bisher fast ausschließlich über Gebühren finanzierte) Betriebszweig erwartet für die kommenden Jahre eine ähnliche oder leicht über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegende Zahl von Beerdigungsfällen. Diese Prognose basiert auf der Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung: Die Gesamtzahl der in Erftstadt lebenden Bürger ist seit Gründung der Stadt Erftstadt im Jahr 1969 um ca. 60 % gestiegen. Im Zeitraum 1969 bis 1999 war stets ein überproportionaler Anstieg der Bestattungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu verzeichnen. Etwa seit dem Jahr 2000 hat sich die Anzahl der Bestattungen bei tendenziell ca. 0,9% bezogen auf die Einwohnerzahl (mit gewissen Schwankungen) jährlich stabilisiert. Allerdings ist seit Jahren ein struktureller Wandel in der Grabnachfrage (in 2016 ein weiterer Anstieg bei den Urnenbestattungen und Rückgang der Sargbestattungen) zu verzeichnen. Daraus resultierend sind die durchschnittlichen Einnahmen pro Beerdigungsfall in den letzten Jahren stetig gesunken, da - aufgrund eines teilweisen Flächenmaßstabes in der Gebührenkalkulation – Urnengräber deutlich weniger Fläche benötigen und entsprechend mit weniger Gebühren belegt sind. Eine geringere Ausnutzung der vorhandenen Friedhofsflächen hat jedoch im Umkehrschluss auch höhere Friedhofspflegekosten (absolut und pro Grabstelle mit laufender Grabruhefrist) zur Folge. Um dem sich immer deutlicher abzeichnenden Trend zur Urnenbestattung Rechnung zu tragen (vgl. auch „Statistik der Rechnungslegungsfälle“ gemäß Anhang), wurde ab dem 01.04.2014 eine in wesentlichen Punkten überarbeitete Friedhofssatzung i. V. mit der ebenfalls überarbeiteten Friedhofsgebührensatzung wirksam. Wesentliche Neuerungen sind u. a. die Entlastung der Friedhofskalkulation mittels eines intern neu festgelegten Anteils an Friedhofserweiterungs- bzw. Leerflächen i. H. v. 10% der allgemeinen Friedhofsaufwendungen (in Einklang mit den Vorgaben der Rechtsprechung), ein höherer Anteil von Festbeträgen in den Grabnutzungsentgelten, die Anpassung der Liegegebühren an die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung marktpolitischer Restriktionen, die Anpassung des städtischen (genannt: politischen) Grünanteils in der Kalkulation auf zukünftig 20% (nebst Entlastung des Betriebszweigs „Friedhöfe“ zu Lasten des Betriebszweigs „Gartenbau“) sowie eine Beschränkung von Urnenbeilegungen in Sargwahlgräbern. In der seit 2014 wirkenden Neukalkulation der Gebührensätze sind – zur Vermeidung exorbitanter Steigerungen - kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Zinsen) nur teilweise und marktkonform berücksichtigt; Verlustvorträge aus Vorjahren sind nicht enthalten. Eine Anpassung der Gebührensätze wurde 2016 vorgenommen und ist seit dem 01.08.2016 in Kraft. Jedoch wird mit der Friedhofskalkulation von 2016 auch zukünftig keine Vollkostendeckung der laufenden (jährlichen) Geschäftstätigkeit erreicht; der Trend betreffend der Negativergebnisse setzt sich (befristet wahrscheinlich auf geringerem Niveau) auch langfristig mit den neuen Gebührensätzen fort. Verschärfend auf Negativergebnisse der laufenden Geschäftstätigkeit wirken sich kalkulatorische Unterdeckungen aus der Vergangenheit aus. Diese Unterdeckungen aus Vorjahren resultieren aus der jährlichen (ratierlichen) ertragswirksamen Auflösung von in der Vergangenheit vereinnahmten Grabnutzungsgebühren (entsprechend der vertraglichen Grabnutzungszeit mit Fristen bis zu 35 Jahre rückwirkend), insbesondere, da vor der Eigenbetriebsgründung der städtische (allgemein steuerfi- 15 digitale Kopie nanzierte) Grünflächenanteil mit bis zu 30% kalkuliert worden ist und die aus der Vergangenheit „fehlenden“ (weil in Vorzeiten nicht berechneten) Gebührenanteile aus der Gebührenauflösung bis zum Ablauf der jeweiligen Grabnutzungsfrist die zukünftigen Ergebnisse (d. h. bis zu 35 Jahre) durch Mindererträge belasten werden. Die Hebung weiterer ergebnisverbessernder Potentiale ist zukünftig nur über die Anpassung kalkulatorischer Fallzahlen und/oder Gebührenerhöhungen vor dem Hintergrund allgemeiner (und stetiger) Kostensteigerungen möglich. Für die folgenden Jahre ist eine sukzessive Erweiterung des Angebotes der in Erftstadt möglichen Bestattungsarten geplant. Ziel ist es den Trend zur „Abwanderung z. B. in Friedwälder, Grabeskirchen u. andere Alternativen zu stoppen. Da neue Bestattungsarten mit den herkömmlichen im Wettbewerb stehen werden, bleiben positive Umsatzauswirkungen - vorbehaltlich der politischen Zustimmung – abzuwarten. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Betriebszweig Friedhöfe dauerhaft bilanzielle Verluste (sowohl nach HGB- als auch nach NKF-Bilanzierung) und kalkulatorische Unterdeckungen zu verzeichnen sein werden, resultierend sowohl aus Unterdeckungen der Vergangenheit als auch aus zukünftigengeplanten Unterdeckungen. Gravierende Auswirkungen auf den Betriebszweig hätte mittelfristig eine zukünftige Lockerung der Bestattungspflicht in NRW für Urnen d. h. die Aufhebung des seit 1934 gesetzlich geregelten Bestattungszwangs. Verpflichtende Regelungen gelten z. Zt. nur noch in den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz. Im Bundesland Bremen ist der Bestattungszwang zum 01.01.2015 entfallen. Darüber hinaus ist eine Harmonisierung bzw. Angleichung des europäischen Rechts mittelfristig zu erwarten. Auf mögliche Auswirkungen eventueller gesetzlicher Neuregelungen wird in den folgenden Erläuterungen hingewiesen. Auf der Einnahmeseite (vgl. Anhang) sind Urnenbestattungen seit 1999 (mit unter 25% der Rechnungslegungsfälle) auf aktuell mehr als 58% der Rechnungslegungsfälle im Jahre 2016 angestiegen (i. Vj.: 57%); die finanziellen Auswirkungen für das Wirtschaftsjahr 2016 lassen sich näherungsweise wie folgt beschreiben bzw. auch in die Zukunft projizieren. Besonders anzumerken ist, dass sich das Risikopotential für den Eigenbetrieb bei einem zukünftig stetig steigenden Urnenanteil an den Bestattungen zusätzlich erhöhen wird. Umsätz nach Bestattungsarten absolut 2016 Urnen (€) 2016 Sarg_normal (€) 2016 Sarg_tief (€) 2016 Sonstige (€) 2016 Summen (€) Grabnutzung Erdarbeiten Hallenbenutzung 319.284 84.607 30.266 84.392 68.954 18.834 75.320 29.139 4.776 333.286 0 1.922 812.282 182.700 55.798 Summen 434.157 172.180 109.235 335.208 1.050.780 41,3 16,4 10,4 31,9 100,0 Verteilung in % In den „Sonstigen Umsätzen“ (bestehend aus Verlängerungen, Umbettungen und Hallenbenutzungen ohne Bestattung) sind auch Verlängerungen betreffend Urnenwahlgräber mit einem von der Friedhofsabteilung geschätzten Anteil von ca. 10% enthalten; der Friedhofsbereich erwartet einen sukzessiv steigenden Anteil in Folgejahren. Unter Berücksichtigung eines Anteils von 10% an den „Verlängerungen im Bestattungssegment Urnenwahlgräber“ der „Sonstigen Umsätze“ beträgt in 20165 der betreffende Umsatz- 16 digitale Kopie anteil „Urnengräber“ ca. 47,7 % (i. VJ.: 43,4 %) bzw. ca. TEUR 501 (i. VJ.: TEUR 423). Ein Fortfall oder teilweiser Wegfall dieser Umsätze könnte im Friedhofsbereich nicht kompensiert werden, da Friedhofspflegekosten über Zeiträume von bis zu 35 Jahren nur geringfügig beeinflussbar sind und ein Abbau von leer stehenden Flächen nur langfristig erfolgen kann; eine um ca. 40% geringere Auslastung der Grabfelder bei stetig steigenden Friedhofspflegekosten zu einer „Kostenexplosion“ bei den Grabnutzungsgebühren (mit ggf. sinkender Nachfrage) führt oder alternativ zu höheren bilanziellen Verlusten im Eigenbetrieb bzw. dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt, dies unabhängig von der Bilanzierungsform („HGB“ oder „NKF“); Kosten senkende Maßnahmen nur über langfristige Reduzierungen i. V. mit der Entwidmung von Friedhofsflächen realisiert werden könnten. Betriebszweig Städtische Dienste / Reinigungsdienst Der bis 31.12.2013 eigenständige Betriebszweig „Städtische Dienste“ der Stadtwerke Erftstadt wurde zum 01.01.2014 in den Eigenbetrieb Straßen übertragen und mit dem Teilbereich „Reinigungsdienst“ zusammengeführt. Nachhaltige Synergieeffekte aus der Neuzuordnung der „Städtischen Dienste“ in den Eigenbetrieb Straßen wurden insbesondere im Betriebszweig „Straßenreinigung“ erwartet, vor dem Hintergrund, dass in den Bereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ zukünftig sukzessiv Fremdleistungen durch Eigenleistungen bzw. Eigenregie ersetzt werden und verbesserte Leistungen bei geringerem Aufwand (langfristig) zu geringeren Kosten für Gebühren- bzw. Steuerzahlern führen sollen. Voraussetzungen hierfür (qualitative und quantitative Verbesserung der technischen Ausstattung, u. a. ein Streusalzsilo und eine neue Halle für die Unterbringung von Fahrzeugen und Geräten) wurden vom Rat der Stadt Erftstadt in Vorjahren genehmigt und vollständig umgesetzt. Aus der Zusammenlegung von „Städtischen Diensten“ und „Reinigungsdienst“ bei gleichzeitiger Trennung des Reinigungsdienstes von den Teilbereichen „Sommerreinigung“, „Winterdienst“ und „DSD“ konnten – als weiterer Synergieeffekt - ab dem Wirtschaftsjahr 2014 auch bisher teilweise nicht abrechenbare Leistungen des Reinigungsdienstes in andere Betriebszweige (bzw. in Gebühren- und grundsteuerfinanzierte Teilbereiche) verrechnet werden. Die Umsatzerlöse des Teilbereichs „Städtische Dienste“ weisen überwiegend innerbetriebliche Verrechnungen innerhalb des Eigenbetriebes Straßen aus; daneben werden Umsätze mit dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und den Eigenbetrieben „Stadtwerke“ und „Immobilien“ erzielt. Umsätze mit fremden Dritten haben marginalen Charakter. Die Umsatzerlöse des Teilbereichs „Reinigungsdienst“ weisen i. W. Erstattungen der Stadt Erftstadt für Wildmüllbeseitigung i. H. v. TEUR 120, für Leerungen von Mülleimern bzw. Papierkörben i. H. v. TEUR 46 sowie die Reinigung von Bushaltestellen i. H. v. TEUR 50 aus. Daneben werden Umsatzerlöse aus innerbetrieblichen Verrechnungen innerhalb des Eigenbetriebes Straßen erzielt. Der Geschäftsverlauf des Betriebszweigs wird im Aufwandsbereich maßgeblich durch die von Fremdfirmen erbrachten Materiallieferungen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) für Bauunterhaltungsmaßnahmen an der städtischen Infrastruktur sowie daraus resultierende Entsorgungskosten in Form von Kippgebühren für den Teilbereich „Städtische Dienste“ sowie Leistungen in Form von Sonderreinigungen und Abfallbeseitigung (überwiegend betreffend den Teilbereich Wildmüllbeseitigung) für den Reinigungsdienst geprägt. 17 digitale Kopie Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt. Betriebszweig Städt.-Dienste / RD - 03400 Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Einnahmen / Erträge Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Ausgaben / Aufwand Betriebsergebnis Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss / -fehlbetrag Ist 2016 TEUR Ist 2015 TEUR WiPlan 2016 TEUR Abw. Ist VJ / Ist TEUR Abw. Plan / Ist TEUR 1.393 0 50 63 10 1.506 1.152 0 34 2 0 1.188 1.297 0 15 1 0 1.313 241 0 16 61 10 318 96 0 35 62 10 193 -229 -843 -58 -149 -52 -1.279 -223 -788 -59 -156 0 -1.226 -261 -885 -72 -172 -1 -1.390 -6 -55 1 7 -52 -53 32 42 14 23 -51 111 227 -38 -77 265 304 0 -1 -1 0 -1 -1 0 -2 -2 0 0 0 0 1 1 226 -39 -79 265 305 -6 -4 -6 -2 0 220 -43 -85 263 305 Wesentliche Abweichungen gegenüber der Planung werden nachfolgend (für die Sparten „Städtische Dienste“ und „Reinigungsdienst“) jeweils gesondert betrachtet. 18 digitale Kopie Spartenrechnung Städt.-Dienste / RD - 03400 - nicht konsolidiert - Städt.-D. Plan 2016 (EUR) Rein.-D. Plan 2016 (EUR) Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd 786.000 0 15.000 1.000 0 511.000 0 0 0 0 865.197 0 50.098 63.373 62.112 Einnahmen / Erträge 802.000 511.000 Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd -60.000 -683.000 -59.000 -128.000 -1.200 Ausgaben / Aufwand Betriebsergebnis Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss / -fehlbetrag Summe Betriebszweig (Plan) Summe Betriebszweig (Ist) Summe Betriebszweig (Abw.) Städt.-D. Ist 2016 (EUR) Rein.-D. Ist 2016 (EUR) Städt.-D. Abw. 2016 (EUR) Rein.-D. Abw. 2016 (EUR) 527.887 0 0 0 0 79.197 0 35.098 62.373 62.112 16.887 0 0 0 0 978.668 527.887 176.668 16.887 -201.000 -202.000 -13.000 -44.000 0 -62.048 -649.392 -47.756 -112.236 -195 -167.135 -193.974 -10.523 -36.961 -2.048 33.608 11.244 15.764 1.005 33.865 8.026 2.477 7.039 0 -930.000 -460.000 -871.432 -408.593 58.568 51.407 -128.000 51.000 107.236 119.293 235.236 68.293 0 -2.000 -2.000 0 0 0 0 -655 -655 0 0 0 0 1.345 1.345 0 0 0 -130.000 51.000 106.581 119.293 236.581 68.293 -1.000 -5.000 -1.425 -4.274 -425 726 -131.000 46.000 105.156 115.019 236.156 69.019 -85.000 220.175 305.175 Abweichungen ggü. der Planung zeigen sich insbesondere im Teilbereich „Städtische Dienste“; die Abweichungen im Teilbereich „Reinigungsdienst“ liegen innerhalb normaler Schwankungsbreiten, i. W. sind es Reduzierungen bei den noch zu betrachtenden Aufwandspositionen. 19 digitale Kopie Teilspartenrechnung Städtische Dienste Plan 2016 (EUR) Ist 2016 (EUR) Abw eichung 2016 (EUR) Umsatzerlöse von fremden Dritten Umsatzerlöse Kostenerstattungen Stadt Erftstadt Korrekturen Umsatzerlöse - Abrechnungen Stadt aus VJ. Umsatzerlöse - Stadtw erke Erftstadt Umsatzerlöse - Eigenbetrieb Immobilienw irtschaft Umstzerlöse intern - BZ Straßen - 03100 Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Spielplätze) Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Sportplätze) Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Grünanlagen) Umstzerlöse intern - BZ Friedhöfe - 03300 Umstzerlöse intern - BZ SD/RD - 03400 Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (S) Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (W) Umstzerlöse intern - BZ Steuerliche Sonderfälle (DSD) Um satzerlöse - Gesam t Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Sum m e Einnahm en / Erträge Materialaufw and Personalaufw and Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufw endungen - davon periodenfremd Sum m e Ausgaben / Aufw endungen 9.000 36.000 0 71.000 47.500 245.500 26.000 99.000 28.500 51.000 8.000 97.000 67.500 0 786.000 0 15.000 1.000 0 802.000 -60.000 -683.000 -59.000 -128.000 -1.200 -930.000 5.994 48.677 0 62.929 46.450 197.473 34.718 98.116 59.241 85.195 56.309 100.341 69.754 0 865.197 0 50.098 63.373 62.112 978.668 -62.048 -649.392 -47.756 -112.236 -195 -871.432 -3.006 12.677 0 -8.071 -1.050 -48.027 8.718 -884 30.741 34.195 48.309 3.341 2.254 0 79.197 0 35.098 62.373 62.112 176.668 -2.048 33.608 11.244 15.764 1.005 58.568 Betriebsergebnis -128.000 107.236 235.236 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufw endungen 0 -2.000 0 -655 0 1.345 Finanzergebnis -2.000 -655 1.345 Ergebnis der gew öhnlichen Geschäftstätigkeit -130.000 106.581 236.581 Sonstige Steuern -1.000 -1.425 -425 JÜ / JF (Gew inn / Verlust) -131.000 105.156 236.156 Wesentliche Abweichungen gegenüber der Planung ergeben sich aus - höheren Einnahmen / Erträgen i.H. v. ca. plus TEUR 177, überwiegend resultierend aus der Erhöhung von internen Erlösen ggü. den Betriebszweigen und einem nicht geplanten periodenfremden Ertrag i . H. v. TEUR 62 sowie - niedrigere Ausgaben / Aufwendungen i. H. V. TEUR 59 Zusammenfassend ist festzustellen, das infolge der Reduzierungen der Fremdleistungen und des Materialaufwandes in den einzelnen Betriebszweigen die interne Leistungserbringung des Teilbereichs „Städtische Dienste“ ggü. dem Plan und dem Vorjahr wesentlich gesteigert werden konnte. 20 digitale Kopie Teilspartenrechnung Reinigungsdienst Umsatzerlöse von fremden Dritten Umsatzerlöse Kostenerstattungen Stadt Erftstadt Korrekturen Umsatzerlöse - Abrechnungen Stadt aus VJ. Umsatzerlöse - Stadtwerke Erftstadt Umsatzerlöse - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Umstzerlöse intern - BZ Straßen - 03100 Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Spielplätze) Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Sportplätze) Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Grünanlagen) Umstzerlöse intern - BZ Friedhöfe - 03300 Umstzerlöse intern - BZ SD/RD - 03400 Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (S) Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (W) Umstzerlöse intern - BZ Steuerliche Sonderfälle (DSD) Umsatzerlöse - Gesamt Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Summe Einnahmen / Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Summe Ausgaben / Aufwendungen Plan 2016 (EUR) Ist 2016 (EUR) Abweichung 2016 (EUR) 0 185.500 0 0 0 10.000 42.000 8.000 52.000 0 129.000 41.000 5.000 38.500 511.000 0 0 0 0 511.000 -201.000 -202.000 -13.000 -44.000 0 -460.000 0 224.338 -1.142 0 0 23.238 69.394 9.038 69.717 225 48.092 44.540 3.876 36.572 527.887 0 0 0 0 527.887 -167.135 -193.974 -10.523 -36.961 0 -408.593 0 38.838 -1.142 0 0 13.238 27.394 1.038 17.717 225 -80.908 3.540 -1.124 -1.928 16.887 0 0 0 0 16.887 33.865 8.026 2.477 7.039 0 51.407 51.000 119.294 68.294 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 Finanzergebnis 0 0 0 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 51.000 119.294 68.294 Sonstige Steuern -5.000 -4.274 726 JÜ / JF (Gewinn / Verlust) 46.000 115.019 69.019 Betriebsergebnis Abweichungen gegenüber der Planung ergeben sich im i. W. aus - höheren Einnahmen / Erträgen i. H. v. plus TEUR 17 sowie - niedrigere Ausgaben / Aufwendungen i. H. v. minus TEUR 51 Andere Abweichungen haben in Summe marginale Auswirkungen und werden an dieser Stelle nicht weiter untersucht. Grundlage für die aktuellen Abrechnungen betreffend „Wildmüllbeseitigung“ und „Papierkörbe bzw. Mülleimer-Entleerung“ mit dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt im Folgejahr ist die nachfolgende Produktgruppenrechnung Reinigungsdienst. Einnahmen und Erträge und korrespondierend Ausgaben bzw. Aufwendungen werden, soweit möglich, den jeweiligen Produkten direkt zugeordnet. Alle anderen Positionen des Reinigungsdienstes sind im Verhältnis der geleisteten Stunden zugeordnet. 21 digitale Kopie Produktgruppen Reinigungsdienst Wildmüll 2016 (EUR) Umsatzerlöse von fremden Dritten Umsatzerlöse Kostenerstattungen Stadt Erftstadt Korrekturen Umsatzerlöse - Abrechnungen Stadt aus VJ. Umsatzerlöse - Stadtwerke Erftstadt Umsatzerlöse - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Umstzerlöse intern - BZ Straßen - 03100 Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Spielplätze) Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Sportplätze) Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Grünanlagen) Umstzerlöse intern - BZ Friedhöfe - 03300 Umstzerlöse intern - BZ SD/RD - 03400 Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (S) Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (W) Umstzerlöse intern - BZ Steuerliche Sonderfälle (DSD) Umsatzerlöse - Gesamt Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Summe Einnahmen / Erträge Materialaufwand RD - direkt Materialaufwand RD - Schlüssel Summe Materialaufwand RD Materialaufwand Städt. Dienste (innere Verrechnung) Personalaufwand RD - direkt Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Summe Ausgaben / Aufwendungen 0 121.271,36 -1.142,40 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 120.129 0 0 0 0 120.129 -44.922 -18.210 -63.132 -23.066 -46.816 -1.568 -5.507 0 -140.088 0 46.223,50 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46.224 0 0 0 0 46.224 0 -19.432 -19.432 -5.400 -47.075 -1.673 -5.876 0 -79.456 0 50.000,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 50.000 0 0 0 0 50.000 0 -6.477 -6.477 0 -7.621 -558 -1.959 0 -16.615 0 6.843 0 0 0 23.238 69.393 9.038 69.717 225 48.092 44.540 3.876 36.572 311.534 0 0 0 0 311.534 0 -78.094 -78.094 -21.843 -92.462 -6.724 -23.619 0 -222.742 0 224.338 -1.142 0 0 23.238 69.393 9.038 69.717 225 48.092 44.540 3.876 36.572 527.887 0 0 0 0 527.887 -44.922 -122.213 -167.135 -50.309 -193.974 -10.523 -36.961 0 -458.902 -19.959 -33.232 33.385 88.792 68.985 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Finanzergebnis 0 0 0 0 0 -19.959 -33.232 33.385 88.792 68.985 -3.898 -55 -3.953 0 -59 -59 0 -20 -20 0 -243 -243 -3.898 -377 -4.275 -23.912 -33.291 33.365 88.549 64.710 Betriebsergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern (Grundsteuer Wildmüll) Sonstige Steuern (Allgemein) Summe Sonstige Steuern JÜ / JF (Gewinn / Verlust) M.-Eimer 2016 (EUR) B.-Haltest. 2016 (EUR) Sonstiges 2016 (EUR) Gesamt 2016 (EUR) Anmerkung: Das um den „Materialaufwand Städtische Dienste aus der inneren Verrechnung“ (i. H. v. plus 50.309 Euro) korrigierte Ergebnis der Produktgruppenrechnung ist (gerundet) identisch mit dem Spartenergebnis des Reinigungsdienstes i. H. v. 115.019 Euro. Betriebszweig Straßenreinigung Der Betriebszweig „Straßenreinigung“ – mit den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ - wurde zum 01.01.2014 aus dem früheren Betriebszweig „Straßenreinigung“ (bestehend aus Sommerreinigung/Winterdienst/Reinigungsdienst) ausgegliedert. Der Betriebszweig „Straßenreinigung“ hat zum 01.01.2012 seine Struktur wie folgt geändert: der Teilbereich „Sommerreinigung“ bleibt bestehen (als typischer Gebührenhaushalt nach KAG), der Teilbereich „Winterdienst“ wurde (von einem typischen Gebührenhaushalt nach KAG) auf einen grundsteuerfinanzierten „Quasi-Gebührenhaushalt“ umgestellt. Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs resultieren aus weitergeleiteten Einnahmen des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt für Straßenreinigungsgebühren (Sommer) sowie Zahlungen des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt in Höhe der Aufwendungen für den Winterdienst. 22 digitale Kopie Der Betriebsverlauf wird maßgeblich durch die von Fremdfirmen in Form von vertraglichen Leistungen und dem Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ des Eigenbetriebes Straßen erbrachten Leistungen für Reinigung (periodisch und bei Bedarf) von Straßen, Wegen einschließlich Geh- und Fußgängerüberwegen, Plätzen sowie der Straßenperipherie (Straßenbegleitgrün, Verkehrsinseln und Straßenmöblierung) verbunden mit entsprechendem Abtransport von Kehricht bzw. Abfällen nebst anfallenden Deponiegebühren geprägt. Vertragliche Ausgaben sind jährlich relativ feste (planbare) Größen, mit Ausnahme der Aufwendungen für Sondereinsätze. Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus „Sommerreinigungsgebühren“ sowie grundsteuerfinanzierte Erstattungen des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt für Aufwendungen im Bereich „Winterdienst“. Der Gebührenhaushalt „Sommerreinigung“ ist gebührentechnisch unproblematisch; die kumulierten Verluste aus den Vorjahren können überwiegend in den kommenden Wirtschaftsjahren (u. a. durch Gebührenanpassungen) kompensiert werden. Die dem Rat vorgelegten Gebührenerhöhungen für Anlieger- bzw. inner- und überörtliche Straßen wurden – abweichend von den organisatorischen Maßnahmen - für die Jahre 2014 bzw. erneut 2016 nicht beschlossen. Dadurch bedingt ist eine Kompensation von Verlusten aus Vorjahren bzw. ein tendenziell ausgeglichenes oder leicht positives Ergebnis im folgenden Wirtschaftsjahr 2017 nicht zu erwarten. Das Jahresergebnis des Betriebszweigs Straßenreinigung weist im Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis i. H. v. minus TEUR 30 aus. Damit weicht das Jahresergebnis nur unwesentlich gegenüber dem Vorjahr ab (i. Vj.: minus TEUR 27); die Abweichung zur Planung beträgt plus TEUR 25. Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt. Betriebszweig Straßenreinigung - 03500 - nicht konsolidiert Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Einnahmen / Erträge Ist 2016 TEUR Ist 2015 TEUR WiPlan 2016 TEUR Abw. Ist VJ / Ist TEUR Abw. Plan / Ist TEUR 426 0 0 1 0 427 457 0 0 2 0 459 455 0 0 0 0 455 -31 0 0 -1 0 -32 -29 0 0 1 0 -28 -274 -54 -26 -88 1 -442 -302 -53 -18 -99 0 -472 -307 -54 -23 -111 0 -495 28 -1 -8 11 1 30 33 0 -3 23 1 53 Betriebsergebnis -15 -13 -40 -2 25 Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis 0 -14 -14 0 -14 -14 0 -15 -15 0 0 0 0 1 1 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -30 -27 -55 -3 25 0 0 0 0 0 -30 -27 -55 -3 25 Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Ausgaben / Aufwand Sonstige Steuern Jahresüberschuss / -fehlbetrag Maßgeblich hierfür sind die im Folgenden beschriebenen wesentlichen Faktoren: a) im Bereich Winterdienst reduzieren sich die Umsatzerlöse – u. a. resultierend aus der Rückzahlung des Jahresüberschusses an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt – um ca. TEUR 37, in gleicher Höhe verringern sich Ausgaben / Aufwendungen aus nicht getätigten 23 digitale Kopie Winterdienstaufwendungen. Die übrigen Abweichungen sind vernachlässigbar. b) im Bereich Sommerreinigung haben verschiedene Effekte zu einem von der Planung in Summe nur geringfügig abweichenden Ergebnis geführt: - Die für den Umsatz maßgebliche Verrechnungseinheit „Kehrmeter“ ist – bezogen auf den Durchschnitt der letzten Jahre – unterproportional gesunken, mit entsprechend positiven Auswirkungen (Abweichung i. H. v. TEUR 7) auf die Gebühreneinnahmen; - die Abschreibungen sind ggü der Planung plus TEUR 3 höher; jedoch ggü. dem Vorjahr plus TEUR 8 höher, da die Abschreibung der Kehrmaschine 2015 nur zeitanteilig enthalten war; - die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ggü. Plan um minus TEUR 20 geringer. Im Wesentlichen wurden höhere Unterhaltungskosten für die Kehrmaschine geplant. Weitere Einzelheiten sind der nachfolgenden Produktgruppenrechnung zu entnehmen: Produktgruppen Straßenreinigung - nicht konsolidiert Umsatzerlöse von fremden Dritten Umsatzerlöse Stadt Erftstadt - städt. Anteil Umsatzerlöse Stadt Erftstadt Umsatzerlöse - Erstatt. Winterdienst an KHH Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Einnahmen / Erträge Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Ausgaben / Aufwand Betriebsergebnis Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigk. Sonstige Steuern Jahresüberschuss / -fehlbetrag Sommer Winter Plan 2016 Plan 2016 TEUR TEUR Sommer Ist 2016 TEUR Winter Ist 2016 TEUR Sommer Winter Abw. 2016 Abw. 2016 TEUR TEUR 0 220.800 37.499 0 0 0 1 0 258.300 0 191.400 22.501 -17.200 0 0 0 0 196.701 0 228.173 37.499 0 0 0 1.142 0 266.815 0 174.200 22.501 -36.697 0 0 0 0 160.004 0 7.373 0 0 0 0 1.141 0 8.515 0 -17.200 0 -19.497 0 0 0 0 -36.697 -172.631 -36.018 -14.250 -82.401 0 -305.300 -134.369 -17.982 -8.750 -28.599 0 -189.701 -173.299 -35.829 -17.667 -62.179 203 -288.974 -100.344 -17.967 -8.663 -26.460 354 -153.080 -668 189 -3.417 20.222 203 16.326 34.025 15 87 2.139 354 36.267 -47.000 7.000 -22.159 6.924 24.841 -431 0 -8.000 -8.000 0 -7.000 -7.000 0 -7.234 -7.234 0 -6.570 -6.570 0 766 766 0 430 430 -55.000 0 -29.393 354 25.607 -1 0 0 0 0 0 0 -55.000 0 -29.393 354 25.607 -1 Betriebszweig DSD Der Betriebszweig „DSD“ wurde zum 01.01.2014 als Teilbereich des früheren Betriebszweigs „Straßenreinigung (bestehend aus Sommerreinigung / Winterdienst / Reinigungsdienst)“ – vor den Hintergründen verbesserter interner Verrechnungsmöglichkeiten – in einen separaten Betriebszweig ausgegliedert. Die gesteckten Ziele wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 vollumfänglich erreicht. Die Umsatzerlöse zeigen den „Durchleitungsbetrag“ seitens der Stadt Erftstadt an den Be- 24 digitale Kopie triebszweig für Leistungen im Rahmen des „Dualen Systems Deutschlands“ (DSD), d. h. das Entgelt für die Unterhaltung und Reinigung von Glascontainerstellplätzen bzw. deren Umfeld durch den „Reinigungsdienst“ des Betriebszweigs „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“. Der Geschäftsverlauf wird durch die direkte Verrechnung von anteiligen Personalkosten sowie i. W. durch die innerbetriebliche Verrechnung von Aufwendungen des Reinigungsdienstes aus dem Betriebszweig 03400 „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ zusammen mit den anteiligen Sachkosten des Betriebszweigs (i. W. Umlagen, welche den Eigenbetrieb insgesamt betreffen) geprägt. Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt. 49 0 0 0 0 49 48 0 0 0 0 48 WiPlan 2016 TEUR 48 0 0 0 0 48 -43 -4 0 -1 0 -36 -4 0 -8 0 -36 -4 0 -8 0 -7 0 0 7 0 -7 0 0 7 0 Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit 0 0 0 0 0 Sonstige Steuern 0 0 0 0 0 Betriebszweig DSD - 03600 - nicht konsolidiert Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge - davon periodenfremd Einnahmen / Erträge Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon periodenfremd Ist 2016 TEUR Ist 2015 TEUR Abw. Ist VJ / Ist TEUR 1 0 0 0 0 1 Abw. Plan / Ist TEUR 1 0 0 0 0 1 Feststellungen gemäß § 53 HGrG, über die zu berichten wäre, haben sich nicht ergeben. Erftstadt, den 13. Oktober 2017 ...................................................... - Die Betriebsleitung - 25 digitale Kopie digitale Kopie Anlage 8.1.2 8.1.2 Bilanz zum 31. Dezember 2016 digitale Kopie Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2016 AKTIVSEITE 31.12.2016 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Anlagen im Bau B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. fertige Erzeugnisse und Waren II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen an die Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 3. sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Vorjahr EUR EUR 25.274,00 25.274,00 34.668,00 34.668,00 78.447.937,60 78.473.211,60 72.832.731,65 624.944,00 1.636.262,63 75.093.938,28 75.128.606,28 120.463,89 91.267,28 160.593,25 251.860,53 5.830.421,88 191.831,30 6.142.717,07 4.301,50 257.130,29 7.009.107,63 96.899,05 7.363.136,97 197.851,40 7.812.848,90 4.301,50 84.620.230,17 82.945.756,68 73.999.002,69 767.803,69 3.681.131,22 94.406,15 26.057,74 331.759,31 5.481.473,05 17.189,52 digitale Kopie PASSIVSEITE 31.12.2016 EUR A. EIGENKAPITAL I. Allgemeine Rücklage II. Verlustvortrag III. Jahresfehlbetrag B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. sonstige Rückstellungen D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Verbindlichkeiten der Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 5. sonstige Verbindlichkeiten E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN EUR Vorjahr EUR 27.246.087,25 (21.308.137,94) (641.399,02) 5.296.550,29 30.361.331,88 25.289.124,31 (19.684.275,01) (1.623.862,93) 3.980.986,37 28.952.169,99 3.294.704,33 2.229.548,00 1.257.773,79 3.487.321,79 36.698.919,25 8.968.724,42 36.068.360,05 220.000,00 1.099.974,42 422.976,38 8.502,60 37.819.813,45 8.705.465,08 84.620.230,17 82.945.756,68 2.383.826,00 910.878,33 35.147.399,90 220.000,00 688.761,20 642.758,15 0,00 digitale Kopie digitale Kopie Anlage 8.1.3 8.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 digitale Kopie digitale Kopie Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 2016 EUR 1. Umsatzerlöse 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7. Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8. sonstige betriebliche Aufwendungen 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus der Abzinsung von RückstellungenEUR 2.300,00 (Vj.: EUR 0,00) 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Ergebnis nach Steuern 12. sonstige Steuern 13. Jahresfehlbetrag EUR Vorjahr EUR 9.858.929,48 9.192.680,85 (844,72) 103.097,88 115.794,93 (2.510,22) 124.132,44 254.932,19 (4.358.167,59) (569.192,60) (4.061.677,16) (4.630.869,76) (564.140,41) (3.794.027,18) (1.543.382,03) (1.487.262,41) (651.536,71) (2.194.918,74) (612.810,08) (2.100.072,49) (2.327.355,76) (630.522,27) 249,75 (2.199.427,81) (1.028.500,31) 2.740,80 (1.196.757,34) (630.494,38) (10.904,64) (641.399,02) (1.226.738,23) (1.613.632,54) (10.230,39) (1.623.862,93) digitale Kopie digitale Kopie Anlage 8.1.4 8.1.4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 digitale Kopie digitale Kopie Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Straßen der Stadt Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in der Fassung vom 16.11.2004 aufgestellt worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung des Jahresabschlusses sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen grundsätzlich den Vorjahresgrundsätzen. Bedingt durch die Neudefinition der Umsatzerlöse durch das Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BILRUG) ergeben sich im Berichtsjahr Verschiebungen von den Sonstigen betrieblichen Erträgen zu den Umsatzerlösen. Unter Anwendung der neuen Vorschriften auf die Vorjahreswerte, würden die Umsatzerlöse EUR 9.400.639,57 und die sonstigen betrieblichen Erträge EUR 46.973,47 betragen. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016 sind aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Das Anlagevermögen zum 31. Dezember 2016 wurde zu Anschaffungs- / Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 4 und 50 Jahren vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden - soweit entgeltlich erworben Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 10 Jahren abgeschrieben. zu Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden seit 2008 innerhalb von fünf Jahren voll abgeschrieben. 1 digitale Kopie Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 EigVO) Der Bestand der Grundstücke hat sich im Geschäftsjahr durch geschäftsbedingte Zu – und Abgänge (entgeltlich bzw. unentgeltlich) verändert; gleichfalls fanden Umgliederungen (basierend auf Nutzungsänderungen, Zerlegungen oder Vereinigungen) innerhalb eines bzw. zwischen einzelnen Betriebszweigen im Eigenbetrieb statt. Entgeltliche Zu- bzw. Abgänge betreffen fremde Dritte sowie andere Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt; unentgeltliche Veränderungen im Bestand betreffen i. d. R. den Landesbetrieb Straßen des Landes NRW im Zusammenhang mit der Zuordnung von Straßen im Rahmen hoheitlicher Aufgabenerfüllung sowie Flurbereinigungsverfahren. In geringem Umfang können geschäftsbedingte, regelmäßig wiederkehrende Veränderungen im Grundstücksbestand auch Einfluss auf das Kapital im Eigenbetrieb Straßen haben; weitere Einzelheiten hierzu sind ggf. – sofern nicht Bestandteil des Anhangs - dem Lagebericht zu entnehmen. Anmerkungen: Die im Eigenbetrieb noch geführte Datei „Grundstücke der Stadt Erftstadt“ stimmt nicht mit den Katasterdaten überein, da Veränderungen durch Zu- und Abgänge in der Finanz- und Anlagenbuchhaltung den Grundbuch- bzw. Katastereinträgen um bis zu 6 Monate vorangehen können. Absolute Sicherheit hinsichtlich der eingetragenen Katasterdaten kann sich zukünftig nur aus einem „elektronischen Grundbuch“ mit entsprechenden Dateiabgleichsmöglichkeiten ergeben; für „neuere“ Daten ist dieses System realisiert; Altdatenbestände stehen z. T. nur als Textdatei zur Verfügung. Somit ist ein kompletter Datenabgleich zur Zeit (noch) nicht möglich. Die Daten der Datei, die den EB Straßen betreffen, werden mit der Überführung des EB Straßen in den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt in die elektronische Anlagenbuchhaltung der Stadt Erftstadt überführt. Damit kann man davon ausgehen, dass ab dem 01.01.2018 ein schnellerer Abgleich der Daten möglich sein wird. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen (§ 24 Abs. 2 Nr.2 EigVO) Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 5.899 (i. Vj.: TEUR 3.929) in Verkehrsanlagen auf eigenem und fremdem Grund und Boden, in Grünanlagen, Sport- und Spielplätze, Friedhofsanlagen, in Infrastruktureinrichtungen der „Städtischen Dienste“ (z. B. in eine neue Fahrzeughalle) sowie in im Bau befindliche Anlagen (u. a. Neugestaltung Bahnhofsbereich) getätigt worden. Die Erhöhung der Investitionen zum Vorjahr basiert vor allem auf der erhöhten Anstrengung insbesondere bei der Neugestaltung des Bahnhofsbereichs. Angaben gemäß § 24 II S. 2 Nr. 2 EigVO NRW (Ausnutzungsgrad der Anlagen) sind aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung des Eigenbetriebes nicht aussagekräftig. Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben (§ 24 Abs. 2 Nr. 3 EigVO) Am 31.12.2016 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 3.681 (i. Vj.: TEUR 1.636) im Bau, im Wesentlichen (TEUR 2.291) betreffend das Großprojekt „Neugestaltung Bahnhofsbereich“. Bereits genehmigte (kleinere) Projekte in einer Größenordnung von insgesamt mehr als ca. TEUR 2.300 wurden nur z. T. begonnen (d.h. einige diese Projekte befinden sich in der Ausschreibungsphase) oder vollständig in das kommende Wirtschaftsjahr verschoben. 2 digitale Kopie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren betriebsbedingt überwiegend aus den Bereichen „Erschließungsbeiträge“ (nach BauGB), „Straßenbaubeiträge“ (nach KAG), „Kostenerstattungsbeiträge“ (nach Naturschutzkostensatzung), „Friedhofsgebühren“ sowie „Straßenreinigungsgebühren“ und „Winterdiensterstattungsbeträge“. Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert. In Höhe von TEUR 0 (i. Vj.: TEUR 271) wurden Wertberichtigungen vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen die Gemeinde oder andere Eigenbetriebe Die Forderungen resultieren aus dem ständigen und gegenseitigen Leistungs- und Verrechnungsverkehr und sind zum Nennwert bewertet. In den Forderungen gegenüber der Gemeinde sind Ausleihungen an die Stadtkasse, welche auf der Inanspruchnahme von Guthaben des Eigenbetriebs durch die Stadt im Rahmen von Kassenkrediten beruhen, enthalten. Die betreffende Forderung beträgt zum Jahresende TEUR 4.640 (i. Vj.: TEUR 6.320). Je nach Bedarf kann die Stadt Entnahmen tätigen mit den Einschränkungen, dass Verfügungen über positive Guthaben des Eigenbetriebes jederzeit durch den Eigenbetrieb möglich bleiben und eine Überentnahme durch die Stadt Erftstadt oder den Eigenbetrieb nicht erfolgen. Der Kredit wird mit dem Tagesgeldzinssatz verzinst. Die Forderungen gegen die Gemeinde oder andere Eigenbetriebe haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Entwicklung des Eigenkapitals, der empfangenen Ertragszuschüsse und der Rückstellungen Eigenkapital Stammkapital Stand Abgang Umbuchung Zugang Stand 01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR 0,00 0,00 Allgemeine Rücklage 25.289.124,31 193.095,95 Allgemeine Rücklage 25.289.124,31 193.095,95 Gewinn-/Verlustvortrag -19.684.275,01 -1.623.862,93 -1.623.862,93 3.980.986,37 1.623.862,93 0,00 Gewinn/Verlust Eigenkapital 193.095,95 0,00 2.150.058,89 27.246.087,25 2.150.058,89 27.246.087,25 -21.308.137,94 -641.399,02 1.508.659,87 -641.399,02 5.296.550,29 Der Zugang zu den „Allgemeinen Rücklagen“ betrifft im wesentlichen den Kapitalausgleich durch die Stadt Erftstadt i. H. v. 2.150.000 Euro (i. Vj.: 1.800.000 Euro). Die Grundstücksdatei wurde, infolge von Beanstandungen durch die Kämmerei zum Grundstücksbestand des EB Straßen im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten für die Übertragung der Grundstücke in das Anlagevermögen der Stadt Erftstadt, einer Überprüfung unterzogen. Die Prüfung auf Plausibilität erfolgte mit Hilfe eines Abgleichs mit den eingetragenen Grundstücken im ALKIS®-Portal Rhein-Erft, dem sog. GEO-Server. Der Abgang in Höhe von TEUR 193 ist der Saldo, der sich aus der Überprüfung der in der Excel-Tabelle abgebildeten Grundstücke des EB Straßen mit dem o.g. GEO-Server ergeben hat. 3 digitale Kopie Empfangene Ertragszuschüsse Die Entwicklung der Ertragszuschüsse im Geschäftsjahr 2016 stellt sich wie nachfolgend beschrieben dar; anzumerken ist, dass ab dem Geschäftsjahr 2012 die Gliederung der Ertragszuschüsse unter Vermögensgesichtspunkten nach NKF erfolgt. Zuschussart Stand 01.01.2016 EUR Anliegerbeiträge Straßenbau Landeszuschüsse Straßen / Bhf Bundeszuschuss LED-Beleucht. Stellplatzablöse-Beiträge Baukostenerstattungen Brücken Ausgleichsflächen Schadenregulierung Wege Denkmalförderung / Parkanlagen Spielplatzbau Sportplatzbau Betriebs- und Geschäftsausstatt. 21.134.499,99 5.416.342,00 107.983,00 331.505,00 65.156,00 24.464,00 773.628,00 7.726,00 142.220,00 39.646,00 907.326,00 1.674,00 Gesamt 28.952.169,99 Abgang 2016 EUR Umbuchung 2016 EUR Inanspruchn. 2016 EUR 391.204,97 -391.204,97 3.435,26 3.435,26 0,00 Zugang 2016 EUR Stand 31.12.2016 EUR 685.825,72 144.247,08 2.938,33 15.475,00 14.909,00 556,00 32.903,51 1.930,00 5.690,00 2.872,00 44.869,00 196,00 547.470,87 1.671.600,00 11.314,33 37.700,00 0,00 21.387.350,11 6.552.489,95 116.359,00 353.730,00 50.247,00 23.908,00 832.097,45 5.796,00 142.080,00 36.774,00 859.021,74 1.478,00 952.411,64 2.365.008,16 30.361.331,24 91.372,96 5.550,00 0,00 Die empfangenen Ertragszuschüsse setzen sich zusammen aus Anliegerbeiträgen (Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kostenerstattungsbeiträge sowie Stellplatzablösebeträge), privatrechtlichen Ablösevereinbarungen sowie aus projektgebundenen Zuweisungen des Bundes, der Bezirksregierung Köln und des Landes NRW. Rechtliche Grundlagen bilden u. a. das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Kommunale Abgabengesetz (KAG). Empfangene Ertragszuschüsse werden erfolgswirksam aufgelöst, analog zur Nutzungsdauer der jeweils bezuschussten Vermögensgegenstände. Rückstellungen Pensionsrückstellungen / Beihilferückstellungen Bei den Beschäftigten im Eigenbetrieb Straßen handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Mehrere dieser pensionsberechtigten Mitarbeiter haben ihre Ansprüche bereits vor dem 1.1.1987 erworben. Für die Bildung einer Pensionsrückstellung bestand somit bis 31.12.2011 gem. Art. 28 EGHGB i. V. mit der EigVO NRW 2007 ein Bilanzierungswahlrecht; ab 2012 sind Pensionsrückstellungen lt. EigVO NRW 2007 verpflichtend (d. h. in voller Höhe) zu bilden. Die nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen zum 31.12.2016 insgesamt TEUR 0 (i. Vj.: TEUR 0). Die Berechnung der Rückstellungen erfolgte nach § 36 GemHVO. Pensionen / Beihilfen Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen Gesamt Stand Inanspruchn. Auflösung Zuführung Stand 01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR 1.683.568,00 117.503,00 1.801.071,00 545.980,00 36.775,00 582.755,00 154.278,00 2.383.826,00 2.229.548,00 0,00 0,00 4 digitale Kopie Sonstige Rückstellungen Altersteilzeit Urlaub Überstunden Jubiläen Berufsgenossenschaft Lohn/Gehalt/SV Sonst. Personalrückstellungen Archivierung Kanalkosten (Stadtwerke) Erstellung Jahresabschlüsse Prüfung Jahresabschlüsse WPG Prüfung Jahresabschlüsse GPA Ausstehende Rg - Dritte Sonstige / Ökokonto -82Übrige Sonstige Rückstellungen Gesamt Stand Inanspruchn. 01.01.2016 2016 EUR EUR 30.700,00 56.650,00 56.650,00 21.550,00 22.043,04 1.006,00 537,00 387,00 387,00 682.112,20 682.112,20 792.405,20 761.729,24 Auflösung 2016 EUR 0,00 Zuführung 2016 EUR 0,00 79.786,34 13.237,50 41,00 238,00 0,00 93.302,84 Stand 31.12.2016 EUR 30.700,00 79.786,34 12.744,46 510,00 238,00 0,00 123.978,80 10.000,00 221.985,59 38.400,00 32.700,00 20.962,00 461.672,97 1.178,85 786.899,41 910.878,21 10.000,00 90.675,00 36.000,00 37.098,25 15.224,00 275.402,77 968,57 465.368,59 1.000,00 36.000,00 37.098,25 862,00 271.772,77 0,00 346.733,02 0,00 1.000,00 131.310,59 38.400,00 32.700,00 6.600,00 458.042,97 210,28 668.263,84 1.257.773,79 1.108.462,26 0,00 761.566,68 Die sonstigen Rückstellungen zum 31.12.2016 enthalten im Wesentlichen Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse nach HGB bzw. NKF, Kosten der Jahresabschlussprüfungen, Kosten für die Prüfungen des Eigenbetriebes und des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt durch die Gemeindeprüfungsanstalt, noch nicht angetretenen Urlaub, Überstunden der Mitarbeiter, ausstehende Rechnungen sowie für von Dritten vereinnahmte Beiträge „Ökokonto“, (d. h. für den zukünftigen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Umwelt). Einzahlungen in das „Ökokonto“ sind Teil der im Eigenbetrieb Straßen vereinnahmten Kostenerstattungsbeiträge und resultieren aus Bauvorhaben, bei denen ein entsprechender Ausgleich innerhalb des Baugebietes nicht oder nur teilweise möglich ist. Landschaftsgestalterische Umsetzungsmaßnahmen betreffend den Bereich des „Ökokontos“ liegen in der Verantwortung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt. Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge in den Darlehensakten zum 31. Dezember 2016 nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten nachgewiesen. Neben offenen Rechnungen sind auch Sicherheitseinbehalte zur Abdeckung des Gewährleistungsrisikos in Höhe von TEUR 3 (i. Vj.: TEUR 5) enthalten. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 643 (i. Vj.: TEUR 219) gegenüber der Gemeinde oder anderen Eigenbetrieben resultieren aus dem gegenseitigen Leistungs- und Zahlungsverkehraus dem Jahre 2016 zum Bilanzstichtag 31.12.2016. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 5 digitale Kopie Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft die einmalig im Voraus zu zahlenden Friedhofsgebühren in den Teilbereichen „Grabnutzung“ und „Grabpflege“ sowie allgemeine Nutzungsrechte Dritter für Folgejahre. Die passivierten Beträge werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungs- bzw. Grabnutzungszeit erfolgswirksam aufgelöst. IV. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Umsatzerlöse Enthalten sind im Wesentlichen der Betriebs-, der Tilgungs-/Schuldendienst- und der Verwaltungskostenzuschuss der Stadt Erftstadt, (einmalige) Entgelte der Stadt oder von Dritten für besondere Leistungen des Eigenbetriebes, Friedhofsgebühren, Straßenreinigungsgebühren Dritter für Sommerreinigungsleistungen einschließlich des städtischem Anteils, Grundsteueranteile aus dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt zwecks Erbringung des Winterdienstes einschließlich des städtischem Anteils sowie Erträge aus der ratierlichen Auflösung von Sonderposten (u. a. Erschließungs-, Straßenbau- und Kostenbeiträgen) nebst Erträgen aus der ratierlichen Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens, u. a. für Friedhofsgebühren. Betriebszweig Friedhöfe Anzahl und Art der Bestattungen entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt: Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 Urnenbestattungen 311 307 271 296 202 202 219 200 212 189 178 157 155 138 122 105 90 Sargbestattungen 139 160 156 188 242 179 234 233 259 248 303 283 311 344 342 352 368 Summe Bestattungen 450 467 427 484 444 381 453 433 471 437 481 440 466 482 464 457 458 Sonstige Rechnungen 83 70 62 94 63 80 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * * * * * * * * * * * Rechnungen Gesamt 533 537 489 578 507 461 453 433 471 437 481 440 466 482 464 457 458 * In den Jahren 1999 bis 2010 wurden diese Vorgänge nicht gesondert betrachtet. Die Analyse der 533 Rechnungslegungen (i. Vj.: 537) des Jahres 2016 zeigt, dass in 311 Fällen (i. Vj.: 288 Fälle) Grabnutzungs- und Grabpflegegebühren über die komplette Nutzungszeit (von 10 bis 35 Jahren) gezahlt und in 149 Fällen (i. Vj.: 173 Fälle) anteilige Gebührenberechnungen für Beilegungen mit Grabverlängerung oder Grabverlängerungen ohne Bestattungsfall erhoben wurden. Anzumerken ist, dass im Mittel bei Teilrechnungen nur etwa 47% der Liegegebühren im Vergleich zur mittleren kompletten Nutzungszeit (z. Zt. ca. 255 Monate) erhoben werden. Die „übrigen sonstigen Rechnungslegungen“ setzen sich zusammen aus 50 Fällen Beilegungen ohne zusätzliche Berechnung von Grabnutzungszeiten - ggf. in Verbindung mit Um- bzw. Ausbettungen (i. Vj.: 61) - sowie der ausschließlichen Nutzung von Trauerhallen in 9 Fällen (i. Vj.: 9). Durch die sich stetig wandelnde Beerdigungs- und Friedhofskultur (Urnenbestattung ersetzt 6 digitale Kopie Sargbestattung, Trend zum einstelligen Wahlgrab mit Tiefenbestattungsmöglichkeit sowie generell der Beilegung von Urnen in Sargwahlgräbern) hat der Eigenbetrieb auf der Basis von Daten aus den Jahresabschlüssen 2014 und 2015 u. a. eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren i. V. mit einer angepassten und neugefassten Friedhofssatzung Mitte des Jahres 2016 unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt vorgelegt. Eine Umsetzung ist zum 01.08.2016 aufgrund eines politischen Beschlusses, auf der Grundlage der Vorlage 417/2015 3. Ergänzung, erfolgt. Im Rahmen dieses Beschlusses werden aus Rechtsgründen weiterhin 10% der allgemeinen Friedhofsunterhaltungsaufwendungen für Friedhofserweiterungs- bzw. Leerflächen und 20% als allgemeiner städtischer Grünflächenanteil gebührenneutral berücksichtigt, d. h. 30% der allgemeinen Aufwendungen sind im Kalkulationsansatz der Friedhofs(liege)gebühren nicht berücksichtigt. Die Umsatzerlöse aus Gebühren stellen wie folgt dar: 2016 TEUR Gebühreneinnahmen insgesamt - davon Beerdigungsgebühren (Halle / Erdarbeiten / Umbettungen) - davon Liege- und Pflegegebühren Passivierung der Liegegebühren Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten Gesamterlös 1.050 239 811 -811 548 787 2015 TEUR 975 237 738 -738 483 720 Einnahmen im Betriebszweig „Friedhöfe“ werden 2016 – aufgrund der Abgrenzungen in den Friedhofs(liege-)gebühren – nur zu 74,95% (i. VJ.: 73,85 %) umsatzwirksam. Eine wesentliche, einmalige Verbesserung des Ergebnisses des Betriebszweiges Friedhöfe ergibt sich aus dem schon im Jahr 2015 geplanten, aber erst in 2016 durchgeführten Verkauf eines Grundstückes einer Friedhofserweiterungsfläche für T€ 138. Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ Der Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ ist zum 01.01.2014 aus der Übernahme der bis zum 31.12.2013 als selbständiger Betriebszweig im Eigenbetrieb Stadtwerke der Stadt Erftstadt zugeordneten „Städtischen Dienste“ und der seit dem 01.01.2004 im Eigenbetrieb Straßen bestehenden Sparte „Reinigungsdienst“ entstanden. Die „Städtischen Dienste“ erbringen in geringem Umfang Leistungen für Dritte, in überwiegendem Umfang typische Unterhaltungsleistungen für andere Betriebszweige des Eigenbetriebs Straßen, für andere Eigenbetriebe und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt. Basis für die Rechnungslegung bilden Leistungsverzeichnisse (für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten) bzw. fallbezogene Abrechnungen über Stundennachweise, jeweils unter Berücksichtigung der anteiligen (Sonder-)Fahrzeugkosten. Wesentliche Aufgabenbereiche betreffend Kontroll-, Ausbesserungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten der Städtischen Dienste sind u. a.: - im Betriebszweig Straßen: Straßen/Gehwege, Gewässer, Verkehrszeichen, - im Betriebszweig Gartenbau: Spiel- und Sportplätze, Grünflächen, - im Betriebszweig Friedhöfe: Grün- und Pflanzflächen, - im Betriebszweig Städt.-Dienste/RD: Wildmüllbeseitigung und –entsorgung, - im Betriebszweig Straßenreinigung: Sommerreinigung und Winterdienst. 7 digitale Kopie Der „Reinigungsdienst“ wurde durch Ratsbeschluss vom 09.12.2003 eingerichtet und hat im Wesentlichen die Aufgaben der Übernahme von Arbeiten (insbesondere auch kurzfristige Arbeiten) im Bereich der Straßenreinigung, welche bis dato durch Fremdfirmen geleistet wurden sowie die Ausführung so genannter „Revierpflegearbeiten“ in bestimmten Bereichen der anderen Betriebszweige im Eigenbetrieb Straßen. Beispielhaft werden an dieser Stelle folgende Aufgaben genannt: - im Betriebszweig Straßen: Straßenbegleitgrün, Kreisverkehre, Bushaltestellen, - im Betriebszweig Gartenbau: Spiel- und Sportplätze, Grünflächen, - im Betriebszweig Friedhöfe: z. Zt. keine konkreten Regelaufgaben zugewiesen, - im Betriebszweig Städt.-Dienste/RD: Wildmüllbeseitigung und Papierkorbleerung, - im Betriebszweig Straßenreinigung: Platzreinigung, ggf. per Hand, Winterdienst, - im Betriebszweig Sonderfälle/DSD: Reinigungen im Umfeld der Glascontainer. Alle internen Verrechnungen basieren auf regelmäßigen periodischen Stundenaufschreibungen des Reinigungsdienstes. Betriebszweig Straßenreinigung Ab dem Jahr 2008 wurde der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ (aus einer Vorgabe der Rechtsprechung) aufgeteilt in die Gebührenhaushalte „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“. Die Erlöse der Sparte „Straßenreinigung“ sind entsprechend im Zeitraum 2008 bis einschließlich 2011 über getrennte Gebührensätze für „Sommerreinigung Straßen“ mit der Messgröße „Kehrmeter“ und dem „Winterdienst“ mit der Messgröße „Streumeter“ erhoben worden. Beide Messgrößen waren (bzw. sind) im Zeitablauf relativ stabil und veränderten sich nur unwesentlich, signifikant ggf. durch den Neubau von Straßen. Zum 01.01.2012 ist eine weitere Änderung im bis dato gebührenfinanzierten Teilbereich „Winterdienst“ eingetreten; der Aufwand seitdem wird über die Erhöhung der Grundsteuer abgedeckt. Teil des Ratsbeschlusses war, dass in den Bilanzberichten zukünftig eine detaillierte Analyse des Bereichs Straßenreinigung derart erfolgt, dass sowohl der Gebührenhaushalt „Sommerreinigung“ als auch der steuerfinanzierte Teilbereich „Winterdienst“ zusammenfassend in einer Übersicht dargestellt und die betreffenden Ansätze nachprüfbar in den Teilkalkulationen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ übergeleitet werden, u. a. zwecks genauer Abrechnung der „Winterdienstkosten“ mit dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt. Der Eigenbetrieb erfüllt diese Forderung im Lagebericht. Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs setzen sich i. W. zusammen aus Gebühren- und Steuereinnahmen sowie des städtischen Anteils an der Sommerreinigung bzw. am Winterdienst. Die wesentlichen Einnahmen des Betriebszweigs aus dem „Gebührenhaushalt Sommerreinigung“ und dem „Grundsteueranteil für den Winterdienst“ (einschließlich des Rückführungsbetrags an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt) werden nachfolgend dargestellt: 8 digitale Kopie Jahr 2016 2015 Kehrmeter Kehrmeter Sommerreinigung (m) (m) Anliegerstraßen 163.160 163.611 überörtliche Straßen 49.909 49.936 213.069 213.547 Zwischensummen öffentlicher Anteil (nachrichtlich in Euro p. a.) 2016 Gebühr (Euro/m) 1,12 0,93 # 37.499,00 Unterjährige Anpassungen Zahlung Stadt an den Eigenbetrieb Straßen effektive durchschnittliche Gebühr in Euro 2015 Gebühr (Euro/m) 1,12 0,93 # 37.499,00 -0,98804 Jahr Winterdienst Zahlungen Kernhaushalt an den Eigenbetrieb öffentlicher Anteil (nachrichtlich in Euro p. a.) # 22.501,00 # 22.501,00 Rückzahlungsbetrag an der Kernhaushalt Zahlung Stadt an den Eigenbetrieb Straßen (netto) theoretische effektive durchschnittliche Gebühr in Euro 2016 Umsatz (Euro) 182.734,20 46.415,37 229.149,57 0,00 229.149,57 -976,27 228.173,30 1,071 2015 Umsatz (Euro) 183.244,32 46.440,48 229.684,80 0,00 229.684,80 -284,38 229.400,42 1,074 2016 2015 Umsatz Umsatz (Euro) (Euro) 196.701,00 280.000,00 0,00 0,00 196.701,00 280.000,00 -36.697,00 -112.281,34 160.004,00 167.718,66 1,53 1,61 nachrichtlich: Abrechnung "Winterdienst" gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt Verlustvortrag Winterdienst 31.12.2011 aus Gebührenhaushalt Überschuss Winterdienst 2012 gemäß Bilanzbericht Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2012 Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2012 Überschuss Winterdienst 2013 gemäß Bilanzbericht Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2013 Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2013 Überschuss Winterdienst 2014 gemäß Bilanzbericht Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2014 Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2014 Überschuss Winterdienst 2015 gemäß Bilanzbericht Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2015 Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2015 Überschuss Winterdienst 2016 gemäß Bilanzbericht Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2016 Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2016 -128.376,77 172.721,47 0,00 44.344,70 54.766,83 -99.111,53 0,00 145.887,79 -145.887,79 0,00 112.281,34 -112.281,34 0,00 36.697,00 -36.697,00 0,00 Betriebszweig Steuerliche Sonderfälle (Duales System Deutschland / DSD) Die Umsatzerlöse zeigen den „Durchleitungsbetrag“ seitens der Stadt Erftstadt an den Betriebszweig für Leistungen im Rahmen des „Dualen Systems Deutschlands“ (DSD), d. h. das Entgelt für die Unterhaltung und Reinigung von Glascontainerstellplätzen bzw. deren Umfeld. 9 digitale Kopie Andere aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Eigenleistungen weisen i. W. Leistungen des Eigenbetriebes im Rahmen von Bauleitung und Bauüberwachung für das Geschäftsjahr aus, betreffend noch im Bau befindliche oder unterjährig fertiggestellte Neubaumaßnahmen in den Betriebszweigen „Straßen“ und „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen einmalige oder wiederkehrende Erträge aus Personal- und Sachkostenumlagen, Schadenersatzleistungen von Dritten, Ausschreibungsgebühren, ggf. Spenden. Daneben sind Mahn- und Säumniszuschläge angefallen. Materialaufwand Gezeigt werden für den Betriebszweig „Straßen“ im Wesentlichen Aufwendungen für die Unterhaltung des Straßennetzes nebst dazugehöriger Infrastruktur (Straßenbeleuchtung einschließlich Aufwendungen für laufende Energieausgaben, Kabel, Schaltschränke, Schilder sowie Ausgaben für Straßenentwässerung), für den Betriebszweig „Gartenbau“ die Aufwendungen für die Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen sowie Spiel- und Sportplätzen. Die Aufwendungen für den Betriebszweig „Friedhöfe“ setzen sich hauptsächlich zusammen aus der Unterhaltung der Friedhofsgrünflächen, der Unterhaltung von Trauerhallen und des Wegenetzes sowie Ausgaben für Grabaushub und die Abräumung von Grabflächen. Aufwendungen im Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ sind i. W. verursacht durch Sondereinsätze fremder Dritter sowie Aufwendungen im Rahmen von Abfallentsorgung und Deponiegebühren. Im Betriebszweig „Straßenreinigung“ entstehen Aufwendungen im Teilbereich „Sommerreinigung“ in Form von Fremdreinigungsleistungen und Abfallentsorgung; der Teilbereich „Winterdienst“ zeigt i. W. Fremdleistungen Dritter sowie Ausgaben für Streusalz. Im Betriebszweig „Steuerliche Sonderfälle / DSD“ fallen keine direkten Materialaufwendungen an. Personalaufwand Der Personalaufwand betrifft mit TEUR 677 (i. Vj.: TEUR 644) die Gehälter der Angestellten, mit TEUR 598 (i. Vj.: TEUR 551) Löhne und mit TEUR 268 (i. Vj.: TEUR 258) die Bezüge der für den Eigenbetrieb tätigen Beamten einschließlich des Betriebsleiters. Die Sozialaufwendungen betreffen mit TEUR 272 (i. Vj.: TEUR 248) die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, mit TEUR 306 (i. Vj.: TEUR 286) Aufwendungen für Versorgungskassen und mit TEUR 73 (i. Vj.: TEUR 81) Beihilfen für die Beamten. Im Personalaufwand sind gleichfalls Rückstellungen für Altersteilzeit i. H. v. TEUR 0 (i. Vj.: TEUR 33) für einen Mitarbeiter enthalten. Im Geschäftsjahr sind Zuführungen zu Pensionsrückstellungen i. H. v. TEUR 118 (i. VJ.: TEUR 101) ausgewiesen; die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen betragen TEUR 37 (i. VJ.: TEUR 44). 10 digitale Kopie Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Der Aufwand betrifft ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Hinsichtlich der auf die einzelnen Positionen des Anlagevermögens entfallenden Abschreibungsbeträge wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens vorgenommen (i. Vj.: TEUR 0). Sonstige betriebliche Aufwendungen Wesentliche Posten bilden die Verwaltungsaufwendungen, darunter die Umlage für Raummiete an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft i. H. v. TEUR 104 (i. Vj.: TEUR 104), die Personal- und Sachkostenumlage an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt (Bereich: Steuern und Abgaben / Stadtreinigung) i. H. v. TEUR 37 (i. Vj.: TEUR 36) und die Verwaltungskostenumlage i. H. v. TEUR 245 (i. Vj.: TEUR 231), welche die dem Eigenbetrieb anteilig zuzurechnenden Aufwendungen betreffend „allgemeine Dienste“ im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt - u. a. für den Bürgermeister und die 1. Betriebsleiterin (technische Beigeordnete) - enthalten. Finanzergebnis 2016 TEUR 2015 TEUR 0 0 0 0 0 0 2 2 Zinsen für langfristige Kredite Zinsen für laufende Bankkonten Zinsaufwendungen Gesamt -1.197 0 -1.197 -1.227 0 -1.227 Finanzergebnis -1.197 -1.225 Zinsen Tagesgelder Zinsen für laufende Bankkonten Abzinsungsertrag Rückstellung Altersteilzeit Zinserträge Gesamt Der Zinsaufwand für langfristige Kredite betrifft die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie Landes- und Geschäftsbanken). 11 digitale Kopie V. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in nicht wesentlicher Höhe. VI. Sonstige Angaben Beschäftigte (Anzahl/Vollzeitkräfte), Zuordnung in Betriebszeige und Personalkosten Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Anzahl Mitarbeiter(innen) bzw. Mitarbeiter(innen) gemessen in Vollzeitkräften (VZK) betragen am 31.12.2016: Anzahl Arbeiter Angestellte Beamte Mitarbeiter 2016 16,00 16,00 6,00 38,00 Anzahl Mitarbeiter 2015 17,00 15,00 6,00 38,00 Messzahl Messzahl VZK 2016 15,65 13,62 5,18 34,45 VZK 2015 16,05 12,88 5,18 34,11 Anpassungen der individuellen Arbeitszeit, Zu- und Abgänge einzelner Mitarbeiter sowie die Fortschreibung auf den 31.12.2016 sind sowohl insgesamt als auch anteilig in den Betriebszweige – und daraus resultierend auch in den anteiligen Personal- bzw. Personalnebenkosten - berücksichtigt. Personalzuordnung 2016 Betriebszweig Straßen Betriebszweig Gartenbau Betriebszweig Friedhöfe Betriebszweig Städt.-Dienste / RD Betriebszweig Straßenreinigung Betriebszweig Steuerl. Sonderfälle Gesamt Personalaufwand Geschäftsjahr 2016 Lohn Gehalt Besoldung ges. Soz.-Aufw. Beihilfen Aufw. f. Altersvers. Aufw. f. Altersteilz. Gesamt Arbeiter (VZK) 0,00 0,50 0,50 14,65 0,00 0,00 15,65 Angestellte (VZK) 7,65 1,95 1,70 1,25 1,00 0,07 13,62 Beamte (VZK) 2,30 0,60 2,11 0,17 0,00 0,00 5,18 Gesamt (VZK) 9,95 3,05 4,31 16,07 1,00 0,07 34,45 BZ BZ BZ BZ BZ BZ Straßen Garten Friedhöfe SD / RD Str.-Rein. "DSD" Gesamt (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) 0 11 11 576 0 0 598 377 102 86 67 42 3 677 120 31 108 9 0 0 268 81 22 20 139 9 1 272 38 9 25 1 0 0 73 117 36 99 51 3 0 306 0 0 0 0 0 0 0 733 211 349 843 54 4 2.195 12 digitale Kopie Personalaufwand (Geschäftsjahr/Vorjahr) 2016 (TEUR) Lohn 598 Gehalt 677 Besoldung 268 ges. Soz.-Aufw. 272 Beihilfen 73 Aufw. f. Altersvers. 306 Aufw. f. Altersteilz. 0 Gesamt 2.195 2015 (TEUR) 551 644 258 248 81 286 33 2.100 Differenzen (TEUR) 47 33 10 24 -8 20 -33 95 Im Eigenbetrieb Straßen sind zum Bilanzstichtag 0 Vollzeitstellen (i. Vj.: 2 Stellen) nicht besetzt. Im letzten Jahr 2015 betraf es eine Stelle im Bereich „Straßenneubau“ und eine Stelle im Bereich „Straßen- und Wegeunterhaltung“. Prüferhonorar Das Abschlussprüferhonorar beträgt rd. 31.600 EUR und betrifft Abschlussprüfungsleistungen mit ca. 26.800 € sowie andere Bestätigungsleistungen mit 4.800 €. 13 digitale Kopie Organe 1. Betriebsleitung Erste Betriebsleiterin: Betriebsleiter: Monika Hallstein (Technische Beigeordnete) Paul Böcking 2. Mitglieder des Betriebsausschusses Straßen Vorsitzender Zimmermann, Alfred kfm. Angestellter SPD / RM 1. Stellvertreter Siebolds, Claudia Beamtin SPD / RM 2. Stellvertreter Heiken, Horst Beamter SPD / RM Ordentliche Mitglieder Mitglieder der CDU Weber, Friedrich Morgen, Patrick Oberhofer, Johannes Vianden, Norbert Schmitz, Marianne Küpper, Heinz Schmidt, Hans-Joachim Landwirt Maurer / städt. Angestellter Rentner Immobilienverwalter Rentnerin Pensionär Rentner RM RM RM RM SB SB SB Mitglieder der SPD Bohlen, Lisa Nietgen, Holger Angestellte Projektionist RM SB Mitglieder von Bündnis`90 / Die Grünen Herwartz, Michael Schwegeler, Manfred Bewährungshelfer Angestellter RM SB Mitglieder der FDP Wintz, Renate Holtz, Franz Dipl.-Agraringenieurin / Hausfrau Lehrer RM SB Mitglieder der Freien Wähler (FW) Jüterbock, Jutta Kfm. Angestellte RM Beratende Mitglieder Mitglied des Behinderten-Beirats Löhnert, Gert im Ruhestand Mitglied der Piraten-Partei Foken-Brock, Birgit selbständig RM RM = Ratsmitglied / SB = sachkundiger Bürger 14 digitale Kopie Der Betriebsleiter hat im Berichtsjahr Beamtenbezüge in Höhe von TEUR 74 (i. Vj.: TEUR 73) bezogen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhielten Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt ca. EUR 1.800 (i. Vj.: ca. EUR 1.800). Das Sitzungsgeld beträgt ab 01.06.2014 für einen sachkundigen Bürger EUR 27,30 (27,30 EUR) und für einen Stadtverordneten EUR 17,80 (17,80 EUR) je Sitzung. Rechtsgrundlage für Sitzungsgelder sind § 45 GO i. V. m. der Entschädigungsverordnung des Landes NRW (EnschVO NRW). Ergebnisverwendung Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, schließt das Geschäftsjahr 2016 vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -641.399,02 ab. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt am 28.03.2017 (auf der Grundlage der Beschlussvorlage V 53/2017) wird der Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2018 aufgelöst; die Aufgaben des Eigenbetriebes werden fortan vom künftigen Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe wahrgenommen. Die Projekte des künftigen Amtes, die Haushalts- und Finanzplanung sind künftig in der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt abzubilden. Erftstadt, den 13. Oktober 2017 …………………………………… - Die Betriebsleitung – Anlagen: Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2016 Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2016 Spartengewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016 15 digitale Kopie digitale Kopie Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2016 Anschaffungs- / Herstellungskosten Bezeichnung I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte und gewerbliche Schutzrechte II. Sachanlagevermögen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Anlagen im Bau Summe Anlagevermögen Stand 1.1.2016 (EURO) Zugang 2016 (EURO) Abgang 2016 (EURO) 194.811,45 194.811,45 0,00 0,00 0,00 0,00 131.448.093,47 1.349.458,88 1.636.262,63 134.433.814,98 3.370.674,07 8.520,25 2.520.578,22 5.899.772,54 240.829,98 134.628.626,43 5.899.772,54 Abschreibungen Umbuch. 2016 (EURO) 0,00 0,00 Stand 31.12.2016 (EURO) Stand 1.1.2016 (EURO) Zugang 2016 (EURO) Restbuchwerte Abgang 2016 (EURO) Stand 31.12.2016 (EURO) Stand 31.12.2016 (EURO) Stand 31.12.2015 (EURO) 194.811,45 194.811,45 160.143,45 160.143,45 9.394,00 9.394,00 0,00 0,00 169.537,45 169.537,45 25.274,00 25.274,00 34.668,00 34.668,00 58.586.149,82 753.726,88 0,00 59.339.876,70 2.219.558,77 98.072,03 12.547,00 140,57 240.829,98 475.709,63 135.053.647,19 1.357.979,13 -475.709,63 3.681.131,22 0,00 140.092.757,54 2.317.630,80 12.687,57 60.793.161,59 851.658,34 0,00 61.644.819,93 74.260.485,59 506.320,79 3.681.131,22 78.447.937,60 72.832.731,65 624.944,00 1.636.262,63 75.093.938,28 240.829,98 0,00 140.287.568,99 59.500.020,15 2.327.024,80 12.687,57 61.814.357,38 78.473.211,60 75.128.606,28 digitale Kopie digitale Kopie Eigenbetrieb Straßen, Erftstadt Gesamtübersicht Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2016 Gesamtbetrag (im Vorjahr) EUR 1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Dritter 4. Verbindlichkeiten ggü. der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 5. sonstige Verbindlichkeiten (im Vorjahr) erwartete Restlaufzeit 1 - 5 Jahre EUR Gesamtbetrag bis 1 Jahr EUR EUR gegebene Sicherheiten über 5 Jahre EUR Art EUR 36.068.360,05 35.147.399,90 1.129.796,02 5.407.254,29 28.610.349,59 keine ./. 220.000,00 220.000,00 220.000,00 0,00 0,00 keine ./. 1.100.305,34 688.761,20 688.761,20 0,00 0,00 keine ./. 421.806,64 642.758,15 642.758,15 0,00 0,00 keine ./. 9.341,42 0,00 0,00 0,00 0,00 keine ./. 37.819.813,45 36.698.919,25 2.681.315,37 5.407.254,29 28.610.349,59 # # 37.819.813,45 3.482.490,92 5.033.445,71 29.303.876,82 digitale Kopie digitale Kopie 01234564782460978 450 48097 7018 77 7 4782464230978 4500 3425505 04487845530%%0%% 00% 00% 00% 00G% 002% 00% 00A% 00D%0 0@% % % % % 6> 748?4 47 5 E48F5 485345 I72E248740123454275345 9J57234064782462401878F34 KLKMNOPQKRSTUPMSQVTSWM 9>>401255 >450&01878F34 c 7482    5 48J5    5 684265345 9J5723406478246240 45 5345 KLKMNOPQKRSTUPMSQVTSWM 9>>403 6450&0 45 5345 4782464834652 1878F340 04742235345 1878F340 0e487f f248450&0425345 9J572340g25450%0F52401878F34 g254505 0F5240 45 5345 j25 54834652 18346520 48034?5245034F 77F723I427 9J57234097448505%0 %0385 7448&k 974489 n 84o6480&0n 84 46478 30534255&44879 7  5 7 64253   !"#$   !"#$ 7%&% 5'()*+,-".+/01 2 516789 ,-". 516789 /!+:;<= 516789 516789 %@A%BCC A%2%BACC ; ; B ; DGGBACC ; ; D%BCC 2%BCC ; ; @@%BCC AD%GD@BCC XYZZZ[ZZ CC \Y]\Z[ZZ CC ; ; A%22%BCC A%D%AAABACC ; ; %%BCC %G%G2DBACC ; ; A2%BCC A%GBCC ; ; %DG%BCC %AG%2DB@@CC ; ; D%BCC A%DGBD2CC ^YXZZ[ZZ CC ]YXb_[Z] CC ; ; %2G%BCC %D%GBDACC ; ; G%BCC %%BDCC ; ; B ; B ; ; ; B ; B ; ; ; B ; BCC ; ; %A%BCC %GG%22ABG2CC ; ; %A%BCC %GG%22ABG2CC ; ; G%BCC 22%2A@B2CC ; ; G%BCC %BGCC ; ; G2%BCC 2G%GABACC A2%BA CCCC %D%@DABD ; DGGBAH*=H< %2B ; A%B CCCC A2%A2B ; A@%GD@B CCCC G%DB ^Y]\Z[ZZ CCCC _XZỲ_a[bX ; %AAABA CCCC A%G%GAB ; @%2GB CCCC %D%GB@ ; %2DBG CCCC AA%@GGB ; 2%G@B CCCC %%22BG ; G%DGBD2 CCCC %D@BD aYZb_[Z] :*d=d Z[ZZ ; %2@B CCCC %D%B@ ; 22@%BD CCCC D%@GB@ ; B ; B ; B ; B ; B h:i; %G2BG ; A%GGB22 CCCC %AD%ABA ; A%GGB22 CCCC %A2%22BA ; 2D%2A@B2 CCCC G%2BD ; %DBl*;mi %DBG2 ; 2D@%GABA CCCC %GB digitale Kopie digitale Kopie 01234564782460978 450 48097 7018 77 7 4782464230 874500 425505 0#487845530 00 00 00 00. %) 748*4 47 5 /4805 485345 172/248740123454275345 9257234064782462401878034 4546789:4;<=>96<:?=<@6 9))401255 )450!01878034 00" I 7482    5 00 4825    5 00- 684265345 00+0 925723406478246240 45 5345 4546789:4;<=>96<:?=<@6 9))403 6450!0 45 5345 4782464834652 03 18780340 04742235345  18780340 0L487M M248450!0425345  92572340N254500052401878034  N254505 005240 45 5345 O25 54834652 18346520 48034*5245040 7707231427  925723409744850$ 085 7448!P 97448( Q 84R6480!0Q 84 46478 30$4255!#487(  5  $1%&'( 7  $1%&'( +, , , , ABAA +, --, ", .++, , EFAAABAA 3", -, , , , 3, 3, ", ., , +-,++ , , "3.,3" CDBEC +,+ .3,--",3 ..-.", "---.,+ JKBGG +-",- +".-",++ , , , .+,3.+,333-,+" .-+,3-+", 64253 7! 5 $1%&'( -,++ , , "3.,3" CDBEC 3,+ -"," .., -".,. ", 5CFKEABHJ .,3 +.-, , , , .+, .+, ++," ",- +-.3,++ 7 " $1%&'( +"."", , ", --,+ CFGHCBCC +3.-+,3 33,3 3.+,3" 3-, -.,+ ABAA -.+,+ 3.+,.. , , , ", ", ,- -3-,. -3-,+ digitale Kopie digitale Kopie 01234564782460978 450 48097 7018 77 7 4782464230824  00 $425505 0%487845530!! 0!! 00! 00! 00! 00/! '+ 748,4 47 5 24835 485345 4722248740123454275345 957234064782462401878334 565789:;5<=>?:7=;@>=A7 9++401255 +450"01878334 00#! M 7482    5 00! 485    5 000! 684265345 001!0 95723406478246240 45 5345 565789:;5<=>?:7=;@>=A7 9++403 6450"0 45 5345 4782464834652 0-! 18783340 04742235345 ! 18783340 0V487W W248450"0425345 ! 9572340X25450!0352401878334 ! X254505 035240 45 5345 25 54834652 18346520 48034,52450$43 7737234427 ! 95723409744850&! !0$85 7448"Y 97448* Z 84[6480"0Z 84 46478 30&$4255"%487*  5  &1'()* 7  &1'()* -!. . /!. /1!. BCDDDEDD -/!. 0/#!#. #!. 1!. 0/!#. FCDDDEDD !1!. 1!. . . .  !.  !.  /!. !.  #!. - !/.!01#.1 . !0#-./ FGHEIB ! !#11.0  !#-1.0/-!/.- 10!/./ !//1.10 GKLELD ! !-. -!10.. . /-.0# !#1./ !11.1 !.0 -/.1 !--#.# 64253 7!"! 5 &1'()*  !/.!01#.1 /!. /#!/.6JCJBKEDF 1/!#11.0 1!-. !# 1.!#0-. !#. NOPQRSTOU  !--.0/0!10.. . /-.0# !/ .#0 !0. #!--.1 #. #!/./1 7 # &1'()* 0!.1 . !#. !-.# KLEJD -/! .# 0!0.# /0!/#./ -1!01.10 -!. UTUU !!1//.#/ 10!01. . . 1.#1 !0/.10 ! .-!1-. #. !-. digitale Kopie digitale Kopie 01234564782460978 450 48097 7018 77 7 478246423097 70245740000 ! '425505 0(487845530##"#$0##""#$ 00# 00" 00 00! *- 748.4 47 5 3485 485345 4723248740123454275345 955723406478246240187834 67689:;<6=>?@;8><A?>B8 9--401255 -450%0187834 00& L 7482    5 00$ 4855    5 000 684265345 0020 955723406478246240 45 5345 67689:;<6=>?@;8><A?>B8 9--403 6450%0 45 5345 4782464834652 0/ 1878340 04742235345 # 1878340 0N487O O248450%0425345 ## 95572340P2545005240187834 #" P254505 05240 45 5345 Q25 54834652 18346520 48034.52450'4 777234427 "# 955723409744850) 0'85 7448%R 97448, S 84T6480%0S 84 46478 30)'4255%(487,  5 "#$ )1*+, 7 "#$ )1*+, #"/01 #/ 2#1/ 1 1 #&1 &/0122 #1 $ 0 12 CDCC EFGHHHDEI ## 1 #&$&&"1$& "$#1 ""220#1/2 22&1 2! $$1$" 0"1 &2"02100 #0"1 #!/&!1&0 HGFCCDCC HKMDCC #/1 #"2"#1/! 001 ""$& 10# 1 1 1 1 1 1 "1 $&!1/0 "1 $&!1/0 0/1 ""&20&10! $1 &$//1/ 2&1 ""#0&12# 64253 7% 5 )1*+, /$2#1/ 1 &/0122 $"0 12 EFGHHHDEI #/ &&"1$& "#"21" !#$ 12 # 0"#1" ""!/&1! 7HGCCMDCC #//021$  & 10# 1 1 1 #!&1 #!&1 !20&10! 10 &#0&12# 7 "#& )1*+, ##&"#""1!$ 1 $ "1!! #//!1"# FEJDKE ##200!/1## """00/1/ 020"2!1&! &/!221" #&$!01"/ CDCC #""$""1/ 2"0 12" 1 1 #/ 1&2 &021! 2!10$ 2$&21&2 !&/12! ! #21!" digitale Kopie digitale Kopie 01234564782460978 450 48097 7018 77 7 4782464230978 458425235304 700  425505 0&487845530"$"$!"#0"$"!$!"# 00"$ 00!$ 00$ 00+$ ' 748*4 47 5 04815 485345 2720248740123454275345 9357234064782462401878134 4546789:4;<=>96<:?=<@6 9401255 450%01878134 00$ E 7482    5 00#$ 4835    5 00-$ 684265345 00/$0 935723406478246240 45 5345 4546789:4;<=>96<:?=<@6 9403 6450%0 45 5345 4782464834652 0.$ 18781340 04742235345 "$ 18781340 0J487K K248450%0425345 ""$ 93572340L25450$0152401878134 "!$ L254505 015240 45 5345 M25 54834652 18346520 48034*5245041 7717232427 !"$ 935723409744850$ $085 7448%N 97448 O 84P6480%0O 84 46478 304255%&487  5 !"# 1'() 7 !"# 1'() + $, , , , ABAA + $, -$, +$, !$, """$, FAABAA +. $, +$, , , , " $, " $,  $, ,  $, +! $#-#, , , "$"+!,+ ABAA +!#$/"/,- !-$#+,"" $-.#,+ !#$, //$#/,+ GGCBHH ++!$+/,/ " $/.,/ , , , "+$/-,! "+$/-,! !.$.-#,. , !.$.-#,. 64253 7$%$ 5 1'() !.$!,- , , "$"+!,+ ABAA !/$"/", $ #,/. !,$, !!$#",+# IGCBHH !$.",.! !+$+",#! , , , #"!,+/ #"!,+/ ! $!," , ! $!," 7 !" 1'() + -$"".,/ , , "$./ ,-/ CBCD + .$"+,/# "$-#,+ !$-+,!" "-$#/,"..$/ ,-/ ABAA +-"$//, "!$-- ,#+ , , , "+$"+#,.. "+$"+#,.. !#$.!!,# , !#$.!!,# digitale Kopie digitale Kopie 01234564782460978 450 48097 7018 77 7 4782464230900 #425505 0$4878455300 00 00 00 00, &* 748+4 47 5 04815 485345 2720248740123454275345 9357234064782462401878134 4546789:4;<=>96<:?=<@6 9**401255 *450!01878134 00" G 7482    5 00 4835    5 00F 684265345 00-0 935723406478246240 45 5345 4546789:4;<=>96<:?=<@6 9**403 6450!0 45 5345 4782464834652 0/ 18781340 04742235345  18781340 0K487L L248450!0425345  93572340M254500152401878134  M254505 015240 45 5345 N25 54834652 18346520 48034+52450#41 7717232427  935723409744850% 0#85 7448!O 97448) P 84Q6480!0P 84 46478 30%#4255!$487)  5  %1&'() ,-. . . . ABAA ,-. . ,. . FF. ABAA ,-. . . . . . . . . . 7  %1&'() ,-",. . . . ABAA ,-",. ,F.F ,." . -. HIBJC ,-",. . . . . . . . . . 64253 7! 5 %1&'() ",. . . . ABAA ",. FF.F -.,. ,.-F HIBJC ",. . . . . . . . . . 7 " %1&'() ,-/.. . /."CBDE ,--.F ,--. ,,.F . .ABAA ,-,." "."/ . . . . . "."/ . "."/ digitale Kopie digitale Kopie Anlage 8.1.5 8.1.5 Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 13. Oktober 2017 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rudert Wirtschaftsprüfer Quost Wirtschaftsprüfer digitale Kopie digitale Kopie Anlage /1 digitale Kopie digitale Kopie Anlage 8.2.1/1 8.2.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung 1. Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2016 AKTIVSEITE 31.12.2016 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN 78.473.211,60 Vorjahr EUR 75.128.606,28 Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagespiegel als Anlage zum Anhang. 31.12.2016 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 25.274,00 31.12.2016 EUR entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.274,00 Vorjahr EUR 34.668,00 Vorjahr EUR 34.668,00 Der Bestand setzt sich im Wesentlichen aus Software-Lizenzen zusammen. Die Zugänge im Berichtjahr setzen sich hauptsächlich aus Lizenzen für das Pavement-Management-System zusammen. digitale Kopie Anlage 8.2.1/2 31.12.2016 EUR II. Sachanlagen Vorjahr EUR 78.447.937,60 75.093.938,28 Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: EUR EUR Stand am 1.1.2016 Zugänge Abgänge Abschreibungen 75.093.938,28 5.899.772,54 (228.142,42) (2.317.630,80) Stand am 31.12.2016 (2.545.773,22) 78.447.937,60 Die Zugänge setzen sich im Wesentlichen aus Investitionen in das Projekt "Neugestaltung Bahnhofsvorplatz" zusammen. Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zeigt folgendes Bild: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Vorjahr Anschaffungs- und Herstellungskosten TEUR Buchwert Stand am 31.12.2016 TEUR 135.054 1.358 3.681 74.260 506 3.681 54,99 37,26 100,00 140.093 78.447 56,00 134.433 75.094 55,86 Buchwert in % der Anschaffungswerte digitale Kopie Anlage 8.2.1/3 31.12.2016 EUR B. UMLAUFVERMÖGEN 6.142.717,07 31.12.2016 EUR I. Vorräte 120.463,89 31.12.2016 EUR I. Vorräte 1. 2. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe fertige Erzeugnisse und Waren Vorjahr EUR 7.812.848,90 Vorjahr EUR 251.860,53 Vorjahr EUR 94.406,15 26.057,74 91.267,28 160.593,25 120.463,89 251.860,53 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich im Wesentlichen aus LED-Leuchten zusammen. Die fertigen Erzeugnisse setzen sich im Wesentlichen aus LED-Lampen sowie die noch nicht aufgebauten Masten für die LED-Lampen zusammen. digitale Kopie Anlage 8.2.1/4 31.12.2016 EUR II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.830.421,88 31.12.2016 EUR 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 331.759,31 Vorjahr EUR 7.363.136,97 Vorjahr EUR 257.130,29 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2016 EUR Debitorenforderungen Einzelwertberichtigung Pauschalwertberichtigung Vorjahr EUR 615.715,61 (190.873,30) (93.083,00) 528.040,92 (177.827,63) (93.083,00) 331.759,31 257.130,29 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten nachgewiesen. digitale Kopie Anlage 8.2.1/5 31.12.2016 EUR 2. Forderungen an die Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 5.481.473,05 Vorjahr EUR 7.009.107,63 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2016 EUR Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Stadtwerke Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft 5.074.345,40 0,00 407.127,65 6.884.562,26 102.418,64 22.126,73 5.481.473,05 7.009.107,63 31.12.2016 EUR 3. sonstige Vermögensgegenstände Vorjahr EUR 17.189,52 Vorjahr EUR 96.899,05 Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie auch im Vorjahr im Wesentlichen aus debitorischen Kreditoren zusammen. 31.12.2016 EUR III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 191.831,30 Vorjahr EUR 197.851,40 Zum Bilanzstichtag ist das Guthaben auf dem laufenden Konto bei der VR-Bank Rhein-Erft eG ausgewiesen. 31.12.2016 EUR C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.301,50 Vorjahr EUR 4.301,50 digitale Kopie Anlage 8.2.1/6 digitale Kopie Anlage 8.2.1/7 PASSIVSEITE 31.12.2016 EUR A. EIGENKAPITAL 5.296.550,29 Vorjahr EUR 3.980.986,37 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2016 EUR Vorjahr EUR I. Allgemeine Rücklage 27.246.087,25 25.289.124,31 II. Verlustvortrag (21.308.137,94) (19.684.275,01) III. Jahresfehlbetrag (641.399,02) (1.623.862,93) 5.296.550,29 3.980.986,37 31.12.2016 EUR I. Allgemeine Rücklage 27.246.087,25 Vorjahr EUR 25.289.124,31 Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: EUR Stand am 1.1.2016 Zuführung Abgang Stand am 31.12.2016 25.289.124,31 2.150.058,89 (193.095,95) 27.246.087,25 Die Zuführung setzt sich aus dem Verlustausgleich i.H.v. 2.150 TEUR zusammen. Der Abgang betrifft Grundstücksumwidmungen. digitale Kopie Anlage 8.2.1/8 31.12.2016 EUR II. Verlustvortrag (21.308.137,94) Vorjahr EUR (19.684.275,01) Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: EUR Stand am 1.1.2016 (19.684.275,01) (1.623.862,93) Jahresfehlbetrag Vorjahr Stand am 31.12.2016 (21.308.137,94) 31.12.2016 EUR III. Jahresfehlbetrag (641.399,02) Vorjahr EUR (1.623.862,93) Ausgewiesen ist das Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung. 31.12.2016 EUR B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE 30.361.331,88 Vorjahr EUR 28.952.169,99 Die empfangenen Ertragszuschüsse setzen sich aus Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch, dem kommunalen Abgabenrecht, privatrechtlichen Ablösevereinbarungen, Zuweisungen der Bezirksregierung Köln sowie aus Landeszuweisungen zusammen. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden erfolgswirksam aufgelöst, analog zur Nutzungsdauer der jeweils bezuschussten Vermögensgegenstände. digitale Kopie Anlage 8.2.1/9 31.12.2016 EUR C. RÜCKSTELLUNGEN 3.294.704,33 31.12.2016 EUR 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.383.826,00 Vorjahr EUR 3.487.321,79 Vorjahr EUR 2.229.548,00 Wir verweisen auf die Angaben im Anhang. 31.12.2016 EUR 2. sonstige Rückstellungen 910.878,33 Vorjahr EUR 1.257.773,79 Wir verweisen auf die Angaben im Anhang. 31.12.2016 EUR D. VERBINDLICHKEITEN 36.698.919,25 31.12.2016 EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.147.399,90 Vorjahr EUR 37.819.813,45 Vorjahr EUR 36.068.360,05 digitale Kopie Anlage 8.2.1/10 31.12.2016 EUR 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 220.000,00 Vorjahr EUR 220.000,00 Der Posten beinhaltet einen Zuschuss vom Land Nordrhein-Westfalen für einen noch nicht fertigstellten Radweg. Sobald der Radweg fertiggestellt ist erfolgt die Umbuchung in die Sonderposten. 31.12.2016 EUR 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 688.761,20 Vorjahr EUR 1.099.974,42 Die Verbindlichkeiten sind anhand von Saldenlisten nachgewiesen. 31.12.2016 EUR 4. Verbindlichkeiten der Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 642.758,15 Vorjahr EUR 422.976,38 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2016 EUR Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Stadtwerke Erftstadt Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Vorjahr EUR 266.349,67 (8.000,00) 384.408,48 165.059,94 43.804,15 214.112,29 642.758,15 422.976,38 digitale Kopie Anlage 8.2.1/11 31.12.2016 EUR 5. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 Vorjahr EUR 8.502,60 Der Vorjahreswert setzt sich im Wesentlichen aus einem Zuschuss für eine Denkmalförderung (5,5 TEUR) zusammen. 31.12.2016 EUR E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 8.968.724,42 Vorjahr EUR 8.705.465,08 Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft die einmalig im Voraus erhaltenen Grabnutzungs- und Pflegegebühren. Die passivierten Beträge werden unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit erfolgswirksam aufgelöst. digitale Kopie Anlage 8.2.1/12 digitale Kopie Anlage 8.2.1/13 2. Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 2016 EUR 1. Umsatzerlöse 9.858.929,48 2016 EUR Straßen Gartenbau Friedhöfe Städtische Dienste und Reinigungsdienst Straßenreinigung DSD Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen andere aktivierte Eigenleistungen 9.858.929,48 9.192.680,85 (844,72) 103.097,88 2016 EUR Straßen Gartenbau Friedhöfe Städtische Dienste und Reinigungsdienst Vorjahr EUR 6.814.387,18 815.455,21 721.233,18 336.377,02 457.119,08 48.109,18 2016 EUR 3. 9.192.680,85 7.244.533,37 826.317,88 926.614,96 387.245,61 425.676,30 48.541,36 2016 EUR 2. Vorjahr EUR Vorjahr EUR (2.510,22) Vorjahr EUR 124.132,44 Vorjahr EUR 53.000,00 0,00 0,00 50.097,88 75.750,00 12.250,00 2.500,00 33.632,44 103.097,88 124.132,44 digitale Kopie Anlage 8.2.1/14 2016 EUR 4. sonstige betriebliche Erträge Vorjahr EUR 115.794,93 254.932,19 Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen zusammen. 2016 EUR 5. Materialaufwand 4.358.167,59 2016 EUR Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Straßen Gartenbau Friedhöfe Städtische Dienste und Reinigungsdienst Straßenreinigung Aufwendungen für bezogene Leistungen Straßen Gartenbau Friedhöfe Städtische Dienste und Reinigungsdienst Straßenreinigung Vorjahr EUR 4.630.869,76 Vorjahr EUR 451.466,28 14.620,59 19.569,35 52.396,11 26.088,08 395.374,88 15.184,62 12.114,72 53.828,20 92.690,18 564.140,41 569.192,60 2.728.279,72 450.229,82 514.395,42 77.475,63 23.646,59 2.761.052,66 623.247,70 618.336,18 57.956,52 1.084,10 3.794.027,18 4.061.677,16 4.358.167,59 4.630.869,76 digitale Kopie Anlage 8.2.1/15 2016 EUR 6. Personalaufwand 2.194.918,74 2016 EUR Löhne und Gehälter Straßen Gartenbau Friedhöfe Städtische Dienste und Reinigungsdienst Straßenreinigung DSD soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Straßen Gartenbau Friedhöfe Städtische Dienste und Reinigungsdienst Straßenreinigung DSD Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen 1.543.382,03 1.487.262,41 235.343,18 66.613,31 144.427,80 192.080,04 12.146,97 925,41 221.845,04 58.866,80 138.222,34 181.135,14 11.791,65 949,11 651.536,71 612.810,08 2.194.918,74 2.100.072,49 2.327.355,76 630.522,27 2016 EUR Straßen Gartenbau Friedhöfe Städtische Dienste und Reinigungsdienst Straßenreinigung DSD Vorjahr EUR 496.099,06 131.617,15 209.183,08 606.149,40 40.948,56 3.265,16 2016 EUR 8. 2.100.072,49 498.073,18 144.162,59 205.004,11 651.286,58 41.649,46 3.206,11 2016 EUR 7. Vorjahr EUR Vorjahr EUR 2.199.427,81 Vorjahr EUR 1.028.500,31 Vorjahr EUR 269.917,35 57.774,81 63.448,87 149.504,57 88.638,54 1.238,13 610.432,15 67.124,81 93.603,10 156.470,29 99.647,88 1.222,08 630.522,27 1.028.500,31 digitale Kopie Anlage 8.2.1/16 2016 EUR 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Vorjahr EUR 249,75 2016 EUR 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.196.757,34 2016 EUR Straßen Gartenbau Friedhöfe Städtische Dienste und Reinigungsdienst Straßenreinigung sonstige Steuern Jahresfehlbetrag 1.226.738,23 Vorjahr EUR 1.078.017,71 111.252,32 22.742,87 578,34 14.146,99 1.196.757,34 1.226.738,23 10.904,64 2016 EUR 13. Vorjahr EUR 1.044.557,45 114.618,97 22.538,43 654,97 14.387,52 2016 EUR 12. 2.740,80 (641.399,02) Vorjahr EUR 10.230,39 Vorjahr EUR (1.623.862,93) digitale Kopie Anlage 8.2.2/1 8.2.2 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt. Nachfolgend stellen wir das Ergebnis unserer Prüfung in kursiver Schrift dar. Entsprechend der Empfehlung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, stellen wir unseren Feststellungen die einzelnen Fragen und Unterfragen des Kataloges voran. Soweit wir in unserer Berichterstattung nach § 53 HGrG im Einzelfall Verweise auf andere Ausführungen im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss vornehmen, geschieht dies unter konkreter Angabe der Bezugsstelle. Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Gemeindehaushaltsverordnung regelt die Befugnisse des Rates der Stadt Erftstadt in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt. Weitere Regelungen zur Aufgabenverteilung finden sich in der Haupt- und in der Betriebssatzung sowie in der Eigenbetriebsverordnung NRW betreffend Betriebsausschuss und Betriebsleitung. Daneben existieren sowohl Zuständigkeitsorganigramme als auch Geschäftsanweisungen für die Stadt Erftstadt und den Eigenbetrieb. b) Wieviele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr 2016 fanden 5 Betriebsausschusssitzungen statt, vier reguläre Betriebsausschusssitzungen und zwar am 23.02.2016, 15.06.2016, 21.09.2016 sowie am 10.11.2016, darüber hinaus eine gemeinsame Sonderausschusssitzung am 02.02.2016 mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung zum Großprojekt „Modernisierung Bahnhof Erftstadt-Liblar“. Entsprechende Niederschriften liegen vor. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Der Betriebsleiter (Herr Böcking) ist Ratsmitglied der Gemeinde Kreuzau sowie Mitglied in vier Fachausschüssen des Gemeinderates von Kreuzau. Die 1. Betriebsleiterin ist auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig. digitale Kopie Anlage 8.2.2/2 d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die erste Betriebsleiterin ist technische Beigeordnete der Stadt Erftstadt und erhält keine Bezüge vom Eigenbetrieb. Die fixen Bezüge des Betriebsleiters basieren auf dem Landesbesoldungsgesetz und wurde im Anhang offen gelegt. Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Es gibt einen Organisationsplan, aus dem der Organisationsaufbau und die Arbeitsbereiche ersichtlich sind. Daneben bestehen schriftliche Bestell-, Anordnungs- und Unterschriftenbefugnisse, Verwaltungs- und Dienstanweisungen sowie Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen. Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebes und werden regelmäßig aktualisiert. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Ja, hierzu wird auf regelmäßige schriftliche Informationsmaterialien der Antikorruptionsstelle an alle Mitarbeiter verwiesen, welche auch im zentralen Netzwerk der Stadt Erftstadt abruf¬bar sind. Insbesondere sind hier die Dienstanweisung Nr. 43 zur Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergabere¬gisters in NRW“, die Richtlinie für das Verbot der Annahme von Vergünstigungen bei der Stadt Erftstadt sowie die Vergaberichtlinie der Stadt Erftstadt zu nennen. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Für die Vergabe bzw. die Abwicklung von Aufträgen existieren Vergaberichtlinien. Die geplante Kreditaufnahme sowie der Stellenplan sind jeweils Bestandteile des Wirtschaftsplans. Kreditgewährungen finden im Eigenbetrieb nicht statt. Es haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße ergeben. digitale Kopie Anlage 8.2.2/3 e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Es existieren sowohl zentrale als auch dezentrale Vertragsverwaltungen: Die Sammlung von Verwaltungsvereinbarungen ist der Betriebsleitung vorbehalten, Lieferverträge und Ausschreibungen sind Bestandteil der (standardisierten) Objektakten bzw. Bauakten und damit des zuständigen Sachbearbeiters; Partnerschaftsverträge (= juristische Absichtserklärungen) werden ebenfalls in den betreffenden Objektakten des zuständigen Sachbearbeiters aufbewahrt. Die Grundstücksverwaltung (betreffend Ankauf und Verkauf von Grundstücken sowie der Abschluss und die Kündigung von Pachtverträgen) obliegt ausnahmslos dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt; hierzu wird insbesondere auf den Fragenkreis zu Nr. 8, Punkt b) verwiesen. EDV-Verträge (u. a. auch mit der KDVZ Frechen als Rechenzentrum) betreffen ausschließlich den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Die Erstellung des Wirtschaftsplans (u. a. bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Liquiditätsplan, Darlehensaufnahmen, Stellenübersicht, Investitionsplan) - sowohl in Form eines einzelnen Jahrespalens pro Betriebszweig und insgesamt für den Eigenbetrieb als auch in Form eines zusammengefassten Mittelplanes über 5 Folgejahre war für die Organisationsform als Eigenbetrieb ausreichend. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden systematisch untersucht. Relevante Planabweichungen resultieren i. d. R. aus Kostenabweichungen im Aufwands- und Projektbereich sowie aus Projektverschiebungen, in der Zeitschiene sowohl nach vorne wie auch nach hinten (Ressourcenauslastung und Priorisierung von Maßnahmen). c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen entspricht den Anforderungen des Unternehmens. Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Gebührenhaushalte betragen in 2016: - Straßenreinigung/Sommer -55 TEUR - Winterdienst 0 TEUR - Friedhofswesen -13 TEUR Eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühr hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschlussfassung vom 27.04.2016 über die Vorlage V 318/2015, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen, abgelehnt. Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.06.2016 über die Vorlage V 417/2015, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen wurden die Friedhofsgebühren unterjährig zum 01.08.2016 angepasst. digitale Kopie Anlage 8.2.2/4 d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Der Zahlungslauf erfolgt i. d. R. wöchentlich; alle zur Zahlung anstehenden Eingangsrechnungen müssen vor der Zahlung mit den erforderlichen Unterschriften (Sachbearbeitung, Betriebsleitung sowie ggf. Rechnungsprüfungsamt) versehen sein. Die Liquiditätskontrolle wird monatlich als fortgeschriebene Prognoserechnung für das laufende Wirtschaftsjahr erstellt und der Betriebsleitung vorgelegt. Kreditaufnahmen (sowohl für Langfristkredite als auch für kurzfristige Kassenkredite) im Eigenbetriebes werden im Wirtschaftsplan geplant; mit Geschäftsbanken, Landesbanken und Sparkassen werden konkrete Kreditverhandlungen durch die Kämmerei der Stadt Erftstadt geführt. Der Eigenbetrieb leistet ggf. Hilfestellung bei der direkten bzw. indirekten Beantragung von Krediten betreffend NRW-Bank-/KfW-Darlehen sowie bei der Erstellung von entsprechenden Verwendungsnachweisen. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Überschüssige liquide Mittel im Eigenbetrieb werden dem zentralen Cash-Management der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt und mit dem aktuellen Zinssatz für Tagesgeld verzinst; die Mittel im Cash-Pool der Stadt Erftstadt stehen dem Eigenbetrieb täglich zwecks Disposition zur Verfügung. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass bestehende Regelungen nicht eingehalten worden sind. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Rechnungen (über alle Betriebszweige) werden grundsätzlich zeitnah erstellt. Ausstehende Zahlungen werden nach Durchsicht der OP-Liste (i. d. R. einmal monatlich) angefordert. digitale Kopie Anlage 8.2.2/5 g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? Das Controlling umfasst unterjährige Plan-Ist-Vergleiche sowie Vor- und Nachkalkulationen für die Gebühren rechnenden Einheiten „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung“ (getrennt nach Sommerreinigung und Winterdienst). Es entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebes und umfasst alle Be¬triebszweige. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Die Frage ist nicht einschlägig, da keine Beteiligungen gehalten werden. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Es existiert ein Risikomanagement-Handbuch, welches Frühwarnsignale (insbesondere auch für bestandsgefährdende Risiken) definiert sowie Maßnahmen vorsieht, mit deren Hilfe diesen Risiken ggf. begegnet werden kann. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die vorhandenen organisatorischen Maßnahmen reichen in Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Eigenbetriebes Straßen aus, um ihren Zweck zu erfüllen. Anhaltspunkte, dass Maßnahmen nicht durchgeführt bzw. vorgegebene Informationswege nicht eingehalten worden sind, haben sich nicht ergeben. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Die Maßnahmen sind im Risikomanagement-Handbuch des Eigenbetriebes dokumentiert. Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft, ggf. erweitert bzw. angepasst. digitale Kopie Anlage 8.2.2/6 d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir keine Erkenntnisse gewinnen, dass Frühwarnsignale und Maßnahmen nicht an aktuelle Entwicklungen angepasst worden wären. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: - Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? - Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? - Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? - Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf - Erfassung der Geschäfte - Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse - Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung - Kontrolle der Geschäfte? d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Der Einsatz von Finanzinstrumenten sowie anderen Termingeschäften, Optionen und Zinsderivaten ist bislang im Eigenbetrieb nicht erfolgt. Der Fragenkreis ist somit nicht einschlägig. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Der Eigenbetrieb Straßen verfügt über keine eigene „Interne Revision“. Diese Funktion wird z. T. durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Erftstadt ausgeübt, u. a. durch jährliche Kontrollen der Sonderkassen sowie von allgemeinen Geschäftsvorfällen, insbesondere der Prüfung von Auftragsvergaben, Rechnungsstellungen sowie Zahlungsfreigaben; ergänzend erfolgen Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW, Herne) jährlich nach Vorlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung sowie turnusmäßig (i. d. R). zusammen mit der Prüfung des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt. digitale Kopie Anlage 8.2.2/7 b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Unseres Erachtens besteht auf Grund der Stellung des Rechnungsprüfungsamtes als eigenständige organisatorische Einheit der Stadt Erftstadt, kein Interessenkonflikt. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Regelmäßige Tätigkeitsschwerpunkte der Prüfungen sind im Wesentlichen „Sonderkassen“, „Auftragsvergabeverfahren entsprechend der Vergaberichtlinien unter besonderer Berücksichtigung von Anti-Korruptionsrichtlinien“, die Einhaltung des "Vier-Augen-Prinzips" im Rahmen des Zahlungsverkehrs sowie die Prüfung von Rechnungen, insbesondere die Zahlungsfreigabe von Rechnungen, welche nicht dem RPA vorzulegen sind. Zusätzliche Prüfungsschwerpunkte wechseln jährlich. Feststellungen des Rechungsprüfungsamtes (Hinweise, Beanstandungen, Verstöße) werden umgehend mit der Betriebsleitung und der betreffenden Organisationseinheit besprochen; die eventuell notwendige Beseitigung von Feststellungen wird überwacht. Das Rechnungsprüfungsamt erstellt über seine Prüfungen schriftliche Berichte, welche über die Fachausschüsse „Betriebsausschuss Straßen“ und „Rechnungsprüfungsausschuss“ dem Rat der Stadt Erftstadt vorgelegt werden. Die permanenten Prüfungen sowie Beratungsleistungen durch das RPA bezüglich der Umsetzung von Dienstanweisungen haben sich im Laufe der Jahre bewährt. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Bemerkenswerte Mängel wurden nicht aufgedeckt. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Konsequenzen aus Feststellungen werden sowohl durch Anpassungen der Organisationspläne, Arbeitsanweisungen und Verfahrensrichtlinien als auch durch Hinweise oder Arbeitsanweisungen der Betriebsleitung an die betreffende Abteilung gezogen. Die anschließende Umsetzung wird von der Betriebsleitung überwacht und vom RPA danach im Zeitablauf regelmäßig überprüft. digitale Kopie Anlage 8.2.2/8 Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Dafür ergaben sich keine Anhaltspunkte. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine Kredite an die Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gewährt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Im Übrigen würde das Rechnungsprüfungsamt solche Teilmaßnahmen grundsätzlich (ggf. rückwirkend) als eine einheitliche zustimmungsbedürftige Maßnahme behandeln; Zustimmungen können somit dauerhaft nicht umgangen werden. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Die Planung von Investitionen (i. W. betreffend Sachanlagen im Bereich Infrastruktur, marginal betreffend immaterielle Vermögensgegenstände, Vorräte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung) erfolgt im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans durch die Betriebsleitung. Grundlage der Planung ist der in der Betriebssatzung definierte Betriebszweck, z. B. der Bau und die Unterhaltung des Straßennetzes der Stadt Erftstadt. Die Finanzierung der Investitionen ist durch die Aufnahme in den Wirtschaftsplan gesichert. Investitionen werden stets mit der nötigen Sorgfalt und unter Zugrundelegung ausreichender Un¬terlagen (z. B. Konkurrenzangebote, ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter besonderer Berücksichtigung von Finanzierungs- und Risikofragen) geplant. digitale Kopie Anlage 8.2.2/9 b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Anzumerken ist, dass der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken sowie Pachtverträge des Eigenbetriebs Straßen der Stadt Erftstadt ausschließlich über den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt abgewickelt werden. Beteiligungen werden ausschließlich im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt verwaltet. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Es bestehen ausreichende Vorkehrungen, um die Abwicklung der in der Realisierung befindlichen Projekte laufend zu überwachen. Abweichungen werden grundsätzlich mit der Betriebsleitung besprochen und sind – bei absehbaren Mehrausgaben - ggf. von den Aufsichtsgremien (Betriebsausschuss und / oder Rat) zu genehmigen. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Im Wirtschaftsjahr 2016 haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschreitungen ergeben; Projekte haben sich z. T. in das Wirtschaftsjahr 2017 verschoben. Dies wurde entsprechend bei den Kreditaufnahmen berücksichtigt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, da insbesondere keine Leasingverträge abgeschlossen wurden und keine Ausschöpfung der Kreditlinien im Berichtsjahr zu verzeichnen war. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße haben sich nicht ergeben; es wird insbesondere auf den Fragenkreis zu Nr. 6 „Interne Revision“ verwiesen. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Konkurrenzangebote werden teilweise (abhängig vom Einzelfall) auch für Geschäfte eingeholt, die nicht der Vergaberegelung unterliegen und bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Kapitalaufnahmen und Geldanlagen werden in der Kämmerei der Stadt Erftstadt abgewickelt. Bei Kapitalaufnahmen im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt ist (mit Ausnahme von KfW-Krediten bzw. Krediten der NRW-Bank) die Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtend. digitale Kopie Anlage 8.2.2/10 Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb dem Bürgermeister und dem Betriebsausschuss vierteljährlich einen Bericht zur Ausführung des Vermögensplans sowie über die Entwicklung von Aufwendungen und Erträge vorzulegen. In diesem Zusammenhang legt der EB Straßen unterjährige Prognoserechnungen und –Anpassungen bezüglich des voraussichtlich eintretenden Betriebsergebnisses vor. Der EB Straßen ist seinen aus § 20 EigVO NRW resultierenden Berichtsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen. - V243/2016 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31. 03.2016 (I. Quartalsbericht) - V432/2016 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30. 06.2016 (II. Quartalsbericht) - V560/2016 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30. 09.2016 (III. Quartalsbericht) - V113/2017 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31. 12.2016 (IV. Quartalsbericht) b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Nach den eingesehenen Sitzungsunterlagen und -protokollen vermitteln mündliche und/oder (ergänzende) schriftliche Berichte und Unterlagen bzw. Sitzungsprotokolle einen zutreffenden Einblick in den jeweiligen Sachverhalt. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Nach unseren Feststellungen wurden die Aufsichtsgremien über wesentliche Vorgänge zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen wurden im Berichtsjahr nicht festgestellt. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Im Geschäftsjahr haben sich derartige Anfragen nicht ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die mündliche und/oder schriftliche Berichterstattung nicht in allen Fällen ausreichend war. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Eine D & O Versicherung wurde nicht abgeschlossen. digitale Kopie Anlage 8.2.2/11 g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Es sind keine Interessenkonflikte erkennbar. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nach unseren Feststellungen besteht kein wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Auffällig hohe oder niedrige Bestände bestehen nicht. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. In diesem Zusammenhang muss jedoch auf die bilanziellen Unterschiede der Bewertung im Anlagevermögen zwischen den für den Jahresabschluss im Eigenbetrieb Straßen geltenden HGB-Ansätzen und den NKFBewertungsansätzen (zwingend notwendig für den Konzernabschluss der Stadt Erftstadt) hingewiesen werden. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Siehe §10 Abs. 6 EigVO, wonach die Stadt Erftstadt dazu verpflichtet ist, den Eigenbetrieb angemessen mit Eigenkapital auszustatten. Grundsätzlich ist der EB Straßen in seiner Aufgaben– und Ertragsstruktur unterfinanziert, so dass die jährlichen Betriebsergebnisse im Regelfall negativ sind. Seit 2012 erhält der EB Straßen sog. Verlustausgleichszahlungen vom Kernhaushalt der Stadt Erftstadt. Die Finanzierung erfolgt einerseits über Zuschüsse der Stadt Erftstadt, andererseits über langfristige Darlehen und ggf. kurzfristige Kassenkredite. Sowohl Darlehensaufnahmen als auch die Aufnahme von Kassenkrediten erfolgen über den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und sind Bestandteil des Wirtschaftsplanes. Der Betriebszweig Straßen hat außerdem Einnahmen in Form von Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen nach BauGB und KAG sowie Kostenerstattungsbeiträgen nach Naturschutzkostensatzung; ggf. können auch (projektbezogene) Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW vereinnahmt werden. Der Betriebszweig Friedhöfe hat Einnahmen in Form von Grabnutzungs- und Pflege-, Hallen- und Grabherstellungsgebühren; der Betriebszweig Straßenreinigung erhält Straßenreinigungsgebühren für den Teilbereich „Sommerreinigung“, steuerfinanzierte Erstattungen für den Winterdienst sowie Erstattungen der Stadt Erftstadt für städtische Anteile „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ und für besondere (zusätzliche) Leistungen. Sonstige Einnahmen, wie z.B. Spenden, haben marginalen Charakter. digitale Kopie Anlage 8.2.2/12 Zum Abschlussstichtag bestehen wesentliche Investitionsverpflichtungen im Betriebszweigen „Straßen“; „Gartenbau“ und „Friedhöfe“ die Finanzierung ist über den in den Wirtschaftsplan (aus heutiger Sicht) gesichert; ergänzend wird auf den Fragenkreis 8 a) verwiesen. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Die Frage ist nicht einschlägig, da der Betrieb keinem Konzern angehört. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Im Berichtsjahr wurden i. W. Fördermittel des Landes NRW i. H. v. TEUR 1.672 für den Umbau des Bahnhofs Erftstadt-Liblar gewährt. Garantieerklärungen der öffentlichen Hand bestehen nicht. Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die mit der Vereinnahmung von Fördermittel verbundenen Verpflichtungen bzw. Auflagen nicht eingehalten wurden. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Finanzierungsprobleme im Eigenbetrieb bestehen nicht. Hier wird auf die Verpflichtung des KHH der Stadt Erftstadt zum Eigenkapitalausgleich nach §10 Abs. 6 EigVO hingewiesen. Zum 01.01.2018 wird der EB Straßen aufgelöst und in den KHH der Stadt Erftstadt zurückgeführt, die Haushalts- und Finanzierungsplanung liegt künftig in der Verantwortlichkeit des Kämmerers der Stadt Erftstadt. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Der Eigenbetrieb Straßen erwirtschaftet seit seiner Gründung Verluste, tendenziell in stetig steigender Höhe, resultierend aus den nicht kostendeckenden Zuschüssen des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt zwecks Erfüllung der z. T. gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Ausschüttungen an den Kernhaushalt (resultierend aus Gewinnen, Eigenkapitalverzinsung o. ä.) sind entsprechend seit 1999 nicht erfolgt. Im Jahre 2012 wurde das Eigenkapital des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt verbraucht; der Kernhaushalt der Stadt Erftstadt hat erstmals einen Kapitalausgleich herstellen müssen. digitale Kopie Anlage 8.2.2/13 Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Wir verweisen hierzu auf die Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Sparten, Teilsparten und Produktrechnungen des Eigenbetriebes im Lagebericht. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Zwei abgeschlossene Grundstücksverkäufe haben das Betriebsergebnis 2016 in einer Größenordnung von insgesamt ca. TEUR 378 positiv beeinflusst. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Seit 2012 erhält der Eigenbetrieb Straßen regelmäßig Verlustausgleichszahlungen vom Kernhaushalt der Stadt Erftstadt. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? entfällt / nicht relevant. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte im Berichtsjahr. Wesentliche Faktoren für strukturelle Verluste sind nicht kostendeckende Zuschüsse des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Eine von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung der Straßenreinigungsgebühr hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschlussfassung vom 27.04.2016 über die Vorlage V 318/2015, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen, abgelehnt. Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.06.2016 über die Vorlage V 417/2015, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen wurden die Friedhofsgebühren unterjährig zum 01.08.2016 angepasst. digitale Kopie Anlage 8.2.2/14 Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Die Ursachen des Jahresfehlbetrages waren bzw. sind i. W. struktureller Natur und werden im Lagebericht ausführlich dargestellt. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? In den Betriebszeigen „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung - Sommereinigung“ werden die Gebühren regelmäßig neu kalkuliert; die Kosten des Winterdienstes werden seit 2012 vollständig durch den Kernhaushalt (über die Weiterleitung anteiliger Grundsteuereinnahmen) gedeckt. Die Umsetzung von Gebühren- bzw. Steueranpassungsvorschlägen unterliegen jedoch den Beschlüssen des Rates der Stadt Erftstadt. digitale Kopie Anlage 8.2.3 8.2.3 Allgemeine Auftragsbedingungen digitale Kopie digitale Kopie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b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b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` /&.89+51C*P 0%&. -%2* ,(89 0,11A 7&11 &%1& U,)*(1- -&-&13/&+ &%1&+ ,10&+&1 @&+.=1 ,2. 0&> '()*+,--&/&+ /&-+310&* .&%1 .=22*&E J%1 &%16&21&+ N89,0&1.),22 %.* ,(89 /&63-2%89 &%1&. ,(. >&9+&+&1 @)2%89*D&+2&*6(1-&1 .*,>>&10&1 &%19&%*2%89&1 N89,0&1. -&-&/&1E $&+ &%16&21& N89,0&1.),22 (>),G* .5>*2%89& T=2-&1 &%1&+ @)2%89*D&+2&*6(1- =91& K38C.%89* 0,+,()A =/ N8950&1 %1 &%1&> =0&+ %1 >&9+&+&1 ,()&%1,10&+)=2-&10&1 [,9+&1 &1*.*,10&1 .%10E $,/&% -%2* >&9+),89&. ,() -2&%89&+ =0&+ -2&%89,+*%-&+ T&92&+a(&22& /&+(9&10&. b(1 =0&+ Z1*&+2,..&1 ,2. &%19&%*2%89& @)2%89*D&+2&*6(1-A 7&11 0%& /&*+&))&10&1 '1-&2&-&19&%*&1 >%*&%1,10&+ %1 +&89*2%89&> =0&+ 7%+*.89,)*2%89&> I(.,>>&19,1- .*&9&1E X1 0%&.&> T,22 C,11 0&+ :%+*.89,)*.<+3)&+ 1(+ /%. 6(+ UW9& D=1 _ S%=E ` %1 '1.<+(89 -&1=>>&1 7&+0&1E $%& B&-+&16(1- ,() 0,. T31)),89& 0&+ S%10&.*D&+.%89&+(1-..(>>& -%2* 1%89* /&% -&.&*62%89 D=+-&.89+%&/&1&1 @)2%89*<+3)(1-&1E !># @6))./,6G5&-)*(3 J%1 N89,0&1.&+.,*6,1.<+(89 C,11 1(+ %11&+9,2/ &%1&+ '(..892(G)+%.* D=1 &%1&> [,9+ -&2*&10 -&>,89* 7&+0&1A 1,890&> 0&+ '1.<+(89./&+&89*%-*& D=1 0&> N89,0&1 (10 D=1 0&> ,1.<+(89./&-+310&10&1 J+&%-1%. Q&11*1%. &+2,1-* 9,*A .<5*&.*&1. ,/&+ %11&+9,2/ D=1 _ [,9+&1 1,89 0&> ,1.<+(89.; /&-+310&10&1 J+&%-1%.E $&+ '1.<+(89 &+2%.89*A 7&11 1%89* %11&+9,2/ &%1&+ T+%.* D=1 .&89. S=1,*&1 .&%* 0&+ .89+%)*2%89&1 '/2&91(1- 0&+ J+.,*62&%.*(1Q2,-& &+9=/&1 7%+0 (10 0&+ '()*+,--&/&+ ,() 0%&.& T=2-& 9%1-&7%&.&1 7(+0&E $,. K&89*A 0%& J%1+&0& 0&+ 4&+V59+(1- -&2*&10 6( >,89&1A /2&%/* (1/&+39+*E $%& N5*6& " /%. Y -&2*&1 ,(89 /&% -&.&*62%89 D=+-&.89+%&/&1&1 @+3)(1-&1 >%* -&.&*62%89&+ U,)*(1-./&.89+51C(1-E _Occ" "dOccO digitale Kopie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e))&1*2%89C&%* /&.*%>>*&+ N*&22& 1(+ >%* .89+%)*2%89&+ J%17%22%-(1- 0&. :%+*.89,)*.<+3)&+. (10 >%* 0&> D=1 %9> -&1&9>%-*&1 :=+*2,(* 6(25..%-E !g# N=7&%* ,(89 0%& '(.,+/&%*(1- 0&+ Z>.,*6.*&(&+V,9+&.&+C25+(1- ,2. 6(.5*62%89& b5*%-C&%* 3/&+1=>>&1 7%+0A -&9W+* 0,6( 1%89* 0%& h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b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b5*%-C&%*&1f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b,*.,89&1A 0%& %9> %> I(.,>>&19,1- >%* .&%1&+ b5*%-C&%* )3+ 0&1 '()*+,--&/&+ /&C,11* 7&+0&1A N*%22.897&%-&1 6( /&7,9+&1A -2&%89D%&2A =/ &. .%89 0,/&% (> 0&1 '()*+,--&/&+ .&2/.* =0&+ 0&..&1 H&.895)*.D&+/%10(1-&1 9,10&2*A &. .&% 0&11A 0,G 0&+ '()*+,--&/&+ %91 D=1 0%&.&+ N897&%-&<)2%89* &1*/%10&*E !O# $&+ :%+*.89,)*.<+3)&+ 0,+) B&+%89*&A H(*,89*&1 (10 .=1.*%-& .89+%)*2%89& F(G&+(1-&1 3/&+ 0%& J+-&/1%..& .&%1&+ b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b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b5*%-C&%* %> I(.,>>&19,1- >%* Z>7,102(1-A 4&+.89>&26(1-A Q,<%*,2&+9W9(1- (10 ;9&+,/.&*6(1-A N,1%&+(1-A J%1*+%** (10 '(..89&%0&1 &%1&. H&.&22.89,)*&+.A B&*+%&/.D&+5(G&+(1-A R%a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b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