Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.11.17, 07:40
Aktualisiert
07.11.17, 07:40
Stichworte
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Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt
Erftstadt
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2016
und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
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Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
D-50678 Köln
Telefon +49 (2 21) 94 99 09-0
Telefax +49 (2 21) 94 99 09-900
E-Mail koeln@roedl.com
Internet www.roedl.de
Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET
(Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig.
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Inhaltsverzeichnis
1. PRÜFUNGSAUFTRAG
6
2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
7
2.1
2.2
Lage des Unternehmens
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung
3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
3.1
3.2
Gegenstand der Prüfung
Art und Umfang der Prüfung
4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
4.1
4.2
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
4.1.2 Jahresabschluss
4.1.3 Lagebericht
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen
4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen
5. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM
5.1
5.2
Durchführung der Prüfung
Prüfungsergebnis
6. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES
7
7
7
9
10
10
10
13
13
13
13
14
15
15
15
15
15
15
16
16
16
17
Feststellungen aus Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß §
53 HGrG
17
7. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
18
8. ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT
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1.
PRÜFUNGSAUFTRAG
Der Rat der Stadt Erftstadt wählte uns in seiner Sitzung vom 23. Juni 2015 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung
Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt
Erftstadt
- nachfolgend auch Eigenbetrieb genannt -.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne hat der Wahl zugestimmt.
Daraufhin beauftragte uns die Betriebsleitung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
(Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4) unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 (Anlage 8.1.1) sowie das
Risikofrüherkennungssystem gemäß der Verordnung über die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW zu prüfen.
Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen sind gemäß § 21 EigVO NRW unter Beachtung der Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften aufzustellen und unterliegen gemäß § 106 GO NRW der jährlichen
Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen.
Unser Prüfungsauftrag wurde gemäß § 53 HGrG erweitert. Grundlage unserer Prüfung war
der Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
§ 53 HGrG des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 720). Wir verweisen auf den gesonderten Abschnitt dieses Berichts.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der
Wirtschaftsprüfer (IDW PS 450) erstellt wurde.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurden wir beauftragt, weitergehende, gesetzlich
nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses vorzunehmen. Wir haben diese ergänzenden Aufgliederungen und Erläuterungen in der
Anlage 8.2.1 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt.
Dem Auftrag liegen die als Anlage 8.2.3 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002
zugrunde. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu
Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
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2.
GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
Lage des Unternehmens
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
2.1
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung in Jahresabschluss sowie Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Eigenbetriebes getroffen:
"Die derzeitige Situation des Eigenbetriebes zeigt auf, dass die Lage, sieht man von der einmaligen Ergebnisverbesserung in 2016 ab, nach wie vor als schwierig zu bezeichnen ist.
Der Eigenbetrieb hat nach eigener Einschätzung als selbständige Organisationseinheit mittlerweile alle Sparpotentiale ausgeschöpft. Die Zahlungen der Stadt in Form von Betriebs-,
Verwaltungs- und Tilgungskostenzuschüssen sowie Erstattungen für besondere (zusätzliche)
Leistungen können auf Dauer die Kosten für die im Zeitablauf ständig gestiegenen Anforderungen sowie allgemeine (in der Preissteigerungsrate begründete) Ausgabensteigerungen (i.
W. Material- und Personalausgaben) bzw. auch daraus resultierend tendenziell gestiegene
Negativergebnisse nicht abdecken. Die Generierung zusätzlicher Einnahmen ist dem Eigenbetrieb dauerhaft nicht bzw. nur marginal möglich. Eine Ausnahme bildet die höhere Erstattung
des Kernhaushalts im Rahmen der grundsteuerfinanzierten Gewässerumlage seit 2015 i. H. v.
TEUR 730 (in 2014 noch TEUR 557). Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass
durchschnittlich nur bis zu 70% aller investiven Maßnahmen über die Vereinnahmung von
Sonderposten refinanziert werden können (vgl. hierzu auch den Teilbereich „Umsatzerlöse“
im Betriebszweig Straßen) und – daraus resultierend - aus der Differenz zwischen Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten das Ergebnis (stetig steigend im Zeitablauf seit
der Gründung) zusätzlich negativ belastet wird.
Zusammenfassend betrachtet kann man den Geschäftsverlauf im Wirtschaftsjahr 2016 insgesamt als sehr positiv bewerten. Der erwartete Verlust i. H. von T€ -2.200 wird wesentlich unterschritten und zwar insgesamt um T€ 1.559.
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Die Erläuterungen zur Finanz- und Vermögenslage erfolgen mittels Kennzahlen bzw. Kennzahlenvergleich zum Vorjahresstichtag.
Die Anlagenintensität (das Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Bilanzsumme) beträgt 92,7 % (i. Vj.: 90,6 %).
Der Anlagendeckungsgrad (das Verhältnis von Eigenkapital + empfangene Ertragszuschüsse +
langfristigem Fremdkapital zu Anlagevermögen) beträgt 90,2 % (i. Vj.:91,8 %).
Die Zugänge des Anlagevermögens wurden zu 41,7 % (i. Vj.: 29,8 %) über Zugänge von
Sonderposten finanziert. Insbesondere die Position „Anlagen im Bau“ und damit die Neugestaltung des Bahnhofes Liblar wurde im Wesentlichen durch Zuwendungen des Landes
Nordrhein-Westfalen finanziert.
Der Kassenbestand hat sich im Laufe des Wirtschaftsjahres 2016 um minus TEUR 6 verändert.
Die Forderungen haben sich zum Bilanzstichtag um TEUR 1.533 (i. Vj.: plus TEUR 4.532) reduziert; im Wesentlichen ist das begründet durch die Abnahme des Cash-Kontos im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt auf TEUR 4.640 (i. Vj.: TEUR 6.320). Aufgrund bereits finanzierter, jedoch noch nicht fertiggestellter Projektmaßnahmen, ist der Saldo des Cash-Kontos beim
Kernhaushalt zugunsten des Eigenbetriebes auf o.g. Niveau.
Die Bilanzsumme hat sich zum Vorjahr um TEUR 1.674 (i. Vj.: um TEUR 7.661)
erhöht.
Die Eigenkapitalquote (das Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme) beträgt
6,1 % (i. Vj.: 4,8 %). Unter Einbeziehung der empfangenen Ertragszuschüsse
erhöht sich dieser Wert auf 41,3 % (i. Vj.: 39,7 %).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum 31.12.2016 um minus TEUR 921
zurückgegangen (i. VJ.: um plus TEUR 3.799 gestiegen), i. W. resultierend aus der vom Jahr
2016 in das Jahr 2017 verschobene, geplante Kreditaufnahme i.H. v. TEUR 3.066 aufgrund
ebenfalls verschobener Projekte in das Folgejahr.
Die übrigen Bilanzpositionen bzw. Bilanzunterpositionen bewegen sich im Rahmen normaler
stichtagsbedingter Schwankungsbreiten; auf weitergehende Erläuterungen wird daher an die ser Stelle verzichtet."
Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest:
Die Aussagen der Betriebsleitung zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes geben insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Unternehmens
wieder.
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2.2
Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung im Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
des Eigenbetriebes getroffen:
"Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt am 28.03.2017 (auf der Grundlage der
Beschlussvorlage V 53/2017) wird der Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2018 aufgelöst; die
Aufgaben des Eigenbetriebes werden fortan vom künftigen Amt für Straßen, Grünflächen
und Friedhöfe wahrgenommen. Die Projekte des künftigen Amtes, die Haushalts- und Finanzplanung sind künftig in der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt abzubilden.
Für das Geschäftsjahr 2017 ist ein Ergebnis von TEUR -2.105 geplant.
Durch die Rückführung des Eigenbetriebes Straßen in den Kernhaushalt wird das Jahresergebnis im Kernhaushalt zukünftig über einen Zeitraum von ca. 40 Jahren (bedingt durch die
verpflichtende Bilanzierung aller Teilbereiche „Straßen“ nach NKF) einen höheren Aufwand
ausweisen, beginnend bei rd. TEUR 317 und im Zeitablauf sukzessiv sinkend."
Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest:
Die Aussagen der Betriebsleitung im Lagebericht spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung
sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nach unserer Auffassung zutreffend wider.
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3.
GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
3.1
Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und
des Lageberichts sowie des Risikofrüherkennungssystems liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise ein Urteil über den Jahresabschluss,
den Lagebericht und das Risikofrüherkennungssystem abzugeben.
Dazu haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016, bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4), und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 (Anlage 8.1.1) des
Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter
Beachtung deutscher handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften und ergänzender landesrechtlicher Vorschriften aufgestellt.
Der Prüfungsgegenstand wurde gemäß § 53 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung erweitert.
Im Rahmen des uns erteilten Auftrages haben wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Bestimmungen der Satzung über den Jahresabschluss
und den Lagebericht geprüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften
sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschluss und Lagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
3.2
Art und Umfang der Prüfung
Wir haben unsere Prüfung nach §§ 317 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NRW und unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind und ob die
Betriebsleitung die ihr nach § 10 EigVO NRW obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form
getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben
erfüllen kann.
Unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz gemäß haben wir eine am Geschäftsrisiko des Eigenbetriebes ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung
erfordert unser Verständnis der Geschäftstätigkeit und des wirtschaftlichen und rechtlichen
Umfeldes sowie der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes auf der Grundlage von Auskünften der Betriebsleitung sowie anderer Auskunftspersonen und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems des Eigenbetriebes.
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Mit diesem Verständnis haben wir ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten unternehmens- und prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt.
Unsere Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die
Bilanzierung und die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage
des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren
die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben,
beurteilt, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschriften
entsprechen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermitteln und
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Unsere Tätigkeiten umfassen aussagebezogene analytische und einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen. Unsere Prüfungshandlungen basieren
auf einer bewussten risikoorientierten Auswahl.
Die Prüfungsstrategie unseres geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden
Schwerpunkten unseres Prüfungsprogrammes geführt:
- Zugänge zum Anlagevermögen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten im Stadtverbund
Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie den Einsatz von
Mitarbeitern haben wir im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung
unserer Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die Zugänge im Anlagenvermögen haben wir stichprobenartig auf ihre Aktivierungsfähigkeit
hin überprüft.
Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir durch eine
Analyse der Altersstruktur geprüft.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Geschäftsbereichen sowie gegenüber der Stadt haben wir uns durch Einholung von Saldenbestätigungen überzeugt.
Die Rückstellungen haben wir durch Befragung von Mitarbeitern und der Betriebsleitung auf
Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe haben wir
durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen und eine kritische Beurteilung der
vorgenommenen Schätzungen geprüft.
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Als Prüfungsnachweise dienten uns folgende Informationen, die unter Verwendung der Tätigkeit eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter erstellt wurde.
Bei der Prüfung der Bewertung der Pensionsrückstellungen lag uns ein versicherungsmathematisches Gutachten der Rheinischen Versorgungskasse Köln vor. In Zusammenhang damit
haben wir Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität dieses Sachverständigen bewertet, ein Verständnis von seiner Tätigkeit gewonnen und beurteilt, ob das von ihm erstellte Gutachten als
Prüfungsnachweis für den Wertansatz der Pensionsrückstellungen geeignet ist.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser
Prüfungsurteil bildet.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom
12. August 2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2015 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2015 des Eigenbetriebes.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die gesetzlichen Vertreter erteilt. Die gesetzlichen Vertreter bestätigten uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 13. Oktober 2017 schriftlich.
Die Prüfung führten wir in den Monaten September bis Oktober durch. Die Prüfung wurde
am 13. Oktober 2017 abgeschlossen.
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4.
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Nach unseren Feststellungen gewährleistet der im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen,
ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Eröffnungsbilanz wurden
ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der Jahresabschluss wurde aus
der Buchführung zutreffend entwickelt und von den Eigenbetrieb erstellt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Eigenkapitals, der Sonderposten,
der Schulden und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die
von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet
sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die
aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
4.1.2
Jahresabschluss
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände, die Schulden sowie das Kapital, die
Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für
erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet .
Der Anhang enthält die notwendigen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, insbesondere die von dem Eigenbetrieb angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben.
Im Jahresabschluss sind alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen und wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Normen der Satzung beachtet.
Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2016 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entspricht.
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4.1.3
Lagebericht
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage 8.1.1
beigefügt.
Unsere Prüfung ergab, dass
• der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie mit unseren bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht,
• die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind, insb.
die nach § 289 Abs. 2 sowie § 25 EigVO NRW vollständig und richtig enthalten sind,
• der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt
sowie
• im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
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4.2
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
4.2.2
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Wir verweisen auf die Angaben der Betriebsleitung im Anhang des Eigenbetries
(Anlage 8.1.4).
4.2.3
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
Es liegen lediglich Änderungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetzes (BilRUG) vor.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Neudefinition der Umsatzerlöse. Diese Änderung zieht Folgeänderungen nach sich, die sich sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinnund Verlustrechnung niederschlagen (können).
4.2.4
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
4.2.5
Aufgliederungen und Erläuterungen
Von Aufgliederungen und Erläuterungen haben wir an dieser Stelle abgesehen, da sie nicht
zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich sind.
Wir verweisen auf unsere weitergehenden sonstigen Aufgliederungen und Erläuterungen in
den Anlagen unter Punkt „8.2.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung“.
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5.
FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM
5.1
Durchführung der Prüfung
Die Betriebsleitung ist gemäß § 10 EigVO NRW verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW haben wir geprüft, inwieweit sie die ihr hiernach obliegenden Maßnahmen getroffen hat und ob durch diese Maßnahmen alle potenziell bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst und kommuniziert werden, dass die Betriebsleitung in geeigneter Weise reagieren kann. Hierzu zählt auch die Beurteilung, ob das
eingerichtete Überwachungssystem, d. h. die integrierten Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen geeignet ist. Die Reaktion der Betriebsleitung auf erkannte Risiken ist nicht Gegenstand der Prüfung.
Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich nach einem systemorientierten Prüfungsansatz. Die Prüfung hat sich daher konzentriert auf: Durchsicht von Unterlagen zur Risikoerfassung und zur Risikokommunikation, Befragungen und Beobachtungen zur Einhaltung
der eingerichteten Kontrollmaßnahmen.
5.2
Prüfungsergebnis
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Betriebsleitung die gemäß § 10 der EigVO NRW geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter
Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährden, frühzeitig zu erkennen.
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6.
FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES
Feststellungen aus Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß § 53 HGrG
Unser Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG erweitert. Danach ist
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen, wobei insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation, des Geschäftsführungsinstrumentariums
und der Geschäftsführungstätigkeit einzugehen ist.
Grundlage unserer Prüfungshandlungen war der IDW Prüfungsstandard Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720).
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage „8.2.2 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG“ dieses Prüfungsberichts dargestellt.
Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach
unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Insgesamt hat die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keine Beanstandungen ergeben.
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7.
WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4 beigefügten
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, zum 31.
Dezember 2016 und dem als Anlage 8.1.1 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom
1.
Januar
bis
31.
Dezember
2016 den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen
Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 13. Oktober 2017
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Rudert
Wirtschaftsprüfer
gez. Quost
Wirtschaftsprüfer
(An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)“
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
Köln, den 13. Oktober 2017
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rudert
Wirtschaftsprüfer
- 19 -
Quost
Wirtschaftsprüfer
digitale Kopie
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8.
ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT
8.1
8.2
Lagebericht, Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk
8.1.1
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2016
8.1.2
Bilanz zum 31. Dezember 2016
8.1.3
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2016
8.1.4
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
8.1.5
Bestätigungsvermerk
Sonstige Anlagen zum Prüfungsbericht
8.2.1
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
8.2.2
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
8.2.3
Allgemeine Auftragsbedingungen
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Anlage 8.1.1
8.1.1
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
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Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2016
Geschäftsverlauf und Lage
Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt I (V 45952/2015 2.
Ergänzung 4 i. V. mit V 46053/2015 1. Ergänzung 4 betreffend Kreditaufnahme sowie die
Ergänzung zum Wirtschaftsplan gemäß V 43/2015) wurde am 16.03.2016 vom Rat der Stadt
Erftstadt (nach vorausgegangener Beratung und Beschlussempfehlung am 23.02.2016 im
Betriebsausschuss Straßen und am 08.03.2016 im Finanz- und Personalausschuss) mit
Mehrheit mit Mehrheit beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2016 schließt mit einem Ergebnis
von minus EUR 2.200.000 unter Einbeziehung einer weiteren Verschiebung des Grundstücksverkaufs einer Friedhoferweiterungsfläche in das Folgejahr und korrespondiert in allen
wesentlichen innerstädtischen Verrechnungen – wie in Vorjahren - mit dem Kernhaushalt der
Stadt Erftstadt für das Haushaltjahr 2016.
Zum 01.01.2014 wurde der Betriebszweig „Städtische Dienste der Stadtwerke Erftstadt“ als
Teil des Betriebszweigs „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ in den Eigenbetrieb Straßen
der Stadt Erftstadt übernommen. Grundlagen hierfür bilden die Vorlagen V 420/2013 (Rat
24.09.2013) sowie V 511/2013 (Betriebsausschuss 20.11.2013 – Rat 10.12.2013). Die bisherigen vier Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen wurden - wie nachfolgend ausführlich
dargestellt - auf sechs Betriebszweige erweitert, u. a. vor dem Hintergrund der vollständigen
innerbetrieblichen Verrechnung bisher nicht abrechenbarer Aufwandsanteile aus dem früheren Betriebszweig „Straßenreinigung (Sommerreinigung / Winterdienst / Reinigungsdienst)“
in die Gebührenhaushalte bzw. den grundsteuerfinanzierten Teilbereich „Winterdienst“.
SystemKennziffer
03100
03200
03300
03400
03500
03600
*
**
Organisationsstruktur
bis 31.12.2013
Betriebszweig Straßen
Betriebszweig Gartenbau
Betriebszweig Friedhöfe
* Betriebszweig Str.-Rein. / RD
- nicht vorhanden - nicht vorhanden -
Organisationsstruktur
ab dem 01.01.2014
Betriebszweig Straßen
Betriebszweig Gartenbau
Betriebszweig Friedhöfe
Betriebszweig SD / RD
Betriebszweig Straßenreinigung
Betriebszweig DSD
**
***
Erläuterungen:
Straßenreinigung Sommer, Winterdienst und Reinigungsdienst
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Basierend auf dieser geänderten Aufbauorganisation – und daraus resultierend angepassten
Arbeitsabläufen - wurden sowohl der Personal- als auch die Verrechnungsschlüssel für Umlagen (u. a. Betriebskostenzuschuss, Zins-/Tilgungszuschuss, Verwaltungskostenzuschuss,
interne Mietverrechnung an den Eigenbetrieb Immobilien usw.) im Jahre 2014 auf die neuen
Gegebenheiten abgestimmt und in 2015 und 2016 einer Überprüfung (und ggf. Modifizierung) unterzogen. Das Gesamtergebnis im Eigenbetrieb Straßen wird durch innerbetriebliche
Verrechnungen nicht verändert. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2016 bzw. gegenüber dem
Vorjahr haben sich keine signifikanten Veränderungen in der Vorgehensweise bei Verrechnungen pro Betriebszweig ergeben.
1
digitale Kopie
Ergänzend ist anzumerken, dass in die gebührenrechnenden Einheiten (Friedhöfe sowie
Straßenreinigung-Sommer), den grundsteuerfinanzierten Teilbereich „Winterdienst“ sowie
den Betriebszweigen „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ und „DSD“ (z. T. bereits seit
dem Jahre 2011) keine städtischen Zuschüsse mehr verrechnet werden.
Auf erkannte, jedoch nicht beeinflussbare und teilweise vollumfänglich eingetretene Risiken
und ggf. immer noch mögliche Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2016 hat der Eigenbetrieb Straßen die politischen Gremien bereits im turnusmäßigen unterjährigen Berichtswesen
(Quartalsberichte) ausführlich hingewiesen. Der Form halber werden Risiko- aber auch Ergebnispotenziale an dieser Stelle nochmals kurz dargestellt:
u.a. ergaben sich in den letzten Jahren zusätzliche Belastungen für den Eigenbetrieb
Straßen aufgrund von veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. im Rahmen der Straßenkontrollintervalle i. V. m. gestiegenen Anforderungen an die Dokumentationspflichten) sowie Vorgaben des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt (z. B.
Verwaltungskostenumlage);
Projekte konnten u.a. aufgrund von personellen Kapazitätsengpässen auch in
2016 nicht durchgeführt werden und wurden auf die Folgejahre verschoben
Die Effekte der zum 01.08.2016 angepassten neuen Friedhofsgebührensatzung
im laufenden Wirtschaftsjahr nach Beschlussfassung der Neukalkulation wiederum
unter Nichtberücksichtigung von 10% der allgemeinen Friedhofsunterhaltungskosten
für Überhang- bzw. Leerstandsflächen sowie Nichtberücksichtigung von 20% der allgemeinen Friedhofsunterhaltungskosten für allgemeine (politische) Grünflächenanteile;
Auswirkungen der vorstehend aufgeführten Risiko- und Ergebnispotentiale im Hinblick
auf im Geschäftsjahr tatsächlich eingetretene Risiken und positiven Effekte sowie deren
Auswirkungen auf das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes bzw. auf das betreffende
Teilergebnis werden nachfolgend insgesamt und in den betriebszweigspezifischen Erläuterungen gesondert betrachtet:
Entlastungen für das Ergebnis des Eigenbetriebes Straßen, insbesondere für die Betriebszweige Straßen und Friedhof ergaben sich durch die in 2016 erfolgte Umsetzung des schon in 2014ff. geplanten und damals nicht durchgeführten Verkaufs der
Friedhoferweiterungsfläche in Liblar. Außerdem konnte ergebnisverbessernd ein
Grundstück aus dem Bestand des EB Straßen an den Logistiker DPD verkauft werden. Dies ergab 2016 einen zusätzlichen, jedoch einmaligen Erlös aus Grundstücksverkäufen von insgesamt T€ 378.
Die Einnahmen im Teilbereich „Städtische Dienste“ sind ggü. dem Plan 2016 mit ca.
plus TEUR 305 wesentlich höher ausgefallen als erwartet. Darin enthalten ist ein
Einmaleffekt beim periodenfremden Ertrag in Höhe v. T€ 53. Zusätzlich zum Plan
wurden die Städtischen Dienste im Zuge der verstärkten Kontrollen der fremden
Dienstleistungen in 2016 verstärkt für interne Dienstleistungen in den Betriebszweigen Garten, Friedhof und Straßen eingesetzt und konnten damit zusätzlich interne
Erlöse i. W. im Betriebszweig Garten i. H. v. plus T€ 60 und im Betriebszweig Friedhof i. H. v. plus T€ 35 erzielen. Weitere positive Effekte ergaben sich für die Städtischen Dienste aus der Einsparung von Materialkosten i. H. v. 32 T€.
2
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Zusammenfassend betrachtet kann man den Geschäftsverlauf im Wirtschaftsjahr 2016 insgesamt als sehr positiv bewerten. Der erwartete Verlust i. H. von T€ -2.200 wird wesentlich
unterschritten und zwar insgesamt um T€ 1.559. Auf die erzielten Einsparungen wird im weiteren Verlauf bei der Betrachtung der einzelnen Betriebszweige eingegangen.
Die derzeitige Situation des Eigenbetriebes zeigt auf, dass die Lage, sieht man von der einmaligen Ergebnisverbesserung in 2016 ab, nach wie vor als schwierig zu bezeichnen ist.
Der Eigenbetrieb hat nach eigener Einschätzung als selbständige Organisationseinheit mittlerweile alle Sparpotentiale ausgeschöpft. Die Zahlungen der Stadt in Form von Betriebs-,
Verwaltungs- und Tilgungskostenzuschüssen sowie Erstattungen für besondere (zusätzliche)
Leistungen können auf Dauer die Kosten für die im Zeitablauf ständig gestiegenen Anforderungen sowie allgemeine (in der Preissteigerungsrate begründete) Ausgabensteigerungen (i.
W. Material- und Personalausgaben) bzw. auch daraus resultierend tendenziell gestiegene
Negativergebnisse nicht abdecken. Die Generierung zusätzlicher Einnahmen ist dem Eigenbetrieb dauerhaft nicht bzw. nur marginal möglich. Eine Ausnahme bildet die höhere Erstattung des Kernhaushalts im Rahmen der grundsteuerfinanzierten Gewässerumlage seit 2015
i. H. v. TEUR 730 (in 2014 noch TEUR 557). Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf
ist, dass durchschnittlich nur bis zu 70% aller investiven Maßnahmen über die Vereinnahmung von Sonderposten refinanziert werden können (vgl. hierzu auch den Teilbereich „Umsatzerlöse“ im Betriebszweig Straßen) und – daraus resultierend - aus der Differenz zwischen Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten das Ergebnis (stetig steigend
im Zeitablauf seit der Gründung) zusätzlich negativ belastet wird.
Der Eigenbetrieb Straßen ist somit seit der Gründung strukturell unterfinanziert, da
wesentliche Aufgaben und Leistungen (bzw. daraus resultierende Aufwendungen)
nicht bzw. nicht kostendeckend refinanzierbar sind; auf die diesbezüglichen Kommentare in den ergänzenden Prüfvermerken der GPA seit 2004 wird verwiesen.
Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt am 28.03.2017 (auf der Grundlage
der Beschlussvorlage V 53/2017) wird der Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2018 aufgelöst;
die Aufgaben des Eigenbetriebes werden fortan vom künftigen Amt für Straßen, Grünflächen
und Friedhöfe wahrgenommen. Die Projekte des künftigen Amtes, die Haushalts- und Finanzplanung sind künftig in der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt abzubilden.
3
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In der Finanz- und Vermögenslage zeigten sich zum 31.12.2016 nachfolgend aufgezeigte
(auf TEUR gerundete) Werte; im Folgenden werden diese Eckwerte u. a. auf wesentliche
unterjährige Veränderungen bzw. auf (ggf.) normalisierte Betrachtungen zum Bilanzstichtag 31.12.2015 (Vergleichsstichtag) analysiert.
AKTIVA
AV - Immat. Verm.-Gegenstände
AV - Sachanlagen
Anlagevermögen gesamt
UV - Vorräte
UV - Forderungen
UV - Kassenbestand
Umlaufvermögen gesamt
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme AKTIVA
PASSIVA
Eigenkapital
Empfangene Ertragszuschüsse
Rückstellungen
VB - Kreditinstitute
VB - erhaltene Anzahlungen a. B.
VB - aus Lieferungen u. Leistungen
VB - Stadt Erftstadt / Eigenbetr.
VB - Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gesamt
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme PASSIVA
2015
(TEUR)
2015
(%)
2016
(TEUR)
2016
(%)
Veränder. Veränder.
(TEUR)
(%)
35
75.094
75.129
0,0
90,5
90,6
25
78.448
78.473
0,0
92,7
92,7
-10
3.354
3.344
4,5
252
7.363
198
7.813
0,3
8,9
0,2
9,4
121
5.830
192
6.143
0,1
6,9
0,2
7,3
-131
-1.533
-6
-1.670
-21,4
4
0,0
4
0,0
0
0,0
82.946
100,0
84.620
100,0
1.674
2,0
2015
(TEUR)
2015
(%)
2016
(TEUR)
2016
(%)
Veränder. Veränder.
(TEUR)
(%)
3.981
4,8
5.297
6,3
1.316
33,1
28.952
34,9
30.361
35,9
1.409
4,9
3.487
4,2
3.295
3,9
-192
-5,5
36.068
220
1.100
426
7
37.821
43,5
0,3
1,3
0,5
0,0
45,6
35.147
220
689
643
0
36.699
41,5
0,3
0,8
0,8
0,0
43,4
-921
0
-411
217
-7
-1.122
-3,0
8.705
10,5
8.969
10,6
264
3,0
82.946
100,0
84.620
100,0
1.674
2,0
Die Erläuterungen zur Finanz- und Vermögenslage erfolgen mittels Kennzahlen bzw.
Kennzahlenvergleich zum Vorjahresstichtag.
Die Anlagenintensität (das Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Bilanzsumme) beträgt 92,7 % (i. Vj.: 90,6 %).
4
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Der Anlagendeckungsgrad (das Verhältnis von Eigenkapital + empfangene
Ertragszuschüsse + langfristigem Fremdkapital zu Anlagevermögen) beträgt
90,2 % (i. Vj.:91,8 %).
Die Zugänge des Anlagevermögens wurden zu 41,7 % (i. Vj.: 29,8 %) über
Zugänge von Sonderposten finanziert. Insbesondere die Position „Anlagen im
Bau“ und damit die Neugestaltung des Bahnhofes Liblar wurde im Wesentlichen
durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Der Kassenbestand hat sich im Laufe des Wirtschaftsjahres 2016 um minus
TEUR 6 verändert.
Die Forderungen haben sich zum Bilanzstichtag um TEUR 1.533 (i. Vj.: plus TEUR
4.532) reduziert; im Wesentlichen ist das begründet durch die Abnahme des CashKontos im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt auf TEUR 4.640 (i. Vj.: TEUR 6.320). Aufgrund bereits finanzierter, jedoch noch nicht fertiggestellter Projektmaßnahmen, ist
der Saldo des Cash-Kontos beim Kernhaushalt zugunsten des Eigenbetriebes auf
o.g. Niveau.
Die Bilanzsumme hat sich zum Vorjahr um TEUR 1.674 (i. Vj.: um TEUR 7.661)
erhöht.
Die Eigenkapitalquote (das Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme) beträgt
6,1 % (i. Vj.: 4,8 %). Unter Einbeziehung der empfangenen Ertragszuschüsse
erhöht sich dieser Wert auf 41,3 % (i. Vj.: 39,7 %).
Zur Entwicklung des Eigenkapitals in den Folgejahren (unter besonderer Berücksichtigung der Verlust- bzw. Kapitalausgleichszahlungen durch den Kernhaushalt der
Stadt Erftstadt) wird insbesondere auf den folgenden Abschnitt verwiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum 31.12.2016 um minus
TEUR 921 zurückgegangen (i. VJ.: um plus TEUR 3.799 gestiegen), i. W. resultierend aus der vom Jahr 2016 in das Jahr 2017 verschobene, geplante Kreditaufnahme
i.H. v. TEUR 3.066 aufgrund ebenfalls verschobener Projekte in das Folgejahr.
Die übrigen Bilanzpositionen bzw. Bilanzunterpositionen bewegen sich im Rahmen
normaler stichtagsbedingter Schwankungsbreiten; auf weitergehende Erläuterungen
wird daher an dieser Stelle verzichtet.
Wie bereits die Lageberichte der Jahresabschlüsse seit 2010 zeigen, wurde - infolge der Unterfinanzierung des Eigenbetriebes Straßen - im Laufe des Jahres 2012 das Eigenkapital des
Eigenbetriebes komplett verzehrt, trotz (gegenüber der Planung) eingetretener Ergebnisverbesserungen in den Jahren 2011 und 2012. Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW wurde bzw. ist
die Stadt Erftstadt somit verpflichtet, den Eigenbetrieb zum 31.12.2012 und Folgejahre wieder angemessen mit (Eigen-)Kapital auszustatten; dies wird seit 2012 über regelmäßige Verlustausgleiche (u. a. mittels unterjährigen Abschlagszahlungen) gewährleistet.
Jahresfehlbeträge, unterjährige Kapitalveränderungen sowie Kapitalausgleichszahlungen
des Kernhaushalts („Ist“ für abgeschlossene Wirtschaftsjahre, „Plan“ aus dem - ggf. bereits
genehmigten - Wirtschaftsplan des Folgejahres und „Prognose“ aus der mittelfristigen
Planung des Wirtschaftsplans für das Folgejahr, unter Berücksichtigung von neuen bzw.
aktuellen Erkenntnissen) zeigt die nachfolgende Tabelle:
5
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IST / Plan *
TEUR
Eigenkapital zum 31.12.2010
Jahresfehlbetrag 2011
unterjährige Kapitalveränderungen
Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2011
Eigenkapital zum 31.12.2011
Jahresfehlbetrag 2012
unterjährige Kapitalveränderungen
Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2012
Eigenkapital zum 31.12.2012
Jahresfehlbetrag 2013 (Doppelhaushalt `13/`14)
unterjährige Kapitalveränderungen
Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2013
Eigenkapital zum 31.12.2013
Jahresfehlbetrag 2014 (Doppelhaushalt `13/`14)
unterjährige Kapitalveränderungen + Übernahme SD
Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2014
Eigenkapital zum 31.12.2014
Jahresfehlbetrag 2015
unterjährige Kapitalveränderungen
Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2015
Eigenkapital zum 31.12.2015
Jahresfehlbetrag 2016
unterjährige Kapitalveränderungen
Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2016
Eigenkapital zum 31.12.2016
Wirtschaftsplan 2017
unterjährige Kapitalveränderungen
Kapitalausgleich Stadt Erftstadt 2017
Eigenkapital zum 31.12.2017
4.543
-2.061
9
0
2.491
-3.097
2
1.500
896
-1.118
34
761
573
-1.674
1.771
1.179
1.849
-1.624
1.956
1.800
3.981
-641
-193
2.150
5.297
-1.890
2
1.890
5.299
PROGNOSE
TEUR
*
*
*
*
4.543
-2.061
9
0
2.491
-3.097
2
1.500
896
-1.118
34
761
573
-1.674
1.771
1.179
1.849
-1.624
1.956
1.800
3.981
-641
-193
2.150
5.297
-1.890
2
1.890
5.299
* Planwerte des beschlossenen Wirtschaftsplans 2017
Anmerkungen:
Der um ca. TEUR 896 an den Eigenbetrieb überzahlte Kapitalausgleich im Jahre 2012
wurde in den beiden Folgejahren um jeweils TEUR 425 (in Summe TEUR 850) mittels
Kürzungen der jährlichen Ausgleichsbeträge an den Kernhaushalt zurückgeführt.
Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zu den signifikanten (ungeplanten) unterjährigen Kapitalveränderungen im Wirtschaftsjahr 2016 wird auf den Kapitalspiegel (vgl. Anhang) verwiesen.
Rückzahlungen der noch bestehenden Eigenkapitalausgleichs-Überzahlungen aus den Wirtschaftsjahren 2012 bis 2016 an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt sind aktuell nicht geplant. Für diesen Fall wäre hierfür auch eine entsprechende Einstellung eines Planansatzes
in die Haushaltspläne des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt bzw. korrespondierend in die
Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Straßen notwendig.
Der aus kaufmännischer Vorsicht mehrfach verschobene Verkauf einer Friedhofserweiterungsfläche konnte in 2016 mit der Firma REWE abgewickelt werden. Zusätzlich wurde in
diesem Jahr ein Grundstück aus dem Bestand des EB Straßen an den Logistiker DPD verkauft. Dadurch konnte das Ergebnis des EB Straßen für 2016 wesentlich positiv beeinflusst
werden.
Die folgende Ergebnisrechnung des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt sowie die
nachfolgenden Teilergebnisrechnungen der Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen der
Stadt Erftstadt sind jeweils unkonsolidierte Darstellungen zwecks Vergleichbarkeit mit den
Daten der betreffenden (Teil-)Wirtschaftspläne bzw. mit den Vorjahresvergleichswerten; da-
6
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bei bleiben ursprüngliche Planungsstrukturen erhalten. Wesentliche Abweichungen des
Jahresergebnisses zum Wirtschaftsplan bzw. zum Vorjahr im Eigenbetrieb Straßen (Gesamtbetrachtung) werden in den zugrundeliegenden Positionen insgesamt mit den Ergebnisauswirkungen dargestellt bzw. begründet; ggf. erfolgen Hinweise in den betriebszweigspezifischen Angaben zu Normalisierungen bzw. zusätzliche Erläuterungen.
Eigenbetrieb Straßen - Gesamt
- nicht konsolidiert Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Einnahmen / Erträge
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Ausgaben / Aufwand
Betriebsergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Ist
2016
TEUR
Ist
2015
TEUR
WiPlan
2016
TEUR
Abw.
Ist VJ / Ist
TEUR
Abw.
Plan / Ist
TEUR
10.771
-4
103
451
69
11.322
10.015
-3
124
454
10
10.590
10.276
0
102
348
5
10.726
756
-1
-21
-3
59
732
495
-4
1
103
64
596
-5.566
-2.195
-2.327
-668
-11
-10.756
-5.642
-2.100
-2.199
-1.039
-14
-10.980
-6.147
-2.285
-2.537
-708
-13
-11.677
76
-95
-128
371
3
224
581
90
210
40
2
921
566
-390
-951
956
1.517
0
-1.197
-1.197
3
-1.227
-1.224
0
-1.234
-1.234
-3
31
28
0
38
38
-630
-1.614
-2.185
984
1.555
-11
-10
-15
-1
4
-641
-1.624
-2.200
983
1.559
Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt.
a) Umsatzerlöse, Sonstige betriebliche Erträge und Bestandsveränderungen
Die positiven Abweichung in der Position „Umsatzerlöse“ betrifft i. W. den in 2016 ausgeführten Verkauf einer Friedhofs-Erweiterungsfläche mit netto TEUR 138 und den Verkauf
eines Grundstückes an DPD mit einem Verkaufserlös von TEUR 240; auf besondere
(einmalige) Einflüsse im Betriebszweig „Straßen“ wird sowohl im Anhang als auch in den
betriebszweigspezifischen Erläuterungen hingewiesen.
b) Materialaufwand
Die Abweichung der Material- bzw. Unterhaltungsaufwendungen i. H. v. insgesamt minus
TEUR 581 betrifft mit minus TEUR 546 im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten
Aufgabenfelder:
- bei der Straßenbeleuchtung nach der Umrüstung mit LED i. H. v. TEUR 82, betreffend
„Energiebezug“ und „Unterhaltungsaufwand“;
- bei den Unterhaltungskosten für Straßen, Wirtschaftswege und öffentliche Gewässer
i. H. v. TEUR 164
- Minderausgaben in der allgemeinen Grünflächen- und Friedhofspflege i. H. v. TEUR 285;
- externe Einflüsse i. H. v. TEUR 15 (Verbandsumlage, Erftverband).
c) Personalaufwand
Die Abweichung im Personalaufwand im Betriebszweig
„Straßen“ sind im i. W. in der späten Stellennachbesetzung (2. Jahreshälfte) begründet.
d) Abschreibungen
Die Abweichung in den Abschreibungen resultiert i. W. aus verzögerten bzw. verschobenen Projekten in signifikanter Höhe.
7
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d) Finanzergebnis
Das Finanzergebnis ist auch im Berichtsjahr geprägt durch marginale, z. Zt. tendenziell
gegen „Null“ gehende Tagesgeldzinsen sowie außergewöhnlich niedrige Darlehenszinsen
i. H. v. ca. 1% p. a. bei 10-jähriger Zinsfestschreibung. In Verbindung mit den zeitlich relativ späten Darlehensaufnahmen im Geschäftsjahr 2016 zeigt das Finanzergebnis eine geringfügige Ergebnisauswirkung i. H. v. plus TEUR 38.
Die künftige Entwicklung des Eigenbetriebes Straßen sowie Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Für das Geschäftsjahr 2017 ist ein Ergebnis von TEUR 2.105 geplant.
Durch die Rückführung des Eigenbetriebes Straßen in den Kernhaushalt wird das Jahresergebnis im Kernhaushalt zukünftig über einen Zeitraum von ca. 40 Jahren (bedingt durch die
verpflichtende Bilanzierung aller Teilbereiche „Straßen“ nach NKF) einen höheren Aufwand
ausweisen, beginnend bei rd. TEUR 317 und im Zeitablauf sukzessiv sinkend.
Betriebszweig Straßen
Umsatzerlöse des Betriebszweigs „Straßen“ sind im Wesentlichen (i. d. R. nicht vollständige) Kostenerstattungen der Stadt Erftstadt (für Betriebs- und Verwaltungskosten nebst Zinsleistungen sowie – in geringem Umfang – für Sondermaßnahmen), Erträge aus der ratierlichen Inanspruchnahme der Sonderposten betreffend Ertragszuschüsse (Erschließungs-,
Straßenbau- und Kostenerstattungsbeiträge) sowie projektgebundene Zuschüsse der
Bezirksregierung und des Landes NRW). Positiv auf den Ertrag hat sich ab dem Geschäftsjahr 2013 die Einführung einer grundsteuer-refinanzierten Gewässerumlage (gemäß Ratsbeschluss aus Dezember 2012 innerhalb der Grundsteuer B mit einem Ansatz von 35%Punkten) ausgewirkt, wobei anzumerken ist, dass der städtische Zuweisungsbetrag des Jahres 2016 i. H. v. TEUR 730 (i. VJ. TEUR 730) für den Eigenbetrieb Straßen (noch) nicht vollumfänglich aufwandsdeckend ist; die Deckungsquote 2016 beträgt 98,8% (i. Vj.: 99,0%).
Der Geschäftsverlauf wird auf der Aufwandsseite maßgeblich durch die von Fremdfirmen
und dem Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ des Eigenbetriebes Straßen
erbrachten Leistungen für Neubau und Unterhaltung von städtischen Straßen, (Rad-)Wegen
und Plätzen (einschließlich der peripheren Infrastruktur wie Straßenbeleuchtung, Straßenbegleitgrün, Verkehrsinseln, Bäume, Geh- und Fußgängerüberwege, Straßenmöblierung usw.)
geprägt. Die Umsatzerlöse des Betriebszweiges andererseits weisen überwiegend Zuschüsse oder Aufwandserstattungen der Stadt Erftstadt aus i. V. mit Beiträgen Dritter nach BauGB
bzw. KAG usw. sowie ggf. einmalige Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW im Rahmen besonderer Projektmaßnahmen; sonstige Einnahmen haben marginalen Charakter.
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digitale Kopie
Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt.
Betriebszweig Straßen - 03100
- nicht konsolidiert Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Einnahmen / Erträge
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Ausgaben / Aufwand
Betriebsergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Ist
2016
TEUR
Ist
2015
TEUR
WiPlan
2016
TEUR
Abw.
Ist VJ / Ist
TEUR
Abw.
Plan / Ist
TEUR
7.151
-1
53
178
6
7.382
6.821
-3
76
247
8
7.141
6.976
0
80
99
2
7.155
330
2
-23
-69
-2
241
175
-1
-27
79
4
227
-3.400
-733
-1.741
-307
-9
-6.181
-3.309
-718
-1.633
-620
0
-6.280
-3.620
-765
-1.846
-283
-3
-6.514
-91
-15
-108
313
-9
99
220
32
105
-24
-6
333
1.200
861
641
339
559
0
-1.045
-1.045
3
-1.078
-1.075
0
-1.072
-1.072
-3
33
30
0
27
27
155
-214
-431
369
586
-1
-2
-4
1
3
154
-216
-435
370
589
Das Jahresergebnis des Betriebszweiges Straßen hat sich im Geschäftsjahr 2016 wesentlich
gegenüber dem Vorjahr um plus TEUR 370 und gegenüber der Planung um plus TEUR 589
verbessert. Maßgeblich hierfür sind folgende wesentliche Faktoren:
a) die Abweichung in den Umsatzerlösen ggü. Plan i. H. v. plus TEUR 175, ist i. W. begründet durch einen Grundstücksverkauf i. H. v. TEUR 240
b) Abweichung in den aktivierten Eigenleistungen, ggü. Plan i. H. v. minus TEUR 27
gem. den Stundenaufschreibungen der projektbegleitenden Mitarbeiter;
c) Abweichung in den „Sonstigen betrieblichen Erträgen“ (i. H. v. plus TEUR 79), i. W.
resultierend aus höheren Schadenersatzansprüchen sowie einem höheren Erstattungsbetrag durch die Stadtwerke Erftstadt, betreffend Personal- und Sachkosten für Tiefbauleistungen des Eigenbetriebes Straßen i. V. mit im Anhang beschriebenen
Sondereffekten im „Sonstigen betrieblichen Ertrag“;
d) Abweichung im Materialaufwand i. H. v. plus TEUR 220, i. W. begründet durch
durch eine deutliche Reduzierung von allgemeinen Unterhaltungsaufwendungen in
folgenden Teilbereichen (saldiert):
-allgemeine Straßenunterhaltung/Straßenkontrolle i. H. v. minus TEUR 123;
-geringere Aufwendungen im Aufgabenbereich „Unterhaltung Straßenbeleuchtung“ i. H. v.
minus TEUR 18,
-die Unterhaltung der Gewässer erhöhte sich leicht um plus TEUR 8,
-Oberflächenentwässerung im Teilbereich Kreisstraßen i. H. v. minus TEUR 8,
-Verbandsumlagen i. H. v. minus TEUR 15
sowie
-Aufwendungen für Energiebezug (Strom) i. H. v. minus TEUR 64, resultierend aus dem
geringeren Verbrauch infolge der Umrüstung von Straßenlampen-Leuchtköpfen auf
LED-Technik;
9
digitale Kopie
e) Abweichung im Personalaufwand i. H. v. minus TEUR 32, im Betriebszweig sind im i. W.
in der späten Stellennachbesetzung (Ende der 2. Jahreshälfte) begründet.
f) reduzierte Abschreibungen ggü. Plan 2016 i. H. v. minus TEUR 105, i. W. resultierend aus
Projektverschiebungen;
g) Abweichung im Zinsergebnis i. H. v. plus TEUR 27, resultierend i. W. aus den anhaltend
günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten des kommunalen Sektors.
Die künftige Entwicklung des Betriebszweigs sowie Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ausgaben im Bereich „Straßenunterhaltung“ sind abhängig von der Witterung (d. h.
von Straßenschäden, u. a. durch Frostaufbrüche und Verschleiß) sowie dem allgemeinen (z. Zt. lt. externen NKF-Gutachten aus dem Jahre 2011) noch überdurchschnittlichen Straßenzustand. Typische Unterhaltungsmaßnahmen (als gemeindliche
Pflichtaufgabe) können jedoch nicht durch Beitragserhebung refinanziert werden,
sondern sind aus allgemeinen Steuermitteln zu decken.
Über den beitragsfreien Unterhaltungsaufwand hinausgehende Aufwendungen aus
Maßnahmen können - nach der Straßenbaubeitragssatzung in Abhängigkeit von der
Straßenart (Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptverkehrsstraße) und
des Sanierungsumfangs (Fahrbahn, Beleuchtungsanlage, Gehwege usw.) - unter
Umständen über die beitragspflichtigen Anlieger mittels Straßenbaubeitrag (zwischen
30% und 70% der Ausbaukosten nach Kommunalabgabengesetz (KAG)) teilweise refinanziert werden.
Ausgaben im Bereich der „klassischen Investitionsmaßnahmen (d. h. Neuerschließung bzw. Straßenneubau in Neubaugebieten)“ können bis zur Höhe von maximal
90 % der Baukosten (gemäß § 129 Abs. 1 Baugesetzbuch) über die beitragspflichtigen Anlieger als Erschließungskostenanteil refinanziert werden.
Investive Maßnahmen sind durch den Eigenbetrieb Straßen teilweise vorzufinanzieren. Der Vorfinanzierungszeitraum kann sich dabei (aus diversen Gründen) über längere Zeiträume bis zu 20 Jahre erstrecken. Insbesondere bei Neuerschließungen ist
die Generierung von Erschließungseinnahmen z. T. auch vom zeitlichen Verlauf der
städtischen Grundstücksverkäufe (durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der
Stadt Erftstadt) abhängig; beispielhaft sei an dieser Stelle der „Wirtschaftspark Erftstadt“ genannt.
Betriebszweig Gartenbau
Umsatzerlöse für den Betriebszweig stellen u. a. die (teilweise) von der Stadt zur Verfügung
gestellten Betriebs- und Zinszuschüsse sowie Verwaltungskostenerstattungen dar. Der Betriebszweig erwirtschaftet nur marginale Umsätze mit Dritten (dem Rhein-Erft-Kreis und der
Bezirksregierung) im Rahmen von Zuschüssen für laufende Unterhaltung betreffend „Jüdische Friedhöfe“ und „Ehrenfriedhöfe“. Außerdem werden nur geringfügige (seit dem Jahre
2011 sukzessiv leicht steigende) Erträge aus der ratierlichen Inanspruchnahme von Ertragszuschüssen (Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichsflächen, Zuschüsse der Bezirksregierung oder des Landes NRW für Investitionen in Parkanlagen sowie Spiel- und Sportanlagen)
als Umsatzerlös ausgewiesen.
10
digitale Kopie
Der Geschäftsverlauf wird auf der Aufwandsseite maßgeblich durch die von Fremdfirmen
und dem Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ des Eigenbetriebes Straßen
erbrachten Leistungen für Pflege und Rückschnitt von Rasen, Pflanzen, Gehölz und Bäumen
(innerhalb und außerhalb städtischer Grünflächen bzw. Parkanlagen) sowie der Unterhaltung
von Spielflächen bzw. Spielgeräten und Sportplätzen (einschließlich der Nebenflächen) geprägt. Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird der Anteil der allgemeinen Grünflächenpflege im
Friedhofsbereich i. H. v. 20% der Gesamtaufwendungen dem Betriebszweig Gartenbau zugewiesen; der Friedhofsbereich wird entsprechend entlastet.
Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt.
Betriebszweig Gartenbau - 03200
- nicht konsolidiert Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Einnahmen / Erträge
Ist
2016
TEUR
Ist
2015
TEUR
WiPlan
2016
TEUR
Abw.
Ist VJ / Ist
TEUR
Abw.
Plan / Ist
TEUR
826
0
0
6
0
832
815
0
12
2
1
829
810
0
3
0
0
813
11
0
-12
4
-1
3
16
0
-3
6
0
19
-1.003
-211
-414
-58
0
-1.686
-1.094
-190
-390
-67
0
-1.741
-1.177
-225
-488
-60
-2
-1.950
91
-21
-24
9
0
55
174
14
74
2
2
264
Betriebsergebnis
-854
-912
-1.137
58
283
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
0
-115
-115
0
-111
-111
0
-119
-119
0
-4
-4
0
4
4
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
-969
-1.023
-1.256
54
287
-4
-4
-4
0
0
-973
-1.027
-1.260
54
287
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Ausgaben / Aufwand
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Das Jahresergebnis des Betriebszweigs Gartenbau hat sich im Geschäftsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr i. H. v. plus TEUR 54 verändert, gegenüber der Planung um plus TEUR
287 deutlich verbessert. Maßgeblich hierfür sind folgende wesentlichen Faktoren:
a) Abweichung in den Einnahmen/Erträgen i. H. v. plus TEUR 16, überwiegend resultierend
aus der höheren Auflösung von Sonderposten;
b) die Abweichung im Materialaufwand i. H. v. minus TEUR 174 ist i. W. begründet
in einer sehr deutlichen Reduzierung von allgemeinen Unterhaltungsaufwendungen in
folgenden Teilbereichen:
- Grünflächen, Ausgleichsflächen bzw. Parkanlagen, Baumpflege usw. i. H. v. minus
TEUR 118, überwiegend resultierend aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen
für Grünflächenpflege von fremden Dritten
sowie
- weniger Unterhaltungskosten im Schloßpark Lechenich u. im Gesundheitsgarten
i. H. v. minus TEUR 37
und
- resultierend aus den geringer in Anspruch genommenen Fremdleistungen für die Unterhaltung der Ehren- und jüdischen Friedhöfe i. H. v. minus TEUR 14;
11
digitale Kopie
c) Abweichung im Personalbereich i. H. v. minus TEUR 14, i. W. bedingt durch eine
geringfügige Anpassung des Personalverrechnungsschlüssels ggü.
Plan 2016
d) in den Abschreibungen i. H. v. minus TEUR 74, bedingt durch
verspätete Fertigstellung oder Verschiebung von geplanten Maßnahmen, wie z.B.
beim Projekt Kunstrasenplatz in Gymnich, und die daraus resultierenden
geringen Abschreibungen im Wirtschaftsjahr;
e) die Verbesserung im Finanzergebnis i. H. v. plus TEUR 4, resultiert i. W. aus
den anhaltend günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten des kommunalen Sektors;
das Finanzergebnis wird dabei durch anhaltend niedrige Tagesgeldzinsen bei Banken
(als Grundlage dienend für die innerbetriebliche Verrechnung von Liquiditätstransfers
zwischen den Betriebszweigen) weiterhin positiv beeinflusst;
f) in den übrigen Positionen „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ bzw. „Sonstige
betriebliche Erträge“ und „Sonstige Steuern“ mit TEUR 4.
Betriebszweig Friedhöfe
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs sind generell abhängig von der Anzahl der Sterbefälle in Verbindung mit Bestattungen sowie der Bestattungsform auf den städtischen Friedhöfen
in Erftstadt und der zu Grunde liegenden Friedhofssatzung bzw. der Friedhofsgebührensatzung.
2014 wurden vom Rat der Stadt Erftstadt Gebührensätze beschlossen, die den stetig steigenden Verlusten im Friedhofsbereich (u. a. auch durch Anhebung der Pflegestandards im
Jahre 2011) entgegen wirken sollten. Doch auch diese erhöhten und seit dem 01.04.2014
gültigen Gebührensätze, deckten unter kaufmännischen Gesichtspunkten im Folgejahr nur
zu 67% der sog. „normalisierten“ Kosten. Normalisierung bedeutet in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der ab dem 01.04.2014 geltenden und in der Rechtsprechung
zwingend gebotenen Abzugsprozentsätze im Teilbereich „Unterhaltung Friedhofsanlagen“ für
Grablücken und Leerstandsflächen (i. H. v. 10%) sowie des allgemeinen städtischen Grünflächenanteils (i. H. v. 20%).
Auf Basis der betriebswirtschaftlichen Daten aus 2014 und 2015, die die sich stetig wandelnde Friedhofskultur bestätigten, hat der Eigenbetrieb eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren i. V. mit einer angepassten und neugefassten Friedhofssatzung Mitte des Jahres 2016 unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt vorgelegt.
Die Umsetzung ist zum 01.08.2016 aufgrund eines politischen Beschlusses, auf der Grundlage der Vorlage 417/2015 3. Ergänzung, erfolgt.
Im Rahmen dieses Beschlusses werden aus Rechtsgründen weiterhin 10% der allgemeinen
Friedhofsunterhaltungsaufwendungen für Friedhofserweiterungs- bzw. Leerflächen und 20%
als allgemeiner städtischer Grünflächenanteil gebührenneutral berücksichtigt, d. h. 30% der
allgemeinen Aufwendungen sind im Kalkulationsansatz der Friedhofs(liege)gebühren nicht
berücksichtigt.
Die Analyse von Rechnungslegungsfällen (absolut und prozentual) i. V. mit der Entwicklung
korrespondierender Einnahmen (absolut und prozentual) in den Jahren 2009 bis 2016 ist
nachfolgend dargestellt:
12
digitale Kopie
Entwicklung der
Zahl der Rechnungslegungsfälle zu
Gebühreneinnahmen ***
Rg.-Fälle
Jahr
Anzahl
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
absolut
433
453
461
507
578
489
537
533
Rg.-Fälle
Veränderung
im Verhältnis
zum
Mittelwert
n = 459 *
(%)
94,3
98,7
100,4
110,5
125,9
106,5
117,0
116,1
Einnahmen
absolut
(TEUR)
Einnahmen
Veränderung
im Verhältnis
zum
Mittelwert
TEUR = 868 **
(%)
851
866
792
854
978
899
975
1.050
98,0
99,8
91,2
98,4
112,7
103,6
112,4
121,0
* arithmetischer Mittelwert der Jahre 1999 bis 2011 = ca. 459 Fälle;
** arithmetischer Mittelwert der Jahre 2009 bis 2013 = ca. 868 TEUR p.a.;
*** Zu den Einnahmen zählen Hallengebühren, Gebühren f. Erdarbeiten u. Umbettungen sowie Liegegebühren;
nicht berücksichtigt: Passivierungsbetrag "Liegegebühren"+die Auflösg. passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Entwicklung der durchschnittlichen Gebühren pro Rechnungslegungsfall aus den Jahren
2007 bis 2016 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen; Zeiträume vor 2007 wurden dabei nicht mehr näher betrachtet.
Jahr
Fallzahl
Erlös
mittlerer Erlös pro
Rechnungs-
in
Rechnungslegung
legungen
TEUR
in EUR
2016
533
1050
1.970
2015
537
975
1.816
2014
489
899
1.838
2013
578
978
1.692
2012
507
854
1.684
2011
461
792
1.718
2010
453
866
1.912
2009
433
851
1.965
2008
471
926
1.966
2007
437
811
1.856
Anmerkung:
Statistisch ist eine Steigerung i. H. v. ca. 154 Euro pro Rechnungslegungsfall von 2015 nach
2016 eingetreten. im Jahre 2015 dagegen sank der Mittelwert um 22 Euro pro Fall.
Die Im Mittel sinkenden Erlöse pro Rechnungslegungsfall im Zeitablauf deuten u. a.
auf anhaltende strukturelle Änderungen in den Bestattungsarten hin; Einzelheiten
hierzu sind dem Anhang zu entnehmen.
Der Geschäftsverlauf wird im Aufwandsbereich maßgeblich durch die von Fremdfirmen und
dem Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ des Eigenbetriebes Straßen erbrachten Leistungen auf Friedhöfen (Unterhaltung Leichenhallen, Wege, Plätze, Pflege und
Rückschnitt von Rasen, Pflanzen, Gehölz und Bäumen einschließlich entsprechendem Abtransport nebst anfallenden Deponiegebühren sowie Grabaushub und Grabräumungen) geprägt.
13
digitale Kopie
Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt.
Betriebszweig Friedhöfe - 03300
- nicht konsolidiert Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Einnahmen / Erträge
Ist
2016
TEUR
Ist
2015
TEUR
WiPlan
2016
TEUR
Abw.
Ist VJ / Ist
TEUR
Abw.
Plan / Ist
TEUR
927
-3
0
203
1
1.127
721
0
3
201
0
925
690
0
4
248
3
942
206
-3
-3
2
1
202
237
-3
-4
-45
-2
185
-617
-350
-87
-63
-1
-1.117
-672
-347
-99
-94
0
-1.212
-746
-352
-108
-74
-7
-1.280
55
-3
12
31
-1
95
129
2
21
11
6
163
10
-287
-338
297
348
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
0
-23
-23
0
-23
-23
0
-26
-26
0
0
0
0
3
3
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
-13
-310
-364
297
351
0
0
-1
0
1
-13
-310
-365
297
352
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Ausgaben / Aufwand
Betriebsergebnis
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Das Jahresergebnis des Betriebszweigs Friedhöfe hat sich im Geschäftsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um plus TEUR 297 und gegenüber der Planung um plus TEUR 352 verbessert. Maßgeblich für diese Ergebnisentwicklung sind folgende Faktoren:
a) der nicht in der Planung 2016 enthaltene Einmaleffekt des stattgefundenen Grundstücksverkaufs für die erweiterte Friedhofsfläche in Liblar i. H. v. T€ 138 an REWE, bei
Herausrechnung des Einmaleffektes beträgt die Abweichung ggü. dem geplanten
Ergebnis für 2016 noch T€ 214;
b) die Einnahmen und Erträge saldieren sich i. W. mit geringeren sonstigen
betrieblichen Erträgen minus TEUR 45, i. W. resultierend aus der gesunkenen
Verrechnung des „politischen Grünanteils“ (aufgrund der insgesamt geringeren Materialaufwendungen) sowie der Erhöhung der Bestandsveränderung in Folge des Grundstücksverkaufes und der Reduzierung der aktivierten Eigenleistung i. H. v.
TEUR 7 in Summe auf plus TEUR 47;
c) die Abweichung im Materialaufwand i. H. v. saldiert plus TEUR 129 ist i. W. begründet
durch eine deutliche Reduzierung von allgemeinen Friedhofsaufwendungen (auch
bedingt durch zusätzliche Kontrollen der mit der Pflege beauftragten Unternehmen
i. V. mit Rechnungskürzungen) in folgenden Bereichen:
-- ca. TEUR 77 bei Grünschnittarbeiten,
-- ca. TEUR 18 für die Unterhaltung von Leichen- und Trauerhallen,
-- ca. TEUR 28 bei Grabräumungen,
-- ca. TEUR 6 für die Unterhaltung von Wegen und Plätzen
d) eine geringe Reduzierung im Personalbereich (i. H. v. TEUR 2)
14
digitale Kopie
e) die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich ggü. dem Plan um TEUR 11
f) die übrigen Positionen „Abschreibungen“, „Zinsaufwand“ und „Sonstige Steuern“ reduzierten sich um TEUR 25. Das Finanzergebnis wird dabei durch anhaltend niedrige Tagesgeldzinsen bei Banken (als Grundlage dienend für die innerbetriebliche Verrechnung von
Liquiditätstransfers zwischen den Betriebszweigen) zu Gunsten des Eigenbetriebs beeinflusst.
Die künftige Entwicklung des Betriebszweigs sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der (bisher fast ausschließlich über Gebühren finanzierte) Betriebszweig erwartet für die
kommenden Jahre eine ähnliche oder leicht über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegende Zahl von Beerdigungsfällen. Diese Prognose basiert auf der Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung: Die Gesamtzahl der in Erftstadt lebenden Bürger ist seit Gründung der
Stadt Erftstadt im Jahr 1969 um ca. 60 % gestiegen. Im Zeitraum 1969 bis 1999 war stets ein
überproportionaler Anstieg der Bestattungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu verzeichnen. Etwa seit dem Jahr 2000 hat sich die Anzahl der Bestattungen bei tendenziell ca. 0,9%
bezogen auf die Einwohnerzahl (mit gewissen Schwankungen) jährlich stabilisiert.
Allerdings ist seit Jahren ein struktureller Wandel in der Grabnachfrage (in 2016 ein weiterer
Anstieg bei den Urnenbestattungen und Rückgang der Sargbestattungen) zu verzeichnen.
Daraus resultierend sind die durchschnittlichen Einnahmen pro Beerdigungsfall in den letzten
Jahren stetig gesunken, da - aufgrund eines teilweisen Flächenmaßstabes in der Gebührenkalkulation – Urnengräber deutlich weniger Fläche benötigen und entsprechend mit weniger
Gebühren belegt sind. Eine geringere Ausnutzung der vorhandenen Friedhofsflächen hat
jedoch im Umkehrschluss auch höhere Friedhofspflegekosten (absolut und pro Grabstelle
mit laufender Grabruhefrist) zur Folge.
Um dem sich immer deutlicher abzeichnenden Trend zur Urnenbestattung Rechnung zu tragen (vgl. auch „Statistik der Rechnungslegungsfälle“ gemäß Anhang), wurde ab dem
01.04.2014 eine in wesentlichen Punkten überarbeitete Friedhofssatzung i. V. mit der ebenfalls überarbeiteten Friedhofsgebührensatzung wirksam. Wesentliche Neuerungen sind u. a.
die Entlastung der Friedhofskalkulation mittels eines intern neu festgelegten Anteils an
Friedhofserweiterungs- bzw. Leerflächen i. H. v. 10% der allgemeinen Friedhofsaufwendungen (in Einklang mit den Vorgaben der Rechtsprechung), ein höherer Anteil von Festbeträgen in den Grabnutzungsentgelten, die Anpassung der Liegegebühren an die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung marktpolitischer Restriktionen, die Anpassung des städtischen (genannt: politischen) Grünanteils in der Kalkulation auf zukünftig 20% (nebst Entlastung des Betriebszweigs „Friedhöfe“ zu Lasten des Betriebszweigs „Gartenbau“) sowie eine
Beschränkung von Urnenbeilegungen in Sargwahlgräbern. In der seit 2014 wirkenden Neukalkulation der Gebührensätze sind – zur Vermeidung exorbitanter Steigerungen - kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Zinsen) nur teilweise und marktkonform berücksichtigt;
Verlustvorträge aus Vorjahren sind nicht enthalten.
Eine Anpassung der Gebührensätze wurde 2016 vorgenommen und ist seit dem 01.08.2016
in Kraft. Jedoch wird mit der Friedhofskalkulation von 2016 auch zukünftig keine
Vollkostendeckung der laufenden (jährlichen) Geschäftstätigkeit erreicht; der Trend betreffend der Negativergebnisse setzt sich (befristet wahrscheinlich auf geringerem Niveau) auch
langfristig mit den neuen Gebührensätzen fort. Verschärfend auf Negativergebnisse der laufenden Geschäftstätigkeit wirken sich kalkulatorische Unterdeckungen aus der Vergangenheit aus. Diese Unterdeckungen aus Vorjahren resultieren aus der jährlichen (ratierlichen)
ertragswirksamen Auflösung von in der Vergangenheit vereinnahmten Grabnutzungsgebühren (entsprechend der vertraglichen Grabnutzungszeit mit Fristen bis zu 35 Jahre rückwirkend), insbesondere, da vor der Eigenbetriebsgründung der städtische (allgemein steuerfi-
15
digitale Kopie
nanzierte) Grünflächenanteil mit bis zu 30% kalkuliert worden ist und die aus der Vergangenheit „fehlenden“ (weil in Vorzeiten nicht berechneten) Gebührenanteile aus der Gebührenauflösung bis zum Ablauf der jeweiligen Grabnutzungsfrist die zukünftigen Ergebnisse (d.
h. bis zu 35 Jahre) durch Mindererträge belasten werden. Die Hebung weiterer ergebnisverbessernder Potentiale ist zukünftig nur über die Anpassung kalkulatorischer Fallzahlen
und/oder Gebührenerhöhungen vor dem Hintergrund allgemeiner (und stetiger) Kostensteigerungen möglich.
Für die folgenden Jahre ist eine sukzessive Erweiterung des Angebotes der in Erftstadt möglichen Bestattungsarten geplant. Ziel ist es den Trend zur „Abwanderung z. B. in Friedwälder,
Grabeskirchen u. andere Alternativen zu stoppen. Da neue Bestattungsarten mit den herkömmlichen im Wettbewerb stehen werden, bleiben positive Umsatzauswirkungen - vorbehaltlich der politischen Zustimmung – abzuwarten.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Betriebszweig Friedhöfe dauerhaft bilanzielle
Verluste (sowohl nach HGB- als auch nach NKF-Bilanzierung) und kalkulatorische Unterdeckungen zu verzeichnen sein werden, resultierend sowohl aus Unterdeckungen der Vergangenheit als auch aus zukünftigengeplanten Unterdeckungen.
Gravierende Auswirkungen auf den Betriebszweig hätte mittelfristig eine zukünftige Lockerung der Bestattungspflicht in NRW für Urnen d. h. die Aufhebung des seit 1934 gesetzlich
geregelten Bestattungszwangs. Verpflichtende Regelungen gelten z. Zt. nur noch in den
Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz. Im Bundesland Bremen ist der Bestattungszwang zum 01.01.2015 entfallen. Darüber hinaus ist eine Harmonisierung bzw. Angleichung des europäischen Rechts mittelfristig zu erwarten. Auf mögliche Auswirkungen eventueller gesetzlicher Neuregelungen wird in den folgenden Erläuterungen hingewiesen.
Auf der Einnahmeseite (vgl. Anhang) sind Urnenbestattungen seit 1999 (mit unter 25% der
Rechnungslegungsfälle) auf aktuell mehr als 58% der Rechnungslegungsfälle im Jahre 2016
angestiegen (i. Vj.: 57%); die finanziellen Auswirkungen für das Wirtschaftsjahr 2016 lassen
sich näherungsweise wie folgt beschreiben bzw. auch in die Zukunft projizieren.
Besonders anzumerken ist, dass sich das Risikopotential für den Eigenbetrieb bei
einem zukünftig stetig steigenden Urnenanteil an den Bestattungen zusätzlich erhöhen wird.
Umsätz nach
Bestattungsarten
absolut
2016
Urnen
(€)
2016
Sarg_normal
(€)
2016
Sarg_tief
(€)
2016
Sonstige
(€)
2016
Summen
(€)
Grabnutzung
Erdarbeiten
Hallenbenutzung
319.284
84.607
30.266
84.392
68.954
18.834
75.320
29.139
4.776
333.286
0
1.922
812.282
182.700
55.798
Summen
434.157
172.180
109.235
335.208
1.050.780
41,3
16,4
10,4
31,9
100,0
Verteilung in %
In den „Sonstigen Umsätzen“ (bestehend aus Verlängerungen, Umbettungen und Hallenbenutzungen ohne Bestattung) sind auch Verlängerungen betreffend Urnenwahlgräber mit einem von der Friedhofsabteilung geschätzten Anteil von ca. 10% enthalten; der Friedhofsbereich erwartet einen sukzessiv steigenden Anteil in Folgejahren.
Unter Berücksichtigung eines Anteils von 10% an den „Verlängerungen im Bestattungssegment Urnenwahlgräber“ der „Sonstigen Umsätze“ beträgt in 20165 der betreffende Umsatz-
16
digitale Kopie
anteil „Urnengräber“ ca. 47,7 % (i. VJ.: 43,4 %) bzw. ca. TEUR 501 (i. VJ.: TEUR 423). Ein
Fortfall oder teilweiser Wegfall dieser Umsätze könnte im Friedhofsbereich nicht kompensiert
werden, da
Friedhofspflegekosten über Zeiträume von bis zu 35 Jahren nur geringfügig
beeinflussbar sind und ein Abbau von leer stehenden Flächen nur langfristig
erfolgen kann;
eine um ca. 40% geringere Auslastung der Grabfelder bei stetig steigenden
Friedhofspflegekosten zu einer „Kostenexplosion“ bei den Grabnutzungsgebühren (mit ggf. sinkender Nachfrage) führt oder alternativ zu höheren
bilanziellen Verlusten im Eigenbetrieb bzw. dem Kernhaushalt der Stadt
Erftstadt, dies unabhängig von der Bilanzierungsform („HGB“ oder „NKF“);
Kosten senkende Maßnahmen nur über langfristige Reduzierungen i. V.
mit der Entwidmung von Friedhofsflächen realisiert werden könnten.
Betriebszweig Städtische Dienste / Reinigungsdienst
Der bis 31.12.2013 eigenständige Betriebszweig „Städtische Dienste“ der Stadtwerke Erftstadt wurde zum 01.01.2014 in den Eigenbetrieb Straßen übertragen und mit dem Teilbereich „Reinigungsdienst“ zusammengeführt. Nachhaltige Synergieeffekte aus der Neuzuordnung der „Städtischen Dienste“ in den Eigenbetrieb Straßen wurden insbesondere im Betriebszweig „Straßenreinigung“ erwartet, vor dem Hintergrund, dass in den Bereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ zukünftig sukzessiv Fremdleistungen durch Eigenleistungen bzw. Eigenregie ersetzt werden und verbesserte Leistungen bei geringerem Aufwand
(langfristig) zu geringeren Kosten für Gebühren- bzw. Steuerzahlern führen sollen. Voraussetzungen hierfür (qualitative und quantitative Verbesserung der technischen Ausstattung,
u. a. ein Streusalzsilo und eine neue Halle für die Unterbringung von Fahrzeugen und Geräten) wurden vom Rat der Stadt Erftstadt in Vorjahren genehmigt und vollständig umgesetzt.
Aus der Zusammenlegung von „Städtischen Diensten“ und „Reinigungsdienst“ bei gleichzeitiger Trennung des Reinigungsdienstes von den Teilbereichen „Sommerreinigung“, „Winterdienst“ und „DSD“ konnten – als weiterer Synergieeffekt - ab dem Wirtschaftsjahr 2014 auch
bisher teilweise nicht abrechenbare Leistungen des Reinigungsdienstes in andere Betriebszweige (bzw. in Gebühren- und grundsteuerfinanzierte Teilbereiche) verrechnet werden.
Die Umsatzerlöse des Teilbereichs „Städtische Dienste“ weisen überwiegend innerbetriebliche Verrechnungen innerhalb des Eigenbetriebes Straßen aus; daneben werden Umsätze
mit dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und den Eigenbetrieben „Stadtwerke“ und „Immobilien“ erzielt. Umsätze mit fremden Dritten haben marginalen Charakter.
Die Umsatzerlöse des Teilbereichs „Reinigungsdienst“ weisen i. W. Erstattungen der Stadt
Erftstadt für Wildmüllbeseitigung i. H. v. TEUR 120, für Leerungen von Mülleimern bzw. Papierkörben i. H. v. TEUR 46 sowie die Reinigung von Bushaltestellen i. H. v. TEUR 50 aus.
Daneben werden Umsatzerlöse aus innerbetrieblichen Verrechnungen innerhalb des Eigenbetriebes Straßen erzielt.
Der Geschäftsverlauf des Betriebszweigs wird im Aufwandsbereich maßgeblich durch die
von Fremdfirmen erbrachten Materiallieferungen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) für Bauunterhaltungsmaßnahmen an der städtischen Infrastruktur sowie daraus resultierende Entsorgungskosten in Form von Kippgebühren für den Teilbereich „Städtische Dienste“ sowie Leistungen in Form von Sonderreinigungen und Abfallbeseitigung (überwiegend betreffend den
Teilbereich Wildmüllbeseitigung) für den Reinigungsdienst geprägt.
17
digitale Kopie
Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt.
Betriebszweig
Städt.-Dienste / RD - 03400
Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Einnahmen / Erträge
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Ausgaben / Aufwand
Betriebsergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Ist
2016
TEUR
Ist
2015
TEUR
WiPlan
2016
TEUR
Abw.
Ist VJ / Ist
TEUR
Abw.
Plan / Ist
TEUR
1.393
0
50
63
10
1.506
1.152
0
34
2
0
1.188
1.297
0
15
1
0
1.313
241
0
16
61
10
318
96
0
35
62
10
193
-229
-843
-58
-149
-52
-1.279
-223
-788
-59
-156
0
-1.226
-261
-885
-72
-172
-1
-1.390
-6
-55
1
7
-52
-53
32
42
14
23
-51
111
227
-38
-77
265
304
0
-1
-1
0
-1
-1
0
-2
-2
0
0
0
0
1
1
226
-39
-79
265
305
-6
-4
-6
-2
0
220
-43
-85
263
305
Wesentliche Abweichungen gegenüber der Planung werden nachfolgend (für die Sparten
„Städtische Dienste“ und „Reinigungsdienst“) jeweils gesondert betrachtet.
18
digitale Kopie
Spartenrechnung
Städt.-Dienste / RD - 03400
- nicht konsolidiert -
Städt.-D.
Plan 2016
(EUR)
Rein.-D.
Plan 2016
(EUR)
Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
786.000
0
15.000
1.000
0
511.000
0
0
0
0
865.197
0
50.098
63.373
62.112
Einnahmen / Erträge
802.000
511.000
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
-60.000
-683.000
-59.000
-128.000
-1.200
Ausgaben / Aufwand
Betriebsergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Summe Betriebszweig (Plan)
Summe Betriebszweig (Ist)
Summe Betriebszweig (Abw.)
Städt.-D.
Ist 2016
(EUR)
Rein.-D.
Ist 2016
(EUR)
Städt.-D.
Abw. 2016
(EUR)
Rein.-D.
Abw. 2016
(EUR)
527.887
0
0
0
0
79.197
0
35.098
62.373
62.112
16.887
0
0
0
0
978.668
527.887
176.668
16.887
-201.000
-202.000
-13.000
-44.000
0
-62.048
-649.392
-47.756
-112.236
-195
-167.135
-193.974
-10.523
-36.961
-2.048
33.608
11.244
15.764
1.005
33.865
8.026
2.477
7.039
0
-930.000
-460.000
-871.432
-408.593
58.568
51.407
-128.000
51.000
107.236
119.293
235.236
68.293
0
-2.000
-2.000
0
0
0
0
-655
-655
0
0
0
0
1.345
1.345
0
0
0
-130.000
51.000
106.581
119.293
236.581
68.293
-1.000
-5.000
-1.425
-4.274
-425
726
-131.000
46.000
105.156
115.019
236.156
69.019
-85.000
220.175
305.175
Abweichungen ggü. der Planung zeigen sich insbesondere im Teilbereich „Städtische Dienste“; die Abweichungen im Teilbereich „Reinigungsdienst“ liegen innerhalb normaler Schwankungsbreiten, i. W. sind es Reduzierungen bei den noch zu betrachtenden Aufwandspositionen.
19
digitale Kopie
Teilspartenrechnung Städtische Dienste
Plan
2016
(EUR)
Ist
2016
(EUR)
Abw eichung
2016
(EUR)
Umsatzerlöse von fremden Dritten
Umsatzerlöse Kostenerstattungen Stadt Erftstadt
Korrekturen Umsatzerlöse - Abrechnungen Stadt aus VJ.
Umsatzerlöse - Stadtw erke Erftstadt
Umsatzerlöse - Eigenbetrieb Immobilienw irtschaft
Umstzerlöse intern - BZ Straßen - 03100
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Spielplätze)
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Sportplätze)
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Grünanlagen)
Umstzerlöse intern - BZ Friedhöfe - 03300
Umstzerlöse intern - BZ SD/RD - 03400
Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (S)
Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (W)
Umstzerlöse intern - BZ Steuerliche Sonderfälle (DSD)
Um satzerlöse - Gesam t
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Sum m e Einnahm en / Erträge
Materialaufw and
Personalaufw and
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufw endungen
- davon periodenfremd
Sum m e Ausgaben / Aufw endungen
9.000
36.000
0
71.000
47.500
245.500
26.000
99.000
28.500
51.000
8.000
97.000
67.500
0
786.000
0
15.000
1.000
0
802.000
-60.000
-683.000
-59.000
-128.000
-1.200
-930.000
5.994
48.677
0
62.929
46.450
197.473
34.718
98.116
59.241
85.195
56.309
100.341
69.754
0
865.197
0
50.098
63.373
62.112
978.668
-62.048
-649.392
-47.756
-112.236
-195
-871.432
-3.006
12.677
0
-8.071
-1.050
-48.027
8.718
-884
30.741
34.195
48.309
3.341
2.254
0
79.197
0
35.098
62.373
62.112
176.668
-2.048
33.608
11.244
15.764
1.005
58.568
Betriebsergebnis
-128.000
107.236
235.236
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufw endungen
0
-2.000
0
-655
0
1.345
Finanzergebnis
-2.000
-655
1.345
Ergebnis der gew öhnlichen Geschäftstätigkeit
-130.000
106.581
236.581
Sonstige Steuern
-1.000
-1.425
-425
JÜ / JF (Gew inn / Verlust)
-131.000
105.156
236.156
Wesentliche Abweichungen gegenüber der Planung ergeben sich aus
-
höheren Einnahmen / Erträgen i.H. v. ca. plus TEUR 177, überwiegend resultierend aus
der Erhöhung von internen Erlösen ggü. den Betriebszweigen und einem nicht geplanten periodenfremden Ertrag i . H. v. TEUR 62
sowie
-
niedrigere Ausgaben / Aufwendungen i. H. V. TEUR 59
Zusammenfassend ist festzustellen, das infolge der Reduzierungen der Fremdleistungen
und des Materialaufwandes in den einzelnen Betriebszweigen die interne Leistungserbringung des Teilbereichs „Städtische Dienste“ ggü. dem Plan und dem Vorjahr wesentlich
gesteigert werden konnte.
20
digitale Kopie
Teilspartenrechnung Reinigungsdienst
Umsatzerlöse von fremden Dritten
Umsatzerlöse Kostenerstattungen Stadt Erftstadt
Korrekturen Umsatzerlöse - Abrechnungen Stadt aus VJ.
Umsatzerlöse - Stadtwerke Erftstadt
Umsatzerlöse - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Umstzerlöse intern - BZ Straßen - 03100
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Spielplätze)
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Sportplätze)
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Grünanlagen)
Umstzerlöse intern - BZ Friedhöfe - 03300
Umstzerlöse intern - BZ SD/RD - 03400
Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (S)
Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (W)
Umstzerlöse intern - BZ Steuerliche Sonderfälle (DSD)
Umsatzerlöse - Gesamt
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Summe Einnahmen / Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Summe Ausgaben / Aufwendungen
Plan
2016
(EUR)
Ist
2016
(EUR)
Abweichung
2016
(EUR)
0
185.500
0
0
0
10.000
42.000
8.000
52.000
0
129.000
41.000
5.000
38.500
511.000
0
0
0
0
511.000
-201.000
-202.000
-13.000
-44.000
0
-460.000
0
224.338
-1.142
0
0
23.238
69.394
9.038
69.717
225
48.092
44.540
3.876
36.572
527.887
0
0
0
0
527.887
-167.135
-193.974
-10.523
-36.961
0
-408.593
0
38.838
-1.142
0
0
13.238
27.394
1.038
17.717
225
-80.908
3.540
-1.124
-1.928
16.887
0
0
0
0
16.887
33.865
8.026
2.477
7.039
0
51.407
51.000
119.294
68.294
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
Finanzergebnis
0
0
0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
51.000
119.294
68.294
Sonstige Steuern
-5.000
-4.274
726
JÜ / JF (Gewinn / Verlust)
46.000
115.019
69.019
Betriebsergebnis
Abweichungen gegenüber der Planung ergeben sich im i. W. aus
-
höheren Einnahmen / Erträgen i. H. v. plus TEUR 17
sowie
-
niedrigere Ausgaben / Aufwendungen i. H. v. minus TEUR 51
Andere Abweichungen haben in Summe marginale Auswirkungen und werden an dieser
Stelle nicht weiter untersucht.
Grundlage für die aktuellen Abrechnungen betreffend „Wildmüllbeseitigung“ und „Papierkörbe bzw. Mülleimer-Entleerung“ mit dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt im Folgejahr ist die
nachfolgende Produktgruppenrechnung Reinigungsdienst. Einnahmen und Erträge und
korrespondierend Ausgaben bzw. Aufwendungen werden, soweit möglich, den jeweiligen
Produkten direkt zugeordnet. Alle anderen Positionen des Reinigungsdienstes sind im Verhältnis der geleisteten Stunden zugeordnet.
21
digitale Kopie
Produktgruppen Reinigungsdienst
Wildmüll
2016
(EUR)
Umsatzerlöse von fremden Dritten
Umsatzerlöse Kostenerstattungen Stadt Erftstadt
Korrekturen Umsatzerlöse - Abrechnungen Stadt aus VJ.
Umsatzerlöse - Stadtwerke Erftstadt
Umsatzerlöse - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Umstzerlöse intern - BZ Straßen - 03100
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Spielplätze)
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Sportplätze)
Umstzerlöse intern - BZ Garten - 03200 - (Grünanlagen)
Umstzerlöse intern - BZ Friedhöfe - 03300
Umstzerlöse intern - BZ SD/RD - 03400
Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (S)
Umstzerlöse intern - BZ Straßenreinigung - 03500 (W)
Umstzerlöse intern - BZ Steuerliche Sonderfälle (DSD)
Umsatzerlöse - Gesamt
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Summe Einnahmen / Erträge
Materialaufwand RD - direkt
Materialaufwand RD - Schlüssel
Summe Materialaufwand RD
Materialaufwand Städt. Dienste (innere Verrechnung)
Personalaufwand RD - direkt
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Summe Ausgaben / Aufwendungen
0
121.271,36
-1.142,40
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
120.129
0
0
0
0
120.129
-44.922
-18.210
-63.132
-23.066
-46.816
-1.568
-5.507
0
-140.088
0
46.223,50
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
46.224
0
0
0
0
46.224
0
-19.432
-19.432
-5.400
-47.075
-1.673
-5.876
0
-79.456
0
50.000,00
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
50.000
0
0
0
0
50.000
0
-6.477
-6.477
0
-7.621
-558
-1.959
0
-16.615
0
6.843
0
0
0
23.238
69.393
9.038
69.717
225
48.092
44.540
3.876
36.572
311.534
0
0
0
0
311.534
0
-78.094
-78.094
-21.843
-92.462
-6.724
-23.619
0
-222.742
0
224.338
-1.142
0
0
23.238
69.393
9.038
69.717
225
48.092
44.540
3.876
36.572
527.887
0
0
0
0
527.887
-44.922
-122.213
-167.135
-50.309
-193.974
-10.523
-36.961
0
-458.902
-19.959
-33.232
33.385
88.792
68.985
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Finanzergebnis
0
0
0
0
0
-19.959
-33.232
33.385
88.792
68.985
-3.898
-55
-3.953
0
-59
-59
0
-20
-20
0
-243
-243
-3.898
-377
-4.275
-23.912
-33.291
33.365
88.549
64.710
Betriebsergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern (Grundsteuer Wildmüll)
Sonstige Steuern (Allgemein)
Summe Sonstige Steuern
JÜ / JF (Gewinn / Verlust)
M.-Eimer
2016
(EUR)
B.-Haltest.
2016
(EUR)
Sonstiges
2016
(EUR)
Gesamt
2016
(EUR)
Anmerkung:
Das um den „Materialaufwand Städtische Dienste aus der inneren Verrechnung“ (i. H. v. plus
50.309 Euro) korrigierte Ergebnis der Produktgruppenrechnung ist (gerundet) identisch mit
dem Spartenergebnis des Reinigungsdienstes i. H. v. 115.019 Euro.
Betriebszweig Straßenreinigung
Der Betriebszweig „Straßenreinigung“ – mit den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ - wurde zum 01.01.2014 aus dem früheren Betriebszweig „Straßenreinigung“ (bestehend aus Sommerreinigung/Winterdienst/Reinigungsdienst) ausgegliedert.
Der Betriebszweig „Straßenreinigung“ hat zum 01.01.2012 seine Struktur wie folgt geändert:
der Teilbereich „Sommerreinigung“ bleibt bestehen (als typischer Gebührenhaushalt nach
KAG), der Teilbereich „Winterdienst“ wurde (von einem typischen Gebührenhaushalt nach
KAG) auf einen grundsteuerfinanzierten „Quasi-Gebührenhaushalt“ umgestellt.
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs resultieren aus weitergeleiteten Einnahmen des
Kernhaushalts der Stadt Erftstadt für Straßenreinigungsgebühren (Sommer) sowie Zahlungen des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt in Höhe der Aufwendungen für den Winterdienst.
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Der Betriebsverlauf wird maßgeblich durch die von Fremdfirmen in Form von vertraglichen
Leistungen und dem Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ des Eigenbetriebes Straßen erbrachten Leistungen für Reinigung (periodisch und bei Bedarf) von Straßen,
Wegen einschließlich Geh- und Fußgängerüberwegen, Plätzen sowie der Straßenperipherie
(Straßenbegleitgrün, Verkehrsinseln und Straßenmöblierung) verbunden mit entsprechendem Abtransport von Kehricht bzw. Abfällen nebst anfallenden Deponiegebühren geprägt.
Vertragliche Ausgaben sind jährlich relativ feste (planbare) Größen, mit Ausnahme der Aufwendungen für Sondereinsätze. Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus „Sommerreinigungsgebühren“ sowie grundsteuerfinanzierte Erstattungen des Kernhaushalts der
Stadt Erftstadt für Aufwendungen im Bereich „Winterdienst“.
Der Gebührenhaushalt „Sommerreinigung“ ist gebührentechnisch unproblematisch; die
kumulierten Verluste aus den Vorjahren können überwiegend in den kommenden Wirtschaftsjahren (u. a. durch Gebührenanpassungen) kompensiert werden.
Die dem Rat vorgelegten Gebührenerhöhungen für Anlieger- bzw. inner- und überörtliche
Straßen wurden – abweichend von den organisatorischen Maßnahmen - für die Jahre 2014
bzw. erneut 2016 nicht beschlossen. Dadurch bedingt ist eine Kompensation von Verlusten
aus Vorjahren bzw. ein tendenziell ausgeglichenes oder leicht positives Ergebnis im folgenden Wirtschaftsjahr 2017 nicht zu erwarten.
Das Jahresergebnis des Betriebszweigs Straßenreinigung weist im Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis i. H. v. minus TEUR 30 aus. Damit weicht das Jahresergebnis nur unwesentlich
gegenüber dem Vorjahr ab (i. Vj.: minus TEUR 27); die Abweichung zur Planung beträgt plus
TEUR 25.
Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt.
Betriebszweig Straßenreinigung - 03500
- nicht konsolidiert Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Einnahmen / Erträge
Ist
2016
TEUR
Ist
2015
TEUR
WiPlan
2016
TEUR
Abw.
Ist VJ / Ist
TEUR
Abw.
Plan / Ist
TEUR
426
0
0
1
0
427
457
0
0
2
0
459
455
0
0
0
0
455
-31
0
0
-1
0
-32
-29
0
0
1
0
-28
-274
-54
-26
-88
1
-442
-302
-53
-18
-99
0
-472
-307
-54
-23
-111
0
-495
28
-1
-8
11
1
30
33
0
-3
23
1
53
Betriebsergebnis
-15
-13
-40
-2
25
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
0
-14
-14
0
-14
-14
0
-15
-15
0
0
0
0
1
1
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
-30
-27
-55
-3
25
0
0
0
0
0
-30
-27
-55
-3
25
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Ausgaben / Aufwand
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Maßgeblich hierfür sind die im Folgenden beschriebenen wesentlichen Faktoren:
a) im Bereich Winterdienst reduzieren sich die Umsatzerlöse – u. a. resultierend aus der
Rückzahlung des Jahresüberschusses an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt – um ca.
TEUR 37, in gleicher Höhe verringern sich Ausgaben / Aufwendungen aus nicht getätigten
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Winterdienstaufwendungen. Die übrigen Abweichungen sind vernachlässigbar.
b) im Bereich Sommerreinigung haben verschiedene Effekte zu einem von der Planung
in Summe nur geringfügig abweichenden Ergebnis geführt:
- Die für den Umsatz maßgebliche Verrechnungseinheit „Kehrmeter“ ist – bezogen auf den
Durchschnitt der letzten Jahre – unterproportional gesunken, mit entsprechend positiven
Auswirkungen (Abweichung i. H. v. TEUR 7) auf die Gebühreneinnahmen;
- die Abschreibungen sind ggü der Planung plus TEUR 3 höher; jedoch ggü. dem Vorjahr
plus TEUR 8 höher, da die Abschreibung der Kehrmaschine 2015 nur zeitanteilig
enthalten war;
- die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ggü. Plan um minus TEUR 20 geringer.
Im Wesentlichen wurden höhere Unterhaltungskosten für die Kehrmaschine geplant.
Weitere Einzelheiten sind der nachfolgenden Produktgruppenrechnung zu entnehmen:
Produktgruppen
Straßenreinigung
- nicht konsolidiert Umsatzerlöse von fremden Dritten
Umsatzerlöse Stadt Erftstadt - städt. Anteil
Umsatzerlöse Stadt Erftstadt
Umsatzerlöse - Erstatt. Winterdienst an KHH
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Einnahmen / Erträge
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Ausgaben / Aufwand
Betriebsergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigk.
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Sommer
Winter
Plan 2016 Plan 2016
TEUR
TEUR
Sommer
Ist 2016
TEUR
Winter
Ist 2016
TEUR
Sommer
Winter
Abw. 2016 Abw. 2016
TEUR
TEUR
0
220.800
37.499
0
0
0
1
0
258.300
0
191.400
22.501
-17.200
0
0
0
0
196.701
0
228.173
37.499
0
0
0
1.142
0
266.815
0
174.200
22.501
-36.697
0
0
0
0
160.004
0
7.373
0
0
0
0
1.141
0
8.515
0
-17.200
0
-19.497
0
0
0
0
-36.697
-172.631
-36.018
-14.250
-82.401
0
-305.300
-134.369
-17.982
-8.750
-28.599
0
-189.701
-173.299
-35.829
-17.667
-62.179
203
-288.974
-100.344
-17.967
-8.663
-26.460
354
-153.080
-668
189
-3.417
20.222
203
16.326
34.025
15
87
2.139
354
36.267
-47.000
7.000
-22.159
6.924
24.841
-431
0
-8.000
-8.000
0
-7.000
-7.000
0
-7.234
-7.234
0
-6.570
-6.570
0
766
766
0
430
430
-55.000
0
-29.393
354
25.607
-1
0
0
0
0
0
0
-55.000
0
-29.393
354
25.607
-1
Betriebszweig DSD
Der Betriebszweig „DSD“ wurde zum 01.01.2014 als Teilbereich des früheren Betriebszweigs „Straßenreinigung (bestehend aus Sommerreinigung / Winterdienst / Reinigungsdienst)“ – vor den Hintergründen verbesserter interner Verrechnungsmöglichkeiten – in
einen separaten Betriebszweig ausgegliedert. Die gesteckten Ziele wurden in den Jahren
2014, 2015 und 2016 vollumfänglich erreicht.
Die Umsatzerlöse zeigen den „Durchleitungsbetrag“ seitens der Stadt Erftstadt an den Be-
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digitale Kopie
triebszweig für Leistungen im Rahmen des „Dualen Systems Deutschlands“ (DSD), d. h. das
Entgelt für die Unterhaltung und Reinigung von Glascontainerstellplätzen bzw. deren Umfeld
durch den „Reinigungsdienst“ des Betriebszweigs „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“.
Der Geschäftsverlauf wird durch die direkte Verrechnung von anteiligen Personalkosten
sowie i. W. durch die innerbetriebliche Verrechnung von Aufwendungen des Reinigungsdienstes aus dem Betriebszweig 03400 „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ zusammen
mit den anteiligen Sachkosten des Betriebszweigs (i. W. Umlagen, welche den Eigenbetrieb
insgesamt betreffen) geprägt.
Abweichungen der Ergebnisrechnung 2016 zum Wirtschaftsplan 2016 und zum Geschäftsjahr 2015 sind im Folgenden dargestellt.
49
0
0
0
0
49
48
0
0
0
0
48
WiPlan
2016
TEUR
48
0
0
0
0
48
-43
-4
0
-1
0
-36
-4
0
-8
0
-36
-4
0
-8
0
-7
0
0
7
0
-7
0
0
7
0
Betriebsergebnis
0
0
0
0
0
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
0
0
0
0
0
Sonstige Steuern
0
0
0
0
0
Betriebszweig DSD - 03600
- nicht konsolidiert Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
- davon periodenfremd
Einnahmen / Erträge
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon periodenfremd
Ist
2016
TEUR
Ist
2015
TEUR
Abw.
Ist VJ / Ist
TEUR
1
0
0
0
0
1
Abw.
Plan / Ist
TEUR
1
0
0
0
0
1
Feststellungen gemäß § 53 HGrG, über die zu berichten wäre, haben sich nicht ergeben.
Erftstadt, den 13. Oktober 2017
......................................................
- Die Betriebsleitung -
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digitale Kopie
digitale Kopie
Anlage 8.1.2
8.1.2
Bilanz zum 31. Dezember 2016
digitale Kopie
Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2016
AKTIVSEITE
31.12.2016
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. Anlagen im Bau
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. fertige Erzeugnisse und Waren
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen an die Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe
3. sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Vorjahr
EUR
EUR
25.274,00
25.274,00
34.668,00
34.668,00
78.447.937,60
78.473.211,60
72.832.731,65
624.944,00
1.636.262,63
75.093.938,28
75.128.606,28
120.463,89
91.267,28
160.593,25
251.860,53
5.830.421,88
191.831,30
6.142.717,07
4.301,50
257.130,29
7.009.107,63
96.899,05
7.363.136,97
197.851,40
7.812.848,90
4.301,50
84.620.230,17
82.945.756,68
73.999.002,69
767.803,69
3.681.131,22
94.406,15
26.057,74
331.759,31
5.481.473,05
17.189,52
digitale Kopie
PASSIVSEITE
31.12.2016
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Allgemeine Rücklage
II. Verlustvortrag
III. Jahresfehlbetrag
B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. sonstige Rückstellungen
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4. Verbindlichkeiten der Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe
5. sonstige Verbindlichkeiten
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
EUR
Vorjahr
EUR
27.246.087,25
(21.308.137,94)
(641.399,02)
5.296.550,29
30.361.331,88
25.289.124,31
(19.684.275,01)
(1.623.862,93)
3.980.986,37
28.952.169,99
3.294.704,33
2.229.548,00
1.257.773,79
3.487.321,79
36.698.919,25
8.968.724,42
36.068.360,05
220.000,00
1.099.974,42
422.976,38
8.502,60
37.819.813,45
8.705.465,08
84.620.230,17
82.945.756,68
2.383.826,00
910.878,33
35.147.399,90
220.000,00
688.761,20
642.758,15
0,00
digitale Kopie
digitale Kopie
Anlage 8.1.3
8.1.3
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
digitale Kopie
digitale Kopie
Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
2016
EUR
1. Umsatzerlöse
2. Verminderung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
3. andere aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
7. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus der Abzinsung von
RückstellungenEUR 2.300,00 (Vj.: EUR
0,00)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Ergebnis nach Steuern
12. sonstige Steuern
13. Jahresfehlbetrag
EUR
Vorjahr
EUR
9.858.929,48
9.192.680,85
(844,72)
103.097,88
115.794,93
(2.510,22)
124.132,44
254.932,19
(4.358.167,59)
(569.192,60)
(4.061.677,16)
(4.630.869,76)
(564.140,41)
(3.794.027,18)
(1.543.382,03)
(1.487.262,41)
(651.536,71)
(2.194.918,74)
(612.810,08)
(2.100.072,49)
(2.327.355,76)
(630.522,27)
249,75
(2.199.427,81)
(1.028.500,31)
2.740,80
(1.196.757,34)
(630.494,38)
(10.904,64)
(641.399,02)
(1.226.738,23)
(1.613.632,54)
(10.230,39)
(1.623.862,93)
digitale Kopie
digitale Kopie
Anlage 8.1.4
8.1.4
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
digitale Kopie
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Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2016
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Straßen der Stadt Erftstadt, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in der Fassung vom 16.11.2004 aufgestellt worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches
für die Aufstellung des Jahresabschlusses sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser
Verordnung nichts anderes ergibt.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen
den gesetzlichen Vorschriften; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen grundsätzlich
den Vorjahresgrundsätzen.
Bedingt durch die Neudefinition der Umsatzerlöse durch das Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BILRUG) ergeben sich im Berichtsjahr Verschiebungen von den Sonstigen betrieblichen
Erträgen zu den Umsatzerlösen. Unter Anwendung der neuen Vorschriften auf die Vorjahreswerte, würden die Umsatzerlöse EUR 9.400.639,57 und die sonstigen betrieblichen Erträge EUR 46.973,47 betragen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen
aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016 sind aus dem Anlagespiegel
zu entnehmen.
Das Anlagevermögen zum 31. Dezember 2016 wurde zu Anschaffungs- / Herstellungskosten
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden ausschließlich nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 4 und 50
Jahren vorgenommen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden - soweit entgeltlich erworben Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 10 Jahren abgeschrieben.
zu
Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden seit 2008 innerhalb von fünf Jahren voll abgeschrieben.
1
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Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte (§ 24 Abs. 2 Nr. 1
EigVO)
Der Bestand der Grundstücke hat sich im Geschäftsjahr durch geschäftsbedingte Zu – und
Abgänge (entgeltlich bzw. unentgeltlich) verändert; gleichfalls fanden Umgliederungen (basierend auf Nutzungsänderungen, Zerlegungen oder Vereinigungen) innerhalb eines bzw. zwischen einzelnen Betriebszweigen im Eigenbetrieb statt. Entgeltliche Zu- bzw. Abgänge betreffen fremde Dritte sowie andere Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt; unentgeltliche Veränderungen im Bestand betreffen i. d. R. den Landesbetrieb Straßen des Landes NRW im Zusammenhang mit der Zuordnung von Straßen im Rahmen hoheitlicher Aufgabenerfüllung
sowie Flurbereinigungsverfahren. In geringem Umfang können geschäftsbedingte, regelmäßig wiederkehrende Veränderungen im Grundstücksbestand auch Einfluss auf das Kapital
im Eigenbetrieb Straßen haben; weitere Einzelheiten hierzu sind ggf. – sofern nicht Bestandteil des Anhangs - dem Lagebericht zu entnehmen.
Anmerkungen:
Die im Eigenbetrieb noch geführte Datei „Grundstücke der Stadt Erftstadt“ stimmt nicht mit
den Katasterdaten überein, da Veränderungen durch Zu- und Abgänge in der Finanz- und
Anlagenbuchhaltung den Grundbuch- bzw. Katastereinträgen um bis zu 6 Monate vorangehen können. Absolute Sicherheit hinsichtlich der eingetragenen Katasterdaten kann sich zukünftig nur aus einem „elektronischen Grundbuch“ mit entsprechenden Dateiabgleichsmöglichkeiten ergeben; für „neuere“ Daten ist dieses System realisiert; Altdatenbestände stehen
z. T. nur als Textdatei zur Verfügung. Somit ist ein kompletter Datenabgleich zur Zeit (noch)
nicht möglich. Die Daten der Datei, die den EB Straßen betreffen, werden mit der Überführung des EB Straßen in den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt in die elektronische Anlagenbuchhaltung der Stadt Erftstadt überführt. Damit kann man davon ausgehen, dass ab dem
01.01.2018 ein schnellerer Abgleich der Daten möglich sein wird.
Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen (§ 24 Abs. 2
Nr.2 EigVO)
Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 5.899 (i. Vj.: TEUR 3.929) in Verkehrsanlagen auf eigenem und fremdem Grund und Boden, in Grünanlagen, Sport- und
Spielplätze, Friedhofsanlagen, in Infrastruktureinrichtungen der „Städtischen Dienste“ (z. B. in
eine neue Fahrzeughalle) sowie in im Bau befindliche Anlagen (u. a. Neugestaltung Bahnhofsbereich) getätigt worden. Die Erhöhung der Investitionen zum Vorjahr basiert vor allem
auf der erhöhten Anstrengung insbesondere bei der Neugestaltung des Bahnhofsbereichs.
Angaben gemäß § 24 II S. 2 Nr. 2 EigVO NRW (Ausnutzungsgrad der Anlagen) sind aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung des Eigenbetriebes nicht aussagekräftig.
Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben (§ 24 Abs. 2 Nr. 3 EigVO)
Am 31.12.2016 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 3.681 (i. Vj.: TEUR 1.636) im Bau,
im Wesentlichen (TEUR 2.291) betreffend das Großprojekt „Neugestaltung Bahnhofsbereich“. Bereits genehmigte (kleinere) Projekte in einer Größenordnung von insgesamt mehr
als ca. TEUR 2.300 wurden nur z. T. begonnen (d.h. einige diese Projekte befinden sich in
der Ausschreibungsphase) oder vollständig in das kommende Wirtschaftsjahr verschoben.
2
digitale Kopie
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren betriebsbedingt überwiegend
aus den Bereichen „Erschließungsbeiträge“ (nach BauGB), „Straßenbaubeiträge“ (nach
KAG), „Kostenerstattungsbeiträge“ (nach Naturschutzkostensatzung), „Friedhofsgebühren“
sowie „Straßenreinigungsgebühren“ und „Winterdiensterstattungsbeträge“. Die Bewertung
der Forderungen erfolgte zum Nennwert. In Höhe von TEUR 0 (i. Vj.: TEUR 271) wurden
Wertberichtigungen vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Forderungen gegen die Gemeinde oder andere Eigenbetriebe
Die Forderungen resultieren aus dem ständigen und gegenseitigen Leistungs- und Verrechnungsverkehr und sind zum Nennwert bewertet.
In den Forderungen gegenüber der Gemeinde sind Ausleihungen an die Stadtkasse, welche
auf der Inanspruchnahme von Guthaben des Eigenbetriebs durch die Stadt im Rahmen von
Kassenkrediten beruhen, enthalten. Die betreffende Forderung beträgt zum Jahresende
TEUR 4.640 (i. Vj.: TEUR 6.320). Je nach Bedarf kann die Stadt Entnahmen tätigen mit den
Einschränkungen, dass Verfügungen über positive Guthaben des Eigenbetriebes jederzeit
durch den Eigenbetrieb möglich bleiben und eine Überentnahme durch die Stadt Erftstadt
oder den Eigenbetrieb nicht erfolgen. Der Kredit wird mit dem Tagesgeldzinssatz verzinst.
Die Forderungen gegen die Gemeinde oder andere Eigenbetriebe haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Entwicklung des Eigenkapitals, der empfangenen Ertragszuschüsse und
der Rückstellungen
Eigenkapital
Stammkapital
Stand
Abgang
Umbuchung
Zugang
Stand
01.01.2016
2016
2016
2016
31.12.2016
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,00
0,00
Allgemeine Rücklage
25.289.124,31
193.095,95
Allgemeine Rücklage
25.289.124,31
193.095,95
Gewinn-/Verlustvortrag
-19.684.275,01
-1.623.862,93
-1.623.862,93
3.980.986,37
1.623.862,93
0,00
Gewinn/Verlust
Eigenkapital
193.095,95
0,00
2.150.058,89
27.246.087,25
2.150.058,89
27.246.087,25
-21.308.137,94
-641.399,02
1.508.659,87
-641.399,02
5.296.550,29
Der Zugang zu den „Allgemeinen Rücklagen“ betrifft im wesentlichen den Kapitalausgleich
durch die Stadt Erftstadt i. H. v. 2.150.000 Euro (i. Vj.: 1.800.000 Euro).
Die Grundstücksdatei wurde, infolge von Beanstandungen durch die Kämmerei zum Grundstücksbestand des EB Straßen im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten für die Übertragung
der Grundstücke in das Anlagevermögen der Stadt Erftstadt, einer Überprüfung unterzogen.
Die Prüfung auf Plausibilität erfolgte mit Hilfe eines Abgleichs mit den eingetragenen Grundstücken im ALKIS®-Portal Rhein-Erft, dem sog. GEO-Server. Der Abgang in Höhe von TEUR
193 ist der Saldo, der sich aus der Überprüfung der in der Excel-Tabelle abgebildeten Grundstücke des EB Straßen mit dem o.g. GEO-Server ergeben hat.
3
digitale Kopie
Empfangene Ertragszuschüsse
Die Entwicklung der Ertragszuschüsse im Geschäftsjahr 2016 stellt sich wie nachfolgend beschrieben dar; anzumerken ist, dass ab dem Geschäftsjahr 2012 die Gliederung der Ertragszuschüsse unter Vermögensgesichtspunkten nach NKF erfolgt.
Zuschussart
Stand
01.01.2016
EUR
Anliegerbeiträge Straßenbau
Landeszuschüsse Straßen / Bhf
Bundeszuschuss LED-Beleucht.
Stellplatzablöse-Beiträge
Baukostenerstattungen
Brücken
Ausgleichsflächen
Schadenregulierung Wege
Denkmalförderung / Parkanlagen
Spielplatzbau
Sportplatzbau
Betriebs- und Geschäftsausstatt.
21.134.499,99
5.416.342,00
107.983,00
331.505,00
65.156,00
24.464,00
773.628,00
7.726,00
142.220,00
39.646,00
907.326,00
1.674,00
Gesamt
28.952.169,99
Abgang
2016
EUR
Umbuchung
2016
EUR
Inanspruchn.
2016
EUR
391.204,97
-391.204,97
3.435,26
3.435,26
0,00
Zugang
2016
EUR
Stand
31.12.2016
EUR
685.825,72
144.247,08
2.938,33
15.475,00
14.909,00
556,00
32.903,51
1.930,00
5.690,00
2.872,00
44.869,00
196,00
547.470,87
1.671.600,00
11.314,33
37.700,00
0,00
21.387.350,11
6.552.489,95
116.359,00
353.730,00
50.247,00
23.908,00
832.097,45
5.796,00
142.080,00
36.774,00
859.021,74
1.478,00
952.411,64
2.365.008,16
30.361.331,24
91.372,96
5.550,00
0,00
Die empfangenen Ertragszuschüsse setzen sich zusammen aus Anliegerbeiträgen (Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kostenerstattungsbeiträge sowie Stellplatzablösebeträge), privatrechtlichen Ablösevereinbarungen sowie aus projektgebundenen Zuweisungen des
Bundes, der Bezirksregierung Köln und des Landes NRW. Rechtliche Grundlagen bilden u. a.
das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Kommunale Abgabengesetz (KAG). Empfangene
Ertragszuschüsse werden erfolgswirksam aufgelöst, analog zur Nutzungsdauer der jeweils
bezuschussten Vermögensgegenstände.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen / Beihilferückstellungen
Bei den Beschäftigten im Eigenbetrieb Straßen handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im
Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Mehrere dieser pensionsberechtigten Mitarbeiter haben ihre Ansprüche bereits vor dem 1.1.1987 erworben. Für die
Bildung einer Pensionsrückstellung bestand somit bis 31.12.2011 gem. Art. 28 EGHGB i. V.
mit der EigVO NRW 2007 ein Bilanzierungswahlrecht; ab 2012 sind Pensionsrückstellungen
lt. EigVO NRW 2007 verpflichtend (d. h. in voller Höhe) zu bilden. Die nicht bilanzierten
Rückstellungen für Pensionszusagen betragen zum 31.12.2016 insgesamt TEUR 0 (i. Vj.:
TEUR 0). Die Berechnung der Rückstellungen erfolgte nach § 36 GemHVO.
Pensionen / Beihilfen
Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen
Gesamt
Stand
Inanspruchn.
Auflösung
Zuführung
Stand
01.01.2016
2016
2016
2016
31.12.2016
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1.683.568,00
117.503,00
1.801.071,00
545.980,00
36.775,00
582.755,00
154.278,00
2.383.826,00
2.229.548,00
0,00
0,00
4
digitale Kopie
Sonstige Rückstellungen
Altersteilzeit
Urlaub
Überstunden
Jubiläen
Berufsgenossenschaft
Lohn/Gehalt/SV
Sonst. Personalrückstellungen
Archivierung
Kanalkosten (Stadtwerke)
Erstellung Jahresabschlüsse
Prüfung Jahresabschlüsse WPG
Prüfung Jahresabschlüsse GPA
Ausstehende Rg - Dritte
Sonstige / Ökokonto -82Übrige Sonstige Rückstellungen
Gesamt
Stand
Inanspruchn.
01.01.2016
2016
EUR
EUR
30.700,00
56.650,00
56.650,00
21.550,00
22.043,04
1.006,00
537,00
387,00
387,00
682.112,20
682.112,20
792.405,20
761.729,24
Auflösung
2016
EUR
0,00
Zuführung
2016
EUR
0,00
79.786,34
13.237,50
41,00
238,00
0,00
93.302,84
Stand
31.12.2016
EUR
30.700,00
79.786,34
12.744,46
510,00
238,00
0,00
123.978,80
10.000,00
221.985,59
38.400,00
32.700,00
20.962,00
461.672,97
1.178,85
786.899,41
910.878,21
10.000,00
90.675,00
36.000,00
37.098,25
15.224,00
275.402,77
968,57
465.368,59
1.000,00
36.000,00
37.098,25
862,00
271.772,77
0,00
346.733,02
0,00
1.000,00
131.310,59
38.400,00
32.700,00
6.600,00
458.042,97
210,28
668.263,84
1.257.773,79
1.108.462,26
0,00
761.566,68
Die sonstigen Rückstellungen zum 31.12.2016 enthalten im Wesentlichen Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse nach HGB bzw. NKF, Kosten der Jahresabschlussprüfungen,
Kosten für die Prüfungen des Eigenbetriebes und des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt
durch die Gemeindeprüfungsanstalt, noch nicht angetretenen Urlaub, Überstunden der Mitarbeiter, ausstehende Rechnungen sowie für von Dritten vereinnahmte Beiträge „Ökokonto“, (d.
h. für den zukünftigen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Umwelt). Einzahlungen in das
„Ökokonto“ sind Teil der im Eigenbetrieb Straßen vereinnahmten Kostenerstattungsbeiträge
und resultieren aus Bauvorhaben, bei denen ein entsprechender Ausgleich innerhalb des
Baugebietes nicht oder nur teilweise möglich ist. Landschaftsgestalterische Umsetzungsmaßnahmen betreffend den Bereich des „Ökokontos“ liegen in der Verantwortung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken
alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten
für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge in den Darlehensakten zum 31. Dezember 2016 nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten nachgewiesen. Neben offenen Rechnungen sind auch Sicherheitseinbehalte zur Abdeckung des
Gewährleistungsrisikos in Höhe von TEUR 3 (i. Vj.: TEUR 5) enthalten.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 643 (i. Vj.: TEUR 219) gegenüber der
Gemeinde oder anderen Eigenbetrieben resultieren aus dem gegenseitigen Leistungs- und
Zahlungsverkehraus dem Jahre 2016 zum Bilanzstichtag 31.12.2016.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
5
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Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft die einmalig im Voraus zu zahlenden
Friedhofsgebühren in den Teilbereichen „Grabnutzung“ und „Grabpflege“ sowie allgemeine
Nutzungsrechte Dritter für Folgejahre. Die passivierten Beträge werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungs- bzw. Grabnutzungszeit erfolgswirksam aufgelöst.
IV. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Umsatzerlöse
Enthalten sind im Wesentlichen der Betriebs-, der Tilgungs-/Schuldendienst- und der Verwaltungskostenzuschuss der Stadt Erftstadt, (einmalige) Entgelte der Stadt oder von Dritten für
besondere Leistungen des Eigenbetriebes, Friedhofsgebühren, Straßenreinigungsgebühren
Dritter für Sommerreinigungsleistungen einschließlich des städtischem Anteils, Grundsteueranteile aus dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt zwecks Erbringung des Winterdienstes einschließlich des städtischem Anteils sowie Erträge aus der ratierlichen Auflösung von Sonderposten (u. a. Erschließungs-, Straßenbau- und Kostenbeiträgen) nebst Erträgen aus der ratierlichen Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens, u. a. für Friedhofsgebühren.
Betriebszweig Friedhöfe
Anzahl und Art der Bestattungen entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:
Jahr
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
Urnenbestattungen
311
307
271
296
202
202
219
200
212
189
178
157
155
138
122
105
90
Sargbestattungen
139
160
156
188
242
179
234
233
259
248
303
283
311
344
342
352
368
Summe
Bestattungen
450
467
427
484
444
381
453
433
471
437
481
440
466
482
464
457
458
Sonstige
Rechnungen
83
70
62
94
63
80
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
Rechnungen
Gesamt
533
537
489
578
507
461
453
433
471
437
481
440
466
482
464
457
458
* In den Jahren 1999 bis 2010 wurden diese Vorgänge nicht gesondert betrachtet.
Die Analyse der 533 Rechnungslegungen (i. Vj.: 537) des Jahres 2016 zeigt, dass in 311
Fällen (i. Vj.: 288 Fälle) Grabnutzungs- und Grabpflegegebühren über die komplette
Nutzungszeit (von 10 bis 35 Jahren) gezahlt und in 149 Fällen (i. Vj.: 173 Fälle) anteilige
Gebührenberechnungen für Beilegungen mit Grabverlängerung oder Grabverlängerungen
ohne Bestattungsfall erhoben wurden. Anzumerken ist, dass im Mittel bei Teilrechnungen
nur etwa 47% der Liegegebühren im Vergleich zur mittleren kompletten Nutzungszeit (z. Zt.
ca. 255 Monate) erhoben werden. Die „übrigen sonstigen Rechnungslegungen“ setzen sich
zusammen aus 50 Fällen Beilegungen ohne zusätzliche Berechnung von Grabnutzungszeiten - ggf. in Verbindung mit Um- bzw. Ausbettungen (i. Vj.: 61) - sowie der ausschließlichen Nutzung von Trauerhallen in 9 Fällen (i. Vj.: 9).
Durch die sich stetig wandelnde Beerdigungs- und Friedhofskultur (Urnenbestattung ersetzt
6
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Sargbestattung, Trend zum einstelligen Wahlgrab mit Tiefenbestattungsmöglichkeit sowie
generell der Beilegung von Urnen in Sargwahlgräbern) hat der Eigenbetrieb auf der Basis
von Daten aus den Jahresabschlüssen 2014 und 2015 u. a. eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren i. V. mit einer angepassten und neugefassten Friedhofssatzung Mitte des Jahres 2016 unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt vorgelegt.
Eine Umsetzung ist zum 01.08.2016 aufgrund eines politischen Beschlusses, auf der Grundlage der Vorlage 417/2015 3. Ergänzung, erfolgt. Im Rahmen dieses Beschlusses werden
aus Rechtsgründen weiterhin 10% der allgemeinen Friedhofsunterhaltungsaufwendungen für
Friedhofserweiterungs- bzw. Leerflächen und 20% als allgemeiner städtischer Grünflächenanteil gebührenneutral berücksichtigt, d. h. 30% der allgemeinen Aufwendungen sind im Kalkulationsansatz der Friedhofs(liege)gebühren nicht berücksichtigt.
Die Umsatzerlöse aus Gebühren stellen wie folgt dar:
2016
TEUR
Gebühreneinnahmen insgesamt
- davon Beerdigungsgebühren (Halle / Erdarbeiten / Umbettungen)
- davon Liege- und Pflegegebühren
Passivierung der Liegegebühren
Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamterlös
1.050
239
811
-811
548
787
2015
TEUR
975
237
738
-738
483
720
Einnahmen im Betriebszweig „Friedhöfe“ werden 2016 – aufgrund der Abgrenzungen in
den Friedhofs(liege-)gebühren – nur zu 74,95% (i. VJ.: 73,85 %) umsatzwirksam.
Eine wesentliche, einmalige Verbesserung des Ergebnisses des Betriebszweiges Friedhöfe
ergibt sich aus dem schon im Jahr 2015 geplanten, aber erst in 2016 durchgeführten Verkauf
eines Grundstückes einer Friedhofserweiterungsfläche für T€ 138.
Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“
Der Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ ist zum 01.01.2014 aus der Übernahme der bis zum 31.12.2013 als selbständiger Betriebszweig im Eigenbetrieb Stadtwerke
der Stadt Erftstadt zugeordneten „Städtischen Dienste“ und der seit dem 01.01.2004 im Eigenbetrieb Straßen bestehenden Sparte „Reinigungsdienst“ entstanden.
Die „Städtischen Dienste“ erbringen in geringem Umfang Leistungen für Dritte, in überwiegendem Umfang typische Unterhaltungsleistungen für andere Betriebszweige des Eigenbetriebs Straßen, für andere Eigenbetriebe und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt. Basis für
die Rechnungslegung bilden Leistungsverzeichnisse (für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten) bzw. fallbezogene Abrechnungen über Stundennachweise, jeweils unter Berücksichtigung der anteiligen (Sonder-)Fahrzeugkosten. Wesentliche Aufgabenbereiche betreffend
Kontroll-, Ausbesserungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten der Städtischen Dienste sind u. a.:
- im Betriebszweig Straßen:
Straßen/Gehwege, Gewässer, Verkehrszeichen,
- im Betriebszweig Gartenbau:
Spiel- und Sportplätze, Grünflächen,
- im Betriebszweig Friedhöfe:
Grün- und Pflanzflächen,
- im Betriebszweig Städt.-Dienste/RD: Wildmüllbeseitigung und –entsorgung,
- im Betriebszweig Straßenreinigung: Sommerreinigung und Winterdienst.
7
digitale Kopie
Der „Reinigungsdienst“ wurde durch Ratsbeschluss vom 09.12.2003 eingerichtet und hat im
Wesentlichen die Aufgaben der Übernahme von Arbeiten (insbesondere auch kurzfristige
Arbeiten) im Bereich der Straßenreinigung, welche bis dato durch Fremdfirmen geleistet wurden sowie die Ausführung so genannter „Revierpflegearbeiten“ in bestimmten Bereichen der
anderen Betriebszweige im Eigenbetrieb Straßen. Beispielhaft werden an dieser Stelle folgende Aufgaben genannt:
- im Betriebszweig Straßen:
Straßenbegleitgrün, Kreisverkehre, Bushaltestellen,
- im Betriebszweig Gartenbau:
Spiel- und Sportplätze, Grünflächen,
- im Betriebszweig Friedhöfe:
z. Zt. keine konkreten Regelaufgaben zugewiesen,
- im Betriebszweig Städt.-Dienste/RD: Wildmüllbeseitigung und Papierkorbleerung,
- im Betriebszweig Straßenreinigung: Platzreinigung, ggf. per Hand, Winterdienst,
- im Betriebszweig Sonderfälle/DSD: Reinigungen im Umfeld der Glascontainer.
Alle internen Verrechnungen basieren auf regelmäßigen periodischen Stundenaufschreibungen des Reinigungsdienstes.
Betriebszweig Straßenreinigung
Ab dem Jahr 2008 wurde der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ (aus einer Vorgabe der
Rechtsprechung) aufgeteilt in die Gebührenhaushalte „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“.
Die Erlöse der Sparte „Straßenreinigung“ sind entsprechend im Zeitraum 2008 bis einschließlich 2011 über getrennte Gebührensätze für „Sommerreinigung Straßen“ mit der Messgröße
„Kehrmeter“ und dem „Winterdienst“ mit der Messgröße „Streumeter“ erhoben worden. Beide
Messgrößen waren (bzw. sind) im Zeitablauf relativ stabil und veränderten sich nur unwesentlich, signifikant ggf. durch den Neubau von Straßen.
Zum 01.01.2012 ist eine weitere Änderung im bis dato gebührenfinanzierten Teilbereich
„Winterdienst“ eingetreten; der Aufwand seitdem wird über die Erhöhung der Grundsteuer
abgedeckt. Teil des Ratsbeschlusses war, dass in den Bilanzberichten zukünftig eine detaillierte Analyse des Bereichs Straßenreinigung derart erfolgt, dass sowohl der Gebührenhaushalt „Sommerreinigung“ als auch der steuerfinanzierte Teilbereich „Winterdienst“ zusammenfassend in einer Übersicht dargestellt und die betreffenden Ansätze nachprüfbar in den Teilkalkulationen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ übergeleitet werden, u. a. zwecks genauer Abrechnung der „Winterdienstkosten“ mit dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt. Der
Eigenbetrieb erfüllt diese Forderung im Lagebericht.
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs setzen sich i. W. zusammen aus Gebühren- und Steuereinnahmen sowie des städtischen Anteils an der Sommerreinigung bzw. am Winterdienst.
Die wesentlichen Einnahmen des Betriebszweigs aus dem „Gebührenhaushalt Sommerreinigung“ und dem „Grundsteueranteil für den Winterdienst“ (einschließlich des Rückführungsbetrags an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt) werden nachfolgend dargestellt:
8
digitale Kopie
Jahr
2016
2015
Kehrmeter Kehrmeter
Sommerreinigung
(m)
(m)
Anliegerstraßen
163.160
163.611
überörtliche Straßen
49.909
49.936
213.069
213.547
Zwischensummen
öffentlicher Anteil (nachrichtlich in Euro p. a.)
2016
Gebühr
(Euro/m)
1,12
0,93
#
37.499,00
Unterjährige Anpassungen
Zahlung Stadt an den Eigenbetrieb Straßen
effektive durchschnittliche Gebühr in Euro
2015
Gebühr
(Euro/m)
1,12
0,93
#
37.499,00
-0,98804
Jahr
Winterdienst
Zahlungen Kernhaushalt an den Eigenbetrieb
öffentlicher Anteil (nachrichtlich in Euro p. a.)
#
22.501,00
#
22.501,00
Rückzahlungsbetrag an der Kernhaushalt
Zahlung Stadt an den Eigenbetrieb Straßen (netto)
theoretische effektive durchschnittliche Gebühr in Euro
2016
Umsatz
(Euro)
182.734,20
46.415,37
229.149,57
0,00
229.149,57
-976,27
228.173,30
1,071
2015
Umsatz
(Euro)
183.244,32
46.440,48
229.684,80
0,00
229.684,80
-284,38
229.400,42
1,074
2016
2015
Umsatz
Umsatz
(Euro)
(Euro)
196.701,00 280.000,00
0,00
0,00
196.701,00 280.000,00
-36.697,00 -112.281,34
160.004,00 167.718,66
1,53
1,61
nachrichtlich:
Abrechnung "Winterdienst" gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt
Verlustvortrag Winterdienst 31.12.2011 aus Gebührenhaushalt
Überschuss Winterdienst 2012 gemäß Bilanzbericht
Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2012
Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2012
Überschuss Winterdienst 2013 gemäß Bilanzbericht
Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2013
Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2013
Überschuss Winterdienst 2014 gemäß Bilanzbericht
Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2014
Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2014
Überschuss Winterdienst 2015 gemäß Bilanzbericht
Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2015
Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2015
Überschuss Winterdienst 2016 gemäß Bilanzbericht
Rückführung an den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2016
Saldovortrag neu im Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2016
-128.376,77
172.721,47
0,00
44.344,70
54.766,83
-99.111,53
0,00
145.887,79
-145.887,79
0,00
112.281,34
-112.281,34
0,00
36.697,00
-36.697,00
0,00
Betriebszweig Steuerliche Sonderfälle (Duales System Deutschland / DSD)
Die Umsatzerlöse zeigen den „Durchleitungsbetrag“ seitens der Stadt Erftstadt an den Betriebszweig für Leistungen im Rahmen des „Dualen Systems Deutschlands“ (DSD), d. h. das
Entgelt für die Unterhaltung und Reinigung von Glascontainerstellplätzen bzw. deren Umfeld.
9
digitale Kopie
Andere aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen weisen i. W. Leistungen des Eigenbetriebes im Rahmen von
Bauleitung und Bauüberwachung für das Geschäftsjahr aus, betreffend noch im Bau befindliche oder unterjährig fertiggestellte Neubaumaßnahmen in den Betriebszweigen „Straßen“
und „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen einmalige oder wiederkehrende Erträge aus Personal- und Sachkostenumlagen, Schadenersatzleistungen von Dritten,
Ausschreibungsgebühren, ggf. Spenden. Daneben sind Mahn- und Säumniszuschläge angefallen.
Materialaufwand
Gezeigt werden für den Betriebszweig „Straßen“ im Wesentlichen Aufwendungen für die Unterhaltung des Straßennetzes nebst dazugehöriger Infrastruktur (Straßenbeleuchtung einschließlich Aufwendungen für laufende Energieausgaben, Kabel, Schaltschränke, Schilder
sowie Ausgaben für Straßenentwässerung), für den Betriebszweig „Gartenbau“ die Aufwendungen für die Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen sowie Spiel- und Sportplätzen. Die
Aufwendungen für den Betriebszweig „Friedhöfe“ setzen sich hauptsächlich zusammen aus
der Unterhaltung der Friedhofsgrünflächen, der Unterhaltung von Trauerhallen und des
Wegenetzes sowie Ausgaben für Grabaushub und die Abräumung von Grabflächen. Aufwendungen im Betriebszweig „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ sind i. W. verursacht
durch Sondereinsätze fremder Dritter sowie Aufwendungen im Rahmen von Abfallentsorgung
und Deponiegebühren. Im Betriebszweig „Straßenreinigung“ entstehen Aufwendungen im
Teilbereich „Sommerreinigung“ in Form von Fremdreinigungsleistungen und Abfallentsorgung; der Teilbereich „Winterdienst“ zeigt i. W. Fremdleistungen Dritter sowie Ausgaben für
Streusalz. Im Betriebszweig „Steuerliche Sonderfälle / DSD“ fallen keine direkten Materialaufwendungen an.
Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft mit TEUR 677 (i. Vj.: TEUR 644) die Gehälter der Angestellten,
mit TEUR 598 (i. Vj.: TEUR 551) Löhne und mit TEUR 268 (i. Vj.: TEUR 258) die Bezüge der
für den Eigenbetrieb tätigen Beamten einschließlich des Betriebsleiters.
Die Sozialaufwendungen betreffen mit TEUR 272 (i. Vj.: TEUR 248) die Arbeitgeberanteile
zur Sozialversicherung, mit TEUR 306 (i. Vj.: TEUR 286) Aufwendungen für Versorgungskassen und mit TEUR 73 (i. Vj.: TEUR 81) Beihilfen für die Beamten.
Im Personalaufwand sind gleichfalls Rückstellungen für Altersteilzeit i. H. v. TEUR 0 (i. Vj.:
TEUR 33) für einen Mitarbeiter enthalten.
Im Geschäftsjahr sind Zuführungen zu Pensionsrückstellungen i. H. v. TEUR 118 (i. VJ.:
TEUR 101) ausgewiesen; die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen betragen TEUR 37
(i. VJ.: TEUR 44).
10
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Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Der Aufwand betrifft ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Hinsichtlich der auf die einzelnen Positionen des Anlagevermögens entfallenden Abschreibungsbeträge wird auf den
Anlagespiegel verwiesen.
Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens
Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens vorgenommen (i. Vj.: TEUR 0).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Wesentliche Posten bilden die Verwaltungsaufwendungen, darunter die Umlage für Raummiete an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft i. H. v. TEUR 104 (i. Vj.: TEUR 104), die Personal- und Sachkostenumlage an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt (Bereich: Steuern und
Abgaben / Stadtreinigung) i. H. v. TEUR 37 (i. Vj.: TEUR 36) und die Verwaltungskostenumlage i. H. v. TEUR 245 (i. Vj.: TEUR 231), welche die dem Eigenbetrieb anteilig zuzurechnenden Aufwendungen betreffend „allgemeine Dienste“ im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt
- u. a. für den Bürgermeister und die 1. Betriebsleiterin (technische Beigeordnete) - enthalten.
Finanzergebnis
2016
TEUR
2015
TEUR
0
0
0
0
0
0
2
2
Zinsen für langfristige Kredite
Zinsen für laufende Bankkonten
Zinsaufwendungen Gesamt
-1.197
0
-1.197
-1.227
0
-1.227
Finanzergebnis
-1.197
-1.225
Zinsen Tagesgelder
Zinsen für laufende Bankkonten
Abzinsungsertrag Rückstellung Altersteilzeit
Zinserträge Gesamt
Der Zinsaufwand für langfristige Kredite betrifft die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten (Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie Landes- und Geschäftsbanken).
11
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V. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in nicht wesentlicher Höhe.
VI. Sonstige Angaben
Beschäftigte (Anzahl/Vollzeitkräfte), Zuordnung in Betriebszeige und Personalkosten
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Anzahl Mitarbeiter(innen) bzw. Mitarbeiter(innen) gemessen in Vollzeitkräften (VZK) betragen am 31.12.2016:
Anzahl
Arbeiter
Angestellte
Beamte
Mitarbeiter
2016
16,00
16,00
6,00
38,00
Anzahl
Mitarbeiter
2015
17,00
15,00
6,00
38,00
Messzahl
Messzahl
VZK
2016
15,65
13,62
5,18
34,45
VZK
2015
16,05
12,88
5,18
34,11
Anpassungen der individuellen Arbeitszeit, Zu- und Abgänge einzelner Mitarbeiter sowie die
Fortschreibung auf den 31.12.2016 sind sowohl insgesamt als auch anteilig in den Betriebszweige – und daraus resultierend auch in den anteiligen Personal- bzw. Personalnebenkosten - berücksichtigt.
Personalzuordnung 2016
Betriebszweig Straßen
Betriebszweig Gartenbau
Betriebszweig Friedhöfe
Betriebszweig Städt.-Dienste / RD
Betriebszweig Straßenreinigung
Betriebszweig Steuerl. Sonderfälle
Gesamt
Personalaufwand
Geschäftsjahr
2016
Lohn
Gehalt
Besoldung
ges. Soz.-Aufw.
Beihilfen
Aufw. f. Altersvers.
Aufw. f. Altersteilz.
Gesamt
Arbeiter
(VZK)
0,00
0,50
0,50
14,65
0,00
0,00
15,65
Angestellte
(VZK)
7,65
1,95
1,70
1,25
1,00
0,07
13,62
Beamte
(VZK)
2,30
0,60
2,11
0,17
0,00
0,00
5,18
Gesamt
(VZK)
9,95
3,05
4,31
16,07
1,00
0,07
34,45
BZ
BZ
BZ
BZ
BZ
BZ
Straßen
Garten Friedhöfe SD / RD Str.-Rein. "DSD"
Gesamt
(TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR)
0
11
11
576
0
0
598
377
102
86
67
42
3
677
120
31
108
9
0
0
268
81
22
20
139
9
1
272
38
9
25
1
0
0
73
117
36
99
51
3
0
306
0
0
0
0
0
0
0
733
211
349
843
54
4
2.195
12
digitale Kopie
Personalaufwand (Geschäftsjahr/Vorjahr)
2016
(TEUR)
Lohn
598
Gehalt
677
Besoldung
268
ges. Soz.-Aufw.
272
Beihilfen
73
Aufw. f. Altersvers.
306
Aufw. f. Altersteilz.
0
Gesamt
2.195
2015
(TEUR)
551
644
258
248
81
286
33
2.100
Differenzen
(TEUR)
47
33
10
24
-8
20
-33
95
Im Eigenbetrieb Straßen sind zum Bilanzstichtag 0 Vollzeitstellen (i. Vj.: 2 Stellen) nicht besetzt. Im letzten Jahr 2015 betraf es eine Stelle im Bereich „Straßenneubau“ und eine Stelle
im Bereich „Straßen- und Wegeunterhaltung“.
Prüferhonorar
Das Abschlussprüferhonorar beträgt rd. 31.600 EUR und betrifft Abschlussprüfungsleistungen mit ca. 26.800 € sowie andere Bestätigungsleistungen mit 4.800 €.
13
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Organe
1. Betriebsleitung
Erste Betriebsleiterin:
Betriebsleiter:
Monika Hallstein (Technische Beigeordnete)
Paul Böcking
2. Mitglieder des Betriebsausschusses Straßen
Vorsitzender
Zimmermann, Alfred
kfm. Angestellter
SPD / RM
1. Stellvertreter
Siebolds, Claudia
Beamtin
SPD / RM
2. Stellvertreter
Heiken, Horst
Beamter
SPD / RM
Ordentliche Mitglieder
Mitglieder der CDU
Weber, Friedrich
Morgen, Patrick
Oberhofer, Johannes
Vianden, Norbert
Schmitz, Marianne
Küpper, Heinz
Schmidt, Hans-Joachim
Landwirt
Maurer / städt. Angestellter
Rentner
Immobilienverwalter
Rentnerin
Pensionär
Rentner
RM
RM
RM
RM
SB
SB
SB
Mitglieder der SPD
Bohlen, Lisa
Nietgen, Holger
Angestellte
Projektionist
RM
SB
Mitglieder von Bündnis`90 / Die Grünen
Herwartz, Michael
Schwegeler, Manfred
Bewährungshelfer
Angestellter
RM
SB
Mitglieder der FDP
Wintz, Renate
Holtz, Franz
Dipl.-Agraringenieurin / Hausfrau
Lehrer
RM
SB
Mitglieder der Freien Wähler (FW)
Jüterbock, Jutta
Kfm. Angestellte
RM
Beratende Mitglieder
Mitglied des Behinderten-Beirats
Löhnert, Gert
im Ruhestand
Mitglied der Piraten-Partei
Foken-Brock, Birgit
selbständig
RM
RM = Ratsmitglied / SB = sachkundiger Bürger
14
digitale Kopie
Der Betriebsleiter hat im Berichtsjahr Beamtenbezüge in Höhe von TEUR 74 (i. Vj.: TEUR 73)
bezogen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhielten Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt ca. EUR 1.800 (i. Vj.: ca. EUR 1.800). Das Sitzungsgeld beträgt ab 01.06.2014 für
einen sachkundigen Bürger EUR 27,30 (27,30 EUR) und für einen Stadtverordneten EUR
17,80 (17,80 EUR) je Sitzung. Rechtsgrundlage für Sitzungsgelder sind § 45 GO i. V. m. der
Entschädigungsverordnung des Landes NRW (EnschVO NRW).
Ergebnisverwendung
Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, schließt das Geschäftsjahr 2016 vom
01.01.2016 bis zum 31.12.2016 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -641.399,02
ab. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt am 28.03.2017 (auf der Grundlage
der Beschlussvorlage V 53/2017) wird der Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2018 aufgelöst;
die Aufgaben des Eigenbetriebes werden fortan vom künftigen Amt für Straßen, Grünflächen
und Friedhöfe wahrgenommen. Die Projekte des künftigen Amtes, die Haushalts- und Finanzplanung sind künftig in der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt abzubilden.
Erftstadt, den 13. Oktober 2017
……………………………………
- Die Betriebsleitung –
Anlagen:
Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2016
Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2016
Spartengewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016
15
digitale Kopie
digitale Kopie
Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt
Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2016
Anschaffungs- / Herstellungskosten
Bezeichnung
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen und
gewerbliche Schutzrechte und gewerbliche
Schutzrechte
II. Sachanlagevermögen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. Anlagen im Bau
Summe Anlagevermögen
Stand
1.1.2016
(EURO)
Zugang
2016
(EURO)
Abgang
2016
(EURO)
194.811,45
194.811,45
0,00
0,00
0,00
0,00
131.448.093,47
1.349.458,88
1.636.262,63
134.433.814,98
3.370.674,07
8.520,25
2.520.578,22
5.899.772,54
240.829,98
134.628.626,43
5.899.772,54
Abschreibungen
Umbuch.
2016
(EURO)
0,00
0,00
Stand
31.12.2016
(EURO)
Stand
1.1.2016
(EURO)
Zugang
2016
(EURO)
Restbuchwerte
Abgang
2016
(EURO)
Stand
31.12.2016
(EURO)
Stand
31.12.2016
(EURO)
Stand
31.12.2015
(EURO)
194.811,45
194.811,45
160.143,45
160.143,45
9.394,00
9.394,00
0,00
0,00
169.537,45
169.537,45
25.274,00
25.274,00
34.668,00
34.668,00
58.586.149,82
753.726,88
0,00
59.339.876,70
2.219.558,77
98.072,03
12.547,00
140,57
240.829,98
475.709,63 135.053.647,19
1.357.979,13
-475.709,63
3.681.131,22
0,00 140.092.757,54
2.317.630,80
12.687,57
60.793.161,59
851.658,34
0,00
61.644.819,93
74.260.485,59
506.320,79
3.681.131,22
78.447.937,60
72.832.731,65
624.944,00
1.636.262,63
75.093.938,28
240.829,98
0,00 140.287.568,99
59.500.020,15
2.327.024,80
12.687,57
61.814.357,38
78.473.211,60
75.128.606,28
digitale Kopie
digitale Kopie
Eigenbetrieb Straßen, Erftstadt
Gesamtübersicht
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2016
Gesamtbetrag
(im Vorjahr)
EUR
1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Dritter
4. Verbindlichkeiten ggü. der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben
5. sonstige Verbindlichkeiten
(im Vorjahr)
erwartete Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
EUR
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
EUR
EUR
gegebene Sicherheiten
über 5 Jahre
EUR
Art
EUR
36.068.360,05
35.147.399,90
1.129.796,02
5.407.254,29
28.610.349,59
keine
./.
220.000,00
220.000,00
220.000,00
0,00
0,00
keine
./.
1.100.305,34
688.761,20
688.761,20
0,00
0,00
keine
./.
421.806,64
642.758,15
642.758,15
0,00
0,00
keine
./.
9.341,42
0,00
0,00
0,00
0,00
keine
./.
37.819.813,45
36.698.919,25
2.681.315,37
5.407.254,29
28.610.349,59
#
#
37.819.813,45
3.482.490,92
5.033.445,71
29.303.876,82
digitale Kopie
digitale Kopie
01234564782460978
45048097
7018
77
7
4782464230978
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digitale Kopie
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00
00
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digitale Kopie
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digitale Kopie
digitale Kopie
Anlage 8.1.5
8.1.5
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen
Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 13. Oktober 2017
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rudert
Wirtschaftsprüfer
Quost
Wirtschaftsprüfer
digitale Kopie
digitale Kopie
Anlage /1
digitale Kopie
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/1
8.2.1
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung
1.
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.
Dezember 2016
AKTIVSEITE
31.12.2016
EUR
A.
ANLAGEVERMÖGEN
78.473.211,60
Vorjahr
EUR
75.128.606,28
Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagespiegel als Anlage zum Anhang.
31.12.2016
EUR
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
25.274,00
31.12.2016
EUR
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
25.274,00
Vorjahr
EUR
34.668,00
Vorjahr
EUR
34.668,00
Der Bestand setzt sich im Wesentlichen aus Software-Lizenzen zusammen. Die Zugänge im
Berichtjahr setzen sich hauptsächlich aus Lizenzen für das Pavement-Management-System zusammen.
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/2
31.12.2016
EUR
II.
Sachanlagen
Vorjahr
EUR
78.447.937,60
75.093.938,28
Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
EUR
Stand am 1.1.2016
Zugänge
Abgänge
Abschreibungen
75.093.938,28
5.899.772,54
(228.142,42)
(2.317.630,80)
Stand am 31.12.2016
(2.545.773,22)
78.447.937,60
Die Zugänge setzen sich im Wesentlichen aus Investitionen in das Projekt "Neugestaltung
Bahnhofsvorplatz" zusammen.
Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zeigt
folgendes Bild:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anlagen im Bau
Vorjahr
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
TEUR
Buchwert
Stand am
31.12.2016
TEUR
135.054
1.358
3.681
74.260
506
3.681
54,99
37,26
100,00
140.093
78.447
56,00
134.433
75.094
55,86
Buchwert
in % der Anschaffungswerte
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/3
31.12.2016
EUR
B.
UMLAUFVERMÖGEN
6.142.717,07
31.12.2016
EUR
I.
Vorräte
120.463,89
31.12.2016
EUR
I.
Vorräte
1.
2.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
fertige Erzeugnisse und Waren
Vorjahr
EUR
7.812.848,90
Vorjahr
EUR
251.860,53
Vorjahr
EUR
94.406,15
26.057,74
91.267,28
160.593,25
120.463,89
251.860,53
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich im Wesentlichen aus LED-Leuchten zusammen.
Die fertigen Erzeugnisse setzen sich im Wesentlichen aus LED-Lampen sowie die noch nicht
aufgebauten Masten für die LED-Lampen zusammen.
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/4
31.12.2016
EUR
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
5.830.421,88
31.12.2016
EUR
1.
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
331.759,31
Vorjahr
EUR
7.363.136,97
Vorjahr
EUR
257.130,29
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2016
EUR
Debitorenforderungen
Einzelwertberichtigung
Pauschalwertberichtigung
Vorjahr
EUR
615.715,61
(190.873,30)
(93.083,00)
528.040,92
(177.827,63)
(93.083,00)
331.759,31
257.130,29
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten nachgewiesen.
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/5
31.12.2016
EUR
2.
Forderungen an die Stadt Erftstadt
und deren Eigenbetriebe
5.481.473,05
Vorjahr
EUR
7.009.107,63
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2016
EUR
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Stadtwerke
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
5.074.345,40
0,00
407.127,65
6.884.562,26
102.418,64
22.126,73
5.481.473,05
7.009.107,63
31.12.2016
EUR
3.
sonstige Vermögensgegenstände
Vorjahr
EUR
17.189,52
Vorjahr
EUR
96.899,05
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie auch im Vorjahr im Wesentlichen aus
debitorischen Kreditoren zusammen.
31.12.2016
EUR
III.
Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
191.831,30
Vorjahr
EUR
197.851,40
Zum Bilanzstichtag ist das Guthaben auf dem laufenden Konto bei der VR-Bank Rhein-Erft eG
ausgewiesen.
31.12.2016
EUR
C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
4.301,50
Vorjahr
EUR
4.301,50
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/6
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/7
PASSIVSEITE
31.12.2016
EUR
A.
EIGENKAPITAL
5.296.550,29
Vorjahr
EUR
3.980.986,37
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2016
EUR
Vorjahr
EUR
I.
Allgemeine Rücklage
27.246.087,25
25.289.124,31
II.
Verlustvortrag
(21.308.137,94)
(19.684.275,01)
III.
Jahresfehlbetrag
(641.399,02)
(1.623.862,93)
5.296.550,29
3.980.986,37
31.12.2016
EUR
I.
Allgemeine Rücklage
27.246.087,25
Vorjahr
EUR
25.289.124,31
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
Stand am 1.1.2016
Zuführung
Abgang
Stand am 31.12.2016
25.289.124,31
2.150.058,89
(193.095,95)
27.246.087,25
Die Zuführung setzt sich aus dem Verlustausgleich i.H.v. 2.150 TEUR zusammen. Der Abgang
betrifft Grundstücksumwidmungen.
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/8
31.12.2016
EUR
II.
Verlustvortrag
(21.308.137,94)
Vorjahr
EUR
(19.684.275,01)
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
Stand am 1.1.2016
(19.684.275,01)
(1.623.862,93)
Jahresfehlbetrag Vorjahr
Stand am 31.12.2016
(21.308.137,94)
31.12.2016
EUR
III.
Jahresfehlbetrag
(641.399,02)
Vorjahr
EUR
(1.623.862,93)
Ausgewiesen ist das Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
31.12.2016
EUR
B.
EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE
30.361.331,88
Vorjahr
EUR
28.952.169,99
Die empfangenen Ertragszuschüsse setzen sich aus Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch, dem kommunalen Abgabenrecht, privatrechtlichen Ablösevereinbarungen, Zuweisungen der Bezirksregierung Köln sowie aus Landeszuweisungen zusammen. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden erfolgswirksam aufgelöst, analog zur Nutzungsdauer der
jeweils bezuschussten Vermögensgegenstände.
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/9
31.12.2016
EUR
C.
RÜCKSTELLUNGEN
3.294.704,33
31.12.2016
EUR
1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
2.383.826,00
Vorjahr
EUR
3.487.321,79
Vorjahr
EUR
2.229.548,00
Wir verweisen auf die Angaben im Anhang.
31.12.2016
EUR
2.
sonstige Rückstellungen
910.878,33
Vorjahr
EUR
1.257.773,79
Wir verweisen auf die Angaben im Anhang.
31.12.2016
EUR
D.
VERBINDLICHKEITEN
36.698.919,25
31.12.2016
EUR
1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
35.147.399,90
Vorjahr
EUR
37.819.813,45
Vorjahr
EUR
36.068.360,05
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/10
31.12.2016
EUR
2.
erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
220.000,00
Vorjahr
EUR
220.000,00
Der Posten beinhaltet einen Zuschuss vom Land Nordrhein-Westfalen für einen noch nicht
fertigstellten Radweg. Sobald der Radweg fertiggestellt ist erfolgt die Umbuchung in die Sonderposten.
31.12.2016
EUR
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
688.761,20
Vorjahr
EUR
1.099.974,42
Die Verbindlichkeiten sind anhand von Saldenlisten nachgewiesen.
31.12.2016
EUR
4.
Verbindlichkeiten der Stadt
Erftstadt und deren Eigenbetriebe
642.758,15
Vorjahr
EUR
422.976,38
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2016
EUR
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Stadtwerke Erftstadt
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Vorjahr
EUR
266.349,67
(8.000,00)
384.408,48
165.059,94
43.804,15
214.112,29
642.758,15
422.976,38
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/11
31.12.2016
EUR
5.
sonstige Verbindlichkeiten
0,00
Vorjahr
EUR
8.502,60
Der Vorjahreswert setzt sich im Wesentlichen aus einem Zuschuss für eine Denkmalförderung
(5,5 TEUR) zusammen.
31.12.2016
EUR
E.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
8.968.724,42
Vorjahr
EUR
8.705.465,08
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft die einmalig im Voraus erhaltenen
Grabnutzungs- und Pflegegebühren. Die passivierten Beträge werden unter Berücksichtigung
der Vertragslaufzeit erfolgswirksam aufgelöst.
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/12
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/13
2.
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
2016
EUR
1.
Umsatzerlöse
9.858.929,48
2016
EUR
Straßen
Gartenbau
Friedhöfe
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Straßenreinigung
DSD
Verminderung des Bestands an
fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
andere aktivierte Eigenleistungen
9.858.929,48
9.192.680,85
(844,72)
103.097,88
2016
EUR
Straßen
Gartenbau
Friedhöfe
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Vorjahr
EUR
6.814.387,18
815.455,21
721.233,18
336.377,02
457.119,08
48.109,18
2016
EUR
3.
9.192.680,85
7.244.533,37
826.317,88
926.614,96
387.245,61
425.676,30
48.541,36
2016
EUR
2.
Vorjahr
EUR
Vorjahr
EUR
(2.510,22)
Vorjahr
EUR
124.132,44
Vorjahr
EUR
53.000,00
0,00
0,00
50.097,88
75.750,00
12.250,00
2.500,00
33.632,44
103.097,88
124.132,44
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/14
2016
EUR
4.
sonstige betriebliche Erträge
Vorjahr
EUR
115.794,93
254.932,19
Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen zusammen.
2016
EUR
5.
Materialaufwand
4.358.167,59
2016
EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Straßen
Gartenbau
Friedhöfe
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Straßenreinigung
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Straßen
Gartenbau
Friedhöfe
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Straßenreinigung
Vorjahr
EUR
4.630.869,76
Vorjahr
EUR
451.466,28
14.620,59
19.569,35
52.396,11
26.088,08
395.374,88
15.184,62
12.114,72
53.828,20
92.690,18
564.140,41
569.192,60
2.728.279,72
450.229,82
514.395,42
77.475,63
23.646,59
2.761.052,66
623.247,70
618.336,18
57.956,52
1.084,10
3.794.027,18
4.061.677,16
4.358.167,59
4.630.869,76
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/15
2016
EUR
6.
Personalaufwand
2.194.918,74
2016
EUR
Löhne und Gehälter
Straßen
Gartenbau
Friedhöfe
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Straßenreinigung
DSD
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
Straßen
Gartenbau
Friedhöfe
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Straßenreinigung
DSD
Abschreibungen
sonstige betriebliche
Aufwendungen
1.543.382,03
1.487.262,41
235.343,18
66.613,31
144.427,80
192.080,04
12.146,97
925,41
221.845,04
58.866,80
138.222,34
181.135,14
11.791,65
949,11
651.536,71
612.810,08
2.194.918,74
2.100.072,49
2.327.355,76
630.522,27
2016
EUR
Straßen
Gartenbau
Friedhöfe
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Straßenreinigung
DSD
Vorjahr
EUR
496.099,06
131.617,15
209.183,08
606.149,40
40.948,56
3.265,16
2016
EUR
8.
2.100.072,49
498.073,18
144.162,59
205.004,11
651.286,58
41.649,46
3.206,11
2016
EUR
7.
Vorjahr
EUR
Vorjahr
EUR
2.199.427,81
Vorjahr
EUR
1.028.500,31
Vorjahr
EUR
269.917,35
57.774,81
63.448,87
149.504,57
88.638,54
1.238,13
610.432,15
67.124,81
93.603,10
156.470,29
99.647,88
1.222,08
630.522,27
1.028.500,31
digitale Kopie
Anlage 8.2.1/16
2016
EUR
9.
sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
Vorjahr
EUR
249,75
2016
EUR
10.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.196.757,34
2016
EUR
Straßen
Gartenbau
Friedhöfe
Städtische Dienste und Reinigungsdienst
Straßenreinigung
sonstige Steuern
Jahresfehlbetrag
1.226.738,23
Vorjahr
EUR
1.078.017,71
111.252,32
22.742,87
578,34
14.146,99
1.196.757,34
1.226.738,23
10.904,64
2016
EUR
13.
Vorjahr
EUR
1.044.557,45
114.618,97
22.538,43
654,97
14.387,52
2016
EUR
12.
2.740,80
(641.399,02)
Vorjahr
EUR
10.230,39
Vorjahr
EUR
(1.623.862,93)
digitale Kopie
Anlage 8.2.2/1
8.2.2
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards:
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt.
Nachfolgend stellen wir das Ergebnis unserer Prüfung in kursiver Schrift dar. Entsprechend
der Empfehlung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, stellen wir
unseren Feststellungen die einzelnen Fragen und Unterfragen des Kataloges voran. Soweit
wir in unserer Berichterstattung nach § 53 HGrG im Einzelfall Verweise auf andere Ausführungen im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss vornehmen, geschieht dies unter konkreter
Angabe der Bezugsstelle.
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Gemeindehaushaltsverordnung regelt die Befugnisse des Rates der Stadt Erftstadt in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt. Weitere Regelungen zur
Aufgabenverteilung finden sich in der Haupt- und in der Betriebssatzung sowie in der Eigenbetriebsverordnung NRW betreffend Betriebsausschuss und Betriebsleitung. Daneben existieren sowohl Zuständigkeitsorganigramme als auch Geschäftsanweisungen für die Stadt Erftstadt und den Eigenbetrieb.
b) Wieviele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr 2016 fanden 5 Betriebsausschusssitzungen statt, vier reguläre Betriebsausschusssitzungen und zwar am 23.02.2016, 15.06.2016, 21.09.2016 sowie am 10.11.2016,
darüber hinaus eine gemeinsame Sonderausschusssitzung am 02.02.2016 mit dem Ausschuss
für Stadtentwicklung zum Großprojekt „Modernisierung Bahnhof Erftstadt-Liblar“. Entsprechende Niederschriften liegen vor.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Betriebsleiter (Herr Böcking) ist Ratsmitglied der Gemeinde Kreuzau sowie Mitglied in vier
Fachausschüssen des Gemeinderates von Kreuzau. Die 1. Betriebsleiterin ist auskunftsgemäß
in keinen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig.
digitale Kopie
Anlage 8.2.2/2
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die erste Betriebsleiterin ist technische Beigeordnete der Stadt Erftstadt und erhält keine Bezüge vom Eigenbetrieb. Die fixen Bezüge des Betriebsleiters basieren auf dem Landesbesoldungsgesetz und wurde im Anhang offen gelegt.
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es gibt einen Organisationsplan, aus dem der Organisationsaufbau und die Arbeitsbereiche
ersichtlich sind. Daneben bestehen schriftliche Bestell-, Anordnungs- und Unterschriftenbefugnisse, Verwaltungs- und Dienstanweisungen sowie Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen. Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebes und werden regelmäßig aktualisiert.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Ja, hierzu wird auf regelmäßige schriftliche Informationsmaterialien der Antikorruptionsstelle
an alle Mitarbeiter verwiesen, welche auch im zentralen Netzwerk der Stadt Erftstadt abruf¬bar sind. Insbesondere sind hier die Dienstanweisung Nr. 43 zur Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines
Vergabere¬gisters in NRW“, die Richtlinie für das Verbot der Annahme von Vergünstigungen
bei der Stadt Erftstadt sowie die Vergaberichtlinie der Stadt Erftstadt zu nennen.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Für die Vergabe bzw. die Abwicklung von Aufträgen existieren Vergaberichtlinien. Die geplante Kreditaufnahme sowie der Stellenplan sind jeweils Bestandteile des Wirtschaftsplans.
Kreditgewährungen finden im Eigenbetrieb nicht statt. Es haben sich keine Anhaltspunkte für
Verstöße ergeben.
digitale Kopie
Anlage 8.2.2/3
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Es existieren sowohl zentrale als auch dezentrale Vertragsverwaltungen: Die Sammlung von
Verwaltungsvereinbarungen ist der Betriebsleitung vorbehalten, Lieferverträge und Ausschreibungen sind Bestandteil der (standardisierten) Objektakten bzw. Bauakten und damit des zuständigen Sachbearbeiters; Partnerschaftsverträge (= juristische Absichtserklärungen) werden
ebenfalls in den betreffenden Objektakten des zuständigen Sachbearbeiters aufbewahrt. Die
Grundstücksverwaltung (betreffend Ankauf und Verkauf von Grundstücken sowie der Abschluss und die Kündigung von Pachtverträgen) obliegt ausnahmslos dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt; hierzu wird insbesondere auf den Fragenkreis zu Nr. 8,
Punkt b) verwiesen. EDV-Verträge (u. a. auch mit der KDVZ Frechen als Rechenzentrum) betreffen ausschließlich den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt.
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Die Erstellung des Wirtschaftsplans (u. a. bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Liquiditätsplan, Darlehensaufnahmen, Stellenübersicht, Investitionsplan) - sowohl in Form eines
einzelnen Jahrespalens pro Betriebszweig und insgesamt für den Eigenbetrieb als auch in
Form eines zusammengefassten Mittelplanes über 5 Folgejahre war für die Organisationsform
als Eigenbetrieb ausreichend.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematisch untersucht. Relevante Planabweichungen resultieren
i. d. R. aus Kostenabweichungen im Aufwands- und Projektbereich sowie aus Projektverschiebungen, in der Zeitschiene sowohl nach vorne wie auch nach hinten (Ressourcenauslastung und Priorisierung von Maßnahmen).
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen entspricht den Anforderungen des Unternehmens.
Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Gebührenhaushalte betragen in 2016:
- Straßenreinigung/Sommer
-55 TEUR
- Winterdienst
0 TEUR
- Friedhofswesen
-13 TEUR
Eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühr hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschlussfassung vom 27.04.2016 über die Vorlage V 318/2015, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen, abgelehnt. Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom
28.06.2016 über die Vorlage V 417/2015, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen
wurden die Friedhofsgebühren unterjährig zum 01.08.2016 angepasst.
digitale Kopie
Anlage 8.2.2/4
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Der Zahlungslauf erfolgt i. d. R. wöchentlich; alle zur Zahlung anstehenden Eingangsrechnungen müssen vor der Zahlung mit den erforderlichen Unterschriften (Sachbearbeitung, Betriebsleitung sowie ggf. Rechnungsprüfungsamt) versehen sein. Die Liquiditätskontrolle wird
monatlich als fortgeschriebene Prognoserechnung für das laufende Wirtschaftsjahr erstellt
und der Betriebsleitung vorgelegt. Kreditaufnahmen (sowohl für Langfristkredite als auch für
kurzfristige Kassenkredite) im Eigenbetriebes werden im Wirtschaftsplan geplant; mit Geschäftsbanken, Landesbanken und Sparkassen werden konkrete Kreditverhandlungen durch
die Kämmerei der Stadt Erftstadt geführt. Der Eigenbetrieb leistet ggf. Hilfestellung bei der direkten bzw. indirekten Beantragung von Krediten betreffend NRW-Bank-/KfW-Darlehen sowie bei der Erstellung von entsprechenden Verwendungsnachweisen.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Überschüssige liquide Mittel im Eigenbetrieb werden dem zentralen Cash-Management der
Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt und mit dem aktuellen Zinssatz für Tagesgeld verzinst;
die Mittel im Cash-Pool der Stadt Erftstadt stehen dem Eigenbetrieb täglich zwecks Disposition zur Verfügung. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass bestehende Regelungen
nicht eingehalten worden sind.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Rechnungen (über alle Betriebszweige) werden grundsätzlich zeitnah erstellt. Ausstehende
Zahlungen werden nach Durchsicht der OP-Liste (i. d. R. einmal monatlich) angefordert.
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Anlage 8.2.2/5
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling umfasst unterjährige Plan-Ist-Vergleiche sowie Vor- und Nachkalkulationen
für die Gebühren rechnenden Einheiten „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung“ (getrennt nach
Sommerreinigung und Winterdienst). Es entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebes
und umfasst alle Be¬triebszweige.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung
besteht?
Die Frage ist nicht einschlägig, da keine Beteiligungen gehalten werden.
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Es existiert ein Risikomanagement-Handbuch, welches Frühwarnsignale (insbesondere auch
für bestandsgefährdende Risiken) definiert sowie Maßnahmen vorsieht, mit deren Hilfe diesen
Risiken ggf. begegnet werden kann.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die vorhandenen organisatorischen Maßnahmen reichen in Abhängigkeit von Größe und
Komplexität des Eigenbetriebes Straßen aus, um ihren Zweck zu erfüllen. Anhaltspunkte, dass
Maßnahmen nicht durchgeführt bzw. vorgegebene Informationswege nicht eingehalten worden sind, haben sich nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die Maßnahmen sind im Risikomanagement-Handbuch des Eigenbetriebes dokumentiert. Die
Maßnahmen werden regelmäßig überprüft, ggf. erweitert bzw. angepasst.
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Anlage 8.2.2/6
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir keine Erkenntnisse gewinnen, dass Frühwarnsignale
und Maßnahmen nicht an aktuelle Entwicklungen angepasst worden wären.
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
- Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
- Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)?
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
- Erfassung der Geschäfte
- Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
- Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
- Kontrolle der Geschäfte?
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Der Einsatz von Finanzinstrumenten sowie anderen Termingeschäften, Optionen und Zinsderivaten ist bislang im Eigenbetrieb nicht erfolgt. Der Fragenkreis ist somit nicht einschlägig.
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Der Eigenbetrieb Straßen verfügt über keine eigene „Interne Revision“. Diese Funktion wird z.
T. durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Erftstadt ausgeübt, u. a. durch jährliche
Kontrollen der Sonderkassen sowie von allgemeinen Geschäftsvorfällen, insbesondere der
Prüfung von Auftragsvergaben, Rechnungsstellungen sowie Zahlungsfreigaben; ergänzend
erfolgen Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW, Herne) jährlich nach Vorlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung sowie turnusmäßig (i. d. R). zusammen mit
der Prüfung des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt.
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Anlage 8.2.2/7
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Unseres Erachtens besteht auf Grund der Stellung des Rechnungsprüfungsamtes als eigenständige organisatorische Einheit der Stadt Erftstadt, kein Interessenkonflikt.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Regelmäßige Tätigkeitsschwerpunkte der Prüfungen sind im Wesentlichen „Sonderkassen“,
„Auftragsvergabeverfahren entsprechend der Vergaberichtlinien unter besonderer Berücksichtigung von Anti-Korruptionsrichtlinien“, die Einhaltung des "Vier-Augen-Prinzips" im Rahmen des Zahlungsverkehrs sowie die Prüfung von Rechnungen, insbesondere die Zahlungsfreigabe von Rechnungen, welche nicht dem RPA vorzulegen sind. Zusätzliche Prüfungsschwerpunkte wechseln jährlich.
Feststellungen des Rechungsprüfungsamtes (Hinweise, Beanstandungen, Verstöße) werden
umgehend mit der Betriebsleitung und der betreffenden Organisationseinheit besprochen; die
eventuell notwendige Beseitigung von Feststellungen wird überwacht. Das Rechnungsprüfungsamt erstellt über seine Prüfungen schriftliche Berichte, welche über die Fachausschüsse
„Betriebsausschuss Straßen“ und „Rechnungsprüfungsausschuss“ dem Rat der Stadt Erftstadt
vorgelegt werden.
Die permanenten Prüfungen sowie Beratungsleistungen durch das RPA bezüglich der Umsetzung von Dienstanweisungen haben sich im Laufe der Jahre bewährt.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Bemerkenswerte Mängel wurden nicht aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Konsequenzen aus Feststellungen werden sowohl durch Anpassungen der Organisationspläne, Arbeitsanweisungen und Verfahrensrichtlinien als auch durch Hinweise oder Arbeitsanweisungen der Betriebsleitung an die betreffende Abteilung gezogen. Die anschließende Umsetzung wird von der Betriebsleitung überwacht und vom RPA danach im Zeitablauf regelmäßig überprüft.
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Anlage 8.2.2/8
Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Dafür ergaben sich keine Anhaltspunkte.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine Kredite an die Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Im Übrigen würde das Rechnungsprüfungsamt solche Teilmaßnahmen grundsätzlich (ggf. rückwirkend) als eine einheitliche zustimmungsbedürftige Maßnahme behandeln; Zustimmungen können somit dauerhaft nicht umgangen werden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Planung von Investitionen (i. W. betreffend Sachanlagen im Bereich Infrastruktur, marginal betreffend immaterielle Vermögensgegenstände, Vorräte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung) erfolgt im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans durch die Betriebsleitung.
Grundlage der Planung ist der in der Betriebssatzung definierte Betriebszweck, z. B. der Bau
und die Unterhaltung des Straßennetzes der Stadt Erftstadt. Die Finanzierung der Investitionen ist durch die Aufnahme in den Wirtschaftsplan gesichert. Investitionen werden stets mit
der nötigen Sorgfalt und unter Zugrundelegung ausreichender Un¬terlagen (z. B. Konkurrenzangebote, ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter besonderer Berücksichtigung von
Finanzierungs- und Risikofragen) geplant.
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Anlage 8.2.2/9
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Anzumerken ist, dass der Erwerb oder die
Veräußerung von Grundstücken sowie Pachtverträge des Eigenbetriebs Straßen der Stadt
Erftstadt ausschließlich über den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt abgewickelt werden. Beteiligungen werden ausschließlich im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt verwaltet.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Es bestehen ausreichende Vorkehrungen, um die Abwicklung der in der Realisierung befindlichen Projekte laufend zu überwachen. Abweichungen werden grundsätzlich mit der Betriebsleitung besprochen und sind – bei absehbaren Mehrausgaben - ggf. von den Aufsichtsgremien (Betriebsausschuss und / oder Rat) zu genehmigen.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Wirtschaftsjahr 2016 haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen
Überschreitungen ergeben; Projekte haben sich z. T. in das Wirtschaftsjahr 2017 verschoben.
Dies wurde entsprechend bei den Kreditaufnahmen berücksichtigt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, da insbesondere keine Leasingverträge abgeschlossen wurden und keine Ausschöpfung der Kreditlinien im Berichtsjahr zu verzeichnen
war.
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße haben sich nicht ergeben; es wird insbesondere auf
den Fragenkreis zu Nr. 6 „Interne Revision“ verwiesen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Konkurrenzangebote werden teilweise (abhängig vom Einzelfall) auch für Geschäfte eingeholt, die nicht der Vergaberegelung unterliegen und bei der Auftragsvergabe berücksichtigt.
Kapitalaufnahmen und Geldanlagen werden in der Kämmerei der Stadt Erftstadt abgewickelt. Bei Kapitalaufnahmen im Kernhaushalt der Stadt Erftstadt ist (mit Ausnahme von
KfW-Krediten bzw. Krediten der NRW-Bank) die Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtend.
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Anlage 8.2.2/10
Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb dem Bürgermeister und dem Betriebsausschuss vierteljährlich einen Bericht zur Ausführung des Vermögensplans sowie über die Entwicklung von Aufwendungen und Erträge vorzulegen. In diesem Zusammenhang legt der EB
Straßen unterjährige Prognoserechnungen und –Anpassungen bezüglich des voraussichtlich
eintretenden Betriebsergebnisses vor. Der EB Straßen ist seinen aus § 20 EigVO NRW resultierenden Berichtsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen.
- V243/2016 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31. 03.2016 (I. Quartalsbericht)
- V432/2016 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30. 06.2016 (II. Quartalsbericht)
- V560/2016 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30. 09.2016 (III. Quartalsbericht)
- V113/2017 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31. 12.2016 (IV. Quartalsbericht)
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Nach den eingesehenen Sitzungsunterlagen und -protokollen vermitteln mündliche und/oder
(ergänzende) schriftliche Berichte und Unterlagen bzw. Sitzungsprotokolle einen zutreffenden
Einblick in den jeweiligen Sachverhalt.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen wurden die Aufsichtsgremien über wesentliche Vorgänge zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen wurden im Berichtsjahr nicht festgestellt.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Geschäftsjahr haben sich derartige Anfragen nicht ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die mündliche und/oder schriftliche Berichterstattung nicht in allen Fällen ausreichend war.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D & O Versicherung wurde nicht abgeschlossen.
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Anlage 8.2.2/11
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Es sind keine Interessenkonflikte erkennbar.
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nach unseren Feststellungen besteht kein wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Auffällig hohe oder niedrige Bestände bestehen nicht.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. In diesem Zusammenhang muss jedoch
auf die bilanziellen Unterschiede der Bewertung im Anlagevermögen zwischen den für den
Jahresabschluss im Eigenbetrieb Straßen geltenden HGB-Ansätzen und den NKFBewertungsansätzen (zwingend notwendig für den Konzernabschluss der Stadt Erftstadt) hingewiesen werden.
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Siehe §10 Abs. 6 EigVO, wonach die Stadt Erftstadt dazu verpflichtet ist, den Eigenbetrieb
angemessen mit Eigenkapital auszustatten. Grundsätzlich ist der EB Straßen in seiner Aufgaben– und Ertragsstruktur unterfinanziert, so dass die jährlichen Betriebsergebnisse im Regelfall negativ sind.
Seit 2012 erhält der EB Straßen sog. Verlustausgleichszahlungen vom Kernhaushalt der Stadt
Erftstadt. Die Finanzierung erfolgt einerseits über Zuschüsse der Stadt Erftstadt, andererseits
über langfristige Darlehen und ggf. kurzfristige Kassenkredite. Sowohl Darlehensaufnahmen
als auch die Aufnahme von Kassenkrediten erfolgen über den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und sind Bestandteil des Wirtschaftsplanes. Der Betriebszweig Straßen hat außerdem
Einnahmen in Form von Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen nach BauGB und KAG sowie Kostenerstattungsbeiträgen nach Naturschutzkostensatzung; ggf. können auch (projektbezogene) Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW vereinnahmt werden. Der Betriebszweig Friedhöfe hat Einnahmen in Form von Grabnutzungs- und Pflege-, Hallen- und Grabherstellungsgebühren; der Betriebszweig Straßenreinigung erhält Straßenreinigungsgebühren
für den Teilbereich „Sommerreinigung“, steuerfinanzierte Erstattungen für den Winterdienst
sowie Erstattungen der Stadt Erftstadt für städtische Anteile „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ und für besondere (zusätzliche) Leistungen. Sonstige Einnahmen, wie z.B. Spenden,
haben marginalen Charakter.
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Anlage 8.2.2/12
Zum Abschlussstichtag bestehen wesentliche Investitionsverpflichtungen im Betriebszweigen
„Straßen“; „Gartenbau“ und „Friedhöfe“ die Finanzierung ist über den in den Wirtschaftsplan
(aus heutiger Sicht) gesichert; ergänzend wird auf den Fragenkreis 8 a) verwiesen.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Frage ist nicht einschlägig, da der Betrieb keinem Konzern angehört.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Berichtsjahr wurden i. W. Fördermittel des Landes NRW i. H. v. TEUR 1.672 für den Umbau
des Bahnhofs Erftstadt-Liblar gewährt. Garantieerklärungen der öffentlichen Hand bestehen
nicht.
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die mit der Vereinnahmung von Fördermittel verbundenen Verpflichtungen bzw. Auflagen nicht eingehalten wurden.
Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Finanzierungsprobleme im Eigenbetrieb bestehen nicht. Hier wird auf die Verpflichtung des
KHH der Stadt Erftstadt zum Eigenkapitalausgleich nach §10 Abs. 6 EigVO hingewiesen.
Zum 01.01.2018 wird der EB Straßen aufgelöst und in den KHH der Stadt Erftstadt zurückgeführt, die Haushalts- und Finanzierungsplanung liegt künftig in der Verantwortlichkeit des
Kämmerers der Stadt Erftstadt.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb Straßen erwirtschaftet seit seiner Gründung Verluste, tendenziell in stetig
steigender Höhe, resultierend aus den nicht kostendeckenden Zuschüssen des Kernhaushaltes
der Stadt Erftstadt zwecks Erfüllung der z. T. gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Ausschüttungen an den Kernhaushalt (resultierend aus Gewinnen, Eigenkapitalverzinsung o. ä.) sind
entsprechend seit 1999 nicht erfolgt.
Im Jahre 2012 wurde das Eigenkapital des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt verbraucht; der Kernhaushalt der Stadt Erftstadt hat erstmals einen Kapitalausgleich herstellen
müssen.
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Anlage 8.2.2/13
Fragenkreis 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Wir verweisen hierzu auf die Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Sparten, Teilsparten und Produktrechnungen des Eigenbetriebes im Lagebericht.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Zwei abgeschlossene Grundstücksverkäufe haben das Betriebsergebnis 2016 in einer Größenordnung von insgesamt ca. TEUR 378 positiv beeinflusst.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Seit 2012 erhält der Eigenbetrieb Straßen regelmäßig Verlustausgleichszahlungen vom Kernhaushalt der Stadt Erftstadt.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
entfällt / nicht relevant.
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte im Berichtsjahr. Wesentliche Faktoren für
strukturelle Verluste sind nicht kostendeckende Zuschüsse des Kernhaushalts der Stadt Erftstadt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Eine von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung der Straßenreinigungsgebühr hat der
Rat der Stadt Erftstadt mit Beschlussfassung vom 27.04.2016 über die Vorlage V 318/2015,
nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen, abgelehnt.
Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.06.2016 über die Vorlage V
417/2015, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen wurden die Friedhofsgebühren
unterjährig zum 01.08.2016 angepasst.
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Anlage 8.2.2/14
Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Die Ursachen des Jahresfehlbetrages waren bzw. sind i. W. struktureller Natur und werden im
Lagebericht ausführlich dargestellt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
In den Betriebszeigen „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung - Sommereinigung“ werden die Gebühren regelmäßig neu kalkuliert; die Kosten des Winterdienstes werden seit 2012 vollständig durch den Kernhaushalt (über die Weiterleitung anteiliger Grundsteuereinnahmen)
gedeckt.
Die Umsetzung von Gebühren- bzw. Steueranpassungsvorschlägen unterliegen jedoch den
Beschlüssen des Rates der Stadt Erftstadt.
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Anlage 8.2.3
8.2.3
Allgemeine Auftragsbedingungen
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