Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 481/2017
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 06.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Termin
21.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Gespräche mit der Erftstädter Ärzteschaft zur Behebung von Problemem
mit der zentralen ärztlichen Notrufnummer
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hatte sich bereits im Jahr 2015 mit der von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV) angestrebten Reform des ärztlichen Notdienstes sowie
mit der im Antrag geschilderten Problematik bzgl. der bundesweiten Notrufnummer 116 117 befasst.
Die Reform sieht für den Rhein-Erft-Kreis eine neue Rasterung mit nur noch zwei Notfallpraxen
vor, d.h., neben der bereits bestehenden für das Gebiet des Nordkreises würde eine weitere Notfallpraxis für das südliche Kreisgebiet eingerichtet werden. Für den Fall einer Umsetzung der Reform hatte sich das Erftstädter Marienhospital mit Schreiben vom 31.10.2016 an die KV Nordrhein
zur Einrichtung einer Notfallpraxis in den Räumlichkeiten des Krankenhauses beworben.
Mit einer im April 2015 beschlossenen Resolution hatte sich der Ausschuss für Soziales und Gesundheit gegen die beabsichtigte Reduzierung der Notfallpraxen auf nur noch zwei Standorte gewandt und für die Beibehaltung des bisherigen Systems plädiert.
Die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes – wie seinerzeit angestrebt – wurde allerdings bis
heute nicht umgesetzt.
Die Rufnummer 116 117 zur Erreichung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wurde bereits im April
2012 bundesweit eingeführt. Auf Grund der seinerzeit allgemein feststellbaren Verschlechterung
der Erreichbarkeit der medizinischen Notfallversorgung wurde die KV Nordrhein mit Schreiben vom
13.05.2015 gebeten, einen Ausstieg aus der bundesweiten Notrufnummer für Erftstadt zu prüfen.
Mit Schreiben vom 28.08.2015 wurde dies abgelehnt unter Hinweis auf die politisch gewünschte
bundesweite Vereinheitlichung der Rufnummer sowie auf die technisch nicht mögliche Umsetzbarkeit.
Der jetzige Antrag zielt (unabhängig von der auch für die Stadt Erftstadt weiterhin bestehenden
Notfallrufnummer 116 117) auf die Veröffentlichung der jeweilig diensthabenden Notfallpraxis mit
Telefonnummer im Lokalteil der Tagespresse sowie in den wöchentlich erscheinenden Werbezeitschriften. Parallel zur möglichen Nutzung der bundesweiten Notrufnummer bestünde damit für die
Bürgerschaft in Erftstadt die (weitere) Option, direkt mit dem jeweils diensthabenden Arzt bzw. der
diensthabenden Ärztin in Kontakt treten zu können. Dies setzt das Einverständnis der Erftstädter
Ärzteschaft voraus.
Im Falle einer antragsgemäßen Beschlussfassung wird vorgeschlagen, das weitere Vorgehen zur
Erörterung der Thematik in der Erftstädter Ärzteschaft mit deren Sprecherin, Frau Karin Leikert,
abzustimmen.
(Erner)
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