Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
159/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2001
04.12.2001
17.12.2001
TOP: Berücksichtigung der Belange der Bodendenkmalpflege im Rahmen der Bauleitplanung;
hier: Zustimmung zur Durchführung einer Prospektion
I. Sach- und Rechtslage:
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen haben die Gemeinden gemäß § 1 Abs. 5 Ziffer 5
insbesondere auch die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen
und bei entsprechenden Hinweisen der Fachbehörde diese in die Abwägung einzubeziehen. Es ist
mir bisher kein Fall im Gemeindegebiet bekannt, wo es erforderlich war, diesbezüglich einen
Ratsbeschluss herbeizuführen. In wenigen Fällen konnte mit dem Rheinischen Amt für
Bodendenkmalpflege, Bonn, Einigung erzielt werden, auf eine Prospektion zu verzichten und im
Bebauungsplan die Eigentümer auf die Meldepflicht und das Verhalten bei der Entdeckung von
Bodendenkmälern (§ 15 und 16 DSchG NRW) bei Erdarbeiten im Plangebiet - auch wenn diese
nicht genehmigungspflichtig sind - hinzuweisen.
In den meisten Fällen wurde jedoch in Absprache mit den betroffenen Grundstückseigentümern
eine Prospektion durchgeführt (V-und E-Plan Firma Strepp, Baugebiet D 13, Ortsteil Drove, V- und
E-Plan „Kommbenden“, Bebauungsplan E 18). Zur Durchführung einer Prospektion ist es
erforderlich, die Fläche umzupflügen, zu eggen und dann abregnen zu lassen. Danach erfolgt
durch fachkundige Mitarbeiter des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege eine Begehung
und Untersuchung der Fläche.
Im Rahmen der Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“, und der dann folgenden Änderung der Innenbereichssatzung
für den Ortsteil Obermaubach, hat das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, darauf
hingewiesen, dass südöstlich des Planungsareals durch luftbildarchäologische Prospektion der
Hinweis auf einen Gebäudegrundriss erbracht wurde. Unmittelbar angrenzend an das
Planungsareal wurde eine römische Trümmerstelle nachgewiesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit
handelt es sich bei den archäologischen Fundstellen um Hinweise auf ein römisches Landgut.
Ich habe zunächst das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege gebeten, auf eine Prospektion zu
verzichten, zumal es in den letzten 20 Jahren bei sämtlichen Erschließungsarbeiten im Ortsteil
Obermaubach keinerlei Hinweise auf Bodendenkmäler gegeben hat. Gleichzeitig habe ich
vorgeschlagen, einen entsprechenden Hinweis in die zu erlassende Satzung aufzunehmen
(Meldepflicht). Aufgrund der bereits vorliegenden Kenntnisse besteht das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege jedoch weiterhin auf die Durchführung von Prospektionen.
Aufgrund dieses Sachverhaltes habe ich die Eigentümer der Parzelle Nr. 386 auf den Sachverhalt
hingewiesen und um Abgabe einer Betretungserlaubnis gebeten. Die Eigentümer sind hierzu
jedoch nicht bereit.
Gemäß § 209 Abs. 1 BauGB besteht jedoch die rechtliche Möglichkeit, auch ohne Zustimmung der
Eigentümer und Besitzer entsprechende Arbeiten durchzuführen.
Vorlage:
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Bevor ich von dieser rechtlichen Möglichkeit Gebrauch mache, halte ich es jedoch für erforderlich,
Ihre Entscheidung herbeizuführen.
Mit der Durchführung der Prospektion entstehen für den Eigentümer keinerlei Kosten. Nach
Abschluss der Arbeiten stände in jeder Hinsicht für den Eigentümer bzw. für den zukünftigen
Bauherrn Rechtssicherheit. Sofern auf die Prospektion verzichtet wird, besteht die theoretische
Möglichkeit, dass bei zukünftigen Bauarbeiten Bodendenkmäler gefunden werden, mit der
Konsequenz, dass der Bauablauf behindert wird und im Extremfalle das geplante Vorhaben so
nicht realisiert werden kann (z. B. müsste gegebenenfalls auf eine Unterkellerung verzichtet
werden).
Vor einer abschließenden Entscheidung halte ich es für sinnvoll, Einblick in die
luftbildarchäologischen Unterlagen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zu erhalten.
Ich habe von daher um Überlassung der entsprechenden Unterlagen gebeten und gehe davon
aus, dass diese zum Sitzungstermin vorliegen. Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen
werde ich Ihnen einen endgültigen Beschlussvorschlag unterbreiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird aus den vorerwähnten Gründen in der Sitzung unterbreitet.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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