Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
5,5 MB
Datum
15.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
INGENIEURGESELLSCHAFT
DR.-ING. FISCHBACH mbH
Telefon
+ 49 2235 99 006 40
Telefax
+ 49 2235 99 006 41
www.ig-fischbach.de
Unser Projekt 4913
Unterlage: 4913.1-1 Revision 1
Postanschrift
An der Vogelrute 2
50374 Erftstadt
Ermittlung und Beurteilung der Schallemissionen
und Schallimmissionen einer geplanten Gaststätte
mit Außengastronomie im Bereich
Frenzenstraße 24 - 30 in Erftstadt
Hier: Berücksichtigung der teilweise geänderten
Gebietsausweisung als WA statt MI
Sitz der Gesellschaft
D-50374 Erftstadt
HRB-Köln 50594
Geschäftsführer
Dr.-Ing. Günter Fischbach
Dipl.-Ing.(FH) Matthias Hendriksen
30.5.17
1 Zusammenfassung
Für die im Zuge eines Umbaus der vorhandenen Bebauung im Bereich Frenzenstraße 24 bis 30
in Erftstadt-Lechenich geplante Errichtung einer Gaststätte mit Außengastronomiebereich wurden
die zu erwartenden Schallemissionen und -immissionen im Rahmen einer detaillierten Schallimmissionsprognose untersucht. Im Rahmen der vorliegenden Revision 1 werden für die Immissionspunkte IP2a und IP2b abweichend von der ursprünglichen Schallimmissionsprognose nicht
die Richtwerte für ein Mischgebiet sondern die für ein allgemeines Wohngebiet angesetzt. Ferner
werden die Ergebnisse für den Immissionspunkt IP4a, Frenzenstraße 61 ergänzt, die wir im Oktober 2016 nachträglich ermittelt hatten.
Dabei wurden konservative Berechnungsansätze gewählt, so dass die ermittelten Beurteilungspegel eher zu hoch als zu niedrig ausfallen (beispielsweise wurde eine durchgehende vollständige Belegung aller Sitzplätze im Innen- und Außengastronomiebereich unterstellt). Bei den Berechnungen wurden sowohl die für Sonn- und Feiertage geltenden Ruhezeitenzuschläge als
auch Impulszuschläge für Kommunikationsäußerungen berücksichtigt.
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Die unter Berücksichtigung des anlagenbezogenen Verkehrs rechnerisch ermittelten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionspunkten im Umfeld der geplanten Gaststätte sind
nachfolgend den Immissionsrichtwerten der TA Lärm gegenübergestellt.
Tabelle 1: Vergleich Beurteilungspegel – Immissionsrichtwerte Sonn- und Feiertage
Sonntag: 06:00 - 22:00 Uhr
LrT
IRWT
ΔLT
IP1a, Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2. OG)
47
55
-8
IP1b, Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2. OG)
48
55
-7
IP2a, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1. OG)
51
55
-4
IP2b, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3. OG)
50
55
-5
IP3, Frenzenstr. 32 (Ost)
41
55
-14
IP4, Frenzenstraße 63
48
55
-7
IP4a, Frenzenstraße 61
45
55
-10
IP5, Richardstraße 10
34
55
-21
IP6, Siegfr.-v.-Westerburg-Str. 20
33
50
-17
Tabelle 2: Vergleich Beurteilungspegel – Immissionsrichtwerte Nacht
Nacht: 22:00 – 06:00 Uhr
Lr,N
IRWN
ΔLN
IP1a, Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2. OG)
32
40
-8
IP1b, Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2. OG)
27
40
-13
IP2a, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1. OG)
24
40
-16
IP2b, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3. OG)
24
40
-16
IP3, Frenzenstr. 32 (Ost)
32
40
-8
IP4, Frenzenstraße 63
40
40
-0
IP4a, Frenzenstraße 61
37
40
-3
IP5, Richardstraße 10
12
40
-28
IP6, Siegfr.-v.-Westerburg-Str. 20
4
35
-31
Lr,T/N:
Beurteilungspegel Tag/Nacht
IRWT/N: Immissionsrichtwert Tag/Nacht
ΔL:
Differenz Lr-IRW (=Unterschreitung der Immissionsrichtwerte)
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Der Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm
zeigt, dass die Immissionsrichtwerte sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten werden.
Die Anforderungen der TA Lärm für einzelne Geräuschspitzen werden ebenfalls eingehalten bzw.
unterschritten. Ton-, informations- oder impulshaltige Geräusche, die immissionsseitig zu einer
erhöhten Belästigung führen könnten sind nicht zu erwarten.
Insgesamt sind somit keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche in der
Umgebung der geplanten baulichen Anlage zu erwarten.
2 Einleitung und Aufgabenstellung
Im Zuge eines geplanten Umbaus der vorhandenen Bebauung im Bereich Frenzenstraße 24 bis
30 in Erftstadt-Lechenich ist unter anderem auch die Errichtung einer Gaststätte mit Außengastronomiebereich vorgesehen, wobei der Außengastronomiebereich ausschließlich tagsüber in der
Zeit von 10:00 – 22:00 Uhr betrieben werden soll.
Wir wurden mit der Erstellung einer detaillierten Schallimmissionsprognose gemäß TA Lärm [2]
zur Ermittlung und Beurteilung der mit dem Gaststättenbetrieb verbundenen Schallimmissionen
beauftragt. Soweit erforderlich sind auch Schallschutzanforderungen zu beschreiben, durch die
der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1
BImSchG bzw. Abschnitt 3.2.1 TA Lärm gewährleistet werden kann.
3 Vorgehensweise
Gaststätten unterliegen den Vorschriften des Gaststättengesetzes sowie des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das durch die TA Lärm konkretisiert wird. Freiluftgaststätten und
Außengastronomiebereiche sind zwar vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen.
Dennoch können die entsprechenden Regelungen nach den Vorgaben des sogenannten Freizeitlärmerlasses [3] als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Da es sich um ein Planvorhaben
handelt, lassen sich die Geräuschimmissionen nur rechnerisch bestimmen. Hierzu wurden zunächst die maßgeblichen Schallemissionen anhand der einschlägigen Richtlinien (VDI 3770 [6],
Bayerische Parkplatzlärmstudie [7]) bestimmt. Ausgehend von den Schallemissionsdaten erfolgt
die EDV-gestützte Berechnung der Schallimmissionen nach den Vorgaben der TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 [5]. Die Berechnungen erfolgten mit Hilfe des Schallausbreitungsprogramms MAPANDGIS Version 1.1.3.0 der Kramer Schalltechnik GmbH. Für die Ausbreitungs-
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rechnung wurde ein digitales Geländemodell erstellt, so dass sowohl die Topografie als auch
Abschirmungen bzw. Reflexionen durch vorhandene bzw. neu hinzukommende Gebäude entsprechend berücksichtigt werden konnten. Die Beurteilung der Rechenergebnisse erfolgte durch
den Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Die Möglichkeit
besonderer Geräuschcharakteristika (Ton-, Informations-, Impulshaltigkeit), Geräuschspitzen und
von seltenen Ereignissen, bei denen gegebenenfalls zusätzliche Geräuschemissionen entstehen
können, wurde ebenfalls geprüft und bewertet.
Im Sinne einer konservativen Betrachtungsweise erfolgten die Untersuchungen für Sonn- und
Feiertage und für den Nachtzeitraum. Da sich an Werktagen geringere Ruhezeitenzuschläge
ergeben ist bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte an Sonn- und Feiertagen auch die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an Werktagen sichergestellt. Zusätzlich ist an Werktagen in der
Regel von einer geringeren Besucherzahl auszugehen.
4 Allgemeine Anforderungen bei Gewerbegeräuschen
Maßgebende Vorschrift zur Beurteilung von Gewerbegeräuschen ist die Technische Anleitung
zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm. Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder
nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen. Die Höhe der Immissionsrichtwerte ist in Abschnitt 6 der TA
Lärm gebietsabhängig geregelt, wobei sich die Art der bezeichneten Gebiete und damit die Höhe
der jeweiligen Immissionsrichtwerte aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen ergeben.
Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu
beurteilen. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbegeräusche ist regelmäßig sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung aller Gewerbegeräusche am maßgeblichen
Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Abschnitt 6.1 der TA Lärm unterschreitet.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr
als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
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Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
5 Vorbelastung
Gemäß den Vorgaben der TA Lärm gelten die Immissionsrichtwerte für die Summe aller Anlagengeräusche, die dem Anwendungsbereich der TA Lärm unterliegen. Im Rahmen einer Ortsbegehung am 19.02.2016 war festzustellen, dass im vorliegenden Fall keine weiteren Gewerbeoder Industriegeräusche einwirken.
6 Örtliche Lage, Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte
Der Gastronomiebetrieb soll im Erdgeschoss des Gebäudes Frenzenstraße 26 – 28 in ErftstadtLechenich errichtet werden. Im ersten Obergeschoss ist im vorderen Bereich eine gewerbliche
Nutzung (Praxen) und im hinteren Bereich (ehemaliges Silo) eine Wohnnutzung vorgesehen. Im
zweiten Obergeschoss ist eine durchgängige Wohnnutzung geplant. Die großräumige Lage kann
der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
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Abbildung 1: Großräumige Lage (Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und
des Landes NRW © Geobasis NRW 2016, www.geoportal.nrw.de)
Der derzeit im Bereich Frenzenstraße 26 – 28 vorhandene Gewerbebetrieb „Landhandel Daniel
Pütz“ wird in verkleinertem Rahmen im nördlich angrenzenden Gebäude Frenzenstraße 30 fortgeführt. Im Osten grenzt an die betreffenden Grundstücke der Schlosspark Lechenich an. Im
Süden ist im Rahmen des Vorhabens geplant, das derzeit auf dem Grundstück Frenzenstraße 24
vorhandene Wohnhaus abzureißen und durch eine neues Mehrfamilienhaus zu ersetzen. Im
Westen befindet sich die bestehende Wohnbebauung entlang der Frenzenstraße.
Für die Neubebauung des Bereichs Frenzenstraße 24 – 30 soll nun abweichend von den Beschlüssen des Rates der Stadt Erftstadt am 23.06.2015 von folgenden Gebietsausweisungen
innerhalb des Plangebietes ausgegangen werden:
- Frenzenstraße 24 (Neubau): Allgemeines Wohngebiet (WA)
- Frenzenstraße 26 – 28 inklusive „Silo“ (Umbau / Neubau): Allgemeines Wohngebiet (WA)
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- Frenzenstraße 30 (Gewerbenutzung, Bestand): Allgemeines Wohngebiet (WA)
- Frenzenstraße 32 (Wohnhaus, Bestand): Allgemeines Wohngebiet (WA)
Zusätzlich wird auch die bestehende Wohnbebauung auf der westlichen Seite der Frenzenstraße
sowie im Bereich der Richardstraße und der Siegfried-von-Westerburg-Straße in die schalltechnische Betrachtung mit einbezogen.
- Frenzenstraße 61+63: Allgemeines Wohngebiet (WA) - (siehe B-Plan Nr. 50)
- Richardstraße 10: Allgemeines Wohngebiet (WA) (siehe B-Plan Nr. 2)
- Siegfried-von-Westerburg-Straße 20: Reines Wohngebiet (WR) (siehe B-Plan Nr. 3)
Die maßgeblichen Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte sind in der nachfolgenden Tabelle 4 zusammengefasst. Die Lage der maßgeblichen Immissionspunkte kann dem in Anhang A
beigefügten Schall-Lageplan entnommen werden.
Tabelle 4: Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte
Immissionspunkt
G
IRWT
IRWN
dB(A)
dB(A)
IP1a, Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2. OG)
WA
55
40
IP1b, Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2. OG)
WA
55
40
IP2a, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1. OG)
WA
55
40
IP2b, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3. OG)
WA
55
40
IP3, Frenzenstr. 32 (Ost)
WA
55
40
IP4, Frenzenstraße 63
WA
55
40
IP4a, Frenzenstraße 61
WA
55
40
IP5, Richardstraße 10
WA
55
40
IP6, Siegfr.-v.-Westerburg-Str. 20
WR
50
35
IRWT/N: Immissionsrichtwert Tag/Nacht
G:
WA:
WR:
Gebietseinstufung
Allgemeines Wohngebiet
Reines Wohngebiet
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7 Beschreibung der Anlage aus akustischer Sicht / Schallemissionen
7.1 Allgemeines
Nach Auskunft des Auftraggebers ist für den Betrieb der Gaststätte von folgenden Voraussetzungen auszugehen:
-
Gastronomie: insgesamt: max. 100 Plätze,
-
Innengastronomie: max. Betriebszeit: 10:00 – 01:00 Uhr
-
Außengastronomie: max. Betriebszeit: 10:00 – 22:00 Uhr
-
Für die Außengastronomie werden von den o.g. max. 100 Plätzen maximal 40 Plätze genutzt;
-
Keine geräuschintensiven Musikdarbietungen, Konzertveranstaltungen oder ähnliches
(weder im Innen- noch im Außengastronomiebereich)
Auf der sicheren Seite liegend wird für hier dokumentierte die Schallausbreitungsberechnung
folgender Ansatz gewählt, obwohl nach aktueller Planung die eigentliche Betriebszeit der
Außengastronomie maximal 10 h beträgt:
-
Innengastronomie: 80 Plätze, max. Betriebszeit: 10:00 – 01:00 Uhr
-
Außengastronomie: 40 Plätze, max. Betriebszeit: 10:00 – 22:00 Uhr
-
Keine geräuschintensiven Musikdarbietungen, Konzertveranstaltungen oder ähnliches
(weder im Innen- noch im Außengastronomiebereich)
Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der Verteilung der Geräuschquellen der Innengastronomie haben wir eine Parameterstudie durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass sich bei Ansatz von 100 belegten Plätzen innen und 40 belegten Plätzen außen an den Immissionspunkten
nur geringfügige Abweichungen von 0 bis 0,4 dB im Vergleich zur hier dokumentierten Berechnung ergeben.
Wie der nachfolgenden Abbildung entnommen werden kann, schließt sich der geplante Außengastronomiebereich östlich an die Innengastronomie an, so dass die Kommunikationsgeräusche
aus der Außengastronomie nach Süden, Westen und Norden durch vorhandene bzw. neu geplante Gebäude teilweise abgeschirmt werden, während nach Osten in Richtung Schlosspark
eine freie Schallausbreitung gegeben ist.
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Abbildung 2: Neubebauung Frenzenstraße 24-30
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
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7.2 Schallemissionen stationäre Schallquellen
An stationären Schallquellen sind lediglich Geräusche der Heizung-, Klima-, Lüftungsanlagen
(HKL-Anlagen) zu berücksichtigen. Die genaue Auslegung erfolgt erst im Rahmen der Detailplanung. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde für die HKL Anlagen eine stationäre
Schallquelle im Freien über dem geplanten Küchenbereich im vorderen Gastraum berücksichtigt.
Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind die Schallemissionen der HKL-Anlagen unter Berücksichtigung etwaiger Messunsicherheiten auf einen Gesamtschall-Leistungspegel LW = 70
dB(A) zu begrenzen. Etwaige ton- oder impulshaltige Geräuschanteile sind durch entsprechende
Schalldämpfer zu vermeiden.
7.3 Schallemissionen Außengastronomie
Die Schallemissionen der Kommunikationsgeräusche der Gäste im Außengastronomiebereich
können nach den Vorgaben der VDI 3770 aus der Personenzahl und dem prozentualen Anteil
der sprechenden Personen nach folgendem Zusammenhang ermittelt werden:
Im Sinne einer konservativen Betrachtungsweise wird davon ausgegangen, dass alle 40 Plätze
im Außengastronomiebereich während der Öffnungszeit (10:00 – 22:00 Uhr) ständig besetzt sind.
Ferner wird in Übereinstimmung mit den Vorgaben der VDI 3770 unterstellt, dass 50 % der anwesenden Personen mit einem Schall-Leistungspegel LWA,1 = 70 dB(A) pro Person (entspricht
„Sprechen gehoben“) gleichzeitig sprechen, während die andere Hälfte zuhört, so dass sich ein
Gesamtschall-Leistungspegel von L WA,40 = 86,7 dB(A) ergibt.
Tabelle 5: Schallemissionen Außengastronomie
7.4 Schallemissionen Innengastronomie
Die Berechnung der Schallemissionen der Innengastronomie basiert grundsätzlich auf den gleichen Emissionsansätzen wie beim Außengastronomiebereich. Für die Innengastronomie sind
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100 Plätze geplant. Für den Fall der Nutzung der Außengastronomie werden tatsächlich maximal
60 Plätze innen genutzt bzw. zugelassen. Für die Schallausbreitungsberechnung, wird auf der
sicheren Seite liegend bei voll belegter Außengastronomie gleichzeitig die Nutzung von 80 Innenplätzen angesetzt. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich die die Nutzung auf einen vorderen
und einen hinteren Gastraumbereich aufteilt. Unter Annahme einer durchgehenden Belegung
aller Plätze ergibt sich für jeden Gastraumbereich (jeweils 40 Plätze) ein Schall-Leistungspegel
von LWA = 86,7 dB(A). Der mittlere Innenraumpegel ergibt sich damit nach den Vorgaben der VDI
2571 [8] zu Lpi = 76 dB(A). Die von den Außenseiten des Gastraums abgestrahlten Schallemissionen erhält man nach den Vorgaben DIN EN 12354-4 [9] aus dem mittleren Innenraumpegel,
den Fassadenflächen und den jeweiligen Bauschalldämm-Maßen. Die Schallabstrahlung erfolgt
im Wesentlichen über die Fensterflächen, für die ein bewertetes Schalldämm-Maß R’ W = 30 dB
angesetzt wurde. Die Schallabstrahlung über die massiven Fassadenbauteile (Mauerwerk) kann
aufgrund der deutlich höheren Schalldämmeigenschaften (R’W > 45 dB) vernachlässigt werden.
Bei den Berechnungen wurde ferner gemäß Absprache mit dem Auftraggeber unterstellt, dass
tagsüber der Übergangsbereich zwischen Innen- und Außengastronomie auf einer Länge von 8
m vollständig geöffnet ist. Nach 22:00 Uhr ist auch dieser Bereich geschlossen zu halten.
7.5 Schallemissionen Parkplatzlärm
Vor der Westfassade der geplanten Gaststätte waren ursprünglich 5 Parkplätze für den geplanten Gastronomiebereich vorgesehen, wovon im Zuge der Weiterentwicklung der Planung ein
Stellplatz entfallen ist. Zusätzlich wird im Rahmen des Gesamtumbauvorhabens eine Tiefgarage
errichtet, wobei 15 Tiefgaragenparkplätze dem Gastronomiebereich zugerechnet werden.
a) Parkplatzlärm: Früher 5 jetzt 4 Parkplätze vor der Westfassade
Die Berechnung der mit der Nutzung der Parkplätze verbundenen Schallemissionen erfolgt nach
dem einschlägigen Verfahren der Parkplatzlärmstudie [7].
Danach gilt:
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Da die Gasstätte insbesondere an Tagen mit hoher Frequentierung (z.B. an Sommerwochenenden bei geöffneter Außengastronomie) von vielen Besuchern zu Fuß oder per Fahrrad erreicht
wird, kann für die Bewegungshäufigkeit der Parkplätze tagsüber ein Wert von 2 Bewegungen je
Stellplatz und Stunde und in der zu betrachtenden lautesten Nachtstunde ein Wert von 0,5 Bewegungen je Stellplatz und Stunde angesetzt werden.
Damit ergeben sich für die 5 Parkplätze Schall-Leistungspegel von 80,0 dB(A) tagsüber
und 74,0 dB(A) nachts (lauteste Nachtstunde). Bei 4 Stellplätzen ergeben sich 79,0 dB(A) tagsüber und 73,0 dB(A) nachts. Die Reduktion von 5 auf 4 Plätze wirkt sich somit positiv aus und
wird auf der sicheren Seite liegend vernachlässigt. Die Tatsache, dass nun eine zweispurige Einund Ausfahrt geplant ist, ist für die Schallausbreitungsberechnung nicht relevant.
Für die 15 Tiefgaragenstellplätze erhält man mit den im vorangegangenen Abschnitt aufgeführten Bewegungshäufigkeiten und der Fläche des Einfahrtsbereichs:
Tiefgaragenrampe Tag:
LW = 73,4 dB(A)
Tiefgaragenrampe Nacht:
LW = 67,4 dB(A)
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7.6 Seltene Ereignisse mit erhöhter Geräuschemission
Seltene Ereignisse mit erhöhten Geräuschemissionen gemäß Abschnitt 7.2 TA Lärm treten in
Zusammenhang mit dem geplanten Gaststättenbetrieb nicht auf.
7.7 Geräuschspitzen
Einzelne Geräuschspitzen können sowohl durch Kommunikationsgeräusche der Gäste im Außengastronomiebereich als auch im Bereich der Parkplätze auftreten. Diese wurden bei den Berechnungen wie folgt berücksichtigt:
Maximalpegel Kommunikation („Rufen sehr laut“):
LWA,max = 95,0 dB(A)
Türenschlagen PKW:
LWA,max = 97,5 dB(A)
8 Beurteilungspegelbildung und Bewertung
8.1 Berechnung der Schallimmissionen
Die Schallimmissionsberechnungen wurden in Oktaven für die Mittenfrequenzen von 63 bis 8000
Hz durchgeführt (aus Vereinfachungsgründen sind für die Emissionen und Immissionen auf den
im Anhang beigefügten Tabellen nur die Gesamtpegel dargestellt).
Die Immissionsberechnungen erfolgten nach den Vorgaben der DIN ISO 9613-2, wobei für den
äquivalenten Dauerschallpegel am Immissionsort folgende Formel gilt:
Zum Vergleich mit den Immissionsrichtwerten sind aus den errechneten äquivalenten Dauerschallpegeln bei Mitwind Beurteilungspegel gemäß Anhang A.1.4 der TA Lärm zu bilden:
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Ganz allgemein sind bei der Beurteilungspegelbildung Zuschläge für Ton- und Impulshaltigkeit
sowie bei einigen Gebietstypen (allgemeine Wohngebiete, reine Wohngebiete, Kurgebiete) Ruhezeitenzuschläge zu berücksichtigen. Durch die Meteorologiekorrektur Cmet erfolgt eine Umformung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Mitwind (L AT ) in den so genannten Langzeitmittelungspegel.
8.1.1 Zeitkorrektur
Wird eine Geräuschquelle innerhalb der Beurteilungszeiten gemäß TA Lärm (Tag: 16 Stunden,
Nacht: lauteste Nachtstunde) nur zeitweise betrieben, so ist bei der Berechnung des Beurteilungspegels eine Zeitkorrektur zu berücksichtigen. Die Zeitkorrektur ergibt sich aus dem logarithmischen Verhältnis der Betriebszeit und der Beurteilungszeit
ΔLT = 10*log(Tj/Tr).
Bei kontinuierlich betriebenen Geräuschquellen entfällt die Zeitkorrektur. Die Betriebszeiten und
die sich ergebenden Zeitkorrekturen sind auf den im Anhang beigefügten Berechnungsblättern
dargestellt.
8.1.2 Zuschläge für Ton-, Informations-, Impulshaltigkeit
Ton- oder informationshaltige Geräusche sind nicht zu erwarten, so dass keine diesbezüglichen
Zuschläge zu berücksichtigen sind. Eine mögliche Impulshaltigkeit wurde beim Emissionsansatz
der Kommunikationsgeräusche entsprechend berücksichtigt.
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
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8.1.3 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitenzuschlag)
Bei Immissionspunkten in Allgemeinen Wohngebieten, Reinen Wohngebieten und Kurgebieten
ist gemäß Abschnitt 6.5 TA Lärm bei der Beurteilungspegelbildung ein Zuschlag für Tageszeiten
mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6 dB(A) und gilt für folgende Zeiträume:
an Werktagen:
06:00 – 07:00 Uhr
20:00 – 22:00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen:
06:00 – 09:00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr
20:00 – 22:00 Uhr
Nach Umrechnung auf den sechzehnstündigen Beurteilungszeitraum (Tag, 06:00 – 22:00 Uhr)
ergibt sich an Werktagen ein Zuschlag zu den berechneten Immissionen in Höhe von 1,9 dB(A)
und an Sonn- und Feiertagen in Höhe von 3,6 dB(A). Bei den Schallimmissionsberechnungen
wurde der Ruhezeitenzuschlag entsprechend den Vorgaben der TA Lärm berücksichtigt:
8.1.4 Meteorologiekorrektur
Da den Rechenformeln der DIN ISO 9613-2 eine schallausbreitungsgünstige Wetterlage zugrunde liegt, ist bei der Bestimmung des Beurteilungspegels der meteorologische Korrekturfaktor Cmet
zu bestimmen. Da aufgrund der vergleichsweise geringen Entfernungen der Immissionspunkte
nur ein geringer Meteorologieeinfluss vorliegt, wurde bei der Berechnung der Meteorologiekorrektur, entsprechend den Empfehlungen des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen [19], vereinfachend eine Meteorologiefaktor C0 = 2 dB angesetzt. Aus dem C0 -Faktor werden die Meteorologiekorrekturen Cmet nach den Vorgaben der DIN ISO 9613-2 berechnet. Im vorliegenden Fall
ergeben sich mittlere Cmet-Faktoren zwischen 0 und 1,6 dB(A).
8.2 Beurteilungspegel und Bewertung
Die sich insgesamt ergebenden Beurteilungspegel sind nachfolgend den Immissionsrichtwerten
der TA Lärm gegenübergestellt. Die Beurteilungspegel wurden nach den Vorgaben der DIN 1333
[10] auf ganze Zahlenwerte gerundet.
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
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Tabelle 7: Vergleich Beurteilungspegel – Immissionsrichtwerte Sonn- und Feiertage
Sonntag: 06:00 - 22:00 Uhr
Lr,T
IRWT
ΔLT
IP1a, Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2. OG)
47
55
-8
IP1b, Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2. OG)
48
55
-7
IP2a, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1. OG)
51
55
-4
IP2b, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3. OG)
50
55
-5
IP3, Frenzenstr. 32 (Ost)
41
55
-14
IP4, Frenzenstraße 63
48
55
-7
IP4a, Frenzenstraße 61
45
55
-10
IP5, Richardstraße 10
34
55
-21
IP6, Siegfr.-v.-Westerburg-Str. 20
33
50
-17
Tabelle 8: Vergleich Beurteilungspegel – Immissionsrichtwerte Nacht
Nacht: 22:00 – 06:00 Uhr
Lr,N
IRWN
ΔLN
IP1a, Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2. OG)
32
40
-8
IP1b, Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2. OG)
27
40
-13
IP2a, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1. OG)
24
40
-16
IP2b, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3. OG)
24
40
-16
IP3, Frenzenstr. 32 (Ost)
32
40
-8
IP4, Frenzenstraße 63
40
40
-0
IP4a, Frenzenstraße 61
37
40
-3
IP5, Richardstraße 10
12
40
-28
IP6, Siegfr.-v.-Westerburg-Str. 20
4
35
-31
Lr,T/N:
Beurteilungspegel Tag/Nacht
IRWT/N: Immisionsrichtwert Tag/Nacht
ΔL:
Differenz Lr-IRW (=Unterschreitung der Immissionsrichtwerte)
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Die höchsten Beurteilungspegel (Nacht) ergeben sich für den Immissionspunkt IP4, Frenzenstraße 63, wobei die Schallimmissionen maßgeblich durch den anlagenbezogenen Verkehr (Stellplätze vor der Westfassade der geplanten Gastronomie und Tiefgaragenzufahrt) bestimmt werden. Die auf die Innengastronomie zurückzuführenden Schallimmissionsanteile sind dagegen
vernachlässigbar, so dass sich auch bei Berücksichtigung einer Platzbelegung von 100 anstelle
von 80 Plätzen im Bereich der Innengastronomie keine anderen Beurteilungspegel ergeben.
Dasselbe gilt für IP4a (Frenzenstraße 61).
Der Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm
zeigt, dass die Immissionsrichtwerte sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten werden.
8.3 Bewertung Geräuschspitzen
Gemäß Abschnitt 6.1 TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um höchstens 30 dB(A) und in der Nacht um höchsten 20 dB(A) überschreiten.
Mit den für einzelne Geräuschspitzen zu erwartenden maximalen Schallemissionen (siehe Kapitel 7.7) wurden ergänzende Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt.
Tabelle 9: Geräuschimmissionen Maximalpegel
Immissionspunkt
LATmax
IRWmax
IP1a, Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2. OG)
50/40
85/60
IP1b, Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2. OG)
53/34
85/60
IP2a, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1. OG)
58/34
85/60
IP2b, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3. OG)
56/36
85/60
IP3, Frenzenstr. 32 (Ost)
44/39
85/60
IP4, Frenzenstraße 63
60/60
85/60
IP4a, Frenzenstraße 61
57/57
85/60
IP5, Richardstraße 10
34/19
85/60
IP6, Siegfr.-v.-Westerburg-Str. 20
34/14
80/55
LATmax: Maximale Immissionspegel von Geräuschspitzen
IRWmax: Spitzenpegelbegrenzung gemäß TA Lärm
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 17 von 25
Der Vergleich der maximalen Immissionspegel mit den Spitzenbegrenzungen der TA Lärm zeigt,
dass Spitzenbegrenzungen sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten
werden.
9 Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Ergänzend zu den schalltechnischen Untersuchungen des geplanten Gaststättenbetriebs sind
zur Vermeidung von Konflikten durch den allgemeinen Verkehrslärm auf der Frenzenstraße die
Anforderungen an die Luftschalldämmung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
177 geplanten Gebäude zu ermitteln und zu beurteilen. Hierzu wurden auf Basis des Verkehrsgutachtens zum Bauvorhaben Frenzenstraße 24-30 [11] die maßgeblichen Außenlärmpegel der
Verkehrsgeräuschimmissionen nach den einschlägigen Berechnungsvorschriften (DIN 18005
[12], RLS-90 [14]) berechnet und entsprechende Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [15] ermittelt.
lm Verkehrsgutachten wurde für die IST-Situation ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (DTV) von 6104 Kfz/24h bei einem Schwerlastverkehrsanteil von 1,4 % (83 LKW) ermittelt. lm Rahmen des geplanten Vorhabens kommen rund 460 zusätzliche Fahrzeugbewegungen
(PKW) auf der Frenzenstraße hinzu, so dass für den Planungsfall ein Verkehrsaufkommen von
6564 Kfz/24h zugrundzulegen ist (aufgrund der gleichbleibenden absoluten LKW-Zahlen sinkt der
prozentuale LKW-Anteil von 1,4 auf 1,3 %).Damit ergeben sich nach Umsetzung des geplanten
Vorhabens folgende Emissionspegel:
Tabelle 10: Emissionspegel Frenzenstraße
Straße
Frenzenstraße
DTV
Lkw-Anteil
Zul. Höchst-
Lm,E
[KFZ]/24h]
Tag / Nacht
geschwindigkeit
Tag / Nacht
[%]
[km/h]
[dB(A)]
1,3/1,3
50/50
57,8 / 49,0
6564
DTV: Durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (Summe des aktuellen Verkehrsaufkommens und des Zusatzverkehrs des geplanten Vorhabens)
Lm,E: Emissionspegel
In der überarbeiteten Fassung des Verkehrsgutachtens vom 14.12.2016 unter Berücksichtigung
der geplanten Nutzungen wird für die Frenzenstraße ein DTV-Wert von 6400 prognostiziert. Da
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 18 von 25
dieser Wert unter dem bisherigen Wert von 6564 Kfz/24h liegt ergeben sich tendenziell geringere
Emissionspegel. Die Auswirkungen auf den Emissionspegel sind mit -0,3 dB jedoch so gering,
dass eine Neuberechnung nicht erforderlich ist.
Die allgemein durch DIN 4109 definierten Lärmpegelbereiche und Anforderungen an die resultierende Schalldämmung der Außenbauteile sind in der nachfolgenden Tabelle 11 dokumentiert.
Tab. 11 entspricht den Angaben der DIN 4109 Tab. 8. Die sich im vorliegenden Fall ergebenden
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 sind in der Abbildung 3 für das EG dargestellt. Die Ergebnisse gelten auch für die Obergeschosse.
Tabelle 11: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (DIN 4109)
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 19 von 25
Abbildung 3: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (EG)
Für schutzbedürftige Aufenthaltsräume, für die die Lärmpegelbereiche I und ll gemäß DIN 4109
ermittelt werden, ist eine Einhaltung der entsprechenden Anforderung an die Schalldämmung der
Außenbauteile bereits durch die Bestimmungen anderer Vorschriften (z.B. Energieeinsparverordnung) gegeben. In der Regel gilt dies auch für den Lärmpegelbereich Ill, sofern die Raumgeometrien aus Schallschutzsicht nicht zu ungünstig und die Fensterflächenanteile zu hoch sind. lm Bereich der Westfassaden liegen die maßgeblichen Außenlärmpegel an der Untergrenze des Lärmpegelbereichs IV. Um hier die Anforderung an das resultierende Schalldämm-Maß einzuhalten,
sollten die Fenster mindestens der Schallschutzklasse 3 gemäß VDI 2719 [15] mit einem bewerteten Mindestbauschalldämm-Maß R'W >= 35 dB entsprechen. Maßgeblich sind hier aber die
Nachweise zum baulichen Schallschutz des Bauvorhabens, die durch einen saSV aufzustellen
bzw. zu prüfen sind.
Hinweis zur Verkehrslärmbeurteilung im Rahmen der Bauleitplanung: Nach § 1 Abs. 6 Ziffer 1
BauGB [17] sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen erfolgt dabei in der Regel auf der Grundlage der in Beiblatt 1 zur DIN
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 20 von 25
18005 [12], [13] angegebenen schalltechnischen Orientierungswerte (siehe nachfolgende Tabelle).
Tabelle 12: Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005
lm vorliegenden Fall liegen die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen im Bereich der Westfassaden der bestehenden bzw. geplanten Gebäude tagsüber bei 61 - 63 und nachts bei 52 - 54
dB(A) und damit im Bereich der Orientierungswerte für Kerngebiete. Dabei ist zu beachten, dass
die Orientierungswerte keine rechtsverbindlichen absoluten Grenzen für Lärmimmissionen darstellen, die bei städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen sind. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Beiblatt 1führt dazu aus:
„In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung
von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange
überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen
(z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Räume, die zum Schlafen genutzt werden)
vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden."
Die Bauleitplanung hat somit die Aufgabe, unterschiedliche Interessen im Sinne unterschiedlicher
Nutzungen abzuwägen und zu einem gerechten Ausgleich zu führen.
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 21 von 25
10 Qualität der Messungen und Berechnungen
Die Zuverlässigkeit von Schallausbreitungsberechnungen für die Prognose des Immissionspegels ergibt sich generell aus der Genauigkeit der Emissionsdaten und der Ausbreitungsrechnung.
Die Emissionsansätze der VDI 3770 und der Parkplatzlärmstudie basieren auf entsprechenden
Messungen, so dass hinsichtlich der Genauigkeit der Emissionsdaten in Anlehnung an die
Messunsicherheit bei der Ermittlung von Schall-Leistungspegeln gemäß DIN EN ISO 3746 [11]
eine Standardabweichung von 3 dB angesetzt werden kann.
Für die Ausbreitungsrechnung ist festzustellen, dass grundsätzlich jedes Prognosemodell nur als
eine mehr oder weniger gute Annäherung an die tatsächlich vorhandenen Gesetzmäßigkeiten
anzusehen ist. In der DIN ISO 9613-2, deren Rechenvorschriften bei der vorliegenden Prognose
angewendet wurden, werden in Abschnitt 9 Angaben zur Genauigkeit des Verfahrens gemacht.
Für die im vorliegenden Fall zutreffenden Abstände bzw. mittleren Höhen zwischen Quelle und
Empfänger wird danach die Genauigkeit des berechneten Pegels mit ± 3 dB angegeben, wobei
diese Fehlerabschätzung Unsicherheiten bei den Emissionsdaten nicht beinhaltet und nur für
solche Situationen gilt, bei denen weder Reflexionen noch Abschirmungen auftreten.
Zur Quantifizierung der Prognosequalität kann, nach der Veröffentlichung D. Piorr: „Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose; Zeitschrift für Lärmbekämpfung Ausgabe 5/2001, S. 172-175 des Landesumweltamtes Nordrhein Westfalens, die bei
den Ausbreitungsberechnungen für die meisten Situationen auftretende Toleranz von +/- 3 dB als
Schwankungsbereich interpretiert werden, in dem 95 % aller Prognosewerte liegen. Eine Schätzung der Standardabweichung kann aus der Theorie normalverteilter Größen abgeleitet werden.
Bei normalverteilten Größen entspricht die Vorgabe eines zweiseitigen Vertrauensbereichs auf
der Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 % dem Wert (µ ± 2 σ )³ wobei gilt: µ = Erwartungswert,
σ = Standardabweichung.
Eine absolute Prognoseunsicherheit von +/- 3 dB (auf der Basis einer Wahrscheinlichkeit von
95 %) entspricht damit einer Standardabweichung von σ = 1,5 dB.
Die Gesamtstandardabweichung des Immissionsanteils einer Geräuschquelle ergibt sich somit
aus der Standardabweichung der Schall-Leistung der Quelle und der Standardabweichung der
Ausbreitungsberechnung für diese Quelle:
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 22 von 25
Die resultierende Standardabweichung der Beurteilungspegel erhält man nach dem Prinzip der
Fehlerfortpflanzung aus den Standardabweichungen der Teilimmissionspegel.
Insgesamt ergeben sich damit folgende Gesamtstandardabweichungen:
Tabelle 13: Gesamtstandardabweichungen der Beurteilungspegel
Für IP 4a gelten die gleichen Werte wie für IP4
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 23 von 25
11 Verwendete Unterlagen / Regelwerke
[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i.d.F. der Bekanntmachung 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) zuletzt geändert durch
Art. 76 V v. 31.8.2015 I 1474
[2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. 1998, Nr.
26, Seite 503)
[3] Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen,
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- V-5 - 8827.5 - (V Nr.) v. 23.10.2006 zuletzt geändert durch RdErl.d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz– V-5 – 8827.5 v. 16.9.2009
[4] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen [HRSG]: Merkblatt „Lärmschutz bei Gaststätten und Biergärten“, Stand: Mai 2012
[5] DIN ISO 9613-2 (Entwurf): Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien;
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; September 1997
[6] VDI 3770: Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen; September
2012
[7] Bayerisches Landesamt für Umwelt [HRSG.]: Parkplatzlärmstudie (6. Überarbeitete Auflage); Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen,Autohöfen und
Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; August 2007
[8] VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, Ausgabe August 1978 Hinweis: Die VDI
2571 wurde im Juni 2010 zurückgezogen. Gemäß VDI-Empfehlung ersetzt die DIN EN
12354-4 die VDI 2571. Inhaltlich begründet ist dieser Schritt mit genaueren Verfahren bei
der Berechnung der Übertragung eines Innenraumpegels über die Außenbauteile ins Freie.
Gegen den vorhergehenden Schritt, die Ermittlung des Innenraumpegels selbst, sind weder
Bedenken bekannt noch wurden neuere Verfahren vorgestellt.
[9] DIN EN 12354-4: Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden
aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, Ausgabe
April 2001
[10] DIN 1333: Zahlenangaben; Februar 1992
[11] lngenieurgruppe IVV Aachen / Berlin: Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben Frenzenstraße
24-30 in Erftstadt-Lechenich, Ergebnispräsentation vom 12.4.2016
[12] DIN 18005:Schallschutz im Städtebau, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für diePlanung“,
Juli 2002
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 24 von 25
[13] Beiblatt 1 zu DIN 18 005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe Mai1987
[14] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90; Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr vom 10.04.1990
[15] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November
1989 sowie Berichtigung 1 vom August 1992, Änderung A1 vom Januar 2001, Beiblatt 1/A2
Ausgabe 02/2010
[16] VDI 2719:Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Ausgabe August
1987
[17] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1722) geändert worden ist
[18] DIN EN ISO 3746: Akustik - Bestimmung der Schallleistungs- und Schallenergiepegel von
Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen, Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse
3 über einer reflektierenden Ebene; März 2011
[19] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Empfehlungen
zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet gemäß DIN 9613-2 (Stand:
26.09.2012)
Aufgestellt Erftstadt
Dr. Ing. Günter Fischbach
Zu dieser Unterlage gehören:
Anhang A. Schalllageplan (Rev. 1)
Anhang B: Hinweise zum verwendeten Berechnungsprogramm
Anhang C: Schallemissionen, Frequenzspektren, Schalldämmspektren
Anhang D: Schallimmissionen (Rev 1)
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 25 von 25
INGENIEURGESELLSCHAFT
DR.-ING. FISCHBACH mbH
Telefon
+ 49 2235 99 006 40
Telefax
+ 49 2235 99 006 41
www.ig-fischbach.de
Unser Projekt 4913
Unterlage: 4913.1-1E Revision 1
Postanschrift
An der Vogelrute 2
50374 Erftstadt
Erste Ergänzung zur Unterlage
Ermittlung und Beurteilung der Schallemissionen
und Schallimmissionen einer geplanten Gaststätte
mit Außengastronomie im Bereich
Frenzenstraße 24 - 30 in Erftstadt
Hier: Betrachtung des Lärms aus dem Betrieb einer
Werkstatt für Gartengeräte
Sitz der Gesellschaft
D-50374 Erftstadt
HRB-Köln 50594
Geschäftsführer
Dr.-Ing. Günter Fischbach
Dipl.-Ing.(FH) Matthias Hendriksen
für Richtwerte WA und WR
30.5.2017
Für die im Zuge eines Umbaus der vorhandenen Bebauung im Bereich Frenzenstraße 24 bis 30
in Erftstadt-Lechenich geplante Errichtung einer Gaststätte mit Außengastronomiebereich wurden
die zu erwartenden Schallemissionen und -immissionen im Rahmen unserer detaillierten Schallimmissionsprognose 4913.1-1 untersucht. Ergänzend hierzu wurden wir beauftragt, die Schallimmissionen aus der Werkstatt „Bulich“ des Landhandels Daniel Pütz, der zukünftig in verkleinerter Form fortgeführt werden soll. Dort befinden sich keine stationären Schallquellen. Da aber im
Zusammenhang mit dem Betrieb des Landhandels auch die Reparatur von Rasenmähern u.ä.
Geräten erfolgt und diese nach erfolgter Reparatur einer Funktionsprüfung unterzogen werden
müssen, treten gelegentlich kurzfristige Geräuschimmissionen durch den Testbetrieb der Rasenmäher auf. Der Testbetrieb findet nach Rücksprache mit dem Betreiber der Werkstatt nur an
Werktagen in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr (an Samstagen nur von
09:00 – 13:00 Uhr) statt, wobei der Testbetrieb jeweils nur wenige Minuten dauert. Für den Testbetrieb von reparierten Rasenmähern, der auf der Gebäuderückseite des Landhandels im Bereich des Stellplätze 6 bis 9 erfolgt, wurden bereits am 25.8.16 zusätzliche Schallausbreitungsberechnungen vorgenommen, wobei auch die zukünftige Wohnnutzung direkt oberhalb dieser StellBAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 1 von 3
plätze berücksichtigt wurde. Abweichend von der Betrachtung im Vorjahr sollen nun die Richtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet herangezogen werden. Bei der Ausbreitungsberechnung wurde im Sinne einer konservativen Betrachtungsweise nach Abstimmung mit dem Betreiber der
Werkstatt ein Schall-Leistungspegel von 98 dB(A) bei einer Einwirkzeit von 30 Minuten pro Tag
angesetzt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in der nachfolgenden Tabelle den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt:
Tag: 06:00 - 22:00 Uhr
LrT
IRWT
DLT
23
55
-32
26
55
-29
35
55
-20
34
55
-21
IP3, Frenzenstr. 32 (Ost)
50
55
-5
IP4, Frenzenstraße 63
19
55
-36
IP5, Richardstraße 10
22
55
-33
IP6, Siegfr.-v.-Westerburg-Str. 20
19
50
-31
59
55
+4
IP1a, Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2.
OG)
IP1b, Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2.
OG)
IP2a, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1.
OG)
IP2b, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3.
OG)
IP2c, Frenzenstr. 30, Silo (Nord, 1.
OG)
(zusätzlicher Immissionspunkt
oberhalb der Stellplätze, wo der
Rasenmähertestbetrieb stattfindet)
Die Richtwerte wurden an den Immissionspunkten IP2a, IP2b und IP2c von 60 auf 55 dB(A) reduziert. Der Vergleich zeigt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen Immissionspunkten außer IP2c eingehalten bzw. unterschritten werden. Vor diesem Hintergrund hat der
Betreiber der Werkstatt zugestimmt, dass die Probeläufe der Gartengeräte nur innerhalb
der Werkstatt bei geschlossenen Fenstern, Türen und Toren durchgeführt werden.
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 2 von 3
Unter diesen Umständen ist sichergestellt, dass die Richtwerte an allen Immissionspunkten eingehalten werden.
Aufgestellt Erftstadt
Dr. Ing. Günter Fischbach
BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN
Seite 3 von 3
Anhang A
Revision 1
Lageplan mit Immissionsorten
IP5
IP3
IP2a
IP2b
IP4
IP6
IP4a
Immissionspunkte:
IP1a: Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2.OG)
IP1b: Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2.OG)
IP2a: Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1.OG)
IP2b: Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3.OG)
IP3: Frenzenstr. 32 (Ost, DG)
IP4: Frenzenstr. 63
IP4a: Frenzenstr. 61
IP5: Richardstr. 10
IP6: Siegfried-von-Westerburg-Straße 20
IP1a
IP1b
Außengastronomie
Maßstab ca. 1 : 2.500
0
25
50
75
100 m
(Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016)
Im Bereich Frenzenstraße 24-30 Neuplannung Stand: 09/2015 übernommen.
Schall-Lageplan
Geplanter Gastronomiebetrieb Frenzenstraße 24-30, Erftstadt
Luftreinhaltung/Lärmschutz
Revision 1 30.5.17
A2
Anhang B
Hinweise zur Schallausbreitungsberechnung
und zum verwendeten Berechnungsprogramm
Anhang B Seite 1 von 3
1.
Allgemeines
Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgten durch die Infraserv GmbH & Co. Knapsack
KG Abt. Luftreinhaltung/Lärmschutz mit dem Programm MAPANDGIS der Kramer
Schalltechnik GmbH. Mit Hilfe des Programms erfolgt eine normkonforme
Schallausbreitungsberechnung entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9613-2. Die
Berechnung erfolgt frequenzabhängig in den Oktaven von 63 Hz – 8000 Hz.
2.
Programmeinstellung
Anhang B Seite 2 von 3
3.
Bedeutung der in der Berechnung verwendeten Abkürzungen
In der nachfolgenden Tabelle sind die in den Berechnungstabellen des
Schallausbreitungsprogramms verwendeten Abkürzungen erläutert. Um den Umfang der
Tabellen zubegrenzen und die Lesbarkeit zu erhalten, sind in den Berechnungstabellen nicht
alle Detailinformationen der programmintern verwendeten Ein- und Ausgabeparameter
enthalten. Bei Bedarf können weitere Detailinformationen zur Verfügung gestellt werden.
Anhang B Seite 3 von 3
Anhang C
Schallemissionen
Frequenzspektren
Schall-Dämmspektren
Anhang C Seite 1 von 2
Anhang C Seite 2 von 2
Anhang D
Revision 1
Schallimmissionen
Anang D Seite 1 von 6
Anang D Seite 2 von 6
Anang D Seite 3 von 6
Anang D Seite 4 von 6
Schallimmissionen
IP4a, Frenzenstraße 61
Layer Name
D0 DTD DTN +RT Cmet
dp
+RT Abar Adiv Aatm
Agr
[dB] [dB] [dB] [dB] [dB]
[m]
[dB] [dB]
[dB]
[dB]
[dB] [dB(A)] [dB(A)]
Lde
Ln
PQ
HKL-Anlagen (z.B. Abluft Küche)
2,9
0,0
0,0
3,6
0,0
48
3,6
1,0
44,6
0,2
0,0
30,8
27,2
sFQ
Gastraum 1 Fenster Ost 1 (geschl.)
6,0
1,2
0,0
3,0
0,4
44
3,0
14,4
43,9
0,1
2,9
-5,6
-7,4
sFQ
Gastraum 1 Fenster Ost 2 (geschl.)
6,0
1,2
0,0
3,0
0,5
47
3,0
17,1
44,5
0,1
3,0
-8,0
-9,7
sFQ
Gastraum 1 Fenster Süd (geschl.)
6,0
1,2
0,0
3,0
0,6
52
3,0
15,4
45,3
0,1
3,2
-5,2
-7,0
sFQ
Gastraum 2 (Silo) Fenster Süd (geschl.)
6,0
1,2
0,0
3,0
0,8
63
3,0
12,4
47,0
0,1
3,5
-4,6
-6,4
sFQ
Gastraum 2 (Anbau) Fenster West (geschl.)
6,0
1,2
0,0
3,0
0,9
68
3,0
7,3
47,6
0,1
3,7
-0,8
-2,6
sFQ
Gastraum 2 (Anbau) Fenster Süd (geschl.)
6,0
1,2
0,0
3,0
1,0
70
3,0
4,3
47,9
0,1
3,7
0,5
-1,3
sFQ
Gastraum 2 (Anbau) Fenster1 Ost (geschl.)
6,0
1,2
0,0
3,0
1,1
77
3,0
16,4
48,7
0,1
3,8
-12,5
-14,2
sFQ
Gastraum 2 (Anbau) Fenster2 Ost (Tag offen)
6,0
1,2
-
3,0
1,0
74
3,0
17,9
48,4
0,3
3,8
22,6
-
sFQ
Gastraum 2 (Anbau) Fenster2 Ost (Nacht geschl.)
6,0
-
0,0
-
-
74
-
12,4
48,4
0,1
3,8
-
-8,5
sFQ
Gastraum 1 Fenster West (geschl.)
6,0
1,2
0,0
3,0
0,3
41
3,0
0,0
43,1
0,2
2,6
8,9
7,2
sFQ
Tiefgaragenrampe (Tag)
6,0
1,2
-
3,0
0,6
29
3,0
0,0
40,4
0,2
2,9
37,1
-
sFQ
Tiefgaragenrampe (Nacht)
6,0
-
0,0
-
-
29
-
0,0
40,3
0,2
2,0
-
30,7
Straße Zufahrt Tiefgarage
-
-
-
-
-
26
-
0,0
-
0,3
-2,0
35,7
29,7
ParkplatzParkplatz Gastronomie (5 Stellplätze)
3,0
0,0
0,0
3,6
0,4
31
3,6
0,0
40,9
0,2
2,6
43,3
33,7
hFQ
3,0
1,2
-
3,0
1,2
80
3,0
12,2
49,1
0,4
4,0
24,9
-
45,1
37,0
Aussengastronomiebereich
Summe
Geräuschspitzen
hFQ-Spitzenpegel
Aussengastronomiebereich
!!!
(Rufen sehr laut)
3,0
1,2
-
0,0
1,2
80
0,0
12,2
49,1
0,4
4,0
30,2
-
hFQ-Spitzenpegel
Parkplatz Geräuschspitzen
!!!
Türenschlagen
3,0
0,0
0,0
0,0
0,4
32
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41,2
0,3
2,7
57,0
57,0
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